Protokoll der Sitzung vom 22.10.2009

(Horst Arnold (SPD): Bei wem?)

Andererseits zeigt die Erfahrung auch, dass für solche absoluten Top-Positionen nur Leute infrage kommen, die schon relativ weit hervorgehobene Positionen haben, wie zum Beispiel die Position eines Landgerichtspräsidenten und dergleichen. Deswegen liegt es dem einen oder anderen gar nicht, sich vergeblich zu bewerben, weil er sich dadurch auch ein bisschen zurückgesetzt fühlen könnte. Ich halte es für richtig, dass für die Besetzung solcher Positionen das Verfahren angewandt wird, welches im Moment läuft. Ich sehe keine ernsthaften Probleme bei der Durchführung der bisherigen Auswahlverfahren. Tatsache ist, dass diese Entscheidungen in enger Abstimmung mit dem Präsidialrat bzw. dem Hauptstaatsanwaltsrat getroffen werden und dass in den allermeisten Fällen - das will ich an dieser Stelle betonen - Einvernehmen erzielt wird. In den letzten Jahren gab es nur ganz wenige Fälle, bei denen es bei der Besetzung von Beförderungsstellen Meinungsverschiedenheiten gegeben hat. Auch in diesen Fällen ist in der Regel eine einvernehmliche Lösung gesucht worden.

Beim Gesetzentwurf der Freien Wähler kann ich gar nicht verstehen, wieso die Beteiligung der Personalvertretung verschoben werden soll, sodass der jeweils zuständige Ressortminister zuerst seinen Vorschlag der Staatsregierung unterbreiten und dann erst der Ministerpräsident die Beteiligung der Personalräte durchführen würde. Ein solcher Ablauf wäre völlig unsinnig. Wenn man im Stadium der Auswahl der Personalvertretung möglichst frühzeitig Gewicht geben will, muss man sie vorher beteiligen und nicht erst dann, wenn die Entscheidung eigentlich schon gefallen ist.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, beide Gesetzentwürfe führen nicht zu sinnvollen Ergebnissen. Kollege Meyer hat sich vorhin darüber beklagt, dass die Gesetzentwürfe in den Ausschussberatungen als "überflüssig wie ein Kropf" bezeichnet worden sind. Er habe sich dadurch in seiner parlamentarischen Ernsthaftigkeit angegriffen gesehen. Ihre Ausführungen, lieber Herr Kollege Meyer, dass in bestimmten Situationen nach Ihren Zitaten schon der Anschein genügt, um entsprechende Schlüsse zu ziehen, kann ich auch in diesem Fall nur noch einmal bestätigen. Schon der Anschein überflüssiger Initiativen rechtfertigt derartige Vorwürfe. Das müssen Sie sich leider gefallen lassen. Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich bitte Sie sehr herzlich, beide Gesetzentwürfe abzulehnen.

(Beifall bei der CSU und der FDP)

Herr Staatsminister, ich darf Sie bitten, noch kurz zu verweilen. Wir

haben noch eine Zwischenbemerkung des Herrn Kollegen Arnold.

Herr Staatsminister, wenn sich jemand aus dem erlauchten Gremium der Oberlandesgerichte geeignet und befähigt fühlt, Oberlandesgerichtspräsident zu werden, wohin soll er oder sie sich wenden? Von diesen Personen gibt es in den OLG sehr viele. Sollen sie bei Ihnen, in Vertretung von Frau Dr. Merk, die gerade in Koalitionsverhandlungen ist, vorsprechen? Sollen sie bei Frau Dr. Merk vorsprechen, wenn sie da ist? Oder ist es nicht besser, für alle Kolleginnen und Kollegen der Richterschaft transparent zu sagen: Hier ist ein Platz. Hier könnt ihr euch bewerben. Was würden Sie dazu sagen?

Bitte, Herr Staatsminister.

