Die Zuweisungen zu den Kosten der Schülerbeförderung steigen um 12 Millionen Euro. Damit gelingt es uns, die 60-prozentige Beteiligung zu halten, die ganz besonders wichtig ist, um die Schülerbeförderung auf eine vernünftige Basis zu stellen. Die Kommunen legen ganz besonderen Wert darauf.
Die allgemeinen Bedarfszuweisungen sind um 4 Millionen Euro auf 19,6 Millionen Euro gestiegen. Vorhin wurde angesprochen, dass die Kommunen weit schlechter gestellt seien. Deshalb ist es mir ein Anliegen, auf den Anhang zu verweisen. Der besondere Vorteil des Finanzausgleichsgesetzes ist, dass der Ausgleich übersichtlich und nachvollziehbar ist und man feststellen kann, wie viel den Kommunen verbleibt, um investieren zu können. Sie können dem Finanzausgleich entnehmen, dass in den letzten zehn Jahren die Einnahmen der Kommunen um 28,5 % gestiegen sind,
während die Einnahmen des Freistaats Bayern nur um 15,8 % gestiegen sind. Das sind fast 13 Prozentpunkte mehr. Das ist beachtlich. Die Kommunen sind nicht schlechter gestellt, sondern sie kommen besser weg. Nach den Finanzausgleichsleistungen beträgt die Einkommenssteigerung des Freistaats Bayern 10,5 Prozent und die der Kommunen 28,5 %.
Besonders wichtig ist, dass der Ausgabenzuwachs des Freistaats Bayern in den letzten zehn Jahren 26 % betragen hat, die Kommunen aber 34,2 % mehr bekommen haben. Sie sehen, der Freistaat Bayern ist ein guter und verlässlicher Partner der Kommunen. So soll das bleiben.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, Herr Ministerpräsident, Herr Finanzminister, liebe Kolleginnen und Kollegen! Zunächst muss ich ankündigen, dass einige Überschneidungen kommen werden; denn die Opposition hat weitgehend gleiche Anliegen. Trotzdem ist es nötig, da und dort zu wiederholen, was wir uns von dem Haushalt erwarten.
Der Zeitpunkt der Einbringung des Haushalts ist zu kritisieren. Heute ist der 2. Februar 2011, und die Steuerschätzung war Anfang November 2010. Das ist immerhin drei Monate her. Es wäre sinnvoll und hilfreich gewesen, wenn der Haushalt etwas früher vor
gelegt worden wäre. Es wäre gut gewesen, wenn die Fraktionen vor ihren traditionellen Klausurtagungen im Januar unterrichtet worden wären. Andererseits hat jedes Negative sein Positives: Wir hätten zu dieser Diskussion dann nicht die Erkenntnis gehabt, dass das Jahr 2010 nicht nur 1,7 Milliarden Euro, sondern 2,2 Milliarden Euro Überschuss gebracht hat. Wir haben das bereits gegen Ende des letzten Jahres prognostiziert. Wir haben die laufenden Steuereinnahmen mit den Ausgaben verglichen und ziemlich punktgenau gesagt, dass es in etwa 2,2 Milliarden Euro Überschuss geben werde.
Sie, Herr Finanzminister, und auch die Staatsregierung haben in den letzten Wochen immer wieder darauf hingewiesen, dass Sie nunmehr zum sechsten oder siebten Mal einen allgemeinen Staatshaushalt ohne Neuverschuldung vorlegen. Die Betonung liegt auf dem Begriff "allgemeiner Staatshaushalt", weil Sie den Nachtragshaushalt 2008 mit einer Kreditaufnahme von 10 Milliarden Euro gerne und bewusst ausklammern. Ich kann verstehen, dass Ihnen dieses Thema unangenehm ist. Mir als langjährigem Haushaltspolitiker ist es im Sinne der Haushaltswahrheit ein besonderes Anliegen, dass Sie das auch erwähnen. Es wäre zu einfach für einen Haushaltspolitiker, wenn er den ausgeglichenen Haushalt zum ordentlichen machen und die Kreditaufnahme in einem Sonderhaushalt regeln würde. So könnte man immer von einem ausgeglichenen Haushalt reden. So ist es aber nicht, und so ist das auch nicht möglich. Ein ausgeglichener Haushalt ohne Neuverschuldung muss selbstverständlich das Ziel einer nachhaltigen Haushaltspolitik sein. In dieser Frage gebe ich Ihnen recht. Es reicht aber nicht aus, wenn lediglich keine Nettokreditaufnahme erfolgt. Es sollten vielmehr auch keine Lasten in die Zukunft verschoben werden. Dieses Ziel erreichen Sie mit dem Doppelhaushalt 2011/2012 aber nicht.
