Protokoll der Sitzung vom 13.07.2011

Herr Staatssekretär, einen Moment noch. Wir haben noch eine Zwischenbemerkung von Frau Kollegin Ackermann.

Herr Staatssekretär, ich wollte Ihnen die Frage stellen, um wie viele Fälle es sich handelt, da Sie das wissen müssen. Sie haben diese Frage soeben damit beantwortet, dass es 25 Fälle sein könnten, aber in Wirklichkeit noch keiner der Betroffenen hier ist. Dies bestätigt genau

das, was ich gesagt habe: Dieses Gesetz wird für einen Personenkreis gemacht, den es eigentlich überhaupt nicht gibt; denn zunächst muss eine Prüfung stattfinden, die dann jährlich wiederholt werden muss.

Bitte, Herr Staatssekretär.

Frau Kollegin, das bestreite ich. Hier unterscheiden wir uns. Natürlich gibt es diesen Personenkreis. Wenn wir für diesen Personenkreis keine Einrichtungen vorhalten und dies im Gesetz festschreiben, haben wir keine Möglichkeit - wenn ein solcher Fall auftritt - rechtlich zu handeln. Das ist der entscheidende Punkt, den Sie nicht verstehen wollen.

(Beifall bei der CSU)

Damit ist die Aussprache geschlossen. Wir kommen zur Abstimmung, wobei wir die Schlussabstimmung über den Gesetzentwurf der Staatsregierung auf Antrag der CSU-Fraktion in namentlicher Form durchführen werden.

Zunächst lasse ich über die beiden vom federführenden Ausschuss zur Ablehnung vorgeschlagenen Änderungsanträge abstimmen.

Der Abstimmung liegen der Gesetzentwurf auf der Drucksache 16/7431, die Änderungsanträge auf den Drucksachen 16/8113 und 16/8775 sowie die Beschlussempfehlung des federführenden Ausschusses für Soziales, Familie und Arbeit auf der Drucksache 16/9215 zugrunde.

Zunächst lasse ich über den Änderungsantrag der Fraktion der FREIEN WÄHLER auf der Drucksache 16/8113 abstimmen. Wer entgegen dem Ausschussvotum dem Änderungsantrag der FREIEN WÄHLER zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. - Das ist die Fraktion der FREIEN WÄHLER und Frau Kollegin Dr. Pauli. Wer möchte diesen Antrag ablehnen? - Das sind die Fraktionen der CSU, der FDP und der SPD. Wer enthält sich? - Das ist die Fraktion des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN. Damit ist der Änderungsantrag abgelehnt.

Nun lasse ich über den Änderungsantrag von Abgeordneten der SPD-Fraktion auf der Drucksache 16/8775 abstimmen. Wer entgegen dem Ausschussvotum diesem Änderungsantrag zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. - Das ist die SPDFraktion. Wer möchte ablehnen? - Das sind die Fraktionen der CSU, der FDP, der FREIEN WÄHLER und Frau Kollegin Dr. Pauli. Wer enthält sich der Stimme? - Das ist die Fraktion des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜ

NEN. Damit ist dieser Änderungsantrag ebenfalls abgelehnt.

Wir kommen damit zum Gesetzentwurf 16/7431. Diesen empfiehlt der federführende Ausschuss zur Annahme mit der Maßgabe, dass in § 1 Nummer 2 in Artikel 28 a Absatz 7 Satz 1 die Worte "die Kreisverwaltungsbehörden sowie" gestrichen werden. Dem stimmte der Ausschuss für Verfassung, Recht, Parlamentsfragen und Verbraucherschutz bei seiner Endberatung zu. Ergänzend schlägt er vor, in § 1 Nummer 4 Buchstabe b) als Datum des Außerkrafttretens den "31. Juli 2014" und in § 2 als Datum des Inkrafttretens den "1. August 2011" einzufügen.

Über diesen Gesetzentwurf lasse ich jetzt in Zweiter Lesung abstimmen. Also erst die normale Abstimmung: Wer dem Gesetzentwurf in der Fassung des endberatenden Ausschusses zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. - Das sind die Fraktionen der CSU und der FDP. Gegenstimmen? - Das sind die Fraktionen der SPD, der FREIEN WÄHLER, des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN und Frau Abgeordnete Dr. Gabriele Pauli (fraktionslos). Stimmenthaltungen? - Keine. So beschlossen.

Da der Antrag auf Dritte Lesung nicht gestellt wurde, führen wir gemäß § 56 der Geschäftsordnung sofort die Schlussabstimmung in namentlicher Form durch. Die Urnen werden aufgestellt. Für die Abstimmung stehen fünf Minuten zur Verfügung. Die namentliche Abstimmung kann jetzt beginnen.

(Namentliche Abstimmung von 12.20 bis 12.25 Uhr)

Meine Damen und Herren, fünf Minuten sind vorüber. Die Abstimmung ist geschlossen. Das Ergebnis der Abstimmung wird außerhalb des Plenarsaales festgestellt. Ich werde es dann mitteilen. Ich bitte Sie, wieder Platz zu nehmen, damit wird geregelt fortfahren können.

