Als nächstem Redner in der Debatte darf ich für die SPD Herrn Kollegen Dr. Linus Förster das Wort erteilen.
(Vom Redner nicht autori- siert) Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Die SPD hat dazugelernt. Wo ist denn Thomas Mütze? Ich wollte ihn jetzt ansprechen. Wir haben im Abschlussbericht der Jugend-Enquete-Kommission der letzten Legislaturperiode Angebote wie die Freiwilligendienste als wichtige Instrumente erkannt, die jungen Menschen eine Teilhabe an der Gesellschaft ermöglichen und gleichzeitig junge Menschen fördern. FSJ und FÖJ regen junge Menschen zu einem größeren Engagement an. Sie unterstützen sie einerseits bei der gesellschaftlichen Teilhabe, andererseits aber auch bei der persönlichen Entwicklung. Dies wird auch von den Jugendlichen so gesehen und beantwortet. Die Aufgabe der Träger ist es, die Dienste so zu organisieren, dass die Freiwilligen durch pädagogische Fachkräfte fachlich angeleitet und pädagogisch begleitet werden. In den Jahren 2006 und 2007 standen in allen Freiwilligendiensten ca. 18.100 aus dem Kinder- und Jugendplan des Bundes geförderte Plätze zur Verfügung. Hinzuzurechnen sind auch noch 4.587 Plätze für junge Männer, die seit 2003 Zivildienst im FSJ ableisten. Die Zahl der öffentlich geförderten Plätze hat sich in den letzten zehn Jahren zwar fast verdoppelt, doch die Interessentenzahlen übersteigen regelmäßig die Zahl der Plätze, die zur Verfügung stehen. So viel aus dem Bericht der Jugend-Enquete-Kommission, an den ich an dieser Stelle das Hohe Haus noch einmal erinnern möchte.
Gerade aus diesem Grund ist es wichtig, den Trägern und Einsatzstellen der Jugenddienste auch finanziell den Rücken zu stärken. In unserem Fall, lieber Thomas Mütze, heißt das: Wir müssen verhindern, dass zusätzliche Kosten wie zum Beispiel die Umsatzsteuer den Träger finanziell zu sehr belasten, sodass dadurch die Maßnahmen gefährdet werden. Wie das aussieht, hat
Thomas Mütze gerade ausgeführt. Deswegen wird die SPD-Fraktion dem Antrag der Fraktion des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN auch zustimmen, weil dieser Antrag richtig und wichtig ist.
Jetzt werden sich die GRÜNEN hoffentlich freuen. Die Kollegen von der CSU und der FDP werden sich aber fragen, warum die SPD in den Ausschüssen anders abgestimmt hat. Ich möchte Ihnen diesen Sinneswandel kurz begründen. Wenn man etwas falsch gemacht hat und dies zugibt, ist es keine Schande. Das sollten Politiker ruhig öfter machen.
Die Kollegen der CSU dürfen uns sicherlich auch nicht zu sehr schimpfen, denn das bayerische Finanzministerium hat doch eine Fehlinformation verbreitet, der wir, aber auch die Landtagspräsidentin, Frau Barbara Stamm, aufgesessen sind. Ich darf sie im Folgenden zitieren, um auch bei Ihnen die entsprechende Autorität zu haben. Herr von und zu Lerchenfeld, Sie sind dieser Fehlinformation auch aufgesessen. Diese Fehlinformation besagt, dass eine umfassende Umsatzsteuerbefreiungsregelung für das Freiwillige Soziale Jahr und das Freiwillige Ökologische Jahr nicht machbar zu sein scheint. Wir wurden auf eine alternative Möglichkeit verwiesen, die bei entsprechender vertraglicher Regelung nach § 11 Absatz 2 des JFDG quasi via Mustervereinbarung nach derzeit geltender Rechtslage auch eine weitgehende Umsatzsteuerbefreiung bewirken würde. Das Ganze ist nicht so wie bisher kommuniziert worden. Wir haben auf Bundesebene, wie Thomas Mütze ausgeführt hat, beispielsweise die Möglichkeit, das FSJ oder das FÖJ als steuerbefreiendes Bildungsjahr in das Umsatzsteuergesetz aufzunehmen, sodass dann keinerlei Probleme mehr mit EU-rechtlichen Regelungen bestehen würden.
Das ist auch das, was wir wollen. FSJ und FÖJ sollen eine Bildungsmaßnahme sein. Bildung erfolgt nicht nur auf kognitiver Ebene in Form von Schulunterricht und ähnlichen Veranstaltungen. Bildung, insbesondere für Schlüsselqualifikationen wie Kommunikations-, Kooperations- und Teamfähigkeit, werden ganzheitlich, also auch auf personaler und sozialer Ebene erworben. FSJ und FÖJ zeichnen sich hier gerade aus.
