Protokoll der Sitzung vom 24.02.2010

Artikel 4, 21, 30, 32 und 59 mit Anlage 2 des Regierungsentwurfs 16/2868

gemeinsam abstimmen, die vom federführenden Aus schuss zur unveränderten Annahme empfohlen wor den sind. Wer diesen Artikeln zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. - Die Fraktionen der CSU, der FDP und der Freien Wähler. Gegenstimmen? - Die Fraktionen der SPD und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN. Damit sind auch diese Artikel angenom men.

Die Einzelberatung ist damit abgeschlossen. Die Frak tion des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN hat gemäß § 50 der Geschäftsordnung einen Antrag auf Dritte Le sung gestellt und zugleich nach § 53 Absatz 3 der Geschäftsordnung hierzu eine allgemeine Aussprache verlangt. Wie in der Plenartagesordnung vorgesehen und im Ältestenrat festgelegt, findet diese Dritte Lesung nach der gemeinsamen Beratung der Tagesordnungs punkte 4 a bis 4 c statt. Bis dahin kann auch der Be schluss der Zweiten Lesung verteilt werden, aufgrund dessen dann die Dritte Lesung stattfindet.

Ich rufe die Tagesordnungspunkte 4 a, 4 b und 4 c auf:

Gesetzentwurf der Abgeordneten Hubert Aiwanger, Tanja Schweiger, Joachim Hanisch und Fraktion (FW) zur Änderung des Gemeinde- und Landkreiswahlgesetzes und des Bezirkswahlgesetzes (Drs. 16/3486) - Erste Lesung

Gesetzentwurf der Abgeordneten Thomas Hacker, Dr. Andreas Fischer, Tobias Thalhammer u. a. und Fraktion (FDP), Christian Meißner, Dr. Florian Herrmann, Manfred Ländner u. a. (CSU) zur Änderung des Gemeinde- und Landkreiswahlgesetzes (Drs. 16/3557) - Erste Lesung

Gesetzentwurf der Abgeordneten Margarete Bause, Sepp Daxenberger, Ulrike Gote u. a. und Fraktion (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) zur Änderung des Gemeinde- und Landkreiswahlgesetzes sowie des Bezirkswahlgesetzes (Drs. 16/3661) - Erste Lesung

Zu Wort hat sich nur der Abgeordnete Hanisch gemel det, der den Gesetzentwurf der Freien Wähler begrün det. Herr Kollege Hanisch, Sie haben das Wort.

(Vom Redner nicht autori siert) Herr Präsident, meine Damen und Herren! Ich

verspreche Ihnen, es kurz zu machen. Grundsätzlich aber ist dieses Thema für uns ganz entscheidend. Wir haben jahrzehntelang darum gekämpft, das d’hondt sche Verfahren aus den Gesetzen zu entfernen und ein anderes Sitzverteilungssystem einzuführen, das den kleinen Gruppierungen und Parteien die Entscheidun gen leichter macht und für sie günstiger ist. Heute stel len wir fest, dass in diesem Hohen Hause wohl keiner mehr für das d’hondtsche Verfahren stimmen wird. Deshalb betrachten wir dies als riesengroßen Erfolg. Der Berg hat sich bewegt bzw. die Freien Wähler haben den Berg in Bewegung gesetzt. Der Erfolg heiligt letzt lich die Mittel. Deshalb ist für uns heute ein ganz wich tiger Tag. Wir sind froh, dass dieses d’hondtsche Verfahren endlich abgeschafft wird.

