Protokoll der Sitzung vom 10.06.2010

(Prof. Dr. Michael Piazolo (FW): Eine Hinterstube!)

also zwischen einem Anreiz zur Diskussion und einem Dringlichkeitsantrag im Parlament, besteht das müssen Sie doch zugeben - qualitativ ein sehr deutlicher Unterschied.

(Prof. Dr. Michael Piazolo (FW): Immerhin!)

Allein der Blick in die Geschäftsordnung würde Sie dieser Tatsache etwas näherbringen.

Danke schön. Für die SPD bitte ich jetzt Herrn Schindler nach vorn.

Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Die Frage, ob es nicht besser wäre, den Bundespräsidenten direkt vom Volk wählen zu lassen, wird immer dann diskutiert, wenn gerade wieder einmal die Wahl eines Bundespräsidenten ansteht, und die Diskussion wird dann immer wieder eingestellt, wenn die Wahl vorbei ist. Ich bin der Meinung, dass das auch gut so ist.

(Heiterkeit und Beifall bei der SPD)

Im letzten Jahr haben wir alle miteinander in voller Überzeugung 60 Jahre Grundgesetz gefeiert und alle miteinander ausgeführt, dass sich das Verfassungsgefüge unseres Grundgesetzes bewährt habe. Dazu gehört aber auch die Stellung, die der Bundespräsident nach diesem Grundgesetz hat. Auch diese hat sich, wie ich meine, in diesen 60 Jahren bewährt.

Heute sind aber die Freien Wähler mit ihrem Antrag an der Reihe, dass sich die Staatsregierung im Sinne einer stärkeren demokratischen Legitimation auf Bundesebene für eine Direktwahl des Bundespräsidenten einsetzen solle. Herr Professor Piazolo hat dies unter anderem damit begründet, dass dadurch die Identifizierung der Deutschen mit ihrem Präsidenten gestärkt werden könnte und dass er ein Bürgerpräsident jenseits der Parteien werden könnte usw. Ich halte diese Vorstellung für romantisch und naiv.

(Beifall bei der SPD und Abgeordneten der CSU)

Die Diskrepanz zwischen dem Volk und den Mandatsträgern, ob nun Abgeordnete, Mitglieder einer Regierung oder auch nicht, hat nichts mit der Frage zu tun, wie diese jeweils gewählt werden, sondern hat vielmehr damit zu tun, welche Entscheidungen diese Gewählten, ganz gleich, von wem sie gewählt worden sind, treffen, ob die Menschen die Entscheidungen akzeptieren, für richtig halten oder nicht. Damit hat die Entfremdung viel mehr zu tun.

(Beifall bei der SPD)

Meine Damen und Herren, alle kennen die historischen Hintergründe, warum sich die Väter und Mütter des Grundgesetzes im Parlamentarischen Rat dezidiert - nicht einfach so, sondern mit guten Argumenten - dafür entschieden haben, die Stellung des Bun

despräsidenten gegenüber der Stellung des Reichspräsidenten in der Weimarer Verfassung deutlich zu schwächen. Es waren natürlich die damals noch in frischer Erinnerung befindlichen Erfahrungen mit dem letzten Reichspräsidenten Hindenburg. Ich gebe aber zu - das sage ich ausdrücklich -, dass die Erfahrungen der Weimarer Zeit - schließlich liegen sie schon über 60 Jahre zurück - heute nicht mehr als Argument ausreichen, um grundsätzlich und generell das Ansinnen, das die Freien Wähler vorbringen, abzulehnen. Aber, meine Damen und Herren, selbst wenn es die Weimarer Republik und ihren Niedergang nicht gegeben hätte, wäre ich persönlich und auch meine Fraktion - mit unterschiedlichen Nuancierungen - gegen den Vorschlag der Freien Wähler, und dies aus folgenden Gründen:

Erstens. Die Direktwahl des Bundespräsidenten würde seine Stellung gegenüber dem Kanzler und gegenüber dem Bundestag ganz erheblich stärken, und seine Rolle so verändern, dass zwangsläufig eine Dynamik in Richtung einer Übertragung von mehr Befugnissen auf den dann ja direkt gewählten Bundespräsidenten ausgelöst würde. Ich halte es für naiv zu glauben, man könne einfach nur das Wahlsystem ändern, aber die Befugnisse des Präsidenten und seine Stellung in der Verfassungsarchitektur nach dem Grundgesetz belassen. Beides wird nicht möglich sein. Das kann gar nicht gehen.

