Protokoll der Sitzung vom 27.10.2010

Ich erinnere an die Ausführungen von Frau Staatsministerin Dr. Merk am 14. Juli in diesem Hause. Frau

Dr. Merk, ich darf Sie zitieren. Damals haben Sie wörtlich ausgeführt: "Ich hielte es für absolut falsch, wenn wir jetzt ohne Not die nachträgliche Sicherungsverwahrung streichen würden." Sie haben gesagt, dass dieses Instrument unbedingt beibehalten werden müsste. Die Frage lautet also: Wird die CSU diesem Kabinettsbeschluss auf Bundesebene - den Gesetzentwurf kenne ich nicht - zustimmen, dass nämlich die nachträgliche Sicherungsverwahrung abgeschafft wird, trotz Ihrer Ausführungen von damals? Meine Damen und Herren, wenn Sie jetzt zustimmen, müssen Sie sich fragen lassen, was Ihr Getöse vom Juli letzten Jahres sollte.

(Beifall bei der SPD)

Meine sehr verehrten Damen und Herren, man muss sich jetzt noch nicht grämen. Sicherlich wird das, was im Bundeskabinett vereinbart worden ist, nicht so beschlossen. Wir haben in den letzten Tagen und Stunden die Stimmen derer gehört, die sagen, dass das, was die Frau Bundesjustizministerin und das Kabinett mit der Beteiligung der CSU beschlossen haben, sowieso nicht in Frage komme. Herr Kollege Dr. Herrmann, Sie haben zu Recht darauf hingewiesen, dass wir es hier mit einem sehr ernsten Thema zu tun haben, das sich nicht dazu eignet, in Bierzelten ausgebreitet zu werden, wie dies der Herr Innenminister immer wieder macht. Deswegen möchte ich versuchen, wenigstens ein paar Fakten einzubringen:

Erstens. Die Zahl der Sicherungsverwahrten ist in den letzten zehn Jahren ganz erheblich angestiegen, nämlich von 257 im Jahr 2001 auf über 500 im Jahr 2009. Gleichzeitig ist aber die Zahl der sogenannten Anlasstaten nicht etwa genauso stark gestiegen, sondern gesunken. Obwohl es weniger Anlasstaten gegeben hat, hat sich die Zahl der Sicherungsverwahrten verdoppelt.

Zweitens. Der im Jahr 2004 eingeführten nachträglichen Sicherungsverwahrung sind aus verfassungsrechtlichen Gründen enge Grenzen gesetzt. Der BGH hat von 2004 bis heute lediglich in gut einem Dutzend Verfahren eine entsprechende Anordnung bestätigt und in knapp 100 Fällen die Anordnung abgelehnt.

Drittens. Eines der Probleme, mit denen wir es zu tun haben, besteht darin, dass sich der Vollzug der Sicherungsverwahrung kaum vom allgemeinen Strafvollzug unterscheidet. Das notwendige Abstandsgebot wird nicht dadurch erfüllt, dass Sicherungsverwahrte nur eine andere Kleidung tragen als Strafgefangene. Die Länder sind dafür zuständig, für einen Vollzug der Maßregel, der Besserung und der Sicherung zu sorgen, der nicht nur auf die Sicherung, sondern auch auf die Besserung ausgerichtet ist. Dabei muss nie

mand von Bayern aus mit dem Finger nach Berlin oder wohin auch immer zeigen.

(Beifall bei der SPD)

Meine Damen und Herren, ich stimme den Ausführungen des Herrn Kollegen Dr. Herrmann zur Führungsaufsicht und zu therapeutischen Angeboten sowohl während des Vollzugs der Sicherungsverwahrung als auch danach voll zu. Ich stimme auch zu, dass die elektronische Fußfessel eine Möglichkeit sein könnte, entlassene Gewalttäter wirksam zu beobachten. Darin gibt es zwischen uns überhaupt keinen Dissens.

