Protokoll der Sitzung vom 18.06.2009

Vielen Dank, Herr Kollege Roos. Zunächst mal zur Bundesnetzagentur. Ich habe deutlich gemacht, dass die Entscheidung, das Entgelt um wenige Cent herunterzusetzen, aus meiner Sicht, aber auch aus der Sicht vieler die Haltung der Telekom nicht gerechtfertigt hat. Es war übrigens eine autonome Entscheidung der Bundesnetzagentur, die hier als Behörde mit ihrer Beschlusskammer entscheidet. Das ist also eine neutrale Regulierungsentscheidung gewesen und nicht etwa eine Entscheidung des Beirats, der keinen Einfluss auf die Festsetzung hatte. Es gab von den Wettbewerbern übrigens noch ganz andere Vorstellungen. Insofern war die Entscheidung der Bundesnetzagentur aus meiner Sicht eher maßvoll.

Ich kann nur wiederholen: Selbstverständlich sind wir da sofort auf den Plan getreten und haben sehr deutlich gemacht, dass es kein ordentliches Marktverhalten eines Unternehmens ist, die beleidigte Leberwurst zu spielen. Wir erwarten vielmehr, dass sich die Telekom weiterhin konstruktiv beteiligt. Das wurde uns zugesichert. Natürlich müssen sie noch einmal rechnen, das muss man jedem Unternehmen zugestehen. Aber wir können nicht akzeptieren, dass man sich jetzt unter Berufung auf diese Entscheidung zurückzieht.

Umso wichtiger ist es, dass wir ein Modell haben, mit dem wir den Wettbewerb anreizen und dafür sorgen deswegen ist auch die Technologieneutralität so wichtig -, dass es eben Wettbewerb gibt und die Gemeinden und Betriebe nicht auf einen Anbieter angewiesen sind. Ich denke, dass wir da mit unserem Modell auf einem guten Weg sind. - Sie haben nach den Einsparungen gefragt. Das lässt sich jetzt natürlich noch nicht quantifizieren, aber ich halte es durchaus für möglich.

Sie haben die Ankündigungen der Bundesregierung angesprochen. Diese klingen immer gut, leiden aber meistens an dem Mangel, dass sie allzu selten mit entsprechenden Geldern hinterlegt sind. Trotzdem stehe ich nicht an zu sagen, dass das ein guter Ansatz ist und sich auch gut in unsere Strategie einfügt. Ich habe Ihnen schon gesagt, dass wir im Vergleich mit anderen Bundesländern, was die Portale angeht, was die Information angeht, sehr viele Dinge tun, die es in keinem anderen Bundesland gibt. Deswegen - lassen Sie mich das noch einmal einstreuen - ist der Breitbandausbau und die Zurverfügungstellung von Mitteln in keinem Bundesland so erfolgreich wie in Bayern, und das, obwohl wir zugestandenermaßen etwas später gestartet sind.

Sie haben noch gefragt, und diese Frage ist sehr berechtigt: Wie ist es denn unabhängig von allen möglichen Beratungen und Untersuchungen faktisch? Ich habe Ihnen die Zahlen der Gemeinden genannt. Da ist schon sehr interessant, dass wir gerade bei den Gemeinden, die sich für eine Funklösung entschieden haben, sehr positive Rückmeldungen bekommen. Man darf bei dieser Gelegenheit, da sich der Dank nicht an mich persönlich richtet, sondern an das ganze Haus, erwähnen, dass diese Kommunen gesagt haben: Jetzt haben wir die Förderung umgesetzt: Das ist eine gute Sache und hat uns erheblich vorangebracht.

Bezüglich der Übertragungsgeschwindigkeit kann ich nur wiederholen: Gerade hier ist der Wettbewerb sehr wichtig. Hier ist sehr viel mehr möglich, als sich um die Grundversorgung zu kümmern, zu der sich die EUKommission, die Bundesregierung und natürlich auch die Länder verabredet haben. Auch die Fakten zeigen, dass wir insbesondere in der Funktechnologie schon ein ganzes Stück weiter sind.

