Wir wollen eine flächendeckende Mobilfunkversorgung mit möglichst wenig Belastung. Ich bin auf den Antrag der Freien Wähler gespannt.
Danke schön, Herr Kollege Dr. Kirschner. Als Nächster hat Kollege Dr. Runge noch einmal das Wort, bitte schön.
Herr Präsident, Kolleginnen und Kollegen! Die Wortmeldungen der Freien Wähler und der FDP sind erstaunlich. Beide Gruppen haben massiv das Volksbegehren unterstützt, bei dem es genau um diesen Punkt ging.
Ich sage noch einmal zur Klarstellung: Mit dem Antrag geht es um Transparenz, um die Mitnahme der Bürgerinnen und Bürger und darum, dass die Gemeinden mitentscheiden können. Ich möchte nicht allzu tief in die Unterscheidung zwischen Bauplanungsrecht und Bauordnungsrecht einsteigen,
obwohl einigen von Ihnen das bekannt sein sollte. - Herr Glauber, selbstverständlich können Gemeinden Anlagen verhandeln, auch wenn sie nur ein Hundertstel der Grenzwerte erreichen. Uns ist es 100 Meter vom Wohnhaus des geschätzten Präsidenten entfernt gelungen, eine drei Meter hohe Omni-Antenne in der vierten Verhandlung beim Bayerischen Verwaltungsgerichtshof zu verhindern, weil wir uns die Plots haben geben lassen und sie überprüft haben. Daraufhin haben wir gesagt, nein, es ist eben nicht notwendig, hier mit dieser Anlage reinzugehen. Wir haben obsiegt. Wenn Sie allein auf das Ortsbild abstellen wollen, dann sehen Sie sich die
höchstrichterliche Rechtsprechung der letzten sechs bis sieben Jahre an. Ich zitiere aus einem Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 3. August 2007:
Nach derzeitigem Erkenntnisstand liegen zwar verlässliche wissenschaftliche Aussagen über gesundheitsschädliche Wirkungen elektromagnetischer Felder unterhalb der geltenden Grenzwerte nicht vor. Da solche Wirkungen nicht gänzlich ausgeschlossen werden können
Das ist die Bauleitplanung. Ich bewege mich also jetzt im Bauplanungsrecht. Mit unserem Antrag bewegen wir uns im Bauordnungsrecht. Wir sagen: Wenn die Genehmigungsfreistellung kippt, dann haben wir wenigstens die Information zu einem Zeitpunkt, zu dem wir mit dem Betreiber noch reden können, zu dem wir verhandeln können. Ich kann Ihnen Dutzende von Fällen nennen, in denen wir eine Standortverlagerung im Interesse der Bürgerinnen und Bürger geschafft haben. Ich kann Ihnen mittlerweile aber auch Dutzende von Fällen nennen, in denen wir vor Gericht gewonnen haben. Dazu braucht man aber erst einmal die Transparenz.
Herr Kollege Bernhard, die Praxis in München, die Sie beschrieben haben, ist massiv zu monieren. Das tun wir auch immer wieder. Die Entscheidung wird an die Bezirksausschüsse delegiert, und die sind so verrückt, dass sie sogar den Bürgerinnen und Bürgern sagen, sie dürften die Debatten über Suchkreise nicht in der Öffentlichkeit führen. Unsere Gemeinde macht das selbstverständlich in der Öffentlichkeit, weil wir die Bürgerinnen und Bürger mitnehmen wollen. Wir wollen in einem gemeinsamen Prozess etwas Besseres für alle erreichen.
Noch einmal: Mit diesem Antrag wollen wir nur erreichen, dass jede Gemeinde und jeder Bürger und jede Bürgerin rechtzeitig an die Informationen herankommen kann.
Herr Dr. Runge, die GRÜNEN und auch die SPD haben in der letzten Zeit mehrmals Anträge zum Thema DSL gestellt und mehrmals den Wirtschaftsminister angeprangert, dass er nichts tun würde. Wie bitte wollen Sie über das ganze Flächenland Bayern hinweg eine DSL-Versorgung or
Herr Dr. Kirschner, da haben Sie weder zugehört noch den Antrag gelesen. Wir haben nämlich stets gesagt, dass Funklösungen eher schlecht sind. Sie kommen beispielsweise gar nicht auf die 50 Megabit pro Sekunde, und sie haben höhere Betriebskosten. Wir haben gesagt, dass in dem Programm zum Beispiel auch Leerrohre gefördert werden. Wir sagen hier nicht einfach Ja oder Nein, sondern wir wollen mehr Mitsprache und mehr Transparenz für die Gemeinden. Warum schließen sich denn Bürgermeister dieser Forderung reihenweise an? Das ist im Übrigen immer noch Beschlusslage Ihrer Partei. Damit sollten Sie sich auch einmal auseinandersetzen.
