Bereits wesentlich früher, zuletzt im Jahr 2003, haben Kommissionen diese Idee aus guten Gründen verworfen. Dadurch werden die Probleme in den Kommunen nur verschärft und die soziale Spaltung in unserer Gesellschaft forciert.
Sie entlasten die Bürgerinnen und Bürger von Starnberg und Wolfratshausen und belasten die Bürgerinnen und Bürger in den Kommunen, in denen es Strukturwandel und wesentlich mehr wirtschaftliche Probleme gibt. Informieren Sie sich, schauen Sie, was passiert! Die soziale Schieflage wird hierdurch verschärft.
Ich sage Ihnen eines: Wenn immer wieder so schön formuliert wird, wie gestern im Kommunalausschuss, wo gesagt wurde, man werde die Gewerbesteuer "durch etwas ersetzen", dann schulden Sie doch die Antwort, was das "Etwas" denn sein soll. Die Gewerbesteuer hat ein Volumen von bundesweit 40 Milliarden Euro. An diese Summe kommen Sie mit Ihrer Idee von den Umsatzsteueranteilen nicht heran.
Ich denke, es ist wichtig, dass wir uns sehr klar darüber werden, welche Folgen diese Vorschläge, die auf Bundesebene gemacht werden, für die Kommunen wie für die Bürgerinnen und Bürger in Bayern hätten, aber auch, welche Folgen sie für den bayerischen Finanzminister hätten.
Zum Abschluss darf ich daher den Landesgruppenchef der CSU im Bundestag, Herrn Friedrich, zitieren, der da sagt: "Zunächst einmal sind die Länder in der Pflicht, dass die Kommunen eine ausreichende Finanzierung haben." Hören Sie bitte schön zu und denken Sie über die Folgen im Landeshaushalt nach. Aus dieser Pflicht, so Herr Friedrich, könne der Bund die Länder nicht entlassen. Eine Grundlage für den Bund, einen Rettungsschirm für die Gemeinden aufzuspannen, den die kommunalen Spitzenverbände gefordert haben, könne man im Grundgesetz kaum finden. Wenn Sie als Vertreter eines Landes im Bundesrat zulassen, dass die Gewerbesteuer weiter ausgehöhlt wird, dann verschärfen Sie nicht nur die Probleme der Kommunen, sondern auch die des Landes.
Danke, Frau Kollegin. Die nächste Wortmeldung kam von Herrn Prof. Dr. Barfuß. Ich gebe zunächst bekannt, dass die Freien Wähler zu ihrem Antrag auf der Drucksache
Frau Präsidentin, meine geschätzten Kolleginnen und Kollegen! Es darf doch keine Denkverbote geben - lieber Herr Kollege Hanisch, wenn ich Ihre geschätzte Aufmerksamkeit erhalten darf -, wie dies mit "Finger weg!" zum Ausdruck gekommen ist. Wir sagen, wir prüfen das Ganze. Wie viele Prüfanträge stellen gerade Sie von der Opposition an die Staatsregierung? Es ist das Normalste von der Welt, einmal zu prüfen. Was soll hier geprüft werden? Dass weder die Union noch die FDP eine Verschlechterung zulässt, ist doch wohl logisch. Man versucht ganz einfach zu prüfen, ob es eine Alternative gibt.
Was ist denn an der Gewerbesteuer so schlimm? Hier im Landtag sitzen genügend ehemalige Bürgermeister, die wissen, dass die Volatilität der Gewerbesteuer das große Problem ist. Es gibt Zeiten, in denen es uns vermeintlich gut geht. Wer dann meint - ich begrüße den Vorsitzenden des Haushaltsausschusses sehr herzlich -, er habe viel Geld, und es hinaushaut, der versteht nicht, wie man mit Kommunalfinanzen umgeht. In den Zeiten, in denen es einem gut geht, muss man Rücklagen bilden.
