Protokoll der Sitzung vom 24.02.2010

Geld zu bekommen. Wir haben gesagt, wir geben die sem Lobbyinteresse nicht zu einhundert Prozent nach. Wir wollen nicht, dass mit dem Wasserpreis Spekulati onen finanziert werden. Zu Spekulationsgewinnen sagen wir nein.

Auf der anderen Seite weisen Sie, Herr Wörner, auf die Wasserversorger hin. Das ist ein berechtigtes Argu ment. Wie entwickelt sich der Wasserpreis? Wir haben die Grundstückseigentümer, wir haben die Land- und Forstwirtschaft und wir haben drittens die Wasserver sorger. Ich bin allen dankbar, die mitgeholfen haben, einen Kompromiss zu erzielen, der auch getragen wird. Alle sagen, dass der Kompromiss für sie nicht das Beste sei und dass sie gerne mehr hätten. Das müssen sie auch tun, weil sie Verbandsinteressen zu vertreten haben. Wir vertreten aber nicht nur Verbandsinteres sen. Wir sind nicht nur die Vertreter der Lobbyisten. Wir müssen als Parlament für die ganze Bevölkerung einen tragfähigen Kompromiss finden. Das ist die Aufgabe der Demokratie. Wir haben versucht, einen Kompro miss zu finden, indem wir versucht haben, für diejeni gen, die von den Wasserschutzgebieten am meisten betroffen sind, also für die Land- und Forstwirtschaft, einen gerechten Mittelweg zu finden. 95 % Flächenan teil haben Land- und Forstwirte in Wasserschutzgebie ten. Wenn sie einen Mehraufwand zum Schutz, zur Sicherung und Stabilisierung eines Wasserschutzge bietes haben, sollen sie einen angemessenen finanz iellen Ausgleich erhalten, der die Versorger nicht überfordert. Das ist eine Brücke, die es uns am Ende ermöglicht, neue Wasserschutzgebiete auszuweisen. Nicht die Zahl der Wasserschutzgebiete ist entschei dend, sondern die Qualität des Trinkwassers. Da sind wir gut, und damit können wir uns international messen lassen, meine sehr verehrten Damen und Herren.

(Beifall bei der CSU - Ludwig Wörner (SPD): Das Trinkwasser kommt doch aus den Schutzgebie ten!)

Geschmerzt hat mich der Versuch einer politischen Ar gumentation, der wirklich nicht trägt. Es wurde argu mentiert, jetzt würde alles privatisiert und die Daseins vorsorge gehe kaputt. Dieses Argument schmerzt mich deshalb, weil ich in einer anderen Funktion als Europa minister Seit’ an Seit’ mit vielen anderen sehr dafür geworben und gekämpft habe, dass die Wasserversor gung eine Aufgabe der Daseinsvorsorge bleibt. Dafür haben wir gemeinsam gekämpft, nicht mit Ihnen, aber mit Herrn Gabriel in der Großen Koalition. Im Wasser haushaltsgesetz des Bundes steht, dass die Daseins vorsorge erhalten bleibt und dass die Wasserversor gung nicht privatisiert wird. Sie wissen aber, dass wir bei Kleinkläranlagen schon die Möglichkeit haben, pri vate Sachverständige hinzuzuziehen. Die Qualität wird dadurch nicht verschlechtert, sondern ganz im Gegen

teil verbessert. Das jetzige Verfahren sieht vor, dass die Federführung beim Wasserwirtschaftsamt bleibt und dass Sachverständige hinzugezogen werden können. Wer darin eine Privatisierung der Wasserversorgung sieht, steht entweder neben der Sache oder er ist bös willig. Da Sie Letzteres wahrscheinlich nicht sind, emp fehle ich Ihnen, den Gesetzentwurf noch einmal nachzulesen.

Ein letzter Punkt zum Thema Verfahren. Ihr Vortrag ist sehr ambitioniert. Herr Magerl, ich weiß, dass Sie ein emotionales Problem haben. Ich habe es nur gehört, aber Sie haben im Ausschuss geistig immer zwischen Anwesenheit und Abwesenheit pendeln müssen. Die anderen sind ausgezogen, weil sie zum Gesetzentwurf nichts sagen wollten. Es macht wenig Sinn, im Aus schuss nicht mitzudiskutieren, während man im Plenum doppelt so lange diskutieren will. Beide Gremien sind verfassungsmäßige Gremien. In beiden Gremien ist die Debatte erforderlich.