Wenn sie sich bewerben wollen, führt dies immer zu dem gleichen Ergebnis: Sie wenden sich an die Ministerin persönlich, an ihren Amtschef oder den Leiter der Personalabteilung im Justizministerium. Das ist bei allen anderen Stellen auch so. Wenn Ausschreibungen stattfinden, landen sie schließlich nirgendwo anders als in der Personalabteilung des Justizministeriums. Deshalb weiß ich nicht, was Sie mit Ihrer Frage bewirken wollen. Kein Kollege in der bayerischen Justiz wird daran gehindert, sich an Frau Staatsministerin Dr. Merk zu wenden und sein Interesse an bestimmten Positionen zu bekunden. Das wird dann im Justizministerium selbstverständlich ernsthaft geprüft.

Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Die Aussprache ist geschlossen. Wir kommen zur Abstimmung. Dazu werden die Tagesordnungspunkte wieder getrennt.

Ich lasse zunächst über den Tagesordnungspunkt 2 abstimmen. Der Abstimmung liegt der Initiativgesetzentwurf der SPD-Fraktion auf Drucksache 16/1399 zugrunde. Der federführende Ausschuss für Fragen des öffentlichen Dienstes empfiehlt auf Drucksache 16/2294 die Ablehnung des Gesetzentwurfs. Wer dagegen dem Gesetzentwurf zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. - Danke schön. Gegenprobe? Vielen Dank. Enthaltungen? - Vielen Dank. Damit ist der Gesetzentwurf bei Zustimmung der Fraktionen der SPD und der GRÜNEN gegen die Stimmen der Fraktionen der CSU und der FDP bei Stimmenthaltung der Freien Wähler abgelehnt.

Nun lasse ich noch über den Tagesordnungspunkt 3 abstimmen. Der Abstimmung liegt der Initiativgesetzentwurf der Fraktion der Freien Wähler auf der Drucksache 16/1504 zugrunde. Der federführende Ausschuss für Fragen des öffentlichen Dienstes empfiehlt

auf Drucksache 16/2295 wiederum die Ablehnung des Gesetzentwurfs. Wer dagegen dem Gesetzentwurf zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. Danke schön. Gegenprobe? - Vielen Dank. Bitte die Enthaltungen. - Vielen Dank. Der Gesetzentwurf wurde bei Zustimmung der Fraktionen der Freien Wähler und der GRÜNEN, bei Enthaltung der SPD-Fraktion und bei Ablehnung der Fraktionen der CSU und der FDP abgelehnt.

Ich rufe Tagesordnungspunkt 4 auf:

Wahl der oder des Vorsitzenden des Beirats beim Unternehmen "Bayerische Staatsforsten"

Dieser Punkt soll von der heutigen Tagesordnung abgesetzt werden.

(Horst Arnold (SPD): Warum?)

Besteht damit Einverständnis? - Das ist der Fall. Es ergeben sich zwar Fragen, aber kein Widerspruch. Damit wird dieser Punkt von der heutigen Tagesordnung abgesetzt.

Außerhalb der Tagesordnung rufe ich im Einvernehmen mit allen Fraktionen die mit Schreiben vom 29. Juni 2009 beantragte Aufhebung der Immunität eines Mitglieds des Bayerischen Landtags - Geschäftszeichen P II 1/M-1320-22 - auf.

Eine Aussprache findet hierzu nicht statt. Wir kommen zur Abstimmung. Wer der Beschlussempfehlung des federführenden Ausschusses für Verfassung, Recht, Parlamentsfragen und Verbraucherschutz auf Drucksache 16/2296 zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. - Vielen Dank. Gegenprobe? - Enthaltungen? - Dann ist dies einstimmig so beschlossen. Damit ist der Beschlussempfehlung des Ausschusses zugestimmt worden.

