bestimmung, wir wollen sie!", dann werden wir darüber reden. Aber solange das nicht der Fall ist, werden wir das nicht tun. Deshalb werden wir diesen Gesetzentwurf ablehnen.
(Beifall bei der CSU und der FDP - Zuruf der Ab- geordneten Eva Gottstein (FREIE WÄHLER) Tanja Schweiger (FREIE WÄHLER): Sie können selbst entscheiden, ob sie es wollen!)
Herr Präsident, liebe Kolleginnen, liebe Kollegen! Die SPD ist grundsätzlich schon immer für Mitbestimmung gewesen. Mit Verlaub, Kolleginnen und Kollegen der FREIEN WÄHLER: Die SPD hat schon um Mitbestimmungsrechte gekämpft, als es Ihre Gruppierung noch gar nicht gegeben hat.
Ich möchte kurz zurückblicken: Die SPD hat bereits in der 8., der 9. und auch in der 12. Legislaturperiode hier mehr Mitbestimmungsrechte beantragt. Wir sind damit jeweils gescheitert. Wir haben auch in der laufenden Legislaturperiode Anträge dazu eingebracht, nämlich sowohl zum Landesbank-Gesetz als auch zum Sparkassengesetz. In Erster und in Zweiter Lesung im Mai 2009 und im Juli 2009 sind unsere Vorschläge leider abgelehnt worden. Die SPD wollte schon immer Mitbestimmungsrechte für die Mitarbeiter durchsetzen. Wir haben dazu einen klaren Antrag eingebracht. Wir wollten nämlich, dass sowohl bei der Landesbank als auch bei den Sparkassen drei Vertreter im Verwaltungsrat sind. Die Mehrheit im Bayerischen Landtag hat entschieden, dass man, wohl als Feigenblatt, bei der Landesbank einen Personalvertreter zulässt. Aber man muss feststellen, dass hier noch viel Handlungsbedarf gegeben ist.
Der vorliegende Gesetzentwurf wurde hier im November in Erster Lesung beraten. Im Ausschuss für Kommunale Fragen und Innere Sicherheit wurde der Gesetzentwurf eingehend behandelt. Wir haben erwartet, dass endlich über die Popularklage entschieden wird. Man muss anerkennen, dass der Bayerische Verfassungsgerichtshof festgestellt hat, dass die Mitarbeitervertretung nicht verpflichtend ist. Ich verstehe nicht, dass sich die kommunalen Spitzenverbände, vor allem der Bayerische Gemeindetag und der Bayerische Städtetag, sibyllinisch geäußert haben und die Mitbestimmung ebenfalls nicht wollen, notfalls nur mit
einer beratenden Stimme. Den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern hilft es nichts, zwar im Verwaltungsrat sitzen, aber nur Kaffee trinken zu dürfen und bei der Beschlussfassung nicht die Hand heben zu dürfen.
Wir sehen das Optionsmodell der FREIEN WÄHLER als sehr problematisch an, weil es die Entscheidung darüber, Mitbestimmung zuzulassen, den Kommunen überlässt. Das Sparkassengesetz muss grundsätzlich auf neue Füße gestellt werden. Zukünftig wird man andere Regelungen treffen. Wir sind der Meinung, dass wir es der kommunalen Selbstverwaltung der Gemeinden und Kommunen überlassen könnten. Dann muss aber gleiches Recht für alle gelten. Es geht nicht, dass die einen das machen, die anderen aber nicht. Da muss vonseiten des Landes eine klare Vorgabe gemacht werden. Wir meinen, dass dieser Gesetzentwurf so auf Dauer keinen Bestand haben wird. Deshalb bitten wir die Kolleginnen und Kollegen der FREIEN WÄHLER: Spitzen Sie nicht nur die Lippen, sondern pfeifen Sie auch einmal. Der vorliegende Entwurf ist zwar ein guter Ansatz, ist aber nicht bis zum Ende durchdacht.
Danke schön, Frau Kollegin Aures. Nächste Rednerin ist Frau Kollegin Kamm. Ihr folgt Kollege Rohde. - Bitte schön, Frau Kamm.
