Das Gesetz ist vernünftig im Sinne des Nichtraucherschutzes; denn in öffentlichen Gebäuden ist das Rauchen prinzipiell verboten. Punktum. In öffentlichen Gebäuden ist das Rauchen prinzipiell verboten - das sagen Sie nicht. Es gibt lediglich drei kleine Ausnahmen für die Gastronomie. Die erste Ausnahme betrifft das Bierzelt, die zweite das Stüberl. Dort haben kleine Kinder sowieso nichts verloren, und deswegen dürfen sie dort auch nicht hinein. Die dritte Ausnahme betrifft das
Rauchernebenzimmer. Ich bin zwar der Jüngste hier im Landtag, aber auch ich kann mich daran erinnern, dass es in Gaststätten früher ein Nichtraucherzimmer gab. Wir drehen das Ganze nun einfach um. In Zukunft gibt es eben ein Raucherzimmer. Es wird Leute geben, die dort hineingehen wollen, und es wird Leute geben, die dort nicht hineingehen wollen. Es wird im Übrigen auch Leute geben, die nicht rauchen - vielleicht überrascht es Sie, ich bin auch Nichtraucher, sogar bekennender Nichtraucher -, aber ein Interesse daran haben, dass es eine Möglichkeit gibt, sich mit einem Raucher an einen Tisch zu setzen. Das kann man im Rauchernebenzimmer.
- Es passt vielleicht nicht in Ihr Menschenbild, aber auch Raucher sind Menschen, auch mit Rauchern kann sich ein Nichtraucher unterhalten. Glauben Sie es mir, es gibt viele Nichtraucher, die sich auch mit Rauchern unterhalten wollen.
Der Gesetzentwurf der ÖDP hat eine reine Vernebelungsstrategie entfacht. Mit Ihren Wortbeiträgen haben Sie diese Vernebelung fortgesetzt.
- Frau Schopper, Sie brauchen gar nicht aufzustehen. Zu Ihnen komme ich nachher noch. Sie haben nachher auch die Möglichkeit einer Zwischenbemerkung.
Es gibt ein Ja oder ein Nein. Mit Ja werden diejenigen stimmen, die die Raucher aussperren wollen. Jeder soll sehen, wer ein Raucher ist; auf die Raucher soll mit dem Finger gezeigt werden.
Mit Ja werden diejenigen stimmen, die für die Nachbarn die Lärmbelästigung vor den Lokalen verstärken wollen. Mit Ja werden diejenigen stimmen, liebe Frau Kohnen, die es zulassen wollen, dass Jugendliche in Freizeitstätten rauchen. Mit Ja werden diejenigen stimmen, die der Meinung sind, dass der Staat immer mehr in das Leben und in die Privatsphäre des einzelnen Menschen eingreifen soll.
Ich sage Ihnen ganz klar, ich als Nichtraucher möchte das nicht und deswegen werde ich ganz klar mit Nein
Mit Nein werden diejenigen stimmen, die Respekt haben vor den Wirten, die jetzt das Gesetz ordnungsgemäß befolgt und Investitionen getätigt haben, damit es ein wunderbares Miteinander von Rauchern und Nichtrauchern gibt. Ich nenne Ihnen ein paar Beispiele dafür. Das "Heaven" in Landsberg am Lech ist eine kleine Raucherkneipe. Es gibt aber auch eine große Diskothek in Straubing, das "Stars". Ich habe extra keine Beispiele aus München genommen, denn sonst heißt es, ich würde nur in München weggehen. Es gibt unglaublich gute Beispiele. Mit Nein werden diejenigen stimmen, die es richtig schätzen, welche Investitionen die Wirte getätigt haben.
Mit Nein werden diejenigen stimmen, die es dem Unternehmer, also dem Gastwirt, nicht verbieten wollen, dass er über sein Geschäftsmodell selbst entscheidet. Mit Nein werden diejenigen stimmen, die sich als Nichtraucher mit einem Raucher an einen Tisch setzen wollen. Mit Nein werden diejenigen stimmen, die frei über ihre eigene Lebensart entscheiden wollen. Mit Nein werden diejenigen stimmen, die in den 11 % der Lokale, in denen geraucht werden darf, das Rauchen nicht verbieten wollen.
Meine Damen und Herren, Sie sehen, dass es sich bei diesem Volksentscheid um einen Verbotsentscheid handelt. Darüber ist mit Ja oder Nein abzustimmen.
Frau Kollegin Schopper, Sie brauchen sich nicht zu fürchten. Ich komme Ihrem Wunsch nach. Sie wollten ein klares Signal aus dem Bayerischen Landtag hören. Ich gebe Ihnen ein ganz klares Signal. Die FDP hat vor der Landtagswahl gesagt, sie wolle einen vernünftigen Nichtraucherschutz. Dieses Versprechen haben wir eingehalten. Wir haben ein vernünftiges Gesetz auf den Weg gebracht. Wir stehen zu diesem Gesetz. Wir, die FDP-Fraktion, werden für dieses vernünftige Gesetz auch kämpfen.
