Bei der Abstimmung über den Antrag der CSU werden wir uns enthalten. Sie fallen damit hinter die Diskussion zurück, die wir schon seit Langem führen. Ich halte es aber für gut, dass Sie den Hamburgischen Beauftragten für den Datenschutz unterstützen wollen, der jetzt eine schwierige Aufgabe zu bewältigen
hat, die im Grunde genommen Google von selbst hätte übernehmen müssen, nämlich die Daten zu durchforsten. Jetzt muss eine unterbesetzte Aufsichtsbehörde diese Last der Kontrolle auf sich nehmen. Ich spreche dem Beauftragten einen Glückwunsch dafür aus, dass er es tut.
Wir brauchen dringend ein modernes Datenschutzrecht für Verbraucher und Verbraucherinnen. Es geht nicht nur um Google Street View. Wir alle hier im Saal wissen, dass es eine ganze Reihe bereits existierender anderer Angebote gibt, zum Beispiel "Sidewalk" und "Städtepanorama". Sehen Sie sich einmal in "Städtepanorama" die Fotos an: Nichts ist gepixelt, alles ist klar, sogar die hässlichen weißen Socken von dem Mann, der mit der Plastiktragetüte über den Nürnberger Hauptmarkt läuft.
Wir brauchen klare bundesgesetzliche Regelungen, weil es eben nicht nur um Google geht, mit denen wir irgendeine Vereinbarung treffen müssen, sondern um eine ganze Reihe anderer Angebote. Überhaupt habe ich mit den Dienstleistern von Facebook noch nicht geredet. Mir läge es auf der Zunge, Herrn Schneider, der heute leider nicht da ist, zu fragen, ob er beim Girls’ Day, den die CSU durchgeführt hat, die Schülerinnen gefragt hat, ob sie zusammen mit Herrn Schneider bei Facebook auf einem Foto abgebildet sein wollen. Ich hoffe für die Schülerinnen sehr, dass es ihrer späteren Laufbahn nicht schaden wird.
Frau Kollegin, Sie haben richtig erkannt, dass die Meldung zu einer Zwischenbemerkung vorliegt, zu der ich Herrn Kollegen Sinner das Wort erteile. Bitte schön.
Frau Kollegin Stahl, bei Facebook sind ebenfalls viele Ihrer Kolleginnen und Kollegen von den GRÜNEN unterwegs. Ihre Kollegen sind dort viel aktiver als meine Kollegen von der Union. Was dort drinsteht, wird gesehen und bewertet.
Natürlich ist Google ein riesiges Thema. Das Thema haben wir in den Anträgen abgehandelt. Jedoch wundere ich mich, wie locker Sie über das Urteil des BGH hinweggehen. Wenn der Datenschutz ernst genommen wird, darf nicht passieren, dass wir an allen Ecken und Enden völlig ungeschützt WLAN-Netzwerke installieren lassen und sagen: Jeder kann sich dort bedienen, in die Netze eindringen und alles Mögliche veranstalten. Laut Urteil des BGH hat jeder, der WLAN installiert hat, den Datenschutz wie jeder andere zu beachten. Ich hoffe, ich habe Sie nicht in dem Sinne missverstanden, dass der Fall Google für Sie wichtig und Ihnen das Urteil des BGH egal ist. Ich
wollte Ihnen die Gelegenheit geben, klarzustellen, dass genauso wie im Falle Google das Urteil des BGH bei den WLAN-Betreibern durchgesetzt und umgesetzt werden muss. Ansonsten werden wir auf einem Auge tatsächlich blind.
Da stimme ich Ihnen vollkommen zu. Jedoch ist es wichtig, wen ich zuerst zur Verantwortung ziehe. Ziehe ich denjenigen zur Verantwortung, der die Gefahr setzt, oder denjenigen, der das Opfer eines Missbrauchs ist?