Abschließend will ich wiederholen, was ich schon am 14. Juli hier gesagt habe: Wir können die Sicherungsverwahrung nicht wie irgendeine beliebige Maßnahme zur Abwehr von Gefahren behandeln. So stellt es der Herr Innenminister immer wieder dar. Auch wegen der deutschen Geschichte war und ist die Sicherungsverwahrung bis heute juristisch heikel. Sie ist deswegen juristisch heikel, weil sie eine Haft für Taten darstellt, die gar nicht begangen worden sind. Die Sicherungsverwahrung muss deshalb die Ultima Ratio bleiben. Sie kann nicht, wie es Herr Herrmann immer wieder sagt, irgendein alltägliches Mittel zur Gefahrenabwehr sein, welches, wie er immer sagt, ohne juristische Spitzfindigkeiten auskommen müsse.

(Beifall bei der SPD)

Die Sicherungsverwahrung ist ein Übel, weil die zentralen Grundsätze des Strafrechts "in dubio pro reo" und "nulla poena sine culpa" ins glatte Gegenteil verkehrt werden, insbesondere dann, wenn die Sicherungsverwahrung nicht schon im Strafurteil, sondern erst später aufgrund des Verhaltens während der Haft angeordnet wird. Menschen werden nicht zum Zweck der Bestrafung, sondern zum Zweck der Vorbeugung weggesperrt. Das ist ein gewaltiger Unterschied beim Strafvollzug, den man bedenken muss, wenn man über Sicherungsverwahrung spricht.

(Beifall bei der SPD)

Meine sehr verehrten Damen und Herren, ich habe der Presse entnommen, dass das Bundeskabinett angeblich mit den Stimmen der CSU einen Beschluss zur Neuregelung der Sicherungsverwahrung gefasst hat. Ich glaube aber nicht, dass dieser Beschluss so in Kraft treten wird.

Abschließend noch Folgendes: Die Anordnung der vorbehaltenen Sicherungsverwahrung soll, wie ich gelesen habe, wesentlich erleichtert werden. Deswegen ist zu befürchten, dass die Beschränkung, die aufgrund des Wegfalls der nachträglichen Sicherungsverwahrung durchaus wahrscheinlich ist, durch eine

Ausweitung der vorbehaltenen Sicherungsverwahrung mehr als kompensiert werden wird. Ich kann mir vorstellen, wie dann die richterliche Praxis sein wird.

Eine letzte Bemerkung, meine Damen und Herren: Das angekündigte neue Gesetz zur Therapierung und Unterbringung psychisch gestörter Gewalttäter sollte für diejenigen geschaffen werden, die aufgrund der Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte freikommen müssen. Das Problem hierbei brauche ich Ihnen nicht näher zu erläutern. Gefährlichkeit hat nicht unbedingt etwas mit Krankheit zu tun. Nicht jeder, der gefährlich ist, ist deswegen auch psychisch krank. Mit diesem Instrument werden Sie das Problem nicht lösen können. Es wird nicht möglich sein, diejenigen, die freigelassen werden müssen, mit einem neuen Gesetz auf die Schnelle wieder einzusammeln, wie es manche meinen und es auch schon laut in der Öffentlichkeit behauptet haben. Vielmehr stimmt das, was die Frau Bundesjustizministerin gesagt hat: Nur in einigen wenigen Fällen wird es möglich sein, entlassene Sicherungsverwahrte aufgrund eines neuen Gesetzes möglicherweise wieder in Verwahrung zu nehmen.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, wir haben über die Notwendigkeiten und Konsequenzen aufgrund der Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs bereits am 14. Juli 2010 ausgiebig diskutiert. Ich habe mich damals darum bemüht, sachlich zu bleiben, weil ich dafür plädiere, über dieses schwierige Thema sachlich und nicht auf dem Niveau von Bierzeltreden zu diskutieren. Ich freue mich, dass Herr Kollege Dr. Herrmann es auch so gesehen hat. Dennoch möchte ich von Ihnen wissen, ob die CSU dem Kabinettsbeschluss in Berlin zustimmt oder nicht. Das ist die alles entscheidende Frage für heute.

(Beifall bei der SPD)

Als Nächster hat der Kollege Florian Streibl das Wort.

Sehr geehrter Herr Präsident, werte Kolleginnen und Kollegen! Mit Recht muss man fragen, was diese Aktuelle Stunde heute soll. Ist sie wieder ein Zeichen der Fantasielosigkeit der CSUFraktion?

