Frau Präsidentin, Herr Staatsminister, liebe Kolleginnen und Kollegen! Zu Beginn meiner Ausführungen warne ich ausdrücklich davor, zu glauben, die Änderung des Landesbankgesetzes würde ein Desaster, wie wir es erlebt haben, verhindern. Maßgeblich sind immer noch die handelnden Personen in Vorstand und Verwaltungsrat.
Trotzdem ist es unsere Aufgabe als Gesetzgeber, die Leitplanken festzuziehen, die Grenzen zu bestimmen, innerhalb derer sich Vorstand und Verwaltungsrat künftig bewegen können.
Es geht um drei Punkte: erstens Redimensionierung, zweitens Veräußerung und Umwandlung, drittens Neubesetzung des Verwaltungsrats.
Die Redimensionierung ist keine Erfindung der Regierungskoalition. Die Redimensionierung haben alle Fraktionen dieses Hauses gefordert, nicht zuletzt auch die Europäische Union.
Die Landesbank hat sich künftig auf ihr Kerngeschäft zu konzentrieren: die Förderung der heimischen Wirtschaft. Frau Kollegin Aures, Sie haben völlig recht: Was hätte man mit diesen 10 Milliarden plus 4,8 Milliarden Euro im Jahr 2013 alles machen können! Wir haben nicht die heimische Wirtschaft gefördert, sondern die Immobilienwirtschaft in Tennessee und Massachu
Die Redimensionierung geht ganz sicher in die richtige Richtung. Hier ist dem Gesetzentwurf der Staatsregierung, aber auch den Gesetzentwürfen der anderen Fraktionen, der Freien Wähler, der GRÜNEN und der SPD, uneingeschränkt zuzustimmen.
Bei Veräußerung und Umwandlung fordern wir eine doppelte Zustimmung. Erstens muss der Bayerische Landtag zustimmen. Ich finde es gut, dass die Regierungskoalition, Herr Kollege Winter, unseren Vorschlägen hier gefolgt ist. Denn es ist in der Tat richtig: Der Landtag hat die Budgethoheit. Die Landesbank wird über Jahre, vielleicht sogar über Jahrzehnte unsere Haushalte bestimmen. Sollte die Bayerische Landesbank gegen die Wand fahren, bedeutet das einen Schaden von möglicherweise 100 Milliarden Euro. Deshalb ist es absolut berechtigt, bei Umwandlungen und Veräußerungen den Bayerischen Landtag zu beteiligen.
Wir meinen, dass aber auch die Sparkassen beteiligt werden müssen. Sie müssen auch ein Vetorecht bekommen. Faktisch hatten sie das bisher schon; denn sie waren zu 50 % beteiligt. Jetzt sind sie noch zu fünfKomma-x Prozent beteiligt, sodass sie eine Veräußerung, Teilveräußerung oder Umwandlung nicht mehr verhindern können. Aber sie sind nach wie vor in der nachgelagerten Gewährträgerhaftung. Wenn etwas schiefgeht, haften die Sparkassen gesamtschuldnerisch zusammen mit dem Freistaat Bayern. Deswegen ist es erforderlich, dass die Sparkassen nach wie vor etwas mitzureden haben.
Zweitens. Die Landesbank will stärker gemeinsame Geschäfte mit den Sparkassen betreiben, um erfolgreich zu sein. Das bedeutet aber auch, dass Vertrauen geschaffen werden muss, das zum Teil verloren gegangen ist. Dieses Zustimmungserfordernis - dieses Vetorecht - wäre eine vertrauensbildende Maßnahme.
Drittens, Verwaltungsrat. Hier spreizt sich die Regierungskoalition besonders. Ich verstehe es nicht. Wir haben nämlich gesagt, dass wir keinen zweiten Mann aus dem Finanzministerium brauchen. Herr Staatsminister, Sie reichen uns aus dem Finanzministerium! Es macht doch keinen Sinn, wenn Sie - mit Verlaub - einen Menschen mitbringen, der Ihren Weisungen unterworfen ist. Da könnten Sie gleich Ihr Stimmrecht verdoppeln oder, in Ihrem Fall, vervierfachen. Wenn Sie von Sachverständigen Rat brauchen, dann können Sie den doch jederzeit in Ihrem Haus einholen, deswegen muss doch kein zweiter Mann drin sitzen.
Wir fordern aber, dass der bayerische Ministerpräsident da drin sitzt, der auch die Verantwortung für die Ge
Wie war es denn in der Vergangenheit? - Es gab einen Sauter, der wegen 300 Millionen gehen musste, wegen einer Entscheidung, die er noch nicht einmal mitgetragen hat, sondern die ihm diktiert wurde.