Im Sinne der Haushaltswahrheit, darauf komme ich immer wieder zurück, sollten Sie diesen Umstand zugeben, anstatt gegenüber den Menschen im Land vorzutäuschen, es wäre alles in bester Ordnung, nur weil Sie keine Nettokreditaufnahme haben.
Eine Verschiebung von Lasten in die Zukunft ist - darauf wurde schon hingewiesen - die Entnahme aus dem Grundstockvermögen; denn diese Gelder müssen Sie, das ist auch so im Haushaltsgesetz zu lesen, spätestens in den Jahren 2017/2018 zurückzahlen. Zu dieser Verschiebung von Lasten in die Zukunft gehört auch das teilweise Aussetzen der Einzahlungen in die Versorgungsrücklage und in den Pensionsfonds. Auch dies wird uns in den nächsten Jahren und
Jahrzehnten wieder einholen. Ich gehe davon aus, dass die ausgesetzten Zahlungen baldmöglichst nachgeholt werden. Ich möchte hier ausdrücklich betonen: Diese Maßnahmen müssen aus hauswirtschaftlicher Sicht nicht unbedingt falsch sein. Sie sind es nämlich dann nicht, wenn die Zahlungen durch Kredite finanziert werden, weil Sie dafür Zinsen zahlen müssten. Wir haben aber vorhin schon gehört, es wäre Spielraum gegeben.
Falsch im Sinne einer nachhaltigen Haushaltspolitik und absolut kurzsichtig sind jedoch andere Sparmaßnahmen. Zu einer nachhaltigen Haushaltspolitik gehört nämlich auch, die Mittel so einzusetzen, dass sie an anderer Stelle nicht zu Mehrkosten führen beziehungsweise dass in der Zukunft keine Mehrkosten entstehen. Zuallererst sind hier die Investitionen in die Bildung zu nennen. Eine gute Bildungspolitik ist die beste Sozialpolitik.
Eine gute Bildungspolitik ist auch die Grundlage für Wohlstand, sozialen Frieden und Chancengleichheit. Eine gute, chancengerechte Bildungspolitik vermeidet spätere Kosten für die Jugendhilfe, Hartz IV, die Grundsicherung und andere Sozialleistungen.
Sie haben im Doppelhaushalt 2011/2012 zwar neue Planstellen für Lehrerinnen und Lehrer ausgewiesen, wenn man aber genauer hineinsieht - darauf hat Herr Kollege Halbleib hingewiesen - werden Lehrerstellen auch wieder gestrichen. Im Jahr 2011 sind es 857 und im Jahr 2012 sogar 1.134 Stellen. Wir Freien Wähler fordern, noch mehr in die Bildung zu investieren und die gegebenen Spielräume zu nutzen. Nach wie vor haben wir vor allem bei weiterführenden Schulen durchschnittliche Klassenstärken von 27 oder 28 Schülern pro Klasse. In manchen Schulen sind es sogar über 30 Schülerinnen und Schüler pro Klasse. Nach wie vor fallen Unterrichtsstunden aus. Alle, die noch Kinder in der Schule haben, können das tagtäglich erleben. Die Lehrerverbände haben nicht umsonst eindringlich auf die dramatische Situation beim Lehrpersonal hingewiesen. Auf der anderen Seite stehen ausgebildete Lehrer auf der Straße und werden nicht übernommen. Das kann man schlicht und einfach einen Skandal nennen!
Nach wie vor ist die Chancengleichheit bei uns von der Herkunft, dem sozialen Milieu und dem sozialen Umfeld abhängig; das sagt auch die Pisa-Studie. Das muss geändert werden, um den Kindern die Chancen in der Zukunft nicht zu verbauen.