Auch die digitale Dividende wird die Funklösungen weiter vorantreiben. Der Bundesrat hat am 12. Juni 2009 der Änderung der FrequenzbereichszuweisungsplanVerordnung zugestimmt. Damit ist der Weg für die Nutzung der digitalen Dividende bei der Breitbanderschließung frei. Damit wird ein weiteres Instrument zur Verfügung stehen, das der Breitbanderschließung in den nächsten Jahren einen großen Schub verleihen kann. Das zeigt auch, dass es ganz falsch ist - für diese Erkenntnis werben wir -, wenn man sich in eine bestimmte Technologie verbeißt.

Auf Ihre Frage sage ich zusammenfassend: Wir haben mit den Möglichkeiten und den Rahmenbedingungen, die das EU-Recht für solche Fördermöglichkeiten setzt, einen optimalen Stand erreicht, auch unter Berücksichtigung der haushalterischen Gegebenheiten. Wenn wir jetzt wirklich alle an einem Strang ziehen und uns mit bestimmten Gegebenheiten abfinden, die nicht zu ändern sind, bin ich sehr zuversichtlich, dass wir gemeinsam ein ganz gutes Stück vorankommen.

Herr Roos hat noch eine Nachfrage. Bevor ich ihm das Wort erteile, gebe ich allen weiteren Fragestellern eine kurze Information. Die Nachfragen erfolgen in zeitlicher Reihenfolge entsprechend den Wortmeldungen. Zur Orientierung lese ich die Namen derjenigen vor, die Fragen stellen wollen. Denn gelegentlich habe ich vernommen, dass die Frage gestellt wird: Wann bin ich dran? Damit sich jeder hierauf einrichten kann, nenne ich jetzt also die weiteren Namen: Herr Roos, Herr Dechant, Herr Stöttner, Herr Reiß, Herr Glauber, Herr

Hanisch und Herr Dr. Runge. Das sind die bisherigen Wortmeldungen. - Herr Roos, Sie haben das Wort.

In puncto Technologie haben Sie gesagt, Technologieneutralität sei auch die Anforderung der Europäischen Union. Wir sagen natürlich: Eindeutiger Schwerpunkt muss gerade bei der Versorgung großer Einwohnereinheiten und großer Gewerbegebiete die Glasfaserlösung sein. Kleinere, versprengte Ortsteile können auch mit Funklösungen eingebunden werden.

Ich komme zu meiner konkreten Nachfrage. Sie haben zweimal formuliert: Man hat es sich in die Hand versprochen, und man ist zuversichtlich. Aber ich hätte gern noch mehr gehört, was man - da ist auch Herr Kollege Muthmann eingebunden - konkret macht und ob die Staatsregierung nicht nur moderiert, sondern sich auch den Gemeinden an die Seite stellt und sagt: Wir sind dabei.

Dabei erinnere ich mich an das, was unser geschätzter Ministerpräsident Seehofer gesagt hat, als er die Versorgung der Regionen mit Breitband als Bewährungsprobe für die Bezirksregierungen bezeichnete. Dies ist mir zu wolkig; es muss konkreter sein.

(Beifall bei der SPD)

Herr Staatsminister, Sie haben das Wort.

Herr Kollege, zunächst will ich zur Technologie etwas deutlich machen. Die Vorstellung ist durchaus nicht unberechtigt, dass Glasfaser die beste Lösung sei, die wir alle gern hätten. Eine solche Festlegung ist aber nicht unsere Sache. Denn wir wissen auch, dass es unsere Fördermöglichkeiten völlig übersteigen würde, wenn wir diese Lösung überall verwirklichen wollten. Außerdem ist diese Lösung nicht überall möglich oder durchführbar.

Deswegen ist die Technologieneutralität wichtig und richtig. Denn gerade wo große Gewerbegebiete sind, gibt es sehr oft Marktlösungen, die auch ohne Förderung zustande kommen. Daher glaube ich, dass wir mit unserer Meinung richtig liegen.