Der Grund, warum die Unternehmen die Gewerbesteuer nicht wollen, liegt in den gewinnunabhängigen Bestandteilen der Gewerbesteuer. Diese Anteile sind nicht unbedingt wirtschaftsfördernd. Jetzt hat man sich überlegt, ob es irgendetwas geben könnte, das man an die Stelle der Gewerbesteuer setzen könnte. Kein Mensch, auch niemand von der FDP, will die Gewerbesteuer mit aller Gewalt aus ideologischen Gründen abschaffen. Die Suppe wird nicht so heiß gegessen, wie sie gekocht wird. Die FDP hat in Ihren Reihen auch nicht so viele Bürgermeister, dass sie wüsste, wie eine Abschaffung wirkt. Wir denken aber darüber nach - im Koalitionsvertrag ist das enthalten -, ob die gewinnunabhängigen Teile der Gewerbesteuer durch Teile der Umsatzsteuer gegenfinanziert werden könnten. Das hätte eine Verstetigung zur Folge. Daneben bestehen Probleme durch die Konjunktur. Auch da müssen wir uns überlegen, wie wir das hinbekommen.
Von vornherein zu sagen, man dürfe den Sachverhalt nicht einmal prüfen, geht nicht. Die Menschen kämpfen deshalb um Mehrheiten bei Wahlen, damit sie ihre Vorstellungen durchsetzen können. Die Mehrheit der Bevölkerung hat uns gewählt und im Koalitionsvertrag zwischen der Union und uns ist die Einsetzung einer Kommission zur Erarbeitung von Vorschlägen beschlossen worden. Wenn man nicht einmal prüfen darf und sich die Sache nicht einmal ansehen darf, dann muss ich fragen: Wie betoniert ist denn dieses Land? Das kann es ja wohl nicht sein.
Die Frau Bundeskanzlerin hat laut "Handelsblatt" den Kommunen versprochen, dass sie das Thema ernsthaft in Angriff nimmt. Wer Frau Merkel kennt, weiß, dass sie nicht etwas macht, was sich gegen die Kommunen richtet. Dazu versteht sie viel zu viel von der Macht. Lassen Sie uns also in aller Gelassenheit prüfen und gehen Sie davon aus, dass auch die CSU und die FDP nicht wollen, dass es den Gemeinden hinterher schlechter geht als vorher. Prüfen werden wir aber noch dürfen und das tun wir auch. Deswegen müssen wir Ihre beiden Anträge ablehnen.
Danke, Herr Dr. Barfuß. Es gibt noch eine Wortmeldung von der FDP, Herr Klein. - Zurückgezogen. Mir wird gerade signalisiert, Herr Staatssekretär Pschierer möchte noch einmal an das Rednerpult. Bitte schön.
Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen, liebe Kollegen! Die beiden Anträge von den Freien Wählern und der SPD befassen sich mit einem Thema, das erst vor Kurzem aktuell geworden ist. Vor wenigen Tagen, am 4. März, hat die konstituierende Sitzung der Gemeindefinanzkommission stattgefunden. Ich glaube, es ist guter Brauch, dass man nach der Konstituierung einer neuen Kommission erst einmal abwartet, wie diese ihren Arbeitsauftrag angeht und welche Vorschläge erarbeitet werden, ohne das Ergebnis schon vorwegzunehmen.
Gestatten Sie mir eine persönliche Anmerkung zu dem Thema Gewerbesteuer: Ich bin selbst, Gott sei Dank, noch Kommunalpolitiker in einem Kreistag. Ich kenne die Vor- und Nachteile der Gewerbesteuer. Ich kenne die Volatilität dieser Steuer, die manchen Kämmerer vor große Herausforderungen stellt. Ich kenne aber auch den Vorteil der Gewerbesteuer, nämlich die Verbindung zwischen Kommunalpolitik und Wirtschaftspolitik. Ich wünsche mir auch in der Zukunft Bürgermeister, Landräte sowie Gemeinde- und Stadträte, die an der Ausweisung eines Gewerbegebietes mehr Interesse haben als an vielen anderen Dingen und damit bewusst eine regionale und lokale Wirtschaftspolitik betreiben. Deshalb ist es richtig, dass es eine wirtschaftsbezogene Steuer gibt. Eine solche stellt die Gewerbesteuer dar. Allerdings hat die Gemeindefinanzkommission die Aufgabe, die Dinge kritisch zu hinterfragen. Meine Damen und Herren von der Opposition, ich kann Ihnen den Vorwurf nicht ersparen: Sie hätten das in Ihrer Regierungszeit auch tun können. Es war bekannt, dass die Kommunalfinanzen in einer sehr schwierigen Verfassung sind, dass große Schwankungsbreiten bestehen und große Probleme auftreten.
