Protokoll der Sitzung vom 06.10.2009

(Christa Steiger (SPD): Nachdem Sie zuletzt radikal gekürzt wurden. Deswegen kann man sich jetzt darauf ausruhen!)

Das möchte ich hier doch einmal kurz erwähnt haben.

(Christa Steiger (SPD): Ich sage nur: Nachtragshaushalt 2004!)

Eine weitere Änderung kommt durch die Abschaffung des FGG, und das Gesetz zur strukturellen Weiterentwicklung der Pflegeversicherung wird ebenso eingearbeitet wie das neue Beamtenstatusgesetz.

Schließlich ist ein ganz spannender Punkt - deswegen hebe ich auch dies noch einmal heraus - das Gesetz über Zuständigkeiten nach dem Gesetz über die Alterssicherung der Landwirte und nach dem Gesetz zur Förderung der Einstellung der landwirtschaftlichen Erwerbstätigkeit, das in das AGSG überführt werden soll. Das war bisher nicht im AGSG enthalten, aber das Bayerische Ausführungsgesetz soll alle Ausführungsgesetze zum Bundessozialrecht umfassen, und deshalb ist es nur logisch und richtig, auch diese beiden Zuständigkeiten nun im AGSG zu verankern.

Damit komme ich zu meinem Fazit. Der vorliegende Gesetzentwurf bringt keine substanziellen und keine inhaltlichen Änderungen. Er enthält vor allem Rechtstechnik. Die getroffenen Regelungen sind allesamt klar und konsequent. Die Zuständigkeiten nach dem Gesetz über die Alterssicherung der Landwirte ebenfalls in das AGSG zu überführen, dient der Rechtsklarheit und der Anwenderfreundlichkeit des AGSG. Oder anders ausgedrückt, um mit Heraklit zu sprechen: Panta rhei - alles fließt -: Von Zeit zu Zeit müssen die Normen den Veränderungen angepasst werden. Genau dies passiert mit der AGSG-Novelle. Damit wir im sozialrechtlichen Bereich wieder auf den aktuellen Stand kommen, sind die vorgeschlagenen Rechtsänderungen zwingend notwendig und erforderlich. Wir werden ihnen deshalb zustimmen.

(Christa Steiger (SPD): Es wäre ein Wunder, wenn das nicht der Fall sein sollte! Wirklich eine Überraschung! - Beifall bei der CSU)

Vielen Dank, Herr Kollege. Für die Freien Wähler darf ich nun aufrufen Herrn Kollegen Vetter.

Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Der heute zu diskutierende Gesetzentwurf enthält im Wesentlichen nur redaktionelle Veränderungen, die aufgrund einer veränderten Gesetzeslage notwendig geworden sind. Gestatten Sie mir dennoch ein paar kritische Anmerkungen aus der Sicht der Freien Wähler, aus meiner Sicht.

Ein ausgesprochen bedenklicher Punkt des Gesetzentwurfs ist die Regelung zur Aufsicht über die Pflegekassen, die Landesverbände der Pflegekassen und dem Medizinischen Dienst der Krankenversicherung. Diese resultiert aus der Übertragung der Zuständigkeit des Themas Gesundheit, das bislang zum Zuständigkeitsbereich des Sozialministeriums gehörte, in das Umweltministerium. Diese Umverteilung von Ressorts, die

sich im Sozialministerium wohl bewährt hatten, war ein Fehler. Dies zeigt sich schon an der aufsichtsrechtlichen Regelung des neuen Artikel 7 Absatz 3, in dem es heißt, dass das Sozialministerium die Aufsicht führt, soweit die Landesverbände der Krankenkassen Aufgaben der Landesverbände der Pflegekassen übernehmen und soweit der Medizinische Dienst der Krankenversicherung Aufgaben nach dem Sozialgesetzbuch XI wahrnimmt.

Kolleginnen und Kollegen, hier sind Abgrenzungsprobleme vorprogrammiert.

Noch deutlicher wird die Unseligkeit dieser Zuständigkeitsverteilung, wenn man benachbarte Sachgebiete betrachtet. Es gibt gerade zwischen Pflege und Gesundheit vielfältige Schnittstellen, aber auch zwischen Gesundheit, Familienpolitik oder Arbeit.

