Protokoll der Sitzung vom 16.07.2009

Herr Präsident, Kolleginnen und Kollegen! Mit diesem Dringlichkeitsantrag soll wieder einmal mehr der Eindruck erweckt werden, es gehe im Freistaat Bayern inhuman zu, es gehe nicht rechtsstaatsgemäß zu, Bayern mache sich zum Helfershelfer chinesischer Geheimdienste und setze sich über deutsches Recht hinweg. Das ist die Ausgangslage. Diese Art der Stimmungsmache ist absolut inakzeptabel. Sie ist absolut nicht hinnehmbar.

Fangen wir damit an, den Sachverhalt etwas anders zu erhellen. Erstens gibt es ein Memorandum of Understanding zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem chinesischen Staat, welches die Durchführung von Anhörungen vorsieht. Um welche Menschen handelt es sich? Es handelt sich um Asylbewerber, bei denen festgestellt wurde, dass sie kein Asylrecht haben, weil sie nicht politisch verfolgt wurden. Diese Feststellung erfolgt durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge. Diese Feststellung wurde großenteils auch noch von den Verwaltungsgerichten überprüft, die zu dem gleichen Ergebnis gekommen sind. Frau Kollegin, Sie sprachen vorhin von Duldungen. Bei einem Ausreisehindernis gibt es eine Duldung. Ein Ausreisehindernis wurde hier aber nicht dargetan. Es ist kein Ausreisehindernis ersichtlich.

(Margarete Bause (GRÜNE): Woher wissen Sie denn das?)

Um das in einem rechtsstaatlichen Verfahren rechtskräftig festgestellte Ergebnis "es besteht kein Asylgrund" in die Praxis umzusetzen, muss die Ausländerbehörde die Identität des Ausländers feststellen. Kein

Land dieser Erde nimmt jemanden auf, der nicht die Staatsangehörigkeit des aufnehmenden Landes hat. Wenn ein vermutlicher oder vermeintlicher chinesischer Asylbewerber, dessen Antrag abgelehnt wurde, seinen Pass wegwirft, gibt es nur eine Möglichkeit: Ich muss versuchen zu ermitteln, ob dieser Mensch ein chinesischer Staatsbürger ist oder nicht. Es ist klar, dass China nur seine eigenen Landesbürger zurücknimmt.

Es ist nicht skandalös, nicht bedenklich und auch nicht exorbitant verwerflich, wenn die Behörden auf der Grundlage des § 82 Absatz 4 des Aufenthaltsgesetzes die betroffenen Menschen zu einer Anhörung laden, ihr persönliches Erscheinen anordnen und wenn diese Anhörungen, so wie es das Gesetz vorsieht, durch die Vertretungen oder durch ermächtigte Bedienstete des aufnehmenden Staates durchgeführt werden. So steht es im Gesetz. Frau Ackermann, Sie meinen, Sie müssten sich ihr eigenes Verfahren schnitzen: Aber so ist es im Gesetz vorgesehen! Ich kann mich nicht daran erinnern, dass Sie irgendwann auf Bundesebene gegen dieses Aufenthaltsgesetz vorgegangen wären. Das wäre nämlich die redliche Art, das Verfahren zu ändern. Sie aber sagen: Skandal in Bayern - wie können die ein Gesetz der Bundesrepublik Deutschland vollziehen? Das ist keine redliche Art. Ich weiß nicht, wo hier der Skandal sein soll. Ihnen geht es ausschließlich um Stimmungsmache.

Es gäbe ein völlig problemloses Mittel. Die abgelehnten Asylbewerber müssten nur an der Ausreise mitwirken, wie es rechtsstaatlich übrigens auch vorgesehen ist. Die mangelnde Mitwirkung ist im Übrigen auch strafbewehrt. Auch hier kenne ich keine Initiative gegen diese so entsetzliche Strafvorschrift. Aus Ihrer Sicht aber ist es offensichtlich egal, ob ein Antrag abgelehnt ist oder nicht. Bei Ihnen gilt offensichtlich nicht mehr der Grundsatz, dass derjenige, der ein rechtmäßiges und rechtsstaatlich durchgeführtes Verfahren durchlaufen hat, dort aber keine Anerkennung gefunden hat, in sein Herkunftsland zurückkehren muss.

Ich weiß nicht, wo da das Skandalöse, Entsetzliche und Nicht-Rechtsstaatliche liegen soll. Ich habe den Eindruck, dass es Ihnen tatsächlich um eine reine Stimmungsmache geht. Andernfalls würden Sie auf Bundesebene versuchen, dieses Gesetz zu kippen. Stattdessen behaften Sie diejenigen, die dieses Bundesgesetz vollziehen, mit negativen Attitüden. Das kann es nicht sein. Ich wüsste nicht, warum aufgrund des stattgefundenen rechtsstaatlichen Verfahrens die Anhörung unterbrochen werden sollte. Ich wüsste auch nicht, wie man sonst feststellen sollte, ob eine Person chinesischer Staatsangehöriger ist oder nicht. Wir könnten hier raten. Das wäre wohl rechtsstaatlich?