Die Technologieneutralität ist auch insofern berechtigt, als auf diesem Gebiet viel in Bewegung ist. Es wäre falsch, wenn wir als Staat meinten, es handle sich um die genau richtige Technologie, während sich am Ende zeigt, dass es sich um eine überholte Sache handelt. Auch in anderen Bereichen sind solche Sachen schon schiefgegangen.

Sie haben nachhakend gefragt, was wir denn tun. Ich wiederhole es gern. Wir haben nicht nur mit den Regierungen, die hier eine wirklich hervorragende Arbeit leisten, eine dezentral orientierte Einrichtung, die den Gemeinden mit Rat und Tat zur Seite steht, sondern mit unserem Portal und unserer Beratung, die zum Teil von meinem Haus aus gemacht wird, mit den verschiedenen Abläufen und Hilfestellungen bei den Förderverfahren ein breites Angebot, mit dem wir jetzt alle Gemeinden zusammenholen. Mit diesem Angebot werden die Gemeinden angereizt, sich des Themas jetzt aktiver anzunehmen. Das Angebot ist bundesweit einmalig.

Andererseits können wir aber nicht anstelle der jeweiligen Gemeinden handeln. Handeln muss jede Gemeinde selbst. So viel Selbstbewusstsein traue ich unseren Gemeinden und deren Vertretern zu, die ja sonst auch immer sehr auf ihre Selbstständigkeit pochen. Ich traue den Gemeinden ohne Weiteres zu, dass sie darauf achten werden, jetzt nichts aufgedrückt zu bekommen. Die Aufgabenstellung sollte entsprechend sein und bleiben, nachdem wir aus guten Gründen auch auf bundesgesetzlicher Ebene auf diesem Gebiet weder den Universaldienst noch etwas eingeführt haben, was gelegentlich diskutiert wird, dies nämlich als eine Aufgabe der gesetzlichen Daseinsvorsorge zu betrachten; es kommt dem jedenfalls schon ziemlich nahe. Würden wir dies in die Gemeindeordnung einfügen, würde es nichts daran ändern, dass es sich primär um eine kommunale Aufgabe handelt. Das Geld stellen wir alle gemeinsam zur Verfügung.

Ich glaube, der Eindruck ist klar herübergekommen schon in den ersten Monaten -, dass die Koalition dieses Thema mit Nachdruck und allen ihr zu Gebote stehenden Mitteln vorantreibt.

(Beifall bei der FDP und der CSU)

Als Nächster hat Herr Kollege Dechant das Wort.

Sehr verehrtes Präsidium! Sehr verehrter Herr Staatsminister, wir haben jetzt schon einiges über den Bund und seine Aussagen gehört. Die Bundesregierung hat flächendeckend Übertragungsgeschwindigkeiten von 50 Megabit pro Sekunde versprochen. Das bayerische Förderprogramm unterstützt dagegen eigentlich nur bedarfsgerechte Übertragungsgeschwindigkeiten. Sind die Vorstellungen des Bundes und des Freistaates miteinander vereinbar, oder müssen wir unser bayerisches Förderprogramm an die Vorstellungen des Bundes anpassen? Das ist meine erste Frage.

Zum Zweiten bitte ich Sie, noch einmal ganz konkret darzustellen - die Gemeinden beklagen ja immer, dass

es in unserem Breitbandförderungsprogramm hohe bürokratische Anforderungen gebe -, was das Wirtschaftsministerium konkret getan hat, um diese Bürokratie ein Stück weit abzubauen.

Herr Staatsminister, Sie haben das Wort.