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Auch wir sehen dringenden Handlungsbedarf beim Sparkassengesetz. Wir haben ebenfalls in dieser Legislaturperiode schon einen Vorschlag zur Arbeitnehmervertretung im Sparkassengesetz eingebracht, der leider von der Mehrheit im Landtag abgelehnt wurde. Wir begrüßen den Vorstoß der FREIEN WÄHLER, sehen aber den Lösungsvorschlag als nicht ausreichend und nicht so durchdacht an, wie er sein sollte. Arbeitnehmervertretung in Verwaltungsräten darf nicht nach Gutsherrenart stattfinden und auf Freiwilligkeit beruhen, sondern muss ein Recht für die Arbeitnehmer sein. Dieses Recht muss klar geregelt sein. Es kann nicht sein, dass ein Landkreis sagt, hier haben wir eine besonders nette Truppe, da gewähren wir die Arbeitnehmervertretung, während woanders die Mitbestimmung verweigert wird. Hier ist eine generelle Regelung erforderlich.
Mit Kommunalfreundlichkeit hat das nichts zu tun, sondern da geht es um ein Grundrecht, das die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer der Sparkassen haben sollten. Wir brauchen diese Transparenz in allen Landkreisen.
Vielen Dank, Frau Kollegin Kamm. Nächster Redner ist wie angekündigt Herr Kollege Rohde. Bitte schön.
Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir haben das Thema Mitbestimmung bei den Sparkassen hier schon mehrfach diskutiert. Heute beraten wir über die Initiative der FREIEN WÄHLER. Ich möchte kurz auf die Vergleiche zwischen Landesbank und den Sparkassen eingehen. Wenn wir bei der Landesbank so verfahren würden wie bei den Sparkassen, dann müssten die Mitarbeiter der Landesbank beim Freistaat Bayern angestellt sein. Das sind sie nicht, sie sind bei der Landesbank angestellt. Das ist ein Unterschied. Bei den Sparkassen sind die Mitarbeiter beim Träger angestellt, nicht aber bei den Sparkassen direkt.
(Bernhard Pohl (FREIE WÄHLER): Deshalb dürfen sie nicht mitbestimmen? - Hans Joachim Werner (SPD): Das ist ganz was Neues!)
Das ist ein Unterschied. Deswegen kann man sich unterschiedlich entscheiden, wie man dort die Mitbestimmung organisiert.
Kollege Zellmeier hat schon viele Argumente genannt; eines will ich noch herausarbeiten. Er hat das Beispiel gebracht, dass eine Sparkasse mehreren Kommunen als Gemeinschaftssparkasse dient. Was mache ich aber, wenn die eine Kommune das gerne möchte, die andere nicht, oder wenn von beispielsweise fünf Kommunen drei Kommunen möchten, zwei aber nicht?
Der Gesetzentwurf der FREIEN WÄHLER wirft so viele Fragen zur praktischen Umsetzung auf, dass man ihm nicht nähertreten sollte. Wenn überhaupt, da stimme ich Frau Kollegin Aures zu, sollte eine landesweit gültige Regelung getroffen werden. Ob wir einer landesweiten Regelung zur Mitbestimmung die Tür öffnen, können wir an anderer Stelle diskutieren. Ich bin weiterhin skeptisch und noch nicht überzeugt. Ich weiß, es ist ein schwaches Argument: Die Mitarbeiter können bei der Kommunalwahl mit ihrer Stimme mitbestimmen. Bei der Kommunalwahl wählen sie die Entscheider im kommunalen Parlament. Das ist eine mittelbare Mitbestimmung. Immerhin ist damit der Wählerwille in der Kontrolle der Sparkassen vor Ort repräsentiert.
Der vorliegende Gesetzentwurf bringt uns nicht weiter. Deswegen wird die FDP-Fraktion ihn gemeinsam mit der CSU-Fraktion ablehnen. Ich freue mich auf die weiteren Beratungen mit Ihnen, weil das Thema sicher wiederkommen wird.
Vielen Dank, Herr Kollege Rohde. Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Die Aussprache ist damit geschlossen. Wir kommen zur Abstimmung.
