Otmar Bernhard

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Herr Präsident, Kollegin nen und Kollegen! Wir hatten seit dem vergangenen Sommer herauszufinden, ob es auch in Bayern von seiten der bayerischen Behörden Fehler und Fehlein schätzungen gegeben hat, die dazu beigetragen haben, dass die schreckliche Mordserie des NSU nicht gestoppt oder nicht zumindest früher aufgeklärt werden konnte. Herr Kollege Schindler, ich glaube, wir sind vom Innenministerium in jeder von uns ge wünschten Weise unterstützt worden. Wir haben uns abgesprochen, dass wir darüber sprechen werden, falls eine Lockerung der Geheimhaltungspflichten not wendig ist. Eine solche Initiative hat es aber nicht ge geben. Das will ich hier auch feststellen.
Wir hatten die Aufgabe, in nur einem Jahr diesen komplexen Sachverhalt aufzuklären. Ich will unter streichen, dass diese Aufklärung über Fraktions- und Parteigrenzen hinweg mit großer Kooperationsbereit schaft möglich war. Das war auch das Ziel unserer Ar beit. Ich möchte mich deshalb beim Kollegen Schind ler und bei allen Kolleginnen und Kollegen, die in vielen Sitzungen mitgewirkt haben, ganz herzlich be danken.
Die Frage nach einem Minderheitenvotum wurde vor hin gerade lautstark gestellt. Wir legen über weite Strecken einen gemeinsamen Abschlussbericht vor, der von allen Mitgliedern getragen wird und somit auch einstimmig beschlossen wurde. Das bedeutet aber nicht, dass wir uns in allen Punkten einig gewor den sind. Vor allem bei den Schlussfolgerungen hat ten wir unterschiedliche Auffassungen. Solche unter schiedlichen Einschätzungen gehören aber auch zur parlamentarischen Arbeit.
Uns war es bei diesem Untersuchungsausschuss wichtig, ein starkes Signal aller Demokraten zu set zen, dass wir den Rechtsextremismus in unserer Ge sellschaft nicht tolerieren. Wenn es Fehler gegeben hat, wollten wir sie gemeinsam aufzeigen und darüber diskutieren, welche Konsequenzen daraus gezogen werden müssen, damit sich eine solche Mordserie nicht wiederholen kann. Das gemeinsame Ziel war es – das möchte ich hier betonen, und deshalb hat es am Ende über weite Strecken einen gemeinsamen Bericht gegeben -, dass wir einen Beitrag zur Be kämpfung des Rechtsextremismus’ leisten und in die sem Hause diesem politischen Irrweg mit keinerlei To leranz gegenübertreten wollen.
Der Abschlussbericht umfasst in der Druckfassung gut 200 Seiten. Am Ende finden sich etwa neun Sei ten, auf denen wir unsere unterschiedlichen Meinun gen dargestellt haben. Der Rest des Berichts wird von allen Fraktionen mitgetragen. Das ist, glaube ich, schon ein beachtenswertes Miteinander. Herzlich danken möchte ich auch unseren Mitarbeitern, die in vielen Sitzungen und Gesprächen diesen Konsens soweit vorangetrieben haben, dass wir auf politischer Ebene nur noch über Weniges entscheiden mussten.
Nun aber zu den Ergebnissen aus meiner Sicht: Wir hatten herauszufinden, wie weit bayerische Sicher heitsbehörden Fehler und Fehleinschätzungen ge macht haben. Unser Fokus lag, um auch das deutlich zu machen, auf Bayern. Wir haben uns nicht damit befasst, was in anderen Bundesländern oder im Bund passiert ist. Auch mit der föderalen Struktur des Ver fassungsschutzes haben wir uns nicht befasst, weil wir, was Bayern anbelangt, keinen Änderungsbedarf sehen.
Zusammenfassend sind wir zu dem Ergebnis gekom men, dass sich die Sicherheitsbehörden bei der Auf klärung dieser Mordfälle sehr engagiert bemüht haben, dass es aber trotzdem verschiedene Fehlein schätzungen gegeben hat. Der Vorsitzende hat schon eine ganze Reihe von Punkten angesprochen. Beto nen will ich aber – das ist, glaube ich, wichtig -, dass es keinen einzigen Fehler gegeben hat, von dem man nach unserer Auffassung rückblickend sagen könnte: Hätte man diesen Fehler nicht gemacht, dann wäre man dem Trio mit großer Wahrscheinlichkeit auf die Spur gekommen. Diesen – ich will es einmal so nen nen – Kardinalfehler hat es nach heutigem Wissen nicht gegeben.
Meinem Bericht will ich auch vorausschicken und be tonen, dass wir die Vorgänge von damals aus heuti ger Sicht ganz anders beurteilen können, als es den Sicherheitsbehörden damals möglich war. Dies muss bei aller Kritik fairerweise mit ins Kalkül gezogen wer den.
Bei der Polizei bezieht sich der Kern unserer Kritik da rauf, dass sie sich bei der Ermittlung der Mordserie von vornherein zu sehr auf die Ermittlungsrichtung or ganisierte Kriminalität fixiert hat, ohne für andere Er mittlungsrichtungen ausreichend offen zu sein, ob wohl der damalige Innenminister Dr. Günther Beckstein frühzeitig ein solches Gefühl zum Ausdruck gebracht hat.
Wir erkennen an, dass es für einen möglichen rechts extremistischen Hintergrund außer der Tatsache, dass alle Opfer türkischer oder griechischer Herkunft waren, keine konkreten Anhaltspunkte gab, während
es für einen möglichen Hintergrund im Bereich der or ganisierten Kriminalität eine Vielzahl von Hinweisen gegeben hat, die jedoch alle am Ende nicht zielfüh rend waren. Wir haben viele Polizeibeamte als Zeu gen vernommen, die glaubhaft und sehr eindrücklich dargestellt haben, mit welch hohem persönlichen En gagement sie die Ermittlungen durchgeführt haben. Unsere Kritik bezieht sich deshalb auch nicht darauf, dass bei der Polizei etwa nachlässig gearbeitet wor den wäre. Unsere Kritik bezieht sich darauf, dass man im Kollektiv immer nur die Spur der organisierten Kri minalität vor Augen hatte und erst viel zu spät und mit zu wenig Nachdruck in andere Richtungen gedacht hat. Diese Kritik üben wir vor allem deshalb, weil im Bereich der organisierten Kriminalität zu keinem Zeit punkt wirklich Spuren generiert werden konnten. Vor dem Jahr 2006 ist nie wirklich mit Nachdruck einem möglichen rechtsextremistischen Hintergrund der Mordtaten nachgegangen worden. Man hatte sie zwar im Blick und darüber auch diskutiert. Daraus sind aber keine konkreten Ermittlungsschritte entstanden.
Beim Landesamt für Verfassungsschutz bezieht sich unsere Kritik im Kern darauf, dass es die Polizei bei der Ermittlungsarbeit nicht aktiv genug unterstützt und rechtsextremistische Strategien nicht ausreichend ge kannt hat. Themen wie führungsloser Widerstand, Werwolfkonzept und ähnliche waren dem Verfas sungsschutz und auch der Polizei nicht ausreichend bekannt. Deshalb haben wir bei den Schlussfolgerun gen unter anderem auch empfohlen, dass sowohl dem Verfassungsschutz als auch der Polizei Informa tionen über solche strategischen und grundsätzlichen Entwicklungen zur Verfügung gestellt werden sollten.
Auf der einen Seite haben wir festgestellt, dass das Landesamt für Verfassungsschutz viele Zugänge zur rechtsextremistischen Szene hatte und auch über ein flächendeckendes Lagebild verfügte. Anzuerkennen ist, dass das Landesamt bei der Bekämpfung des Rechtsextremismus’ in Bayern durchaus viele Erfolge vorweisen kann. Beispielhaft nenne ich die vielen Ver einsverbote, die in Bayern aufgrund der Arbeit des Verfassungsschutzes möglich waren und an denen der Verfassungsschutz maßgeblichen Anteil hatte. Dies gilt auch für die Vereitelung des Attentats bei der Grundsteinlegung für das jüdische Gemeindezentrum in München im Jahr 2003. Dieser Anschlag konnte durch einen V-Mann verhindert werden.
Auf der anderen Seite mussten wir feststellen, dass sich das Landesamt für Verfassungsschutz bürokra tisch und wenig engagiert verhalten hat, als die Poli zei dort Informationen über Rechtsextremisten ange fordert hat. Im Einzelnen ist das schon geschildert worden. Eine Informationsanfrage der Polizei im Jahr 2006 wurde zunächst, wie ich glaube, aus Rechts
gründen zutreffenderweise abgelehnt. Allerdings hat das Landesamt für Verfassungsschutz dann nicht bei der Polizei nachgefragt, wie es deren Ermittlungen zur Mordserie unterstützen könnte. Hier wäre mehr Zu sammenarbeit erforderlich gewesen. Letztlich gilt bei diesem Vorgang für beide Seiten Folgendes: Das Landesamt für Verfassungsschutz hätte bei der Poli zei nachfragen können und müssen, welche Daten sie benötigt. Die Polizei wiederum hätte die Datenanfor derung beim Landesamt für Verfassungsschutz mit mehr Nachdruck betreiben müssen. Das hat sie nicht getan. Dieser Beispielfall zeigt uns, dass gerade in der Frage des Informationsaustausches zwischen Verfassungsschutz und Polizei ein Schwerpunkt der Reformüberlegungen zu sehen ist.
Letzen Endes müssen ein paar wenige Fragen offen bleiben. Wir konnten zum Beispiel nicht klären, ob das NSU-Trio über ein Unterstützerumfeld in Bayern – ich betone: ein Unterstützerumfeld in Bayern – verfügt, was verschiedentlich vermutet wird. Einen Beweis dafür hat auch der Untersuchungsausschuss nicht fin den können. Inwieweit es deutschlandweit ein solches Unterstützerumfeld gegeben hat, wird möglicherweise in dem anhängigen Strafprozess vor dem Oberlan desgericht München geklärt werden können.
