Protokoll der Sitzung vom 24.02.2010

Danke schön, Herr Dr. Magerl. Als Letzte hat das Wort Frau Staatssekretärin Huml. Bitte schön.

Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich glaube, Sie sind mit mir der Meinung, dass wir das Wassergesetz heute erschöpfend behan delt haben. Aber wir sind selbstverständlich nicht zu erschöpft, um uns mit Petitionen zu beschäftigen, weil uns die Meinung der Bürger sehr wohl wichtig ist und wir die Petitionen entsprechend ernst nehmen. Wir haben bereits gehört, dass sich die Petitionen vor allem mit Artikel 32 beschäftigen, in dem es um die Aus gleichsregelung geht. Kollege Hünnerkopf hat schon sehr gut dargelegt, dass es um die ausgleichsbezogene Regelung und um Mehraufwendungen beim Bau und Betrieb land- und forstwirtschaftlicher Betriebsanlagen geht. Man muss sagen: In den Petitionen sind Beispiele genannt. Bei diesen Beispielen muss man sich fragen, ob das noch landwirtschaftliche Betriebe sind oder ob

es nicht vielmehr bereits Gewerbebetriebe sind, die gar nicht in die Ausgleichszahlungen hineinkommen wür den. Daher, liebe Kolleginnen und Kollegen, ist für uns ganz klar, dass Artikel 32 nicht der Subventionierung der Landwirtschaft dient, sondern eine flankierende Maßnahme zur Sicherstellung der öffentlichen Wasser versorgung ist. Dass uns das Wasser allen sehr am Herzen liegt, haben wir heute in der Debatte gemerkt.

(Beifall bei der SPD)

Danke schön, Frau Staatssekretärin. Weitere Wortmeldungen sehe ich nicht.

Damit ist die Aussprache geschlossen. Wir kommen zur Abstimmung. Nach der Geschäftsordnung ist unserer Abstimmung die Entscheidung des die Eingaben be handelnden Ausschusses zugrunde zu legen. Der Aus schuss für Umwelt und Gesundheit hat beschlossen, die Eingaben gemäß § 80 Nummer 4 der Geschäfts ordnung aufgrund der Stellungnahme der Staatsregie rung für erledigt zu erklären.

(Ulrike Gote (GRÜNE): Können wir nicht getrennt abstimmen?)

Wer dem Votum des Ausschusses für Umwelt und Ge sundheit zustimmen will, den bitte ich um das Handzei chen. - Das sind die Fraktionen von CSU, FDP und Freien Wählern. Gegenstimmen? - Die SPD, 3 Stim men von den Freien Wählern und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Damit ist dem Votum des Ausschusses ent sprochen.

(Unruhe)

- Bitte schön? - Was ist los? - Gut. Ich höre, dass Ein zelabstimmung beantragt worden ist. Wir haben die Aussprache gemeinsam durchgeführt, werden aber einzeln über die Eingaben abstimmen. Wir führen das dann so durch.

(Thomas Kreuzer (CSU): Das wird nichts ändern!)

Es geht erstens um die Eingabe betreffend die Ände rung des Bayerischen Wassergesetzes mit dem Akten zeichen UG.0208.16. Wer dieser Eingabe zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen.

(Thomas Kreuzer (CSU): Nein, wir stimmen ab über das Votum des federführenden Ausschus ses!)

- Gut, dann noch mal: Der federführende Ausschuss schlägt die Ablehnung dieser Eingabe vor. Wer diesem Votum des Ausschusses zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. - Das sind die Fraktionen von

CSU, FDP und der Freien Wähler. Gegenstimmen? SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Damit ist diese Eingabe abgelehnt und dem Votum des federführenden Ausschusses entsprochen.