Meine Damen und Herren, jetzt kommt die WM, deswegen will ich es ein bisschen versinnbildlichen. Einigen Wortmeldungen von Ihnen kann man entnehmen, dass Sie glauben, Sie hätten diesen Verbotsentscheid bereits gewonnen. Sie sind vielleicht jetzt in der ersten Halbzeit etwas übermütig und meinen, Sie könnten ihren vermeintlichen Vorsprung über die Zeit ins Ziel
Am Ende wird die Kraft der anderen Argumente gewinnen. Wir werden mit vielen Wirten, mit vielen Rauchern und auch mit vielen Nichtrauchern
dafür kämpfen, dass ein vernünftiges Gesetz beibehalten wird, ein Gesetz, das von gesundem Menschenverstand geprägt ist. Das ist das klare Signal aus dem Landtag. Ihre einschläfernden Reden haben gezeigt, mit wie viel Feuer Sie kämpfen. Ich hoffe bewiesen zu haben, dass wir für dieses Gesetz kämpfen werden.
Halt, Herr Kollege, ich muss Ihren Schwung bremsen. Es gibt noch eine Zwischenbemerkung von Frau Schopper.
Ich hoffe, dass durch meinen Beitrag Ihr Adrenalinausstoß nicht noch weiter verstärkt wird. Ich möchte Ihnen gerne die Frage stellen, wo Sie in dem Gesetzentwurf, über den das Volk entscheiden soll, eine Regelung finden, nach der Sie sich als Nichtraucher nicht mit einem Raucher an einen Tisch setzen dürfen. Das möchte ich von Ihnen wissen.
Das Zweite sind die Jugendlichen in Freizeiteinrichtungen, die in Artikel 6 genannt sind. Sie tun so, als gäbe es in den Freizeiteinrichtungen geradezu eine Phalanx von Rauchern. Diese Regelung stand doch schon im alten Gesetzentwurf der CSU. Sie tun aber so, als würde dem mit diesem Gesetz Tür und Tor geöffnet. Sie fordern immer nur Freiheit und sonstiges. Meine lieben Leute, die Kontrollen, die das Kreisverwaltungsreferat und andere Ämter in den Gaststätten durchführen, sind null und nichtig. Deshalb fordere ich, dass man auch auf die Kontrollen schaut und nicht nur ein Gesetz schafft, das nicht vollzogen wird. Das gehört hier auch gesagt.
Das Dritte. Ich habe zum Gesundheitsschutz viel gesagt. Er steht für uns im Vordergrund. Sie haben vor der Landtagswahl ganz klar gesagt, welche Position Sie einnehmen. Das ist für mich eine klare Linie. Damit habe ich überhaupt kein Problem. Nichtsdestotrotz ist die Tabaklobby der Hauptsponsor der Kampagne gegen den Nichtraucherschutz. Die Tabaklobby handelt nicht wegen des Gesundheitsschutzes, sie handelt einzig und allein deswegen, weil sie um ihre Absatzzahlen fürchtet. Die Behauptung, dass immer mehr
Die Karten werden neu gemischt werden. Das hat nichts mit erster und zweiter Halbzeit zu tun. Als Fußballfan weiß ich ganz genau, wie wenige Minuten oftmals entscheidend sind. Die Karten werden am 4. Juli neu gemischt werden. Wir kämpfen dafür, dass wir diesen Volksentscheid gewinnen, damit das Gesetz dann auch den Namen trägt, den es wirklich verdient.
Sehr gerne, Herr Präsident. - Frau Kollegin, es freut mich, dass Sie sich selbst nicht ganz sicher sind, ob Ihr Vorhaben im Juli zum Erfolg führt. Bisher hat man es immer anders gehört. Glauben Sie mir, wir werden es Ihnen schwer machen.
Sie haben vollkommen recht, nach dem Gesetzentwurf der ÖDP ist es möglich, dass sich Nichtraucher und Raucher an einen Tisch setzen. Diese Möglichkeit werden Sie aber nicht in der Gastronomie, sondern einzig und allein in Jugendfreizeitstätten haben. Dort will ich aber gerade nicht, dass geraucht wird.
Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir haben heute gemerkt, dass die Debatte sehr emotional und engagiert ist. Die Argumente sind ausgetauscht. Jetzt sollen die Menschen entscheiden.
Die Aussprache ist geschlossen. Es liegen keine Wortmeldungen mehr vor. Wir kommen zur Abstimmung. Der Abstimmung zugrunde liegt der Gesetzentwurf des Volksbegehrens auf Drucksache 16/3158. Der federführende Ausschuss für Umwelt und Gesundheit empfiehlt die Ablehnung des Gesetzentwurfs. Wer dagegen dem Gesetzentwurf zustimmen will, den bitte ich um ein Handzeichen. - Das sind die Abgeordneten der SPD
und der GRÜNEN sowie drei Kollegen aus den Reihen der CSU. Dann bitte ich um Gegenstimmen. - Das ist die überwiegende Mehrheit der Abgeordneten der CSU, die Abgeordneten der FDP und die Abgeordneten der Freien Wähler sowie eine Abgeordnete aus den Reihen der SPD. Dann frage ich nach Stimmenthaltungen? - Davon macht niemand Gebrauch. Damit ist der Gesetzentwurf mehrheitlich abgelehnt.
Nach Artikel 74 Absatz 5 der Bayerischen Verfassung ist der Gesetzentwurf des Volksbegehrens nunmehr binnen dreier Monate dem Volk zur Entscheidung vorzulegen. Der Termin dafür steht bereits fest. Damit ist Tagesordnungspunkt 4 erledigt.
Gesetzentwurf der Abgeordneten Margarete Bause, Sepp Daxenberger, Ulrike Gote u. a. und Fraktion (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) eines Gesetzes zur Sicherung der Versammlungsfreiheit (Versammlungsfreiheitsgesetz) (Drs. 16/1156) - Zweite Lesung