Die zweite ganz entscheidende Frage für uns ist, wie Sie mit diesem Thema Wasserschutz und Gesetz umgehen.
Sie schaffen schon heute Ausnahmetatbestände - ich will Ihnen das nur an einem kleinen Beispiel klarmachen -, wenn Sie in einem Gebiet, das bereits als Wasserschutzgebiet ausgewiesen ist, einem Mastbetrieb genehmigen, sich dort anzusiedeln. Dieser Mastbetrieb muss natürlich besondere Auflagen erfüllen, was die Gülle angeht. Denn sechs Millionen Liter Gülle sind ein Haufen Zeug.
Sie haben es schlicht verpennt, liebe Kolleginnen und Kollegen. Diese Gülle muss besonders gesichert werden, da es sich um ein Wasserschutzgebiet handelt. Und jetzt raten Sie einmal, wer diesen besonderen Schutz zahlen darf. Das ist der Wasserverbraucher. Anstatt zu sagen, dann lassen wir einen solchen Betrieb dort gar nicht ansiedeln bzw., wenn er schon meint, er müsse sich dort ansiedeln, muss er die Sicherheitsmaßnahmen selber zahlen, wälzen Sie die Kosten eiskalt auf den Verbraucher ab.
Das heißt, die Wasserrechnung der Anwohner wird steigen. Diese haben sich dagegen zur Wehr gesetzt. Ich darf daran erinnern, dass die Kollegin Sabine Dittmar diese Angelegenheit in den Landtag getragen hat. Ich halte die Angelegenheit für einen unerträglichen Skandal, der aber genau zeigt, in welche Richtung Sie marschieren. Sie geben die Kosten an den Wasserver
braucher weiter. Aber das kann es nicht sein. Der Mäster muss seinen Betrieb entweder vom Wasserschutzgebiet fernhalten oder die Mehrkosten selber tragen.
- Liebe Kolleginnen und Kollegen von der CSU, der Betrieb wird doch dort angesiedelt. Etwas anderes steht da nicht. Von daher sind wir der Meinung, Herr Staatsminister, dass die Gewässeraufsicht bei den staatlichen Stellen verbleiben muss und nicht privatisiert werden darf.
Was Sie mit Eigenverantwortung meinen, dass sich die Betroffenen selbst überwachen sollen, kennen wir. Das ist schon immer schiefgegangen. Es wäre der falsche Weg.
Bezüglich der Gewässerrandstreifen wollen wir bei der Bundesregelung bleiben, denn sie ist notwendig, um den Erhalt dieser Streifen sicherzustellen. Der Rückzug des Staates, den Sie mit der Verwaltungsreform unter Stoiber eingeläutet haben, wirkt sich jetzt aus. Sie müssen jetzt Wassergutachten privat an Labors vergeben, anstatt sie weiterhin in staatlicher Hand durch die weltweit anerkannten Experten der Wasserwirtschaftsämter durchführen zu lassen.
Wir werden dem Gesetz keinesfalls zustimmen; wir glauben, es ist der falsche Weg. Wir versuchen sicherzustellen, dass das Recht auf hygienisch einwandfreies Wasser ein Menschenrecht bleibt und nicht zum Handelsgut wird, wie Sie es vorhaben.
Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Unser Minister hat ausführlich die aktuelle Situation des Bundeswasserhaushaltsgesetzes und des Bayerischen Wassergesetzes beschrieben und davon gesprochen, warum wir uns mit der Thematik befassen müssen und warum es notwendig ist, eine bestimmte Zeitschiene einzuhalten. Es geht darum, im Interesse unserer betroffenen Grundeigentümer entsprechende Regelungen treffen zu können. Minister Söder hat das ausgeführt, und insofern reizt es mich natürlich, einiges zu dem zu sagen, was Kollege Wörner eben so dramatisch vorgetragen hat.
der verkennt, dass wir fast flächendeckend eine hervorragende Wasserversorgung haben. Dass es immer wieder einmal Probleme und stets etwas zu verbessern gibt, wird niemand leugnen.
Wir haben die Wasserqualität durch Regelungen, die auch auf bewährter Art beruhen, nämlich auf freiwilliger Basis. Wir brauchen keine 20 % Flächenanteil für den Trinkwasserschutz, wie es für andere Bundesländer gilt, denn wir erreichen unseren Schutz auf vernünftig reduzierten Flächen, deren erforderlicher Umfang auch weiter überprüft werden müssen.