Die neue Zuständigkeitsverteilung verkennt durch die Zusammenlegung von Umwelt und Gesundheit völlig den sozialen Charakter der Gesundheitspolitik. Nicht umsonst finden sich die gesetzlichen Grundlagen der Krankenversicherung im Sozialgesetzbuch V. Gerade in der gegenwärtigen Zeit, in der unser Gesundheitssystem zunehmend einer Kommerzialisierung und Amerikanisierung ausgesetzt wird, und in der große Konzerne immer mehr Einfluss auf die Gesundheitsversorgung der Bürger erlangen, ist diese Umverteilung genau das falsche Zeichen.

Im Übrigen enthält der vorliegende Gesetzentwurf vorwiegend redaktionelle Änderungen, die nicht zu beanstanden sind. So wurde § 2 des Gesetzentwurfs aufgrund des Außerkrafttretens des Gesetzes über die Freiwillige Gerichtsbarkeit erforderlich. Die Verweise auf dieses Gesetz müssen in Verweise auf das neue Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit das FamFG - geändert werden. Ebenso hat das Gesetz zur strukturellen Weiterentwicklung der Pflegeversicherung zur Folge, dass Verweise im AGSG auf das SGB XI unrichtig geworden sind und entsprechend angepasst werden müssen.

Kolleginnen und Kollegen, damit möchte ich es bewenden lassen. Wir werden noch Gelegenheit haben, das Ganze weiter zu diskutieren.

(Beifall bei den Freien Wählern und bei der FDP)

Vielen Dank Herr Kollege. Als letzte Wortmeldung liegt mir die von Frau Kollegin Meyer vor für die FDP-Fraktion.

Sehr geehrter Herr Präsident, werte Kolleginnen und Kollegen! Es wurde von jedem Redner schon mal gesagt, aber noch nicht von mir.

Deswegen möchte ich es auch noch einmal betonen: Es handelt sich eigentlich bei diesem Gesetz nur um redaktionelle Änderungen. Dass Sie natürlich, verehrte Kolleginnen und Kollegen von der Opposition, jede Gelegenheit nutzen, um darauf hinzuweisen, dass es aus Ihrer Sicht unsinnig war, den Gesundheitsbereich in das Umweltministerium zu verlegen, kann ich in gewisser Weise nachvollziehen. Das ist aber jetzt nicht Gegenstand. Es wird einfach nur etwas vollzogen, was in der Realität schon so ist. Wir werden das in den einzelnen Ausschüssen behandeln und diskutieren und dann noch mal im Plenum haben. Darum bitte ich Sie, das einfach so zur Kenntnis zu nehmen, dass man darüber aus meiner Sicht eigentlich hätte keine Diskussion führen müssen.

(Beifall bei der FDP)

Vielen Dank, Frau Kollegin. Damit ist die Aussprache geschlossen.

Ich schlage vor, den Gesetzentwurf dem Ausschuss für Soziales, Familie und Arbeit als federführenden Ausschuss zu überweisen. Besteht damit Einverständnis?

(Thomas Kreuzer (CSU): Jawohl! - Johanna Werner-Muggendorfer (SPD): Jawohl!)

Das ist der Fall. Damit ist der Gesetzentwurf überwiesen.

Ich rufe Tagesordnungspunkt 3 c auf:

Gesetzentwurf der Staatsregierung zur Änderung des Finanzausgleichsgesetzes und der Verordnung zur Durchführung des Gesetzes über den Finanzausgleich zwischen Staat, Gemeinden und Gemeindeverbänden (Drs. 16/2094) - Erste Lesung

Der Gesetzentwurf wird vonseiten der Staatsregierung begründet. Ich darf Herrn Staatssekretär Pschierer ans Rednerpult bitten.