Herr Kollege, ich hatte schon erwähnt, dass ich - diese Auffassung teilen übrigens viele verantwortliche Minister der anderen Bundesländer - bezüglich der Erwartungen nicht ganz glücklich war, die die Bundesregierung mit der Bekanntgabe dieser Zahlen geweckt hat. Es ist zunächst in der Strategie als solcher kein Widerspruch vorhanden. Die Bundesregierung hat am 18. Februar ihre Breitbandstrategie veröffentlicht. Das Ziel, bis Ende 2010 die bisher nicht versorgten Gebiete mit leistungsfähigen Breitbandabschlüssen abzudecken, deckt sich mit unserer Strategie und unserer Förderung. Über eine Grundversorgung von mindestens einem Megabit pro Sekunde hinaus, von der auch die Bundesregierung im Übrigen ausgeht, formuliert die Bundesregierung langfristig Ziele für Übertragungsraten von 50 Megabit pro Sekunde. Um diese Ziele zu erreichen, plant die Bundesregierung den Aufbau eines Breitbandinfrastrukturatlasses - übrigens auch schon ein altes Thema -, die Einrichtung einer zentralen Baustellendatenbank, die Nutzung freiwerdender Rundfunkfrequenzen sowie eine wachstums- und innovationsorientierte Regulierung. Soweit also die Vorstellung der Bundesregierung. Entscheidend aber ist, dass der Bund im Rahmen der Breitbandstrategie nicht bereit ist, zusätzliche Mittel zur Verfügung zu stellen. Ein eigenes Bundesförderprogramm wird nicht aufgelegt. Daher bleibt das bayerische Breitbandprogramm das einzig verfügbare Förderprogramm.

Wir haben schon wesentlich früher als die Bundesregierung das Thema erkannt, indem wir auch für gewerblich geprägte Gebiete und für Mischgebiete wesentlich höhere Förderquoten für schnellere Breitbandanbindungen aufgenommen haben.

Dieses 50-Megabit-Ziel ist ein gutes und hehres Ziel, aber es würde - abgesehen von den technologischen Fragen - jede Fördermöglichkeit und jeden Fördertopf im Moment völlig übersteigen.

Als Zweites haben Sie gefragt, Herr Kollege, was wir getan haben, um den Klagen über die bürokratischen Hemmnisse Rechnung zu tragen. Dazu darf ich sagen, dass es uns gelungen ist, die Verfahrensschritte Markterkundungsverfahren und Auswahlverfahren zu einem einheitlichen Verfahrensschritt zusammenzufassen. Der Bund hat diese Vereinfachung übrigens bisher noch nicht verwirklicht. Die Veröffentlichung dieses

Markterkundungs- und Auswahlverfahrens erfolgt in einem einzigen Schritt einheitlich über unser Breitbandportal. Ein entsprechendes Musterdokument steht dort zur Verfügung, sodass auf eine Veröffentlichung in den lokalen Amts- und Mitteilungsblättern verzichtet werden kann. Damit - das ist schon eine wesentliche Verbesserung - umfasst das Förderverfahren nun nur noch drei Schritte, nämlich erstens die Ist- und Bedarfsanalyse, zweitens die Ermittlung eines Breitbandanbieters ohne oder mit Zuschussbedarf, also Markterkundungs- und Auswahlverfahren, und drittens den Förderantrag.

Ich bin der Meinung, mehr ist nicht zu machen. Ich habe persönlich ausführlich mit der zuständigen Generaldirektion in Brüssel alle Möglichkeiten durchdekliniert. Unter den Gegebenheiten und Voraussetzungen des EU-Rechts lassen sich weitere Verkürzungen schlicht nicht erreichen. Darauf müssen wir immer wieder hinweisen, und daran gilt es festzuhalten. Deswegen kann ich nur noch einmal appellieren, sich jetzt nicht hinter angeblich immer noch zu bürokratische Verfahren zurückzuziehen, sondern anzupacken und die Verantwortung gemeinsam wahrzunehmen.

(Beifall bei der CSU)

Danke sehr, Herr Staatsminister. Als nächster Fragesteller hat Herr Kollege Stöttner das Wort.

