Markus Sackmann

Sitzungen

16/29 16/33 16/35 16/38 16/41 16/47 16/53 16/81 16/88 16/92 16/95 16/97 16/99

Letzte Beiträge

Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich bin sehr dankbar, nochmals auf ein paar Punkte eingehen zu dürfen. Ich bedanke mich auch bei den Vorrednern und den Kollegen aus der Koalition dafür, dass bereits einige Punkte klargestellt worden sind.
Herr Kollege Pfaffmann, Sie warfen uns am Anfang Heuchelei vor. Haben Sie vergessen, dass sich die SPD am 14.05.2007 mit ihrem damaligen Vorsitzenden und heutigen Ministerpräsidenten von RheinlandPfalz, Herrn Beck, beim Koalitionsausschuss ausgesprochen und unterschrieben hat, dass künftig Betreuungsgeld eingeführt wird? Haben Sie auch vergessen, dass das Betreuungsgeld mit Zustimmung der SPD heute in § 16 Absatz 5 des Sozialgesetzbuches VIII enthalten ist?
Haben Sie vergessen, dass mit Zustimmung der SPD ab dem Moment, wo ein Rechtsanspruch auf Kinderkrippen besteht, auch ein Betreuungsgeld gezahlt wird? Das nenne ich Heuchelei, wenn man vergisst, was man damals versprochen und unterschrieben hat, dass man also zugestimmt hat.
Ferner möchte ich folgenden Punkt ansprechen, weil heute Kolleginnen immer wieder kritisiert haben, wir würden aus Heuchelei oder anderen Gründen keine echte Wahlfreiheit schaffen: Ich war heute beeindruckt von einem Interview unserer stellvertretenden Generalsekretärin Dorothee Bär, die das dritte Mal
Mutter wird. Dorothee Bär hat, so weiß man aus ihrer Biografie, einen anderen Weg gesucht. Sie hat gesagt - Zitat -: "Ich kämpfe dafür, dass sich andere Frauen nicht mehr rechtfertigen müssen für den Weg, den sie einschlagen." Diesen Mut achte ich sehr hoch. Das ist die echte Wahlfreiheit, die auch wir sicherstellen wollen.
Auch der folgende dritte Bereich ist besonders wichtig: Ich halte das Betreuungsgeld für richtig und notwendig. Sie haben vorhin gesagt, damit würden wir einen falschen Anreiz schaffen. Auch dieser Aussage möchte ich deutlich widersprechen. Dass man Hunderten bzw. Tausenden von Familien in Deutschland unterstellt, sie könnten ihre Kinder nicht richtig erziehen, halte ich für unsäglich und für eine Unverschämtheit. Diese Unterstellung und Stigmatisierung dieser Familien möchte ich nicht hinnehmen.
Darüber hinaus unterstellen Sie zwei Dritteln der Familien, die ihre Kinder nicht in eine Kinderkrippe geben wollen, dass sie nicht richtig erziehen könnten, den falschen Weg einschlügen, weil sie nicht diese Alternative wählten. Auch das kann ich nicht nachvollziehen und akzeptieren.
Ferner sprechen Sie davon, dass ein Kind, das nicht in die Kinderkrippe gehe, diese Bildungschancen nicht bekomme. - Wir sprechen hier von ein- und zweijährigen Kindern. Es geht hier um keine Diplomarbeit und weder um Englisch noch um eine Mathematikprüfung, wie Reserl Sem vorhin bereits betont hat, sondern um die Grundlagen. Wir wissen aus der Forschung - das wird wohl auch von Ihnen niemand bestreiten -, dass in diesem Zusammenhang vor allem die Bindung zu Personen wichtig ist; diese ist entscheidend.
- Nein, überhaupt nicht. Aber auch diejenigen, die sich entscheiden, ihr Kind nicht in die Krippe zu geben, sondern zu Hause oder im Familienkreis zu erziehen oder in die Nachbarschaftshilfe zu geben, haben sich das sehr wohl überlegt, weil auch sie eine Verantwortung übernehmen. Wir bieten in diesem Zusammenhang echte Wahlfreiheit.
Des Weiteren ist dankenswerterweise ausgeführt worden, dass das Betreuungsgeld nicht vor die Wahl stellt: Arbeit oder Betreuungsgeld - vielmehr geht beides zusammen.
- Natürlich gilt das.
- Natürlich gilt das. Es ist klipp und klar so, dass derjenige, der das Betreuungsgeld bekommt, sich selber entscheiden kann, wie er das Ganze organisiert. Die Frage ist nur, ob man eine staatliche Einrichtung oder einen Krippenplatz in Anspruch nimmt. Auch das stellen Sie immer wieder falsch dar. Selbstverständlich kann gearbeitet und eine Tätigkeit aufgenommen werden. Aber auch dabei ist die Wahlfreiheit gegeben, weil man als Mutter oder Vater selber entscheiden kann, wie man sich verhält. Sie wollen das den Eltern absprechen und die Familien dazu drängen, ihre Kinder in die Krippe zu geben, weil es nach Ihrer Ansicht ideologisch der einzig richtige Ansatz ist.
Frau Ackermann, ich gebe es beim dritten oder vierten Mal auf, es Ihnen zu erläutern; denn Sie haben uns wieder vorgeworfen, wir wollten das Betreuungsgeld einführen, um den vermeintlichen Fehlbedarf bei den Kinderkrippenplätzen zu kaschieren. Ich möchte Ihnen deutlich sagen: Das Deutsche Jugendinstitut hat im Jahr 2006 errechnet, dass wir für rund ein Drittel der Kinder unter drei Jahren einen Krippenplatz brauchen.
Des Weiteren wissen wir aus anderen Zusammenhängen, dass wir Nachholbedarf hatten. Christine Haderthauer ist heute nicht anwesend wegen einer lange geplanten Reise nach Schweden, auf der auch das Thema Betreuungsgeld erörtert wird. Als Christine Haderthauer und ich unser Amt antraten, lag in Bayern die Betreuungsquote bei 7 %, zwischenzeitlich beträgt sie 28 %. Nach den ersten Ergebnissen, die zwischenzeitlich aus drei fränkischen Regierungsbezirken vorliegen - ich kann es noch nicht für ganz Bayern sagen -, liegen wir in zwei von diesen drei Bezirken bei über 30 %. Damit haben wir unsere Quote also fast erreicht. Ich möchte den zuständigen Kommunen, die auf diesem Gebiet mit uns gemeinsam eine unglaubliche Aufholjagd betrieben haben, ausdrücklich danke schön sagen. Wir werden diese Quote am 1. August nächsten Jahres deutlich geschafft haben. Danke den Kommunen und allen, die dazu beigetragen haben!
Angeblich sei, wie Sie gesagt haben, die bayerische Wirtschaft auf Ihrer Seite und gegen das Betreuungsgeld. Ich darf Ihnen folgende Presseaussage vom 17. April zitieren: "Brossardt: ‚vbw’ entgegen SPDAussage nicht Kronzeuge gegen das Betreuungsgeld." Ich zitiere: Die vbw unterstützt alle Lösungsmodelle, mit denen die Vereinbarkeit von Familie und Beruf gefördert wird. In diesem Rahmen sind wir für einen weiteren Ausbau der Betreuungsmöglichkeiten für Kinder, vor allem für die Kinder unter drei Jahren.
Liebe Kolleginnen und Kollegen der Opposition, nehmen Sie einfach zur Kenntnis: Die 340 Millionen des Bundes haben wir vollumfänglich eingesetzt. Zwischenzeitlich haben wir in unseren Haushalt weitere 600 Millionen Eigenmittel draufgelegt. Das ist die Erfolgsspur in Bayern. Das sollten Sie zur Kenntnis nehmen. Wir sind auf dem richtigen Weg.
Was mich ein wenig nachdenklich macht, sind die Zahlen, liebe Frau Kohnen, die Sie gebracht haben. Woher haben Sie diese Zahlen denn? Sie sprachen bei den Ganztagsangeboten von nur 5,9 % und wir stünden damit an letzter Stelle. Im Augenblick hören Sie mir leider nicht zu. Ich hätte allerdings doch ganz gerne von Ihnen gewusst, woher Sie diese 5,9 % nehmen. Wir liegen beim Ganztagsangebot derzeit bei knapp 30 %.
Wenn Sie mir Ihre Zahlen belegen können, gehe ich der Sache gerne nach. - Nun hören Sie mir wieder zu; dafür bedanke ich mich.
Meine Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, zum Schluss noch ein paar Zahlen, um deutlich zu machen, dass wir es schaffen werden: Wir haben derzeit rund 85.000 Kinderkrippenplätze. Weitere 14.600 sind in der Entstehung. Probleme haben wir in München und Nürnberg; dort fehlen Tausende von Krippenplätzen.
Dort sind die Kinderkrippenplätze zudem sehr teuer. In diesem Bereich haben wir eine Fehlplanung der Kommunen, und dort hat die SPD das Sagen.
Demgegenüber haben wir insbesondere im ländlichen Bereich zahlreiche Kommunen, die eine Menge erreicht haben. Wir werden die Betreuungsquote von 30 % und mehr deutlich erreichen; das unterstreiche ich hier noch einmal. Möglicherweise schaffen wir das schon vor dem 1. August nächsten Jahres. Dafür ein Dankeschön in Richtung derer, die dafür zuständig sind.
Bayern hat gute Finanzierungskonditionen, mit denen die Kommunen ihren Rechtsanspruch erfüllen können, und zwar völlig losgelöst vom Betreuungsgeld. Für jeden Krippenplatz zahlt der Steuerzahler bei uns 1.000 Euro; künftig werden wir 100 Euro und später dann 150 Euro Betreuungsgeld zahlen. Wir wollen den Eltern, die sich gegen eine Krippe entscheiden, damit eine Unterstützung geben. Wir sehen im Betreuungsgeld ein Gegengewicht zum ideellen Sog hin zur Krippe, womit wir ein gesellschaftspolitisches Signal geben wollen.