Eine Frage, die aus unserer Sicht allerdings nicht of fengebllieben ist - und da unterscheiden wir uns in un seren Positionen -, ist die Frage, ob den bayerischen Sicherheitsbehörden der Begriff "NSU", und zwar be zogen auf das Trio, nicht nur der Begriff "Nationalso zialistischer Untergrund" bereits vor dem 04.11.2011 bekannt gewesen ist. Sämtliche Zeugen, mit einer einzigen Ausnahme, haben dies verneint. Auch aus den Akten ergeben sich keine Hinweise auf eine Kenntnis des Begriffs "NSU" vor dem November 2011. Es gibt die Aussage eines einzigen Zeugen, der etwas anderes behauptet. Diese Aussage war aber nach unserer Überzeugung in sich nicht schlüssig und wenig glaubhaft, sodass es für uns nach dem Ergeb nis des Untersuchungsausschusses feststeht, dass auch den bayerischen Sicherheitsbehörden die Exis tenz des NSU vor dem 04.11.2011 nicht bekannt ge wesen ist.
Lassen Sie mich zu einigen Schlussfolgerungen kom men. Die Vergangenheit zu untersuchen, ist eine Sache und eine wichtige Grundlage. Wichtiger ist aber die Frage, welche Konsequenzen aus den jetzt gewonnenen Erkenntnissen zu ziehen sind. Hier gibt es - darauf habe ich eingangs bereits hingewiesen -, einige Unterschiede zwischen uns und der Opposi tion. Für uns ist und bleibt der Verfassungsschutz ein wesentlicher Bestandteil unserer Sicherheitsarchitek tur. Der Verfassungsschutz hat sich aus unserer Sicht über all die Jahre als ein Instrument der wehrhaften
Demokratie grundsätzlich bewährt. Die Verfassungs schutzbehörden, auch das Bayerische Landesamt für Verfassungsschutz, wurden dafür kritisiert, dass ihnen die Existenz der Terrorgruppe NSU nicht bekannt ge wesen ist. Das ist möglicherweise unter anderem da rauf zurückzuführen, dass sich dieses Trio, wie auch der Generalbundesanwalt festgestellt hat, weitestge hend aus der rechtsextremistischen Szene zurückge zogen hatte, sodass alle Informationsquellen zwar an gezapft wurden, aus diesen Quellen aber letztendlich hier in Bayern keine Erkenntnisse gewonnen werden konnten. Das Bayerische Landesamt für Verfassungs schutz hat jedoch aus dieser Erfahrung heraus eine Reihe von Reformen eingeleitet, die zu einer noch in tensiveren Beobachtung des gewaltbereiten Rechts extremismus’ führen sollen. Das begrüßen wir aus drücklich. Ich kann das hier nicht im Einzelnen darstellen, aber wir haben uns im Untersuchungsaus schuss eingehend damit befasst.
Der Verfassungsschutz darf aus unserer Sicht des halb nicht abgeschafft oder nur noch auf den Rechts extremismus zugeschnitten werden. Er muss stattdes sen durch weitere Reformen gestärkt werden. Es macht keinen Sinn, den Verfassungsschutz in seinen Aufgaben zu beschneiden. Eine wehrhafte Demokra tie kann auf einen Nachrichtendienst, der verfas sungsfeindliche Bestrebungen ohne exekutive Befug nisse im Vorfeld aufklärt – was der Polizei gerade nicht möglich ist -, der die Verfassung schützt und als Ansprechpartner für andere Nachrichtendienste im In- und Ausland dient, nicht verzichten.
Kolleginnen und Kollegen, eine Gefahr für unsere De mokratie geht nicht nur vom Rechtsextremismus oder von rassistischen Bestrebungen aus, auch der Links extremismus, der islamische Extremismus und Terro rismus, die organisierte Kriminalität und neuerdings auch die Cyberkriminalität stellen präsente Gefahren für die Demokratie dar. Diese Gefahren müssen nach unserer Auffassung auch weiterhin mit nachrichten dienstlichen Mitteln, die unserer Polizei vor dem Hin tergrund unserer Geschichte aus guten Gründen nicht zur Verfügung stehen, intensiv beobachtet werden. Die Polizei kann die Aufgaben dieser Vorfeldlaufklä rung nicht übernehmen. Es ist Aufgabe der Polizei, Gefahren für die öffentliche Sicherheit und Ordnung abzuwenden und Verbrechen aufzuklären. Dabei ist sie an das Legalitätsprinzip gebunden. Wir denken, das Trennungsgebot würde eine solche Aufgaben übertragung überhaupt nicht zulassen.
Aufgaben und Funktionen des Verfassungsschutzes können auch nicht durch Akteure der Zivilgesellschaft, wie etwa wissenschaftliche Dokumentationsstellen, wahrgenommen werden, weil ihnen hoheitliche Befug nisse fehlen; ihnen fehlt auch die legislative Kontrolle.
Wir können, wie von der Opposition gefordert, auch nicht generell auf den Einsatz von V-Leuten verzich ten. Dabei sind wir uns selbstverständlich auch über die Unzulänglichkeiten des Systems der V-Leute im Klaren. Zu deren Einsatz gibt es aber keine wirkliche Alternative. Die Verfassungsschutzbehörden müssen wissen, was sich in der rechtsextremistischen Szene abspielt, was geplant wird, was besprochen wird.
Mit technischen Überwachungsmaßnahmen wird man das nicht erreichen können. Wir wollen auch keine flä chendeckende technische Überwachung. Wir wollen nicht flächendeckend den Telefon- und Internetver kehr von Personen überwachen, die vielleicht nur lose Kontakte zur extremistischen Szene haben. Ich erin nere an dieser Stelle an das Thema NSA, über das wir derzeit heftig diskutieren. All das müsste man aber letzten Endes tun, wenn man über ein richtiges Lage bild verfügen wollte.
Der richtige Weg ist aus unserer Sicht, den Einsatz von V-Leuten künftig strikter zu regeln und zu kontrol lieren. Auch verdeckte Ermittler - auch das wird immer wieder als Alternative ins Gespräch gebracht -, also Beamte des Verfassungsschutzes, die unter einer Le gende agieren, können V-Leute nicht ersetzen. Der Aufbau einer Legende dauert Jahre, abgesehen davon, dass es sehr fraglich ist, ob man überhaupt genügend und geeignetes Personal finden könnte. Das Ganze ist schließlich auch nicht ungefährlich, wie wir wissen.
Wir halten deshalb, zusammengefasst, den Weg, den die Innenministerkonferenz einstimmig, auch mit den Stimmen der SPD-regierten Länder, beschlossen hat, für richtig, den Verfassungsschutz durch Reformen zu stärken. Das ist teilweise schon geschehen, auch beim Bund. Dies ist der richtige und erfolgverspre chende Weg.
Meine Damen und Herren, Kolleginnen und Kollegen, das sind aus meiner Sicht die wesentlichen Punkte, bei denen wir uns in den Schlussfolgerungen von SPD und GRÜNEN unterscheiden. SPD und GRÜNE haben in ihrem abweichendem Votum auch eine Reihe weiterer Vorschläge unterbreitet, die uns durch aus diskutabel erscheinen. Es war uns aus zeitlichen Gründen aber nicht möglich, diese Überlegungen in den Bericht einzuarbeiten und abzustimmen. Das ist sicher Aufgabe des neuen Landtages.
Einig sind wir uns über die Parteigrenzen hinweg, dass der Informationsaustausch zwischen Polizei und Verfassungsschutz, aber auch zwischen den Ländern sowie mit dem Bund verbessert werden muss. Auch das wurde teilweise schon in Angriff genommen. Das ist eine entscheidende Konsequenz aus den Erkennt
nissen des Untersuchungsausschusses. Wie dies um gesetzt werden kann, muss sorgfältig geprüft und dis kutiert werden. Wir haben hier keine Schnellschüsse abgegeben; denn das Bundesverfassungsgericht hat Ende April in seiner Entscheidung zur Antiterrordatei eigentlich einen sehr strengen Rahmen für diesen In formationsaustausch zwischen Nachrichtendiensten und Polizei vorgegeben. Es muss jetzt sehr genau ge prüft werden, welche rechtlichen Spielräume es gibt. Wir sind allerdings schon der Meinung, dass die Spielräume, die diese Entscheidung lässt, möglichst aktiv genutzt werden sollten.
Herr Kollege Schindler, Sie haben etwas verklausu liert zum Ausdruck gebracht, es bestünde hier in Bay ern ein Grund zum Rücktritt. Ich glaube das nicht, auch wenn das in anderen Bundesländern zum Teil auf der Ebene der Polizei und auch sonst der Fall war. Ich habe schon darauf hingewiesen, dass der da malige Innenminister sehr frühzeitig die andere Ermitt lungsstrategie ins Auge gefasst und auch die Sicher heitsbehörden danach gefragt hat. Das Ergebnis war, dass es keine Anhaltspunkte gab, dass die Quellen, die befragt worden sind, keine Informationen liefern konnten, was sicher damit zu tun hatte – das habe ich schon erwähnt -, dass sich die drei weitestgehend aus der Szene zurückgezogen hatten. Deshalb lagen in Bayern keine Informationen vor. Die Quellen konnten nicht liefern, was sie nicht hatten.
Ich glaube, dass die Kommunikation mit dem Innen ministerium, aber auch mit dem Justizministerium sehr gut war. Wir haben keine ernsthaften Defizite bei den Sicherheitsbehörden erkennen können. Ich meine auch, dass bei der Staatsregierung das Thema "Be kämpfung des Rechtsextremismus’" eine ganz erheb liche Rolle gespielt hat. Wir haben uns per Beweisbe schluss darlegen lassen, welche Handlungsempfehlungen es gegeben hat. Am Ende zu sagen, der eine oder andere Rücktritt wäre fällig gewesen, ist übertrieben und nicht zutreffend. Es gibt dafür wirklich keinen Grund. Wir haben bei unseren Untersuchungen so etwas nie im Fokus gehabt.
Letztendlich gibt es schon Anlass – das sehen Sie auch an unseren Vorschlägen -, das aufzuarbeiten, was wir festgestellt haben, welche Schlussfolgerun gen wir ziehen und welche Empfehlungen wir geben. Es obliegt dem nächsten Landtag, sich damit ausei nanderzusetzen und dort, wo es notwendig ist, Verän derungen vorzunehmen.
Ich möchte betonen, dass wir wirklich sehr konstruktiv zusammengearbeitet und uns bemüht haben, in der Sache aufzuklären. Die Bekämpfung des Rechtsext remismus’ ist durch unsere Arbeit, die Ergebnisse und die Schlussfolgerungen vorangebracht worden. In die
sem Sinne bedanke ich mich für die Zusammenarbeit und das Ergebnis, das wir gemeinsam erreicht haben.