(Beifall bei der CSU - Widerspruch bei der SPD und den GRÜNEN)

Ein alter Juraprofessor hat mir gesagt: Ein Blick in die Verfassung fördert die Rechtskenntnis. Das Grundge setz selbst gibt den Ländern ein halbes Jahr Frist, um Landesrecht anzupassen und um gegebenenfalls vom Bundesrecht abzuweichen.

(Zurufe von der SPD und den GRÜNEN)

Ein Blick über die Grenzen schärft das Wissen und den Verstand.

(Hubert Aiwanger (FW): Leider!)

Wie sieht es in anderen Bundesländern aus? Nieder sachsen hat am 16.02.2010, Mecklenburg-Vorpom mern am 23.02.2010 diese Anpassung vorgenommen. Ich kann nicht erkennen, warum die Sozialdemokraten in Mecklenburg-Vorpommern keine Probleme haben, ein Gesetz zu beschließen, die bayerischen Sozialde mokraten aber schon und, warum die bayerischen So zialdemokraten langsamer sind. Diesen Anspruch soll ten Sie sich nicht zu eigen machen, meine Damen und Herren.

Wir haben versucht, Stück für Stück zu informieren. Die Bekanntmachung des Wasserhaushaltsgesetzes er folgte am 06.08 2009. Der Entwurf des Gesetzes kam am 07.09.2009 in die Ressortanhörung. Die erste Be fassung im Ministerrat fand am 27.10.2009 statt und die Verbandsanhörung, bei der alle Parteien die Möglich keit hatten, sich zu informieren, war bis zum 24.11.2009. Die zweite Befassung im Ministerrat fand am 08.12.2009 statt und der Gesetzentwurf wurde am 15.01.2009 in den Landtag eingebracht. Sie hatten in

der Tat, das muss man wirklich sagen, weniger als ein Jahr Zeit. Meine Damen und Herren, fordern die Bürger nicht häufiger von uns, dass wir im Parlament Unterla gen lesen, sie diskutieren und dann eine Entscheidung treffen? - Einmal ehrlich: Sie haben das Niveau, die An träge zu lesen, das Gesetz zu diskutieren und zu ent scheiden. Der Vorwurf, wir hätten nicht alle Möglichkei ten zu einer Diskussion eröffnet, ist abwegig, und ich weise ihn im Namen der Staatsregierung deutlich zu rück.

(Beifall bei der CSU - Unruhe bei der SPD)

Ich möchte noch eine letzte kleine Enttäuschung zum Ausdruck bringen.

(Zurufe von der SPD und von den GRÜNEN, Oh, oh!)

Bis auf die Gewässerrandstreifen - dazu gibt es unter schiedliche Meinungen, nämlich einerseits die Zwangs bewirtschaftung und 50.000 Euro Bußgeld, das wären nämlich die Folgen des Bundesgesetzes, während wir andererseits für Kooperation mit entsprechenden Mit teln zur Unterstützung sind - habe ich bis jetzt noch immer keine Unterschiede aus der Diskussion heraus hören können.

(Christa Naaß (SPD): Sie streichen doch die Mittel zusammen!)

Ich habe jetzt nur eine Diskussion zwischen Herrn Beyer und Herrn Fischer gehört, dabei ging es um Be griffe wie Sunset und ähnliches mehr.

(Unruhe bei der SPD und den GRÜNEN)

Ich hätte mir auch vorstellen können, dass wir es länger gelten lassen, aber das ist ein eigenes Thema. Ich finde auch das Wort "Sunset" als politisches Motto nicht un bedingt das glücklichste für die FDP, lieber Herr Kollege Thalhammer. Aber lassen wir das einmal beiseite. Hier gäbe es aber die Chance, etwas zu evaluieren und manches zu diskutieren. Die können wir gut nutzen.

(Christa Naaß (SPD): Wer ist denn hier der Minis ter?)

Ich habe mir wirklich Mühe gegeben, von den Gewäs serrandstreifen einmal abgesehen, Unterschiede zu finden. Ich habe die Beamten gefragt, die Kollegen. Ich habe gefragt, wo hier jetzt wirklich ein substanzieller Unterschied ist.

(Beifall des Abgeordneten Dr. Otto Hünnerkopf (CSU))

Ich habe alle Anträge gelesen, die in der Tat juristisch spannend sind. Die allerwenigsten Anträge aber be

deuten eine qualitative Veränderung. Das muss man schon einmal feststellen.

(Ludwig Wörner (SPD): Das kommt noch! Warten Sie es ab!)