Erlauben Sie mir zum Schluss eine Anmerkung aus einem Gespräch von heute Mittag. Eine auch jetzt anwesende Freiberuflerin hat mir heute Mittag erzählt, sie habe ihre Kinder großgezogen, ohne damals Betreuungsgeld zu erhalten. Sie wäre gerne in ihren Beruf wieder eingestiegen, konnte sich aber die Kinderkrippe bei ihrem Gehalt nicht leisten, weil die in München ausgesprochen teuer gewesen sei. Hätte sie ein Betreuungsgeld gehabt, so sagte sie mir, dann hätte sie es bei privater Betreuung Ihrer Kinder und mit Nachbarschaftshilfe geschafft, wieder in ihren Beruf einzusteigen.
Das ist die Aussage einer Frau, die sich echte Wahlfreiheit gewünscht hätte. Sie können darüber lachen und dagegen anschreien. Es ist die Wahrheit. Deshalb bitte ich Sie, die Anträge abzulehnen und unserer Auffassung zu folgen, dass das Betreuungsgeld Wahlfreiheit schafft. Ich danke Ihnen.
Frau Kollegin Ackermann, es ist langsam nicht mehr erträglich, dass Sie ständig unterstellen, wir würden in Bayern auch nur einen einzigen Krippenplatz verhindern wollen. Es gibt kein Bundesland, das so viel Geld für den Krippenausbau wie der Freistaat Bayern zur Verfügung stellt, auch aus dem eigenen Haushalt.
Es gibt kein Land, das auf diesem Gebiet so viel aufgeholt hat wie der Freistaat Bayern.
Es ist eine Unverschämtheit, was Sie hier ständig im Hohen Haus unter die Leute zu bringen versuchen.
Im Übrigen habe ich Ihnen gerade erläutert, dass ein Krippenplatz den Steuerzahler 1.000 Euro kostet. Derjenige, der sein Kind in eine Kinderkrippe gibt und
den Krippenplatz bekommen soll, verursacht diese Kosten, während derjenige, der das nicht will, das Betreuungsgeld bekommt und die Kinderbetreuung so organisieren kann, wie er es gerne möchte. Das ist echte Wahlfreiheit. Ich verstehe nicht, warum Sie uns ständig unterstellen, dass wir nicht auch die Möglichkeit des Kinderkrippenbesuchs bieten.
Kollege Pfaffmann, es ist keine Beleidigung unsererseits. Ich halte es vielmehr für eine Beleidigung derjenigen, die sich anders entscheiden, als sie sich Ihrer Meinung nach entscheiden müssten.
Diese Beleidigung sprechen doch immer Sie hier im Hohen Hause aus.
Und nun noch der andere Punkt. Es gibt eine Stadt in Bayern, die ganz große Probleme hat. Das ist die Stadt München. Sie hat bei den Kinderkrippenplätzen einen deutlichen Nachholbedarf.
Es ist ein Nachholbedarf zu einem gewissen prozentualen Anteil, aber damit fehlen eben noch viele Tausend Betreuungsplätze. Reden Sie doch einmal mit den Münchner Bürgerinnen und Bürgern. Da können Sie noch so viel schreien. Fragen Sie doch einmal die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter dieses Hohen Hauses oder auch der Ministerien, die einen Kinderkrippenplatz haben wollen. Es fehlen zwischen 8.000 und 10.000 Kinderkrippenplätze in München.
Es ist nicht so, dass von uns keine Förderung gekommen wäre. Da fehlt fast nichts mehr. Wir haben hier eine ganz gute Quote.
Im Übrigen gibt es noch einen ganz anderen Ansatz. Seit dem 01.01.1996 gibt es einen Anspruch auf den Kindergartenplatz. Nicht einmal das hat Ihr Oberbürgermeister Ude in München geschafft. In einigen Stadtteilen Münchens kriegen Sie nicht einmal einen Kindergartenplatz für alle. Das ist die Realität der Stadt München. Und das sollten Sie endlich zur Kenntnis nehmen.
Frau Kollegin Gottstein, es ist schon beschämend, wie Sie mit Lebensschicksalen umgehen. Ich werde nachher die Frau bitten, mit Ihnen zu sprechen. Es ist keine Kollegin, sondern eine Mitarbeiterin im Haus. Das Beispiel ist auch nicht von 1945, sondern es ist relativ aktuell - nur, um dies einmal zur Kenntnis zu nehmen. Man sollte nicht einfach so drübergehen. Es ist jemand, der seine Kinder ganz bewusst allein erzogen und eine großartige Lebensleistung erbracht hat.
Nun nenne ich Ihnen noch einmal die Zahlen, damit Sie wieder auf den Boden der Realität kommen. 2006: 23.000. Ich springe einmal zu 2008: 44.000, 2010: 65.000, und derzeit sind wir schon bei 85.000 Plätzen für die Kinder unter drei Jahren. Das ist die Realität, nichts anderes. Das sind die Zahlen, die eine deutliche Sprache sprechen.
Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich darf zuerst einmal für die Staatsregierung, aber auch persönlich und im Namen meiner Staatsministerin in aller Form deutlich machen, dass wir diese Insolvenz mit großer Sorge verfolgen. Auf die Betroffenen und auch auf ihre Familien, insbesondere natürlich die Frauen, wie heute von meinen Vorrednern dargestellt worden ist, kommen jetzt große Sorgen zu. Es geht um das Schicksal von circa 1.500 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern. Das kann uns nicht kalt lassen; das spürt man auch heute in der Debatte; das haben wir, glaube ich, alle miteinander erlebt und werden das auch deutlich machen.
Liebe Frau Kollegin Weikert, wir von der Staatsregierung kümmern uns sehr wohl - ich glaube, das haben wir auch in der Vergangenheit häufig deutlich unterstrichen - um diese Angelegenheit.
Wir haben die erste Information über die Schließung von Filialen am 13. März bekommen; das ist also vorgestern gewesen. In diesem Zusammenhang sind die Zahlen veröffentlicht worden. Gestern bereits war das Gespräch mit Verdi. Dieses Gespräch mit Verdi hat auf Bitten des Ministerpräsidenten und auch der Ministerin unser Amtschef in enger Abstimmung mit uns, mit unserem Haus geführt. Wir sind für Fragen der Transfergesellschaft federführend zuständig, wir machen die Sache in enger Abstimmung, und hier sind die ersten Gespräche eben auch mit Erfolg gelaufen.
Ich höre, dass Verdi dafür dankbar war, weil wir bei dieser Gelegenheit abgeklärt haben: Was habt ihr an Informationen, was haben wir an Informationen, wie können wir hier beide gemeinsam vorwärtsgehen? Wir sind also hier intensiv an einer Aufklärung interessiert.
Vergleiche hinken zwar immer, aber ich möchte nur einmal an das Beispiel von Quelle erinnern, das gerade vom Kollegen Rohde genannt wurde, als Beispiel dafür, wo der Freistaat Bayern, die Staatsregierung, wirklich alles, was im Rahmen ihrer Möglichkeiten gewesen ist, eingesetzt hat. - Das nur einmal zu der ganz allgemeinen Information.
Federführend ist in diesem Fall die Regionaldirektion der Bundesagentur für Arbeit Baden-Württemberg.
Auch dort liegen bisher noch keine detaillierten Erkenntnisse vor. Das ist im Übrigen für uns ganz besonders schwierig, weil der Sitz von Schlecker in Ehingen in Baden-Württemberg liegt. Wenn wir in eine Transfergesellschaft oder andere Dinge mit einsteigen, können wir natürlich immer nur für den Freistaat Bayern tätig sein. Das kann immer nur auf unsere bayerischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bezogen sein; wir können hier nicht in einer anderen Form tätig werden.
Ich habe es gerade erwähnt: Wir sind auch mit der Informationslage derzeit überhaupt noch nicht zufrieden, aber auch dort haben wir natürlich nicht die Hand darauf. Wir sind darauf angewiesen, informiert zu werden durch den Insolvenzverwalter, durch die Agentur für Arbeit, durch die Gewerkschaft. Wir suchen hier das Gespräch.
Ich hoffe, dass wir zu Lösungen kommen, weil ich auch herausgehört habe - ich will es einfach einmal in die Runde werfen -, dass es überwiegend ältere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind. Das beschäftigt uns besonders. Wohlweislich möchte ich damit aber auch verbinden, dass uns gesagt wurde, insbesondere aus Gewerkschaftskreisen, dass diese Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter weitestgehend sehr, sehr gut ausgebildet sind, also auch da wieder Chancen bestehen. Darauf wurde auch schon verwiesen; ich darf es deshalb abkürzen.
Wir brauchen also erst einmal die konkreten Zahlen und Fakten, wir brauchen in dieser Phase aber auch vor allem den Insolvenzverwalter. Wir brauchen ein tragfähiges, belastbares Fortführungskonzept. Das ist jetzt das Entscheidende. Hier ist der Insolvenzverwalter und sonst niemand gefordert, und wir brauchen hier vor allem einen Plan zur Wiederherstellung der langfristigen Rentabilität. Dies alles sind keine Aufgaben des Staates.
Ich sage ausdrücklich dazu: Wir haben in der Vergangenheit für den Freistaat Bayern immer wieder bewiesen, dass wir, wenn wir helfend zur Seite stehen mussten oder sollten, sehr wohl unserer Aufgabe nachgekommen sind und dass wir das Ziel auch mit erreicht haben.
