Sie wissen, dass wir den Schultransport zu den Ganztagsangeboten für organisierbar halten. Wenn da Mehrkosten entstehen, dann muss das selbstverständlich finanziert werden.
Abschließend möchte ich mich bei den Lehrerinnen und Lehrern der Hauptschule ganz, ganz herzlich für die tolle Arbeit an den bayerischen Hauptschulen bedanken. Viele sehen die Chancen dieses Mittelschulkonzeptes und viele sind bereits auf dem Weg mit Ausnahme der Opposition. Aber das ist ja nichts Neues.
Die letzte Wortmeldung im Rahmen dieser Aktuellen Stunde kommt von Herrn Minister Spaenle. Bitte schön.
Sehr geehrter Herr Präsident, Hohes Haus! Ich kann Ihnen die Mitteilung machen, dass die Entwicklung der bayerischen Hauptschule zur Mittelschule auf einem guten Weg ist. Lieber Herr Güll, Sie arbeiten sich an etwas ab, zu dem Sie als erfolgreicher Hauptschulrektor im Landkreis Dachau insbesondere im Bereich der Hauptschulinitiative ganz wesentliche Impulse mit gesetzt haben. Es war ein Stück weit traurig, wie Sie sich in den Dienst Ihrer Fraktion stellen mussten.
Die Hauptschule auf dem Weg zur Mittelschule - sie ist auf einem hervorragenden Weg. Bei den Dingen, die mit der Hauptschulinitiative angestoßen wurden, konnten wir im ganzen Land Erfahrungen sammeln.
- 78. Werter Kollege Pfaffmann, ich verstehe, dass es Ihnen schwerfällt, sich in Sachdetails einzuarbeiten,
Das haben wir im bildungspolitischen Bereich während der letzten zwei Jahre erlebt. Sie nehmen Ihr Amt so wahr, wie Sie es für richtig halten. Wenn Sie das als "Lautsprecher" tun, wird es nicht besser.
Die Mittelschule gibt die passgenaue Antwort auf die bestehenden Herausforderungen. Sie macht jungen Menschen, die sich auf den Weg zur dualen Ausbildung machen, ein entsprechendes, breit gefächertes Angebot. Das ist das Alleinstellungsmerkmal, das Hauptschule heute vorhält. Wir gehen an einigen Punkten entscheidende Schritte weiter.
Wir können die modulare und individuelle Förderung flächendeckend - ich glaube, das wurde auch an Ihrer Hauptschule, Herr Güll, erprobt - auch an einzügigen Standorten in ländlichen Räumen anbieten. Wir können also eine begabungsdifferenzierte Förderung bereits ab der 5. Klasse bayernweit ins Werk setzen.
Zweitens. Wir können die Alleinstellungsstärke der Hauptschule, nämlich die Vorbereitung junger Menschen auf die duale Ausbildung, durch die vertiefte Berufsorientierung in weiterentwickelter Form anbieten. Die dauerhafte Kooperation der Mittelschule mit den beruflichen Schulen in Bayern wird hier einen ganz wesentlichen Akzent leisten. Die berufliche Mittelschule, wie sie die Kollegen von den Freien Wählern irgendwo abgeschrieben haben, ist ein solcher Hinweis genau in diese Richtung.
Wir können ferner mit einem Netz von fast tausend Hauptschulstandorten der Aufgabe gerecht werden, ein weiterführendes Schulangebot wohnortnah zu sichern. Ein weiterführendes Schulangebot wohnortnah zu sichern, ist ein Stück Lebensqualität, ein Stück Standortsicherung und ein Stück Bildungsgerechtigkeit. Dafür haben wir einen Weg eingeschlagen, der in dieser Form in Bayern neu ist. Ich bin den Kolleginnen und Kollegen der beiden Regierungsfraktionen, auch den Kolleginnen und Kollegen der FDP, dankbar dafür, dass sie die Initiative ergriffen haben, und die Diskussion, die Entscheidungsfindung und den Einstieg in dieses bildungspolitische Reformprojekt an die Schulen selbst gegeben haben. Es obliegt der Einzelschule - die Einzelschule ist das zentrale Ziel dieser bildungspolitischen Reform - zu entscheiden, wann sie sich den pädagogischen Herausforderungen, die Hauptschule zur Mittelschule weiterzuentwickeln, stellt. Es obliegt den Schulen mit ihren Sachaufwandsträgern, sich in der Frage, wie man den Standort dauerhaft sichern kann, mit den Partnern in interkommunaler Zusammenarbeit auf den Weg zu machen. Wir können im Rahmen
des Schulverbundes die rechtliche und pädagogische Selbstständigkeit fast jeder Schule gewährleisten. Dass die Existenz der Einzelschule als zentrales Ziel im Mittelpunkt dieser Bemühungen steht, sehen Sie daran, dass die Regelungen, die bisher zwingend zur Schließung eines Schulstandortes führen mussten, nämlich die dauerhafte Unterschreitung der Klassenmindeststärke oder der Ausfall entsprechender Jahrgangsstufen, für die Einzelschule nicht mehr gelten, wenn sie sich einem solchen Schulverbund angeschlossen hat.