Zu den zwei wesentlichen Punkten, die in diesem Zusammenhang anzuschneiden sind, gehört zum einen die Möglichkeit, dass der jeweilige Versorger mit den betroffenen Landwirten Regelungen trifft, die auf freiwilliger Basis beruhen. Das funktioniert.
Ich darf Ihnen aus meiner früheren Tätigkeit in der ländlichen Entwicklung sagen, dass durch Bodenordnung in allen möglichen Teilen Bayerns hierfür gute Rahmenbedingungen sukzessive erreicht werden.
Ordnungspolitische Vorgaben wurden und werden natürlich von verschiedenen Seiten gewünscht. Wie schwer es ist, die unterschiedlichen Interessen zusammenzubringen, können wir an der Tatsache ermessen, dass wir es 10, 15 Jahre versucht haben. Aber ich denke, die jetzige Regelung ist gangbar und stellt einen Kompromiss zwischen den verschiedenen Interessen dar.
Wir haben geregelt - der Minister hat es gesagt -, dass Mehraufwendungen gerade für bauliche Maßnahmen finanziell auszugleichen sind. Wir müssen in der Tat überlegen - um das Beispiel vom Kollegen Wörner aufzugreifen -, ob wir einen Schweinemastbetrieb mit 4.300 Plätzen in einem Wasserschutzgebiet ansiedeln können. Das sehe ich auch so. Aber wir sind ein Rechtsstaat. Das Vorhaben muss geprüft werden, und
es wird mit Sicherheit im Rahmen eines Genehmigungsverfahrens geklärt werden: Ist es an der geplanten Stelle möglich oder ist es anderswo sinnvoll? Ich spreche das so deutlich an, weil jeder, der Verantwortung trägt, das auch so deutlich und differenziert sehen muss.
Ein anderes Thema will ich noch ansprechen, das für uns den Zeitdruck etwas begründet, nämlich dass wir auf freiwilliger Grundlage die Gewässerschutzstreifen regeln wollen. Wenn das Bundesgesetz stereotyp vorgibt, fünf Meter breite Gewässerstreifen festzulegen, auszusteinen, zu markieren, dann ist das nur vordergründig vorteilhaft. In praxi ist es anders. Da ist es besser, wenn ich flexibel auf die Situation reagieren kann.
- Dass der Eigentümer nicht mitmacht, diese Situation gibt es fast nicht mehr. In diesem Zusammenhang darf ich wiederum unsere Verwaltung für ländliche Entwicklung etwas herausstellen. Dort, wo Verfahren in Verbindung mit Gewässerschutz laufen, werden eigentlich großzügige Regelungen getroffen. Da gibt es Gewässerstreifen mit 7, 10 oder auch einmal 20 Meter Breite, je nach Situation. Diese werden festgelegt und in öffentliches Eigentum überführt und so nachhaltiger Gewässerschutz erreicht.
Umfassender Gewässerschutz ist nur durch unsere Bewirtschafter und die Grundeigentümer zu erreichen. In Verbindung mit unseren Umweltprogrammen, z. B. dem KULAP, wird dies erfahrungsgemäß gut erreicht.
Ich denke, dass wir diesen Weg weiter gehen sollten. Darum bitte ich auch die Kolleginnen und Kollegen vom federführenden Ausschuss für Umwelt und Gesundheit, dass wir die Zeitschiene einhalten und alles tun, damit wir am 1. März unser Gesetz verabschieden kön nen.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Wir haben uns auch sehr intensiv mit diesem Gesetzentwurf beschäftigt, aber doch festgestellt, dass alles sehr schnell ging. Deshalb meinen
Es drängt sich der Verdacht auf, dass die Kommunen zur Wahrnehmung ihrer Belange möglichst wenig Zeit zur Reaktion haben sollten. Andere Ressorts der Staatsregierung verhalten sich bei den Kommunen zentral berührenden Gesetzvorhaben kooperativer.
Deswegen meinen wir, dass der Gesetzentwurf so, wie er bisher vorliegt, mit heißer Nadel gestrickt ist.
Den Vorschlag von Herrn Wörner, eine Anhörung durchzuführen - er hat mir gesagt, ein Antrag liege schon vor -, halte ich einfach deshalb für gut, weil verschiedene Interessenverbände unterschiedliche Meinungen haben, die noch nicht ganz ausdiskutiert sind.