Wie sieht die Versorgung im ambulanten Bereich aus?Das war auch ein Punkt im Antrag. Ich gehe zunächst auf die Kinderpalliativmedizin ein. Der erste SAPV-Vertrag innerhalb Deutschlands ist hier in Bayern abgeschlossen worden. Da sind wir wieder vorangegangen. Es ist ganz klar, dass wir von politischer Seite die SAPV - die bedarfsgerechte, spezialisierte, ambulante Palliativversorgung - für Erwachsene unterstützen werden. Den ersten Vertrag haben wir bereits abgeschlossen; weitere Verträge stehen kurz vor dem Abschluss. Wir sind selbstverständlich daran interessiert - dabei geht es nicht nur um die spezialisierte ambulante Palliativversorgung, sondern auch um die allgemeine ambulante Palliativversorgung -, dass diese 90 % auch gut gemeinschaftlich auf den Weg gebracht werden, und zwar zusammen mit den Palliativmedizinern. Christa Stewens hat völlig recht: wir brauchen noch mehr Ärzte, die auch im ambulanten Bereich palliativmedizinisch tätig sind, und zwar nicht nur im spezialisierten, sondern auch im allgemeinen Bereich. Ich lege sehr viel Wert darauf, dass das auch in Kooperation mit den ehrenamtlichen Hospizhelfern geschieht, die vor Ort eine unwahrscheinlich tolle Arbeit leisten. Daran müssen wir gemeinsam arbeiten.
Heute stimmen wir über den erweiterten Antrag ab. Wir geben gerne noch einen detaillierteren Bericht über die Qualität und Quantität sowohl in der stationären als auch in der ambulanten Palliativmedizin. Das ist ein enorm wichtiges Thema, das jeden bewegen sollte. Das ist ein Thema, mit dem wir uns alle auseinandersetzen müssen; denn dieses Thema kann auf alle von uns eines Tages zukommen.
Frau Staatssekretärin, vielen Dank. Es liegen mir keine weiteren Wortmeldungen mehr vor. Damit ist die Aussprache geschlossen. Wir kommen zur Abstimmung. Der federführende Ausschuss für Umwelt und Gesundheit empfiehlt eine Neufassung des Antrags. Ich verweise insoweit auf die Drucksache 16/2292. Wer dieser Neufassung zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. - Gegenprobe? - Enthaltungen? - Dann ist das einstimmig so beschlossen.
Ich gebe jetzt das Ergebnis der namentlichen Abstimmung über den Dringlichkeitsantrag der Abgeordneten Bause, Daxenberger, Gote und anderer und Fraktion (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) betreffend "Atomkraftwerk Isar 1 ist überflüssig", Drucksache 16/1414, bekannt. Mit Ja haben 53 gestimmt, mit Nein haben 107
Antrag der Abgeordneten Annette Karl, Dr. Paul Wengert, Bernhard Roos u. a. (SPD) Eckpunkte für eine Novellierung der Richtlinie zur Förderung der Breitbanderschließung in ländlichen Gebieten (Breitbandrichtlinie) vom 23. Juni 2008 (Drs. 16/1320)
Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich verrate nichts Neues, wenn ich sage, dass das schnelle Internet ein immer wichtigerer Standort- und Wirtschaftsfaktor in Bayern ist, ganz besonders in den ländlichen Räumen in Bayern. Sowohl Unternehmer als auch Freiberufler, kleine Handwerker und zunehmend auch Ärzte, Kommunen, Krankenhäuser, Schüler und Studenten sind darauf angewiesen, große Datenmengen empfangen und auch versenden zu können. Nichtsdestoweniger kommt der Ausbau des schnellen Internet in den ländlichen Räumen in Bayern immer noch nur im Schneckentempo voran. Von den für 2009/2010 in der bayerischen Breitbandförderrichtlinie bereitgestellten 38 Millionen Fördergeldern sind jetzt, fast am Ende des ersten Jahres, gerade einmal 7,2 Millionen bewilligt. In der Antwort auf eine Anfrage von mir geht die Staatskanzlei bereits jetzt wieder von einer gebremsten Förderdynamik aus.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir brauchen hier grundsätzliche Verbesserungen, sonst haben wir in den strukturschwachen Regionen in Bayern bald keine Unternehmen mehr, die wir noch ans Internet anschließen könnten; die sind dann nämlich längst mit den dazugehörigen Arbeitsplätzen abgewandert.