Die Folge wäre zweitens eine grundlegende Veränderung der Verfassungsarchitektur von 1949, weg von der repräsentativen Demokratie, in der nur die Mitglieder des Bundestages direkt vom Volk gewählt werden - nicht der Kanzler oder die Kanzlerin und nicht der Präsident -, hin zu einem Präsidialsystem nach französischem oder US-amerikanischem Muster, hin zu einem System jedenfalls, in dem zwar weiterhin der Kanzler dem Bundestag verantwortlich wäre, der Bundespräsident, weil vom Volk gewählt, aber keine Verantwortung gegenüber dem Bundestag hätte, weil er von ihm ja auch nicht gewählt worden ist, sondern nur dem Volk verantwortlich wäre.

Das kann man wollen, man muss sich dann aber auch über die Konsequenzen einer solchen Änderung im Klaren sein.

Drittens. Eine Volkswahl des Präsidenten führt zwangsläufig, meine ich, auch zu einer relativen Entparlamentarisierung des politischen Systems in Deutschland. Das kann man wollen. Ich will es nicht. Eine Volkswahl des Präsidenten würde eine Politisierung des Amtes mit sich bringen und zugleich AntiParteien-Ressentiments fördern. Die Gefahr wäre, dass wir uns von einer repräsentativen Demokratie verabschieden und die Verantwortlichkeiten nach

oben auf das vermeintlich überparteiliche Staatsoberhaupt abschieben.

In diesem Zusammenhang hat der Historiker Heinrich Winkler, wie ich meine, richtigerweise gesagt, dieser Effekt beinhalte eine deutsche Versuchung, der nicht stattgegeben werden sollte. Und einer der großen Sozialdemokraten des letzten Jahrhunderts, Gustav Radbruch, der in der Weimarer Zeit Reichsjustizminister war, hat die Forderung nach der Überparteilichkeit des Präsidenten einmal als die Lebenslüge des deutschen Obrigkeitsstaates bezeichnet.

Es steht zu befürchten, dass die Korrektur des Grundgesetzes in Richtung auf eine Volkswahl des Präsidenten zu einer Wiederbelebung dieser Ideologie, Geringschätzung und Verächtlichmachung des parlamentarischen Systems führen könnte! - Ausrufezeichen, unterstrichen: könnte! Ich behaupte es nicht, ich sage: könnte.

Herr Kollege, gestatten Sie eine Zwischenfrage?

Man kann nachher eine Zwischenintervention machen. Ich bin ohnehin gleich am Ende meiner Rede angelangt.

Im Übrigen bin ich und ist die SPD-Fraktion leidenschaftlich dafür, wenn es zum Beispiel um die Einführung von Volksbegehren und Volksentscheiden zu Sachfragen geht, auf Bundesebene, im Grundgesetz, plebiszitäre Elemente einzuführen. Sie haben Gelegenheit, heute noch einem entsprechenden Antrag von uns zuzustimmen. Das ist ein Thema, das wir, wie andere im Übrigen auch, seit Jahren versuchen voranzubringen. Ich glaube, wir können uns sehr schnell darauf einigen, dass wir plebiszitäre Elemente brauchen. Ich warne aber davor, plebiszitäre Elemente in der von Ihnen vorgeschlagenen Form einzuführen, ohne die möglichen Konsequenzen zu bedenken.

(Beifall bei der SPD)

Herr Kollege Streibl hat sich zu einer Zwischenintervention zu Wort gemeldet.

Herr Kollege Schindler, ich sehe einen gewissen Widerspruch darin, dass Sie im Tagesordnungspunkt 14 mit dem Antrag "Mehr Demokratie wagen!" diese plebiszitären Elemente fordern, dem Volk aber nicht die Möglichkeit geben wollen, den Bundespräsidenten zu wählen. Sie wollen fadenscheinige plebiszitäre Elemente, die man als "Spielwiese" abtut. Wollen Sie das Grundgesetz ändern, um auf Bundesebene den Volksentscheid einzuführen, und wollen Sie gleichzeitig der Bevölkerung damit die

Möglichkeit geben, den Bundespräsidenten wählen zu können?

Das ist eine hochinteressante Frage, die zwar nicht Bibliotheken füllt, auf die es aber viele verschiedene Antworten gibt. Ich sage Ihnen noch einmal meine Meinung: Ich bin der Meinung, dass sich unsere bisherige Verfassungsarchitektur mit der Stellung des Bundespräsidenten, die sich bewährt hat, mit der Stellung des Bundeskanzlers, die sich bewährt hat - wir reden von "Kanzlerdemokratie" -, der Direktwahl der Abgeordneten und der wechselseitigen Kontrolle im Vergleich zu anderen Systemen, dem französischen, dem britischen und dem US-amerikanischen, aber auch speziell im Vergleich zur Weimarer Zeit bewährt hat. Wer es ändern will, muss die Konsequenzen bedenken. Ich befürchte, das haben Sie mit Ihrem Antrag so nicht bedacht. Deshalb bin ich dagegen.