Frau Kollegin, der Innenminister hat geschildert, dass Aussage gegen Aussage steht. Die "Süddeutsche Zeitung" hat das heute sehr gut dargestellt. − Glauben Sie nicht, dass es für die Glaubwürdigkeit schon wichtig ist zu erfahren,
dass es eine Unterbringungssache gibt und dass die Polizei dort offenbar wegen Lärms und Schlägereien erscheinen musste?
Glauben Sie nicht, dass das für die Beurteilung der Glaubwürdigkeit von Bedeutung ist?
Herr Präsident, Kolleginnen und Kollegen! Sie haben sich viele Gedanken über das Thema Energie und Klima gemacht, aber das, was Sie an Handlungsbedarf sehen, ist leider nicht stichhaltig. Sie müssen sich einmal genau damit befassen, was wo zu regeln ist und was vor allem wo gesetzlich geregelt ist.
Das beginnt mit den Abstellplätzen für Fahrräder, die Sie in Parallele zu den Kfz wollen, wobei bei den Kfz die Überlegung ist, sie aus dem öffentlichen Raum herauszubekommen, was bei Fahrrädern keine Rolle spielt. Außerdem wird dies bei Sonderbauten, bei denen wirklich viele Fahrräder abzustellen sind, sowieso durch Einzelanordnung geregelt. Sie erzeugen einen Druck auf die Gemeinden, örtliche Bauvorschriften zu erlassen, weil man solche Regelungen nicht über ganz Bayern ziehen kann. Also ist der Vorschlag nicht praktikabel, nicht sinnvoll.
Was den sparsamen Umgang mit Boden, Wasser und Energie anlangt, ist es genauso.
Frau Kollegin, wenn Sie ein bisschen zuhören könnten, wäre ich Ihnen wirklich sehr dankbar. Ich weiß nicht, was Sie bei den GRÜNEN wieder für innerparteiliche Probleme haben.
Bezüglich des sparsamen Umgangs mit Boden, Wasser und Energie sind die Dinge an anderer Stelle geregelt, zum Beispiel im Baugesetzbuch. Wenn Sie dort einmal nachschauen, sehen Sie, was da alles schon geregelt ist. Oder nehmen Sie das Wasser
haushaltsgesetz, in dem die Dinge geregelt sind, wenn es um die sparsame Verwendung von Wasser geht und Ähnliches mehr.
Das Gleiche gilt für Bauabfälle und Bodenaushub. Sie wissen, dass es ein Kreislaufwirtschaftsgesetz gibt, und Sie wissen wahrscheinlich auch, dass es inzwischen viele, viele Betriebe gibt, die sich mit dem Bauschutt und dessen Aufarbeitung befassen.
Also, da gibt es keinen Regelungsbedarf.
Bei den Abstandsflächen ist es ähnlich. Diesbezüglich ist das Bundesbaugesetz geändert worden, wobei man Abweichungen hinsichtlich des Maßes der baulichen Nutzung bebaubarer Grundstücke geregelt hat. Seitdem sind keine Probleme in dieser Richtung mehr aufgetaucht. So lautet wenigstens die Auskunft der Obersten Baubehörde.
Was die Energie anbelangt, so wissen Sie doch auch, dass wir ein Gesetz haben, das die Energieeinsparung behandelt, dass wir eine Energieeinsparverordnung haben, die die Dinge detailliert regelt und die verschärft worden ist. Es gibt zurzeit eine Diskussion über eine weitere Verschärfung. Aber das ist Bundesrecht. Nehmen Sie das zur Kenntnis und tun Sie nicht so, als sei hier überhaupt nichts passiert.
Gelder aus der Stellplatzablöse können schon nach der bisherigen Regelung auch für investive Maßnahmen im Fahrradbereich verwendet werden. Auch dort ist das, was Sie wollen, völlig unnötig.
Beim autofreien Wohnen ist das auch möglich − das ist auch ein Punkt, den Sie angesprochen haben -: Wenn man die Dinge aufschiebend bedingt regelt, also sicherstellt, müssen dann, wenn das Konzept "Autofreies Wohnen" nicht weiterverfolgt wird, die entsprechenden Stellplätze geschaffen werden oder es wird eine entsprechende Ablöse wirksam.
All diese Gedanken werden natürlich ständig in Bezug auf Energieeinsparung, auf Einsparung von Wasser usw., diskutiert. Aber all diese Dinge sind geregelt. Wenn man diese Regelungen ändern wollte − darüber kann man im Einzelfall diskutieren -, müsste man Bundesrecht ändern und sollte nicht den Versuch machen, all das zu ändern, was bundesrechtlich geregelt und dort auch kompetenzrechtlich angesiedelt ist. Wir können Regelungen, die beispielsweise Gegenstände
des Bundesbaugesetzes betreffen, hier gar nicht ohne Weiteres erlassen.
Sie haben sich viele Gedanken gemacht, diese aber nicht richtig eingeordnet und nicht auf die richtigen gesetzgeberischen Ebenen gebracht. Daher sehen wir uns leider nicht in der Lage, dem zuzustimmen.
Herr Präsident! Kolleginnen und Kollegen! Wir haben dieses Thema schon öfter behandelt. Auch bei der Entscheidung über das Landesplanungsgesetz haben Sie schon dieselben Anträge gestellt. Seitdem hat sich nichts geändert, außer dass Sie jetzt versuchen, aus dem Entwurf des Landesentwicklungsprogramms eine neue Begründung zu finden, die aber fehlgeht, Herr Kollege.
Sie geht deshalb fehl, weil Sie einfach nicht auseinander halten, was durch das Doppelsicherungsverbot tatsächlich verboten und was weiterhin erlaubt ist. Die Beispiele, die Sie genannt haben, zeigen, dass Sie das nicht verstanden haben. Wenn sie zum Beispiel sagen, die Kultur sei dort zu wenig behandelt, dann hat das mit dem Doppelsicherungsverbot überhaupt nichts zu tun. Es ist eine Frage der Zweckmäßigkeit, ob der Wirtschaftsminister oder andere es für opportun halten, etwas darüber zu schreiben oder auch nicht.
Der Kern, um den es heute hier geht, ist die Frage: Soll man in einem solchen Programm Dinge behandeln, die andernorts in der gleichen Rechtsqualität und mit demselben Inhalt schon geregelt sind? Nur darum geht es. Wir sind nach wie vor der Meinung, dass das nicht sinnvoll ist.
Wir sollten auch sehen, dass die Grundüberlegung, das Landesentwicklungsprogramm ein Stück schlanker zu machen, also zu entbürokratisieren und zu deregulieren, durchaus richtig ist. Wir haben dazu im Ausschuss einiges gemeinsam formuliert. Von dieser Grundlinie sollten wir uns nicht allzu sehr entfernen.
In die gleiche Richtung geht die Aufforderung der kommunalen Spitzenverbände, die argumentierten, das Ganze sei viel zu unflexibel und viel zu viel. Da haben wir alles Mögliche gehört, und da muss man dann auch zu dem Versuch stehen, das zu verschlanken. Das hat mit Minister Zeil − ich hätte fast gesagt mit dem mit dem Schnauzbart − nichts zu tun;
denn der Prozess läuft innerhalb der Staatsregierung ab. Es ist nicht so, dass ein Minister sagt, das mache ich jetzt, und die anderen sind daran nicht mehr beteiligt. Schauen Sie sich die Geschäftsordnung an. Darin steht, dass die Dinge immer abgeglichen werden müssen. Das ist manchmal mühsam, aber es ist nie so, dass der eine operiert und die anderen haben nichts zu sagen. Gerade in dem von Ihnen angesprochenen Energiebereich ist eine Abstimmung zwischen Umweltministerium und Wirtschaftsministerium immer zwingend notwendig. Das weiß ich aus eigener Erfahrung. Es ist auch nicht so, dass heute ein Rapport stattgefunden hätte.
Es hat − das wurde bereits geschildert − ein Spitzengespräch stattgefunden.
Nun, Sie wissen doch, dass wir auch als Fraktion bestimmte Anliegen in diesem Bereich hatten, die dann zur Diskussion standen.
Beim Anbindungsgebot beispielsweise gab es viele Diskussionen. Und wenn es dann unterschiedliche Auffassungen gibt, ist es doch sinnvoll, die Beteiligten zu einem Gespräch zusammenzuholen.
Das ist nicht zu spät. Entscheidend ist, dass die guten Ergebnisse dieses Gesprächs jetzt in den Entwurf einfließen, der uns demnächst vorgelegt wird. Und dann haben wir immer noch die Möglichkeit, die Sache weiter zu verbessern. Das ist uns ja nicht verwehrt.
- Herr Halbleib, ich denke zum Beispiel an das Anbindungsgebot. Ich habe es schon erwähnt. Das ist ein allgemeiner Streitpunkt, wie es in Zukunft gestaltet werden soll.
Kollege Huber hat mir geschildert, dass die Ergebnisse hervorragend sind.
- Ja, er war dabei.
Ich denke, wir sollten uns an dieser Sache jetzt nicht weiter aufhängen; das haben wir ausdiskutiert. Jetzt geht es darum, das Programm so gut wie möglich zu gestalten. Das sollte unser Ziel sein. Da sind wir, wie Sie wissen, immer für Diskussionen offen. Wir wollen versuchen, das Allerbeste zu machen. Wir sind auch bereit, einige Felder mit aufzunehmen, die vorher nicht enthalten waren. Das wissen Sie.
So entsteht am Schluss ein gutes Programm.
Sie haben die U 5 angesprochen. Ist Ihnen bekannt, dass der Münchner Oberbürgermeister diese Strecke früher als Chefsache behandelt hat und den Bürgerinnen und Bürgern im Münchner Westen versprochen hat, dass die UBahn von Laim nach Pasing verlängert wird? Glauben Sie, dass die U-Bahn-Planung in München jemals davon ausgegangen ist, dass man eine U-Bahn in einer Kleingartenanlage enden lässt? Es war immer das Ziel, diese U-Bahn zu bauen, weil sie ein wichtiges Teilstück des gesamten ÖPNV-Netzes ist, im Übrigen auch für die Umsteigebeziehungen in Pasing. Das ist einer der frequentiertesten Bahnhöfe in Bayern. Deshalb ist diese Planung wichtig. Der Antrag war wichtig, dass die Gleise freigegeben werden, damit die U-Bahn oberirdisch nach Pasing geführt werden kann. Das haben wir gegen Ihre Stimmen und in Übereinstimmung mit der Meinung Ihrer örtlichen Parteifreunde durchgesetzt. Das war richtig.