Ich kann das ständig vorgebrachte Argument nicht mehr hören, dass man eine Anlage nach der 26. BImSchV und nach dem Baugesetzbuch doch genehmigen muss. Das ist wirklich das schrägste Argument. Liebe Kolleginnen und Kollegen, ganz Viele von Ihnen haben ihre Sozialisation in der Dorfpolitik genossen. Das meine ich jetzt nicht abwertend. Ich bin auch seit 24 Jahren in Kommunalgremien. Jeder von uns, der in einem Planungs- oder Bauausschuss sitzt, weiß doch, wie es läuft. Immer dann, wenn ein Bauantrag den Festsetzungen des Bebauungsplanes entspricht, muss die Sitzgemeinde ihr Einvernehmen zu dem Bauantrag erteilen. Deswegen würden wir doch nicht auf den Bauantrag verzichten. Für Dachgauben und Holzlegen - also in Fällen, wo Holz 30 cm über dem Brennholz ist - müssen teilweise Bauanträge gestellt werden, aber für 10 m hohe Sendeanlagen nicht. Das passt einfach nicht.
Interpretieren Sie also nichts Falsches in unseren Antrag hinein. Uns geht es um frühzeitige Transparenz und Beteiligung, um für alle Seiten die bessere Lösung zu finden.
Danke schön, Herr Kollege Dr. Runge. Als Nächster hat Herr Staatssekretär Eck das Wort. Ich scheue mich ein bisschen, in seinem Fall von "Jungfernrede" zu sprechen, aber es gibt kein männliches Wort dafür. Das ist Ihre erste Rede als Staatssekretär hier in dem Haus.
Kollegen! Wir diskutieren über einen Antrag der GRÜNEN. Ich will die Debatte an dieser Stelle zwar nicht verlängern, aber doch noch einige Anmerkungen machen. Herr Kollege Wengert, Sie haben gesagt, dass kein anderes Thema so viel Unruhe und Ärger in die Gesellschaft bringt wie gerade dieses Thema. Sie sollten sich vielleicht einmal darüber Gedanken machen, warum das so ist. Wenn ein Antrag mit gleichem Inhalt 1998, 2000, 2004 und 2009 immer wieder diskutiert wurde, ohne dass sich Fakten geändert hätten, dann müssen wir schon fragen, wer denn dafür sorgt, dass ständig Unruhe und Ärger in die Gesellschaft hineingetragen werden, meine sehr verehrten Damen und Herren.
Lieber Herr Kollege Glauber, Ihr Beitrag in Ehren, aber wir reden, wie ich eingangs betont habe, über einen Antrag der GRÜNEN, dessen Inhalt bekannt ist. Das Problem, das hier vermeintlich diskutiert wird, kann man mit diesem Antrag nicht lösen. Sie haben es ansatzweise geschildert: Wir müssten zutiefst in das Planungsrecht einsteigen, weil es anders schlicht und ergreifend nicht möglich ist. Ich kann mich nicht hier herstellen und sagen: Wasch mich, aber mach mich nicht nass.
Lieber Herr Kollege Runge, auch Sie haben stets vermieden, das Planungsrecht anzusprechen. Lieber Herr Kollege Runge, Sie hätten Ihren Antrag beim vierten Mal schlicht und einfach umändern müssen, anstatt ihn in der bisherigen Form bestehen zu lassen.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, der Gesetzentwurf brächte nichts anderes als eine Inflation von Genehmigungsverfahren und Bürokratie. Mit der Änderung der Bauordnung können wir das von Ihnen angesprochene Problem, welches Inhalt Ihres Antrags ist, schlicht und ergreifend nicht lösen. Wenn es um Planungsrecht geht, müssen wir - das müssen wir besonders in den Mittelpunkt rücken - auch darüber reden, ob 10 m hohe Antennen oder Antennen bis zu 10 m städtebaulich überhaupt relevant sind.
Last but not least: Ich will den Beitrag des Kollegen Dr. Otmar Bernhard unterstreichen, dem in der Tat nichts hinzuzufügen ist, er ist inhaltlich vollkommen zutreffend. Herr Kollege Dr. Runge, wenn wir die Belastungsgrenzen ansprechen, dann müssen wir endlich einmal zur Kenntnis nehmen, dass die Belastungsgrenzen bis zum Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte hinauf geprüft, gecheckt und letztlich auch verhandelt worden sind. Warum streuen wir immer wieder Unsicherheit in unsere Gesellschaft?
Meine sehr verehrten Damen und Herren, ich bitte Sie, den Antrag bei den bevorstehenden Beratungen aus den genannten Gründen abzulehnen.
Herr Staatssekretär, bitte bleiben Sie am Pult. Herr Dr. Runge hat sich eigentlich für eine Zwischenfrage gemeldet, aber wir können daraus eine Zwischenintervention machen. Bitte schön, Herr Kollege.
Herr Staatssekretär, Sie sind noch sehr frisch im Amt und noch nicht vertraut mit der Materie. Es würde uns aber schon freuen, wenn Sie zur Kenntnis nehmen würden, wie weit wir in den letzten Jahren im Bauplanungsrecht dank unserer Rechtsprechung gekommen sind. Ich habe kurz darauf rekurriert, und ich kann Ihnen gern das eine oder andere Urteil geben. Im vorliegenden Fall haben wir uns aber beim Bauordnungsrecht aufgehalten, weil auch dieses ein Weg ist, um im Sinne der Bürgerinnen und Bürger und der Gemeinden weiterzukommen. Herr Kollege Wengert hat bereits den Städtetag angesprochen, der sich zu Recht weigert, beim Schauspiel des Mobilfunkpaktes mitzumachen.