Die kommunalen Träger, die entsprechenden Schulverbände oder Sachaufwandsträger werden als Mitglieder in den Gremien der Schulverbünde tätig sein. Wir haben, um die Expertise der kommunalen Ebene in den Gesetzgebungsprozess mit einzubeziehen, in einer bisher einmaligen Form die Bürgermeister aller Sitzgemeinden in einem persönlichen Dialog - durch den Herrn Staatssekretär und mich - in diesen Prozess mit eingebunden. Wir haben ganz konkrete Hinweise, etwa auch von Ihrem Parteikollegen, dem Ersten Bürgermeister der Stadt Schwandorf, in den Gesetzgebungsprozess materiell mit aufgenommen.
Das betrifft zum Beispiel die Fragen der Mitwirkungskompetenz, der Verbundversammlung und der pädagogischen Konzeption, die der Verbundkoordinator zu verantworten hat. Das betrifft zum Beispiel auch die Fragen der Investitionssicherung und des Vertrauensschutzes - das ist kein rechtsfester Begriff -, wenn ich mich im Rahmen einer Schulverbundsentscheidung für ein bestimmtes Investitionsprojekt entscheide und mich dafür engagiere.
Das sind konkrete Ergebnisse, die wir in einem Dialogprozess mit den Betroffenen auf den Weg gebracht haben. Eine solche Form der bildungspolitischen Meinungsbildung und Beschlussfassung gibt es in der Bildungspolitik in Bayern bisher nicht. Wir werden diesen Weg über die Dialogforen konsequent weitergehen. Die Dialogforen sind selbstverständlich offene Gesprächsforen, die durch eine Expertise der Schulverwaltung vorbereitet werden. Sämtliche Themen können in den Dialogforen angesprochen werden. So ist die Aufstellung: Schulartspezifische Fragen, die über den zur Verfügung stehenden schulorganisatorischen Rahmen hinausgehen und die Anordnung der entsprechenden Meinungsbildung zum Gegenstand haben, werden an die Stellen geleitet, an denen politische Veränderungen zu legitimieren sind. Das ist über die Stabsstelle das Ministerium und gegebenenfalls der Bayerische Landtag. Wenn ich Schulformen, Schularten oder mögliche Organisationsstrukturen verändern will, dann brauche ich die Zustimmung des Bayerischen Landtags, um den Kulturföderalismus auszufüllen. Genauso ist die Anordnung in Bezug auf die Diskussion in den Dialogforen und deren Meinungsbildung. Das bedeutet, dass wir an
und in den Dialogforen die gesamte Themenpalette, die mit der Weiterentwicklung eines wohnortnahen Schulangebots zusammenhängt, fußend auf dem, was die bayerische Hauptschule heute anzubieten in der Lage ist, in völlig neuer Form im bildungspolitischen Dialog verortet haben.
Wir können auf Grund der Strategie, möglichst viele Standorte möglichst lange wohnortnah zu erhalten, durch Rahmenbedingungen in inzwischen mit den kommunalen Spitzenverbänden abgestimmten Musterverträgen, die für die Kooperationsvereinbarungen zur Verfügung stehen, auch entsprechende Rechtsgrundlagen anbieten. All dies fließt dann in den Gesetzentwurf, der sich jetzt in der Verbandsanhörung befindet und dem Hohen Haus vorgelegt wird, um entsprechende Beratungen im Hohen Haus anzustoßen.
Wer zum jetzigen Zeitpunkt ernsthaft einen Stopp des Gesetzgebungsverfahrens fordert, der muss sich auch den Vorwurf gefallen lassen, dass er mit der schulischen Zukunft eines Drittels der Schülerinnen und Schüler in Bayern Unfug treibt.
Das ist ganz einfach: Wer sich der politischen Debatte über die Weiterentwicklung der Hauptschule in diesem Haus selbstbewusst entziehen will, dem ist die Ernsthaftigkeit in Bezug auf die Frage, wie wir die Schullandschaft für ein Drittel der Schülerinnen und Schüler mit dem Anspruch eines wohnortnahen weiterführenden Schulangebots entwickeln, abzusprechen. Wir stehen selbstverständlich zu jeder Zeit bereit, über die fachlichen Fragen dieses wichtigen bildungspolitischen Unternehmens in dieser Legislaturperiode zu diskutieren. Ich hoffe, dass wir das gemeinsam in der gewohnten Seriosität tun können, und zwar im Sinne des Anspruchs, zeitnah die Schulen, die das möchten, zu Beginn des kommenden Schuljahres bereits zu öffnen, um die Mittelschule landesweit zu entwickeln.