Gerne können wir uns über das BGH-Urteil unterhalten. Es ist schlicht und einfach auch eine Frage der Zeit. Jedoch ist es möglich, einen Antrag "BGH-Urteil beachten - Urheberrechte wahren" zu stellen. Wenn Sie wollen, können wir uns in diesem Rahmen über das Urteil austauschen. Für mich stehen vor allem die Bürgerinnen und Bürger, die Kinder und Jugendlichen im Vordergrund. Diese müssen auf der Grundlage medienpädagogischer Erziehung wissen und erfahren, worauf sie sich einlassen und wie man mit den neuen Techniken umgeht. Vordergründig geht es nicht um Verbote, sondern um den Schutz der Kinder, der Jugendlichen und der Bürgerinnen und Bürger. Dies sollte uns alle verbinden. Dafür brauche ich nicht das BGH-Urteil auseinanderzunehmen.
Als letztem Redner in dieser Runde darf ich Herrn Staatsminister Joachim Herrmann das Wort erteilen.
Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich habe in den letzten Monaten über Google Street View wiederholt berichtet. Dieses Vorhaben wird zu Recht in großen Teilen der Öffentlichkeit sehr kritisch gesehen. Viele von uns befürchten eine Verletzung des Persönlichkeitsrechts und die Verwirklichung des "gläsernen Bürgers". Nun gibt es über dieses Projekt in der Tat überraschende Neuigkeiten, die diesen Befürchtungen eine neue Dimension geben.
Ende April wurde bekannt, dass die Aufnahmefahrzeuge von Google Street View auch WLAN-Funknetze erfassen. Solche WLAN-Funknetze werden ebenfalls in vielen privaten Haushalten in Bayern genutzt. Im Laufe der anschließenden Untersuchungen des Sachverhalts wurde festgestellt, dass nicht nur die Namen und Standorte der WLAN-Funknetze von den Google-Street-View-Aufnahmewagen, sondern auch die Nutzerdaten von ungesicherten WLAN-Netzen miterfasst wurden. Dabei handelte es sich um versandte E-Mails und den sonstigen Netzverkehr. Angeblich ist dies nur zufällig im Vorbeifahren passiert. Diese nach Aussage von Google erfolgte versehentliche Erfas
Hierin besteht der Unterschied zu der Diskussion aus dem vergangenen Jahr. Beim letzten Mal handelte es sich um Grenzfragen und Streitigkeiten, die das Bundesdatenschutzgesetz hinterfragt haben. Aktuell handelt es sich jedoch um einen ganz eindeutigen Verstoß gegen das Bundesdatenschutzgesetz. Die Staatsanwaltschaft Hamburg überprüft derzeit, ob das Erfassen des WLAN-Datenverkehrs auch den Straftatbestand des Abfangens von Daten nach § 202 b StGB darstellt.
Google hat zwar inzwischen zugesichert, die Erfassung der WLAN-Netze einzustellen und alle erfassten Nutzerdaten zu löschen, dennoch bin ich der Auffassung, dass bloßes Vertrauen in die Zusagen der Firma Google nicht mehr ausreicht.
Die Staatsregierung wird deshalb alle rechtlichen und politischen Möglichkeiten ausschöpfen, um dafür zu sorgen, dass keine weiteren Aufnahmefahrten durch Google Street View erfolgen, solange nicht sichergestellt ist, dass solche WLAN-Nutzerdaten nicht mehr erfasst werden. Die Vorkommnisse sind lückenlos aufzuklären. Erhobene Daten sind zu löschen. Die Löschung ist von den zuständigen Datenschutzbehörden zu überwachen. Bei der Aufarbeitung dieses Verstoßes gegen das Bundesdatenschutzgesetz muss Google nach meiner Auffassung den zuständigen Datenschutzaufsichtsbehörden umfassenden Einblick in die bisher erfassten Datenbestände geben.
Anders kann - das zeigt die Erfahrung - weder festgestellt werden, welche Daten Google erfasst hat, noch ob alle unzulässigerweise erhobenen Daten zuverlässig gelöscht wurden. Das Unternehmen ist dabei gut beraten, in seiner Geschäftspolitik endlich das datenschutzrechtliche Grundprinzip der Transparenz zu beherzigen. Wer weltweiten Einblick in die Vorgärten unseres Landes ermöglichen will, der muss selber eine umfassende Kontrolle seiner Geschäftsdaten zulassen. Alles andere ist völlig inakzeptabel.
Was bei der Erfassung der WLAN-Netze im Einzelnen passiert ist und welche Konsequenzen daraus zu ziehen sind, werde ich selbstverständlich gerne nach Klärung der damit zusammenhängenden tatsächlichen und rechtlichen Fragen, wie dies heute fraktionsübergreifend gefordert wird, hier im Landtag berichten.