Der Abstimmung liegt der Initiativgesetzentwurf der FREIEN WÄHLER auf Drucksache 16/6191 zugrunde. Der federführende Ausschuss für Kommunale Fragen und Innere Sicherheit empfiehlt auf Drucksache 16/8438 die Ablehnung des Gesetzentwurfs. Wer dem Gesetzentwurf dagegen zustimmen will, den bitte ich um ein Handzeichen. - Das sind die Kolleginnen und Kollegen der FREIEN WÄHLER. Wer stimmt dagegen? - Das sind die Kolleginnen und Kollegen der CSU, der FDP und der SPD. Wer enthält sich der Stimme? - Die Fraktion des BÜNDNISSES 90/ DIE GRÜNEN. Damit ist der Gesetzentwurf abgelehnt.
Gesetzentwurf der Abgeordneten Hubert Aiwanger, Tanja Schweiger, Dr. Hans Jürgen Fahn u. a. und Fraktion (FREIE WÄHLER) zur Änderung des Bayerischen Hochschulgesetzes (Drs. 16/6447) - Zweite Lesung
Ich eröffne die Aussprache. Wir haben eine Redezeit von sieben Minuten pro Fraktion vereinbart. Erster Redner ist Herr Kollege Dr. Fahn. - Bitte schön, Herr Kollege.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Unser Gesetzentwurf steht unter der Überschrift "Mehr Demokratie und Transparenz an Bayerns Hochschulen". Unser Gesetzentwurf orientiert sich an den Protesten der Studierenden im vergangenen Jahr. Wir haben viele Gespräche mit Studierenden vor Ort geführt. Im Hochschulausschuss und auch im Plenum haben wir verschiedene Gesetzentwürfe diskutiert. Die Proteste der Studierenden waren konstruktiv und lösungsorientiert. Wir planen eine transparente Mitmach-Hochschule bei gleichzeitiger Beibehaltung der grundsätzlichen Hochschulautonomie. Lassen Sie mich drei Punkte erläutern:
stützt werden. Der Senat ist das wichtigste hochschulpolitische Gremium. Er beschließt in Angelegenheiten von grundsätzlicher Bedeutung für Forschung und Lehre. Er ist auch für die Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses zuständig.
Wir wissen, dass es ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahr 1973 gibt, das sagt: Bei Entscheidungen, die die Lehre unmittelbar betreffen, müssen Professoren immer eine Mehrheit haben. Deswegen sieht unser Gesetzentwurf vor, die Zahl der Studierenden von eins auf zwei zu erhöhen und gleichzeitig die Zahl der Vertreter der Hochschullehrer von fünf auf sechs. Damit erhöht sich der Anteil der Studierenden im Senat prozentual immerhin von 11 auf 18 %. Das ist ein gewisser Fortschritt. Die Studenten hatten zum Teil eine Erhöhung auf 25 % gefordert. Wir halten das für einen wichtigen Schritt, der für den Mittelbau kein Problem darstellen wird.
Zweitens. Wir wollen mehr finanzielle Eigenständigkeit der Studenten und eine Integrierte Studierendenschaft. Wir wollen hier eine rechtskräftige Teilkörperschaft. Hier ist es ähnlich wie bei den Studiengebühren: 14 Bundesländer haben bereits eine Integrierte Studierendenschaft. Bayern gehört zu den Ländern, die nicht darüber verfügen. Wir halten eine Einführung für nötig. Wir wollen aber keine automatische Zwangsmitgliedschaft. Die Studenten sollen nach einem Semester entscheiden, ob sie weiter Mitglied bleiben möchten oder nicht.
Für uns ist es wichtig, dass die Studierenden zur Erfüllung ihrer Aufgaben staatliche Mittel erhalten. Diese Finanzhoheit soll auch festgeschrieben werden. Gerade bei unseren Diskussionen mit Studenten in Würzburg wurden wir immer wieder angesprochen; denn bisher besitzen die Studenten keine Finanzhoheit. Überspitzt formuliert sagen sie: Wenn wir einen Bleistift brauchen, müssen wir einen Antrag stellen. Dieses Verfahren ist bürokratisch und zu aufwendig. Das kann es nicht sein.