Deshalb nehmen Sie bitte zur Kenntnis: Wir wollen, dass die Gemeindefinanzkommission ergebnisoffen an die Materie herangeht. Wenn Sie den Untersuchungsauftrag genau lesen, dann steht in diesem, dass sich diese Kommission mit einem Ersatz für die Gewerbesteuer befasst. Dies betrifft beispielsweise einen Hebesatz auf die Lohn- und Einkommensteuer. Sie befasst sich aber nicht nur mit einem möglichen Ersatz. Im Untersuchungsauftrag steht auch, dass es sich um eine Aufkommensstabilisierung handelt, und zwar unter Fortbestand der Gewerbesteuer. Deshalb werden wir versuchen, unseren Beitrag dazu zu leisten, gemeinsam mit den kommunalen Spitzenverbänden zu einer Lösung zu kommen, die die Kommunalfinanzen verstetigt. Erster Punkt.
Zweiter Punkt: Die Mitwirkung bei der Gesetzgebung des Bundes ist - ein wichtiges Thema. Ich musste heute schon schmunzeln, als ich eine Presseerklärung des Landesvorsitzenden der bayerischen SPD gelesen habe. Dieser schlägt vor, neben dem Bayerischen Landtag solle eine zweite Kammer, eine Kommunalkammer, eingerichtet werden. Er meint, der Senat sei kein Ersatz gewesen. Ich müsste Herrn Pronold sagen, dass im Senat die kommunalen Spitzenverbände sowie Vertreter der Kirchen und Hochschulen usw. vertreten waren. Wir brauchen in diesem Land keine zweite Kammer. Wir haben diese damals - ich war nicht leidenschaftlich beim Volksentscheid dabei - abgeschafft. Dort drüben saßen damals die Vertreter der kommunalen Spitzenverbände. Heute fordern Sie die Einführung einer Kommunalkammer. Ich muss sagen, Herr Pronold ist da einfach zu weit weg. Sie müssen ihn in Berlin ein bisschen besser briefen und ihm sagen, wie die Marschzahl im Freistaat Bayern aussieht. Wir brauchen aber nicht Ratschläge von Herrn Pronold, eine Kommunalkammer nach Art eines bayerischen Bundesrates im Freistaat Bayern einzurichten. Das hat er wohl sinngemäß gesagt.
Wir sind für kommunale Beteiligungsrechte und wir wollen diese auch stärken. Nur brauchen wir dazu nicht das, was Sie wollen. Wir sind im Freistaat Bayern hinsichtlich der kommunalen Beteiligung auf einem sehr guten Weg. Wir haben im Freistaat Bayern ein Konnexitätsprinzip und wir haben im Grundgesetz - das ist heute ein guter Tag für das Grundgesetz; wenn Sie einmal hineinsehen - ein Verbot der Übertragung von Aufgaben durch den Bund auf die Kommunen. Insofern brauchen wir auch hier keine Änderung und wir werden in der Gemeindefinanzkommission auch vorsichtig sein müssen, denn wenn wir die Gewerbesteuer abschaffen wollten und einen Ersatz bräuchten, dann müssten wir möglicherweise das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland ändern, weil diese im Grundgesetz verankert ist. Insofern ist Vorsicht geboten. Es soll eine ergebnisoffene Prüfung stattfinden. Die Kommission
prüft: Gibt es die Möglichkeit, einen Ersatz für die Gewerbesteuer zu finden, und gibt es die Möglichkeit, die Gewerbesteuer zu verstetigen? Eines aber ist klar: Die beiden Anträge der SPD und der Freien Wähler hätte es nicht gebraucht. Lassen Sie die Kommission in Berlin arbeiten und arbeiten Sie der gut zu, dann sind wir auf einem guten Weg.
Herr Kollege Pschierer, es gibt zwei Zwischenfragen, die zwischenzeitlich zur Zwischenintervention mutiert sind. Zuerst Frau Kollegin Kamm und dann Ihre Zwischenintervention.