Herr Präsident, liebe Kolleginnen, liebe Kollegen! Wir bringen heute den Gesetzentwurf der Staatsregierung zur Schaffung neuer Verfahrensregeln für die Entscheidung über die Ausstattung des kommunalen Finanzausgleichs in die parlamentarischen Beratungen ein. Hintergrund ist ein Arbeitsauftrag, den das Parlament und die Staatsregierung vom Bayerischen Verfassungsgerichtshof bekommen hat, und zwar im Urteil zum kommunalen Finanzausgleich vom 28. November 2007.

Ich will vorab eines deutlich machen. Der Verfassungsgerichtshof hat mit dieser Entscheidung weder den Gesamtumfang des kommunalen Finanzausgleichs noch die Ausgestaltung der einzelnen Verteilungsregeln beanstandet. Er hat lediglich betont, dass die Entscheidung über die Höhe der Ausstattung des kommunalen Finanzausgleichs eine politische Entscheidung ist, die gerichtlich nur eingeschränkt nachprüfbar ist.

Es ging darum, eine Abwägung zwischen den Belangen des Staates und der Kommunen durch den Haushaltsgesetzgeber zu finden, die justiziabel ist und juristisch überprüft werden kann. Dem kommen wir mit dem entsprechenden Gesetzentwurf nach.

Das Gericht hat gefordert, dass der staatliche Entscheidungsprozess über die Gesamtausstattung des Finanzausgleichs transparenter und damit für das Gericht nachprüfbarer werden soll. Hierzu - Zitat - "… sei ein der eigentlichen politischen Entscheidung vorausgehendes transparentes Verfahren erforderlich".

Die Richter haben dem Gesetzgeber aufgegeben, bis Ende des Jahres 2009 entsprechende verfahrensrechtliche Absicherungen einzubauen und gesetzlich festzuschreiben. Diesem Auftrag kommt die Staatsregierung mit vorliegendem Gesetzentwurf nach.

Ich darf darauf verweisen, dass wir bei der Erarbeitung dieses Gesetzentwurfs wir auch auf den bewährten Dialog zwischen der Staatsregierung und den kommunalen Spitzenverbänden Wert gelegt haben. Es gab eine Arbeitsgruppe des Finanzministeriums gemeinsam mit dem Innenministerium, dem Landesamt für Statistik und Datenverarbeitung und den vier kommunalen Spitzenverbänden. Es war wirklich das Bestreben von Beginn an, die kommunalen Spitzenverbände hier eng mit einzubinden.

Ich darf ganz kurz den künftigen Verfahrensablauf skizzieren. Die Möglichkeiten waren in zweifacher Hinsicht gegeben. Wir haben uns für eine Variante in Abstimmung mit den kommunalen Spitzenverbänden entschieden. Ich will beide Möglichkeiten kurz ansprechen.

Es waren zwei Lösungsvarianten angedacht: Entweder es gibt ein Gremium von Fachleuten - also ein Expertengremium - eine Empfehlung über die Ausstattung des kommunalen Finanzausgleichs ab und die Politik setzt sich damit auseinander, oder aber die Entscheidung der Politik wird durch entsprechend transparent dargestellte Zahlen und Fakten zur Finanzlage von Staat und Kommunen vorbereitet.

Wir haben uns gemeinsam mit den kommunalen Spitzenverbänden für den letzteren Weg entschieden. Ich betone ganz deutlich, es ist ein politischer Weg. Es ist auch richtig, dass es ein politischer Weg ist. Denn einen

rein objektiven Bedarf, den man wissenschaftlich feststellen könnte, gibt es nicht, meine Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen. Jede Aussage über den Bedarf von Staat und Kommunen enthält implizit und untrennbar auch politische Wertungen. Dies wird ganz deutlich anhand der Fragen, welche Hebesätze der Kommunalsteuern zumutbar sind, welche Einsparungen zumutbar sind oder mit welchem Perfektionsniveau Pflichtaufgaben zu erfüllen sind und vieles andere mehr. Diese Entscheidungen, meine sehr verehrten Damen und Herren, sollen nicht Wissenschaftler treffen, sondern die demokratisch verantwortlichen Politiker. Die Entscheidungsfindung muss aber - insofern kommen wir dem Urteil näher - durch ein festes Programm verdichteter, objektiver und transparenter Vergleichszahlen ermöglicht werden.