Zum Thema Transfergesellschaft habe ich gerade darauf verwiesen: Es müsste eine bayerische Lösung gefunden werden. Auch das ist, glaube ich, heute von einem meiner Vorredner dargestellt worden. Natürlich haben wir bei der ganzen Geschichte auch einen gewissen Zeitdruck. Aber auch da sind uns vom Staat her im Augenblick die Hände gebunden, und es ist auch rechtlich alles ganz genau dargestellt. Hier sind
jetzt erst einmal die Wirtschafts- und Sozialpartner gefordert.
Ich möchte jedoch ausdrücklich dazusagen: Wenn es darauf ankommt, sind wir gerne bereit, für eine bayerische Lösung dann auch entsprechende Gespräche zu führen. Ob wir hier zum Beispiel dann für den Overhead, wie es in anderen Fällen auch schon gewesen ist, mit unseren Mitteln tätig werden - hier denke ich vor allem an die bayerischen ESF-Mittel -, das werfe ich in die Diskussion. Ich kann heute nicht zusagen, dass wir das machen werden, aber wenn die rechtlichen Möglichkeiten bestehen, wenn ein tragfähiges Konzept vorliegt, sind wir bereit, in diesem Zusammenhang für unsere Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer aus Bayern entsprechend tätig zu werden.
Weil wir noch keine konkreten Zahlen haben und auf die Partner angewiesen sind, bitte ich ganz herzlich darum, vom Beschluss dieses Antrags abzusehen. Wir brauchen zunächst diese Informationen. Wenn wir sie haben, kann ich für die Staatsregierung sagen, treten wir in weitere Gespräche mit ein. Von unserer Seite ist zumindest zum gegenwärtigen Zeitpunkt wohl auch nach Aussage von Verdi -, all das unternommen worden, was wir derzeit tun können. Das werden wir natürlich auch weiter unternehmen - wohlweislich im Rahmen der rechtlichen Möglichkeiten, im Rahmen dessen, dass wir eine bayerische Lösung für unseren Bereich anstreben.
Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich möchte nur deutlich machen: Der Ministerpräsident hat einen Brief bekommen. Er ist an unser Haus gegangen, weil wir dafür zuständig sind. Unser Haus hat erste verlässliche Zahlen über Schließungen usw. am 13. bekommen. Wir haben am 14., also am Tag darauf, gestern, mit Verdi -
- Gestern.
Am 13. haben wir die Zahlen über die Schließungen bekommen. Am 14. sind wir mit Verdi ins Gespräch gekommen. Heute ist der 15. Schneller können wir nicht reagieren; schneller konnte es nicht gehen. Damit es schnell geht, haben wir gebeten, dass unser Amtschef diese Gespräche führt, aber in ganz enger Ankopplung an die Ministerin und mich.
Beifall bei der CSU
Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Zu Beginn sage ich ein Dankeschön an alle hier in Bayern, die ehrenamtlich tätig sind.
Wir wissen, dass das Ehrenamt gerade in Bayern ein ganz ausgeprägtes Elixier und ein Kitt unserer Gesellschaft ist. Es stellt ein wesentliches Bild unseres Landes dar.
Aus diesem Grund haben wir uns seit vielen Jahren auch hier im Landtag damit beschäftigt: Was können wir für das Ehrenamt noch besser machen? Ich denke z. B. daran, dass der Landtag bereits in der letzten Periode beschlossen hat, eine Ehrenamtsversicherung abzuschließen. Diese Versicherung ist Gott sei Dank nicht häufig in Anspruch genommen worden. Aber wenn sie in Anspruch genommen werden musste, hat sie geholfen. Das ist für uns entscheidend. Wir wollen damit das Ehrenamt in der gesamten Breite unterstützen. Die Ehrenamtsversicherung ist ein Mosaikstein in unserer Strategie für das Ehrenamt.
Ich mache eine zweite Bemerkung. Nachdem ich in Absprache mit meiner Ministerin in das Ministerium berufen worden bin, haben wir zu einem Runden Tisch eingeladen. An dem Runden Tisch "Ehrenamt" nehmen inzwischen alle Akteure des Ehrenamts teil. Wir haben dort ein Papier entwickelt, das dann sogar im Kabinett verabschiedet wurde. Es ist heute die Grundlage für die Fortentwicklung des Ehrenamts in Bayern. Ich weiß nicht, ob es so etwas in Deutschland sonst noch gibt, dass aus den unterschiedlichsten Gruppierungen, aus allen Fraktionen und aus allen Bereichen Menschen an einem Papier mitarbeiten können, welches im Kabinett verabschiedet wird.
Drittens sage ich etwas zu dem Ehrenamtsnachweis innerhalb unserer Strategie. Ich möchte der Stadt München gar nicht absprechen, dass "München dankt" vielleicht ein Akzent ist, an dem man mitarbeiten kann. Der Ehrenamtsnachweis hat positiv eingeschlagen. Wir haben ihn erst mit den Wohlfahrtsverbänden, den kommunalen Spitzenverbänden, der bayerischen Wirtschaft aufgesetzt und zwischenzeitlich auf den Sport und die Musik ausgedehnt. Weitere Träger werden folgen. Zwischenzeitlich sind es rund 7.000 Personen, die den Ehrenamtsnachweis bekommen haben. Danke, Frau Präsidentin. Das ist ein Riesenerfolg für die Menschen, die damit bei ihrem Arbeitgeber eine Chance bekommen haben.
Zuletzt spreche ich über die Ehrenamtskarte. Sie ist, lieber Kollege Pfaffmann, nicht übereilt eingeführt worden. Vielmehr haben wir sie eingeführt, nachdem sie in meinem Heimatland Landkreis Cham äußerst erfolgreich erprobt worden ist. Dort hat sie eingeschlagen. Zwischenzeitlich gibt es dort 700 Menschen, die die Ehrenamtskarte besitzen.
Aber jetzt kommt der entscheidende Punkt, und ich bitte Sie, ihn zur Kenntnis zu nehmen. Der Erfolg der
Karte im Landkreis Cham beruht darauf, dass die Wirtschaft hinter der Karte steht. Alle Karten, die es bisher gab, waren mit dem Problem verbunden, dass die Wirtschaft nicht dahinterstand. Es gab nur ein paar kleine Vergünstigungen, aber keine Vorteile in der Breite.
Es gab 600 Angebote. Da ging es nicht nur um den Einkauf von Kartoffeln, sondern es gibt auch die Vergünstigung, in Sportgeschäften billiger einzukaufen. Beim ÖPNV kann man zum halben Preis fahren. Man kann vergünstigt Einrichtungen des Landkreises nutzen. Und so geht es weiter. Es handelt sich um ein Riesenangebot, sodass der Einzelne wirklich Chancen hat.
Jetzt komme ich zu den 5.000 €, und ich bitte Sie, meine Anmerkung zur Kenntnis zu nehmen. Die 5.000 € sind nur dafür da, dass ein Landkreis und eine kreisfreie Stadt die Grundbedürfnisse auf den Weg bringen können. Die 5.000 € sollen keine Dauerfinanzierung für die Karte sein. Die Karte muss von der Region, von der Wirtschaft und den Menschen der Region getragen werden.
Ich kann Ihnen sagen, dass in unserem Landkreis inzwischen zum Teil ein Wettlauf stattfindet: Wer ist dabei und wer nicht? Da kommen Menschen und sagen: Herr Landrat, Herr Staatssekretär, wir würden gern mitmachen, weil wir hier einen Akzent setzen wollen. Die Ehrenamtlichen können die Leute natürlich mit der Ehrenamtskarte unter Druck setzen, indem sie sagen: Kriege ich denn jetzt eine Vergünstigung oder nicht? Wenn sie keine kriegen, wenden sie sich ab und sagen: Na gut, dann gehe ich zur Konkurrenz. Ich sage es noch einmal: Die 5.000 € sind nicht zur Finanzierung für irgendwelche Maßnahmen vor Ort gedacht, sondern für den Anschub zur Einführung dieser Karte.
Ich äußere einen letzten Gedanken. Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich bitte Sie, die Karte nicht schlechtzureden, sondern lassen Sie uns hierfür gemeinsam tätig sein. Es gibt zwar unterschiedliche Einwände von unterschiedlichen Parteien, aber ich kann nur sagen: Der Kollege Dupper aus Passau hat sich angemeldet. Der Kollege Seggewiß von der SPD war einer der Ersten, die dabei waren. Würzburg wird, glaube ich auch von der SPD regiert. Ich kann Ihnen aber auch CSU-Landräte oder -Bürgermeister nennen, die sagen: Die Karte ist aus diesem oder jenem Grund zu bürokratisch. Aber ich sage: Sie ist nicht bürokratisch, sondern eine Karte, die nur davon leben kann und nur dann eine Chance hat, wenn sie in der Region Akzeptanz findet. Dies ist der entscheidende Ansatz.
Morgen bin ich in Neuötting. Da werden die nächsten 100 Karten verteilt. Wir haben in kürzester Zeit 7.000 Ehrenamtskarten ausgegeben. Das ist ein Erfolg. Helfen Sie mit, dass wir die Karte bayernweit zum Erfolg führen können!
Lieber Kollege Güller, ich bin Ihnen dankbar, dass Sie dies angeschnitten haben. Aber das kann nicht Sache des Freistaates Bayern sein. Ich sage auch noch einmal: Ich möchte keine bürokratische Ehrenamtskarte haben.