(Beifall bei den Freien Wählern)

Oder müssen Sie sich für Berlin selbst Mut zusprechen, damit Sie wissen, was Sie dort tun sollen? Das Thema, über das hier gesprochen werden soll, ist ernst. Dennoch verwundert es, dass die Regierungsfraktion dieses Thema hier so einbringt.

Generell müssen wir darauf achten, dass schwere Straftäter hinter Schloss und Riegel kommen und die Bürgerinnen und Bürger vor ihnen geschützt werden. Bei Straftätern, die schon verurteilt sind und ihre Strafe absitzen, bei denen sich aber im Strafvollzug herausstellt, dass von ihnen noch eine Gefahr ausgeht, muss irgendwie nachjustiert werden. Dazu werden sie eingesperrt. Wie Kollege Schindler schon sagte, ist die Anzahl solcher Straftäter von 200 auf 500 angestiegen. Dies hat aber damit zu tun, dass hier nicht nur schwere Gewaltverbrecher, sondern auch Täter einbezogen wurden, die Vermögensdelikte begangen haben. Es kann aber nicht Sinn dieser Regelung sein, jemanden wegen eines Vermögensdelikts in Sicherungsverwahrung zu nehmen. Deswegen ist es zu begrüßen, wenn in dem neuen Gesetz die Vermögensdelikte wieder herausgenommen werden und die Sicherungsverwahrung auf schwerstkriminelle Gewalttäter beschränkt wird.

Das große Problem sind aber nicht die neuen Fälle, sondern die Altfälle, die geregelt werden müssen. Dafür soll ein neues Therapie- und Unterbringungsgesetz geschaffen werden, das von uns noch keiner richtig kennt. Nach diesem Gesetz sollen Zivilgerichte darüber entscheiden, ob ein Straftäter in einer Therapieeinrichtung untergebracht wird. Nach Artikel 2 des Bayerischen Strafvollzugsgesetzes soll der Gefangene dazu befähigt werden, künftig in sozialer Verantwortung ein Leben ohne Straftaten zu führen. Dieses Ziel ist in der Haft anscheinend nicht erreicht worden, und deswegen etikettiert man jetzt den Straftäter, der seine Strafe verbüßt hat, in einen psychisch Kranken um und sperrt ihn wieder weg. Bei diesem Gesetz schauen die anderen Länder und auch der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte schon etwas bedenklich auf uns. Sie heißen diese Regelung sicherlich auch nicht gut. Wenn ein Straftäter von einem Gericht verurteilt wird, hat dieses Gericht alle ihm bekannten Tatsachen herangezogen, um ein gerechtes Urteil zu finden. Wenn das Urteil vollstreckt und die Strafe verbüßt ist, der Täter nachträglich aber ohne ein Urteil noch einmal eingesperrt wird, ist es - gelinde gesagt - bedenklich. Dass dies eine liberale Bundesjustizministerin zulässt, ist doch etwas erstaunlich.

Ich möchte auch noch auf ein anderes Problem hinweisen. Bei schwerstkriminellen Sexualstraftätern soll plötzlich die elektronische Überwachung, die elektronische Fußfessel möglich sein. Wenn man dieses Mittel aber als Alternative zu Ersatzfreiheitsstrafen vorschlägt, ist bei den anderen Fraktionen das Wehgeschrei groß. Deswegen verwundert es schon, dass dieses Mittel nicht zum Zwecke der Vollzugslockerung eingesetzt werden darf, bei Schwerstkriminellen hingegen schon. Alle Bedenken, die mir letztens bei der Beratung zu unserem Gesetzentwurf im Ver

fassungsausschuss entgegengebracht worden sind, treffen bei Schwerstkriminellen zu. Das aber nur als Bemerkung am Rande. Vielleicht könnten Sie Ihre Haltung zu unserem Gesetzentwurf zur Einführung der elektronischen Überwachung noch überdenken.