Ich sehe wirklich keinen Grund, warum wir die Abschiebung von Menschen, bei denen kein Ausreisehindernis besteht und die ein rechtsstaatliches Verfahren durchlaufen haben, stoppen sollten. Ich kann auch keine Ungeheuerlichkeit darin erkennen, dass die Zentrale Rückführungsstelle die gleiche Adresse, aber eine andere Etage als die Außenstelle des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge hat. Ich habe den Eindruck, dass Sie sich ein Reihenhaus vorstellen, in dem eine Etage nahtlos an die andere grenzt. Ich kann Ihnen nur empfehlen, sich dieses Gebäude einmal näher anzuschauen.

In diesem Sinne dürfte es auf der Hand liegen, dass wir Ihrem Dringlichkeitsantrag in keiner Weise zustimmen können, wollen und werden, weil wir nicht einsehen, dass eine Behörde, die rechtsstaatlich handelt, in eine Skandalposition gebracht wird. Sie hätten die Aufgabe, auf Bundesebene ein entsprechendes Gesetzgebungsverfahren auf den Weg zu bringen - ich verhehle nicht, dass wir ein solches Gesetzgebungsverfahren nicht wollen -, aber diese Möglichkeit lassen Sie völlig außen vor.

(Beifall bei der CSU)

Frau Kollegin, vielen Dank. Nächste Wortmeldung: Herr Kollege Rinderspacher.

Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Gestern vor einer Woche habe ich an einer Pressekonferenz des Weltverbandes der Uiguren in München teilgenommen. Ich habe die Solidarität meiner Fraktion mit dieser verfolgten Minderheit in der Volksrepublik China zum Ausdruck gebracht. Diese Pressekonferenz stand unter einem ganz besonderen Vorzeichen: Im Vorfeld der Veranstaltung waren nämlich telefonische Drohungen in chinesischer Sprache eingegangen, wie mir gesagt wurde. Die Bayerische Polizei hat dieses Mediengespräch unter einen ganz besonderen Schutz gestellt. Sie war bei ihrem Vorgehen überaus besonnen und professionell. Hierfür möchte ich mich bei der Bayerischen Polizei sehr herzlich bedanken.

(Beifall bei der SPD)

Der Freistaat Bayern hat hier das Grundrecht auf freie Meinungsäußerung durchgesetzt und damit die Proteste der Uiguren gegen schlimmste Menschenrechtsverletzungen in ihrer Heimat möglich gemacht. Das ist eine Selbstverständlichkeit in einem Rechtsstaat. Bei uns ist das eine Selbstverständlichkeit, keineswegs jedoch in China. Für die SPD-Landtagsfraktion möchte ich die Gelegenheit nutzen, auf das Schärfste gegen die anhaltenden Menschenrechtsverletzungen in der Volksrepublik China zu protestieren.

(Beifall bei der SPD und den GRÜNEN)

Wir betrachten die aktuellen Entwicklungen im Reich der Mitte mit größter Besorgnis: blutige Unruhen, das Kriegsrecht in der Provinz Xinjiang, das brutale Vorgehen der chinesischen Staatssicherheit und hunderte Tote. Die Bilder, die uns aus Fernost erreichen, dürfen uns nicht unberührt lassen. Unser Mitgefühl gilt den Hinterbliebenen der Opfer der jüngsten Unruhen. Unsere Gedanken sind auch bei jenen Frauen, die in Südchina auf die Straßen gehen und vor die Reporter treten. Angesichts der willkürlichen Verhaftungen fragen diese Frauen, wo ihre Männer seien, was mit ihren Brüdern sei und wo ihre Söhne seien. Wir sagen: Die kulturelle und religiöse Unterdrückung ethnischer Minderheiten in China muss ein Ende haben. Zugleich fordern wir die Konfliktparteien zu Besonnenheit und Friedfertigkeit auf. Wir fordern sie außerdem auf, in einen Dialog miteinander zu treten.

(Beifall bei der SPD)

Liebe Kolleginnen und Kollegen, die Unterdrückung der Uiguren und Tibeter steht stellvertretend für viele Menschenrechtsverletzungen in China. Polizeiliche Willkür, Grundrechte, die mit den Füßen getreten werden, Folter und Todesstrafe: In dieses Land darf der Freistaat angesichts der aktuellen Lage keine Abschiebungen vornehmen.