Sehr geehrter Herr Minister, die Telekom war ja bisher unser verlässlichster Partner als Versorger unseres ländlichen Raumes und sie hat auch fast zu 100 % die letzte Meile bis zum Endkunden. Ich bin nun etwas verärgert - auch die Telekom ist dies über die Auswirkung der Senkung der Entgelte für Teilnehmeranschlussleitungen. Die beiden Vorredner haben dies bereits angesprochen. Ich möchte aber noch ein bisschen konkreter werden. Wenn ein Fastmonopolist nicht mehr die Möglichkeit hat, dem ländlichen Raum entsprechende Angebote zu machen, müsste die Regierung ein deutliches Machtwort sprechen. Ich weiß, dass Sie da sehr hinterher sind, möchte aber doch fragen, was die Staatsregierung in dieser Angelegenheit bereits konkret veranlasst hat und wie Sie die Situation einschätzen, wenn es bei der nächsten Reduzierung wieder passiert, dass der Hauptanbieter den ländlichen Raum nicht mehr mit Angeboten versorgt. Ich weiß, dass der Wettbewerb Ihnen und auch der CSU sehr wichtig ist. Deswegen sollten wir jetzt schon darüber nachdenken, wie wir verfahren könnten, wenn so etwas noch einmal passiert. Ich bitte Sie um eine kurze Stellungnahme.

Danke, Herr Kollege Stöttner. Herr Staatsminister, Sie haben das Wort.

Herr Kollege Stöttner, in der Tat muss man zunächst feststellen, dass die Bundesnetzagentur als Regulierungsbehörde in ihrer autonomen Entscheidung hauptsächlich eine Wettbewerbsentscheidung getroffen hat. Es lagen verschiedene Anträge vor, und es gab auch unterschiedliche Vorstellungen. Sie hat dann - übrigens abweichend von den ganz anders gelagerten Vorstellungen oder den weitergehenden Vorstellungen der Wettbewerber - am 31. März das Entgelt, wie Sie richtig beschreiben, für die letzte Meile von 10,50 Euro auf 10,20 Euro gesenkt.

Es ist ganz unbestritten, dass diese Entscheidung Rückwirkungen auf die Wirtschaftlichkeitsberechnungen für den Breitbandausbau hat, aber es ist auch klar, dass sozusagen die zunächst angekündigte vollständige Unterbrechung etwas ist, was wir in keiner Weise hinnehmen können und wo wir - ich in einem persönlichen Gespräch mit dem Vorstand, aber auch mit Schreiben - sehr deutlich gemacht haben, dass wir kein Verständnis dafür haben, wenn diese Entscheidung zum Anlass genommen wird, Investitionen flächendeckend zu überprüfen und den Gemeinden keine Angebote mehr zu unterbreiten. Die Entscheidung, die Gebühren für die Anmietung dieser Teilnehmeranschlussleistung um weniger als drei Prozent zu senken, ist jedoch keine Rechtfertigung für eine Investitionsblockade. Die Telekom hat angekündigt, sich bis Ende Mai wieder verstärkt am Breitbandausbau zu beteiligen. Ich habe festgestellt, dass dies bisher nicht geschehen ist. Deswegen haben wir noch einmal Kontakt aufgenommen - wir stehen fast täglich im Kontakt mit dem Vorstand -, um die Entscheidung der Telekom zu beschleunigen.

Inzwischen ist ein Schreiben eingegangen, mit welchem die Telekom mitteilt, sie werde sich künftig nicht mehr an jeder Ausschreibung beteiligen. Das hätte uns zwar weiter nicht gewundert, aber auch diese Antwort ist in ihrer etwas ausweichenden Art für mich nicht zu akzeptieren. Wir werden hier auf jeden Fall am Ball bleiben, und Sie können versichert sein, dass wir alles tun werden, um die Angelegenheit wieder in Gang zu bringen.

Danke sehr, Herr Minister. Nächster Fragesteller ist Herr Kollege Reiß.

