Wir führen zunächst die Abstimmung zu Tagesordnungspunkt 22 durch. Der Abstimmung liegt der Initiativgesetzentwurf der SPD-Fraktion auf Drucksache 16/4335 zugrunde. Der federführende Ausschuss für Wirtschaft, Infrastruktur, Verkehr und Technologie empfiehlt auf Drucksache 16/5404 Ablehnung des Gesetzentwurfs. Wer dagegen dem Gesetzentwurf zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. Das sind die Fraktionen der Freien Wähler und der SPD sowie Kollegin Pauli. Gegenstimmen? - Das sind die CSU, die FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Stimmenthaltungen? - Keine. Der Gesetzentwurf ist damit abgelehnt.
Jetzt kommen wir zur Abstimmung über den Tagesordnungspunkt 23. Der Abstimmung liegt der Initiativgesetzentwurf der SPD-Fraktion auf der Drucksache 16/4336 zugrunde. Der federführende Ausschuss für Wirtschaft, Infrastruktur, Verkehr und Technologie empfiehlt auf Drucksache 16/5405 die Ablehnung des Gesetzentwurfs. Wer dagegen dem Gesetzentwurf zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. - Das sind die Fraktionen der SPD, der Freien Wähler und Frau Kollegin Pauli. Gegenstimmen? Das sind die Fraktionen der CSU, der FDP und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN. Enthaltungen? Keine. Damit ist auch dieser Gesetzentwurf abgelehnt.
Ich gebe jetzt das Ergebnis der namentlichen Abstimmung zum Gesetzentwurf der Abgeordneten Rinderspacher, Schindler, Schmitt-Bussinger u. a. und Fraktion (SPD) zur Änderung des Landeswahlgesetzes, Drucksache 16/4015, bekannt. Mit Ja haben 51 gestimmt, mit Nein haben 111 gestimmt. Stimmenthaltungen keine. Der Gesetzentwurf ist damit abgelehnt.
Gesetzentwurf der Abgeordneten Margarete Bause, Sepp Daxenberger, Ulrike Gote u. a. und Fraktion (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) über den Vollzug der Untersuchungshaft in Bayern - Bayerisches Untersuchungshaftvollzugsgesetz (BayUVollzG) (Drs. 16/4010) - Zweite Lesung
Im Ältestenrat wurde eine Redezeit von zehn Minuten pro Fraktion vereinbart. Die erste Rednerin ist Frau Kollegin Stahl. Bitte sehr.
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich bin sicher, dass bei diesem Tagesordnungspunkt das Blut wieder abkühlt. Trotzdem versuche ich mein Bestes zu dieser Tageszeit. Ich muss Ihnen sagen: Es herrscht Verzug im Vollzug. Wenn Sie bei Ihrem Abstimmungsverhalten der vergangenen Wochen und Monate bleiben, dann werden Sie heute nach Ende der Sitzung wieder eine Chance vertan haben, ein eigenes Untersuchungshaftvollzugsgesetz für Bayern zu erhalten. Seit Ende der Verhandlungen zur Föderalismusreform ich glaube, es war im Jahr 2008 - wissen Sie, dass Sie ein solches Gesetz brauchen. Sie hätten aus meiner Sicht zum 1. Januar 2010 die Chance gehabt, einen eigenen Gesetzentwurf vorzulegen. Bis heute haben wir nichts dergleichen. Ich nenne so etwas politisches Laisser-faire. In der Pädagogik sind Sie dafür nicht gerade bekannt. Aber wenn es um Gesetzesinitiativen geht, sehen Sie das nicht so eng.
Wir haben Ihnen die Arbeit abgenommen und einen eigenen Gesetzentwurf vorgelegt. In diesen Gesetzentwurf sind viele Vorstellungen - fast alle - der Freien Wähler und der SPD eingeflossen. Natürlich ähnelt dieses Gesetz sehr den Gesetzen anderer Bundesländer. Wir halten die Föderalismusreform in diesem Punkt für falsch. Wir halten es für falsch, dass es in jedem Land einen eigenen Strafvollzug gibt.