(Beifall bei der SPD)

Für das BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hat sich Frau Kollegin Kamm zu Wort gemeldet. Bitte.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Heute haben wir in diesem Hause die Mitglieder und Ersatzmitglieder für Bayern für die Bundesversammlung zur Neuwahl des Bundespräsidenten gewählt. Diese heutige Wahl hatte einen schalen Beigeschmack, wurde doch auf Abgeordnete in diesem Hause Druck ausgeübt, den Kandidaten der schwarz-gelben Berliner Koalition zu wählen.

(Georg Schmid (CSU): So ein Blödsinn! - Jörg Rohde (FDP): Wurde bei Ihnen Druck ausgeübt?)

Noch viel schlimmer ist es, meine Kolleginnen und Kollegen, wenn Hessens FDP-Chef Hahn unverhohlen die Wahl von Merkels Kandidaten mit bestimmten steuerrechtlichen Forderungen an die Kanzlerin zu verknüpfen sucht, also die Wahl des Bundespräsidenten zum parteipolitischen "Kuhhandel" verkommen lässt.

(Beifall bei den GRÜNEN, der SPD und den Frei- en Wählern)

Meine Kolleginnen und Kollegen, die Befürchtung, dass das Wahlergebnis schon vor der Wahl festgezurrt werden soll und dass es nicht zu einer echten Persönlichkeitswahl kommen soll, das Unbehagen, dass das Präsidentenamt mit Parteipolitik verknüpft wird und letztendlich ein anderer gewählt wird als der, den sich die Bevölkerung wünscht, führt dazu, dass

der Ruf nach der direkten Wahl des Bundespräsidenten immer deutlicher wird.

(Georg Schmid (CSU): Die Wahl läuft so ab, wie das im Grundgesetz steht!)

Die Meinungsumfragen, Herr Kollege, werden Sie kennen.

(Georg Schmid (CSU): Das geht nach den parlamentarischen Regeln!)

In unserer Fraktion gibt es viel Sympathie für die Direktwahl, wollen wir doch auf allen Ebenen die direkte Demokratie stärken und wünschen wir uns doch insbesondere Volksbegehren und Volksentscheid auf Bundesebene. Allerdings sollte die direkte Demokratie hauptsächlich dazu führen, die Bevölkerung an Entscheidungen, die sie unmittelbar betreffen, mitwirken zu lassen, beispielsweise in der Frage, wie lange sie noch mit den Risiken der Atomenergie leben will. Bei dieser Frage würde ich mir wünschen, dass es zu einem Volksentscheid kommt.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Die im Antrag aufgezeigte Lösung, den Bundespräsidenten direkt zu wählen, wünschen wir uns nicht, weil das Präsidentenamt hauptsächlich ein repräsentatives Amt ist und nicht so sehr das tagespolitische Geschäft beeinflussen soll. Daher wären Volksbegehren und Volksentscheid der richtige Weg zur Stärkung der direkten Demokratie.

Vor allen Dingen hat meine Fraktion erhebliche Probleme damit, dass der Antrag nicht darauf eingeht, wie die Direktwahl des Bundespräsidenten sich auf unsere Verfassung auswirken würde. Ich denke eigentlich, wir sollten -

(Hubert Aiwanger (FW): Jetzt suchen Sie das Haar in der Suppe!)

- Herr Aiwanger, die Verfasstheit unseres Staates ist kein Haar, sondern die Basis unserer bisherigen Gesellschaft und Demokratie.

Aus dem Ganzen kann man keine Bausteine herausnehmen und die unmittelbaren Folgen ignorieren. Kollege Schindler hat es ausgeführt, dass die Änderung Folgen haben wird für die Stellung des Bundespräsidenten und für das Verhältnis des Bundestags zum Präsidenten. Diese Folgen sollten aufgezeigt werden. Es ist ein absoluter Mangel des Antrags, sich nicht hinreichend mit dieser Frage zu beschäftigen. Bei vielen meiner Kollegen wird das Misstrauen gegenüber der nicht ausreichenden Abschätzung der Folgen der

Grund sein, den Antrag abzulehnen. Allerdings werden einige zustimmen.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Bevor ich Herrn Rohde nach vorn bitte, will ich die Kolleginnen und Kollegen darüber informieren, dass im Ehrengastbereich der Besuchertribüne der Botschafter der Republik Uganda in Berlin, seine Exzellenz, Herr Francis K. Butagira, Platz genommen hat.

(Allgemeiner Beifall)