denn es dient der Klarheit. Wenn auf der Tagesordnung nur "Sportplatz" steht, weiß man im Prinzip relativ wenig. Wenn ich allerdings dazu meine Unterlagen habe, weiß ich, worum es geht, und kann ich mich gut vorbereiten. Dann gibt es saubere und vernünftige Diskussionen, und die wollen wir doch alle. Jetzt zu hoffen, dass es überall funktionieren werde, weil es
selbstverständlich sei, ist mir zu wenig. Wir haben lange genug zugeschaut. Ich war 28 Jahre in der Praxis und weiß als langjähriger Bürgermeister selber, dass man ab und zu versucht, ein bisserl weniger Unterlagen herauszugeben, um sich einen gewissen Informationsvorsprung zu schaffen. Das muss nicht sein.
Was die vorberatenden Ausschüsse anbelangt, gibt es in der Gemeindeordnung, in allen kommunalen Gesetzen, eine ganz klare Regelung, was öffentlich und was nicht öffentlich zu behandeln ist. Lassen wir es doch bei dieser klaren und sauberen Trennung! Damit weiß jeder, was in einer öffentlichen und was in einer nicht öffentlichen Sitzung zu erfolgen hat. Warum muss es den vorberatenden Ausschüssen möglich sein, generell nicht öffentlich zu tagen? Das schürt in der Bevölkerung Misstrauen, und das muss nicht sein. Wenn ein nicht öffentlicher Punkt beraten wird, hat jeder Verständnis dafür, dass es sich um eine nicht öffentliche Sitzung handelt. Aber wenn es ein öffentlicher Punkt ist, dann lassen wir die Öffentlichkeit zu. Hier würde eine solche Regelung lediglich dazu dienen, eine Klarstellung zu erreichen.
Der dritte Block in Ziffer 19 unserer Tagesordnung betrifft die Bildung und Besetzung kommunaler Ausschüsse. Zu d’Hondt haben wir heute Vormittag schon Ausführungen gemacht. Da geht unsere Auffassung über die Wahl in ein Gremium hinaus, denn auch bei der Besetzung der Ausschüsse hat unseres Erachtens das d’Hondtsche Verfahren ausgedient. Natürlich kann es in Bayern einen Fall geben, nämlich München, in dem diese Regelung zu einer unbefriedigenden Situation führen kann. Aber ansonsten hat für uns das d’Hondtsche Verfahren ausgedient. Auch bei der Besetzung von Ausschüssen würden wir es am liebsten streichen. Insofern kommt uns der Antrag der GRÜNEN entgegen.
Die nachträgliche Bildung von Ausschussgemeinschaften sollte zulässig sein. Auch hier ist nicht einzusehen, warum das in der Gemeindeordnung anders als in der Landkreisordnung geregelt ist, wollen wir doch wenigstens auf kommunaler Ebene - und zwar auf allen drei Ebenen - Gleiches gleich behandeln. Um nicht mehr oder weniger geht es hier. Das würde der Klarstellung dienen. Wir werden deshalb den drei Anträgen der GRÜNEN zustimmen.
Herr Rohde, Sie sind der nächste Redner, bitte. Danach hat nochmals Frau Kollegin Tausendfreund um das Wort gebeten. Bitte schön, Herr Rohde.
Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Ziel der FDP-Fraktion und von mir als kommunalpolitischer Sprecher ist natürlich eine Vereinheitlichung und Aktualisierung der Gemeinde-, Kreis- und Bezirksordnung. Wir haben uns in diesem Jahr auf die Wahlordnung konzentriert und die Debatten zum großen Teil abgeschlossen. Wir sind aber noch nicht durch, weil wir die Staatsregierung beauftragt haben, für die Wahlordnung noch einen Gesetzentwurf vorzulegen. Dann erst haben wir beim Wahlrecht die Grundlage für die nächste Kommunalwahl geschaffen. Erst dann, wenn wir das abgeschlossen haben, würde ich mir eine größere Debatte wünschen, in der wir alles - die Gemeinde-, Kreis- und Bezirksordnung - aufrufen können mit dem Ziel zu aktualisieren und zu vereinheitlichen. Da gibt es einige Kleinigkeiten zu ändern, weil nicht nachvollziehbar ist, warum die Regelung in der einen Ordnung steht, in der anderen aber nicht. Darauf kann man sicherlich zugehen. Heute sind wir weder in der eigenen Fraktion noch in der Koalition bei allen Punkten zu einer einheitlichen Meinung gekommen.
