Protokoll der Sitzung vom 27.05.2009

Am meisten habe ich mich über Ihre Kritik an dem neuen Absatz 7 amüsiert, weil sich mir hier die Frage stellt, wie viel Kolleginnen und Kollegen die Opposition hat, die über diese Qualifikationen verfügen.

(Zuruf: In der FDP!)

- Die FDP ist momentan ein Teil der Regierung. Ich wüsste nicht, wer von der Opposition über Sachverstand in Rechnungslegung oder Abschlussprüfung verfügen würde. Frau Kollegin Aures, wenn Sie die Anzahl der entsprechend qualifizierten Verwaltungsratsmitglieder auf elf ausdehnen wollen, brauchen Sie erst einmal jemanden, der über den entsprechenden Sachverstand verfügt.

(Inge Aures (SPD): Ich habe nicht von elf Mitgliedern gesprochen!)

- Sie meinen, die CSU hätte dann schon jemanden?

(Eike Hallitzky (GRÜNE): Was ist denn die banktechnische Auszeichnung des Innenministers?)

- Der Innenminister ist in diesem Gremium, weil er die fachliche Aufsicht der Sparkassen ist.

(Widerspruch bei den GRÜNEN)

- Ich glaube, es würde Ihnen mehr nützen, wenn Sie zuhörten.

Die Zuordnung der Ministerien beruht auf dem Sinn dieser Landesbank und auf dem Sinn dieses Gesetzes. Der Finanzminister sitzt drin, weil das Finanzministerium das Halten der Beteiligung vermittelt. Der Innenminister sitzt drin, weil die Sparkassenseite seiner Aufsicht unterliegt. Der Wirtschaftsminister sitzt drin, weil ein Teil des öffentlichen Auftrags massiv den Geschäftsbereich des Wirtschaftsministeriums betrifft. Das ist selbsterklärend. Die Tatsache, dass der Amtschef des Finanzministeriums dazugenommen wurde, wird der Tatsache gerecht, dass das Finanzministerium in dieser Frage am sachnächsten ist, weil es die Beteiligung verwaltet.

In Artikel 8 Absatz 2 Nummer 8 ist weiterhin ausdrücklich geregelt, dass vier weitere externe Experten hinzukommen. Ich begrüße die weitere Ausgestaltung dieses Artikels. Ich sage aber in aller Deutlichkeit: Wir werden erst sehen, wie lange das so bleiben wird. In der Vergangenheit hat man geglaubt, bestimmte Regelungen für die Ewigkeit gießen zu können. Wir müssen uns aber mit der Realität auseinandersetzen und bei der politischen Arbeit ein bisschen Demut mitbringen. Wir müssen feststellen, dass auch dieses Gesetz vielleicht einmal wieder einer Überarbeitung bedürfen wird. Ich denke, der bisherige Versuch mit einem Verwaltungsrat und der Kommission ist gut; wenn er schiefgeht, werden Sie sich ohnehin zu Wort melden. Danke schön.

(Beifall bei der CSU)

Vielen Dank, Herr Kollege. Als nächstem Redner darf ich Herrn Kollegen Pohl das Wort für die Freien Wähler erteilen.

Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Änderung des Landesbank-Gesetzes ist sinnvoll, aber keine Begründung dafür, was in den vergangenen Jahren passiert ist. Ich denke nicht, dass das alte Landesbank-Gesetz das Problem war. Es hat gewisse Türen geöffnet; das mag sein. Aber wir müssen uns bewusst sein, dass im Zentrum immer

noch das Handeln verantwortlicher Personen - Vorstand und Verwaltungsrat - steht. Vorstand und Verwaltungsrat haben das Unternehmen dorthin gebracht, wo es heute steht,

(Beifall bei den Freien Wählern)

und zwar in eine Situation, die existenzbedrohend war und der Bayerischen Landesbank den Garaus gemacht hätte, wenn nicht der Freistaat Bayern mit öffentlichen Geldern eingesprungen wäre.

Ich warne vor der Illusion zu glauben, dass man mit dem Mittel der Gesetzgebung Fehlleistungen dieser Art hätte vermeiden können oder in Zukunft vermeiden kann, auch wenn dieses Landesbank-Gesetz in vielen Teilen ein Weg in die richtige Richtung ist.