U-Häftlinge haben nach unseren Verfassungsprinzipien als unschuldig zu gelten, bis ihre Verurteilung erfolgt ist. Sie befinden sich nach ihrer Verhaftung in einem Ausnahmezustand, auf den mit besonderen Regeln für die Haft reagiert werden muss. Nicht zuletzt die hohen Selbstmordraten und die vielen Suizidversuche - ich verweise in diesem Zusammenhang auf die Anfrage des Kollegen Fischer, in der die Zahlen detailliert abgefragt wurden - nehmen auch uns in
die Pflicht, eine ordentliche Regelung auf den Weg zu bringen. Der Hinweis, dass noch bis zum 31. Dezember 2011 Zeit sei, genügt uns in diesem Fall nicht; denn Sie werden im § 119 StPO oder auch im § 13 EGStPO keine ausreichenden Regelungen finden, die der Situation von U-Häftlingen gerecht wird. Ich bin etwas erstaunt - nicht darüber, dass Sie das offensichtlich nicht interessiert -, dass man bei anderen Themen locker vom Hocker - zum Beispiel heute beim Bayerischen Gesetz über das Erziehungs- und Unterrichtswesen, beim Wasserschutzgesetz oder wenn es um die Privilegien von Landwirten geht - und ganz schnell Gesetze auf den Weg bringt. Aber dann, wenn es um diejenigen geht, die keine Lobby haben, dauert es. Es dauert ewig.
Wir regeln mit unserem Gesetzentwurf einen ordnungsgemäßen Vollzugsverlauf. Es wird klargestellt, dass die U-Haft lediglich eine dem Strafverfahren dienende Funktion hat. Wir legen in einem sehr wichtigen Punkt Regelungen für die Selbstmordprophylaxe und die Gewaltprophylaxe fest und räumen den Häftlingen detaillierte Verfahrens- und Informationsrechte ein. Wir sehen vor, sie von den übrigen Strafgefangenen getrennt unterzubringen, es sei denn, sie wünschten etwas anderes. Wir haben die Einschränkung in Bezug auf das Recht auf Leben mit unserem Gesetzentwurf wieder herausgenommen. Wir regeln die medizinische Versorgung, wir regeln die Arbeitsentgelte und die Kommunikation mit der Außenwelt sowie die Sanktionsmöglichkeiten. Außerdem regeln wir den Vollzug bei jungen U-Häftlingen. Natürlich haben wir auch ein Augenmerk auf den Datenschutz. Es gibt die unselige Übung der Polizei, dass Daten, die erst einmal im Computer gespeichert sind, egal ob es die Daten eines Opfers, eines Zeugen oder eines anderweitig Beteiligten sind, nicht mehr gelöscht werden, unabhängig von einer Verurteilung. Diese unselige Übung wollen wir nicht auch noch im Strafvollzug fortsetzen.
Sämtliche von uns vorgesehenen Regelungen sollen wegen der verfassungsrechtlich verankerten Unschuldsvermutung sicherstellen, dass U-Häftlinge nicht schlechter gestellt werden als reguläre Strafgefangene. Das ist de facto leider häufig im bayerischen Strafvollzug der Fall. Natürlich muss trotz größerer Freiheiten, die in der U-Haft zu gewähren sind, auch die Balance zwischen den Erfordernissen des laufenden Ermittlungsverfahrens, das nicht gefährdet werden darf, und den Freiheiten, die einem U-Häftling zustehen - und seien es nur der Hofgang und die Kommunikation nach außen -, gewahrt werden. Es darf nicht sein, dass der Hofgang nur deswegen ausfällt, weil Personal fehlt.
In den Debatten, die auf die Erste Lesung folgten, wurde vieles von Ihrer Seite unterstellt, was einer näheren Prüfung überhaupt nicht standhält. Immerhin hat die CSU jetzt eingeräumt, dass sie unter anderem deswegen nicht zustimmen könne, weil unser Gesetzentwurf zu personellen Problemen führen würde. Wir hätten beispielsweise die Regelungen zur Kommunikation zu weit gefasst, zu großzügig seien die Regelungen bezüglich der Kontakte zur Außenwelt und der Besuchszeiten. Weil unser Gesetzentwurf angeblich zu personellen Problemen führt, werden uns handwerkliche Fehler unterstellt. Nur weil eine beliebige JVA in Bayern nicht ausreichend Personal zur Verfügung stellt, wird gesagt, wir hätten einen handwerklichen Fehler gemacht. Diese Unterstellung ist absurd. Wir übernehmen die Verantwortung für die schlechte finanzielle und personelle Ausstattung im Strafvollzug ganz sicher nicht. Es kann auch nicht davon die Rede sein - das hat Herr Söder einmal behauptet; das gilt aber auch für Herrn Rieger -, dass wir Freizeiteinrichtungen schaffen oder einen Kuschelvollzug wollten. Das ist ganz sicher nicht der Fall. Diese Aussagen sollen darüber hinwegtäuschen, dass Bayern an letzter Stelle im bundesweiten Vergleich steht, was den Personalschlüssel anbelangt. Sie sollen auch darüber hinwegtäuschen, dass in Bayern die Gefängnisse trotz aller Neubauten zu 37 % überfüllt sind.
