Wir kommen dann zu den Abstimmungen über die drei vorliegenden Anträge, wobei beim Antrag der GRÜNEN ein Punkt separat abgestimmt wird. Zweckmäßigkeitshalber rufe ich als ersten den Dringlichkeitsantrag der Fraktion der Freien Wähler auf Drucksache 16/6122 auf. Wer dem seine Zustimmung geben will, den bitte ich um ein Handzeichen. - Dem Antrag der Freien Wähler stimmen die Kolleginnen und Kollegen der Freien Wähler und Frau Pauli zu. Wer stimmt dagegen? - Das sind die Kollegen der CSU, der FDP und der GRÜNEN. Wer enthält sich? Das ist die Fraktion der SPD. Damit ist dieser Antrag abgelehnt.
Jetzt rufe ich zur Abstimmung den Dringlichkeitsantrag auf Drucksache 16/6123 auf. Das ist der Antrag der Fraktion des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN. Die Fraktion schlägt vor und beantragt, dass Punkt 6 - der Antrag hat 7 Punkte - separat abgestimmt wird. Darüber lasse ich zunächst abstimmen. Wer für den Punkt 6 ist, den bitte ich um das Handzeichen. - Danke schön. Gegenstimmen? - Gegen den Punkt 6 stimmen die Kollegen der CSU, der FDP, der Freien Wähler, der SPD, Frau Pauli und Frau Kollegin Stahl.
Jetzt stimmen wir ab über die Punkte 1 bis 5 und Punkt 7 des Antrags der GRÜNEN. Wer dem zustimmt, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. - Das sind die Fraktionen der SPD und der GRÜNEN. Wer ist dagegen? - Das sind CSU, FDP, Freie Wähler und Frau Pauli. Damit ist dieser Antrag abgelehnt.
Jetzt kommen wir zur Abstimmung in namentlicher Form - ich höre, wir haben noch fast 10 Minuten. Dann müssen wir diese Abstimmung ein wenig aussetzen.
Dann rufe ich einfach den nächsten Dringlichkeitsantrag auf. Wir nutzen die Zeit. Sie merken sich, dass wir im Anschluss an den nächsten Dringlichkeitsantrag noch mal abstimmen über den Antrag der CSUFraktion und FDP-Fraktion zum Kommunalwahlrecht.
Dringlichkeitsantrag der Abgeordneten Georg Schmid, Thomas Kreuzer, Petra Guttenberger und Fraktion (CSU), Dr. Andreas Fischer, Dr. Otto Bertermann, Jörg Rohde und Fraktion (FDP) Mehr Schutz im Internet (Drs. 16/6110)
Ich darf auf die verbleibenden Redezeiten verweisen. Ich gebe als Erster das Wort Frau Kollegin Guttenberger. Frau Kollegin, Ihre Fraktionskollegen haben ein wenig geaast mit der Redezeit, aber das ist Ihnen bewusst. Bitte schön.
Herr Präsident, meine Kolleginnen und Kollegen! Viele Verbraucherinnen und Verbraucher erleiden jedes Jahr Schaden dadurch, dass sie beim Surfen auf Internetseiten klicken und dabei für sie nicht erkennbar einen Vertrag über entgeltliche Leistungen abschließen.
Das Problem ist, dass es durchaus unseriöse Firmen gibt, die es darauf anlegen, ihre Seiten so zu gestalten, dass man nur auf den fünften, sechsten Blick, und auch nur, wenn man weiß, was man sucht, tatsächlich erkennt, dass diese Leistung nur entgeltlich angeboten werden soll. In der Regel wird dann ein Vertragsabschluss mit entsprechend hohen Gebühren mitgeteilt. Wenn der Bürger nun zu erklären versucht, dass er keinen Vertrag geschlossen hat, kommt als Nächstes der Inkassobescheid usw. Das ist ähnlich wie mit am Telefon geschlossenen Verträgen durch unseriöse Anbieter. Es wird Druck auf die Bürgerinnen und Bürger ausgeübt mit einem entsprechend negativen Gesamtbild.