Sicherlich ist es sinnvoll, sich auf das Kerngeschäft zu konzentrieren. Ich verrate kein Geheimnis: Es ist zwingend notwendig, denn die Europäische Union wird hier den Daumen draufhalten. Das ist die erste wichtige und wesentliche Lehre, die wir aus diesem Desaster ziehen müssen, und deswegen ist dieser Teil zu begrüßen.

Wir haben zweitens die Frage zu beantworten: Wie setzt sich der Verwaltungsrat künftig zusammen? Dass es da eine Umstrukturierung geben muss, ist aufgrund der geänderten Anteilsverhältnisse klar. Allerdings stellt sich mir durchaus die Frage, warum dieses Gremium wiederum ausschließlich von denjenigen besetzt wird, die in der Vergangenheit nicht gerade mit Kompetenz geglänzt haben, zumindest die Gruppierung, der diese Personen angehören.

Herr Kollege Weidenbusch, wenn Sie sagen, in den Nichtregierungsgruppierungen gäbe es keine Experten, die man da hinsetzen könnte, nehme ich das so zur Kenntnis, aber ich gestatte mir den Hinweis, dass weder SPD noch GRÜNE noch Freie Wähler am bisherigen Verwaltungsrat beteiligt waren, der ja für die Schieflage dieser Bayerischen Landesbank verantwortlich ist.

Meine Damen und Herren, es wird über einige Details zu reden sein. Insbesondere wird darüber zu reden sein, ob es richtig und sinnvoll ist, die Umwandlungsmöglichkeiten so weit zu fassen, dass eine komplette Privatisierung der Landesbank möglich ist. Wir haben in der Vergangenheit darauf hingewiesen und stehen auch heute noch dazu: Wir wollen die Bayerische Landesbank in öffentlich-rechtlicher Trägerschaft erhalten. Wir halten eine Bayerische Landesbank mit einem öffentlichen Auftrag für notwendig. Ob diese als Solist auftritt oder mit anderen Landesbanken irgendwann verschmolzen wird oder auf andere Art und Weise kooperiert, ist Zukunftsmusik. Aber eine komplette Privatisierung der Bayerischen Landesbank wollen wir nicht.

Wir sehen deshalb auch keine Notwendigkeit, die Vorschriften so weit zu fassen, dass dieses ermöglicht werden könnte.

Wir wollen ganz konkret die Bayerische Landesbank erhalten und möchten nicht die von einigen hier wohl favorisierte Privatisierung, schon deshalb nicht, weil wir die Sparkassen hier mit im Boot halten wollen, weil die Landesbank der Kooperationspartner der Sparkassen sein und bleiben soll und es schlechterdings kaum vorstellbar ist, dass sich die Sparkassen mit einer Landesbank zusammentun und mit einer Landesbank weiter Geschäfte machen, die irgendwann in mittlerer Zukunft privatisiert wird.

Noch ganz kurz ein weiterer Punkt. Es ist wichtig, dass dem Sparkassenverband ein Zustimmungsvorbehalt bei Umstrukturierungsmaßnahmen eingeräumt wird, nicht weil er so grandios gearbeitet hätte in der Vergangenheit, aber die Sparkassen sind nun einmal in der nachgelagerten Gewährträgerhaftung noch voll mit drin und bleiben auch nach dem Gesetzentwurf voll mit drin. Deswegen ist es gerechtfertigt, bei derart grundlegenden Dingen wie den Umstrukturierungsmaßnahmen diese an den Zustimmungsvorbehalt des Sparkassenverbandes zu binden.

(Beifall bei den Freien Wählern)

Vielen Dank, Herr Kollege. Als Nächstem darf ich für das BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Herrn Kollegen Hallitzky das Wort erteilen.

Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Erstens steht es immer noch 1 : 0 und zweitens ist es dann, wenn es hier um Milliarden geht, offensichtlich nicht so spannend, als wenn draußen die Champions League gezeigt wird.

Dabei wird die Debatte um die Landesbank im Ausschuss hochspannend werden. Es geht in diesem Gesetzentwurf im Grunde um vier große Baustellen, nämlich erstens um die künftigen Aufgaben, zweitens um die Frage, was bei einer Umstrukturierung passiert, drittens um die künftige Zusammensetzung der Gremien, und viertens geht es um die Frage, da auch das Sparkassengesetz geändert wird, was da im Huckepackverfahren ebenfalls geändert werden kann. Ich möchte nun kurz ein paar Aspekte ansprechen, die uns dabei wichtig sind.