Herr Präsident, Kolleginnen und Kollegen! Die FREIEN WÄHLER versuchen erneut, wie schon andere vorher, das Doppelsicherungsverbot zu beseitigen und eine an sich überflüssige Klarstellung zu erreichen. Wir haben das Thema ausführlich besprochen und behandelt. Ihre Begründung dafür, dass Sie das wieder hochziehen, ist ziemlich dünn, weil eines der wesentlichen Ziele des neuen Landesplanungsgesetzes und des Landesentwicklungsprogramms gerade eine Entbürokratisierung, Verschlankung und Deregulierung ist. In diesem Zusammenhang muss das Doppelsicherungsverbot gesehen werden.
Der Herr Ministerpräsident hat ursprünglich gesagt, es solle ein weißes Blatt geben und alles, was darauf festgehalten wird, muss ganz besonders begründet werden und es muss streng beurteilt werden, ob man es überhaupt aufnehmen soll. Das ist von Anfang an die Grundlinie für dieses Gesetz gewesen. Wir haben einen vielstimmigen Chor, gerade aus der Kommunalpolitik, gehört, der geklagt hat, es sei zu unflexibel, es bestehe zu wenig Spielraum vor Ort, es sei zu bürokratisch usw. Alle Argumente gingen in die Richtung, es zu verschlanken und flexibler zu machen.
Wir haben eine intensive Diskussion darüber geführt, einiges erreicht und gemeinsam eine fruchtbare Debatte geführt. Deshalb ist es keine neue Interpretation, wie Sie das darstellen, und schon gar keine Missachtung des Landtags, wonach es ein bisschen weit gehe, wenn man die Vorgeschichte und die Strategie der Gesetzgebung betrachtet. Es ist doch sinnvoll, etwas, das mit der gleichen rechtlichen Qualität und mit dem gleichen Inhalt gesichert ist, nicht noch einmal im Landesentwicklungsprogramm zu behandeln. Es wäre unnötig, überflüssig und unlogisch. Sie sollten das zur Kenntnis nehmen.
Wir haben gemeinsam die Regelungsmöglichkeiten erweitert - Gesundheit, Kultur usw. Aber auch in dieser Beziehung gilt das Gleiche: Regelungen sind möglich, wenn aber diese Bereiche im Einzelfall in derselben Weise und mit demselben Inhalt woanders gesichert sind, gilt auch hier das Doppelsicherungsverbot. Das ist logisch. Ich verstehe insofern nicht, welcher Vorwurf in diesem Zusammenhang erhoben wird.
Man muss auch unterscheiden: Das eine betrifft das Doppelsicherungsverbot, wenn an anderer Stelle eine Sicherung vorgenommen worden ist. Das andere ist die Frage, was aufgenommen wird und was zweckmäßig ist. Das kann man unterschiedlich beurteilen. Wir werden über diese Fragen ausführlich diskutieren. Wir diskutieren auch intern, ob die Regelung ausreicht. In diesem Bereich bleibt die Regelungsmöglichkeit offen. Wenn es also nicht zweckmäßig ist, das oder jenes hineinzuschreiben, widerspricht das nicht dem Doppelsicherungsverbot. Insofern ist es unnötig, uns in dieser Form und nach so kurzer Zeit wieder mit dieser Frage zu befassen. Wir werden über die Thematik diskutieren, aber ich kann Ihnen keine große Hoffnung auf Zustimmung machen.
Herr Präsident, Kolleginnen und Kollegen! Die GRÜNEN haben einen Gesetzentwurf vorgelegt, der zwar gut gemeint ist, der aber leider in einer ganzen Reihe von Punkten überflüssig ist, weil es schon entsprechende Regelungen und Möglichkeiten zur Erreichung dieser Ziele gibt. Sie können regulieren, was Sie wollen; wenn der Bund zuständig ist, reicht die Kompetenz Bayerns nicht aus. Das gilt zum Beispiel für Fahrradstellplätze, wobei der Grund, warum man bei Pkws Stellplätze verlangt, der ist, dass der öffentliche Verkehrsraum geschont werden soll. Das trifft für die Fahrräder aber nicht zu. Trotzdem kann man sich überlegen, ob man so etwas macht.
Sie sprachen von Sonderbauten. Bei diesen sind ohnehin bauaufsichtliche Einzelanordnungen zu beachten. Das müsste nach Ihrem Vorschlag landesweit einheitlich ohne Berücksichtigung örtlicher Besonderheiten gemacht werden. Das ist aber nicht zweckmäßig und auch nicht notwendig.
Ich komme zum sparsamen Umgang mit Boden, mit Wasser und mit Energie. Hier ist es auch so, dass Bauordnungsrecht Sicherheitsrecht ist. Dafür ist die Bauordnung von der Systematik her zunächst einmal nicht der richtige Ansatzpunkt. Das ist aber auch nicht notwendig, weil es entsprechende Regelungen gibt.
Ich will jetzt nicht auf einzelne Regelungen eingehen, sondern nur das Wasserhaushaltsgesetz des Bundes oder die Energieeinsparverordnung nennen. Das alles ist bundesrechtlich geregelt. Das brauchen wir in der Bayerischen Bauordnung nicht noch einmal zu regulieren.
Ähnlich ist es bei der Vermeidung und Verwertung von Bauabfällen und Bodenaushub. Wir haben, wie wir alle miteinander wissen, das Kreislaufwirtschaftsgesetz, in dem diese Dinge geregelt sind und bei dem im Einzelfall darum gerungen wird, was richtig ist. Aber immerhin, es ist Bundesrecht und somit bundesrechtlich geregelt. Insofern ist es auch hier nicht ersichtlich, warum Sie das Ganze nochmals in der Bayerischen Bauordnung unterbringen wollen.
Zu den Abstandsflächen von Außendämmungen: Diesbezüglich haben Sie vor nicht allzu langer Zeit schon einmal einen Gesetzentwurf eingebracht, den wir damals bereits abgelehnt haben. In der Praxis hat sich gezeigt, dass es keinen Regelungsbedarf gibt und sich die Dinge erfahrungsgemäß in aller Regel nachbarschaftlich regeln lassen. Außerdem haben wir den § 248 des Baugesetzbuchs - BauGB. Auch dort ist eine Regelung für zulässige Abweichungen hinsichtlich des Maßes baulicher Nutzung, der Bauweise und der überbaubaren Grundstücksflächen getroffen worden. Warum sollen wir es jetzt noch einmal regeln?
Die Anordnung von Gebäuden betrifft eine ähnliche Problematik. Das ist Planungsrecht und Bundesrecht. Das können wir nicht in der Bauordnung regeln. Im Übrigen gibt es jede Menge Möglichkeiten im Planungsrecht zur Anordnung von Gebäuden, auch was energetische Aspekte anbelangt.
Die Stellplatzablöse wollen Sie um die investiven Maßnahmen des Fahrradverkehrs erweitern. Auch das ist überflüssig, weil nach geltendem Recht die Stellplatzablöse für sonstige Maßnahmen zur Entlastung der Straßen von ruhendem Verkehr einschließlich investiver Maßnahmen des öffentlichen Personennahverkehrs verwendet werden kann. Das können auch investive Maßnahmen des Fahrradverkehrs sein. Auch das ist möglich.
Dann haben Sie das autofreie Wohnen angesprochen. Auch diese Ergänzung ist aus unserer Sicht nicht erforderlich, weil man das über Artikel 63 regeln kann. Sie haben sich vorher wahrscheinlich nicht genau angeschaut, was alles schon möglich ist, und haben sich dann die Mühe gemacht, einen Gesetzentwurf zu schreiben.
Das Resümee ist: Es sind richtige Intentionen, die Sie verfolgen und die wir auch teilen. Aber Sie müssen
noch einmal genau nachschauen, was nach der Bauordnung möglich, was mit bayerischem Recht überhaupt regelbar und was nach Bundesrecht in letzter Zeit schon alles Schönes geregelt worden ist.
Ich denke, wir können Ihren Vorschlägen nicht nähertreten.
Herr Präsident, Kolleginnen und Kollegen! Die CSU-Fraktion unterstützt diesen Untersuchungsauftrag. Wir stimmen dem zu. Wir haben uns zusammengesetzt und sind den Untersuchungsauftrag durchgegangen. Das war ein guter Stil. Wir haben uns abgestimmt und sind zu einer Einigung gekommen. Dies ist in einen entsprechenden Antrag gemündet.
Bis heute ist die Betroffenheit und die Bestürzung, obwohl es immer wieder neue Nachrichten gibt, über diese Mordserie groß. Verurteilt wird ebenfalls die Brutalität, die Zynik und die Menschenfeindlichkeit. Die Betroffenheit darüber ist groß, dass es nicht gelungen ist, das Trio rechtzeitig zu enttarnen und die Straftaten zu verhindern. Ich will noch einmal mein Bedauern über die Verdächtigungen, die die Betroffenen erleiden mussten, zum Ausdruck bringen. Das Hohe Haus hat dies mit einer Entschließung im November sehr gut und sehr glaubhaft zum Ausdruck gebracht.
Wir unterstützen den Untersuchungsauftrag und den Untersuchungsausschuss, obwohl es bereits im Bundestag und in zwei anderen Ländern Untersuchungsausschüsse hierzu gibt, weil in Bayern fünf dieser Morde geschehen sind. Wir können uns in Bayern viel intensiver und detaillierter mit dem Geschehen auseinandersetzen, als das im Deutschen Bundestag möglich sein wird. Außerdem werden wir in Bayern eventuell Schlussfolgerungen über die Veränderung der Sicherheitsarchitektur ziehen müssen.
Bei allem Verständnis dafür, dass der Untersuchungsauftrag begründet werden muss, sollten wir zu Beginn einer solchen Untersuchung Zurückhaltung üben. Das möchte ich schon einmal sagen. Was mit den Einleitungsworten "Ich hoffe nicht" oder "Weiß ich nicht" ausgeführt wird, wird letztendlich doch zur Diskussion gestellt. Beispielsweise wurde zur Diskussion gestellt, ob in Bayern Akten vernichtet worden sind. Darauf gibt es keinerlei Hinweise.