Herr Kollege Pschierer, Sie haben sich für ein Verbot der Aufgabenübertragung vom Bund auf die Kommunen ohne Kostenerstattung ausgesprochen. Das ist sehr schön. Welche Auffassung haben Sie bezüglich der Pflicht auf Schaffung eines Anspruchs auf einen Kindergartenplatz oder auf einen Platz in einer Kindertagesstätte ohne Kostenersatz und welche Auffassung vertreten Sie im Hinblick auf den Rückzug des Bundes beim Wohngeld für HartzIV-Empfänger in Bezug auf Ihre Forderung?
Frau Kollegin Kamm, es ist unsere Aufgabe die Aufgabe dieses Parlaments und der Bayerischen Staatsregierung -, in den beiden von Ihnen genannten Fragen die Interessen der bayerischen Kommunen zu wahren. Bei der Kinderbetreuung haben wir in diesem Doppelhaushalt massiv draufgelegt. Das kann Ihnen Frau Kollegin Haderthauer noch besser erklären als ich. Bei den Kinderkrippen, Kinderhorten und den Kinderbetreuungseinrichtungen sind wir Sachwalter der Interessen der bayerischen Kommunen. Dazu bedarf es keiner Beteiligung der bayerischen Kommunen beim Bund. Das gilt auch für andere Themen. Der Finanzstaatssekretär in diesem Freistaat ist gleichzeitig auch noch der IT-Beauftragte.
Mein Job ist es, die Interessen der Kommunen im ITPlanungsrat zu vertreten. Wir brauchen keine direkte Vertretung der Kommunen auf bayerischer Ebene. In einem föderalen System ist es unsere Aufgabe, die Interessen der bayerischen Kommunen in Berlin zu vertreten.
(Christine Kamm (GRÜNE): Herr Kollege Pschierer, das Wohngeld für Hartz-IV-Empfänger wurde noch angesprochen!)
(Vom Redner nicht autori- siert) Herr Staatssekretär, Sie haben die Konjunkturanfälligkeit der Gewerbesteuer angesprochen. Geben Sie mir recht, dass die von Ihnen als Ersatzlösung angesprochene Beteiligung an der Einkommensteuer genauso konjunkturabhängig ist? In wirtschaftlich schwierigen Zeiten wird die Anzahl der Arbeitslosen steigen und die Zahl derer, die Lohn- und Einkommensteuer zahlen, geringer werden. Das ist auch eine Konjunkturanfälligkeit.
Ein zweiter Gesichtspunkt: Sie haben das Konnexitätsprinzip, für dessen Einführung die Freien Wähler außerhalb dieses Parlaments gesorgt haben, als vorbildlich und toll bezeichnet. Wir wollen nur, dass Sie uns helfen, dieses Konnexitätsprinzip auch im Grundgesetz zu verankern.
Nein, wir brauchen dieses Konnexitätsprinzip im Grundgesetz nicht. In einem föderalen System sind die jeweiligen Länderregierungen Sachwalter der Interessen der Kommunen.
Nun zur Volatilität: In Zeiten hoher Arbeitslosigkeit und sinkender Löhne besteht auch bei der Lohn- und Einkommensteuer die Gefahr der Volatilität. Bei der Lohnund Einkommensteuer gibt es aber eines nicht, nämlich die Gestaltungsmöglichkeiten, über die Unternehmen und Konzerne verfügen. Sie können zum Beispiel Gewinne verlagern usw.
Ich kann Ihnen Beispiele aus einzelnen Kommunen nennen. Dort liegt die Durchschnittshöhe der Einnahmen in einem Jahr bei zehn Millionen Euro, und zwei Jahre später bei fünf oder sechs Millionen Euro. So stark volatil ist die Lohn- und Einkommensteuer nicht. Wir wollen eine ergebnisoffene Prüfung. Es gibt keine belastbare Aussage der Bayerischen Staatsregierung, wonach diese Staatsregierung für eine Abschaffung der Gewerbesteuer stünde. Deshalb bin ich dafür, diese beiden Dringlichkeitsanträge abzulehnen.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, wir haben das Problem, dass die vorgeschriebenen 15 Minuten bis zum Beginn der Abstimmung noch nicht vorbei sind. Deshalb würde ich darum bitten, dass wir zunächst über den nachgezogenen Dringlichkeitsantrag der SPD abstimmen. Wenn danach die 15 Minuten immer noch nicht vorbei sind, müssen wir mit dem nächsten Tagesordnungs
Weitere Wortmeldungen liegen uns nicht vor. Damit ist die Aussprache geschlossen. Wir kommen zur Abstimmung über den Dringlichkeitsantrag der SPD auf Drucksache 16/4121, "Hände weg von der Gewerbesteuer Konnexitätsprinzip auf Bundesebene verankern". Wer für diesen Antrag stimmt, den bitte ich um das Handzeichen. - Das sind die Fraktionen der SPD, der Freien Wähler, des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN sowie Frau Kollegin Dr. Pauli. Ich bitte Sie, die Gegenstimmen anzuzeigen. - Das sind die Fraktionen der CSU und der FDP. Gibt es Enthaltungen? - Eine Enthaltung aus den Reihen der Fraktion des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN. Damit ist der Antrag abgelehnt.