Ich rufe die Tagesordnungspunkte 14 und 15 auf:

Gesetzentwurf der Abgeordneten Markus Rinderspacher, Franz Schindler, Helga SchmittBussinger u. a. und Fraktion (SPD) zur Änderung des Bayerischen Datenschutzgesetzes (Drs. 16/8245) - Zweite Lesung

und

Gesetzentwurf der Staatsregierung zur Änderung des Bayerischen Datenschutzgesetzes und anderer Rechtsvorschriften (Drs. 16/8635)

- Zweite Lesung

Dazu gibt es eine gemeinsame Aussprache. Im Ältestenrat wurde eine Redezeit von sieben Minuten pro Fraktion vorgesehen. Der erste Redner ist Herr Kollege Arnold. Ich bitte Sie noch einmal, die kleinen Gesprächsgruppen aufzulösen und sich wieder hinzusetzen. Dann kann es losgehen. Herr Kollege Arnold, Sie haben das Wort.

Herr Präsident, verehrte Kolleginnen und Kollegen! Datenschutz - was ist das? Datenschutz ist mittlerweile ein Grundrecht. Die europäische Rechtsprechung zwingt uns, unabhängig Aufsicht zu führen. Das ist die Grundlage unseres Gesetzentwurfs.

(Unruhe - Glocke des Präsidenten)

Liebe Kolleginnen und Kollegen, wer in der Bevölkerung unterscheidet denn zwischen dem öffentlichen und privaten Datenschutz? - Eigentlich niemand. In den Resonanzstudien, die die Bayerische Staatsregierung in Auftrag gegeben hat, hat man sich erkundigt, ob die Akzeptanz von "Obazdn" - dem Käse und staatlicher Politik vorhanden ist. Ich meine, das ist nahezu das Gleiche. Hätten Sie sich bei der Bevölkerung über die Akzeptanz beziehungsweise über das Verständnis von Datenschutz erkundigt, wäre dies ein wesentlich sinnvollerer Akt gewesen, als auf diese Art und Weise Steuergelder zu verschleudern. Auch ohne solche Studien kommt man zu ganz erstaunlichen Ergebnissen, wenn man sich in der politischen Landschaft umblickt. Datenschutz ist eine Einheit. Niemand unterscheidet zwischen nichtöffentlich und öffentlich. Im Gegenteil, diese Unterscheidung ist sogar schädlich.

In unserer Ländervielfalt gibt es beachtliche Entscheidungen. Hessen, das Land des Datenschutzes - dort wurde er erfunden - hat ihn nach dem Einheitsmodell eingeführt. Ich bitte aber aufzumerken und zur Kenntnis zu nehmen, dass auch Baden-Württemberg das Einheitsmodell eingeführt hat. Das passierte nicht unter der Ägide von Grün-Rot. Noch unter der Ägide von Ministerpräsident Mappus hat sich Baden-Württemberg in der alten Südschiene entschieden, das Einheitsmodell gesetzlich umzusetzen. Die Erfahrungen sind gut. Das hat allerbeste Gründe. Einerseits ist klar, die einheitliche Ansprechpartnerschaft beim Datenschutz sorgt bei der Bevölkerung für Transparenz, Umsetzung und Effizienz. Das Nächste ist die Bürgerfreundlichkeit. Wir können uns vorstellen, dass unterschiedliche Ansprechpartner zur Verfügung stehen. Wer aber macht sich die Mühe, dem nachzugehen?

Ein wichtiger Punkt ist die einheitliche Amtszeit. Die Regelung der Staatsregierung sieht eine Funktions

zeit von sechs Jahren vor. Der Bayerische Landesbeauftragte für den Datenschutz ist fünf Jahre im Amt. Wie soll man das erklären? - Das verwischt die notwendige Prägnanz, die nötig ist, um den Datenschutz im Bewusstsein der Bevölkerung zu etablieren.

Ein ganz wichtiger Aspekt ist die demokratische Legitimierung. Der Bayerische Landesbeauftragte für den Datenschutz, der vom Bayerischen Landtag bestätigt wird, erfährt dadurch die demokratische Legitimation, die ausreicht, im weisungsfreien Raum jederzeit tätig zu werden. Der Entwurf der Bayerischen Staatsregierung sieht indes vor, dass die Bayerische Staatsregierung einen Beauftragten benennt. Das heißt, dieser Akt findet sozusagen in der Verwaltung ohne Kontrolle und ohne Rechtfertigung statt. Dieser Punkt bereitet uns Sorge; denn das ist ein ministerialfreier Raum.

Da die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs ernst genommen werden muss, was die Bayerische Staatsregierung meiner Meinung nach tut, darf der Beauftragte für den nichtöffentlichen Datenschutz, also der Präsident der Behörde, keine Weisungen empfangen. Das bedeutet, dass wir eine Situation bekommen, in der es darauf ankommt, wie gut oder wie schlecht die Person ist. Der derzeitige Präsident ist zweifelsohne ein hervorragender Mann und über alle Mutmaßungen erhaben. Es könnte aber einmal anders kommen. Da die Legitimation 0,0 gerechtfertigt ist, wollen wir eine einheitliche Lösung, damit auch dieser Datenschutzbeauftragte durch die Abstimmung im Bayerischen Landtag legitimiert wird.