Die SPD-Fraktion hat deshalb im Mai den vorliegenden Antrag eingereicht, um zumindest die bayerische Förderrichtlinie handhabbarer und effizienter zu machen. Uns geht es darum, den Kommunen bei einer Versorgung mit schnellem Internet zu helfen. Mit unseren Forderungen im Antrag gehen wir weiter, als mit der Novellierung der Förderrichtlinie bereits erreicht worden ist. Ich verweise auf die Forderung nach einem höheren Grundstandard; denn eine Übertragungsgeschwindigkeit von einem Megabit pro Sekunde ist mittlerweile technische Steinzeit. Ich verweise auf die Forderung, die Höhe der Fördersätze an die finanzielle Leistungsfähigkeit der Kommunen zu knüpfen, und ich verweise auf die Forderung, das Verfahren für die Kom
munen einfacher und besser handhabbar zu machen, gerade auch hinsichtlich der Festlegung der technischen Standards.
Ich bitte Sie deshalb, diesem Antrag, der das enthält, was mindestens geschehen muss, heute zuzustimmen. Die Welt hat sich aber, wie nicht anders zu erwarten, seit Mai weiter gedreht. So hat auch unser Herr Ministerpräsident im Wahlkampf erkannt, dass das Schneckentempo beim Ausbau mit dem alleinigen Verweis auf die Förderrichtlinie nicht zu beschleunigen ist und wir damit im internationalen und nationalen digitalen Standortwettbewerb keinen Blumentopf gewinnen können. Als Meister von großspurigen, aber immer folgenlosen Versprechungen hat er dann folgerichtig am 30. Juli den sogenannten Masterplan Breitbandausbau angekündigt und versichert, es werde in drei Jahren keine weißen Flecken in Bayern mehr geben.
Dazu kann ich nur sagen: Nachdem unser ehemaliger Wirtschaftsminister Erwin Huber die alleinige Zuständigkeit des Marktes für den langsamen Ausbau verantwortlich gemacht hat und nachdem sich Wirtschaftsminister Zeil zwar eifrig, aber folgenlos abstrampelt, um die vertane Zeit wieder aufzuholen, liegt jetzt die Zuständigkeit beim Chef. Wunderbar, aber wie sieht die Realität aus, liebe Kolleginnen und Kollegen? Drei Monate später sagt die Staatskanzlei, es sei eine Arbeitsgruppe gegründet worden. Ich meine, sie handelt getreu dem Psychologenmotto "Schön, dass wir darüber reden". Liebe Kolleginnen und Kollegen, es geht nicht darum zu reden; es geht darum zu handeln. Die SPD hat vier Eckpunkte aufgelegt, um einen Masterplan zu entwickeln, der diesen Namen wirklich verdient.
Erstens. Der Anschluss an das schnelle Internet muss endlich in das Mindestangebot von Universaldienstleistungen im Telekommunikationsgesetz aufgenommen werden. Was früher der Telefonanschluss war, ist heute der Anschluss an das schnelle Internet.
Drittens. Die Staatsregierung muss die Versorgung mit dem schnellen Internet als Teil der Daseinsvorsorge in den Landkreis- und Gemeindeverordnungen verankern.
Viertens. Die EU hat in ihren neuen Leitlinien zur Förderung des Breitbandausbaus und zu den staatlichen Förderungen klargestellt, dass die Staaten den Breitbandausbau als Teil der Daseinsvorsorge anpacken können. In diesem Fall ist man als Staat befreit von den beihilferechtlichen Kriterien, solange man bei der Beauftragung von Unternehmen zum Breitbandausbau die sogenannten Altmark-Kriterien einhält.
Deshalb, liebe Kolleginnen und Kollegen, bitte ich Sie: Stimmen Sie dem Antrag zu und entwerfen Sie gemeinsam mit uns einen Masterplan, der diesen Namen auch verdient.
Vielen Dank, Frau Kollegin. Bevor ich den nächsten Redner, Herr Kollegen Reiß, aufrufe, gebe ich bekannt, dass wir gerade folgenden Ablauf beschlossen haben: Nämlich. Dieser Tagesordnungspunkt wird vollständig erledigt. Das heißt, im Anschluss an diesen Tagesordnungspunkt wird noch die Listennummer 10 aufgerufen. Das ist der Antrag des Kollegen Dr. Beyer und der SPD-Fraktion bezüglich Aussetzung der Ausschreibung und Vergabe von Verkehrsdienstleistungen auf der Schiene durch die BEG. Die Mittagspause wird sich etwa um eine halbe Stunde verschieben. Beginn ist statt 12.30 Uhr 13.00 Uhr. Um 13.30 Uhr rufen wir die Dringlichkeitsanträge auf. Nur, damit Sie es sich einteilen können.
Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich schaute gestern Abend in die Internetseite der Telekom und konnte in großen Lettern die Überschrift lesen: "Breitband für alle - so lautet das Ziel der Telekom". Leider war es nicht die Seite der deutschen Telekom, sondern es war die Seite der Telekom Austria.
In Österreich liegen mittlerweile 98 % aller Haushalte in einem Gebiet, das von der Telekom Austria mit schnellem Breitbandinternet versorgt wird. Die Zurückhaltung der deutschen Telekom wird von den Bürgermeistern in vielen Gesprächen mit mir kritisiert. Die Telekom sollte sich bei ihren Breitbandaktivitäten im ländlichen Raum ein Beispiel an ihrer österreichischen Schwester nehmen und den Breitbandausbau endlich aktiver vorantreiben. Ich gehe davon aus, dass dies der Telekom in den Gesprächen in der Staatskanzlei und im Wirtschaftsministerium deutlich gemacht wird. Die flächendeckende Versorgung des ländlichen Raums ist für die Wirtschaftlichkeit und die Wettbewerbsfähigkeit dieser Regionen von strategischer Bedeutung. Rund 60 % der bayerischen Bevölkerung lebt im ländlichen Raum. Alleine diese Verteilung macht klar, dass ländliche Regionen ebenso gut versorgt sein müssen wie die Ballungsgebiete. Die Qualität und Verfügbarkeit einer modernen Kommunikationsinfrastruktur entscheidet über Ab- und Zuwanderung und über Betriebsan- oder -absiedlungen. Die Arbeitswelt der Zukunft wird immer dezentraler werden. Deshalb ist eine lückenlose Versorgung Bayerns mit Breitband erforderlich. Dies zu
Der heute diskutierte Antrag stammt von Anfang Mai dieses Jahres. Er berücksichtigt damit nicht die zum 29. Mai 2009 in Kraft getretenen Verbesserungen am bayerischen Förderprogramm. Seit Genehmigung der verbesserten Förderrichtlinien seitens der Europäischen Kommission, nimmt das Programm zusehends an Fahrt auf. Zwischenzeitlich wurden in über hundert Gemeinden Investitionsvorhaben gefördert, genehmigt und rund 7,5 Millionen Euro Fördergelder bewilligt. Über 1.500 Gemeinden haben einen Breitbandpaten benannt, und rund 300 Gemeinden befinden sich derzeit in Markterkundungs- bzw. Auswahlverfahren. Alle diese Zahlen belegen, dass die Verbesserungen der Förderkonditionen greifen und dass das Förderprogramm eine Chance verdient hat.
Die anhaltende Kritik der Gemeinden und auch von Ihnen, Frau Kollegin Karl, an der Technologieneutralität ist zwar verständlich, scheitert aber an den zwingenden wettbewerbsrechtlichen Vorgaben der EU. Wir sollten nun der verbesserten Breitbandrichtlinie die Chance geben und nicht schon wieder den Eindruck erwecken, dass es kurzfristig zu weiteren Nachbesserungen kommen könnte. Das würde die Kommunen wiederum in eine abwartende Haltung versetzen.
Ich kann Ihnen zusagen, dass wir die laufende Entwicklung kritisch begleiten und prüfen werden, ob ein Masterplan aufgelegt wird, der diesen Namen verdient. Heute werden wir den Antrag ablehnen.
Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir werden den Antrag wie auch im Ausschuss unterstützen. Kollege Reiß hat berichtet, dass die österreichische Telekom Dinge gemacht hat, die für die deutsche Telekom Vorbild sein können. Das gilt auch für die Bayerische Staatsregierung. Sie könnte sich, was die Aktivitäten zum Thema Breitband betrifft, an der oberösterreichischen Regierung ein Vorbild nehmen.
Dann wären wir schon viel weiter und könnten uns die vielen, vielen Debatten zu diesem Thema sparen.
Im Antrag der SPD gibt es in den ersten Punkten die eine oder andere Detailforderung, über die sicherlich nachgedacht werden könnte und die vielleicht etwas
kritisch betrachtet werden müsste. An den zentralen Zielsetzungen, über die wir uns einig sind, insbesondere das Vergabeverfahren zu vereinfachen und einstufig zu gestalten unter dem Aspekt, die Technologieentscheidung den Auftraggebern zu überlassen, sollten wir festhalten; denn es ist an dieser Stelle nicht einzusehen, dass wir europarechtliche Vorgaben zu beachten haben. Eine Gemeinde, die ein Haus baut, kann sich zunächst auch entscheiden, ob das ein Holzhaus oder eines aus Ziegelbauweise sein muss. Danach ist auszuschreiben und der günstigste Bieter zu finden. Qualität und Lösungen zu suchen, sollte vom Auftraggeber, also vom Maßnahmeträger vorgegeben werden können. Das wird andernorts in Europa so praktiziert. Auch in diesem Fall, Herr Kollege Reiß, darf man nach Österreich blicken und feststellen, dass es dort geht. Warum geht es hier nicht?