Der Zugang zu Unterlagen und ein Informationsanspruch sind eigentlich selbstverständlich. Leider wird das vor Ort manchmal nicht so gehandhabt. Für das Akteneinsichtsrecht haben wir Liberalen eine große Sympathie, damit der Entscheidungsträger entsprechende Informationen vorliegen hat. Aber natürlich muss, darauf hat Herr Kollege Lorenz schon hingewiesen, der Datenschutz gewährleistet sein. Deshalb müssen wir diese Diskussion noch etwas fortsetzen; da können wir Ihnen heute noch nicht folgen.
Herr Hanisch hat eben die Tätigkeit der vorberatenden Ausschüsse im Zusammenhang mit der Öffentlichkeit eindrucksvoll dargestellt. Dem muss ich nichts hinzufügen. Diesen Ausführungen schließe ich mich voll umfänglich an. Das ist geklärt. Wer danach handelt, hat vor Ort eine klare Marschrichtung, wie bei den Ausschüssen mit der Öffentlichkeit zu verfahren ist.
Zum letzten Punkt in dieser Debatte, den Ausschussbesetzungen: Dafür haben wir Liberalen natürlich eine
große Sympathie - ich habe eine Antipathie gegen das Verfahren d’Hondt. Das haben wir bereits in der letzten Debatte thematisiert. Allerdings ist dieser Punkt jetzt nicht unbedingt notwendig. Wir haben das Ganze in einer Debatte schon einmal thematisiert: Die nächste Landtagswahl findet im Jahr 2013, die nächste Kommunalwahl im Jahr 2014 statt. Vermutlich wird sowohl die Fraktion der GRÜNEN als auch die Fraktion der Liberalen dieses Thema auf die Agenda setzen. Der Wähler wird im Jahr 2013 entscheiden, wer wen an das Vorhaben erinnern darf, also ob wir Sie oder umgekehrt Sie uns daran erinnern dürfen, dass das Ganze vor der Kommunalwahl, sprich im ersten Halbjahr nach der nächsten Landtagswahl, noch schnell zu regeln sei. Ich gehe von Letzterem aus, nämlich dass Sie uns erinnern dürfen. Ich nehme mir auch vor, das in der nächsten Legislaturperiode mit auf die Agenda zu setzen, weil man darüber nochmals reden muss. Für heute kann ich nur Sympathie und leider ein negatives Stimmvotum in Aussicht stellen.
Es ist immer betont worden, dass die Kommunen die von uns geforderten Punkte nach dem Subsidiaritätsprinzip in ihrer Geschäftsordnung in eigener Verantwortung regeln sollen. Das konnten sie bisher in puncto Akteneinsicht nicht. Wir haben vor Ort immer wieder Anträge gestellt, in die Geschäftsordnung aufzunehmen, dass die einzelnen Gemeinderatsmitglieder und Kreistagsmitglieder generell Akteneinsicht bekommen können. Das wäre eine wunderbare Regelung gewesen. Das Innenministerium hat aber immer wieder die Auskunft gegeben, das sei nicht zulässig. Ich hätte jetzt von Innenminister Herrmann gerne Auskunft zu der Frage, ob sein Haus weiterhin der Meinung ist, es solle nicht möglich sein, dass den einzelnen Gemeinderatsmitgliedern Akteneinsicht eingeräumt werden kann. Es hat mich geärgert, dass vom Innenministerium immer wieder die Auskunft kam, diese Regelung sei rechtlich nicht zulässig.