Wenn wir die Karte einführen, müssen wir eine Überprüfung durchführen. Ich nehme als Beispiel einmal die Stadt Augsburg. Es muss festgestellt werden, wie viele Ehrenamtliche die Karte außerhalb von Augsburg nutzen und wie viele davon nach München kommen. Wer überprüft das? Wer stellt das fest? Wer macht das, usw.? - Das geht doch gar nicht. Ich frage noch dazu: Wer profitiert denn von der Karte? - Wir kennen die Ehrenamtlichen doch. Wenn sich wirklich ein Ehrenamtlicher Zeit nimmt und zum Beispiel in ein
Spaßbad nach Augsburg oder woanders hin fährt, dann kommt er ganz selten allein, sondern mit der Familie, mit Freunden oder Bekannten. Im Land Hessen ergab eine Untersuchung
- ach schreien Sie doch nicht dazwischen -, dass die Einführung der Ehrenamtskarte den Akzeptanzstellen genutzt hat. Sie haben sogar einen leichten Gewinn gemacht. Das ist genau der Punkt: Auch die Städte würden davon profitieren, wenn jemand vom Land das nutzen könnte; die kaufen eine Brotzeit, die kaufen damit ein und machen noch andere Dinge. Wir können keine Bürokratie aufbauen und landesweit feststellen, wo wir mitfinanzieren müssen. Das kann doch nicht der Sinn und Zweck sein. Sie glauben doch selbst nicht, dass dieser Ansatz richtig wäre.
Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich möchte zunächst dafür danken, dass das Hohe Haus dieses Thema so angemessen diskutiert. Hier ist Menschen in vielfacher Hinsicht Unrecht geschehen, und es ist richtig und wichtig, dieses Thema aufzuarbeiten und endlich tätig zu werden.
Herr Kollege Pfaffmann, ich habe gerade mit meinen Mitarbeitern darüber gesprochen, wie es in den anderen Bundesländern aussieht. In Baden-Württemberg beispielsweise wurde die Verwaltungsvereinbarung im dortigen Landtag beraten. Damit ist Baden-Württemberg dem Land Bayern einen Schritt voraus. Entscheidend ist aber, dass sich auch die anderen Bundesländer bereits Gedanken machen und sich ihrer Verantwortung stellen. In der Schaffung dieser Stellen ist das bayerische Engagement deutlich zu erkennen. Das ist und bleibt für uns ein ganz wichtiger Punkt. Ich komme gleich darauf, warum das für uns so wesentlich ist. Manche Länder wollen es abgeben. Darüber hat Kollege Imhof schon gesprochen. Es gab bei manchen Ländern die Überlegung, ein entsprechendes Schild am Eingang der Versorgungsämter anzubringen. Damit wäre dann allen Genüge geleistet. Aber auf diese Weise würde mit diesem Thema nicht adäquat umgegangen. Deswegen bin ich froh, dass wir hier einen anderen Weg einschlagen wollen.
Wie viel Geld Bayern aus diesem Fonds erhält, ist schon gesagt worden. Auf den Freistaat entfallen 7,2 Millionen Euro. In diesem Zusammenhang möchte ich gerne noch mal auf die Empfehlungen des Runden Tisches hinweisen. Diese Empfehlungen sollten wir in unsere Diskussion einbeziehen. In einem der Punkte kommt zum Ausdruck, dass für die Rentenleistungen 20 Millionen Euro vorgesehen sind. Diese Rentenleistungen kommen den Betroffenen als direkte finanzielle Leistungen zugute. 20 Millionen Euro gibt es dafür.
Bei dem Fonds im Umfang von 120 Millionen Euro sind 100 Millionen vorgesehen, um Folgeschäden auszugleichen. Das betrifft therapeutische Hilfen, Sicherstellung von Therapien, Kostenübernahme in Bezug auf Leistungsträger, Kostenübernahme für Verwandtensuche, Akteneinsicht, Fahrten zur damaligen Einrichtung oder die Veröffentlichung von Biografien. Die 100 Millionen Euro sollen also das abdecken, was zusätzlich mit dabei ist. Genau dafür stellen wir 5,5 Stellen zur Verfügung, die nicht allein der Verwaltung zugerechnet werden, sondern Berufsgruppen wie Psychologen oder Sozialpädagogen umfassen. Das Vorgehen ist eng mit den ehemaligen Heimkindern besprochen. Wir werden in diesem Zusammenhang auch einen eigenen Fachbeirat einsetzen, der sich mit aus ehemaligen Heimkindern zusammensetzt. Auf diese Weise soll diese Fachstelle entsprechend begleitet werden.
Noch einmal in aller Deutlichkeit: 20 Millionen Euro werden als Renten direkt an die Betroffenen gezahlt und 100 Millionen Euro sind für Folgeschäden vorgesehen. Es war nicht beabsichtigt, dass dieses Geld direkt ausgezahlt wird. Wir schaffen eine Beratungsstelle, die hoch kompetent besetzt ist. Ich höre inzwischen, dass sich andere Länder an uns orientieren, weil wir einen Standard schaffen. Deswegen bitte ich Sie ganz herzlich, davon abzusehen, weiter Kritik zu üben. Wir handeln entsprechend der Empfehlung des Runden Tisches, wie sie uns vorgegeben worden ist.
Frau Kollegin Ackermann, es ist genau umgekehrt, Sie verdrehen die Tatsachen. Wir handeln dem Sinn und Zweck der Empfehlungen entsprechend. So habe ich das auch dargestellt. Ich werde bei Ihnen wahrscheinlich auch keine weitere Überzeugungsarbeit leisten können. Ich kann lediglich noch aus der Satzung zitieren, die der Verwaltungsvereinbarung zugrunde liegt. Dort heißt es, dass der Zweck des Fonds die Unterstützung ehemaliger Heimkinder umfasst, um die Zeit ihrer Heimunterbringung aufzuarbeiten. Genau dafür soll diese Stelle geschaffen werden. Das ist ein ganz entscheidender Punkt.
Lieber Herr Kollege Pfaffmann, jetzt werde ich langsam hantig, weil Sie etwas unterstellen, das nicht der Realität entspricht. Diese Anlaufstelle ist im Sinne dessen, was in dem Fonds vorgesehen ist. Es handelt sich um keine Verwaltungsstelle, sondern es wird Hilfestellung gegeben. Darüber hinaus wird beraten und eine Unterstützung gewährleistet. Genau dies ist im Fonds vorgesehen. Wir ziehen da nicht irgendwelche Gelder ab, sondern handeln im Sinne der Empfehlung des Runden Tisches. Nehmen Sie es einfach zur Kenntnis und akzeptieren Sie es.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen! Auch wenn ich vom Präsidenten die Aufforderung bekommen habe, lang zu reden, möchte ich doch nur zu ein paar Punkten, und das in Stichpunkten, Stellung nehmen, um einige Dinge klarzustellen, nicht um sie zu Protokoll zu bringen, sondern um sie für die künftige Debatte festhalten zu können.
Punkt eins: Betreuungsgeld. Liebe Kolleginnen und Kollegen, das Betreuungsgeld ist für uns der Weg zu einer echten Wahlfreiheit.
Ich glaube, das ist der ganz entscheidende Punkt. Wir machen es unabhängig davon, ob jemand eine Einrichtung benutzt oder nicht. Wer eine Einrichtung nutzt, braucht es nicht. Wer keine Einrichtung nutzt und die Kinderbetreuung selbst organisiert, bekommt dieses Geld.
Nun zu einem zweiten Bereich. Es ist gerade von der Kollegin gefragt worden, warum wir das letzte Kindergartenjahr nicht verpflichtend machen. Kolleginnen und Kollegen, wir haben derzeit beim letzten Kindergartenjahr eine Besuchsquote von 99 %. Nur eine Handvoll Kinder gehen nicht ins letzte Kindergartenjahr. Ich frage Sie, warum wir etwas verpflichtend machen sollen, wenn bereits jetzt fast alle das dritte Kindergartenjahr besuchen.
Und gerade diejenigen, die Sie jetzt meinen - weil Sie gerade dazwischenschreien - diejenigen mit Migrationshintergrund, die den Vorkurs besuchen, sind doch im Kindergarten. Es ist nur eine Handvoll von Kindern, die nicht in den Kindergarten gehen. Das hat die Statistik belegt. Denn die Kinder müssen die Sprache können, um dann in die Schule gehen zu können. Nehmen Sie bitte zur Kenntnis, dass ein verpflichtender Besuch überflüssig ist. Wir brauchen keine Verpflichtung mit einem großen bürokratischen Aufwand einzuführen.
Das machen wir am Schluss. Da können wir das gemeinschaftlich weiter diskutieren.
Zur Beitragsentlastung im kommenden Jahr in Höhe von 50 Euro. Herr Kollege Pfaffmann, das steht unter keinem Haushaltsvorbehalt. Ich weiß nicht, wo Sie das gelesen haben. Das steht unter keinem Haushaltsvorbehalt. Wir haben in Bayern eine Elternbeteiligung im Kindergarten von durchschnittlich 96 Euro bei sechs bis sieben Stunden Betreuungszeit; davon übernehmen wir ungefähr die Hälfte für sechs Stunden. Das sind die 50 Euro. Das bitte ich einfach einmal festzuhalten.
Investitionen für den Ausbau. Wir haben damals vom Bund 340 Millionen Euro bekommen. Der Freistaat Bayern hat zwischenzeitlich 444 Millionen Euro aus eigener Tasche draufgelegt. Dann haben wir noch einmal - da möchte ich den Regierungsfraktionen danken - über 80 Millionen Euro für den weiteren Ausbau bekommen. Darum kann ich heute sagen, dass für den Ausbau der Kinderbetreuung kein Land so Gas gibt wie der Freistaat Bayern. Das sollte einmal dargestellt und gewürdigt werden.
Es haben nicht Christine Haderthauer und Markus Sackmann erst damit begonnen, sondern da sind auch eine Christa Stewens, eine Barbara Stamm und andere mit tätig gewesen. Ich kann aber heute mit Stolz sagen, dass wir bei den Plätzen für Kinder unter drei Jahren von einer Quote von ursprünglich 7 % jetzt bei 28 % sind. Ich möchte diese 28 % einmal erläutern, damit das endlich klar ist.