Die rechtsextremen Straftaten des Nationalsozialistischen Untergrundes haben eine aggressive Dimension des Rechtsradikalismus in einer besonders drastischen Weise offenkundig gemacht. Wir haben deshalb allen Anlass, uns mit diesem Thema intensiv im Untersuchungsausschuss und auch an anderer Stelle auseinanderzusetzen. Wir müssen sehr wachsam sein, um den Schutz unserer freiheitlich-demokratischen Grundordnung aufrechtzuerhalten, weil es in der Tat einen massiven Angriff auf unsere Rechtsund Gesellschaftsordnung gegeben hat. Das gilt für Rechts. Ich sage aber auch: Das gilt für Links. Wir haben in der Bundesrepublik schon einmal erlebt, dass es einen massiven terroristischen Angriff von links auf die freiheitlich-demokratische Grundordnung gegeben hat. Beides ist notwendig. Herr Fromm war jemand, der immer davor gewarnt hat, dass die Bekämpfung des Rechtsradikalismus nicht den entsprechenden Stellenwert hat.
Wir schulden den Angehörigen, die einen Anspruch darauf haben, zu wissen, was wirklich geschehen ist, Aufklärung, zumal sich - das habe ich schon erwähnt der Verdacht zunächst gegen sie selbst gerichtet hat.
Ich sehe folgende Schwerpunkte: Warum ist es zehn Jahre lang nicht gelungen, diese Straftaten aufzudecken? Welche Ermittlungsstrategien hat es gegeben? Warum hat es diese gegeben? Damit müssen wir uns intensiv auseinandersetzen. Wie war die Zusammenarbeit der Sicherheitsbehörden innerhalb Bayerns, mit dem Bund und anderen betroffenen sowie beteiligten Ländern? Welche Rolle spielt der Verfassungsschutz bei der Bekämpfung des Rechtsradikalismus? Welche Rolle spielen die V-Leute, soweit sie in Bayern im Einsatz waren?
Ich denke ebenfalls, dass der Untersuchungsausschuss insgesamt dazu beitragen wird, die Öffentlichkeit über den Rechtsradikalismus aufzuklären. Damit können wir die Auseinandersetzung mit diesem Thema nicht nur jetzt, sondern auch in der Zukunft befördern. Das ist ein positiver Aspekt dieses Untersuchungsausschusses.
Wir haben einen ziemlich umfangreichen Untersuchungsauftrag vorliegen. Wie wir alle wissen, ist die
Legislaturperiode begrenzt. Es wird darauf ankommen, dass wir professionell und effektiv arbeiten. Wir sollten uns auf das wirklich Wesentliche konzentrieren. Es handelt sich um ein sehr ernstes Thema. Es ist - das haben die Vorredner auch gesagt - sehr positiv, dass wir als Demokraten in diesem Parlament zusammenstehen und gemeinsam daran arbeiten, die Vorgänge aufzuklären. Wir sollten konstruktiv darüber diskutieren, welche Konsequenzen gegebenenfalls aus diesen Untersuchungen gezogen werden sollen und müssen. Ich freue mich und wünsche uns eine konstruktive und effektive Zusammenarbeit, um die Probleme aufzuarbeiten und entsprechende Schlussfolgerungen zu ziehen.
Herr Präsident, Kolleginnen und Kollegen! Primär diskutieren wir hier über die Bankenaufsicht. In der Tat wurde die Möglichkeit eingeräumt. Deshalb ist es legitim, sich dazu klar zu äußern. Ich äußere mich deshalb auch klar und sage, dass ich eine solche direkte Bankenhilfe ablehne. Das haben wir immer getan, und das wollen wir auch in Zukunft so halten.
Hier muss man auch Folgendes sehen: Die spanischen Banken haben - vorsichtig ausgedrückt - einen dringenden Rekapitalisierungsbedarf. Die Installierung einer europäischen Bankenaufsicht wird mindestens ein Jahr, wenn nicht länger dauern. In der Zwischenzeit sind Bilanzen aufzustellen und Abschreibungen vorzunehmen. Wenn man den spanischen Banken helfen will, ist es aus meiner Sicht völlig unrealistisch zu warten, bis die Bankenaufsicht installiert ist. Dann wird im Rahmen des ESM die Frage aufkommen, ob der Gouverneursrat einzuschalten ist, weil ein Notfall vorliegt. In diesem Fall werden solche Kredite möglicherweise bewilligt. Das ist meine Befürchtung. Deshalb möchte ich hier klar sagen, dass ich so etwas ablehne.
Die Staaten müssen in der Haftung bleiben. Wir können einer Vergemeinschaftung von Schulden in dieser Form nicht zustimmen. Die gemeinsame Bankenaufsicht ist in einem zusammenwachsenden Finanzraum mit vielen Vernetzungen durchaus sinnvoll. Es kommt aber sehr darauf an, wie eine solche Bankenaufsicht ausgestaltet wird. Eigentlich haben wir in London eine europäische Bankenaufsicht, die nach Meinung der Akteure offenbar versagt hat. Die Frage lautet, welche Instrumente diese Bankenaufsicht haben wird und wie realistisch es ist, dass sie direkt in das nationale Geschehen eingreift. Wenn das einen Sinn haben soll, braucht die Bankenaufsicht wirksame Instrumente.
In Europa wird oft nicht beachtet, dass die Aufsicht risikoorientiert sein muss. Wir müssen uns auf die systemrelevanten Banken konzentrieren, weil bei denen die Risiken bestehen. Die Risiken bestehen nicht bei den Sparkassen. Herr Kollege Pohl, hier haben Sie völlig recht. In der Europäischen Union gibt es aber Überlegungen, wonach der Gesamtverband der Genossenschaften und der Sparkassen einbezogen wer
den sollte, der risikoaffin sei. Das müssen wir nachhaltig bekämpfen. Die haben kein Investmentbanking. Die machen keine Geschäfte, die große Risiken bergen. Die Aufsicht muss in diesem Punkt beschränkt werden. Diese Institute haben keine Europarelevanz.
Die Festsetzung von Kriterien für systemrelevante Banken ist nicht so einfach. Man geht davon aus, dass es 25 oder 30 in der Europäischen Union sind. Ein Manko ist, dass die Briten nicht dabei sein werden. Nach dem Verhalten von Herrn Cameron in den letzten Tagen kann ich mir nicht vorstellen, dass er sich einer europäischen Bankenaufsicht unterstellt. Das Gleiche gilt für die Finanztransaktionssteuer. Allerdings muss man vorangehen, auch wenn Einzelne zunächst einmal zurückbleiben.
Das Ganze muss man auch in Zusammenhang mit der Bankenunion sehen. Die Aufsicht betrifft nicht direkt die Bankenunion. In dieser Hinsicht stehen wir schwierigen Problemen gegenüber. Herr Van Rompuy hat den Auftrag, bis zum Herbst eine solche Bankenunion zu schmieden. Ich - das will ich klar sagen und viele aus der CSU-Fraktion lehnen eine derartige Vergemeinschaftung von Bankenschulden ab; denn dies wäre weitaus gigantischer als die Vergemeinschaftung von Staatsschulden. Dabei geht es um viele Billionen Euro. Das können wir nicht den deutschen Banken, aber vor allem nicht den Kunden der deutschen Banken aufladen. Das Gleiche gilt für eine Vergemeinschaftung der Einlagensicherung, die aus meiner Sicht auf keinen Fall kommen darf.
Meine Damen und Herren, wir sollten über die Bankenaufsicht, die Kautelen, die Überlegungen und Kriterien reden und am Ende eine solche Bankenaufsicht installieren. Hinsichtlich der Bankenunion rate ich jedoch zu großer Zurückhaltung. Über die Beschlüsse zum ESM wird es in Brüssel noch viele harte Diskussionen geben.
Da ich mit dem Kollegen Roos nicht direkt kommunizieren kann, möchte ich Sie bitten, nachdem er mit Herrn Waigel ein wenig in geschichtliche Untiefen geglitten ist, ihm doch klarzumachen, dass die Griechen unter Rot-Grün, indem
man den sozialistischen Brüdern in Athen entgegengekommen ist, aufgenommen worden sind, dass Herr Eichel viele Gutachten missachtet hat und, ein Letztes, dass die CSU im Deutschen Bundestag und im Europäischen Parlament gegen die Aufnahme Griechenlands gestimmt hat.
Herr Kollege Runge hat mich gerade in Verbindung gebracht mit der Behauptung, dass Angela Merkel die statistischen Verhältnisse Griechenlands verschleiert hätte. Dazu muss er wissen, dass Frau Merkel leider erst 2005 ins Amt gekommen ist
und 2004 - Moment einmal! - das Statistische Amt der Kommission
versucht hat, endlich in Griechenland zu kontrollieren.
Und wissen Sie, wer das verhindert hat? - Die rotgrüne Bundesregierung!
Frau Präsidentin, Kolleginnen und Kollegen! Wir beschließen heute ein neues Landesplanungsgesetz. Landesplanung ist eines der wichtigen Felder der Landespolitik. Wir haben intensiv über diesen Gesetzentwurf beraten und an einigen Punkten durchaus Einigkeit erzielt, vor allem in dem wesentlichen Punkt, welchen inhaltlichen Umfang künftig die Landesplanung und auch die Regionalpläne haben sollen.
Es handelt sich um ein Folgegesetz, das mit der Öffnungsklausel im Raumordnungsgesetz des Bundes ermöglicht worden ist. Wir haben diese Möglichkeit genutzt, um bayerische Besonderheiten in die Gesetzgebung einzubringen und uns auch um ein Stück Deregulierung und Flexibilisierung zu bemühen. Einer der Hauptvorwürfe gegen die bisherige Gesetzgebung und das bisherige Landesentwicklungsprogramm war ja oft, dass sie nicht ausreichend flexibel seien. Insofern glaube ich, dass dieses Gesetz durchaus insgesamt ein föderaler Gewinn ist.
Das Leitziel dieses Landesentwicklungsgesetzes sind die gleichwertigen Lebensverhältnisse in Bayern insgesamt. Das ist auch in den vergangenen Jahren immer ein ganz zentraler Ansatz unserer Landesentwicklungspolitik gewesen. In diesem Bereich hat es durchaus Erfolge gegeben, zum Beispiel eine gewisse
Konvergenz der Arbeitsmarktzahlen oder den Ausbau der Infrastruktur etc. Natürlich gibt es auf diesem Feld weiter - das will ich gar nicht verschweigen - große Herausforderungen. Ich nenne als Beispiel das Thema Demografie.
Der Leitmaßstab dieses Gesetzes ist die nachhaltige Entwicklung sowohl ökonomisch als auch ökologisch und sozial. Wir haben - das habe ich schon kurz erwähnt - die inhaltlichen Schwerpunkte gegenüber dem Entwurf der Staatsregierung wieder ausgeweitet auch auf die Politikfelder Bildung, Gesundheit und Soziales, um dem Charakter der Landesplanung als einer Gesamtplanung für das ganze Land Rechnung zu tragen, aber auch, um ein Signal in die ländlichen Räume zu senden, dass wir es mit dem Ziel einer gleichwertigen Entwicklung im gesamten Land ernst meinen.
Ich will auf einige Punkte eingehen, die in den Beratungen eine besondere Rolle gespielt haben. Wir haben an der Gewichtung, an der rechtlichen Ausformung, aber auch am Maß der Konkretisierung der Leitlinien und der Grundsätze festgehalten. Wir glauben, dass die Grundsätze mit einer gewissen Flexibilität versehen sein müssen, weil im Einzelfall zwischen verschiedenen Grundsätzen eine Abwägung erforderlich ist. Wir waren auch der Meinung, dass die Konkretisierung der Grundsätze - im Gesetz befindet sich hierzu schon ein ziemlich langer Katalog - im Landesentwicklungsprogramm stattfinden soll.
Wir haben uns gegen eine grundsätzliche Veränderung der Systematik des Gesetzes, die die GRÜNEN wollten, ausgesprochen und die bisherige Systematik beibehalten. Die Regionalen Planungsverbände bleiben bestehen. Am Anfang hat es eine Diskussion darüber gegeben, ob wir sie erhalten sollen oder nicht. Die Regionalplanung bleibt auch eine kommunale Aufgabe im übertragenen Wirkungskreis. Auch darüber, ob sie vollständig kommunalisiert werden soll, gab es eine Diskussion. Wir haben entschieden, dass der Zuschnitt der Regionalen Planungsverbände im Landesentwicklungsprogramm geregelt werden soll und dass die Regionalen Planungsverbände nicht selbstständig über ihren regionalen Zuschnitt entscheiden sollen.
Es gibt keine Pflicht zur Einrichtung Regionaler Planungsbeiräte, aber es steht natürlich den Planungsverbänden offen - so steht es auch in unserem Gesetzentwurf -, solche Regionalen Planungsbeiräte zu installieren. Wir haben uns gegen sogenannte regionale Flächennutzungspläne ausgesprochen, weil wir der Meinung sind, dass die Regionalplanung nicht die Detailschärfe aufweist, die dafür notwendig ist. Auch
unter den Kommunen gibt es Absprachen, um so etwas auf der Ebene der Kommunen zu realisieren.
Was die Planungsinstrumente anbelangt, haben wir uns gegen sogenannte Eignungsgebiete ausgesprochen - das ist eine Planungskategorie, die im Raumordnungsgesetz des Bundes enthalten ist -, weil wir der Meinung sind, dass das, was wir jetzt hatten, nämlich die Möglichkeit, Vorranggebiete, Vorbehaltsgebiete und Ausschlussgebiete zu bestimmen, ausreichend ist und andererseits flexibler und klarer ist als das, was solche Einigungsgebiete am Ende bedeuten würden. Ich will das jetzt nicht näher ausführen.
Raumordnungsverfahren wird es auch künftig bei erheblicher Raumbedeutsamkeit geben. Das war auch ein Streitpunkt; es ist nämlich verlangt worden, das Wort "erheblich" zu streichen. Wir waren aber der Meinung, dass dies letztendlich zu einem Übermaß solcher im Einzelfall doch schwieriger und umfangreicher Verfahren führen würde.
Wir sind dabei geblieben, dass es, was das Thema Umwelt anbelangt, eine Umweltprüfung gibt, nicht aber die Umweltverträglichkeitsprüfung auf der Ebene der Raumordnungsverfahren, weil sie ohnehin in den Planfeststellungsverfahren etc. notwendig ist. Wir haben auch entschieden, dass Raumordnungspläne bei Bedarf und nicht nach festen Terminen fortgeschrieben werden sollen. Ich glaube, auch das ist ein Beitrag zur Flexibilisierung und zur Entbürokratisierung.
Wir haben für die Zielabweichungsverfahren eine Regelung getroffen, die vom Regierungsentwurf abweicht, und zwar dann, wenn ein Zielabweichungsverfahren nur Festlegungen in einem Regionalplan betrifft. Wir waren der Meinung, dass dann nicht das Ministerium, sondern die höhere Landesplanungsbehörde über solche Zielabweichungsverfahren entscheiden soll.
Das System der zentralen Orte wollen wir beibehalten. Das ist auch immer wieder diskutiert worden. Was aber am Ende gelten soll, wollen wir im Landesentwicklungsprogramm festlegen. Es zeichnet sich ab, dass es eine Reduzierung der zentralen Orte auf möglicherweise drei Stufen geben wird.
Was die Behördenorganisation angeht, ist es wichtig, dass die untere Landesplanungsbehörde wegfällt. Das ist auch einer der Punkte, mit dem wir ein Stück Entbürokratisierung erreichen.
Wenn wir das Gesetz in dieser Form, in die wir es nun in den parlamentarischen Beratungen gebracht haben, ansehen, glaube ich sagen zu können: Es ist eine hervorragende Grundlage für die künftige
Landes- und Regionalplanung. Wir haben das Ganze ein Stück entbürokratisiert und flexibilisiert. Wir haben der Regionalplanung zusätzliche Möglichkeiten geschaffen, freiwillige Aufgaben da zu übernehmen, wo es als notwendig angesehen wird.
Ich denke, wir haben in den wesentlichen strittigen Fragen vernünftige Kompromisse erzielt. Wir haben eine kompakte, übersichtliche Regelung geschaffen, auf deren Grundlage das Landesentwicklungsprogramm jetzt diskutiert und fortgeführt werden kann.
Auch hierzu können wir noch vielfältige Diskussionen führen. Ich bitte Sie alle, heute diesem Gesetz, das ein gutes Gesetz ist, zuzustimmen.
Frau Präsidentin, Kolleginnen und Kollegen! Wir diskutieren wieder heftig über das Thema S-Bahn. Das ist zum einen der Tatsache geschuldet, dass sich der Bund bisher nicht in der Lage sieht, die Röhre zu finanzieren, aber auch der Tatsache, Herr Kollege Rinderspacher, dass sich der Münchener Oberbürgermeister nachhaltig der Vorwärtsstrategie einer Vorfinanzierung verweigert.
Dies gilt auch an anderer Stelle. Da brauchen wir nicht über die ordnungspolitische Richtigkeit zu diskutieren. Aber aus der Not heraus wird so etwas gemacht.
Der Oberbürgermeister ist nicht bereit, einen pragmatischen Weg zu gehen, sondern verbeißt sich in Zuständigkeitsfragen. Ich muss einmal eines klarstellen: Der Freistaat Bayern ist für die Vorfinanzierung ge
nauso wenig zuständig wie die Landeshauptstadt München.
Trotzdem ist er bereit, um den Bau des Tunnels zu ermöglichen.
Herr Kollege Runge, wir mögen ja in der einen oder anderen Bewertung übereinstimmen. Aber wenn Sie sagen, der Freistaat Bayern habe hier etwas versaubeutelt, dann ist das total falsch und abwegig. Denn der Freistaat Bayern hat das notwendige Geld in den Haushalt eingestellt.
Deshalb verstehe ich all die Vorwürfe gegen den Freistaat Bayern nicht. Die Vorwürfe können Sie möglicherweise gegen Berlin richten, aber nicht gegen den Freistaat Bayern. Sie haben behauptet, der Ministerpräsident würde Wahlkampf betreiben. Ich habe eher den gegenteiligen Verdacht: Der Münchner Oberbürgermeister glaubt, dass eine Verweigerung politisch nützlicher wäre als zu zahlen. Da wird er sich gewaltig täuschen; denn den Leuten kommt es darauf an, dass etwas passiert. Sie haben keine Lust auf Parteitaktik, Verweigerung oder derartige Spielchen.
Der Münchner Oberbürgermeister windet sich. Ich will jetzt keinen Vergleich aus dem Tierreich heranziehen. Er sagt jetzt das Gleiche, was er am Anfang gesagt hat. Er will vielleicht mitfinanzieren, wenn die Landkreise auch mitfinanzieren würden, obwohl er weiß, dass die das nicht wollen. Es ist doch praktisch, wenn man sagen kann "Das mache ich", wenn man weiß, dass sich das Vorhaben nicht realisieren lässt.
Dann hat er auch noch nach dem Mediator Peter Gauweiler gerufen. Er denkt vielleicht, dass ihn der europäische Rettungsschirm vor einer Vorfinanzierung retten wird. Möglicherweise ist ihm diese Idee auf Mykonos gekommen, wo er sich kürzlich aufgehalten hat.
Das bringt uns jedoch nicht weiter. Ich möchte auf das Risiko der Vorfinanzierung eingehen, weil das eine Rolle spielt. Der Freistaat Bayern hat hinsichtlich der
Vorfinanzierung das gleiche Risiko wie die Landeshauptstadt München. Das möchte ich hier feststellen.
Liebe Freunde, ich glaube, die Diskussion der letzten Tage hat uns vorangebracht. Jetzt ist es wichtig, dass zum einen alle Anstrengungen unternommen werden, um eine Finanzierung zu finden, und dass es zum anderen mit konkreten Projekten aus diesem Programm vorangeht und diese Programme finanziell unterlegt werden. Darauf lege ich größten Wert. Damit werden wir tatsächliche Verbesserungen in diesem S-BahnSystem für die Bürger erreichen. Hier sind wir uns sicherlich einig.
Unsere Fraktion wird kein weiteres Hinhalten und keine weitere Verzögerung der Planung, Durchführung und Finanzierung dieser Projekte hinnehmen, unabhängig davon, wie diese Finanzierungsdebatte weitergeht.