Herr Rohde, wir wollen sehen, wer das nächste Mal wen erinnert, ob all diejenigen, die sich heute gegenseitig erinnern wollen, dann dabei sind.
Herr Staatsminister Herrmann hat zu den drei diskutierten Gesetzentwürfen um das Wort gebeten. Bitte schön.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, Herr Präsident! Wir diskutieren bei vielen Gelegenheiten darüber, wo wir zu mehr Deregulierung kommen können und wo es möglich wäre, unnötige Vorschriften abzubauen. Ich stelle dann immer wieder mit Interesse fest, dass sich mindestens 80 % aller hier eingebrachten Gesetzentwürfe damit beschäftigen, noch mehr Detailregulierungen zu schaffen. Deshalb möchte ich ganz allgemein, ohne auf alle Einzelheiten einzugehen, sagen: Grundsätzlich sollten wir unseren Kommunen möglichst viel eigenen Gestaltungsspielraum geben, was die kommunale Selbstverwaltung betrifft, was zum Beispiel die Arbeit in einem Gemeinderat, in einem Kreistag betrifft, beispielsweise wie die einzelnen Arbeitsabläufe sind, wie die Einladungen eines Kreistages verschickt werden und so weiter und so fort. Den Kommunen sollte doch so viel wie möglich selbst überlassen bleiben.
Wir geben das vor, was aus unserer Sicht für eine gute kommunale Arbeit zwingend notwendig ist. Ich gebe offen zu, dass man sich über die Details streiten kann: Was muss wie genau geregelt werden? Ich glaube aber, dass eine ganze Reihe von Vorschlägen, die heute wieder auf dem Tisch liegen, weit über das hinausgehen, was wirklich notwendig ist.
Das gilt beispielsweise auch für die Frage, ob und welche vorberatenden Ausschüsse nicht öffentlich oder öffentlich tagen. Ich verwende wieder den Vergleich mit den Landesparlamenten und ich sage ganz bewusst, dass wir in Bayern seit jeher die Praxis haben, dass unsere Ausschüsse fast immer öffentlich tagen. Es gibt viele andere Landesparlamente und übrigens auch den Bundestag, die seit jeher ihre Ausschüsse in der Regel nicht öffentlich tagen lassen. Ich glaube, dass keiner sagen wird, das eine ist deswegen undemokratisch, und das andere ist demokratischer. Das ist eine typische Frage, zu der wir sagen: Das entscheiden wir selbst, so wie das auch andere Landtage selbst entscheiden können.
Ich habe kein Problem damit, dass der Stadtrat in XDorf anders entscheidet als der Kreistag von Y. Warum sollte das nicht so sein? Sie sollen das selbst gestalten; sie sollen das gegebenenfalls auch mit ihren Bürgerinnen und Bürgern selbst ausmachen. Letztendlich bleibt es den Bürgern unbenommen, geltend zu machen: Wir möchten, dass häufiger öffent
Ich glaube deshalb, dass wir insgesamt gut beraten sind, die Gemeindeordnung daraufhin durchzuforsten, ob in ihr nicht heute schon - ich sage das bewusst so provokativ - viel zu viele Detailregelungen stehen, statt sie mit noch mehr Detailregelungen zu überfrachten. Deshalb bitte ich, die vorliegenden Gesetzentwürfe abzulehnen.
Sie haben meine Frage nicht beantwortet, die ich zuvor gestellt habe. Wird das Innenministerium an Gemeinden etc. weiterhin die Auskunft geben, dass es per Geschäftsordnung nicht möglich sein soll, einzelnen Gemeinderäten Akteneinsicht zu geben?
Damit ist die Aussprache geschlossen; denn weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Wir kommen zur Abstimmung und trennen dazu die drei Gesetzentwürfe wieder.
Ich lasse zunächst über Tagesordnungspunkt 17 abstimmen. Das ist der Initiativgesetzentwurf auf der berichtigten Drucksache 16/3930. Der federführende Ausschuss für Kommunale Fragen und Innere Sicherheit empfiehlt auf Drucksache 16/6684 die Ablehnung des Gesetzentwurfs. Wer dem Gesetzentwurf dagegen zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. - Das sind die Fraktionen der GRÜNEN, der SPD und der Freien Wähler und Kollegin Pauli. Gegenstimmen bitte. - Das sind die Fraktionen der CSU und der FDP. Ich stelle fest, dass der Gesetzentwurf abgelehnt ist.