Ich rufe Tagesordnungspunkt 5 auf:

Abstimmung über Anträge, die gemäß § 59 Abs. 7 der Geschäftsordnung nicht einzeln beraten werden (s. a. Anlage 1)

Ausgenommen von der Abstimmung sind die ListenNummern 2, 4 und 10, die auf Antrag der Fraktionen der SPD und der FDP einzeln beraten werden. Hinsichtlich der jeweiligen Abstimmungsgrundlagen mit den einzelnen Voten der Fraktionen zu den übrigen Anträgen verweise ich auf die Ihnen vorliegende Liste.

(Siehe Anlage 1)

Wer mit der Übernahme seines Abstimmungsverhaltens bzw. dem jeweiligen Abstimmungsverhalten sei

ner Fraktion entsprechend der aufgelegten Liste einverstanden ist, den bitte ich um das Handzeichen. Vielen herzlichen Dank. Gegenprobe? - Enthaltungen? - Auch dies ist einstimmig so beschlossen. Damit übernimmt der Landtag diese Voten.

Ich rufe Tagesordnungspunkt 6 auf:

Dringlichkeitsantrag der Abgeordneten Margarete Bause, Sepp Daxenberger, Ulrike Gote u. a. und Fraktion (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Atomkraftwerk Isar 1 ist überflüssig (Drs. 16/1414)

Ich eröffne die Aussprache. Die Redezeit beträgt fünf Minuten pro Fraktion. Der erste Redner ist Herr Kollege Hartmann für die Fraktion des BÜNDNISSES 90/ DIE GRÜNEN.

Sehr geehrtes Präsidium, liebe Kolleginnen und Kollegen! Seit der Bundestagswahl ist klar, dass die Debatte über die Zukunft der Kernenergie wieder auf die Agenda kommen wird. Dabei wird sicher wieder über verschiedene Sicherheitsfragen, Alterungserscheinungen usw. diskutiert werden. Wir möchten mit unserem heutigen Dringlichkeitsantrag diese Debatte ausdrücklich nicht führen, sondern wir wollen die Debatte aus energie- und wirtschaftspolitischer Sicht führen. Uns geht es konkret um das AKW Isar 1 bei Landshut. Bei genauer Betrachtung der energiepolitischen Situation sowohl in Deutschland als auch in Bayern kann man feststellen: Auf diesen Reaktor kann bereits heute locker verzichtet werden.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Dies ist nicht erst seit der Wirtschaftskrise so, die zu einem verminderten Stromverbrauch um 6 % geführt hat. Auch die Zahlen aus dem Jahr 2007 und 2008 belegen, dass dieses Atomkraftwerk überflüssig ist. Ich möchte dies anhand einiger Zahlen aus dem bayerischen Wirtschaftsministerium verdeutlichen. Im Jahre 2007 ist der Anteil der erneuerbaren Energien in Bayern um sage und schreibe 12,8 % gestiegen. Das entspricht etwa 2 Terawattstunden. Parallel dazu ist der Stromexport aus Bayern auf einen neuen Höchststand von 4 Terawattstunden gestiegen. Das ist der höchste Stand seit über 20 Jahren.

Diese Entwicklung hat sich im Jahr 2008 fortgesetzt und wird auch für das Jahr 2009 erwartet. Zur Entwicklung der Stromexporte ins Ausland ist derzeit noch keine genaue Prognose möglich. So hängt es zum Beispiel von den Leitungen ab, welche Mengen an Strom überhaupt ins Ausland abgegeben werden können. Außerdem ist zu bedenken, dass sich die Wirtschaftskrise auch in den Nachbarländern ausgewirkt hat.

Eines können wir jedoch heute schon feststellen: Am heutigen Tage liegt ein Drittel der Leistung der deutschen AKW still. Das heißt, 6 von 17 AKW sind heute abgeschaltet. Das wiederum bedeutet: Von 20.500 Megawatt Atomstromleistung sind zurzeit nur 14.000 Megawatt verfügbar. Ein Drittel der Leistung der AKW ist heute nicht am Netz und wird nicht gebraucht. Das hat keine Auswirkungen auf den Strompreis. Die Stromimporte aus dem Ausland nehmen auch nicht zu.