Lassen Sie mich noch eine weitere Bemerkung zur Schwierigkeit der Finanzierung machen. Das ist vielen nicht klar. Wir reden immer über eine Lücke von 750 Millionen Euro. Wir müssen aber berücksichtigen, dass in dem Moment, in dem der Topf des GVFG aufgefüllt oder eine Sonderfinanzierung erfolgen wird, 16 Länder auf der Matte stehen und sagen werden: Wir auch. Das bedeutet, dass mehr Geld eingelegt werden muss, als für München erforderlich ist. Diesen Umstand müssen wir uns verinnerlichen, wenn wir versuchen, dieses Projekt zu finanzieren.
Ich glaube, dass wir auf einem guten Weg sind. Wir kämpfen um die Finanzierung und um konkrete Verbesserungen für das S-Bahn-System in München.
Herr Präsident, Kolleginnen und Kollegen! Um die Rauchwarnmelder raucht es wieder, wie schon öfter hier im Hohen Hause.
Das ist ein hartnäckiges Thema, das allerdings nicht so einfach zu behandeln ist, wie es zum Teil jetzt von Ihnen dargestellt wird.
Wir sind uns darin einig, dass Rauchwarnmelder grundsätzlich sinnvolle Einrichtungen sind. Darin sind wir uns schon lange einig, und deshalb gibt es seit Jahren die Strategie der Staatsregierung, die Leute durch Aufklärung, Flyer usw. dazu zu veranlassen, so etwas zu installieren.
Es gibt aber eine ganze Reihe von Fragen - der Kollege von den FREIEN WÄHLERN hat einiges dargelegt -, die nicht wirklich bis zum Ende geklärt sind.
Letztes Mal haben wir den Antrag der SPD abgelehnt, die aus meiner Sicht etwas völlig Falsches und Unbehelfliches beantragt hat. Sie hat nämlich beantragt, dass man das nur in Neubauwohnungen installieren soll. Das war ihr letzter Antrag. Das ist ein Quatsch, weil uns das wirklich nicht weiterbringt.
- Das habe ich damals auch gesagt. Herr Kollege, Sie können im Protokoll nachlesen, dass ich damals gesagt habe, dass wir die Dinge weiter prüfen wollen.
Lesen Sie das nach. Ich habe gesagt, dass wir eine gesetzliche Regelung nicht ausschließen und dass wir die Dinge noch vertiefen wollen. Das gilt auch heute.
Wir haben zum Beispiel mit der Münchner Feuerwehr Gespräche geführt und haben uns mit dem einen oder anderen Thema weiter befasst. Nach wie vor sind ein paar schwerwiegende Fragen nicht geklärt. Es geht nicht nur darum, ob man etwas näher prüft oder nicht. So ist zum Beispiel die Frage zu klären, welche Haftungsauswirkungen das hat. Das ist doch gravierend! Stellen Sie sich einmal vor, jemand hat keinen Rauchwarnmelder eingebaut, dann kommt die Versicherung und sagt: Das ist eine Obliegenheit, ziehen wir mal die Hälfte ab. Das ist nicht so einfach. Das muss auch noch geklärt werden.
Gleichwohl sind wir der Meinung, dass wir uns aufgrund der Diskussionen, unserer Überlegungen und der Informationen, die wir eingesammelt haben, jetzt in der Tat einer gesetzlichen Regelung annähern, aber wir brauchen noch weitere Zeit, um zu klären, was letztlich Sache ist. Der Kollege hat schon die technischen Fragen angesprochen. Da geht es schon los: Welcher Rauchwarnmelder ist denn wirklich tragfähig? Wie ist es mit den Batterien? Wie ist es mit Akkus? Viele Fragen müssen noch geklärt werden. Welchen technischen Standard muss zum Beispiel ein Rauchwarnmelder haben? Diese technischen Fragen müssen noch geklärt werden. Wir nähern uns der Sache aber jetzt an, weil wir auch sehen, dass in anderen Bundesländern die Verpflichtung doch zu einer Erhöhung der Quote geführt hat und dass die freiwillige Annäherung bisher nicht sehr wirksam war. Das ist unsere Position. Deshalb werden wir jetzt eine gesetzliche Regelung ins Auge fassen.
Dem Antrag, den die SPD heute eingebracht hat, können wir aber leider wieder nicht zustimmen.
Wir wollen, und dieser Position haben wir uns in den letzten Monaten angenähert, -
- Herr Kollege Güller, Sie kennen doch die Diskussionslage, die wir mit der Staatsregierung hatten.
- Nein, nein. Wir wollen gemeinsam mit der FDP einen Gesetzentwurf einbringen. Wir wollen nicht, wie Sie in Ihrem Dringlichkeitsantrag geschrieben haben, eine Vorlage der Staatsregierung.
Das ist keine von mir kreierte Geschichte aufgrund der Diskussion hier.
- Nein, wir wollen eine Gesetzesinitiative zur Änderung der Bayerischen Bauordnung aus dem Parlament einbringen. Das basiert auf der Diskussion, die wir hier im Haus in den letzten Monaten geführt haben.
So, das ist nun klar. Der Antrag der FREIEN WÄHLER geht uns nicht weit genug, obwohl wir - darauf habe ich schon hingewiesen -, inhaltlich einiges teilen. Es muss noch einiges geklärt werden, da haben Sie völlig recht. Das sehen wir genauso.
Deshalb wird die Bearbeitung des Antrags auch einige Zeit dauern. So ist unsere Position.
So werden wir abstimmen.
Frau Präsidentin, Kolleginnen und Kollegen! Es ist richtig, dass wir die Sache schon länger diskutieren. Trotzdem, Herr Kollege, möchte ich zurückweisen, dass wir "Brandbeschleuniger" seien. Das geht schon etwas sehr weit.
Sie sind doch sonst ein vernünftiger Mensch, und kommen nun mit Argumenten, die Sie hier besser nicht gebrauchen sollten.
Dass Rauchwarnmelder grundsätzlich positiv sind, darüber sind wir uns alle einig. Sie sind relativ kostengünstig usw. Worüber wir uns nicht einig sind, ist die Frage, ob man sie verpflichtend vorschreiben soll. Dazu sind wir und die Staatsregierung bisher der Meinung, dass es in diesem Fall besser ist, auf die Eigenverantwortung zu setzen. Wir verbieten sie nicht. Sie tun gerade so, als würden wir den Menschen verbieten, Rauchwarnmelder einzubauen. Es ist aber ein Problem, wenn man etwas vorschreibt, reguliert und dann nicht kontrolliert. Das ist im Endeffekt nichts anderes als ein Appell, da jeder weiß: Wenn ich ihn nicht einbaue, passiert auch nichts.
Ich denke, man sollte nicht den Eindruck erwecken, der hier entsteht, wenn man die Begründung Ihres Gesetzentwurfs anschaut. Da werden Zahlen genannt, wie viele Brandopfer es gibt, und dann wird ein wenig der Anschein erweckt: Wenn wir Rauchwarnmelder haben, dann gibt es diese nicht mehr. Soweit
ich es überschaue, gibt es keine vernünftige Statistik, in der man diese Korrelation wirklich herstellen und sagen kann, in welchen Fällen das Fehlen eines Rauchwarnmelders ursächlich für Todesopfer oder Schäden durch Brände gewesen ist.
Sie haben es auf die Neubauten bezogen. Das ist schon vom Volumen her fraglich, da die größeren Probleme vermutlich im Bereich des Altbaubestandes bestehen, bei dem die Brandgefahr aufgrund des Alters der Gebäude, etc. sicher größer ist als im Neubaubereich. Wenn man es auf Altbauten bezieht, sieht man - wir haben dazu beispielsweise Stellungnahmen aus Mecklenburg-Vorpommern, wo es so etwas gibt -, welche Probleme damit verbunden sind. Ich möchte das nicht im Einzelnen ausbreiten. Wenn dem Besitzer die Pflicht auferlegt wird, entstehen alle möglichen Probleme: Welche Rolle spielt der Eigentümer? Wer zahlt es?, usw. Es ist also im Einzelfall nicht so einfach, wie man es sich vorstellt.
Deshalb werden wir Ihrem Gesetzentwurf nicht zustimmen, was nicht ausschließt, dass wir die Sache weiter im Auge behalten, um vertiefte Erfahrungen zu sammeln. Solche Erfahrungen entstehen nicht innerhalb kurzer Zeit, wenn in den Ländern so etwas eingeführt wird, sondern es bedarf einer gewissen Zeitspanne. Allein die Einbaufristen betragen fünf Jahre. Das heißt, es dauert seine Zeit, bis man sieht: Wie wirkt es wirklich? Lohnt sich das? Ist es nicht zu bürokratisch?
Insofern sage ich: Wir lehnen den Gesetzentwurf ab, aber wir werden die Entwicklung weiter beobachten und uns entsprechend informieren, wie sich die Lage in den Ländern entwickelt, die die Pflicht zum Einbau von Rauchwarnmeldern eingeführt haben. Dann mag es sein, dass wir uns in mehr oder weniger kurzer Frist wieder einmal darüber unterhalten.
Herr Kollege Wörner, Sie reden von den Handwerkern, den Solarzellenherstellern und von den Subventionsempfängern. Was mich stört - das erwarte ich eigentlich von Ihnen
als Sozialdemokrat -, ist, dass Sie nicht einmal darüber sprechen, dass die vielen kleinen Leute in Deutschland jetzt schon mit 100 Milliarden Euro belastet sind und wir immer das Ziel hatten, am Ende noch eine preiswerte Stromversorgung zu gewährleisten. Das wundert mich gerade von Ihnen.
Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Es wird Sie nicht überraschen, dass wir den Gesetzentwurf begrüßen und als eine sehr gute Grundlage ansehen, wie wir künftig eine moderne Landesplanung gestalten können. Er ist ein kompakter Entwurf, er fasst zusammen, er ist ein Vollgesetz. Er setzt - das ist wichtig - das Raumordnungsgesetz des Bundes, das im Jahre 2008 grundlegend geändert wurde, um und macht Gebrauch von den Abweichungsmöglichkeiten des Grundgesetzes in diesem Bereich. Damit können wir eine ganze Menge föderaler Anliegen verwirklichen.
Es war immer der Ruf gerade auch aus dem kommunalen Bereich - auch wenn Sie das nicht mehr wahrhaben wollen, Frau Kollegin -, dass hier Entbürokratisierung und Deregulierung stattfinden sollen. Das Ganze soll flexibler gestaltet werden, damit im Einzelfall mehr Möglichkeiten bestehen, die örtliche Situation zu berücksichtigen.