Unser Gesetzentwurf enthält klare Positionen. Wenn Sie diese Positionen als handwerkliche Fehler diffamieren, dann kann ich das nicht verhindern. Aber wir werden ganz sicher bei dem Grundsatz der Unschuldsvermutung, den die Verfassung vorschreibt, bleiben, und wir wollen den U-Häftlingen selbstverständlich die entsprechenden Rechte einräumen. Wir wollen vor allem auch, dass die Trödelei in diesem Bereich aufhört. Ich weiß nicht, welche Gründe diese Trödelei hat. Das wird vielleicht immer ein Geheimnis bleiben. Es wurde behauptet, dass das so lange dauert, weil der Gesetzentwurf, der kommen soll, aber der noch nicht da ist - ich weiß nicht, in welchem Nirwana er verschollen ist -, besser werden soll. Wenn er wirklich besser wird, dann ist es in Ordnung. Ich bezweifle das. Ich nehme an, dass die Rechte von UHäftlingen eher wieder einmal dem Koalitionsfrieden geopfert werden.
Sehr geehrter Herr Präsident, meine Kolleginnen und Kollegen! Frau Stahl, ich bräuchte jetzt eigentlich gar nicht mehr viel zu sagen,
denn wenn unser Gesetzentwurf besser wird als Ihrer, dann Sie sind einverstanden. Und das werden wir beweisen.
Ich muss aber trotzdem ein paar Worte zu Ihren Anmerkungen sagen: Ich bin überzeugt, dass unser Gesetzentwurf besser wird. Ich werde Ihnen ein paar handwerkliche Mängel aufzeigen, aber dazu später. Sie haben hier nämlich die handwerklichen Mängel mit der Kostenfrage verwechselt.
Es ist heute der dritte Versuch, die Staatsregierung, insbesondere das Justizministerium, zu einer schnellen Arbeit zu drängen, bei der Sorgfalt und Vorbereitung notwendig sind. Es besteht, wie Frau Kollegin Stahl ausgeführt hat, im Vollzug kein Verzug; denn wir haben eine Übergangsregelung, die den bisher im Großen und Ganzen bewährten Vollzug weiterführt. Wir müssen bis Ende 2011 ein neues Gesetz vorlegen. Die Gesetzgebungskompetenzverteilung im Bund sieht halt vor, dass jedes Land den Vollzug selber regeln kann. Ich bin auch sehr dafür, dass wir in Bayern ein sehr sorgfältig ausgearbeitetes Gesetz machen. Deshalb handeln wir nach dem Grundsatz: Sorgfalt geht vor Schnelligkeit. In diesem Fall geht Sorgfalt auch deshalb vor Schnelligkeit, weil wir natürlich die Rechte des Untersuchungsgefangenen auf der einen Seite, für den die Unschuldsvermutung gilt, insbesondere auch die Rechte der jugendlichen Untersuchungsgefangenen mit den Argumenten der praktischen Durchführbarkeit und - das sage ich auch ganz offen - der Bezahlbarkeit auf der anderen Seite, also der Kosten, abwägen müssen. Diese Abwägung erfordert ein sensibles Vorgehen und umfasst viele Prüfungspunkte.
Der Gesetzentwurf der GRÜNEN, den Sie heute vorliegen haben, zeigt, dass hier ein Schnellschuss nicht angebracht ist. Ich will Ihnen das anhand von ein paar Beispielen darlegen. Der Gesetzentwurf enthält etliche handwerkliche Fehler. Ich will hier nicht tiefer einsteigen, sondern nur zwei Beispiele nennen: Sie haben in den Artikeln 67 und 71 Ihres Gesetzentwurfs eine Regelung, für die Bayern keine Gesetzgebungskompetenz hat. Auch haben Sie die ärztliche Hilfe, den ärztlichen Rat für Untersuchungsgefangene an zwei verschiedenen Stellen mit unterschiedlichen Regelungen in den Gesetzentwurf geschrieben.