Meine sehr geehrten Kolleginnen und Kollegen, Sie haben heute gemerkt, dass die Stromsicherheit zu keinem Zeitpunkt infrage stand, obwohl sechs AKW zeitgleich nicht am Netz waren. Wir sind inzwischen an einem Punkt angekommen, über den wir uns klar werden müssen. Wir haben oft genug in diesem Hause über das Thema der erneuerbaren Energien diskutiert. Wir stehen an einem Punkt, an dem wir uns entscheiden müssen. Bis jetzt haben die neueren Energien in der Regel Spitzen- und Mittellastkraftwerke ersetzt. Inzwischen sind die erneuerbaren Energien so erfolgreich, dass sie zunehmend zur Konkurrenz für die Grundlastkraftwerke werden. Diese Kraftwerke sind so schwerfällig zu regeln, dass sie nicht flexibel angepasst werden können.

Dies führt zu sehr erstaunlichen Effekten. Immer wieder kommt es vor, dass große Teile des Windkraftstroms nicht ins Netz eingespeist werden können, weil die Netze im wahrsten Sinne des Wortes von Atom- und Kohlestrom verstopft sind. Die Energiewirtschaft zahlt aber trotzdem für den Windkraftstrom, auch wenn sie ihn nicht abnimmt. Sie kann diesen Strom nicht ins Netz einspeisen, weil es für die Versorger, wirtschaftlich gerechnet, günstiger ist, Braunkohlemeiler und AKW weiterlaufen zu lassen, statt sie vorübergehend herunterzufahren.

Die Angelegenheit wird kurios, wenn man sich einmal die Strompreise an der Leipziger Strombörse ansieht. Herr Kollege Erwin Huber ist momentan leider nicht im Haus. Wir haben vor der Sommerpause länger über das Thema der negativen Strompreise debattiert. Damals wurde gesagt, dass es immer nur Minuten seien, wo dies passiere. Ich habe mir einmal die Zahlen vom Sonntag, 4. Oktober 2009, geben lassen. Erstaunlicherweise war der Durchschnittspreis für den gesamten Tag am Strommarkt in Leipzig negativ. Er lag bei 11,59 Euro pro Megawattstunde. Das entspricht 1,15 Cent für die Kilowattstunde. Bei 8 Stunden am Stück bedeutet das, der Strompreis lag bei Null oder sogar im negativen Bereich. Es geht nicht nur um kurze Zeiten. Das war an einem Sonntag, an dem man planen konnte, dass die Industrie diesen Strom gerade nicht benötigt.

Zum Schluss möchte ich noch Folgendes sagen: Wenn der negative Strompreis kommt und die großen Stromversorger die Atomkraftwerke und die Kohlekraftwerke weiterlaufen lassen - diese Versorger haben auch Kohlekraftwerke -, dann ist das energiepolitisch gesehen eine Katastrophe. Wir haben Strom aus erneuerbaren Energien, doch die Versorger nehmen ihre Kraftwerke nicht vom Netz. Für uns ist es deshalb ganz klar: Wir müssen uns für erneuerbare Energien entscheiden, und das heißt, wir müssen bestehende Grundlastkraftwerke, also Kohle- und Atomkraftwerke, vom Netz nehmen.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Das Kraftwerk Isar 1 ist eines der kleinsten Atomkraftwerke und das älteste bayerische Atomkraftwerk. Nach dem Atomkonsens steht es sowieso im Jahr 2011 zum Abschalten bereit. Wir fordern: Auf Isar 1 ist ab jetzt zu verzichten, das Kraftwerk muss vom Netz genommen werden!

(Beifall bei den GRÜNEN)

Für die CSUFraktion darf ich nun Herrn Kollegen Tobias Reiß das Wort erteilen.

Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Herr Kollege Hartmann, Sie behaupten in Ihrem Antrag, dass das Atomkraftwerk Isar 1 in Bayern zur Stromversorgung nicht mehr benötigt werde, weil sich die Strommenge aus erneuerbaren Energien, vor allem in den letzten Jahren, fast verdoppelt habe.

(Maria Scharfenberg (GRÜNE): Recht hat er!)

Sie sagen, dass die Menge der erneuerbaren Energien in den letzten Jahren stark gestiegen sei. Dadurch ergebe sich selbst in der Grundlast, wie Sie sagen, eine massive Überkapazität und das würde immer öfter dazu führen, dass es bei der Strombörse in Leipzig zu einem negativen Strompreis kommt. Wenn Sie Ihren Antrag so begründen, sollten Sie aber so ehrlich sein und tatsächlich hinterfragen, warum der Strompreis an den Strombörsen Achterbahn fährt. Wir wissen: Der Anteil der Biomasse bei den erneuerbaren Energien macht nur einige Prozent aus. Aber nur dieser Teil ist grundlastfähig. Der Strom aus erneuerbaren Energien liegt heute bei rund 15 % des Gesamtbedarfs. Davon ist aber nur die Biomasse grundlastfähig. Wasserkraft, Wind und Sonne stellen ihre Energie wetterabhängig und damit stark schwankend zur Verfügung. An etwa 100 windstillen Tagen produzieren beispielsweise die Windräder in Deutschland nahezu null. Die 25.000 Megawatt installierter Windenergieleistung in Deutschland werden nur an etwa 20 Tagen im Jahr erreicht. In der restlichen Zeit verteilt sich die erzeugte Menge zwi

schen diesen Extremen. Die extremen Schwankungen wiederum führen zu den extremen Preisschwankungen an den Strompreisbörsen. Das ist nicht nur am 4. Mai der Fall gewesen, auf den Sie sich im Antrag beziehen, sondern das war beispielsweise auch in der Nacht vom 3. auf den 4. Oktober der Fall - das haben Sie erwähnt, Herr Kollege Hartmann -, als die Nachfrage nach Strom relativ gering war, während eine starke Windfront in ganz Deutschland die Turbinen in voller Last bewegte. Das Herunterfahren der Kern- und Gaskraftwerke hat nicht ausgereicht, deshalb musste der Stromüberschuss quasi verschenkt werden oder an Nachbarn, insbesondere an Holland und Polen, zu 50 Cent pro Kilowattstunde abgegeben werden. Strom, für den von den deutschen Stromkunden 8 bis 9 Cent bei Wind und 43 Cent bei Sonne bezahlt werden.

(Beifall eines Abgeordneten der CSU)

Strom, der in einer anschließenden Flaute nicht zur Verfügung steht, muss dann von grundlastfähigen Kraftwerken sichergestellt werden. Ich halte es deshalb für verfehlt, ständig einen Gegensatz zwischen der regenerativen Energie und der Kernenergie zu konstruieren. Durch die hohe Einsatzflexibilität und die CO2freie Stromerzeugung stellen Kernkraftwerke so lange einen idealen Partner der regenerativen Energien dar, bis eine effiziente Stromspeicherung zur Verfügung steht. Isar 1 deckt in etwa den jährlichen Strombedarf der Landeshauptstadt München. Bei einer Abschaltung müsste diese Strommenge von Mittel- beziehungsweise Spitzenkraftwerken erzeugt oder mit Stromlieferungen aus anderen Bundesländern oder gar aus dem Ausland kompensiert werden. Mit Blick auf die Versorgungssicherheit und auf die Wettbewerbsfähigkeit der Energiepreise halten wir es für unabdingbar, dass Bayern seinen Strombedarf aus eigenen Quellen deckt. Wir lehnen den Antrag daher ab.

(Beifall bei der CSU und der FDP)

Herr Kollege Reiß, bitte bleiben Sie noch kurz am Rednerpult. Für eine Zwischenbemerkung hat sich Herr Kollege Hartmann gemeldet. Bitte schön.