Ganz wesentlich unterstützen wir die Aussagen zum Masterplan, endlich einmal nicht nur auf Beratungsangebote der Staatsregierung und das Förderprogramm zu verweisen, sondern endlich einmal ehrliche Zielvorgaben festzumachen und staatlicherseits die gesellschaftliche, politische, tatsächliche und rechtliche Verantwortung zu übernehmen, damit wir in diesem Bereich vorwärtskommen und es nicht bei den derzeit bescheidenen Aktivitäten zu belassen.
Wir erkennen durchaus an, dass das, was versucht worden ist, vom guten Willen getragen war. Ich will das nicht in Zweifel ziehen. Man muss aber anhand der Ergebnisse feststellen, dass sich zu wenig tut, dass man nicht zufrieden sein kann und die Weichen anders gestellt werden müssen.
Wir unterstützen den Antrag auch aus dem Grunde gern, weil wir endlich deutlich machen müssen, dass sich insbesondere bei den Aktivitäten der Bayerischen Staatsregierung mehr tun muss als bisher.
Sehr geehrtes Präsidium, liebe Kolleginnen und Kollegen! Für uns ist klar, dass wir im Plenum den Antrag ebenso unterstützen wie bereits im Ausschuss. Ich möchte nicht auf alle Punkte eingehen, aber einen Punkt deutlich hervorheben, der mehrfach diskutiert worden ist. Für uns alle ist klar, dass eine hohe Datenübertragungsrate im ländlichen Raum notwendig ist. Das ist unumstritten. Der entscheidende Punkt im Antrag der Kollegen von der SPD ist für mich der Punkt Nummer fünf, der aussagt, dass wir den Kommunen die Entscheidung über die
technischen Möglichkeiten überlassen sollen. Ich will mich nicht damit zufrieden geben, dass wir sagen, es geht nicht, weil uns Brüssel das so vorgibt. Wir können nämlich in den Ausschreibungen viel deutlicher eine Höchstdatenrate festlegen, die man mit der Funktechnik überhaupt nicht erreicht. Das ist eine Möglichkeit.
Wir haben gehört, dass unsere Bundeskanzlerin bereits angekündigt hat, bis 2014 den Datentransfer von 50 Megabit pro Sekunde zu ermöglichen. Sie, Herr Minister Zeil, haben in der Ministerbefragung am 18. Juni 2009 von 28,8 Megabit pro Sekunde gesprochen. Das ist über UMTS erreichbar, das ist richtig. Man muss aber dazu sagen, diese hohe Datenrate ist nur relativ kurz verfügbar, sie ist nicht durchgehend verfügbar. Es bringt wenig, den Regionen etwas für ihre Unternehmen anzubieten, was zwar kurzzeitig einen Spitzenwert erreicht, aber später wieder abfällt. Das kann es nicht sein.
Ziel muss es sein, flächendeckend eine hohe Datenübertragungsrate zu ermöglichen. Für uns ist deshalb klar, dass man den Kommunen die Möglichkeit geben sollte, eine hohe Datenübertragungsrate festzuschreiben, um damit den neuesten technischen Standard zu erhalten. Etwas anderes macht wenig Sinn.
Wir kennen alle die Entwicklung des Internets in den letzten fünf Jahren. Wir wissen, wie sich das verändert hat und wofür das Internet benutzt wird. Wenn wir jetzt etwas verwenden, was gerade so geht, dann diskutieren wir in den nächsten Jahren immer wieder das gleiche Thema. Ich würde sagen, man geht einen Schritt voran. Der Gedanke, dass wir einen Masterplan für ganz Bayern brauchen, ist sicher richtig.
Den Kollegen möchte ich sagen, der Blick nach Österreich ist schön und gut. Ich habe nichts dagegen wenn wir ein paar Dinge aus Österreich kopieren. Ich finde aber, wir sollten da mutiger vorangehen und nicht gleich bei jeder Ausschreibung, die die Kommunen durchführen, darüber nachdenken, ob Brüssel das verbieten könnte. Man sollte erst schauen, wie es die Nachbarn machen, und anschließend den besten Weg finden.