Frau Ackermann hat zu Recht auf eine Zahl verwiesen, die im Sozialbericht steht. Es hat sich seitdem aber vieles verändert. Darum sind wir nicht mehr bei 18 Komma sowieso Prozent, sondern wir sind nach unserer Schätzung im Jahr 2011/2012 bei 28 %. Diese Zahl kommt so zustande: Der Bund erhebt die Zahl zum 1.3. Er fragt, wie viele Kinder unter drei Jahren einen Platz haben. Manche Kinder sind im September in den Kindergarten gekommen und sind im März bereits älter als drei Jahre. Darum fallen die dann nicht mehr in die Kategorie Kinder unter drei Jahren und somit aus der Bundesstatistik heraus. Wir fragen zum 1. Januar: Wie viele Plätze gibt es für Kinder unter drei Jahren? Das ist die Differenz zwischen Bund und Land. Glauben Sie unserer Zahl. Wir sind annähernd bei 28 %. Wenn der Ausbau so weitergeht
- da sage ich auch danke schön in Richtung Kommunen, die wirklich entscheidend mithelfen -, dann werden wir spätestens im Jahr 2013 eine Quote von etwa 35 % erreicht haben. Ich danke allen, die daran mitgewirkt haben. Der Freistaat Bayern ist hier mit seinem Sonderinvestitionsprogramm besonders gut unterwegs.
Wir haben in den letzten Jahren der Stadt München für den Ausbau von Kinderbetreuungsplätzen immerhin 92 Millionen Euro gegeben. Die schwachen Zahlen liegen also nicht daran, dass wir der Stadt München kein Geld gegeben hätten. Trotzdem lag bei der Betreuung der Kinder unter drei Jahren zum 01.01.2011 die Landeshauptstadt München mit einer Quote von knapp 33 % bei einem Bedarf von 43 %. Es geht ja immer um den Bedarf. Da fehlen mindestens 4.000 Plätze. Wir gehen aber davon aus, dass die Stadt München weit darüber hinaus etwas leisten muss. Wir gehen nicht von 4.000, sondern sogar von 8.000 Plätzen aus. Da ist die Stadt gefordert. Es war nicht so, dass der Freistaat Bayern der Stadt München kein Geld gegeben hätte, sondern das war eine Fehlplanung, die von der Stadt München zu verantworten ist. Das muss auch einmal festgehalten werden.
Als Betreuungsquote der Kinder von drei bis sechs Jahren, bis zur Einschulung, hat die Stadt München 90,7 %. Kollege Füracker hat mich gerade darauf hingewiesen, wie viele kleine Gemeinden im Lande diese Quote weit übertroffen haben. 90,7 % bedeuten, dass in München aber mindestens 4.000 Plätze für Dreibis Sechsjährige fehlen. Darum werden wir von den Medien ständig mit den Problemen der Stadt München konfrontiert und nicht mit Problemen, die wir sonst irgendwo in Bayern hätten. Das ist eine hausgemachte Sache der Stadt München.
Nun zur Qualität. Auch das ist angesprochen worden. Nach dem Beschluss von Sankt Quirin, dass wir einen Anstellungsschlüssel von 1 : 11 haben wollen, kann ich jetzt davon ausgehen, nachdem die neueste Schätzung für den derzeitigen Anstellungsschlüssel bei 1 : 10,03 liegt - in der Vergangenheit lag der Schlüssel 1 : 10,38 -, dass wir im Durchschnitt unter 1 : 10 kommen können. Auch hier ein Dankeschön in Richtung der Träger. Was hier geleistet worden ist, wäre aber nicht möglich, wenn nicht der Freistaat Bayern viel Geld in die Hand nehmen würde. Das
kommt nicht von ungefähr, nachdem wir rund 1 Milliarde Euro allein für die Betriebskosten in der Kinderbetreuung in den Haushalt eingestellt haben.
Meine Damen und Herren, es ist heute ein paarmal angesprochen worden, was wir so alles angeblich versäumt hätten. Christa Stewens hat damals den ersten Bildungsplan 2003 angestoßen und 2005 umgesetzt. Ich war mit Christine Haderthauer letztes Jahr in Baden-Württemberg auf einer Sitzung des Kabinetts aus Baden-Württemberg, Hessen und Bayern. Da ist man als Staatssekretär aus Bayern schon ein bisschen stolz, wenn die Hessen sagen: Wir haben gerne diesen Bildungsplan gekauft, weil wir nichts Neues erfinden mussten. Das ist das Optimale, das Beste, das es gibt. - Das ist ein Exportschlager. Wir haben Geld für das, was wir entwickelt haben, bekommen, und Sie sagen ständig, wie schlecht wir in dieser Sache seien. Und dabei übernehmen andere Länder das, was wir entwickelt haben.
Ich war gestern Abend noch in Leipzig bei der Arbeitsund Sozialministerkonferenz. Da sagen viele, auch von anderen Parteien, zu mir: Respekt, was der Freistaat Bayern in diesem Bereich geleistet hat. Darum bin ich stolz darauf und sage danke schön für das Geld, das richtig und gut investiert worden ist und in die richtige Richtung eingebracht worden ist. Ich bin es leid, dass von Ihnen, von der Opposition, ständig alles nur negativ begleitet wird. Wir brauchen auch bei Ihnen einen Aufbruch in den Köpfen.
Nein.
Ich habe mich vorhin versprochen. Wir wollen die echte Wahlfreiheit. Das heißt, das Geld wird gegeben, wenn keine staatlich geförderte Krippeneinrichtung benützt wird. Das ist der Hintergrund. Alle anderen Formen werden akzeptiert. Die Krippen sind die Bereiche, in die wir am meisten Geld geben, die wir zu Recht unterstützen. Wenn das aber jemand nicht nützt, dann geben wir das Betreuungsgeld. Was er damit macht, ob er in die Arbeit geht, ob die Oma oder eine Tagesmutter oder wer auch immer die Betreuung übernimmt, das ist keine Frage, die wir stellen, weil wir die echte Wahlfreiheit haben wollen, dass die Eltern der Kinder von null bis drei Jahren selbst entscheiden können, wie sie es haben wollen. Das soll in eigener Verantwortung geschehen. Das ist unser Ansatz. Man kann also auch in die Arbeit gehen, wenn die Oma, der Opa oder wer auch immer auf das Kind aufpasst.
Ich glaube nicht, Herr Pfaffmann, dass ich Sie in irgendeiner Form überzeugen kann. Ich glaube nicht daran, dass Sie meine Argumente aufnehmen werden. Der Bund hat 340 Millionen Euro gegeben. Wir haben das Geld gänzlich ausgegeben. Der Freistaat Bayern hat 524 Millionen Euro draufgelegt. Nun sind noch einmal über 90 Millionen Euro geplant. Ich meine, dass wir nicht nur ein bisschen draufgelegt haben, sondern dass Bayern weitaus mehr als jedes andere Bundesland ausgegeben hat.
Herr Kollege Pfaffmann, ich war gestern mit Kolleginnen und Kollegen aus den Sozialministerien der Bundesländer zusammen. Darunter waren auch welche Ihrer Partei. Wir werden von allen bewundert. Sie zollen dem Freistaat Bayern für seine Leistungen Respekt.
Die 99 % bezogen sich darauf, dass auch die Kinder den Kindergarten besuchen, deren Beteiligung Sie haben möchten, nämlich die Kinder mit Migrationshin
tergrund, die die Sprache lernen sollen. Der Vorkurs Deutsch wurde von 160 auf 240 Stunden ausgeweitet.
- Hören Sie doch zu, sonst kann Herr Pfaffmann nichts verstehen.
Dort sind es nur eine Handvoll Kinder, die nicht in den Kindergarten gehen. Diese Zahl haben wir vor Kurzem im Kabinett vorgetragen. Es sind etwa ein halbes Dutzend Kinder in Bayern.
Ich komme zu dem Fall der alleinerziehenden Mutter. In Bayern gibt es das Landeserziehungsgeld und künftig das Betreuungsgeld.
Das Landeserziehungsgeld sorgt dafür, dass eine große Zahl Alleinerziehender nicht unter die Armutsgrenze fällt, sondern darüber bleibt. Ich bitte Sie zuzugeben, dass Ihre Partei seit Jahren immer wieder fordert, das Erziehungsgeld, das gerade den Alleinerziehenden hilft, abzuschaffen, heute aber sagt, 150 Euro Betreuungsgeld können nicht genügen. Beim Landeserziehungsgeld verschweigen Sie, dass Sie dieses seit Langem bekämpfen. Sehr oft habe ich Anträge im Haushaltsausschuss mitbekommen, bei denen gefordert wurde, das Landeserziehungsgeld abzuschaffen, weil es überflüssig sei.
Solche Äußerungen sollten Sie im Landtag nicht machen.
Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich möchte mich zunächst beim Kollegen Seidenath und bei der Kollegin Meyer ganz herzlich für die ausführliche Begründung bedanken. Deswegen kann ich mich auf ein paar wesentliche Punkte beschränken.
Einer der Kritikpunkte vorhin war, wir hätten angeblich große Eile an den Tag gelegt, die gar nicht notwendig gewesen sei. Dem möchte ich gleich zu Beginn heftig widersprechen. Natürlich haben nicht wir uns diese Eile auferlegt; sie ist auf die Umstände zurückzuführen, nicht auf den Freistaat Bayern, sondern auf das Gerichtsurteil und all die Dinge, die auf Bundesebene geschehen sind. Deswegen war es wichtig, dass wir schnellstens ein Vollzugsgesetz auf den Weg bringen. Dies war aus den Gründen, die auch Kollege Seidenath und Frau Kollegin Meyer genannt haben, notwendig.