Der Absicht, diese Kostenfallen im Internet erkennbar zu machen, gilt eine weitere Möglichkeit der Aufklärung.
Die Verbraucherschutzverbände können auch hier ein breites Spektrum von Fällen vorstellen, bei denen man Entgeltlichkeit wirklich kaum erkennen kann bzw. am nächsten Tag die Internetseite schon wieder verändert ist.
Wir sind der Ansicht, dass dem dadurch abgeholfen werden muss, dass ein Button geschaffen wird, der im gesamten Zugangsraum gleich gestaltet ist. Wir können leider nur für die Bundesrepublik Deutschland Regelungen treffen. Der Button muss eine auffällige Gestaltung aufweisen und in allen Angeboten gleich gestaltet sein. Erst wenn ich darauf klicke und mir anhand des Textes klar wird, dass hier eine entgeltliche Leistung bestellt wird, dass ich einen Vertrag abschließe, dass ich mich also finanziell in weitem Umfang binde, erst dann wird dieser Vertrag wirksam.
Wir gehen davon aus, dass damit diese Abzocke im Internet, dieses Verschleiern von entgeltlichen Angeboten zulasten des Verbrauchers eingedämmt werden kann und bitten um Zustimmung zu diesem Antrag.
Danke schön, Frau Kollegin Guttenberger. Nachdem es ein gemeinsamer Antrag von CSU und FDP ist, hat als Nächster Herr Dr. Fischer das Wort. Wir ändern jetzt die Rednerfolge. Anschließend kommt Kollege Arnold.
Herr Präsident, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Es war erst kürzlich in der "Süddeutschen Zeitung" zu lesen: Immer häufiger tappen gerade unerfahrene Nutzer unseriösen Anbietern in die Falle und schließen unbewusst teure Verträge ab. Schnell sind dann für Leistungen, die man nicht braucht oder nicht will, mehrere Hundert Euro fällig, und wenn man sich weigert zu zahlen, drohen die Betrüger oft noch mit Gerichtsverfahren und Mehrkosten.
Deswegen ist es dringend notwendig, Gegenmaßnahmen zu ergreifen. Das Beste in diesem Bereich wäre natürlich eine europaweit einheitliche Regelung. Die Europäische Kommission unterstützt die Forderung Deutschlands, die sogenannte Buttonlösung gegen Internetkostenfallen im Rahmen der neuen EU-Richtlinie zu verankern.
Was bedeutet die Buttonlösung? Derjenige, der kostenpflichtige Dienstleistungen im Internet anbietet, muss den Endpreis, mit dem er den Nutzer belasten will, deutlich hervorheben. Erst wenn der potenzielle Kunde mit einem Klick das Geschäft abschließt und bestätigt, dass er den eingeblendeten Preis gelesen hat, kommt ein rechtskräftiger Vertrag zustande.
Nun könnten wir sagen, warten wir auf die europäische Regelung. Aber das braucht leider Zeit. Wir können nicht warten, weil jeden Tag neue Internetnutzer in Kostenfallen tappen.
So sieht es auch das Bundesministerium der Justiz. Nach Schätzungen des Bundesministeriums bieten bisher etwa 30 % der Anbieter im Internet diese Buttonlösung an; diese geben dem Kunden auch die entsprechend klare Einsicht. Die anderen müssen allerdings umstellen. 193.000 Unternehmen sind davon betroffen. Wir halten das aber für wichtig; es ist ein Beitrag zum Verbraucherschutz. Ich bitte Sie herzlich um Zustimmung zum Antrag, damit die Verbraucher vor unklaren und unsauberen Geschäftsmethoden geschützt werden.
Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Manchmal muss man das Rad nicht neu erfinden. Es kommt einem gerade so vor, als ob die Buttonlösung etwas Neues wäre. Ich zitiere aus der Drucksache 17/2409 vom 06.07.2010, einem Gesetzentwurf der SPD-Bundestagsfraktion mit dem Titel "Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung des Verbraucherschutzes bei Vertragsabschlüssen im Internet. - Einführung einer sogenannten Buttonlösung."