Meine lieben Kolleginnen und Kollegen, der Hamburgische Datenschutzbeauftragte hat die Firma Google und die übrigen Datenschutzaufsichtsbehörden heute zu einem Gespräch über das weitere Vorgehen bei Google Street View eingeladen. An dem Gespräch hat ebenfalls das Bayerische Landesamt für Datenschutzaufsicht teilgenommen.
Frau Kollegin Stahl, nur am Rande möchte ich erwähnen, dass in Hamburg die Datenschutzaufsicht dem dortigen Justizsenator zugeordnet ist. Dieser wird von der Partei der GRÜNEN gestellt.
- Gleich komme ich dazu, wie aktiv der Hamburgische Datenschutz in diesem Bereich ist. Sie haben das Handeln der Bayerischen Staatsregierung gefordert. Dazu werde ich gleich ebenfalls ein paar Sätze sagen. Vor dem Hintergrund der Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes geht es um einen typischen Fall, den ich vor einiger Zeit bereits angesprochen habe. Wenn es nicht um staatliche Daten, sondern um die Aufsicht der Privatwirtschaft geht, ist fraglich, wo die Regierungsverantwortung bleibt, wenn ein völlig unabhängiger Datenschutzbeauftragter sagt: Ich mache nichts. Wenn der privatwirtschaftliche Bereich so belassen wird - dies wird teilweise aus dem Urteil des Europäischen Gerichtshofes abgeleitet -, hat kein Mensch, kein Parlament und kein Minister die Möglichkeit, die Anweisung zu geben, gegen Google vorzugehen. Wenn der Datenschutzbeauftragte nicht mag, findet auch nichts statt. Dies ist ein typisches Beispiel dafür, dass das Thema Parlaments- und Regierungsverantwortung schon sehr sorgfältig bedacht werden muss. Darauf kommen wir in den nächsten Monaten noch einmal zurück.
Heute ist beim Hamburgischen Datenschutzbeauftragten über diese Themen geredet worden. Nach den Informationen, die mir meine bayerischen Mitarbeiter vor ganz kurzer Zeit aus Hamburg haben zukommen lassen, ist man so verblieben, dass Google aufgefordert ist, bis zum 26. Mai 2010, also in einer Woche, umfassend offenzulegen, welche Geräte und EDVVerfahren in den Fahrzeugen genutzt und welche Daten in welchem Umfang erhoben wurden. Danach sollen die Datenschutzaufsichtsbehörden unverzüglich ihre weiteren Schritte abstimmen.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich mache keinen Hehl daraus, dass ich mit diesem Ergebnis nicht zufrieden bin. Mir wurde mitgeteilt, der Hamburgische Datenschutzbeauftragte gehe davon aus, dass Google bis dahin keine weiteren Straßenaufnahmefahrten in Deutschland durchführen werde. Nach dem, was mir sehr kurzfristig an Information aus der heutigen Besprechung zugegangen ist, gibt es weder eine Zusage von Google, dies definitiv bis auf Weiteres zu unterlassen, noch gibt es eine klare Anordnung des Hamburgischen Datenschutzbeauftragten, die Fahrten bis dahin einzustellen.
Bisher hatten wir länderübergreifend das Rechtsverständnis, federführend für die Beurteilung dieses Falles sei die Datenschutzaufsichtsbehörde, die für den Sitz des Unternehmens in Deutschland zuständig ist. Das ist Hamburg. Hier geht es aber ganz offensichtlich um die unmittelbare - ich sage ganz bewusst auch sicherheitsrechtliche Beurteilung von möglichen Gefährdungen bayerischer Staatsbürger. Wenn sich meine Vorabinformationen bestätigen sollten und es keine Zusage von Google gibt, werde ich im Laufe des morgigen Tages für den Freistaat Bayern Google kurzfristig eine Frist setzen, bis zur lückenlosen Aufklärung des Sachverhalts klar zuzusagen, dass keine weiteren Fahrten in Bayern stattfinden. Wenn eine solche Zusage von Google nicht vorliegt, werden wir im Laufe des morgigen Tages eine entsprechende Anordnung für den Freistaat Bayern erlassen.