Er musste gehen, der Ministerpräsident saß ruhig in seinem Sessel. Auch Erwin Huber hat die Verantwortung übernommen. War es aber Erwin Huber allein, meine Damen und Herren? Ich sage: Bei dieser Lage der Landesbank ist es erforderlich, dass der Chef höchstpersönlich im Verwaltungsrat sitzt, ganz abgesehen davon, dass der bayerische Ministerpräsident natürlich auch den größten Sachverstand im Kabinett mitbringt.
Da hat Herr Kollege Huber im Wirtschaftsausschuss herzlich gelacht. Ich weiß heute noch nicht, warum er das getan hat. Das ist nun einmal so. Herr Kollege Weidenbusch, Sie werden sich gewiss darüber Gedanken gemacht haben, warum nicht Sie Ministerpräsident geworden sind, sondern Herr Seehofer.
- Herr Kollege Weidenbusch, da gratuliere ich Ihnen. Meine Damen und Herren, der bayerische Ministerpräsident gehört dort hin, damit er politische Verantwortung übernimmt, aber nicht nur der bayerische Ministerpräsident: Alle Fraktionen gehören in den Verwaltungsrat hinein.
Wir haben gefordert, je ein Vertreter der Fraktionen soll dort hinein. Das war ein Angebot, meine Damen und Herren - das haben Sie wahrscheinlich gar nicht gemerkt - der Fraktionen, die nicht an der Regierung beteiligt sind, hier eine Mitverantwortung zu übernehmen. Die CSU in ihrer zurückgewonnenen Arroganz meint aber, sie könne dieses Angebot ausschlagen, weil sie natürlich über den viel größeren Sachverstand verfügt, wie sie jedenfalls meint.
Wir haben es anders vorgeschlagen. Wir haben, der katastrophalen Situation der Bank geschuldet, unsere Mitarbeit angeboten. Sie wollten sie nicht haben. Sie werden jetzt die Verantwortung und die Konsequenzen alleine zu tragen haben.
Zwei Vertreter aus dem Personalrat müssen in den Verwaltungsrat, nicht nur ein Vertreter, sondern zwei Vertreter, genauso viele wie die Sparkassen stellen; denn in dieser Bank werden Tausende von Arbeitsplätzen abgebaut. Deswegen ist es berechtigt, die Mitarbeitervertreter in stärkerem Umfang als von der Regierung gewünscht einzubeziehen.
Meine Damen und Herren, ich komme zum Schluss. Ich möchte mich bei Staatsminister Fahrenschon für die gute und offene Zusammenarbeit bedanken, auch beim Kommissionsvorsitzenden Weidenbusch für die kollegiale Zusammenarbeit. Ich möchte mich ausdrücklich den Worten von Frau Aures anschließen, dass wir die Debatten öffentlich führen sollten. Die Nichtöffentlichkeit muss die Ausnahme bleiben; denn der Steuerzahler hat ein Recht darauf zu erfahren, was in der Vergangenheit mit der Landesbank passiert ist und wohin sie in Zukunft geht.
Wir, die Freien Wähler, haben beizeiten Anträge auf Aufklärung und Prüfung zivilrechtlicher Haftung gestellt. Wir haben - leider vergeblich - auch gefordert,
dass strafrechtlich die Zügel etwas stärker angezogen werden und dass die Justizministerin als Chefin der Staatsanwaltschaft ihrer Verantwortung hier besser nachkommt - leider vergeblich. Dennoch werden wir auch diesen Aspekt nach wie vor im Auge behalten und keine Ruhe geben. Hier geht es um 14,8 Milliarden plus X, um einen gigantischen Schaden, der dem Freistaat Bayern durch die Unfähigkeit von Vorstand und Verwaltungsrat der Bayerischen Landesbank entstanden ist.
Danke, Herr Kollege Pohl. Ehe ich Herrn Hallitzky für BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN an das Podium bitte, möchte ich bekannt geben, dass die CSU-Fraktion namentliche Abstimmung zum Gesetzentwurf auf Drucksache 16/1391 beantragt hat.
(Dr. Thomas Beyer (SPD): Wird das auch im Biergarten bekannt gegeben? - Peter Winter (CSU): Warum, sind da so viele von euch dort?)
Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich schließe mich ausdrücklich den Ausführungen des Ausschussvorsitzenden Georg Winter an, der betont hat, dass die Debatte, die wir hier heute über die Reform des Landesbankgesetzes führen, zu den wichtigsten Debatten dieser Plenarwoche gehört.