Uns ist wichtig - ich glaube, das ist etwas, was auch in diesem Haus heute festgestellt werden muss und werden darf -: Opferschutz geht vor Täterschutz. Ich möchte das bei dieser Gelegenheit ganz bewusst darstellen. In Bayern darf ausdrücklich nicht passieren, dass jemand, der schon Täter war, möglicherweise wieder neue Opfer schafft. Das müssen wir so weit wie nur irgendwie möglich verhindern. Dazu müssen wir auch entsprechende landesrechtliche Regelungen auf den Weg bringen.
Etwas Weiteres ist mir dabei ganz wichtig. Es geht nicht darum, in diesem Parlament darüber zu diskutieren, wie das ThUG, das der Bund erlassen hat, aussieht. Natürlich können wir dazu unsere Anmerkungen machen und unsere Bedenken darstellen. Worüber wir uns heute unterhalten, ist allein das Vollzugsgesetz. Dafür sind wir zuständig. Dafür ist der Landesgesetzgeber, der Freistaat Bayern, dieses Hohe Haus
zuständig. So manche Kritik kann ich natürlich nachvollziehen; darüber kann man auch sicherlich juristisch intensiv diskutieren. In der derzeitigen Situation haben wir aber nur über dieses Vollzugsgesetz zu diskutieren.
Was wollen wir erreichen? Wir wollen, dass der Verwaltungsvollzug auf die Kreisverwaltungsbehörden übertragen wird. Die Unterbringung nach dem ThUG soll auf die Bezirke delegiert werden. Bei dieser Gelegenheit möchte ich ein herzliches Dankeschön sagen: Der Bezirk Niederbayern war ein Partner, der Verantwortung übernommen hat. Er war gerade in der Übergangszeit dazu bereit. Er hat nicht gesagt "Hurra, wir freuen uns darüber". Er hat aber aus Verantwortungsbewusstsein seine Bereitschaft erklärt. Nach intensiven Gesprächen, die ich mit dem Verband der Bezirke geführt habe, kann ich deshalb sagen: Danke schön für diese Bereitschaft.
Frau Kollegin Meyer hat bereits darauf hingewiesen, dass wir dieses Gesetz zunächst auf drei Jahre befristet haben, um die weitere Entwicklung beobachten und von diesem Hause aus adäquat reagieren zu können. Dieses Vorgehen ist richtig und angemessen. Deswegen halte ich es für in Ordnung.
Ich möchte jetzt auf die Diskussionen und die Anträge der Opposition eingehen. Herr Kollege Franz Schindler, Sie haben gesagt, wir hätten die Diskussion aussetzen und noch einmal intensivieren sollen. Lieber Herr Kollege Schindler, ich glaube, dies wäre genau der falsche Ansatz gewesen. Wer wäre denn verantwortlich gewesen, wenn jemand nach dem ThUG hätte untergebracht werden müssen, wir aber keine Einrichtung hätten vorhalten können? Damit hätten wir die Möglichkeit geboten, dass etwas passiert. Wenn etwas passiert, sind wir dafür verantwortlich. Deswegen ist es unverantwortlich, wenn Sie sagen, wir hätten Zeit gehabt, diese Diskussion auszusetzen. Ich möchte deutlich darauf hinweisen, dass hier der Opferschutz im Vordergrund zu stehen hat. Wir haben deshalb aus unserer Verantwortung heraus dieses Vollzugsgesetz auf den Weg gebracht.
Derzeit wissen wir noch nicht, wie viele Personen kommen werden. Ich möchte deutlich machen, dass wir dem Druck, der über die Gesetzentwürfe der SPD und der FREIEN WÄHLER gemacht wird, gar nicht Rechnung tragen könnten. Sie wollen uns mit einem Gesetz verpflichten, eine Einrichtung bis zu einem gewissen Zeitpunkt zu schaffen. Wir müssen aber zunächst einmal einen Ort finden, der bereit ist, eine solche Einrichtung aufzunehmen. Ich glaube nicht, dass bei der Suche nach einem Standort einer solchen Einrichtung viele "Hier" schreien werden. Die Umsetzung wird ausgesprochen schwierig werden. Wir müssen
deshalb aus der Verantwortung heraus so vorgehen, wie ich dies vorgetragen habe.
Wir brauchen eine sorgfältige Planung, und wir brauchen eine Bauausführung. Deshalb sind der 31. Dezember 2014 oder der 31. Mai 2013 Daten, die nur Sie setzen können, weil Sie nicht in der Verantwortung stehen. Wir, die wir in der Verantwortung stehen, müssen die Sache jedoch anders anpacken.
Darüber hinaus möchte ich darauf hinweisen, dass die Beschränkung der Interimsunterbringung allein auf das Bezirkskrankenhaus Straubing, wie dies die FREIEN WÄHLER fordern, der falsche Weg wäre. Den Untergebrachten ist auch die Möglichkeit der Lockerung zu geben. Das ist in Straubing nicht möglich. Ich war erst vor Kurzem vor Ort und habe mir die Einrichtung angesehen. In Straubing ist diese Möglichkeit nicht gegeben. In den Gesetzentwurf mussten deshalb entsprechende Vorgaben einbezogen werden. Außerdem muss das Erfordernis der getrennten Unterbringung grundsätzlich eingehalten werden.
Meine Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, ich bitte Sie deshalb ganz herzlich, unserem Gesetzentwurf zuzustimmen. Dabei müssen Sie sehen, dass wir in der Verantwortung dafür stehen, dass diese Täter nicht wieder auf freien Fuß kommen und auf Jugendliche, Kinder oder andere Menschen losgelassen werden. Wenn das passiert, werden wir in die Verantwortung genommen. Die Öffentlichkeit reagiert in solchen Fällen ganz sensibel.
Noch einmal zum Thema Vollzugsgesetz: Ich beschränke mich auf die Punkte, die wir in diesem Hause zu behandeln haben. Natürlich ist es Ihr gutes Recht, auf das Bundesgesetz hinzuweisen. Ich möchte jedoch heute nicht über das Bundesgesetz diskutieren. Die Länder müssen sich um die Ausführung und den Vollzug kümmern. Dazu legen wir ein Gesetz vor. Deshalb habe ich mich darauf beschränkt.
Eine zweite Anmerkung: Lieber Herr Kollege Schindler, nachdem ich zu dieser Thematik eine ganze Reihe von Gesprächen geführt habe und in die Entwicklung dieses Gesetzentwurfs intensiv eingebunden war, hat mich Frau Staatsministerin gebeten, diesen Punkt vorzutragen. Sie hat das nicht gesagt, weil sie dazu nichts vortragen wollte, sondern weil es bei uns eine Arbeitsteilung gibt. Ich wollte in dieser Angelegenheit die Verantwortung übernehmen, weil es mir um den Opferschutz geht. Das ist mir ein besonderes Anliegen. Deshalb stehe ich hier vorne.
Eine dritte Anmerkung: Vorhin wurde Frau Kollegin Meyer die Frage gestellt, wie viele ThUG-Anträge derzeit in Bayern vorhanden sind. Ich habe mich informieren lassen. Derzeit gibt es 25, von denen aber noch keiner verbeschieden ist. Damit ist auch diese Frage beantwortet.
Frau Kollegin, das bestreite ich. Hier unterscheiden wir uns. Natürlich gibt es diesen Personenkreis. Wenn wir für diesen Personenkreis keine Einrichtungen vorhalten und dies im Gesetz festschreiben, haben wir keine Möglichkeit - wenn ein solcher Fall auftritt - rechtlich zu handeln. Das ist der entscheidende Punkt, den Sie nicht verstehen wollen.
Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich konnte mich erst jetzt zu Wort melden, weil die Frage an den Kollegen gestellt war. Aber die Staatsregierung kann zu jedem Zeitpunkt mit hineingehen.
Ich darf vielleicht ein paar Sätze zu dem Thema sagen. Erstens hat Herr Kollege Taubeneder natürlich recht, dass auch weiterhin zu 100 % refinanziert wer
den wird. Die Staatsministerin hat festgestellt, dass der Festbetrag bei einer Förderung in Höhe von 10,8 Millionen Euro netto nicht gekürzt wird und dass es deswegen bei einer 100-prozentigen Refinanzierung bleibt. Sie hat allerdings nicht dazu gesagt, dass das heißt, dass damit auch das Schulgeld von 200 Euro bleibt. Natürlich kann das auch ein geringerer Betrag sein, weil wir steigende Zahlen haben. Sie hat darüber hinaus auch gesagt -
- Moment. Sie hat nicht gesagt, dass es 200 sind, sondern sie hat gesagt -
Darüber hinaus haben wir auch ausdrücklich darauf hingewiesen, dass wir derzeit noch nicht einmal wissen, wie denn die Zahlen im Herbst aussehen, dass wir im Augenblick, vielleicht auch Dank unserer Aktionen, steigende Schülerzahlen zu verzeichnen haben. Die Ministerin hat darauf hingewiesen, dass wir uns dann im Herbst mit dem zuständigen Kultusminister zusammensetzen und nach Lösungswegen suchen werden, um diese 100 % Refinanzierung zu ermöglichen. Ich glaube, das ist der entscheidende Punkt. Das hat die Ministerin gesagt. Dazu stehen wir. Wir werden das im Herbst, wenn die Zahlen bekannt sind, entsprechend mit ermöglichen.
Ich glaube, es ist sinnvoll, dass man das auf der
Basis verlässlicher Zahlen macht. Wir haben die Ankündigung weitergegeben.
Deswegen braucht sich keiner Sorgen zu machen. Jeder kann den Beruf ergreifen.