Wir kommen jetzt zur Abstimmung über die Eingabe betreffend die Änderung des Bayerischen Wasserge setzes mit dem Aktenzeichen UG.0210.16. Auch dazu hat der federführende Ausschuss Erledigung aufgrund der Erklärung der Staatsregierung empfohlen. Wer dem Votum zustimmen will, den bitte ich um das Handzei chen. - Das sind die Fraktionen der CSU, der FDP und der Freien Wähler. Gegenstimmen? - SPD und BÜND NIS 90/DIE GRÜNEN. Damit ist das Votum des Aus schusses für Umwelt und Gesundheit bestätigt worden.

Wir kommen zu Tagesordnungspunkt 7:

Abstimmung über Verfassungsstreitigkeiten und Anträge, die gemäß § 59 Abs. 7 der Geschäftsordnung nicht einzeln beraten werden (s. Anlage 10)

Ausgenommen von der Abstimmung sind die Listen nummern 6 und 7 sowie 8 bis 11, die auf Antrag der SPD-Fraktion einzeln beraten werden sollen. Die Be ratung dieser Anträge wird im Einvernehmen mit allen Fraktionen auf die nächste Plenarsitzung verschoben. Hinsichtlich der jeweiligen Abstimmungsgrundlagen mit den einzelnen Voten der Fraktionen zu den Verfas sungsstreitigkeiten und den übrigen Anträgen verweise ich auf die Ihnen vorliegende Liste.

(Siehe Anlage 10)

Wer mit der Übernahme seines Abstimmungsverhal tens bzw. des jeweiligen Abstimmungsverhaltens sei ner Fraktion entsprechend der aufgelegten Liste ein verstanden ist, den bitte ich um das Handzeichen. Danke. Gegenstimmen? - Enthaltungen? - Dann ist einstimmig so beschlossen. Damit übernimmt der Landtag die Voten.

Ich rufe Tagesordnungspunkt 8 auf:

Beratung der zum Plenum eingereichten Dringlich keitsanträge

Im Einvernehmen mit den Fraktionen werden die Dring lichkeitsanträge auf Drucksache 16/3804 bis 3812 und auf Drucksache 16/3819 bis 3824 in die zuständigen federführenden Ausschüsse verwiesen.

Ich rufe Tagesordnungspunkt 9 auf:

Antrag der Abgeordneten Hubert Aiwanger, Tanja Schweiger, Ulrike Müller u. a. und Fraktion (FW)

Besteuerung von Biodiesel für Kommunalbetriebe u.ä. (Drs. 16/1109)

Auf die zunächst beantragte Aussprache wurde ver zichtet. Wir kommen deshalb sofort zur Abstimmung. Der federführende Ausschuss für Staatshaushalt und Finanzfragen empfiehlt die Ablehnung des Antrags. Wer entgegen dem Ausschussvotum dem Antrag zu stimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. - Das sind die Fraktionen der Freien Wähler, der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.

(Ulrike Gote (GRÜNE): Nein! Höchstens eine Stim me war von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN!)

- Es waren zwei, drei Stimmen, nicht eine. Das fällt auf. Ich sehe es von da heroben besser als Sie.

Also noch mal, damit Klarheit herrscht:

(Alexander König (CSU): Nicht so lange abstim men, bis es klappt, sondern gleich richtig abstim men!)

Wer entgegen dem Ausschussvotum zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. - Das sind die Freien Wähler, die SPD und einige Mitglieder von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.

(Ulrike Gote (GRÜNE): Wo denn? Kein einziges!)

- Hier! Gut. Also eine Stimme von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.

(Widerspruch bei den GRÜNEN)

- Beruhigen Sie sich, wir stellen hier fest: Keine Stimme von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Stimmenthaltungen? - BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.

(Thomas Kreuzer (CSU): Mit Ausnahme von einem Mitglied!)

- Damit ist der Antrag abgelehnt.

Ich rufe Tagesordnungspunkt 5 auf:

Gesetzentwurf der Staatsregierung eines Bayerischen Wassergesetzes (Drs. 16/2868) - Dritte Lesung

Nach § 53 Absatz 1 der Geschäftsordnung erfolgt diese Dritte Lesung aufgrund des an Sie zwischenzeitlich ver teilten Beschlusses aus der Zweiten Lesung. Bevor ich die Aussprache eröffne, weise ich darauf hin, dass die SPD-Fraktion -

(Unruhe)

Ich warte so lange, bis Sie sich beruhigt haben.