Wenn Sie den Europäischen Gerichtshof ansprechen, dann scheinen Sie uns nicht zugehört zu haben. Die höchstrichterliche deutsche Rechtsprechung sagt, es gibt a) keine gesicherten wissenschaftlichen Erkenntnisse, was die Gesundheit - ja oder nein - anbelangt, und es gibt b) auch keine abschließenden Werte. Deshalb hat man der Bauleitplanung, also dem Bauplanungsrecht, mittlerweile sehr viel zugestanden.
Letzter Satz. Vielleicht ist das noch nicht zu Ihnen vorgedrungen: Wir haben selbstverständlich nicht nur nochmals diesen Antrag zur Causa gestellt, sondern eine ganze Reihe von Anträgen, die auch die Fragen betreffen, die hier jetzt angesprochen worden sind. An den Kollegen Glauber gerichtet: Schauen Sie sich erst unsere Anträge an, bevor Sie zur Feder greifen. Es gab wieder ein ganzes Paket, genauso wie wir es in der Regel machen. Heute stand allerdings nur der vorliegende Antrag zur Verhandlung. Meines Erachtens gibt es hier noch großen Nachholbedarf bei Ihnen, Herr Staatssekretär, wie auch bei den Freien Wählern.
Lieber Herr Staatssekretär, einen Moment. Ich wollte nur sagen, es wurde eine zweite Zwischenintervention von Herrn Kollegen Dr. Wengert angemeldet. Bloß damit Sie Bescheid wissen im Hinblick auf die Antwort auf die Intervention. Herr Staatssekretär, Sie haben das Wort.
Herr Kollege Dr. Runge, wenn man anfängt, gibt es sicherlich Themen, bei denen man sich nicht ganz so gut auskennt. Ich denke aber, ich kann sagen, dass ich mit
dem Thema Mobilfunk durchaus etwas anfangen kann. Ich trage seit 1990 kommunalpolitische Verantwortung und habe das Thema schon diskutiert, als Sie sich mit der Angelegenheit sicher auch noch nicht stärker befasst haben als ich.
Ich will Ihnen eines sagen, Herr Kollege Dr. Runge: Wir sollten den Menschen keinen Sand in die Augen streuen. Selbst mit einer positiven Erledigung Ihres Antrags hat die Kommune definitiv nicht mehr Steuerungsmöglichkeiten als jetzt, und das sind letztlich Fakten.
Danke schön, Herr Staatssekretär. Das Wort für eine Zwischenintervention hat Herr Kollege Dr. Wengert. Bitte schön.
Herr Staatssekretär, Sie haben mit Ihrer Äußerung mehr vernebelt als geklärt. Ihre Jungfernrede ist leider nicht sonderlich geglückt.
- Ich beurteile das nach dem Inhalt der Rede und nicht nach der Person. Herr Kollege Goppel, vielleicht wollen Sie auch noch etwas dazu sagen, Sie kennen sich doch überall aus.
Offenbar will die Staatsregierung das Problem nicht verstehen, das mit diesem Antrag angesprochen wird. Geben Sie mir recht, Herr Staatssekretär, dass die GRÜNEN nicht die Mehrzahl der bayerischen Bürgermeister stellen und es deswegen schwierig ist, sie für die Unruhe, die im Land entstanden ist, verantwortlich zu machen? Halten Sie Ihre Behauptung, dass immer wieder quasi von außen Unruhe ins Land getragen werde, aufrecht angesichts der Tatsache, dass die Menschen, die in diesen Mobilfunkinitiativen arbeiten, höchst ehrenwerte Bürgerinnen und Bürger sind, die oft parteipolitisch überhaupt nicht engagiert sind, die aber vernünftig an der Gestaltung der örtlichen Gemeinschaft mitwirken wollen? - Es gibt Gemeinden und Zweckverbände - zum Beispiel den Zweckverband Südliches Allgäu -, die für sechsstellige Summen Mobilfunkstandortgutachten erstellen lassen, um zu erreichen, dass es ein geschlossenes Netz von Mobilfunkanlagen gibt, wie es der Kollege Kirschner zu Recht eingefordert hat. Gesucht wird nach Standorten, die nicht nur unter betriebswirtschaftlichen und technischen Gesichtspunkten optimal sind. Halten Sie angesichts dieser Bemühungen von gewählten Kommunalpolitikern Ihre Behauptung aufrecht, dass hier quasi ohne Not immer wieder Unruhe ins Volk getragen wird?
Herr Kollege Dr. Wengert, erstens überlasse ich es Ihnen, meine Jungfernrede als Staatssekretär zu beurteilen inhaltlich und in der Art und Weise, wie Sie es wünschen.