Die Rückfallquote solcher Schwerstkrimineller beträgt ungefähr zwei von zehn. Mit der jetzigen Regelung nehmen Sie billigend in Kauf, dass etwa acht von zehn unschuldig untergebracht werden. Wir müssen nachdenken und darüber reden, ob wir das wollen. Die Frage, inwieweit wir Menschen, die eine potenzielle Gefahr darstellen, einsperren, hat mit Rechtsstaatlichkeit zu tun. Denn vor potenziellen Straftätern können wir uns letztendlich nicht schützen. Wenn wir das für alle tun wollten, von denen möglicherweise eine Gefahr ausgeht, müssten wir die Offizianten anweisen, die Türen zuzusperren und niemanden hinauslassen. Denn wir wissen nicht, von wem unter uns eine Gefahr ausgehen könnte.

(Thomas Kreuzer (CSU): Das ist eine abwegige Argumentation! - Weitere Zurufe von der CSU)

- Es ist interessant, dass das von Ihrer Seite kommt.

(Hans-Ulrich Pfaffmann (SPD): Die CSU ist von Haus aus eine Gefahr!)

Das Wegsperren nur zum Zweck der Prävention darf nicht sein. Vielmehr muss eine Straftat vorausgehen. Danach kommt die gerechte Strafe.

(Beifall bei den Freien Wählern und Abgeordne- ten der SPD)

Als nächste Rednerin hat Frau Vizepräsidentin Christine Stahl das Wort. Bitte schön, Frau Kollegin.

Herr Präsident, meine Herren und Damen! Für uns alle - ich glaube, ich kann für die Fraktionen hier im Hause sprechen - ist nichts schlimmer als die Berichte in den Zeitungen über Gewalttaten, bei denen Täterinnen und Täter anscheinend keinerlei Gnade mit ihren Opfern kannten und keinerlei Mitgefühl zu empfinden schienen. Ich frage mich oft, wie die Polizeibeamten und -beamtinnen, die beispielsweise die Bilder von Tatorten sichten müssen, wie Staatsanwaltschaften, Richterinnen und Richter, wie Gerichtsreporterinnen und Gerichtsreporter in den Verfahren diese Berichterstattung aushalten. Opfer verwinden diese Taten in der Regel sowieso nie. Wir denken in diesen Fällen und auch angesichts dieser Aktuellen Stunde an die vielen Kinder, die über Jahre hinweg missbraucht und misshandelt werden und dies unter Umständen mit ihrem Leben bezahlen.

Deshalb ist es für uns eine Selbstverständlichkeit, zunächst alles zu tun, um solche Verbrechen zu verhindern. Dafür gibt es Ansätze mit Therapieangeboten, den Angeboten für Pädophile etc. Für uns ist es auch eine Selbstverständlichkeit, Staatsanwaltschaften, Polizei, Justiz und alle, die in diesem Gefüge gefordert sind, effizient auszustatten, die Verfahren effizient zu gestalten und für Rechtssicherheit zu sorgen.

Die vorliegende "Formulierungshilfe" des Bundes ist noch kein Gesetzentwurf. Ich war erstaunt, diesen Begriff zu lesen. Auf diesem Weg umgeht man vorab den Bundesrat. In der "Formulierungshilfe" finden wir allerdings eine Reihe von Punkten, die mich daran zweifeln lassen, ob die Effizienz und die Rechtssicherheit tatsächlich erreicht werden, die wir uns vorstellen. Ich sage Ihnen: Viele Köchinnen und Köche verderben den Brei, vor allem dann, wenn Koch und Köchin um das Rezept streiten. Die angerichtete Suppe müssen andere auslöffeln, wenn die Regelungen vor den Gerichten nicht standhalten und keine Gnade vor den Augen des Deutschen Bundesverfassungsgerichts oder des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte finden.