(Beifall bei der SPD und den GRÜNEN)

Ich habe zu Beginn das vorbildliche Verhalten der Bayerischen Polizei in der letzten Woche erwähnt. Ich füge hinzu: Der Freistaat Bayern muss über jeden Verdacht erhaben sein, das Asylrecht, das auch in Artikel 105 der Bayerischen Verfassung geschützt wird, durch möglicherweise fragwürdige und zweifelhafte Verfahrensweisen einzelner Behörden zu unterminieren. Das Prinzip der Rechtsstaatlichkeit endet nicht mit dem abgeschlossenen Asylverfahren. Herr Staatsminister Herrmann, dieses Prinzip der Rechtsstaatlichkeit hat auch Geltung in den Räumen der Zentralen Rückführungsstelle. Dafür muss Sorge getragen werden.

(Beifall bei der SPD und den GRÜNEN)

Sammelanhörungen von chinesischen Asylbewerberinnen und -bewerbern durch den chinesischen Geheimdienst darf es nicht geben. Eine Kooperation dieser Art mit einem Verfolgerstaat konterkariert das Asylrecht auf geradezu bizarre Art und Weise und ist nicht hinnehmbar. Es kann nicht sein, dass Asylbewerberinnen und Asylbewerber mit offiziellen Vertretern des Staates konfrontiert werden, aus dem sie geflohen sind. Das ist den Flüchtlingen nicht zumutbar.

(Beifall bei der SPD und den GRÜNEN)

Ich komme damit zu unserem einzigen Dissens, nämlich dem Vorschlag, diese Flüchtlinge der chinesischen Botschaft vorzuführen und sie dort anzuhören. Diesen Vorschlag halte ich nicht gerade für zielführend. Ich werte diese Zwischenbemerkung als einen Hinweis, der nicht ganz zu dem Antrag passt, den die GRÜNEN heute vorgestellt haben.

(Beifall bei der SPD und den GRÜNEN - Harald Güller (SPD): So ist es!)

Bedauerlicherweise vermittelt Herr Staatsminister Herrmann immer wieder den Eindruck, dass nicht der Schutz vor Verfolgung, sondern die schnellstmögliche Rückkehr der Flüchtlinge in ihr Heimatland in der bayerischen Asylpolitik Priorität genießt. Die Asylpolitik wird in Bayern seit jeher restriktiver als in anderen Bundesländern gehandhabt. Die Anerkennungsquoten sind in Bayern mit am niedrigsten. Im Kontext der jüngsten Vorgänge stellt sich die Frage, um welchen Preis dies erreicht wird.

Der Freistaat Bayern steht in einer besonderen Verantwortung. Ich möchte die bayerisch-chinesischen Wirtschaftsbeziehungen erwähnen, die sehr intensiv sind. Bayern pflegt seit vielen Jahren Wirtschaftskontakte mit seinen Partnerprovinzen Shandong und Guangdong. Hochrangige Delegationen aus China treffen regelmäßig mit Vertretern der Staatsregierung zusammen. Staatskanzleiminister Schneider hat gestern zeitgleich mit den Demonstrationen von Menschenrechtsorganisationen in München in einer Presseerklärung wissen lassen, dass China Bayerns wichtigster Handelspartner in Asien sei. Der bayerisch-chinesische Handel sei seit 1990 bis zum Jahr 2008 um rund 17,8 Milliarden Euro oder 2.500 % gestiegen.

Damit wir uns nicht falsch verstehen: Natürlich begrüßen wir prinzipiell gute wirtschaftliche Beziehungen. Wir dürfen dabei aber nicht vernachlässigen, dass der ökonomische Aufbruch im Lande des Drachens auch mit unserer Forderung nach einer strikten Einhaltung von universellen Menschenrechten einhergehen muss.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Herr Staatsminister Herrmann, ich frage Sie, ob an den Verhandlungstischen zwischen Bayern und China auch über Folter, Hinrichtungen und willkürliche Verhaftungen gesprochen wird. Bayern sollte selbstbewusst genug sein, um hier Tacheles zu reden und das Rechtsstaatsprinzip zu verteidigen.

(Beifall bei der SPD)

Wir sollten mit dem Grundrechtsschutz bei uns zu Hause beginnen. Es darf nicht sein, dass Angestellte des Innenministeriums ihre Befugnisse und Auskunfts

pflichten an chinesische Behördenvertreter abtreten oder unüberprüfbare Auskünfte über ominöse Kanäle einholen. Herr Staatsminister, wir erwarten von Ihnen heute eine klare Ansage, die nur lauten kann: Chinesische Beamte mit willkürlicher Rechtsauslegung haben in bayerischen Amtsstuben in dem genannten Zusammenhang nichts, aber auch gar nichts verloren.

(Beifall bei der SPD und den GRÜNEN)

Ich füge hinzu: Der lange Atem Mao Zedongs darf nicht bis in Ihr Vorzimmer reichen.