Dringlichkeitsantrag der Abgeordneten Margarete Bause, Sepp Daxenberger, Ulrike Gote u. a. und Fraktion (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Gesunde Selbstversorgung statt teurer Essenspakete! (Drs. 16/4104)
Nach Beendigung dieser Aussprache werden wir die namentliche Abstimmung nachholen. Die erste Rednerin ist Frau Kollegin Ackermann.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, zurzeit verweigern in fünf Gemeinschaftsunterkünften in Bayern Flüchtlinge die Annahme der Essenspakete, nämlich in Hauzenberg, in Breitenberg, in Bogen, in Regensburg und in Passau. Sie wehren sich dagegen, weiterhin - wie schon seit vielen Jahren - mit diesen Essenspaketen zwangsverpflegt zu werden. An diese Verweigerung der Essenspakete knüpfen sie auch andere Forderungen wie zum Beispiel die Aufhebung der Residenzpflicht, eine generelle Arbeitserlaubnis, die Abschaffung der Lagerpflicht und außerdem, dass ihnen von den Verantwortlichen in den Ausländerbehörden, den Landratsämtern und dem Innenministerium mehr Respekt entgegengebracht wird.
Frau Kollegin, einen Moment bitte. Ich weiß, dass sich wegen der angekündigten namentlichen Abstimmung der Saal wieder füllt. Trotzdem bitte ich darum, in der nächsten halben Stunde, die die Beratung dieses Dringlichkeitsantrags in Anspruch nehmen wird, Gespräche nach draußen zu verlegen.
Wir unterstützen diese Flüchtlinge solidarisch in ihrer Absicht, keine Essenspakete mehr entgegenzunehmen. Wir fordern das seit Langem. Diese Versorgung mit Essenspaketen ist eine Entmündigung der dort untergebrachten Menschen. Sie bedeutet die Umkehrung des Fürsorgeprinzips, nach dem der Staat erst dann helfend eingreift, wenn der Betreffende selbst nicht mehr tätig werden kann. Hier wollen die Betroffenen selbst tätig werden, sie müssen sich aber zwangsverpflegen lassen. Das ist eine Perversion des Fürsorgeprinzips und schon allein deshalb abzulehnen.
Im Übrigen ist es sehr zweifelhaft, dass die ausgehändigten Pakete überhaupt das enthalten, was sie nach den gesetzlichen Vorschriften enthalten sollen. In der Anhörung, die am 23. April 2009 stattfand, hat Herr Dr. Bloeck vom Sozialministerium auf die Frage, wie viel die Versorgung eines Flüchtlings mit Essenspaketen in einem Monat kostet, geantwortet: 100 Euro. Nach § 23 der Asyldurchführungsverordnung sind aber für einen Alleinstehenden oder einen Haushaltsvorstand 132 Euro für die Verpflegung in einem Monat angesetzt. Für Kinder unter acht Jahren sind 89 Euro und für Kinder ab acht Jahren 125 Euro angesetzt, also deutlich mehr als der Betrag, der von Herrn Dr. Bloeck angegeben wurde.
Wenn man den Worten von Herrn Dr. Bloeck Glauben schenken darf, enthalten die Pakete nicht einmal das, was gesetzlich vorgeschrieben ist. Das ist nicht nur unsere Meinung, sondern die Meinung aller Experten, die im letzten Jahr an der Anhörung beteiligt waren. Diese Experten kamen aus den Bereichen der Medizin, der Juristerei, aus Flüchtlingsverbänden und aus Wohlfahrtsverbänden.