(Beifall bei der SPD)

Darüber hinaus stellen sich mit unserer Lösung hervorragende Synergieeffekte ein. Der Bayerische Landesbeauftragte für den Datenschutz thematisiert in der Datenschutzkommission die Probleme und lässt sie dort beraten. Das geschieht auch. Wenn wir beides zusammenkoppeln, wie unser Gesetzentwurf es vorsieht, wird der nichtöffentliche Datenschutz Bestandteil dieser Diskussion werden. Das wird immer wichtiger. Ich weise auf die Diskussionen mit Google Street View und so weiter hin. Die Problematik ist bekannt. Das alles wäre dann auch Bestandteil der Arbeit der Datenschutzkommission und könnte besprochen und angemessen kontrolliert werden.

(Beifall bei der SPD und Abgeordneten der GRÜ- NEN)

Die Datenschutzbeauftragten aller Länder treffen sich immer öfter, weil das notwendig ist; denn sie müssen sich untereinander absprechen. In Zukunft müssen dann zwei diese Meetings wahrnehmen, und diese beiden müssten sich absprechen. Dadurch treten Reibungsverluste auf, und das ist nicht sinnvoll.

Wir haben die ganzen guten Gründe genannt, die es notwendig machen, unserem Gesetzentwurf zuzustimmen.

Verehrte Kolleginnen und Kollegen von der Regierungsfraktion, ein Letztes möchte ich Ihnen an die Hand geben. Sie sprechen immer von Bürokratieabbau. Von Ihnen bewegen sich einige in diesem Becken und feiern da Erfolge, möglicherweise mit Recht, meines Erachtens mit nicht sehr viel Recht. Es wäre aber wirklich ein Erfolg, wenn Sie unserem Gesetzentwurf zustimmen würden, weil das zu Bürokratieabbau und Ehrlichkeit gegenüber dem Bürger führen würde.

(Beifall bei der SPD und Abgeordneten der GRÜ- NEN)

Vielen Dank, Herr Kollege Arnold. Nächste Rednerin ist Frau Guttenberger. Ihr folgt Herr Kollege Streibl. Bitte, Frau Guttenberger.

Herr Präsident, geehrte Kolleginnen und Kollegen! Ohne Zweifel ist Datenschutz sowohl im öffentlichen als auch im nichtöffentlichen Bereich eine wichtige Angelegenheit. Richtig ist auch, dass die Datenschutzaufsicht im nichtöffentlichen Bereich aufgrund einer Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs neu geregelt werden muss.

Wir haben gerade gehört: Die SPD möchte das derzeitige Landesamt für Datenschutzaufsicht auflösen, den öffentlichen und den nichtöffentlichen Datenschutz zentralisieren und Ansbach als Außenstelle weiterführen.

(Volkmar Halbleib (SPD): Alle Argumente sprechen dafür!)

- Es spricht kein Argument dafür, Herr Kollege. Wir erteilen dem eine klare Absage.

(Dr. Sepp Dürr (GRÜNE): Jawohl, Frau Oberlehrerin! - Volkmar Halbleib (SPD): Immer von Bürokratieabbau reden, aber dann nicht durchführen!)

Zum einen sind wir der festen Überzeugung, dass der Datenschutz im öffentlichen Bereich etwas anderes ist als der Datenschutz im nichtöffentlichen Bereich. Im öffentlichen Bereich stehen die Vorbildrolle des Staates und die politische Kontrolle im Mittelpunkt, während im nichtöffentlichen Bereich die strikte Rechtmäßigkeitskontrolle durch Gerichte im Mittelpunkt steht. Der Datenschutz im nichtöffentlichen Bereich umfasst eine Vielzahl von Beratungsaufgaben. Der frühere Leiter des Amtes für Datenschutzaufsicht hat dies in seinem Bericht im Ausschuss für Verfassung, Recht,

Parlamentsfragen und Verbraucherschutz in beeindruckender Weise verdeutlicht.

(Volkmar Halbleib (SPD): Und?)

Wir können auch dem Argument nicht zustimmen, es gebe eine Vielzahl von Fehlanrufungen.

(Volkmar Halbleib (SPD): Sie könnten schon, Sie wollen einfach nicht!)

Es wird immer einige Fehlanrufungen geben, dass man sich also an den Falschen wendet, zum Beispiel den Landesdatenschutzbeauftragten anschreibt, obwohl das Landesamt für Datenschutzaufsicht zuständig ist. Das wird es immer geben. Der bürokratische Aufwand bleibt der gleiche, ob man nun eine Anrufung von München an die Außenstelle leitet oder ob der Landesbeauftragte in München eine Angelegenheit an das selbstständige Landesamt für Datenschutzaufsicht in Ansbach weiterleitet. Wo hier ein Mehr an Bürokratie sein soll, entzieht sich wirklich jeder logischen Überprüfung.

(Zuruf des Abgeordneten Volkmar Halbleib (SPD))