Bevor ich die Aussprache eröffne, weise ich darauf hin, dass die SPD-Fraktion beantragt hat, die Schlussab stimmung über den Gesetzentwurf der Staatsregierung wie in § 127 Absatz 2 der Geschäftsordnung vorgese hen in namentlicher Form durchzuführen. Nun eröffne ich die Aussprache. Die Redezeit beträgt hierzu fünf Minuten je Fraktion. Der erste Redner ist Herr Kollege Dr. Hünnerkopf. Bitte schön, Herr Kollege.

Herr Präsident, Kollegin nen und Kollegen. Nach dieser langen Debatte anläss lich der Zweiten Lesung stelle ich fest, dass uns über alle Fraktionen die Überzeugung verbindet, dass Was ser ein sehr hohes Gut ist und mit allen Mitteln ge schützt werden muss.

(Beifall bei der CSU und der FDP)

Jedoch sind wir unterschiedlicher Meinung, auf wel chem Weg wir dieses Ziel erreichen können. Meine Damen und Herren, lassen Sie mich, nachdem ich diese Debatte aufmerksam verfolgt habe, einige An merkungen machen, die mir sehr wichtig sind. Sie haben darauf hingewiesen, dass sich die Verbände ein heitlich gegen unseren Gesetzesvorschlag ausgespro chen hätten. Ich bitte Sie eindringlich, von diesem Vorwurf abzurücken. Dies stimmt so auf keinen Fall. Wir haben in den letzten Jahren selber erfahren, wie diffe renziert und kontrovers die Meinungen hierzu sind. Wir sind auf diese Meinungen eingegangen. Sie haben in Verbindung mit Artikel 32 behauptet, der Gemeindetag habe sich dafür ausgesprochen, den Artikel der Ent schädigung aus dem Gesetz zu streichen. Der Gemein detag hat dem sicher nicht jubelnd zugestimmt, son dern dies als kleinsten gemeinsamen Nenner akzeptiert.

Sie wollen die Regelungen, die bereits im Wasserhaus haltsgesetz getroffen sind, ebenfalls im Bayerischen Wassergesetz - nach dem Muster: Nicht nur Gürtel, sondern auch Hosenträger - geregelt wissen. In diesem Zusammenhang möchte ich Artikel 31 anführen, in wel chem Trinkwasser, das zur Daseinsvorsorge erforder lich ist, eine Vorrangstellung eingeräumt wird. Meine Damen und Herren, im § 50 Absatz 1 und 2 des Was serhaushaltsgesetzes ist dies unmittelbar geregelt. In sofern ist dies nicht erforderlich.

Am Beispiel der Gewässerrandstreifen möchte ich auf zeigen, dass wir wirklich unterschiedliche Wege gehen. Sie plädieren für einen Fünf-Meter-Streifen, der aus meiner bescheidenen Kenntnis heraus ökologisch nur bedingt wirksam ist. Gegen Hochwasser ist dieser Schutz ebenfalls nur bedingt wirksam. In diesem Punkt gehen wir unterschiedliche Wege. Ich will Ihnen einige nennen: Im Verfahren der ländlichen Entwicklung wird

die Möglichkeit genutzt, der Situation angemessene Gewässerrandstreifen auszuweisen. Dort wo es erfor derlich ist, kaufen wir über die Wasserwirtschaft Ge wässerrandstreifen an. Wir komplettieren das Ganze mit Maßnahmen - KULAP, Vertragsnaturschutz und dergleichen -, die ökologisch wirksam sind und dem Hochwasserschutz mehr dienen. Wir sind uns darüber im Klaren, dass noch weitere Optimierungen vorge nommen werden müssen. Dafür sind die zusätzlichen Berater in den Ämtern für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten zuständig. Sie sollen durch verstärkte Be ratung bewirken, dass noch mehr Landwirte mitma chen.