(Von der Rednerin nicht autori- siert) Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Dieses neue Gesetz - einschließlich des Änderungsantrags der FDP - ist überflüssig, wirklichkeitsfremd, nicht verhältnismäßig, mit den Betroffenen zu wenig abgesprochen und äußerst gefährlich.
- "Überflüssig" habe ich als Erstes gesagt. Sie müssen schneller mitdenken. Nein, vielleicht habe ich etwas zu hastig gesprochen.
Die Überflüssigkeit ist natürlich der Hauptkritikpunkt. Deswegen werden wir den Gesetzentwurf ablehnen. Wir werden auch den Änderungsantrag der FDP ablehnen. Zum Änderungsantrag der GRÜNEN werden sich die Freien Wähler enthalten. Uns geht es wie der FDP: Der Änderungsantrag ist nachvollziehbar und versucht, deutliche Verbesserungen zu erreichen. Wir sind aber grundsätzlich dagegen. Deshalb können wir Verbesserungen an einer schlechten Sache nicht zustimmen.
Momentan gibt es an jeder Schule vier Instrumentarien, um Daten zu erfassen. Die Lehrerdatei und die Schülerdatei sind Datenbanken in der Schule. Außerdem gibt es den Personalakt sowohl für das Personal, also die Lehrer, als auch für die Schüler. Dieses System hat sich über die Jahre gut bewährt. Es ist weder vorsintflutlich noch rückschrittlich. Dieses System wurde über die Jahre hinweg optimiert. Wenn es nicht funktioniert, liegt das an der veralteten Software, die teilweise von den ersten Informatikern, die es an unseren Schulen gab, entwickelt wurde. Diese Software wurde nicht von professionellen Firmen entwickelt. Häufig liegt es auch an der Hardware, die an den Schulen vorhanden ist. Diese wird durch das Gesetz nicht besser. Bei der Einführung einer besseren Soft
ware besteht die Gefahr, dass die Hardware nicht mitmacht. Überdies wären Schulungen erforderlich. Ich stelle fest, dass sich das bestehende System sehr wohl bewährt hat.
Bei den Ankündigungen, welche Daten in Zukunft erhoben werden sollen, stelle ich immer wieder fest, dass es diese Erhebungen bereits gibt. Diese Daten werden bereits jetzt erfasst; allerdings sind sie nicht so abrufbar, dass sie zu Missbrauch verführen können. Ich lese einmal vor, was gesammelt wird: Der Migrationshintergrund ist bei den einzelnen Schülern natürlich erfasst. Ob die Eltern eines Schülers zusammenleben, getrennt leben oder geschieden sind, wird natürlich erfasst. Auch die Daten, die als neu bezeichnet werden, zum Beispiel Daten zur sonderpädagogischen Förderung, zu sonstigen Fördermaßnahmen, zur ganztägigen Betreuung, über Rechtschreibschwächen, Abbrecher und Wiederholer, sind bereits vorhanden. An den Schulen gibt es eigentlich nichts, was nicht erfasst wird. Es ist eher viel zu viel, was abgefragt werden muss.
Morgen wird bekannt sein, wie viele Schüler am Probeunterricht teilgenommen haben, wie viele Schüler diesen Unterricht bestanden haben und wie viele Schüler als bedingt geeignet beurteilt wurden. Das ist alles vorhanden. Diese Daten sind auch den einzelnen Schülern zuzuordnen. Sie können aber nicht mit den Daten des Schülers weggeschickt werden. Hier kann der Missbrauch beginnen. Sie haben gesagt, dass dürfe nicht sein. Ich sage: Das könnte sein. Das ist uns schon zu viel.
Dies ist eine überflüssige Vorschrift. Die Daten gibt es bereits. Der große Unterschied ist aber, dass die wirklich entscheidenden personenbezogenen Daten - wie das beim Lehrpersonal der Fall ist - für die Schüler in einem Schülerakt stehen. Der Schülerakt befindet sich in einem verschlossenen Aktenschrank. Das mag altmodisch wirken, ich halte es aber für eine sehr sichere Maßnahme. Zugriff auf diese Akten haben die Sekretärin und der Schulleiter sowie bestimmte Personen, die mit diesen Akten umgehen müssen. Dieses Verfahren ist wesentlich kontrollierter als die vorgesehene Maßnahme, dass künftig festgestellt werden soll, wie viele Personen mit der Datei umgehen und dieses jedes Mal protokolliert werden muss. Das ist völlig wirklichkeitsfremd. Wissen Sie, wie oft ich etwas in der Schülerdatei nachschauen musste? Ich habe am Tag manchmal zehn- bis zwölfmal etwas nachsehen müssen. Wenn ich das jedes Mal hätte protokollieren müssen, wäre ich nicht weitergekommen.