Wenn wir den Bildungseffekt von FSJ und FÖJ in den Vordergrund stellen wollen, sollten wir auch verhindern, dass die Angebote von FSJ und FÖJ verringert werden. Das würde aber geschehen, wenn wir den Umgehungsweg über die Musterverträge einschlagen würden. Darin liegt nämlich der Informations- oder Denkfehler, der in der Argumentation, wie sie bisher geführt wurde und die Sie anscheinend aufrechterhalten wollen, ge
macht wurde. Teilweise sind kleine und kleinste Träger von Maßnahmen gar nicht in der Lage, die Maßnahmen verwaltungstechnisch durchzuführen. Was es für größere Träger bedeutet, hat Thomas Beyer schon angedeutet. Die normale Regelung in § 11 Absatz 2 des Gesetzes über die Förderung der Jugendfreiwilligendienste würde zum Beispiel bei der bayerischen Sportjugend eine Mehrbelastung von 220.000 Euro im Jahr bedeuten. Um dies zu verhindern, sollten wir diese Dienste nicht durch eine Erhebung von Umsatzsteuer gefährden.
Ich bitte Sie, mit uns umzudenken. Wir haben dazugelernt. Wir vertrauen darauf, dass Sie auch dazulernen und dem Antrag zustimmen, um so eine dauerhafte Umsatzsteuerbefreiung für FSJ und FÖJ zu erreichen. Wir müssen darüber jetzt nicht im Detail diskutieren. Das muss auf Bundesebene erfolgen. Wir werden natürlich auch unsere Kontakte nutzen und auf unsere Partner in Berlin dahingehend einwirken, dass diese sinnvolle Maßnahme durchgeführt wird.
Wir vom Präsidium freuen uns über die angeregte Diskussion mit Zwischenbemerkungen zu diesem Tagesordnungspunkt, die Folge ist aber, dass wir den Tagesordnungspunkt 13 heute vor 19.00 Uhr nicht mehr behandeln können. Wir weisen darauf schon einmal hin.
Als nächstem Redner in der Debatte darf ich Herrn Mannfred Pointner für die Fraktion der Freien Wähler das Wort erteilen.
Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir versuchen, die Zeit wieder hereinzuholen, damit wir den Tagesordnungspunkt vielleicht doch noch behandeln können.
Die Diskussion hat gezeigt, dass der Antrag der GRÜNEN eigentlich kein politisches Problem darstellt, weil alle das Gleiche wollen. Sie von der CSU und der FDP verweisen auf die Musterverträge, die das Gewünschte ermöglichen. Die GRÜNEN nehmen den einfachen Weg, eine Gesetzesänderung durchzuführen. Ich denke, wenn die Sache wichtig ist, werden wir einen Weg finden, der weniger bürokratisch ist. Deshalb verstehe ich nicht, warum Sie sich gegen den Antrag wehren.
Es geht auch nicht um ein finanzielles Problem; denn es handelt sich um geringe Summen. Wenn man Musterverträge anwendet, wie Sie in den Ausschüssen argumentiert haben, dann kommt ohnehin keine Steuer herein. Das Problem ist auch rechtlich lösbar, wie Kol
In meinen Augen geht es um den Abbau von Bürokratie und darum, dass man keine Musterverträge verwenden muss. Weiter geht es darum, dass man die Vereine, die einen Jugendlichen im Freiwilligen Sozialen Jahr oder im Freiwilligen Ökologischen Jahr beschäftigen, entlastet. Wir haben im Ausschuss dem Antrag zugestimmt und bitten Sie, aus der Sache keinen Staatsakt zu machen und dem Antrag Ihre Zustimmung zu geben.
Vielen Dank, Herr Kollege, aber bei den Redezeiten steht es so, dass Sie vor etwa 20 Minuten hätten aufhören müssen. Wir schaffen Tagesordnungspunkt 13 leider nicht mehr. Nächster Redner in der Debatte ist Herr Karsten Klein von der FDP-Fraktion.
Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Die FDP ist zwar der Zeit weit voraus, aber 20 Minuten aufzuholen, ist doch schwierig.
Ich denke, über die Wertigkeit des Freiwilligen Sozialen Jahres und des Freiwilligen Ökologischen Jahres sind wir uns hier alle einig. Das ist nicht strittig. Ich habe allerdings in der Debatte gelernt, dass ich über das Thema nicht referieren darf. Frau Gote hat die Zuständigkeiten klar geordnet. Weil ich Finanzpolitiker bin, darf ich über Themen, die im sozialpolitischen Ausschuss behandelt werden, anscheinend nicht referieren. Deswegen rede ich an dieser Stelle auch nicht weiter.
Es ist sicher so, dass das Thema nicht nur von Vertretern der Regierungskoalition, sondern von uns allen in Sonntagsreden angesprochen wird. Es ist nämlich tatsächlich ein wichtiges Thema, über das wir hier reden, weil das Hindernis der Umsatzsteuer inhaltlich klar definiert ist. Ich wundere mich über die Debatte, die hier geführt wird. Ich kann mir nämlich nicht vorstellen, dass auf Bundesebene eine Gesetzesänderung, die anscheinend ihr Ziel verfehlt hat, ohne den Bundesfinanzminister beschlossen worden ist. Ich meine, sich am Ende der Debatte hinzustellen und zu sagen, wir sehen das jetzt anders, ist eine schwache Argumentation vonseiten der SPD.