Das erste ist das Thema Aufgaben. Wir wollen die Aufgabenbeschreibung präzisieren. Wir wollen eine stärkere Beschränkung der Geschäftstätigkeit fixiert haben und wir wollen, dass die Geschäfte der Banken die öffentlichen Aufgaben nicht gefährden. Und wir wollen fixieren - was die Landesbank ohnehin will -, dass In

terbankenhandel und Investmentbanking keine strategischen Geschäftsfelder der Landesbank sind. Wir wollen also einige Sachen ausschließen, von denen sich die Landesbank laut eigenem Bekunden ohnehin als strategischem Geschäftsfeld verabschieden will. Wir halten es für wichtig, das zu fixieren und nicht offen zu lassen.

Zweitens das Thema Umstrukturierung: Nachdem der Bayerische Landtag als Vertreter des Volks eine 10Milliarden-Euro-Spritze zugunsten der Landesbank beschließen musste, halte ich es für angemessen, dass bei der Umstrukturierung und einem Verkauf von Teilen oder der gesamten Landesbank der Bayerische Landtag zustimmungspflichtig wird. Herr Fahrenschon hat gesagt, er werde das nicht gegen den Willen des Landtags tun; so habe ich ihn verstanden. Aber wir haben es im Gesetzestext nicht gefunden und wollen das darin verankern.

Außerdem wollen wir, dass der öffentlich-rechtliche Sektor, also die Sparkassen bzw. der Sparkassenverband, für die LBS ein Vorkaufsrecht bekommt für den Fall, dass die Landesbank zerschlagen würde. Die Bayern LaBo sollte dann ans Land gehen. Wir wollen hier das Vorkaufsrecht, weil die Wohnungsbauförderung zum Förderkomplex Bayerns passt. Dies könnte man und sollte man fixieren.

Das dritte Thema ist die Gremienzusammensetzung. Das ist eine spannende Sache. Nachdem diese Eigenkapitalhilfe in der nicht unerheblichen Höhe von 10 Milliarden Euro stattgefunden hat, spricht vieles dafür, neben der Exekutive auch die Vertreter und Vertreterinnen der Legislative, nämlich des Landtages als Finanzgeber, in den Verwaltungsrat einzubeziehen. Zudem hat die Kontrolle in der Vergangenheit nicht so ausgesehen - diese Debatte führen wir ja immer wieder, ich will sie deshalb jetzt nicht noch einmal führen -, dass es nicht gut gewesen wäre, wenn eine Art organisierter Widerspruch politischer Art und vielleicht auch fachlicher Art durch den Landtag erfolgen würde. Ich wäre gerne bereit, Kollege Weidenbusch, wenn wir uns dabei auf die gleichen persönlichen Qualifikationskriterien einigen, wie wir sie bei den Ministern voraussetzen.

(Beifall bei der SPD)

Auch bei diesen gelten keine bankenrechtlichen Kriterien, und das sollte dann bei den Vertretern der Legislative in dem Gremium genauso sein. Das nur zu der Frage, wie man es denn organisieren könnte.

Dann wäre auch das doppelte Stimmrecht hinfällig. In einem widerspreche ich allerdings der SPD: In Ihrer Logik - für den Fall, dass Sie mit Ihrem Gesetzentwurf durchkommen, was ich nicht glaube, weil Sie sicher auf uns zugehen werden -, macht es in der Tat Sinn, ein

doppeltes Stimmrecht zu verankern, weil die letztendlich Verantwortlichen die Eigentümer sind und damit die Politik und es nicht sein kann, dass sich die Politik hinter die Voten der beteiligten Experten zurückziehen und so tun kann, als wäre sie dann doch nicht verantwortlich gewesen. Es ist also aus unserer Sicht unabdingbar, dass die Letztentscheidungsmehrheit bei den Vertreterinnen und Vertretern der Politik liegt, entweder in Ihrem Modell der Exekutive oder - wenn Sie klug sind - in unserem Modell der Legislative und der Exekutive.