- Doch, darum geht es. Das steht auch in Ihrem Änderungsantrag. Wir können das schon interpretieren.
Ich muss leider noch einmal Frau Sabine Leutheusser-Schnarrenberger zitieren, obwohl sie bereits von Frau Wild zitiert worden ist. Wir haben uns vorher nicht abgesprochen. Was Frau Leutheusser-Schnarrenberger gesagt hat, ist fast schon eine Beleidigung. Ich weiß nicht, ob Frau Leutheusser-Schnarrenberger wirklich einmal in einer Schule war oder sich wenigstens mit den Schulpolitikern der FDP unterhalten hat. Sie hat erklärt, dass die FDP erreichen wolle, dass Daten, die in den Schulen ohnehin auf Karteikarten und Zetteln gesammelt würden, systematisch erhoben würden. Ich muss sagen: Dann war Frau Leutheusser-Schnarrenberger zum letzten Mal vor 25 Jahren an einer bayerischen Schule. Es ist nicht korrekt, dass an den Schulen viele Daten einfach nur herumliegen. Dies entspricht nicht der Wirklichkeit.
Die vorgesehenen Maßnahmen sind nicht verhältnismäßig, weil es einen erheblichen Personalmehrbedarf geben würde, sollte der Änderungsantrag der FDP zum Tragen kommen. Dann müsste nämlich noch mehr dokumentiert werden. Man muss sich das einmal vorstellen: Es werden Dokumentationen verlangt, die dann noch einmal dokumentiert werden müssen. Dabei sind die Daten bereits vorhanden. Sie haben lediglich aus unserer Sicht den Vorteil, aus Ihrer Sicht den Nachteil, dass sie nicht beliebig in der Gegend herumgeschoben werden können.
Der Gesetzentwurf wurde außerdem mit den Betroffenen zu wenig abgesprochen. Gegen den Gesetzentwurf wurden Unterschriften gesammelt. Die Elternverbände wurden nur teilweise gehört und Ihre Gegenargumente wurden nicht zur Gänze berücksichtigt. Wir haben nun einmal die Tatsache, dass es nicht einen Elternvertreter gibt, der für alle Eltern spricht. Wir haben verschiedene Elternorganisationen. Eine Reihe von Elternbeiräten organisieren sich aus gutem Grunde nicht. Auch diese sind zu berücksichtigen. Die SMV wurde ebenfalls nicht im erforderlichen Maße berücksichtigt. Wir sprechen immer von der Demokratieerziehung und davon, dass die Jugend wichtig sei. Wurde die Schülermitverwaltung befragt? Wurde dieses Gremium einbezogen? Nein, sonst kämen jetzt nicht die Proteste.
Letztlich handelt es sich hier um ein gefährliches Gesetz. Es gibt keine Datenbanken, weder in der Steuerverwaltung noch im Gesundheitswesen, die noch nicht missbraucht worden wären. Die Möglichkeit, Daten zu missbrauchen, gibt es immer. Ich muss wiederholen, was ich bereits bei der Ersten Lesung ge
sagt habe: Hier geht es um sehr sensible Daten. Diese Daten sind meiner Meinung nach wesentlich sensibler als Steuer- und Finanzdaten. Hier geht es um junge Menschen, die Fehltritte begangen haben und Entwicklungen durchmachen. Diese Daten dürfen deshalb nicht erst sechs Jahre nach dem Ende der Schulzeit getilgt werden. Das ist viel zu gefährlich. Wenn ich mich an meine eigene Schulzeit zurückerinnere, kann ein Großteil von uns froh sein, dass es zu unserer Zeit diese Möglichkeit der Datenerfassung nicht gab.
Abschließend möchte ich zusammenfassen: Dieses Gesetz bedeutet viel Aufwand. Es bringt überhaupt keinen Mehrwert. Aber es birgt eine große Gefahr. Man sollte hier nicht von den wesentlichen Problemen ablenken, sondern sich auf das Wesentliche konzentrieren: Unsere Schulen brauchen mehr Personal, kleinere Klassen, gute pädagogische Konzepte und nicht eine überflüssige Datenbank.
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Wir sind überzeugt, dass wir für eine gute Bildungspolitik keine zentrale personenbezogene Schülerdatenbank brauchen, wie Sie sie mit diesem Gesetzentwurf planen. Wir brauchen keine zentrale Schülerinnen- und Schülerdatenbank im Rechenzentrum Süd.
Wir sehen uns in dieser Auffassung von Schülerinnen und Schülern, Elternbeiräten, Vertretern der Privatschulen, Lehrerinnen und Lehrern und Vertretern der Rektorenvereinigungen bestärkt. Wir haben dazu vor Kurzem ein sehr interessantes Fachgespräch gehabt und sind dabei in dieser Einschätzung sehr eindrücklich bestätigt worden.