Vor diesem Hintergrund fordern wir eine lückenlose Aufklärung. Ich kann mich Herrn Kollegen Dr. Fischer nur anschließen: Heute sind bei Weitem noch nicht alle Fragen beantwortet worden. Wir fordern eine lückenlose Aufklärung über die Vorgänge in den Räumen der Zentralen Rückführungsstelle Süd in der Boschetsrieder Straße. Die SPD-Fraktion wird dem Antrag der GRÜNEN und auch dem Antrag der FDP zustimmen. Ich möchte Herrn Kollegen Dr. Fischer gegen die An griffe von Frau Kollegin Guttenberger in Schutz nehmen: Herr Kollege Dr. Fischer, was Sie heute gesagt haben, ist völlig richtig. Ich habe auch nicht den Eindruck, dass diese Geschichte von den Kolleginnen und Kollegen der FDP skandalisiert worden ist.

(Beifall bei der SPD)

Herr Kollege Rinderspacher, ich erteile der Kollegin Guttenberger das Wort für eine Zwischenbemerkung.

Herr Kollege, stimmt es, dass die SPD Mitglied der Bundesregierung ist?

Stimmt es auch, dass es ein Memorandum of Understanding der Bundesregierung mit dem Staat China über die Rückführung chinesischer Flüchtlinge gibt? Ist das richtig? Die SPD ist immer noch Mitglied der Bundesregierung, oder?

(Beifall bei der CSU)

Das ist vollkommen richtig. Das eine hat aber mit dem anderen nichts zu tun. Vorhin habe ich schon betont, dass das Prinzip der Rechtsstaatlichkeit mit der Beendigung des Asylverfahrens nicht enden darf. Das Prinzip muss auch dann gelten, wenn die betroffenen Asylbewerberinnen und Asylbewerber nach dem Abschluss des rechtsstaatlichen Verfahrens vorgeführt und befragt werden. Daran ändert sich nichts. In diesem Zusammenhang müssen

wir dafür Sorge tragen, dass das Prinzip der Rechtsstaatlichkeit durchgesetzt wird.

Zu einer weiteren Zwischenbemerkung erteile ich Kollegin Ackermann das Wort.

Herr Kollege Rinderspacher, ich möchte Ihre dankenswerten Ausführungen dadurch ergänzen, dass ich aus dem Lagebericht der Bundesrepublik zitiere, welcher uns zugespielt wurde. In Bezug auf China kann man dort lesen: Elementare Menschenrechte werden weiterhin signifikant verletzt. Dazu gehören verwaltungsbehördliche Einweisungen in ein Lager für Umerziehung durch Arbeit - das heißt Haft ohne Gerichtsverfahren -, Folter, polizeiliche Willkür, parteiabhängige Justiz und fehlende Meinungs-, Versammlungs- und Vereinigungsfreiheit. Wo immer die Partei ihr Machtmonopol oder die Stabilität des Staates gefährdet sieht, greift sie rigoros durch. Kritiker werden häufig der Aufwiegelung zum Sturz der Staatsgewalt oder Gefährdung der Staatssicherheit beschuldigt und zu unverhältnismäßigen Haftstrafen sowie Entzug der politischen Rechte verurteilt.

Mit diesem Staat und mit diesem Geheimdienst arbeiten unsere Behörden zusammen, zum Schaden der Menschen, die aus der ganzen Bundesrepublik unter Polizeischutz angekarrt werden. Es reicht nicht, zu sagen, dass es sich um ein abgeschlossenes Asylverfahren handle. Das zeigen besonders die Fälle der Angehörigen der Falun Gong, einer Glaubensgemeinschaft, die in chinesischen Umerziehungslagern gefoltert und misshandelt worden sind. Einige Stimmen behaupten sogar, dort seien Organbanken eingerichtet worden. Diese Tatsachen müssen wir uns vor Augen führen, wenn wir darüber reden, ob wir Menschen nach China abschieben wollen und die Anhörungen unter Mitwirkung der chinesischen Vertreter rechtmäßig sind oder nicht.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Frau Kollegin Ackermann, ich bedanke mich bei Ihnen dafür, dass Sie die Menschenrechtssituation in China mit diesen Details untermauert haben. Bemerkenswert war die heutige Äußerung des Ministers, er könne nicht garantieren, dass Vertreter des chinesischen Geheimdienstes Sammelbefragungen durchführten. Das hat der Minister wörtlich gesagt. Sie können mir gerne widersprechen, wenn ich etwas falsch verstanden habe. Für mich ist das die bemerkenswerteste Äußerung. An dieser Stelle muss der Freistaat Bayern Sorge dafür tragen, dass keine Kooperation in jeglicher Form mit chinesischen Geheimdienstbehörden stattfindet.

(Zuruf von der CSU - Beifall bei der SPD)