Wir kommen zur Abstimmung über Tagesordnungspunkt 18. Der Abstimmung zugrunde liegt der Initiativgesetzentwurf auf der berichtigten Drucksache 16/3932. Auch hier empfiehlt der federführende
Ausschuss auf Drucksache 16/6685 die Ablehnung. Wer dem Gesetzentwurf dagegen zustimmen möchte, bitte ich um das Handzeichen. - Das sind auch hier die Fraktionen der GRÜNEN, der SPD und der Freien Wähler und Frau Kollegin Pauli. Wer dagegen ablehnen möchte, bitte ich jetzt um ein Handzeichen. - Das sind die Fraktionen der CSU und der FDP. Damit ist auch dieser Gesetzentwurf abgelehnt.
Wir kommen zur Abstimmung über Tagesordnungspunkt 19. Das ist der Initiativgesetzentwurf auf der Drucksache 16/3933. Der federführende Ausschuss empfiehlt auf Drucksache 16/6687 ebenfalls die Ablehnung. Wer zustimmen möchte, bitte ich um ein Handzeichen. - Das ist das gleiche Bild: GRÜNE, SPD, Freie Wähler und Frau Pauli. Wer möchte ablehnen? - CSU und FDP. Damit ist der Gesetzentwurf abgelehnt.
Gesetzentwurf der Abgeordneten Margarete Bause, Sepp Daxenberger, Ulrike Gote u. a. und Fraktion (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) zur Änderung des Kommunalabgabengesetzes (Drs. 16/5144) - Zweite Lesung
Gesetzentwurf der Abgeordneten Markus Rinderspacher, Helga Schmitt-Bussinger, Inge Aures u. a. und Fraktion (SPD) zur Änderung des Kommunalabgabengesetzes Einführung einer kommunalen Geldspielgerätesteuer (Drs. 16/5171) - Zweite Lesung
Auch hierzu findet eine gemeinsame Aussprache statt. Im Ältestenrat wurde eine Redezeit von zehn Minuten pro Fraktion vereinbart. Erste Rednerin ist Frau Kollegin Kamm. Frau Kollegin Kamm, Sie kämen zu Wort.
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Die Problematik ist auch dem Innenminister hinreichend bekannt: Die Zahl der Spielhallen in unseren Städten steigt deutlich an. Mit der Zahl der Spielhallen nimmt auch die Zahl der Spieler, insbesondere auch der jugendlichen Spieler zu. Die Zahl der jugendlichen Spieler im Alter zwischen 18 und 20 Jahren hat sich in den vergangenen drei Jahren mehr als verdoppelt und ist weiterhin im Steigen begriffen. Landauf, land
ab haben die Kommunen große Schwierigkeiten, der Ausweitung der Zahl der Spielhallen Einhalt zu gebieten. Sie haben an die Kommunen zwar eine wunderbare, zehnseitige Anleitung verschickt, was sie alles tun können, um der Ansiedelung von Spielhallen mithilfe des Baurechts Einhalt zu gebieten. Das ist aber nur dann möglich, wenn es sich um reine Wohngebiete handelt. Wenn schon eine Spielhalle vorhanden ist, ist es sicherlich sehr schwierig, die vierte bis sechste an demselben Eck oder in demselben Viertel zu verhindern. Wenn man ein Mischgebiet hat, hat man auch schlechte Karten. Bei den Spielhallenbetreibern sind meist Umsteigestellen sehr beliebt, an denen viele Schüler umsteigen. Gerade diese Umsteigeorte, insbesondere kleine Bahnhöfe, kleine Busbahnhöfe, liegen häufig in reinen Wohngebieten. Das Problem ist dort mithilfe des Baurechts nicht lösbar.