Der auf eine entgeltliche Gegenleistung gerichtete Vertrag im elektronischen Geschäftsverkehr wird nur wirksam, wenn der Verbraucher vor Abgabe seiner Bestellung vom Unternehmer einen Hinweis auf die Entgeltlichkeit und die mit dem Vertrag verbundenen Gesamtkosten in deutlicher, gestaltungstechnisch hervorgehobener Form erhalten und die Kenntnisnahme dieses Hinweises in einer von der Bestellung gesonderten Erklärung bestätigt hat.
Langer Rede kurzer Sinn: Der Gesetzentwurf steht und ist - man höre und staune - auch schon beraten worden. Der Kollege Marco Wanderwitz aus der CDU/ CSU-Fraktion sagt in seinen Ausführungen am 8. Juli 2010:
Verbraucherschutzministerin Ilse Aigner macht sich schon seit einiger Zeit in Europa für die von der SPD vorgeschlagene Buttonlösung, eine Schaltfläche, über die der Verbraucher bestätigt, dass er den entsprechenden Kostenhinweis gelesen hat, stark.
Und so weiter und so fort. Was muss man hören oder lesen von Burschen, die nicht brav gewesen? Tatsächlich macht sich die Frau Aigner die Buttonlösung der SPD zu eigen - wahrscheinlich ist das ein Wortspiel.
len betrogener Verbraucher endlich. Just in dem Moment, in dem die Verbraucherschutzministerin nun erklärte, eine nationale Regelung im Herbst als Ultima Ratio notfalls im Alleingang durchzusetzen, schwingt sich die SPD nun zum großen Verbraucherschützer auf …
Da stehen wir ganz klar zu diesem Vorschlag und Sie nicht. Wenn ich das richtig sehe, hat Frau Aigner - so ein Zitat aus dem "Tagesspiegel" vom 12. Juni 2010 tatsächlich gesagt: Sollte bis zum Herbst nicht erkennbar sein, dass sich die Buttonlösung auf EUEbene durchsetzen wird, werden wir uns um eine nationale Lösung bemühen.
Was lese ich nun in Ihrem Antrag? Sie wollen bis 2011 abwarten. Wer verzögert denn hier? Nicht Ilse Aigner, sondern die Landtagsfraktionen von CSU und FDP verzögern ein Fortkommen in dieser wichtigen Geschichte. Sie versuchen alles hinauszuzögern, während Frau Aigner im Bund sagt, wir wollen das bis zum Herbst machen. Jetzt ist Herbst. Sie reden von Anfang 2011. Da ist bekanntlich schon Winter. Da geht mir irgendwie der Hut hoch.
Zu den besonderen Informationspflichten bei kommerziellen Kommunikationen gibt es einen § 6 des Gesetzes, dessen Absatz 1 lautet:
Dienstanbieter haben bei kommerziellen Kommunikationen, die Telemedien oder Bestandteile von Telemedien sind, mindestens die folgenden Voraussetzungen zu beachten: …
Angebote zur Verkaufsförderung wie Preisnachlässe, Zugaben und Geschenke müssen klar als solche erkennbar sein, und die Bedingungen für ihre Inanspruchnahme müssen leicht zugänglich sein sowie klar und unzweideutig angegeben werden.
Preisausschreiben oder Gewinnspiele mit Werbecharakter müssen klar als solche erkennbar und die Teilnahmebedingungen leicht zugänglich sein sowie klar und unzweideutig angegeben werden.
Lasst uns doch diese Vorschriften anwenden und nicht allgemeine Anträge formulieren, dass irgendjemand irgendwann einmal ein Gesetz mit einer Buttonlösung macht. Es gibt doch schon so viel konkretes Rechtsmaterial in der Pipeline, das wir nur umsetzen müssen.
Einen Moment. Frau Guttenberger, ich gehe davon aus, dass Sie eine Zwischenintervention machen wollen.