(Beifall der Abgeordneten Ulrike Gote (GRÜNE))

Die Suppe müssen auch diejenigen auslöffeln, die von den Begleitmaßnahmen betroffen werden, entweder als Täterin oder Täter oder als Opfer, weil diese Maßnahmen nicht ordentlich ausgestattet sind. Diese Gefahr sehe ich bei der vorliegenden "Formulierungshilfe". Ebenso wie Herr Schindler frage ich mich, ob die CSU das Paket mit auf den Weg bringen wird oder was sie stattdessen möchte. So ganz erschlossen hat sich mir die Aktuelle Stunde noch nicht. Sollte sie dazu dienen, über die Forderungen, die in der "Formulierungshilfe" stehen, hinauszugehen, steigt aus meiner Sicht die Gefahr, dass wir weniger Rechtssicherheit bekommen und weniger effiziente Mittel.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Wir haben die angeordnete und die vorbehaltene Sicherungsverwahrung. Einige Details ändern sich durchaus zum Besseren. Ich will auf die Fußnoten, obwohl es diese gäbe, wie etwa zu den von Ihnen angesprochenen Vermögensdelikten, nicht weiter eingehen. Es bleibt die nachträgliche Sicherungsverwahrung, obwohl ich wie meine Vorredner befürchte, dass uns die neue Regelung nicht erhalten bleibt, obwohl sie nur einen kleinen Detailbereich umfasst und auf wenige Fälle beschränkt bleibt. Es ist zu erwarten, dass der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte - EGMR - diese Regelung kippen wird. Mit § 316 e StGB wird versucht, dem Vorwurf entgegenzutreten, dass die bisherige Gesetzeslücke nicht ge

schlossen worden sei. Begleitmaßnahmen wie die Führungsaufsicht sind vorgesehen. Dazu möchte ich wissen, wie man diese künftig ausgestalten wird. Es gibt Schreiben an die Gerichte, weil das Justizministerium will, dass die Führungsaufsicht wöchentlich durchgeführt wird. Wie soll die Bewährungshilfe mit ihrer jetzigen Ausstattung diese Aufgabe künftig schultern? Die Fußfessel, das wurde ebenfalls schon gesagt, wird bei Sexualstraftätern, Triebtätern und ausgewiesenen Gewalttätern unter Umständen nichts nützen. Vom Personalaufwand für die Kontrolle, die Einrichtung und Wartung der technischen Mittel möchte ich gar nicht sprechen.

Der wirkliche Knackpunkt ist das neue Therapieunterbringungsgesetz, das parallel zum bayerischen Unterbringungsgesetz fortgelten soll. Es wird schwierig werden, den Täterkreis einzugrenzen und die vermutlich 19 Personen, die auf freien Fuß gesetzt werden, mit diesem Gesetz einzufangen.

Ich warne davor, den Bürgerinnen und Bürgern weismachen zu wollen, dass es eine endgültige Sicherheit gibt. Ich warne auch davor, uns allen weismachen zu wollen, dass die "Formulierungshilfe" und die darüber hinausgehenden Vorschläge Effizienz und Rechtssicherheit bieten. Ich teile die optimistische Einschätzung nicht.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Als nächster Redner hat Herr Kollege Dr. Andreas Fischer das Wort. Bitte schön, Herr Kollege.

Herr Präsident, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Die Debatte um die Sicherungsverwahrung ist schwierig. Ich glaube, wir sind uns alle einig, dass es nicht nur um "Opferschutz vor Täterschutz" geht, sondern dass jedes Opfer ein Opfer zu viel ist.

(Beifall bei der FDP)

Die Debatte sollte auf einer sachlichen Ebene geführt werden. Deswegen möchte ich den Blick zurück auf die Frage lenken, wie es mit der Sicherungsverwahrung aussieht. Dieses Instrument, das 1933 eingeführt worden ist, 2002 um die vorbehaltene Sicherungsverwahrung und 2004 um die nachträgliche Sicherungsverwahrung ergänzt wurde, ist ein Wildwuchs an undurchschaubaren und leider auch an teilweise nicht anwendbaren Regelungen. Das zeigt sich besonders bei der nachträglichen Sicherungsverwahrung. Nicht umsonst hat der Politiker der GRÜNEN, Jerzy Montag, vor einiger Zeit gesagt, seine Fraktion habe damals nur deswegen der nachträglichen Sicherungsverwahrung zugestimmt, weil sie im Kern nicht

anwendbar sei. Deswegen, liebe Kolleginnen und Kollegen von SPD und GRÜNEN, verstehe ich Ihre Krokodilstränen um die nachträgliche Sicherungsverwahrung nicht.