Wie soll das weitere Vorgehen aussehen? Wir werden eines beibehalten, das sich bewährt hat, und zwar bei der Vorbereitung des Entwurfs des Finanzausgleichs bleibt es bei dem traditionellen Spitzengespräch zwischen Finanzminister, Innenminister und dem Vorsitzenden des Haushaltsausschusses mit dem Präsidenten der kommunalen Spitzenverbände. Hier und auch im vorbereitenden Gespräch des Finanzministeriums mit den Spitzenverbänden bringen die Kommunen ihre Belange vor. Wir wollen damit die erfolgreiche und bewährte Praxis dieser Verfahrensschritte erstmals mit einer festen Regelung ins Finanzausgleichsgesetz aufnehmen.

Abschließend wenige Anmerkungen zu den Entscheidungsgrundlagen. Geregelt wird in dem Gesetzentwurf außerdem, welche Entscheidungsgrundlagen für die Gespräche mit den Kommunen und für die Beratungen des Landtags von der Staatsregierung vorgelegt werden. Der Kanon von Datengrundlagen sollte unserer Auffassung nach kompakt, informativ und objektiv sein. Er enthält im Wesentlichen drei wichtige Bestandteile. Das erste ist eine vergleichende Darstellung der Finanzentwicklung von Land und Kommunen anhand bestimmter aussagekräftiger Haushaltseckdaten über einen Zehn-Jahreszeitraum, einen kurzen Ausblick auf bedarfsprägende Umstände und drittens eine auf bestimmten Kennzahlen der Finanzstatistik beruhende Schätzung der den Kommunen verbleibenden freien Spitze.

Nach meiner Überzeugung ist das in Zukunft für die FAG-Verhandlungen aufzubereitende Datenmaterial aussagekräftig und gut überschaubar. Mir ist auch wichtig, darauf hinzuweisen, dass wir damit auf eine Stärkung der parlamentarischen Entscheidungsfindung durch die Aufbereitung und Darstellung fundierter und nachvollziehbarer Entscheidungsgrundlagen abzielen. Wir vermeiden damit die Verlagerung der Sachentscheidung aus dem Parlament hinaus auf fremde Gre

mien oder auf fremde Expertisen. Ich betone noch einmal, diese Entscheidung gehört ins Parlament und sollte nicht von fremden Wissenschaftlern vorgelegt werden, die wir dann erst zur Kenntnis nehmen und diskutieren können. Dies sollte vielmehr eng in Abstimmung mit den kommunalen Spitzenverbänden im Parlament stattfinden.

Ich bitte um Zustimmung zu diesem Gesetzentwurf.

(Beifall bei der CSU)

Vielen Dank, Herr Staatssekretär.

Ich eröffne die Aussprache. Es sind fünf Minuten Redezeit pro Fraktion vereinbart. Erster Redner ist der Kollege Volkmar Halbleib für die SPD-Fraktion.

Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Der Finanzausgleich und die Beratung des Gesetzes ist ein wichtiger Punkt für das Grundverständnis der kommunalen Selbstverwaltung in Bayern und das Grundverhältnis zwischen dem Freistaat Bayern und den Kommunen. Deshalb ist es mir wichtig, aus aktuellem Anlass eine Bewertung vorwegzuschicken.

Die Finanzierung des Digitalfunks in Bayern ist ein denkbar schlechter Auftakt für die Staatsregierung bei der Neuordnung des Finanzausgleichs. Es zeigt nämlich, wie es tatsächlich um die Kommunalfreundlichkeit der Staatsregierung steht. Der Ministerpräsident hat den Parlamentssaal verlassen. - Die Staatsregierung gefährdet im Augenblick einen sinnvollen Kompromiss mit den Kommunen und auch die Einführung des Digitalfunks selbst in Bayern. Die Staatsregierung brüskiert damit die Freiwilligen Feuerwehren und die 900.000 Feuerwehrleute in Bayern.

(Beifall bei der SPD)

Sie geben den 2.000 Kommunen in Bayern Steine statt Brot. Ihre Haltung ist eine Ohrfeige für die Kommunen in Bayern.

(Beifall bei der SPD)