Hier wurde schon sehr viel über die gleichwertigen Lebens- und Arbeitsbedingungen gesprochen. Das möchte ich jetzt nicht wiederholen, sondern lediglich feststellen, dass deren Schaffung jahrzehntelange Politik der Staatsregierung war und ist und gerade jetzt große Erfolge zeigt. Vergleichen Sie doch beispielsweise einmal Oberbayern und Oberfranken bezüglich der Arbeitslosenquoten. Da ist es unbestritten, auch
wenn Sie das, was diese Arbeitslosenquoten anbelangt, in Ihrer Rede gerade heruntergespielt haben.
Wir haben große Einzelerfolge zu verzeichnen. Sehen Sie sich einmal die Verringerung der Arbeitslosigkeit im Landkreis Cham an. Da kann man nur sagen: Hut ab. Im Übrigen haben wir auch nichts mit den Vorschlägen der Zukunftskommission im Sinn, die von der Konzentrierung auf bestimmte Leuchttürme spricht. Das war nie Politik der bayerischen Staatsregierung und der CSU-Fraktion und wird es auch in Zukunft nicht sein.
Natürlich gibt es Konflikte, wenn die inhaltlichen Schwerpunkte reduziert werden. Es ist aber nicht so, Frau Kollegin, dass dadurch Planlosigkeit entstünde. Wir haben vielmehr auf all diesen Feldern - nehmen Sie die Krankenhausplanung, die Schulstruktur oder ähnliches - detaillierte Fachplanungen, Einzelplanungen, politische Planungen. Es bleibt allerdings immer eine Gratwanderung, einerseits zu sagen, wir wollen Entbürokratisierung und Vereinfachung, und auf der anderen Seite, wenn es konkret wird, immer mal wieder festzustellen, dieses oder jenes fehle. Das ist eine unvernünftige Haltung, und man muss den Mut haben zu sagen, dass man nicht alles in das Gesetz hineinschreiben sollte.
Das Gleiche gilt für die Grundsätze. Schauen Sie sich doch Artikel 6 an. Was ist da nicht alles hineinformuliert! Man muss das Ganze auf die Grundsätze beschränken. Es folgt ja noch das etwas ausführlichere LEP, und hinzu kommen dann noch die Fachplanungen.
Ich erinnere nur an das Prinzip des Doppelsicherungsverbotes. Das war gleichfalls in der Diskussion. Das ist im Grunde das Gleiche. Es gibt eine Fachplanung, und dann schreiben wir das Ganze noch einmal ins LEP oder ins Landesplanungsgesetz? Man muss sich dann schon entscheiden: Okay, es gibt eine Fachplanung und dann brauchen wir es nicht noch einmal im Gesetz. Damit erhalten wir ein ganzes Stück weit Vereinfachung.
Auf die Regionalplanung sind Sie nur ganz kurz eingegangen. Da haben wir die Möglichkeit bzw. es soll da die Möglichkeit geschaffen werden, dass sich die Regionalen Planungsverbände auch mit der Entwicklungsplanung befassen. Ich halte das für sehr wichtig und richtig. Damit kann aus der Region etwas entwickelt werden, was sich positiv auf die Wirtschaft und den Arbeitsmarkt auswirkt.
An diesen meinen Überlegungen sehen Sie auch, welche Widersprüchlichkeiten es gibt. Der Gemeindetag sagt, wir sollten auf das Thema Siedlungsstrukturen verzichten. Das muss man sich einmal vorstellen.
Das ist völlig gegensätzlich zu dem, was ich als ehemaliger Umweltminister für richtig gehalten habe, nämlich zu versuchen, unsere Landschaft zu schützen.
Wenn man diese unterschiedlichen Anforderungen vergleicht, sieht man, dass es in vielen Bereichen einen vernünftigen Kompromiss gibt. Es wird mehr Flexibilität ermöglicht, tatsächlich dereguliert und weniger Verbindliches festgeschrieben. Insofern haben wir eine sehr gute Diskussionsgrundlage für die weiteren Beratungen im Hohen Haus.
Herr Präsident, Kolleginnen und Kollegen! Die Regierungserklärung des Wirtschaftsministers hat einmal mehr gezeigt, dass Bayern ein Premiumland ist. Ich verstehe nicht, dass Sie es, wenn wir das mit vielen Fakten beschreiben, als arrogant empfinden. Denn gleichzeitig sagen Sie, dass Sie sich darüber freuen und stolz darauf sind.
Dies ist mir nicht ganz verständlich.
Der Wirtschaftsminister hat sich zu Wachstum, Arbeitslosenquote etc. geäußert. Ich will nur auf einen Aspekt hinweisen, der vielleicht auch Sie interessieren müsste. Wir haben in Bayern die geringste Armutsquote. Das zeigt, dass wir auch die Balance zwi
schen Wirtschaft und dem Feld der Sozialpolitik sehr gut schaffen und damit in Bayern eine vorbildliche soziale Marktwirtschaft haben.
Sie haben natürlich recht - wir betonen es auch immer wieder -, dass wir es hier mit dem Ergebnis des unternehmerischen Potenzials und der Leistungsfähigkeit der Arbeitnehmer zu tun haben. Aber Sie müssen auch zur Kenntnis nehmen, dass dieses Ergebnis auf einer langfristigen und richtigen wirtschaftspolitischen Strategie in Bayern beruht und es uns gelungen ist, einen Weg zu beschreiten, der zu dieser positiven Entwicklung geführt hat.
Hier spielte und spielt die Mittelstandsförderung eine Rolle. Zwar sind die großen Unternehmen genauso wichtig, aber wir haben den Mittelstand frühzeitig gefördert. Inzwischen ist das ein Modell für ganz Deutschland. Wir haben es im Rahmen der Globalisierung weiterentwickelt, was die Anpassung der Förderung an die neuen Bedingungen anlangt. Wir haben den Mittelstandsschirm geschaffen. Im Übrigen leistet die bayerische Politik mit der LfA - das ist heute noch gar nicht erwähnt worden - eine ganz wichtige Unterstützung, die sich sehr positiv auswirkt. Der Mittelstand ist - das war immer unsere Politik - das Rückgrat der bayerischen Wirtschaft.
Zu unserem Erfolgsrezept gehört auch die berufliche Bildung; auch diese ist heute noch nicht erwähnt worden. Seit vielen Jahren fördern wir gemeinsam mit den Kammern die Bildung nachhaltig. Aber wir stehen jetzt natürlich vor der neuen Herausforderung des Fachkräftemangels.
Mit unserer Clusterpolitik haben wir eine wichtige wirtschaftspolitische Innovation geschaffen. Diese überarbeiten wir gegenwärtig. Sie befördert den Technologietransfer und ist zu einem ganz wichtigen Standortvorteil geworden.
Wir haben - manche erinnern sich daran noch - die Revierferne der 50er- und 60er-Jahre und den Nachteil, den Bayern dadurch hatte, beseitigt und für wettbewerbsfähige Strompreise gesorgt. Nachdem jetzt regenerative Energien zur Verfügung stehen, haben wir die Energiewende beschlossen und setzen sie um. Natürlich hat das viele Herausforderungen und Umstrukturierungen zur Folge. Den Arbeitsplatzabbau bei Eon kann man nicht darauf zurückführen, dass wir privatisiert haben; RWE und Areva machen das Gleiche. Hier handelt es sich um Konsequenzen der Energiewende, die wir in Kauf nehmen müssen.
Wir müssen darauf achten, dass die Wertschöpfung bei der Stromproduktion in Zukunft in Bayern ver
bleibt. Ich sehe da durchaus gewisse Gefahren. Denn Eon hat erklärt, in Bayern werde kein Gaskraftwerk gebaut werden, und Herr Oettinger verfolgt eine Strategie, nach der in Europa 40 neue Kernkraftwerke mit EU-Förderung gebaut werden sollen. Darauf müssen wir ein Auge haben.
Auch auf die Strompreisstrategie müssen wir im Hinblick auf die Wirtschaft achten. Wir dürfen nicht die Stromfresser auf Kosten des Mittelstands entlasten, wie es nach meiner Ansicht zum Teil schon geschehen ist; das ist meines Erachtens ein schwerer Fehler gewesen. Daneben müssen wir die Belastbarkeit der Verbraucher im Auge behalten, die ja im Wege der Umlagefinanzierung perspektivisch durch die EEGUmlage mit 20 Milliarden Euro und zusätzlich mit Strompreissteigerungen belastet werden. Ökonomisch gesehen kostet dies Kaufkraft und schwächt damit ein Stück weit die Binnenwirtschaft.
Wir treten seit vielen Jahren für gleichwertige Lebensverhältnisse in ganz Bayern ein. Hier spielen die Regionalförderung und der Einsatz der europäischen Förderinstrumente eine Rolle. Wir werden die Dinge auch wieder im LEP festschreiben, im Übrigen auch in die Verfassung aufnehmen.
Wenn auch Sie jetzt hastig Texte zur Verfassungsänderung vorlegen, dann freut uns das. Aber es handelt sich dabei irgendwie um einen Fall des Plagiierens in der Wirtschaftspolitik. Davon sollten Sie lieber ablassen.
In der Diskussion hierüber haben wir klargestellt, dass wir durchaus für Henzler-Türme in den Metropolregionen sind. Aber es müssen Leuchttürme im ganzen Land sein. Die gibt es auch tatsächlich. Das entspricht unserer Politik. Politik ist am Ende mehr, als ökonomische Effizienzanalysen abzuschreiben; das sage ich ganz deutlich.
Wir haben im ganzen Land Fachhochschulen geschaffen, die wirtschaftliche Kristallisationspunkte sind. Wir bemühen uns mit unserer Bildungspolitik, die Bildungsstruktur im ganzen Land trotz des demografischen Wandels zu erhalten.
Ein wichtiger Teil unserer Wirtschaftspolitik war immer auch die Infrastrukturpolitik. Ich erwähne Schiene, Straße, Breitband, aber auch die Energieinfrastruktur. Da sehen wir Sie auf der linken Seite des Hauses häufig auf den Barrikaden oder in Verwirrung und Orientierungslosigkeit, wie wir es bei der SPD hinsichtlich des Themas dritte Startbahn kennen.