Ich bitte um Verständnis, dass ich dem Hohen Haus nicht von den hochaktuellen Informationen über die Besprechung berichten kann. Ich habe bisher respektiert, dass die Behörde am Ort des Sitzes des Unternehmens in Deutschland zuständig ist. Dafür, nach den bisherigen Vorkommnissen nicht darauf zu bestehen, dass Google keine weiteren Fahrten durchführt, bis die Vorkommnisse mit den WLAN-Netzen restlos aufgeklärt sind, fehlt mir inzwischen jedes Verständnis. Ich schieße nicht schnell über das Ziel hinaus. Aber nach den Vorkommnissen mit den WLAN-Netzen ist es das Mindeste, dass Google keine weiteren Fahrten durchführt, bis der Sachverhalt aufgeklärt ist.
Ich denke, wir werden das im Laufe des morgigen Tages klären. Google hat die Chance, eine entsprechende rechtsverbindliche Zusage zu geben. Wenn das nicht geschieht, werden wir die entsprechenden Schritte einleiten. Das Verständnis und das ständige Vertagen müssen irgendwo Grenzen haben. Ich bin nun gerne für Ihre Nachfragen, Frau Kollegin Stahl, offen.
Der Datenschutzbeauftragte kann nur ordnungsrechtlich handeln, soweit er rechtliche Grundlagen dafür hat. Sie werden mir sicher zustimmen, dass die Frage tatsächlich sehr problematisch ist - wir haben das auch hier diskutiert -, auf welcher rechtlichen Grundlage man Google etwas untersagen will. Nachdem ein Straftatbestand erfüllt worden ist, tut man sich ordnungsrechtlich sehr viel leichter. Nun ist das Aufgabe der Ordnungsbehörden und nicht mehr des Datenschutzbeauftragten.
Ich habe andere Informationen als Sie. Nach meinen Informationen wollte der Datenschutzbeauftragte keine weiteren Fahrten haben. Das ist mein Kenntnisstand. Ich weiß nicht, welchen Sie haben.
Ich habe klar angesprochen, dass das sehr kurzfristige Informationen sind, die ich von dem Gespräch in Hamburg erhalten habe. Ich habe die Aussage ausdrücklich unter dem Vorbehalt gestellt, dass wir das bis morgen Vormittag definitiv geklärt haben. Wenn eine rechtsverbindliche Zusage von Google oder eine entsprechende Anordnung vorliegt, ist das okay. Sollte es aber so sein, dass das die "Hoffnung" des Datenschutzbeauftragten in Hamburg ist, es aber keine rechtsverbindliche Bestätigung gibt, ist mir das angesichts dessen, was bisher passiert ist, zu wenig.
Frau Kollegin Stahl, ich meine, wir sind gar nicht so weit auseinander. Offensichtlich ist es die übereinstimmende Einschätzung der Datenschutzbeauftragten, dass es sich beim Erkunden und Abfangen der WLAN-Netze eindeutig um einen Verstoß gegen das Bundesdatenschutzgesetz handelt. Wenn ein eklatanter Verstoß gegen ein Gesetz vorliegt, kommt man in den Bereich, dass auch auf Landesebene ordnungsund sicherheitsrechtlich gehandelt werden kann. Solange das nicht der Fall war - das war immer unser Thema -, haben wir uns auf dünnem Eis bewegt. Wenn ein klarer Gesetzesverstoß vorliegt, ist eine
Es gibt zwei weitere Zwischenbemerkungen. Herr Professor Piazolo zur ersten Zwischenbemerkung, bitte schön.
Herr Staatsminister, ich möchte mich ausdrücklich für das von Ihnen angekündigte Vorgehen bedanken. Ich bin nicht so vermessen zu behaupten, dass das unserem Dringlichkeitsantrag geschuldet sei, aber das ist das, was wir wollten. Deshalb noch einmal vielen Dank.
An die CSU-Fraktion gerichtet bitte ich zu überlegen, ob, da es schon der Minister für notwendig und gut erachtet, in diese Richtung zu gehen, einem solchen Dringlichkeitsantrag zugestimmt und damit dem Staatsminister zusätzlich der Rücken gestärkt werden könnte. Wir sind gerne bereit, über die Nummern getrennt abstimmen zu lassen.