Sehr geehrtes Präsidium, liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich bin, was die Analyse der Situation angeht, vollkommen Ihrer Auffassung, Frau Karl. Es gibt Dinge, bei denen wir wirklich hinterherhinken und wo dringender Handlungsbedarf besteht. Die Situation ist teilweise hundsmiserabel. Teilweise gibt es ortsnetzübergreifende Gemeinde
grenzen, bei denen Bürger vor der Situation stehen, dass sie nicht vom Förderprogramm profitieren. Ganze Ortschaften haben große Probleme. Auch ich persönlich bin davon betroffen. Insofern kann ich Ihre Analyse nur bestätigen und Ihre Aussage unterstreichen. Dieser Punkt ist sehr wichtig für den ländlichen Raum. Sie haben schon viele Branchen und Personen angesprochen, ich möchte noch die Landwirtschaft nennen, die ebenfalls auf schnelle Internetverbindungen angewiesen ist.
Ich komme nun zu Ihrem Antrag. Wie gesagt, das Grundanliegen ist in Ordnung, aber es stehen auch Dinge im Antrag, die so einfach nicht funktionieren. Der Bayerische Landtag und das Wirtschaftsministerium sind an bestimmte Vorgaben gebunden, die uns höhere Ebenen machen. Wir können nicht einfach anders handeln - wenn wir die Energieneutralität außen vor lassen -, als es uns die EU vorschreibt. Wie es ein Kollege schon gesagt hat, geht es nicht darum, dass wir den Gemeinden vorschreiben, was sie tun oder nicht tun können. Es geht darum, dass wir ein Förderprogramm haben und für die Ausreichung der Fördermittel an bestimmte Vorgaben gebunden sind. Darum kommen wir nicht herum.
Was mich an Ihrem Antrag noch stört, sind die 20 Megabit. Der Kollege von den GRÜNEN hat gerade gesagt, wir sollten einen großen Schritt nach vorn tun, aber da kommt ein weiterer Punkt zum Tragen: Die finanziellen Ressourcen sind begrenzt. Um flächendeckend auf 20 Megabit auszubauen, müssten wir mehrere Milliarden in die Hand nehmen. Es gibt eine Schätzung, die von 50 Milliarden Euro bundesweit spricht.
Auch dort ist uns ein Rahmen gesetzt, auch dort gibt es Grenzen. Wir sind hier gemeinsam mit der CSU angetreten, um das Problem anzugehen und zu lösen. Auch ich würde mir wesentlich mehr Geld und höhere Förderbeträge und -grenzen wünschen. Ich frage mich, warum Sie nur 150.000 Euro beantragt haben; Sie hätten genauso gut 200.000, 300.000 oder 400.000 Euro beantragen können, zumal Sie als Ziel 20 Megabit in den Antrag geschrieben haben. Mit dem Ziel von 20 Megabit und 150.000 Euro komme auch ich nicht weiter. Da komme ich mit 100.000 Euro und einem Megabit wesentlich weiter als mit der Kombination, die Sie vorschlagen.
Weil in dem Antrag Dinge stehen, die nicht machbar sind, werden wir ihn ablehnen. Sie dürfen aber sicher sein, dass unser bayerischer Wirtschaftsminister und wir gemeinsam mit der CSU alles dafür tun, um das Problem so schnell wie möglich zu lösen. Ich warne davor, alle paar Monate eine neue Diskussion darüber zu führen, ob wir den Förderbetrag oder die Fördergrenze erhöhen. Jedes Mal werden viele Gemeinden zuwarten und sich sagen, vielleicht gibt es doch noch mehr Geld, warten wir also noch ein paar Monate. Ich sage: Lassen wir dieses Programm wirken. Lassen Sie uns genau hinschauen, was passiert. Dann werden wir uns überlegen, wie wir nachsteuern.
Herr Kollege Dechant, ist Ihnen schon aufgefallen, dass das Geld, das die Staatsregierung zur Verfügung stellt, von den Kommunen gar nicht abgerufen wird? - Das Problem ist im Moment gar nicht, dass das Geld nicht da wäre.
Herr Kollege Hanisch, Sie haben sich für eine Zwischenfrage gemeldet, dann müssen Sie auch eine Frage stellen.
Haben Sie sich Gedanken darüber gemacht, warum die Kommunen das Geld nicht abrufen und warum sie nicht bereit sind, zu bauen?
Selbstverständlich habe ich mir darüber Gedanken gemacht, aber Sie müssen doch eingestehen, dass der Prozess Monate in Anspruch nimmt. Wir sind erst seit Mai so weit; die Kommunen müssen entsprechend arbeiten können. Es müssen Ausschreibungen erfolgen, es müssen Marktsichtungen durchgeführt werden, und es müssen Konzepte erstellt werden. Das geht nicht von einer Woche auf die andere.
Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! In der Debatte ist deutlich geworden, dass der Antrag der SPD-Fraktion in nicht unwichtigen Teilen bereits überholt ist. Wir haben verbesserte Förderbeträge und Fördersätze erreicht. Wir haben die Förderbeträge auf 100.000 Euro verdoppelt, die Fördersätze von 50 % auf
Es ist aber auch deutlich geworden, dass andere Forderungen schlicht nicht umsetzbar sind. Das gilt für die Technikneutralität und übrigens auch für die Mindestübertragungsgeschwindigkeit von 20 Megabit pro Sekunde.
Sie können mir glauben, dass ich wie wahrscheinlich alle hier im Hause gern jeder Gemeinde einen Anschluss mit 20 Megabit zur Verfügung stellen würde, aber zum einen ist hier die EU-Kommission nicht zu Zugeständnissen bereit und zum anderen werden die Kosten unterschätzt. Es ist schon angeklungen: Bei hochbitratigem Breitband im ländlichen Raum sind wir hier schnell bei Milliardenbeträgen.
Weil hier immer wieder ein Missverständnis zum Ausdruck kommt, will ich noch einmal klarstellen: Natürlich erlaubt die bayerische Förderrichtlinie höhere Übertragungsraten. Ich darf im Übrigen darauf hinweisen, dass auch die Bundesregierung bei ihrer Breitbandinitiative, der Sie beigetreten sind, von einem Megabit pro Sekunde als Mindestübertragungsgeschwindigkeit ausgeht.
Die neuen Förderbedingungen sind genehmigt. Seitdem beschleunigt sich die Umsetzung des Förderprogramms zusehends. Beispielsweise konnte der Gemeinde Kleinaitingen im Landkreis Augsburg letzte Woche der einhundertste Förderbescheid überreicht werden. Übrigens wurde mit diesem Zuschuss eine alternative Breitbandversorgung aufgebaut. Bis heute sind 107 Förderbescheide ergangen. Täglich werden weitere Bescheide ausgegeben. Das ausgereichte Volumen liegt bereits bei 7,5 Millionen Euro. In 650 Gemeinden wurden Planungen und Machbarkeitsstudien gefördert. Mit konkretem Handeln und nicht durch Reden schaffen wir es, immer mehr ländliche Gemeinden ans Hochgeschwindigkeitsnetz anzuschließen.
Weitere Fortschritte im Breitbandausbau - das muss auch klar sein - hängen im Wesentlichen von den Rahmenbedingungen ab, die uns der Bund und die EU vorgeben. Deshalb habe ich mich in den Koalitionsverhandlungen ganz persönlich für Verbesserungen im nationalen und im europäischen Regelwerk eingesetzt, damit wir die Regulierung, so wichtig sie auch ist, investitionsfreundlich durchführen und die Potentiale an privaten Investitionen stärker heben können. Es wäre naiv, Erfolge zu erwarten, wenn wir nicht alle Instrumente, die uns zur Verfügung stehen, nützen würden. Frau Kollegin Karl, Daseinsvorsorge und Universaldienst ist eigentlich so viel wie weiße Salbe, denn wenn Sie diese Forderung erheben, müssen Sie gleichzeitig
sagen, wie Sie die Milliarden, die Sie dafür brauchen, zur Verfügung stellen. Daher ist es der bessere Weg, wenn wir mit vernünftigen Programmen auf Bundesund Landesebene und verbesserten Rahmenbedingungen auf europäischer und auf nationaler Ebene mehr Anreize für private Investitionen geben.
Alles in allem kann man feststellen, dass das bayerische Förderprogramm greift. In der Tat müssen wir jetzt alles daran setzen, dass diese Aufbaudynamik erhalten bleibt. Dazu gehört auch der Dialog mit der Telekom, der eingeleitet ist und der auch schon in einigen Fällen zu konkreten Ergebnissen für die Gemeinden geführt hat. Wir haben auch den Bayerischen Gemeindetag aufgefordert, uns hierbei ganz konkret zu unterstützen. Es reicht mir aber nicht, wenn auf der einen Seite geklagt wird, dass nichts vorwärtsgeht, während ich andererseits Anfang September auf Nachfrage eine Mitteilung vom Bayerischen Gemeindetag bekomme, in der steht, dass es für den Gemeindetag Wichtigeres als den Ausbau des Breitbandes zu tun gebe. Derartige Blockaden führen nicht weiter. Wir müssen gemeinsam an einem Strang ziehen, meine Damen und Herren.
Es ist deutlich geworden, dass der Antrag der SPDFraktion zum Teil überholt und inhaltlich zum Teil nicht erfüllbar ist. Deswegen bitte ich das Hohe Haus um Ablehnung.
Herr Minister, bleiben Sie bitte noch einen Augenblick stehen. Ich erteile Frau Kollegin Karl das Wort zu einer Zwischenbemerkung.