Hauptargument gegen Ihren Entwurf bleibt aber, dass die Kostenfolgen natürlich enorm sind. In der Gesetzesbegründung geben Sie aber an, dieses Gesetz würde keine Kostenfolgen auslösen. Ferner wollen Sie die Besuchszeiten auf acht Stunden für Erwachsene und auf 16 Stunden für Jugendliche erhöhen.
Das würde allein in der JVA München bedeuten, dass die Besuchszahlen ab der in Ihrem Entwurf vorgesehen Neuregelung von 17.000 auf 98.000, also auf 466 %, hochschnellen würden. Das ist weder personell noch von den Räumen her zu leisten, denn man muss für die Besuche eigene Räume haben. Es würde aber auch von den Kosten her nicht gehen.
Man muss also auch hier realistisch sein. Ich sehe natürlich ein, dass wir den Untersuchungsgefangenen besser behandeln müssen, denn er ist noch nicht verurteilt, aber wir werden hier keine Zweiklassengesellschaft einführen können.
Ein weiteres Beispiel für den Schnellschuss ist, dass das Gesetz viele Widersprüche enthält. Beispielsweise soll für die Disziplinarmaßnahmen gegen erwachsene Untersuchungsgefangene der Richter zuständig sein, obwohl es bisher der Anstaltsleiter war. Für Jugendliche soll dagegen wieder der Anstaltsleiter zuständig sein. Das ist ein klarer Widerspruch. Nicht zulassen kann man zum Beispiel einen uneingeschränkten Telekommunikationsverkehr nach außen, also einen E-Mail-, Telefax- und Telefon-Verkehr nach außen. Das wäre personell nicht überwachbar. In Münchens Justizvollzugsanstalt mit 700 Untersuchungsgefangenen stünden nicht einmal so viele Geräte zur Verfügung. Auch hier stellt sich natürlich die Kostenfrage.
Ich will jetzt nicht auf alle Einzelheiten eingehen. Alles in allem zeigt der Gesetzentwurf der GRÜNEN, dass wir berechtigterweise umfassend abwägen und sorgfältig arbeiten, wofür wir noch ein bisschen Zeit brauchen. Ich danke hier dem Justizministerium ausdrücklich - ich begleite diese Arbeiten -, auch der Frau Staatsministerin der Justiz, dass Sie hier eine genaue Abwägung aller Argumente vornimmt und ein Gesetz entwirft, das nicht nur Verbesserungen mit sich bringt, sondern natürlich auch die Kostenfrage im Auge behält. Wir sind sicher, dass wir Ihren Wunsch, Frau Stahl, erfüllen, ein besseres Gesetz vorzulegen. Und wenn das so kommt, dann sind wir uns einig. Ich hoffe, Sie sind dann zufrieden.
Herr Kollege Dr. Rieger, bleiben Sie bitte noch am Mikrofon, denn Frau Stahl hat sich für eine Zwischenbemerkung angemeldet. Bitte schön, Frau Stahl.
Herr Kollege, ich kann es Ihnen nicht ersparen. Ich habe eigentlich gedacht, ich habe diese Widersprüche, die Sie hier vorzufinden meinen, längst ausgeräumt, weil ich darauf bereits eingegangen bin. Ich nehme stark an, Sie meinen, wir könnten etwas gesetzlich nicht regeln, da Sie hier den
Richtervorbehalt bei Grundrechtseingriffen angesprochen haben. Hier verkennen Sie den Unterschied zwischen nachträglicher Überprüfung von staatlichem Eingriffshandeln und vorgeschaltetem Genehmigungserfordernis. Selbstverständlich dürfen wir hier eine Regelung treffen.
Die Regelungen zum Richtervorbehalt seien widersprüchlich. Zum Beispiel fehle bei jugendlichen Untersuchungsgefangenen der Richtervorbehalt und liege die Anordnungsbefugnis beim Anstaltsleiter. Das haben Sie jetzt wieder hervorgekramt. Obwohl Sie, glaube ich, einmal bei der Staatsanwaltschaft gearbeitet haben, verkennen Sie auch hier den Unterschied zwischen Disziplinarmaßnahmen und erzieherischen Maßnahmen bei jugendlichen Untersuchungsgefangenen. Ich werde das nicht weiter ausführen, weil ich leider nur zwei Minuten habe, um Ihnen deutlich zu machen, wo hier die Unterschiede liegen. Ich kann sie Ihnen gerne nochmals schriftlich geben.