Lieber Herr Kollege, Letzteres kann ich überhaupt nicht nachvollziehen. Ich habe Ihnen gerade gesagt, dass wir steigende Schülerzahlen haben; wir begrüßen das ausdrücklich. Das beruht auf gemeinsamen Aktionen, die wir gestartet haben - Herzwerker und anderes - und die gut laufen. Dies wird positiv aufgenommen. Ich habe Ihnen auch gesagt, dass wir uns, wenn die Zahlen bekannt sind, zusammensetzen und dafür sorgen werden, dass die einhundert Prozent gezahlt werden. Dies ist Faktum - das hat auch Herr Kollege Taubeneder dargestellt - und wir werden
uns darum entsprechend kümmern. Darüber hinaus gibt es noch einen Punkt: Es gibt die eine oder andere Schule, bei der wir festgestellt haben, dass es sogar zu einer Überfinanzierung kommen kann. Derzeit werden wir genau diese Dinge überprüfen. Wir haben nicht zugesagt, dass es bei einem Schulgeld von 200 Euro bleibt. Wir haben aber zugesagt, dass die Refinanzierung gesichert wird. Das ist unser Wort und an dem werden wir uns im Oktober messen lassen.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Grundsätzlich ist festzuhalten, dass uns jede Diskussion zu diesem Thema in der Öffentlichkeit weiterbringt. In der allgemeinen Diskussion in Politik und Gesellschaft ist dieses Thema leider Gottes nach wie vor ein
Randthema und steht nach wie vor nicht im Mittelpunkt. Allzu gern schiebt man diese Themen zur Seite in der Hoffnung, nicht davon betroffen zu werden und nicht selbst in die Lage zu kommen, sich pflegen lassen zu müssen.
Deswegen halte ich es grundsätzlich für gut, über das Thema zu diskutieren. Dabei möchte ich jetzt auf einige Punkte eingehen, um deutlich zu machen, dass die Staatsregierung nicht erst seit dem Sozialbericht oder dem heutigen Antrag, sondern seit vielen Jahren in diesem Themenbereich unterwegs ist und wir in letzter Zeit - meine Ministerin und ich - auch neue Akzente gesetzt haben.
Bei allem haben wir besonders darauf zu achten - das haben meine Vorrednerinnen und Vorredner zum Teil schon gesagt -, dass die Rahmenbedingungen der Pflege verbessert werden. Ich denke da zum Beispiel an Aktionen, die von der früheren Staatsministerin Christa Stewens begonnen wurden wie zum Beispiel die Kampagne "ganz jung, ganz alt, ganz ohr". Das ist zum Beispiel ein wesentlicher Punkt, um eine entsprechende Sensibilität herbeizuführen. Das halte ich für ganz besonders wichtig.
Ein weiterer Punkt. Wir hatten zu einem Gipfeltreffen "Soziale Berufe" im vergangenen Jahr eingeladen.
Ich kann Ihnen heute sagen, dass dazu ein zweiter Termin feststeht, und zwar nicht so ganz weit weg, nämlich morgen. Auf dem Treffen wollen wir uns ganz konkret mit Arbeitsaufträgen auseinandersetzen, die wir mit den Trägern, die in diesem Bereich tätig sind, besprochen haben und wo wir um Informationen darüber gebeten haben, wie es weitergehen soll.
Der nächste Punkt, den ich gerne ansprechen möchte, ist die Tatsache, dass wir bereits im März ein Bündnis für Ausbildung und Fachkräftenachwuchs in Bayern geschlossen haben. Alle Träger sind dabei, die Agentur ist dabei sowie alle Verantwortlichen, die in diesem Bereich tätig sind. Auch von diesem Bündnis erwarten wir uns einen zusätzlichen Schub sowie mehr Werbung und mehr Leute, die sich hier betätigen wollen.
Einige Maßnahmen haben wir begonnen. So sollen Umschulungsmaßnahmen entfristet werden, ein Rechtsanspruch soll verankert werden, die Möglichkeit soll geschaffen werden, qualifiziert in den Beruf zurückzukehren. Wir geben zusätzliches Geld für Ausbildungsplätze, nämlich die 3.000 Euro aus der ESFFörderung. Ein besonderes Anliegen - ich glaube, das hat auch eine besondere Chance - ist mir unsere Kampagne "Herzwerker". Damit wollen wir das Image dieser Berufe verbessern und Sensibilität bei den Menschen
wecken, damit diese Berufe in der Gesellschaft einen besseren Stellenwert bekommen. Hier sind wir ganz gut unterwegs. Wir wollen auch Eltern, Lehrer und viele andere dabei ansprechen. Auch diese Initiativen sind also gut auf den Weg gebracht.
Die Reform der Pflegeausbildung steht im Koalitionsvertrag. Wir werden in enger Abstimmung mit dem zuständigen Kultusministerium die notwendigen Maßnahmen realisieren. Auch da sind wir nicht untätig, sondern haben schon einiges erreicht.
Bei dieser Gelegenheit möchte ich betonen, dass ich mich gegen Bestrebungen zur Akademisierung der grundständigen Pflegeausbildung wehre; das wurde heute zwar nicht angesprochen, aber schon bei der einen oder anderen Gelegenheit. Wir sollten gerade Menschen mit mittleren Abschlüssen weiterhin diese Chancen lassen. Sie sind in diesem Bereich wirklich ein tragendes Element, und deswegen ist das ein richtiger Ansatz.
Erlauben Sie mir zum Schluss noch zwei Bemerkungen, zum einen zum Personalschlüssel und zum anderen zur Umlage. Wir sind uns sicherlich alle darin einig, dass wir bei Personalschlüssel und Vergütung ein Mehr bräuchten - das gilt für alle sozialen Berufe -, aber dass das Sache der Tarifparteien ist. Wir können immer nur an die Tarifparteien appellieren. Gerade in der Freien Wohlfahrtspflege haben die Verbände verbindlich erklärt, dass sie auch weiterhin tarifgebundene Löhne bezahlen. Herr Kollege Dr. Beyer und viele andere, die in dem Bereich tätig sind, wissen, dass das eine ganz wichtige Tatsache ist; das sollten wir auch anerkennen.
Den allerletzten Sätzen. - Liebe Kolleginnen und Kollegen, es kommt hinzu, dass bei dem Thema auch diejenigen benachteiligt werden, die ausbilden. Das kann nicht sein. Alle diejenigen, die in diesem Bereich tätig sind, sind da entsprechend gefordert.
Ich habe mir lange Gedanken über die Forderungen nach einer Umlage gemacht und oft darüber diskutiert. Wir wissen alle, dass die Rechtsprechung hier Hürden aufgerichtet hat, die nicht ganz einfach zu überwinden sind. Das Bundesverwaltungsgericht hat bestätigt, dass wir nur dann ermächtigt sind, in diesem Bereich tätig zu sein, wenn ein Ausbildungsplatzmangel vorhanden ist. Ich weiß aber aus eigener Erfahrung, dass
wir genau das nicht haben. Uns fehlen Bewerberinnen und Bewerber, aber wir haben keinen Mangel an Ausbildungsplätzen. Deshalb lehnen wir eine gesetzliche Umlage ab. Wir setzen uns dafür ein, dass wir genügend Bewerberinnen und Bewerber - und ich sage ganz bewusst "Bewerber" - für diese Berufe und für alle sozialen Berufe bekommen. Aber wir lehnen diesen Antrag ab, weil wir glauben, dass wir schon auf einem guten Weg sind. Wir unternehmen alle Anstrengungen, um in diesem Bereich zu sensibilisieren und dafür zu sorgen, dass diese Probleme aktiv angepackt werden.
Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Zu Beginn stelle ich fest: Ich bin dankbar dafür, dass wir uns im Landtag über dieses Thema unterhalten. Ich halte es für sinnvoll, darauf aufmerksam zu machen, was der Freistaat Bayern auf diesem Gebiet schon alles leistet. Es ist deshalb hilfreich, auch diese Gelegenheit wahrzunehmen, darüber zu sprechen. Unstreitig ist, dass ambulante Wohnformen zukunftsgerichtet sind. Im Rahmen der Demografie brauchen wir solche Wohnformen, aber auch vieles andere mehr. Meine Vorrednerinnen und Vorredner haben darauf schon verwiesen.
Vonseiten der Staatsregierung möchte ich deutlich machen, dass wir nicht erst heute damit beginnen, uns mit diesem Thema zu beschäftigen. Staatsministerin Christa Stewens hat beispielsweise bereits im Jahr 2000 dafür gesorgt, dass eine erste ambulante Einrichtung gefördert wurde.
Herr Dr. Fahn wollte wissen, welche Zahlen wir dazu haben. - Aber ich glaube, das interessiert ihn gar nicht; er unterhält sich laufend mit jemand anderem.
In aller Ruhe sage ich jedoch: Wir haben bisher 18 solcher Wohngemeinschaften in Bayern gefördert. Das Statistische Landesamt sagt - dabei sind wir uns der Unterschiede zu allen Bundesländern bewusst -, dass wir zurzeit etwa 134 solcher Wohngemeinschaften in Bayern haben. Damit haben Sie eine Zahl genannt bekommen. Im Moment wird die Zahl überprüft. Wir werden das Ergebnis dann mitteilen.
Neben den Förderungen hat der Freistaat Bayern meine Kollegin Petra Dettenhöfer ist schon darauf eingegangen - bereits eine Fachstelle für ambulant betreute WGs eingerichtet. Und: Wir halten regelmäßige Fachtagungen ab.
Im Jahr 2009 habe ich diese Veranstaltungen persönlich besucht und werde es auch 2010 tun. Diese Veranstaltungen waren bestens besucht. Zum Teil konnten nicht einmal alle eingelassen werden, die Interesse gehabt hätten. Ich glaube, es ist der beste Weg, diejenigen, die mit diesem Thema umzugehen haben, zu informieren und auf verschiedene Dinge aufmerksam zu machen. Dadurch ergeben sich viele Gespräche.
Vorhin wurde schon von den bereits bestehenden 18 geförderten WGs gesprochen. Wir wollen im Jahr 2010 mindestens 20 weitere fördern.