In der letzten Legislaturperiode haben Sie schon einmal den Versuch gestartet, eine zentrale Schülerdatenbank auf den Weg zu bringen. Dieser Versuch ist nach heftigen Elternprotesten aufgegeben worden.
Wir hatten mit großer Erleichterung mitbekommen, dass in einem Anhang zur schwarz-gelben Koalitionsvereinbarung wörtlich festgehalten wurde: "Auf eine zentrale Schülerdatenbank wird verzichtet." Wir waren sehr froh darüber, dass das in der Vereinbarung stand.
Unsere Kritikpunkte waren diese: Die Daten, die man braucht, haben wir schon. Daran hat sich nichts geän
dert. Die damals geplante Identifikationsnummer ist datenschutzrechtlich außerordentlich problematisch. Es gibt grundsätzliche Bedenken gegen eine Individualdatenstatistik. Die Bildungsplaner können auch mit Stichproben und Umfragen zu den Erkenntnissen kommen, die sie brauchen. An diesen Tatsachen hat sich nichts geändert.
Sie haben jetzt das Verfahren verbessert. Ich nenne nur einige Stichpunkte. Es gibt klare gesetzliche Regelungen statt Verwaltungsregeln zum Datenumfang. Herr Wägemann, da haben Sie recht. Es gibt Regelungen darüber, dass das Verfahren in zwei Jahren evaluiert werden soll. Es gibt eine Regelung zur Zweckbestimmung der Daten. Und es gibt eine Dokumentationspflicht für Datenzugriffe an der Schule.
Aber nach dem Gesetzentwurf, den Sie planen, sollen die Daten im Rechenzentrum Süd gespeichert werden. Spannend wäre es natürlich, wenn die Dokumentation und der Zugriff im Rechenzentrum Süd protokolliert würden statt an der Schule; denn Sie planen ja eine zentrale Datenbank.
Trotz der von Ihnen angestrebten datenschutzrechtlichen Verbesserungen, von denen im Übrigen die Arbeitnehmerdatenbank ELENA nur träumen kann, sind die zentralen Kritikpunkte nicht entkräftet worden. Der Datenschutzbeauftragte kann zu diesen auch keine abschließende Stellungnahme abgeben; beispielsweise zu der Frage, ob wirklich alle gesammelten Daten benötigt werden.
Bei dem absoluten Übermaß der Daten stellt sich die Frage, ob die Verfahren wirklich so umgesetzt werden, dass es nicht zu Datenschutzverstößen kommt. Es fragt sich, ob die Software, die Hardware und die Personen, die damit hantieren, wirklich keine Fehler machen.
Wir haben schon gehört: Die Daten, die sechs Jahre lang nach Beendigung der Schullaufbahn gespeichert werden, sind außerordentlich umfangreich. Sie betreffen: Namen, Vornamen, Geburtstag, Geburtsmonat, Geburtsjahr, Geburtsort, Geburtsland, Geschlecht, Staatsangehörigkeit, Adressdaten. Dann geht es weiter: Migrationshintergrund, Geburtsland, Jahr des Zuzugs nach Deutschland, Muttersprache - Deutsch, Nichtdeutsch -, Religionszugehörigkeit, Art der Ersteinschulung, erworbene Abschlüsse, Daten zur Förderung, Teilleistungsstörungen, sonstige Fördermaßnahmen, ganztägige Betreuung, Daten zur Schullaufbahn, aktuell besuchte Schule, Schulpflicht, Übertrittseignung, Vorbildung, Daten zum aktuellen Unterricht, Erziehungsberechtigte, Daten zur Förderung, übertrittsrelevante Daten, Fremdsprachen, Be
All diese Daten werden sechs Jahre gespeichert. Es handelt sich um einen großen Berg von Daten. Das ist unverhältnismäßig. All diese Daten sollen im Rechenzentrum Süd gespeichert werden. Ein Teil der Daten, die die Leistungsmerkmale wesentlich differenzierter erfassen, soll aggregiert weiter dem Landesamt für Statistik zur Bildungsforschung zur Verfügung stehen.
Wir wollen, dass die personenbezogenen Daten, Frau Will, in der Schule bleiben. Die vielen Experten, die wir zu unserem Fachgespräch geladen hatten, können überhaupt keinen Vorteil erkennen, wenn diese Daten zentral gespeichert werden. Die Daten könnten doch beim Schulwechsel von einer Schule zur anderen weitergegeben werden, wie es schon bisher der Fall war. Es bringt überhaupt keine Verwaltungserleichterung, wenn die Daten dazwischen zentral gespeichert werden. Die Speicherung der personenbezogenen Daten ist nach unserer Meinung so überflüssig wie ein Kropf.