Ein vierter Komplex, den ich an dieser Stelle nur ganz kurz ansprechen möchte: Wir haben jetzt bereits in der Realität und künftig auch im Gesetz ein Personalratsmitglied in der Landesbank. Wir wissen, dass die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer im Verwaltungsrat der Sparkassen bisher nicht vertreten sind. Wir öffnen ohnehin das Sparkassengesetz, und wir wissen, dass der Handlungsdruck groß ist.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Wir wissen, dass in allen anderen Bundesländern - außer Bayern - die Arbeitnehmervertreter selbstverständlich in den Verwaltungsräten der Sparkassen sind, und wir sehen auch keinerlei Gründe, weder rechtliche noch inhaltliche, die dem entgegenstehen könnten. Es ist ein Anachronismus, dass es in Bayern bisher nicht so ist. Wir wollen also die notwendige Änderung und Anpassung des Sparkassengesetzes wegen der Gremienzusammensetzung dazu nutzen, in diesem Sparkassengesetz künftig auch die Arbeitnehmervertreter im Verwaltungsrat der Sparkassen zu fixieren. Das können wir in diesem Zusammenhang auch machen, weil das Sparkassengesetz ja ohnehin geändert werden muss.

Auch darum bitte ich um Ihre Zustimmung. Wir werden es detailliert noch debattieren. Ich danke Ihnen einstweilen.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Vielen Dank, Herr Kollege. - Für die FDP-Fraktion darf ich nun dem Kollegen Franz Xaver Kirschner das Wort erteilen.

Sehr geehrtes Präsidium, liebe Kolleginnen und Kollegen! Es sind schon viele Dinge angesprochen worden. Ich darf sofort auf Sie, Frau Aures, zu sprechen kommen, nachdem die Zeit fortgeschritten ist. Ich habe mir das Thema Opposition lange überlegt: Wer sitzt drin, wer sitzt nicht drin? Ich sitze in einem Aufsichtsrat einer börsennotierten Aktiengesellschaft, und ich muss Ihnen sagen: Ich möchte das nicht drei- oder viermal tun, weil ich mir der Haftung, die ich habe, bewusst bin.

Ich möchte nicht behaupten, dass es anmaßend ist, wenn sich Politiker vorstellen oder glauben können, im Verwaltungsrat der Landesbank querzudenken; das mag ja sein. Aber wenn ich die Strukturen, die Geschäfte nicht von Grund auf kenne und die Komplexität einer Bank, insbesondere einer Landesbank, die sich international bewegt, sehr groß ist, kann ich mich nicht hinstellen und sagen: Ich gehöre der FDP an und möchte da hinein, weil wir Querdenker sind! Also ich weiß nicht, ob das hinreichend ist für die Tätigkeit des Verwaltungsrats.

Bei dieser Gelegenheit, liebe Frau Aures und lieber Herr Hallitzky, darf ich darauf hinweisen, dass inzwischen auch die Kollegen der CSU in Berlin einen Gesetzentwurf vorgelegt haben - ich weiß nicht, in welcher Lesung er ist -, der darauf abzielt, dass die BaFin, die Bundesaufsicht für Finanzwesen, ermächtigt wird, auch Verwaltungsräte und Aufsichtsräte von Banken, wie es bisher nur für Vorstände gegolten hat, abzusetzen. Insofern hat auch dieses einen Grund eben im Hinblick auf IKB, im Hinblick auf die Landesbanken und auch im Hinblick auf die KfW. Wer sitzt denn bei der KfW im Verwaltungsrat? Wer saß denn im Verwaltungsrat der KfW? - Alle politischen Parteien, auch die FDP, auch die SPD, auch die GRÜNEN und die CSU.

(Zuruf von den GRÜNEN: Auch die FDP!)

- Klar, habe ich doch erwähnt! Ist denn das eine Garantie dafür, dass die Kompetenz vorhanden ist, weil man einer politischen Partei angehört? Ich sage ganz klipp und klar: Nein!

(Beifall bei der FDP)

Frau Aures, Sie haben das Thema Jahresabschlussprüfung angeschnitten, es hat mich auch sehr beschäftigt. Sie haben einen sehr guten Vortrag gehalten, darum muss ich darauf eingehen. Sie haben mit Recht das Thema angeschnitten: In den Verwaltungsrat gehört eine Person, die von Rechnungslegung und Jahresabschlussprüfung Ahnung hat. Ich muss Ihnen gestehen: Ich habe Herrn Fahrenschon bereits einen Brief geschrieben und habe drei Personen gefordert. Dem wurde nicht nachgekommen. Je mehr ich es mir überlege, desto wichtiger ist es, weil sich das Thema Jahresabschlussprüfung auf einen Stichtag bezieht, den 31.12. oder einen anderen Stichtag, wo man sich um Bewertungsfragen kümmert.