Entstehende Kosten, etwa für die Schülerbeförderung - so habe ich es mit dem Kollegen Finanzminister Georg Fahrenschon vereinbart und ich bin ihm dafür sehr dankbar -, können nach den üblichen Bezuschussungstatbeständen des Artikels 10 a des Finanzausgleichsgesetzes bezuschusst werden. Dies gilt auch für die Fahrtkosten zu den offenen Ganztagsschulen oder den pädagogisch bedingten Verkehren, wie zum Beispiel bei der Wahrnehmung von Angeboten zur Berufsorientierung oder einem mittleren Schulangebot - wie heute schon bei der Hauptschule -, die nach den gängigen Zuschusskriterien zu Beginn des kommenden Schuljahres bezuschusst werden, wenn dies notwendig ist.
lichkeit eröffnet, die um 15 % höher liegt, als die durchschnittlichen Bezuschussungsmöglichkeiten für Schulhausbauten. Das bedeutet, dass von einer Kostenbelastung der Kommune und einem Abwälzen der notwendigen Kosten auf die Kommune in keiner Weise die Rede sein kann. Es handelt sich um eine der ganz großen schulorganisatorischen und schulreformerischen Maßnahmen, die in dieser Legislaturperiode gemeinsam zu bewältigen sind. Ich bitte darum und lade ganz herzlich dazu ein, dass wir dies mit der nötigen Intensität auf den Weg bringen.
Vielen Dank, Herr Minister. Damit ist die Rednerliste ausgeschöpft. Herr Spaenle hat 9 Minuten und 59 Sekunden geredet. Damit gibt es keine Wortmeldungen mehr und die Aktuelle Stunde ist an dieser Stelle beendet.
Gesetzentwurf der Abgeordneten Georg Schmid, Renate Dodell, Georg Winter u. a. (CSU) , Thomas Hacker, Julika Sandt, Jörg Rohde u. a. (FDP) zur Änderung des Gesetzes über die Errichtung der Bayerischen Landesstiftung (Drs. 16/4060) - Erste Lesung
Diese Erste Lesung soll ohne Aussprache erfolgen. Der Gesetzentwurf wird an den federführenden Ausschuss für Verfassung, Recht, Parlamentsfragen und Verbraucherschutz überwiesen. Besteht mit diesem Verfahren Einverständnis? - Das ist der Fall. Gegenstimmen? Gegenstimmen erheben sich nicht. Enthaltungen? Auch nicht. Dann verfahren wir so. Der Gesetzentwurf wird diesem Ausschuss federführend zugewiesen.
Gesetzentwurf der Staatsregierung zur Änderung des Bayerischen Abfallwirtschaftsgesetzes (Drs. 16/2816) - Zweite Lesung
Eine Aussprache hierzu findet ebenso nicht statt. Wir kommen deshalb sofort zur Abstimmung. Der Abstimmung liegen der Gesetzentwurf auf Drucksache 16/2816 und die Beschlussempfehlung des federführenden Ausschusses für Umwelt und Gesundheit auf Drucksache 16/4075 zugrunde.
Der federführende Ausschuss empfiehlt Zustimmung mit der Maßgabe, dass § 1 Nummer 4 Buchstabe b eine neue Fassung erhält. Ich verweise insoweit auf die Drucksache 16/4075.
Wer dem Gesetzentwurf mit dieser Änderung zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. - Das sind die Fraktionen der CSU, der FDP, der Freien Wähler, der SPD und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN sowie Frau Pauli. Gegenstimmen? - Keine. Stimmenthaltungen? - Auch nicht. Damit ist das einstimmig so beschlossen.
Da ein Antrag auf Dritte Lesung nicht gestellt worden ist, führen wir gemäß § 56 der Geschäftsordnung sofort die Schlussabstimmung durch. Ich schlage vor, sie in einfacher Form durchzuführen. - Dagegen erhebt sich kein Widerspruch.
Wer dem Gesetzentwurf in der Fassung des federführenden Ausschusses seine Zustimmung geben will, den bitte ich, sich vom Platz zu erheben. - Das sind die Abgeordneten der CSU, der FDP, der Freien Wähler, der SPD, der GRÜNEN und Frau Dr. Pauli. Danke schön. Nehmen Sie wieder Platz. Wer dagegen stimmen will, den bitte ich, sich ebenfalls vom Platz zu erheben. - Das ist niemand. Enthaltungen? - Auch niemand. Dann ist das Gesetz so angenommen. Das Gesetzt trägt den Titel "Gesetz zur Änderung des Bayerischen Abfallwirtschaftsgesetzes".
Gesetzentwurf der Staatsregierung zur Änderung des Finanzausgleichsgesetzes und weiterer Rechtsvorschriften (Finanzausgleichsänderungsgesetz 2010) (Drs. 16/3081) - Zweite Lesung
Änderungsantrag der Abgeordneten Volkmar Halbleib, Helga Schmitt-Bussinger u. a. (SPD) (Drs. 16/3813)