Selbstverständlich muss die Nutzung von E-Mail, Telefon und Telefax uneingeschränkt zulässig sein, es sei denn, es gibt tatsächlich Erfordernisse - auch das können Sie aus unserem Gesetzentwurf ersehen -, die dann vom Richter festgestellt werden, um den Ermittlungserfolg nicht zu gefährden. Das muss man dann entsprechend versagen.
Die Regelungen zur Einholung ärztlichen Rats enthielten unterschiedliche Vorgaben. Auch das ist ein Vorwurf, den Sie erhoben haben. Da muss ich Ihnen sagen: An unterschiedlichen Stellen des Gesetzentwurfs geht es um ärztlichen Rat. Natürlich ist das dann auch an unterschiedlichen Stellen zu regeln. Was den Vorwurf bezüglich der Regelungen für Jugendliche betrifft, da hätten wir wegen dem Jugendgerichtsgesetz - JGG - keine Gesetzgebungskompetenz, geht es darum, dass sich der Anwendungsbereich des Jugendgerichtsgesetzes auf strafrechtliche Verfehlungen von Jugendlichen und Heranwachsenden bezieht. Hier geht es überhaupt nicht um die Regelungen, die in diesem Gesetz geregelt sind. Auch hier müssen Sie einfach unterscheiden. Unser Gesetzentwurf passt.
(Ulrike Gote (GRÜNE): Wo denn dann, wenn nicht hier? - Weitere Zurufe der Abgeordneten Ulrike Gote (GRÜNE))
- Weil die Redezeit begrenzt ist. Ich will auf diese Fragen trotzdem kurz eingehen, okay? Zur Gesetzgebungskompetenz bezüglich der Artikel 67 und 71 Ihres Gesetzentwurfs habe ich gesagt: Der Freistaat hat keine Gesetzgebungskompetenz, da diese Kompetenz für den Bund in § 89 JGG enthalten ist und dieser von dieser Kompetenz schon Gebrauch gemacht hat. Das ist die eine Sache.
In Bezug auf Disziplinarmaßnahmen habe ich nicht gesagt, dass hier handwerkliche Fehler vorliegen, sondern ich habe nur gesagt: Bei diesem Punkt haben wir einen Widerspruch. Sie ändern hier diese bewährte Regelung insofern, als für Disziplinarmaßnahmen gegen erwachsene Untersuchungsgefangene, für die nicht mehr wie bisher die Anstaltsleitung zuständig ist, die viel näher dran ist und es viel besser beurteilen kann, nun der Richter zuständig ist. Dafür gibt es überhaupt keinen Grund, zumal der Bundesgesetzgeber gegen diese Anordnung - egal, wer es macht, die Anstaltsleitung oder ein Richter - ein Rechtsbehelfsverfahren vorgesehen hat. Das heißt, es kommt sowieso zum Richter.
Ich habe damit gemeint, dass diese Regelung sinnlos ist und natürlich auch einen Widerspruch enthält, weil für Disziplinarmaßnahmen gegen Jugendliche wieder der Anstaltsleiter zuständig ist. - Das zu den zwei Rechtsausführungen.
Dann möchte ich nur noch eine Bemerkung zum uneingeschränkten Telekommunikationsverkehr machen. Wir sind halt der Ansicht, dass es die Sicherheit der Anstalt enorm beeinträchtigt, wenn ein Gefangener uneingeschränkt mit der Außenwelt kommunizieren kann. Er kann Fluchtpläne nach außen geben.
Er kann Fluchtpläne nach außen geben, er kann Fluchtpläne mit der Außenwelt absprechen, er kann absprechen, dass er von außen bedient wird usw. - Das wollte ich im Großen und Ganzen sagen. Ich glaube, das zeigt zumindest auf, dass hier noch enormer Abstimmungsbedarf und enormer Klärungsbedarf ist. Das zeigt auf, dass Ihr Gesetz nicht ausgereift, sondern ein Schnellschuss ist.
(Beifall bei Abgeordneten der CSU - Christine Stahl (GRÜNE): Haben Sie Satz 4 in § 41 auch gelesen?)