- Ich habe alle Anträge gelesen und bewertet, die Zeit habe ich mir genommen, Herr Kollege Wörner. Ihr müsst substanziell mehr bieten, wenn Ihr im Landtag und bei der Bevölkerung ernst genommen werden wollt.

(Beifall bei der CSU und der FDP)

Ich sage Ihnen, wir versuchen in der Tat, mit diesem Gesetz einen Kompromiss zu finden, das Wasser zu stärken, seine Qualität zu erhalten und damit auf Dauer für Bayern einen guten Weg zu beschreiten.

(Zurufe der Abgeordneten Christa Naaß (SPD) und Ludwig Wörner (SPD))

Ich bitte um Zustimmung, denn dieses Gesetz ist tat sächlich eine Verbesserung des Bundesgesetzes. Das Gesetz entspricht der bayerischen Eigenständigkeit, es bringt Bayern nach vorne, es schafft Rechtsfrieden, und es schafft endlich auch die Möglichkeit, die Wasser qualität zu verbessern.

(Lebhafter Beifall bei der CSU und der FDP)

Weitere Wort meldungen liegen nicht vor. Damit ist die allgemeine Aussprache geschlossen. Wir kommen jetzt zur Einzel beratung. Nach unserer Geschäftsordnung wurde die Einzelberatung zu verschiedenen Artikeln des Gesetz entwurfs beantragt. Ich weise außerdem darauf hin, dass beantragt wurde, über die Änderungsanträge auf folgenden Drucksachen in namentlicher Form abzu stimmen. Das sind die Drucksachen 16/3685, 16/3692, 16/3693, 16/3697, 16/3707, 16/3724 und 16/3728. Für alle Abstimmungsvorgänge in namentlicher Form wird die Frist für die Stimmabgabe auf drei Minuten verkürzt.

Besteht darüber hinaus Einverständnis, über diejeni gen Artikel des Gesetzentwurfs, zu denen keine Ein zelberatung beantragt wurde, gegebenenfalls auch gemeinsam, im Block abzustimmen?

(Zurufe. Ja! Ja!)

- Das ist der Fall. - Dann verfahren wir so.

Der Gesetzesberatung liegt jetzt der Gesetzentwurf auf Drucksache 16/2868 zugrunde sowie eine Reihe von Änderungsanträgen, die ich jetzt mit der Drucksachen nummer bekannt gebe: Das sind die Drucksachen 16/3180, 16/3181, 16/3684 mit 16/3708, 16/3720 mit 16/3738, 16/3740, 16/3742 mit 16/3745, 16/3747 mit

16/3749, 16/3751, 16/3752, 16/3754 mit 16/3756 und 16/3797. Ich hoffe, Sie können mir noch alle folgen.

Hinzu kommt die Beschlussempfehlung des federführ enden Ausschusses für Umwelt und Gesundheit auf der Drucksache 16/3633.

Wir kommen jetzt zur Einzelberatung. Für alle Einzel beratungen gilt eine Redezeit von fünf Minuten und für Frau Kollegin Pauli eine Redezeit von bis zu zwei Mi nuten.

Ich rufe auf:

Artikel 1

Gibt es Wortmeldungen? - Bisher liegt eine Wortmel dung vor und zwar von Herrn Kollegen Dr. Magerl.

(Georg Schmid (CSU): Jetzt noch einmal dassel be, Christian?)

Herr Präsident, Hohes Haus! Es gab gerade den Zwischenruf, nicht noch einmal dasselbe vorzutragen. Ich werde mich nicht wiederholen und ich werde auch in keiner Weise filibustern, das haben wir vorhin gesagt. Wir werden jetzt vielmehr in aller Ruhe die von uns eingereichten Änderungsanträge in der gebotenen Kürze oder Länge, je nachdem wie man es betrachten möchte, begründen. Ich kündige auch gleich unser Abstimmungsverhalten zu den Artikeln an, zu denen es keine Änderungsan träge gibt. Wir werden uns enthalten. Ich glaube, das werden auch andere hier im Haus so machen. Andern falls müssten wir in Einzeldebatten einsteigen, warum und wieso. Wir werden dem Gesetzentwurf ohnehin unsere Zustimmung nicht geben, das habe ich vorhin schon angekündigt.

(Georg Schmid (CSU): Ich dachte, Sie haben es sich überlegt!)

- Da sind Sie wohl erschrocken, Herr Kollege Schmid. Die Ausführungen von Staatsminister Söder waren nicht ausreichend, um mich eines anderen zu überzeu gen.

(Georg Schmid (CSU): Sie waren aber gut!)

- Nein, sie waren auch nicht gut, Herr Kollege Schmid.