Allerdings stört uns die Tatsache, dass wir im Landtag in fast allen Gesetzen das Verfahren nach Sainte Laguë/Schepers als Grundlage der Sitzverteilung haben. Das gilt für den Ältestenrat genauso wie für das Präsidium. So steht es in § 25 unserer Geschäftsord nung, in Artikel 1 Absatz 2 des parlamentarischen Kon trollgremiumgesetzes oder in Artikel 3 des Untersu chungsausschussgesetzes. Überall finden wir das Verfahren nach Sainte-Laguë/Schepers. Auch auf Bun desebene sieht das Bundeswahlgesetz für den Bun destag und für die Ausschüsse des Bundestags seit 1988 dieses Verfahren vor. Auf europäischer Ebene wird das Europäische Parlament nach dem System Sainte-Laguë/Schepers besetzt. Jetzt geht es nur noch um die kommunale Ebene. Es wäre deshalb eigentlich die konsequente und logische Fortsetzung, dieses Ver fahren auch für die kommunale Ebene zu wählen. Wir schlagen Ihnen das vor.

Die anderen Anträge haben sich leider für das Hare Niemeyer-Verfahren ausgesprochen. Vielleicht kann man das noch einmal überdenken. Es wäre eigentlich eine tolle Sache, wenn es von der kommunalen Ebene bis nach Europa das gleiche Verfahren gäbe. Wir plä dieren dafür.

(Beifall bei den Freien Wählern)

Gibt es wei tere Wortmeldungen dazu? - Ich sehe keine. Damit ist die Aussprache geschlossen. Im Einvernehmen mit dem Ältestenrat schlage ich vor, die drei Gesetzent würfe dem Ausschuss für Kommunale Fragen und In nere Sicherheit als dem federführenden Ausschuss zu überweisen. Besteht damit Einverständnis? - Das scheint so zu sein. Dann ist das so beschlossen.

Ich rufe die Tagesordnungspunkte 6 a und 6 b auf:

Eingabe

betreffend die Änderung des Bayerischen Wassergesetzes (Az.: UG.0208.16)

Eingabe betreffend die Änderung des Bayerischen Wassergesetzes (Az.: UG.0210.16)

Der Ausschuss für Umwelt- und Gesundheit hat sich mit den Eingaben in seiner Sitzung am 21.Januar 2010 be fasst. Er hat beschlossen, die Eingaben gemäß § 80 Nummer 4 der Geschäftsordnung aufgrund der Stel lungnahme der Staatsregierung für erledigt zu erklären. Die SPD-Fraktion hat gemäß Artikel 5 Absatz 2 Satz 2 des Bayerischen Petitionsgesetzes fristgerecht bean tragt, die Eingaben auf die Tagesordnung des Plenums zu setzen. Ich eröffne die Aussprache. Erster Redner ist Herr Kollege Ludwig Wörner. Bitte schön, Herr Kol lege.

Kolleginnen und Kollegen, die beiden Petitionen beweisen, was wir heute den ganzen Tag darzustellen versuchten. Hier tragen Menschen ihre Sorgen vor, dass das Trinkwasser in Gefahr gerät. Die Petenten haben deshalb rechtzeitig mit Eingaben darauf hingewiesen. Mit Ihrer Ignoranz sind Sie aber darüber hinweggegangen, als ob das gar nichts wäre. Wir haben schon darüber geredet, die Verbände haben Ihr Interesse offensichtlich nicht geweckt, das haben wir gemerkt. Inzwischen ist es Ihnen aber auch schon egal, wenn sich die Bürgerinnen und Bürger Sorgen über das saubere Trinkwasser machen. Das fasziniert dann doch bis zu einem gewissen Grad.

(Dr. Thomas Goppel (CSU): Was soll denn das?)

Wir meinen, die Art und Weise, wie Sie mit diesen Pe titionen umgegangen sind, wird Petitionen nicht ge recht. Wie Sie diese Petitionen laut Protokoll abgehan delt haben - wir waren schließlich nicht dabei -, wurden Sie den Petitionen in keiner Weise gerecht, weder in haltlich noch sachlich. Das ist schade, denn das baye rische Petitionsrecht ist eines der besten und schöns ten. Wenn man Petitionen aber so wegschiebt, wie Sie das machen, wahrscheinlich zum Teil auch aufgrund Ihrer Not, weil Sie, so sieht es aus, gezwungen sind, Dinge zu verändern, ist das nicht richtig. Herr Kollege Magerl hat vorhin die Dinge richtig beschrieben. Offen sichtlich wedelt in dieser Frage der Schwanz mit dem Hund und nicht umgekehrt. Das ist für Sie sicher auch eine interessante Erfahrung. Ich finde aber schade, wenn man bei so existenziellen Dingen nicht über sei nen Schatten springt und sagt: Hier mache ich nicht mehr mit. In vielen Gesprächen mit Ihnen, liebe Kolle ginnen und Kollegen von der CSU, habe ich herausge hört, dass Ihnen nicht alles gefällt. Ich weiß auch, dass Koalitionen schwierig sind. Irgendwo kommt aber der