Probleme gibt es an den Hochschulen nicht nur durch die Absolventen des doppelten Abiturjahrgangs. Probleme entstehen auch durch zusätzliche Bewerber wegen der Aussetzung der Wehrpflicht. Ich habe gehört, im Kabinett haben Sie gestern über dieses Problem gesprochen. Sie wollen deshalb zusätzliche Stellen für die Lehre schaffen. Wir werden uns anschauen, was Sie tatsächlich in den Haushalt hierfür einstellen werden. Wir meinen: Was bisher vorgesehen ist, reicht zur Bewältigung der zusätzlichen Studentenzahlen nicht aus.
Es geht nicht nur um die Hochschulen. Schließlich streben nicht alle Abiturienten an die Hochschulen. Es gibt auch andere Ausbildungsmöglichkeiten. Deshalb müsste der Staat flankierend mehr Ausbildungsstellen für Schulabgänger schaffen, die beispielsweise in den gehobenen Dienst in den Verwaltungen eintreten wollen. Das gilt vor allem dort, wo erheblicher Bedarf besteht und wo sich zusätzliches Personal, wenn mehr Ausbildungsstellen geschaffen würden, auf jeden Fall rechnen würde. Ich erinnere an die Situation bei den bayerischen Finanzbehörden. Im Vergleich zu den anderen Bundesländern sind die bayerischen Finanzbehörden personell erheblich unterbesetzt. Es gibt Statistiken, die darüber Aufschluss geben. Im Vergleich zu den anderen Bundesländern stehen wir in dieser Frage ausnahmsweise, Herr Ministerpräsident, an einer der letzten, wenn nicht gar an letzter Stelle. Es kann aber nicht im Sinne der Steuergerechtigkeit sein, wenn man dem kleinen Steuerzahler seine Steuerschuld auf Euro und Cent abzieht, während man die großen Steuerzahler bei Steuerprüfungen großzügig behandelt.
In der Familienpolitik steht nach wie vor das versprochene kostenlose Kindergartenjahr im Raum. Sie haben das, auch wenn Sie es nicht mehr zu wissen scheinen - das war zumindest das letzte Mal so, es scheint inzwischen geklärt - im Koalitionsvertrag vereinbart.
- Haben Sie nachgeschaut? Steht es drin? - Die Zeit wird also knapp. Wir wollen Sie an das erinnern, was Sie vereinbart und den Leuten versprochen haben.
(Hubert Aiwanger (FW): Ist das die Fassung, die ihr uns vorgelegt habt? - Gegenruf des Abgeordneten Georg Schmid (CSU))
- Das steht auch im Internet, deshalb brauchen wir darüber jetzt gar nicht zu diskutieren. Diese Jahreszahl kann man überall nachlesen. Im Übrigen erinnert auch die FDP dauernd daran, dass das vereinbart wurde.
Besonderes fatal sind Sparmaßnahmen beim Bauunterhalt, insbesondere im Straßenbau. Jeder, der sich mit dieser Materie beschäftigt, weiß, dass Sparen am Unterhalt mittelfristig zu erheblichen Aufwendungen für eine Generalsanierung führt. Auch die Verkehrssicherheit der Straßen sollte uns am Herzen liegen, insbesondere für die vielen Pendler, die aus den strukturschwachen Regionen in die Zentren fahren müssen. Hoffentlich werden es in Zukunft nicht mehr, wenn durchgeführt wird, was derzeit so alles diskutiert wird. Fakt ist, dass die im Haushalt jetzt vorgesehenen Mittel für die Staatsstraßen bei Weitem nicht für die Reparaturen ausreichen, geschweige denn für notwendige Ausbaumaßnahmen, wie beispielsweise Ortsumfahrungen. Das Innenministerium hat festgestellt, für Reparaturen bräuchten wir pro Jahr mindestens 170 Millionen Euro. Man müsste schon einige Millionen Euro drauflegen, und vielleicht tun Sie das auch, angesichts der vielen Frostschäden, die inzwischen aufgetreten sind. Dann haben wir aber immer noch kein Geld, um irgendwo eine Neubaumaßnahme durchzuführen.