Herr Präsident, sehr geehrter Herr Staatsminister, Sie haben bereits ausgeführt, dass das Förderverfahren im neuen Förderprogramm vereinfacht wurde und die Konditionen der Breitbandförderung für die Kommunen erheblich verbessert wurden. Wir hoffen nun alle, dass die Gemeinden nach dieser deutlichen Anhebung der Zuschüsse und Fördersätze

den Ausbau ihrer örtlichen Infrastruktur massiv in Angriff nehmen.

Unabhängig von eventueller Kritik am ursprünglichen Verfahren hat es nun bereits einige Gemeinden gegeben, die das bayerische Breitbandprogramm zu den alten Bedingungen in Anspruch genommen haben. Mich haben zwei Bürgermeister angesprochen, die bereits Bescheide für Maßnahmen in ihrer Gemeinde erhalten haben. Sie haben gefragt, ob nun ihr schnelles Handeln "bestraft" wird. Ich gebe diese Frage gerne an Sie weiter. Gelten diese Verbesserungen auch für Gemeinden, die noch unter den alten Bedingungen Förderbescheide erhalten und mit einer Maßnahme begonnen haben?

Danke schön, Herr Kollege Reiß. Herr Staatsminister bitte.

Herr Kollege Reiß, diese Frage hat auch uns im Kabinett sehr beschäftigt, weil es hier gewisse Unwuchten gibt. Wir haben selbstverständlich versucht, diese Gemeinden bestmöglich vor Nachteilen zu schützen. Bei der Überarbeitung des Förderprogramms haben wir alle Optionen geprüft, wie diese Nachteile vermieden werden können. Eine Möglichkeit wäre, dass Gemeinden, die zu den alten Bedingungen Zuschüsse erhalten haben, den noch freien Förderbetrag für eine neue Breitbandinvestition beantragen. In Betracht kommt die Förderung einer Breitbandinvestition in weiteren unversorgten Ortsteilen oder die Erschließung eines noch unterversorgten Gewerbegebiets mit Breitbandinfrastruktur.

Allerdings gibt es zwingende haushaltsrechtliche Hindernisse, an denen wir uns orientieren müssen. Der Artikel 23 der Bayerischen Haushaltsordnung schließt die nachträgliche Höherförderung einer bereits begonnenen Maßnahme definitiv aus. Die finanzielle Nachbesserung bereits ergangener Bescheide ist nicht möglich, wenn die Gemeinde bereits vor dem 31. März 2009 einen Vertrag mit dem im Auswahlverfahren erfolgreichen Breitbandanbieter abgeschlossen hat. Nach derzeitigem Stand scheidet eine erhöhte Förderung für Investitionsmaßnahmen bayernweit bei 20 Gemeinden aus. Wir haben aber festgestellt, dass dabei in der Regel kein finanzieller Schaden entsteht, weil viele Gemeinden über das zweite Konjunkturpaket anderweitig Zuwendungen erhalten haben.

Leider bleibt es jedoch bei der Situation, dass in Einzelfällen an dieser zwingenden haushaltsrechtlichen Bestimmung nicht vorbeigegangen werden kann.

Mir liegen keine weiteren Nachfragen vor. Das Wort hat Herr Kollege Glauber.

Herr Präsident, Herr Staatsminister! Breitbandkonferenzen gab es schon in der letzten Legislaturperiode. Wir sind dabei mit den Gemeinden nicht weitergekommen. Wollen Sie wirklich verantworten, dass jede Gemeinde einzeln über Angebote und Verträge mit den Telekommunikationsanbietern verhandeln muss?

Eine zweite Frage: Warum ist die Staatsregierung nicht bereit, auf Modelle wie in Österreich oder der Schweiz zu setzen? In Oberösterreich ist dies eine Staatsaufgabe. Dieses Land hat sich entschlossen, einen flächendeckenden Ausbau mit DSL oder Breitband zu erreichen. Dabei erfolgte eine Aufteilung der Infrastruktur in das Netz und in das Rückgrat, den Backbone. Die Ausschreibung erfolgte offen. Diesem Land war es wichtig, die Infrastruktur auszubauen und Breitband zu bekommen.