entscheidende Punkt, und Wasser ist so ein Punkt. Bei einer Frage wie dieser sollte das Gewissen entscheiden und sonst gar nichts. Eine Gewissensentscheidung haben Sie aber weder bei den Petitionen noch beim Wassergesetz getroffen.

(Zuruf von der CSU: Was wollt ihr eigentlich?)

- Ich verstehe, dass Sie immer dazwischenblöken müs sen, weil Sie nichts anderes können. Sie sollten sich aber schon einmal überlegen, was Sie diesem Land antun und insbesondere, was Sie den Petenten antun. Wir fordern Sie auf, Ihr Urteil zu revidieren und die Pe titionen der Staatsregierung zur Berücksichtigung zu überweisen. Wir lehnen die Entscheidung ab, die Sie im Umweltausschuss getroffen haben.

(Beifall bei der SPD)

Als Nächster hat Herr Kollege Dr. Hünnerkopf das Wort.

Herr Präsident, Kollegin nen und Kollegen! Man hat den Eindruck, Herr Wörner sei irgendwie begriffsstutzig.

(Zurufe von der SPD-Fraktion)

Wir reden heute schon den ganzen Tag über Artikel 32, in dem es um die Entschädigung bei Mehraufwendun gen geht. Wir haben begründet, warum wir dafür sind. Das war auch der Grund für die Bewertung der Petitio nen im Ausschuss. Man kann nicht sagen, wenn in Wasserschutzgebieten Mehraufwendungen für bauli che Maßnahmen entschädigt werden, dann sei das automatisch ein Einfalltor für alle möglichen Baumaß nahmen. Dem ist nicht so, und das wissen Sie auch. Sie wollen aber einfach nicht anerkennen, dass über die Baugenehmigung gewaltige Hürden genommen wer den müssen. Sie sprechen davon, dass das Trinkwas ser ein höchstes Gut ist, und auch wir sehen das so. Wer würde in so einem Genehmigungsverfahren leicht fertig sagen: Es gibt danach Mehraufwendungen, des halb lassen wir das zu? - Für uns ist das deutlich. Ich werde nachher noch ein paar Worte dazu sagen, warum das verkannt worden ist und, was hinsichtlich dieses Artikels überinterpretiert wurde. Das ist auch der Grund, warum wir den Petitionen nicht nachkommen können. In unseren Augen wird der Sachverhalt nicht richtig gesehen, er wird verkannt. Wir haben die Einga ben deshalb abgelehnt, aber nicht, weil wir die Anliegen der Petenten nicht ernst genommen hätten. Wir bleiben bei unserer Haltung.

Herr Kollege Dr. Hünnerkopf, bleiben Sie bitte am Pult. Frau Kollegin

Kamm hat sich für eine Zwischenbemerkung gemeldet. Bitte, Frau Kollegin.

Herr Kollege Dr. Hünner kopf, Sie haben so getan, als ob die Entschädigungs regelung in den Schutzgebieten nicht schon bestehen würde. Sie haben nicht erwähnt, dass Sie in Ihrem Ar tikel 32 gezielt den Ausgleich für mögliche weitere land wirtschaftliche und forstwirtschaftliche Nutzungen aus weiten, die bislang im Gesetz so nicht festgelegt sind. Solche Entschädigungsregelungen sind aber nicht er forderlich oder notwendig.