Was für unsere Straßen gilt, sollte gleichermaßen für die staatlichen Gebäude und Einrichtungen gelten. Auch hier ist der Sanierungsbedarf auch im Hinblick auf eine energetische Sanierung trotz der in den letzten Jahren vorgenommenen Maßnahmen sehr hoch. Ein Hinausschieben dieser Maßnahmen führt zu erheblichen Mehrkosten beim Energieverbrauch und bei späteren umso umfassenderen Sanierungsmaßnahmen. Es darf nicht sein, dass es in staatliche Gebäude hineinregnet, wie mir zugetragen wurde, oder dass wegen der fehlenden Isolierung und Gebäudedämmung ein Großteil der Energie ins Freie entschwindet. Kürzungen und Haushaltssperrungen werden so zu einer massiven Mehrbelastung in den nächsten Jahren führen.
Zu einem Rechtsstaat gehört eine funktionierende Justiz. Nicht erst seit den letzten Veröffentlichungen in
Rechtssicherheit ist ein wesentlicher Standortfaktor für inländische, vor allem aber auch für ausländische Investoren. Das unterscheidet uns von manchen anderen Ländern, zum Beispiel von Russland. In dieser Hinsicht nehmen wir in Deutschland eine Spitzenposition ein. Wenn aber, wie in Bayern, über Jahre hinweg das Personal in der Justiz ausgedünnt wird, dann wird dieser Standortvorteil bald Geschichte sein, ganz abgesehen davon, dass auch aus sicherheitspolitischen Gründen eine gut und schnell arbeitende Justiz zwingend erforderlich ist. Es kann nicht sein, dass sich Strafverfahren jahrelang verzögern, weil nicht ausreichend viele Richter und Mitarbeiter bei den Gerichten vorhanden sind. Dass aus diesen Gründen eine Verjährung eintritt, darf nicht passieren.
Jeder Bürger, der sich bei uns zur Durchsetzung von Ansprüchen an das Gericht wendet, hat ein Recht darauf, dass diese Ansprüche in der kürzestmöglichen Zeit geklärt werden.
Auch hier besteht also ein erheblicher Handlungsbedarf, dessen Befriedigung, wenn Sie nichts tun, in die Zukunft verschoben wird.
Eine ähnlich schwierige Personalsituation herrscht auch beim Justizvollzug. Wir investieren zwar im Rahmen des Programms "Aufbruch Bayern" - eigentlich müsste es heißen "ausbruchssicheres" Bayern - in Justizvollzugsanstalten wie Gablingen oder Straubing, wir haben aber kaum mehr Personal, um die Vollzugsaufgaben dort richtig erfüllen zu können. Der große Aufschrei wird dann kommen, wenn irgendwo wieder etwas passiert. Schnell werden dann die überlasteten Beamten verantwortlich gemacht. Schon allein die Fürsorgepflicht des Dienstherrn macht es nötig, die bestehenden personellen Engpässe endlich zu lindern.
Meine Damen und Herren, ich komme jetzt zum öffentlichen Dienst. Darüber ist heute schon einiges gesprochen worden. In jeder Diskussion, die man mit den Leuten führt - heute sind zum Beispiel Lehrer hier im Landtag gewesen -, hört man, wie demotivierend und leistungsmindernd die Sparmaßnahmen im öffentlichen Dienst sind: Die Absenkung der Eingangsbesoldung, die Streichung der Leistungselemente und - auch wenn es nur ein symbolischer Betrag ist - die Kürzung der Jubiläumszuwendung - die paar Euro,
die jemand nach 40 oder 50 Jahren Dienstzugehörigkeit bekommt - oder auch die Wiederbesetzungssperre führen eben dazu, dass das Vertrauen des öffentlichen Dienstes in den Dienstherrn erschüttert wird.
Wir haben Fälle - die sind besonders tragisch; die bekommen wir auch immer mit -, dass manche aus der freien Wirtschaft abgezogen worden sind, um Lehrer in Berufsschulen zu werden. Denen hat man gesagt: Du machst jetzt zwei oder drei Jahre eine Ausbildung, und dann kommst du in eine A-13-Stelle. Jetzt, nachdem er kurz vor der Übernahme steht und verbeamtet würde, sagt man, nein, es ist nicht A 13, sondern A 12. Dadurch wird meines Erachtens das Vertrauen schon erheblich beeinträchtigt. Da müssen Sie nachbessern.