Herr Minister Zeil, in der Antwort auf meine Anfrage an die EU-Kommission zum Thema Breitband steht unter anderem, die Kommission empfehle den Behörden, sich bei Ausschreibungen für Breitbandvorhaben auf die Festlegung der von den Nutzern im fraglichen Gebiet benötigten Qualität und Art des Dienstes zu konzentrieren. Stimmen Sie mit mir überein, dass dies bedeutet, dass die Kommunen aus Sicht der EU sehr wohl das Recht haben, den Standard der Übertragung festzulegen, der ihnen richtig erscheint?
Das ist die eine Frage, die zweite Frage: Stimmen Sie mit mir überein, dass die Verbindung in der bayerischen Förderrichtlinie vom Mindeststandard von einem Megabit und dem Zwang zur günstigsten, also zur billigsten Lösung unabhängig von der Technologie dazu führt, dass wir eben gerade keinen höheren Standard
Die erste Frage kann ich nur mit Ja beantworten. Auch unsere Richtlinie erlaubt es, dass die Gemeinden für die Spielräume Vorgaben machen. Es ist Fakt, und ich bitte Sie, Frau Kollegin, zur Kenntnis zu nehmen, dass wir sowohl bei den Kabellösungen, aber auch bei den Funklösungen zum Teil sehr viel höhere Übertragungsgeschwindigkeiten erreichen. Ich hatte gerade die eine Gemeinde genannt, für die wir eine alternative Breitbandversorgung mit einem bedarfsgerechten und auf diese Gemeinde zugeschnittenen Ausbau ermöglicht haben.
Herr Staatsminister, ist Ihnen bekannt, dass zwischenzeitlich einzelne Gemeinden trotz eines Förderbescheids der jeweiligen Regierung nicht zur Durchführung der genehmigten Vorhaben kommen, weil die Telekom ihr Einverständnis zwischenzeitlich zurückgezogen hat? Wie wollen Sie damit umgehen?
Solche Fälle sind uns in der Tat bekannt. Deswegen haben wir die Arbeitsgruppe gebildet. Wir tragen dort die Themen vor. Nicht immer stellt sich dabei heraus, dass es an der Telekom liegt. Einiges konnten wir schon vermitteln und positiv voranbringen. In der Tat bleibt es aber in einzelnen Fällen ein Ärgernis, und Sie dürfen versichert sein, dass wir weiterhin das direkte Gespräch mit der Telekom suchen.
Es liegen keine weiteren Wortmeldungen mehr vor. Damit ist die Aussprache geschlossen. Wir kommen zur Abstimmung. Der federführende Ausschuss für Wirtschaft, Infrastruktur, Verkehr und Technologie empfiehlt die Ablehnung des Antrags. Wer entgegen dieser Beschlussempfehlung dem Antrag zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. - Die SPD-Fraktion, die Fraktion des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN und die Fraktion der Freien Wähler. Gegenstimmen? - Die CSU-Fraktion und die FDP-Fraktion. Damit ist der Antrag abgelehnt.
Aussetzung der Ausschreibung und Vergabe von Verkehrsdienstleistungen auf der Schiene durch BEG (Drs. 16/1396)
- Herr Kollege, wir sind noch nicht in der Mittagspause. Sie haben nicht mitbekommen, dass der Präsident angekündigt hat, wie es weitergeht. Sie sollten sich darüber kundig machen, dass die Mittagspause um eine halbe Stunde verschoben wurde.
Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Bei der derzeitigen Ausschreibungspraxis der BEG sind die Entscheidungskriterien für die Leistungsvergabe einseitig auf den Angebotspreis ausgerichtet. Das führt unweigerlich zu Einschnitten bei den Lohn- und Sozialstandards der von einem Betreiberwechsel betroffenen Beschäftigten, da nur bei den Lohn- und Sozialkosten ein nennenswertes Einsparpotential der Anbieter gegenüber ihren Mitbewerbern besteht, insbesondere gegenüber denen, die nach Tariflohn bezahlen. Nur durch Einsparungen beim Personal kann letztlich der Wettbewerb gewonnen werden. Unternehmen, für die es selbstverständlich ist, Lohn- und Sozialstandards zu respektieren, werden so aus dem Wettbewerb gedrängt. Billiglöhner sind in dieser Branche aber nicht gerade Garanten für Qualität und Sicherheit. Zumindest sollte von den anbietenden Unternehmern verlangt werden, dass sie den in Bayern branchenüblichen Tarifvertrag anwenden, wie es bei der DB-Regio, bei der Bayerischen Oberlandbahn und bei der Regentalbahn üblich ist. Es kann und darf nicht sein, dass Ausschreibungen von Bahnstrecken über Dumpinglöhne gewonnen werden.
Überhaupt nicht nachvollziehbar ist, dass technische Details - etwa zur Fahrzeugausstattung, zur Zugbegleiterquote bis hin zur Zahl der Hosenknöpfe an der Dienstkleidung und zur Zahl der Kleiderhaken - in den Ausschreibungen akkurat festgelegt werden, während die Menschen darin keine Rolle spielen. Die Vergabe hängt nicht davon ab, was sie verdienen und welchen Arbeitsbedingungen sie unterliegen.