Drittens. Sitzungen von Hochschulgremien müssen grundsätzlich öffentlich sein. Dieser Punkt wurde von den Studierenden mehrfach angesprochen. Bisher darf der studentische Vertreter im Senat nach einer Sitzung anderen Studierenden nichts sagen, denn die Sitzungen sind nichtöffentlich. Das ist ein Problem. Wir fordern deshalb, dass die Senatssitzungen an den Hochschulen grundsätzlich öffentlich sein sollen. Hier sollten die gleichen Grundsätze gelten, die wir in den Kommunen schon lange haben. Im Gemeindetag und im Kreistag sind die Sitzungen der Gremien grundsätzlich öffentlich. Wenn es um Themen wie Grundstücks- oder Personalangelegenheiten geht, wird da
Eine große Hilfe wäre auch die Veröffentlichung der Protokolle im Internet. Dadurch würde Transparenz geschaffen. Auch nach langer Zeit könnte man dann alles nachvollziehen. Dies wurde uns bei unseren Gesprächen immer wieder gesagt. Auch der Präsident der Universität Würzburg zeigte sich dieser Idee nicht abgeneigt. Er könnte sich eine Veröffentlichung von Protokollen im Internet vorstellen. Bislang gibt es jedoch noch keine Uni in Bayern, die so vorgeht. Dies hängt auch von dem guten Willen des jeweiligen Präsidenten ab. Deshalb wollen wir in unserem Gesetzentwurf eine grundsätzliche Regelung für ganz Bayern festschreiben, dass alle Sitzungen des Senats in Bayern grundsätzlich öffentlich sein müssen.
Meine Damen und Herren, unser Gesetzentwurf ist ein Beitrag zu mehr Demokratie und Transparenz. Nähere Details über einzelne Paragraphen wird Herr Professor Dr. Piazolo in seinem Beitrag bringen.
Sehr geehrtes Präsidium, Kolleginnen und Kollegen! Ich möchte zunächst zum Gesetzentwurf der FREIEN WÄHLER etwas ganz Grundsätzliches sagen: Sie haben diesen Gesetzentwurf Ende November letzten Jahres eingebracht. Im Februar dieses Jahres haben Sie einen Berichtsantrag gestellt, um über die Ergebnisse der Arbeitsgruppe über die studentischen Mitbestimmungsrechte informiert zu werden, die bei Herrn Wissenschaftsminister Dr. Heubisch tagt. Wir haben Sie bei diesem Antrag im Ausschuss einstimmig unterstützt. Jetzt greifen Sie jedoch in der Debatte Elemente heraus, die einen Teil der Beratungen dieser Arbeitsgruppe betreffen.
Geschätzte Kolleginnen und Kollegen der FREIEN WÄHLER, ich verstehe nicht, warum Sie diese Debatte jetzt vorwegnehmen. Wir sollten darüber diskutieren, wenn dieser Bericht vorgelegt wird. Sie haben der Staatsregierung dafür in Ihrem Antrag Zeit bis zur Sommerpause gegeben. Auch die anderen Kolleginnen und Kollegen, seien sie von meiner Fraktion oder von den Oppositionsfraktionen, haben spannende Ideen, wie dieses Thema vorangebracht werden kann.
Ich verstehe nicht, warum Sie diese Diskussion vorwegnehmen. Sie wären Herrin und Herr des Verfahrens gewesen und hätten abwarten können, welches Ergebnis diese Arbeitsgruppe erzielt. Dies zunächst als grundsätzliche Anmerkung.
Ich möchte unterstreichen, dass der Beitrag unserer Studierenden an den Hochschulen, vor allem in der Lehre, essenziell ist. Die Studierenden haben bereits viele Möglichkeiten, sich einzubringen, zum Beispiel in den Hochschulgremien wie Senat, Hochschulrat, Fakultätsrat usw. Daneben gibt es auch die studentischen Gremien wie den Studentischen Konvent oder den Sprecherrat. Sie werden auch bei der Evaluation der Professorinnen und Professoren eingebunden.
Damit komme ich zu Ihrem Antrag. Ich bin enttäuscht darüber, dass die politische Debatte, die wir im Dezember hier und anschließend im Ausschuss geführt haben, viele Fragestellungen unbeantwortet gelassen hat. Ich möchte die einzelnen Punkte durchgehen: