Frau Präsidentin, Kolleginnen und Kollegen! Wie Sie sehen können, wird auf der Regierungsbank daran gearbeitet, einen einheitlichen Antrag zu bekommen. Ich denke, das ist im Sinne derjenigen, die tatsächlich diese 20 Euro brauchen, ein
Eines muss ich trotzdem noch einmal sagen, und ich denke, die Kolleginnen und Kollegen können hier sehr wohl unterscheiden. Ich habe mich über den Auftritt von Frau Haderthauer geärgert, denn sie hat einfach frech versucht, Defizite, die sie im Vorfeld durch ihr politisches Handeln deutlich gemacht hat, dem Kollegen Ude oder sonstigen Verantwortlichen anzuhängen. Das ist so der Stil nach dem Motto: Wo finde ich einen Schuldigen, auf den ich zeigen kann? Wo finde ich jemanden, dem ich etwas anhängen kann, damit ich unbeschadet und als kleiner Leuchtturm aus der Sache herauskomme?
Wenn man sich dieses Schreiben aus Ihrem Hause anguckt, Frau Ministerin, erkennt man doch eindeutig, dass Sie null-Komma-null willens waren umzudenken und erst jetzt von diesem Hohen Hause dazu gezwungen werden.
Sie waren null-Komma-null willens, eigene Schritte in diese Richtung zu tun. In einem Schreiben vom 6. Dezember, das aus dem Sozialministerium stammt, ist zu lesen:
Das Sozialministerium beabsichtigt nicht, zum 01.01.2011 eine abweichende Festsetzung der Regelsätze vorzunehmen oder Mindestregelsätze festzusetzen. Das bedeutet, dass in ganz Bayern ab dem nächsten Jahr der vom Bund aufgrund der Einkommens- und Verbrauchsstichprobe von 2008 ermittelte Regelsatz gilt.
Das ist dieser neue Regelsatz. Wenn Sie jetzt so tun, als wären wir die Schuldigen, dass das nicht geht, weil sich das Saarland der Stimme enthält, kann ich das nur damit kommentieren: Das ist wie bei Henne und Ei. Da würde ich gerne noch einmal mitgackern.
Frau Kollegin, bitte bleiben Sie am Mikrofon. Frau Kollegin SchreyerStäblein hat sich zu einer Zwischenbemerkung gemeldet. Bitte sehr.
Frau Schopper, der Teil eins Ihrer Ausführungen hat mir sehr gut gefallen. Ich denke, wir sollten uns jetzt alle miteinander
Wenn wir etwas erreichen wollen, wäre der erste Schritt, die Prüfung zu machen. Der zweite Schritt ist dann die Zusicherung der Ministerin, dass sie einen entsprechenden Erlass herausgibt. Schauen wir doch, dass wir miteinander die Angelegenheit auf den Weg bringen.
Frau Schreyer-Stäblein, dagegen habe ich überhaupt nichts. Ich bin im Grunde ein sehr gelassener Mensch, allerdings kann ich auch anders reagieren, wenn mich etwas auf die Palme bringt. Und dazu hatte mir Ihre Ministerin doch einige Vorlagen geliefert. Dann kann ich mich durchaus auch einmal dazu äußern, was mir nicht passt und wie das von uns gesehen wird.
Es gilt auch zu diesem Thema die freie Rede, sodass man so etwas auch einmal ausdrücken darf. Die Präsidentin hat bereits angemahnt, dass wir zu wenig freie Rede und zu wenig freie Auseinandersetzung hätten. Das war doch ein deutlicher Hinweis darauf, dass wir das auch so machen sollten.
Zu wenig Auseinandersetzungen habe ich nicht gesagt, Frau Kollegin Schopper. Ich erteile nun das Wort dem Kollegen Dr. Otmar Bernhard.
Nachdem ein Kollege vom Rückgrat gesprochen hat, möchte ich ganz klar erklären, worum es mir als Münchner CSU-Abgeordneten und auch dem Kollegen Unterländer geht.
Ich nenne zwei Punkte: Erstens. Die Ministerin hat heute erklärt, dass eine solche Verordnung erlassen wird, wenn das Gesetz in Berlin geschaffen worden ist. Ich betone aber gleichzeitig, dass in der Vergangenheit über diese Frage Unklarheiten bestanden haben. Und der Kollege Pfaffmann hat - das muss ich leider hier so sagen - einige entsprechende Zitate vorgetragen. Die Frage ist jetzt aber erledigt; die Verordnung wird erlassen.
Zweitens. Wir wollen, dass vonseiten der Staatsregierung eine Übergangsregelung geschaffen wird. Diese brauchen wir, weil der Gesetzgeber in Berlin nicht rechtzeitig dazu kam, eine Übergangslösung zu schaffen, die dazu führt, dass den Menschen diese 20 Euro tatsächlich nicht gekürzt werden. Das ist meine Position, und daran werde ich auch mein Abstimmungsverhalten orientieren. Ich hoffe, dass wir jetzt einen gemeinsamen Antrag zustande bringen in dem Sinne, wie ich es eben geschildert habe.
(Vom Redner nicht auto- risiert) Frau Präsidentin, Kolleginnen und Kollegen! Ich denke, an der Stelle ist es richtig, dass wir nach der intensiven Debatte, bei der sich gezeigt hat, dass eigentlich alle dasselbe wollen, auch möglichst geschlossen abstimmen. Ich bedanke mich daher, dass es möglich war, eine Formulierung - bis auf den letzten Satz - zu finden, mit der wir leben könnten.
Die Staatsregierung wird daher aufgefordert, nach Vorliegen der ersten entsprechenden kommunalen EVS erneut eine Landesverordnung zu erlassen, die eine höhere Leistung möglich macht.
Dann haben wir abgearbeitet, dass, wenn die Kommune eine EVS beibringt, die dem verfassungsgerichtlichen Anspruch genügt, die Staatsregierung die Verordnung erlassen soll und entsprechend weitergezahlt werden kann, was alle hier wollen.
Es bleibt dann lediglich die Frage offen: Was machen wir mit der Übergangszeit? Für die Übergangszeit heute einen Beschluss zu fassen, ist sehr schwierig, weil wir nämlich nicht wissen, was passiert. Wenn der Bundesrat das Ganze morgen passieren lässt, dann können die Kommunen, die eine EVS in Auftrag geben, die Leistung weiterhin bezahlen und danach eine Rückforderung verweigern unter Bezugnahme darauf, dass dies für die Betroffenen eine Härte bedeutet, insbesondere weil sie nachher mit der EVS selber den Nachweis führen.
Wenn kein Gesetz zustande kommt, dann gilt die allgemeine Regelung in § 9 Absatz 1 SGB XII, wonach sich die Sozialhilfe ohnehin an den örtlichen Gegebenheiten zu orientieren hat. Dann können sich die Kommunen, die eine EVS beantragen, darauf beru
fen, dass sie im Hinblick auf das, was sie bisher in der Allzuständigkeit im Vergleich zum Regelsatz nachgewiesen hatten, weiter tun können. Dann stellen wir uns an dieser Stelle selber kein Bein.
Ich hoffe, dass die SPD-Fraktion dann damit leben kann, dass eigentlich klargestellt ist, dass das Parlament davon ausgeht, dass für die Übergangszeit weiterbezahlt werden kann. Vielen herzlichen Dank!
Kann ich jetzt davon ausgehen, dass jetzt nur über diesen Antrag abgestimmt wird, der im Kompromiss ausgehandelt wurde? Oder wird auch noch darauf bestanden, über die anderen Anträge abzustimmen?
Dann machen wir sozusagen einen interfraktionellen Antrag, auf den sich alle Fraktionen verständigen. Der zweite Absatz des Dringlichkeitsantrags 16/6734 erhält folgende Fassung:
Die Staatsregierung wird daher aufgefordert, nach Vorliegen der ersten entsprechenden kommunalen EVS erneut eine Landesverordnung zu erlassen, die eine höhere Leistung möglich macht.
Was der Kollege Weidenbusch bezüglich der Übergangsregelungen angesprochen hat, ist im Protokoll festgehalten.
Besteht damit Einverständnis? - Dann gehe ich auch davon aus, dass jetzt nicht namentlich abgestimmt werden muss, sondern dass ich jetzt über diesen gemeinsamen Antrag des Hohen Hauses abstimmen lassen kann. Wer für diesen Antrag ist, den bitte ich um ein Handzeichen. - Die Gegenstimmen bitte ich anzuzeigen. - Keine Gegenstimmen. Stimmenthaltungen? - Auch keine Stimmenthaltungen. Damit ist dieser Antrag einstimmig verabschiedet. Das ist Parlament vor Weihnachten. Vielen Dank, liebe Kolleginnen und Kollegen!
Ich möchte nur noch einmal klarstellen, weil wir das im Antrag nicht haben, dass Leistungen, die die Kommunen ab 1. Januar 2011 freiwillig zahlen, nicht beanstandet werden. Das Gutachten ist ja zu diesem Zeitpunkt noch nicht da.