Im Sinne der vorhergehenden Debatte könnten wir es uns jetzt einfach machen und sagen, wir lehnen den
Antrag ab, weil die Diskussion läuft, die Bundesebene schon von den Ländern und allen Bundestagsfraktionen aufgefordert worden ist und sich alle Bundestagsfraktionen schon positioniert haben. Was bezwecken also die GRÜNEN mit dem Antrag - inhaltlich verstehen wir das - heute hier im Landtag, wenn der Prozess doch schon läuft? - Liebe Kolleginnen und Kollegen, das ist reine Beschäftigungstherapie. Sie wollen draußen sagen, wir haben hier im Landtag einen Punkt gesetzt. Das machen wir nicht mit.
Wenn ich noch einmal auf meinen Ausgangspunkt zurückgehen darf: Aus den genannten Gründen könnte man den Antrag ablehnen. Das tun wir aber nicht. Wir lehnen den Antrag aus Gründen der Koalitionstreue ab.
Als letzten Redner in der Debatte darf ich Herrn Staatssekretär Franz Josef Pschierer für die Staatsregierung ans Mikrofon bitten.
Herr Präsident, liebe Kolleginnen und liebe Kollegen! Ich kann mir das Ganze eigentlich nur so vorstellen, dass in der Fraktionsgeschäftsstelle der GRÜNEN wieder einmal Arbeitskapazitäten frei waren und man nicht wusste, was man machen soll.
- Entschuldigung, das ist wirklich Beschäftigungstherapie. Die Dinge sind geregelt, sie sind auf dem Weg. Was soll so eine Debatte?
- Entschuldigung, gerade Sie von der SPD müssen mir hier keine Vorwürfe machen angesichts des Eiertanzes, den Sie hinsichtlich Ihres Abstimmungsverhaltens in den Ausschüssen aufgeführt haben.
Sie wissen genauso gut wie ich, dass in den wesentlichen Punkten eine Regelung gefunden worden ist. Wir haben am 1. Juni 2008 das Gesetz zur Förderung von Jugendfreiwilligendiensten bekommen, in dem zwei Gesetze zusammengeführt worden sind. Das ist eine sichere Rechtsgrundlage. Ich darf Ihnen auch zusichern - und Sie wissen, dass dies von der Finanzverwaltung beschlossen und durchgeführt worden ist und
dass die Umsatzsteuerproblematik bei den Trägern und Einsatzstellen für alle vor dem 1. Oktober 2008 geschlossenen Vereinbarungen nicht aufgegriffen wird. Die gesetzliche Neuregelung bietet auch erstmals die Möglichkeit, die Jugendfreiwilligendienste so zu gestalten, dass ein der Umsatzsteuer unterliegender Leistungsaustausch nach Art einer Personalgestellung weitgehend vermieden werden kann.
Es ist richtig, was der Redner der SPD angedeutet hat, dass nur die Verwaltungskostenpauschale umsatzsteuerpflichtig ist. Die Verwaltungskostenpauschale ist von der Einsatzstelle an den Träger des Freiwilligen Sozialen Jahres zu entrichten, und zwar insbesondere für die Lohn- und Gehaltsabrechnung.
Es wurde schon darauf verwiesen, dass es eine mit den zuständigen Bundesministerien abgestimmte Mustervereinbarung gibt. Das heißt, es gibt für die Träger dieser Maßnahmen Sicherheit. Auch da ist kein Handlungsbedarf. Das Einzige, was Sie fordern könnten, wäre eine vollständige Umsatzsteuerbefreiung. Dazu muss ich Ihnen ganz klar sagen, es hat eine Finanzministerkonferenz gegeben. Auf Wunsch der Sportminister der Bundesrepublik Deutschland ist das Thema noch einmal geprüft worden. Diese Prüfung hat - für jeden Steuerrechtler eigentlich klar -ergeben, dass es eine umfassende Umsatzsteuerbefreiung nicht geben kann, und zwar deswegen - Kollege von und zu Lerchenfeld hat darauf hingewiesen -, weil die EU-Mehrwertsteuer-Systemrichtlinie dies nicht zulässt. Für die erstrebte Steuerbefreiung bedeutet das: Im Personalbereich ja, bei der Verwaltungskostenpauschale nein. Ich hatte auch nie das Gefühl, dass das draußen bei den Trägern ein Thema ist. Sie haben es zum Thema gemacht, obwohl die Dinge geregelt gewesen sind. Insofern bleibe ich dabei, den Antrag abzulehnen.
Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Damit ist die Aussprache zu diesem Tagesordnungspunkt geschlossen. Im Einvernehmen mit den Fraktionen ziehe ich nun die Abstimmung zu den Tagesordnungspunkten 10 bis 12 vor.
Außerhalb der Tagesordnung gebe ich gemäß § 27 Absatz 2 der Geschäftsordnung vorher noch bekannt, dass der Ausschuss für Kommunale Fragen und Innere Sicherheit Herrn Kollegen Joachim Hanisch zum Vorsitzenden gewählt hat. Das Hohe Haus nimmt davon Kenntnis.