Ich habe mich ohnedies bei der ganzen Debatte zum Wassergesetz gewundert, dass sich Ihre Fraktion so gut wie nicht an der Debatte beteiligt und auch nicht zugehört hat.

(Georg Schmid (CSU): Also wirklich! Ich höre seit sechs Stunden zu! Das ärgert mich jetzt!)

Offenbar haben Sie die Problematik nicht verfolgt und auch nicht vertieft.

Herr Kollege Dr. Hünnerkopf, Sie haben das Wort.

Frau Kollegin Kamm, Sie kommen mir gerade recht. Ich habe sehr genau notiert, was Sie vorhin im Zusammenhang mit der Diskussion zu Artikel 32 des Wassergesetzes gesagt haben. Sie haben gesagt: für potenzielle Anlagen, für irgendwel che Anlagen, für bestehende Anlagen. - Es ist ganz klar geregelt: nicht für bestehende Anlagen, also rückwir kend. Es ist nur gesagt worden: für neue Anlagen, die mit einem Mehraufwand verbunden sind. Ich wiederho le, für Anlagen, für die eine hohe Genehmigungshürde genommen werden muss. Insofern ist unsere Haltung ganz klar. Wir sehen die Sache nicht so wie Sie. Hier gibt es nichts hinzuzufügen. Wir erachten das als an gemessen. Wir können dem Ansinnen der Petenten deshalb nicht nachkommen.

Als Nächster hat Herr Kollege Dr. Vetter das Wort. Bitte schön.

Herr Präsident, Kolleginnen und Kollegen! Ich möchte es kurz machen. Beide Petitionen sind inhaltlich iden tisch. Sie beschreiben zunächst die Ziele der EU-Was serrahmenrichtlinie und fordern eine allgemeine Um setzung der Ziele im Bayerischen Wassergesetz. Das haben wir gehört. Die eigentliche Petition will Artikel 32 des Wassergesetzes verhindern, in dem Ausgleichs zahlungen für Mehraufwendungen in Wasserschutzge bieten geregelt werden sollen. Die Stellungnahme der Staatsregierung stellt aus unserer Sicht richtig fest, dass das Bundeswasserhaushaltsgesetz diesen An

spruch auf Ausgleich für land- und forstwirtschaftlich genutzte Grundstücke ausreichend regelt. Vorausset zung ist die unzumutbare Beschränkung des Eigen tums. Der Standpunkt von uns Freien Wählern ist, dass wir diese Regelung unterstützen. Wir halten die Petiti onen deshalb auch gemäß § 80 Nummer 4 der Ge schäftsordnung aufgrund der Erklärung der Staatsre gierung für erledigt.

(Beifall bei den Freien Wählern)

Als nächster hat Herr Kollege Dr. Magerl das Wort. Bitte sehr.

Herr Präsident, Hohes Haus! Auch ich werde es kurz machen. Wir wer den uns dem Vorschlag der SPD-Fraktion, beide Peti tionen der Staatsregierung zur Berücksichtigung zu überweisen, anschließen. Auch wir sind der Auffas sung, hier wird etwas absolut sinnvolles und richtiges gefordert. Frau Kollegin Kamm hat das in Ihrem Rede beitrag zu Artikel 32 des Gesetzes bereits ausgeführt. Ich kann nur eines sagen: Die Beweglichkeit dieser Re gierungskoalition ist geringer als die der Alpen.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Sie hätten sich schon ein bisschen rühren können; dass Sie Schwierigkeiten haben, SPD- oder GRÜNEN-An trägen zuzustimmen, wissen wir ja seit Langem. Aber bei Petitionen könnten Sie den Petenten vielleicht doch etwas entgegenkommen. Aber da ist bei Ihnen keinerlei Absicht vorhanden. Wir werden den Antrag auf Berück sichtigung unterstützen.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Danke schön, Herr Dr. Magerl. Als Letzte hat das Wort Frau Staatssekretärin Huml. Bitte schön.