Wir sehen auch die vielen Eltern, die Einwendungen erhoben haben. Das Problem der Eltern ist, dass man das Gesetzesvorhaben erst durchschauen muss und sich erst danach dagegen wehren kann. Aber die Beratungszeit war außerordentlich knapp für ein derartiges gesetzliches Machwerk.
Wir haben Ihnen daher einige Änderungen vorgeschlagen, um das Schlimmste abzuwehren, nachdem es uns leider nicht gelungen ist, Sie in den Beratungen der Fachausschüsse und in der Ersten Lesung von diesem Gesetzentwurf abzubringen.
Wir schlagen Ihnen vor, zumindest auf die zentrale Speicherung der personenbezogenen Daten zu verzichten und letztendlich den Schülerinnen und Schülern die Möglichkeit zu geben, der Weitergabe ihrer Bildungsdaten für die Statistik und die Forschung zu widersprechen. Im Übrigen gibt es auch bei anderen großen Datenbanken die Möglichkeit, dass der Einzelne der Weitergabe seiner Daten widerspricht. Warum sollte das nicht auch für die Schülerinnen und Schüler gelten?
Ich fasse unsere Kritik an Ihrem Gesetzentwurf zusammen. Viele Daten, die Sie sammeln wollen, werden nur für kurze Zeit benötigt, aber sehr lange gespeichert. Viele Daten werden vielleicht nur von der zuständigen Lehrkraft benötigt, aber im Rechenzentrum Süd gespeichert, zu dem natürlich auch das Kultusministerium Zugriff hat. Die Schulen sind im Hinblick auf EDV und Personal nicht immer so optimal ausgestattet, dass die Datenschutzanforderungen hinreichend erfüllt werden können. Das Schulverwal
tungspersonal ist überfordert - schon jetzt - und soll zusätzliche Aufgaben bekommen. Daten können bei der Auswertung entanonymisiert werden. Trotz Pseudonymisierung könnten Rückschlüsse auf eine Person gezogen werden.
Der Grundsatz der Datensparsamkeit ist bei Weitem verletzt. Das Wichtigste von allem ist: Mit den Daten von Kindern und Jugendlichen müssen wir besonders sorgfältig umgehen. Denn die Anforderungen an die Richtigkeit und die Aktualität der Daten sind besonders hoch. Die Daten veralten schnell. Kinder und Jugendliche befinden sich in einem Prozess der Persönlichkeitsbildung und -entwicklung. Aus diesem Grund sind die während der Kindheit und der Pubertät erhobenen Daten wenige Jahre später gegebenenfalls unzutreffend. Unzutreffende oder falsche Daten müssen unverzüglich gelöscht bzw. korrigiert werden. Andernfalls kann es dazu kommen, dass Kinder und Jugendliche in eine falsche Ecke gestellt und stigmatisiert werden, vielleicht auch dadurch, dass manche Daten falsch interpretiert werden können; auch dies kommt vor. Dadurch können die Chancen, die wir den Kindern und Jugendlichen mit einer guten Bildungsarbeit eröffnen wollen, zerstört werden. Dabei wollen wir den Schülern und Schülerinnen doch den Lebensweg erleichtern.
Ich nenne noch einmal ein persönliches Beispiel. Mir ist ein Fall zu Ohren gekommen, wo eine aus Rumänien stammende Schülerin, 15 Jahre alt, in eine ländliche Region nach Bayern zuzog. Sie konnte nicht Deutsch und man hat ihr gesagt: Leider haben wir an dieser Schule keine Möglichkeit zur Deutschqualifizierung, zum Erlernen von Deutsch als Fremdsprache. Sie sollte eben warten, bis sie 16 sei. Dann bekomme sie von der Arge einen geeigneten Integrationskurs und könne da auch Deutsch lernen.
Mich hat es sehr geärgert, dass die Schule kein Angebot gemacht hat, und ich habe gefragt: Wie viele Schülerinnen und Schüler gibt es denn in Bayern, die ohne deutsche Sprachkenntnisse in einer Schule sind und kein Angebot bekommen? Die Antwort war, dass man das nicht wisse. Aber das Problem ist: Auch mit Ihrer wunderbaren Datenbank wird man das nicht wissen, weil Sie nur den Migrationshintergrund abfragen und nicht den Sprachförderbedarf.
Ein weiteres Problem, über das wir heute noch gar nicht gesprochen haben, sind Menschen, die illegal hier leben. Leider gibt es die auch, und auch deren Kindern dürfen wir Schulbildung nicht verwehren. Was passiert mit diesen Kindern - diese Frage haben Sie noch nicht beantwortet -, wenn es zu dieser zentralen personenbezogenen Datenbank kommt?
Sehr geehrte Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich bin wirklich erstaunt, welche Angstmache Sie heute hier betrieben haben.