Stellvertretend für die CSU-Fraktion danke ich hier Joachim Unterländer, der dazu die Initiative ergriffen hat. Im Jahr 2009 war der Haushaltsansatz noch bei rund 700.000 Euro netto. Jetzt haben wir für diesen Bereich 1,1 Millionen Euro eingestellt und rechnen damit, dass wir dazu die Zustimmung des Landtags bekommen. Dann können wir mindestens weitere 20 Einrichtungen unterstützen. Damit sind wir hier auf einem ganz guten Weg.
Ich verweise gerne noch darauf, dass dies nicht die einzige Förderungsmöglichkeit ist. In diesem Bereich ist sowohl die Oberste Baubehörde als, auch die Bayerische Landesstiftung tätig. Diese Stellen kann man bei der Förderung mit heranziehen.
Meine Damen und Herren, ich bitte Sie ganz herzlich, gemeinsam mit uns für ambulante Wohnformen zu werben. Wir machen das auf unseren Veranstaltungen. Wir machen das natürlich auch durch unsere Öffentlichkeitsarbeit. Aber am allerbesten ist es, darüber bei jeder Gelegenheit positiv zu sprechen. Darum bitte ich Sie ganz herzlich.
Zunächst zu den Veranstaltungen. Wir gehen reihum. Im letzten Jahr waren wir in München und Regensburg. Jetzt beginnen wir in Würzburg. Nachdem ich auf diesen Veranstaltungen war, kann ich sagen, dass ein sehr interessiertes Publikum teilnimmt. Aber es gab keinen Einzigen, der gesagt hätte: Brechen Sie die Veranstaltung auf örtlicher Ebene herunter; bisher ist es uns zu zentral; wir brauchen noch dezentralere Veranstaltungen.
Der Besucherkreis bestand aus Seniorenbeauftragten bis hin zu Pflegedienstleitern und anderen Multiplikatoren. Da kann man vertreten, dass das weiterhin so gemacht wird wie bisher. Denn die Leute sagen: Das ist eine interessante, gewinnbringende Veranstaltung.
Wir ziehen damit durch ganz Bayern. Natürlich gehen wir immer wieder in zentrale Orte wie Regensburg und München. Am 23. April sind wir in Würzburg.
Zweitens zu der Zahl 134. Vorhin habe ich dazu etwas gesagt; aber da haben Sie sich intensiv mit jemand anderem unterhalten. Ich habe erläutert, dass diese Zahl nicht vom Ministerium, sondern vom Statistischen Landesamt stammt.
Es gibt das Problem, dass die Definitionen in den einzelnen Bundesländern verschieden sind. Im Augenblick gehen wir der Frage nach, inwieweit die Zahl 134 unseren Ansprüchen genügt. Die Zahl könnte dann auch niedriger sein. Wir müssen sie jedenfalls überprüfen.
Ich bitte um Unterstützung, dass unser Haushalt entsprechend dazu genutzt wird, zusätzliche Einrichtungen zu schaffen.
Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Auch seitens der Staatsregierung begrüßen wir diesen Antrag. Wir halten ihn für gut und zielgerichtet.
Ich möchte aus gegebenem Anlass nur darauf verweisen, dass die Arbeits- und Sozialministerkonferenz erst vor wenigen Tagen hier in Bayern getagt hat und wir, die Länder, dort einen Antrag verabschiedet haben, von Bayern formuliert und einstimmig angenommen, der genau das, was gerade gesagt wurde, mit beinhaltet, nämlich, dass die Länder präventive Maßnahmen vorbereiten und hier auch entsprechend tätig sein wollen.
Natürlich ist es für uns alle miteinander schwierig, wenn wir im Schuldneratlas lesen, dass gerade bei den jungen Menschen ein deutlicher Anstieg der Verschuldung festzustellen ist. Aber ich darf gleichzeitig darauf verweisen, dass wir in dem Sozialbericht, den wir vor einigen Monaten vorgestellt haben, auch zu dem Ergebnis kommen konnten, dass Bayern nach wie vor die niedrigste Schuldnerquote hat. Das ist auch darauf zurückzuführen, dass bei uns nach wie vor auch die Arbeitslosenquote am niedrigsten ist und wir hier auch entsprechende Ansätze finden.
Ich möchte jetzt nicht vertieft darauf eingehen - weil das dann auch Sache des Berichts sein wird -, was hier alles schon getan wird und getan werden soll. Ich denke zum Beispiel an die Zusammenarbeit mit dem Fachausschuss Schuldnerberatung, an unser Projekt "ElternTalk" oder auch an Bereiche der Verbraucherbildung. Hier ist beispielsweise eine Zusammenarbeit mit dem Kultusministerium vorgesehen und auch das Justizministerium hat entsprechende Dinge vorgesehen.
Meine Damen und Herren, wir werden das in dem Bericht darstellen, auf den ich damit verweisen möchte. Ich bitte um Zustimmung zu diesem Antrag, weil wir finden, es ist der richtige Antrag in der richtigen Zeit.
Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich möchte auf diesen Zeitungsartikel nicht weiter eingehen. Der Kollege hat das dankenswerterweise klargestellt. Ich möchte aber ein paar Punkte aufgreifen, die in der Diskussion genannt wurden.
Ich glaube, wir alle sind uns einig, dass wir vom Ministerium - ich habe auch gerade mit Frau Ackermann darüber gesprochen - nicht diejenigen sind, die die Tarifverträge vereinbaren. Das sind die Tarifparteien. Wir können nur an sie appellieren. Ich kann Ihnen bei dieser Gelegenheit sagen, dass nicht nur, seit Christine Haderthauer und Markus Sackmann tätig sind, sondern dass auch früher unter Christa Stewens, Barbara Stamm und anderen bei jeder Gelegenheit darauf verwiesen wurde, dass gerade die Pflegekräfte eine bessere Bezahlung bräuchten und verdient hätten.
Das sind oft Schlüsselpunkte, warum viele es ablehnen, in einen solchen Beruf zu gehen. Da kann man noch so viel werben, aber entscheidend ist, was von den Tarifparteien geleistet wird. Das wollte ich nur noch einmal klarstellen.
Ich sage das auch deswegen, liebe Kolleginnen und Kollegen, weil wir am 17. September unseren Gipfel zum Thema "Zukunft der sozialen Berufe" hatten, wo wir auch noch einmal appelliert haben. Mittlerweile haben wir erste Signale bekommen. Zum Beispiel haben die Wohlfahrtsverbände vereinbart, bestimmte Kriterien anzuerkennen - lieber Kollege Dr. Beyer, Sie waren ja in anderer Funktion dabei. Dies wurde damals positiv aufgenommen. Ich glaube, wenn wir diesen Gipfel nicht einberufen hätten, hätte man diese Einigung möglicherweise noch nicht geschafft. Uns hat es jedenfalls gefreut.
Das Thema Umlage möchte ich kurz ansprechen, weil es vorhin genannt wurde. Ich bin eigentlich grundsätzlich ein Gegner davon, höre aber immer mehr, auch aus den Wohlfahrtsverbänden, dass sie sich mit einer solchen Umlage anfreunden könnten. Wir wissen aber auch, dass es andere gibt, insbesondere aus dem Be
reich der Privaten, die das ablehnen. Auch das ist etwas, was ich nicht gegen die Wirtschaft machen möchte. Wenn, dann muss das auch von den Verbänden gemeinsam getragen werden.
Konkret zum Antrag. Wir haben eine unzureichende Rechtslage, das ist heute schon des Öfteren dargestellt worden. Herr Professor Bauer hat zu Recht darauf ver wiesen, dass hier Unsicherheiten bestehen. Ich möchte nur zwei ganz kurze Beispiele nennen. Eine ausländische Haushaltshilfe darf zum Beispiel in einem Haushalt kochen, aber beim Verabreichen des Essens darf sie nicht helfen. Sie darf zum Beispiel die Wäsche waschen, aber beim Ankleiden darf sie nicht helfen. Ich glaube, diese beiden Beispiele zeigen, dass diese Tätigkeiten dazugehören würden und auch selbstverständlich sind und - ich habe mich gerade mit Christa Stewens unterhalten - auch in der Familie selbstverständlich geleistet werden. Aber eine Haushaltshilfe darf es nicht machen. Das ist etwas, was schleunigst geändert gehört.
Das ist realitätsfremd, das ist unpraktikabel. Hier wollen wir entsprechend tätig werden.
Was haben wir bisher unternommen? Punkt eins: Wir haben den damaligen Bundesarbeitsminister Scholz darauf hingewiesen, dass eine Änderung notwendig ist. Er hat dies zwar anerkannt, aber nichts unternommen.
Punkt zwei: Wir sind in den Koalitionsvertrag mit diesen Fragen hineingegangen. Ich möchte mich bei meiner Ministerin bedanken, die mit der Partei massiv gekämpft hat, dass dies erreicht wurde.
Punkt drei: Morgen wird im Bundesrat ein entsprechender Änderungsantrag von Bayern behandelt.
Punkt vier: Wir haben vor wenigen Tagen der neuen Arbeitsministerin einen Brief zu diesem Thema geschrieben, in dem wir noch einmal auf diese Rechtsunsicherheit hingewiesen haben.
Wir hoffen, dass auch von der heutigen Sitzung ein Signal ausgeht, dass endlich etwas getan werden muss und entsprechende Regelungen geschaffen werden müssen.
Frau Kollegin Ackermann, dafür sind wir nicht zuständig; dafür ist der Bund zuständig. Wir haben mehrmals darauf hingewiesen.
Frau Präsidentin! Meine lieben Kolleginnen und Kollegen! Ich glaube, es ist ein gutes Unterfangen, dass wir uns über dieses Thema intensiv unterhalten, denn letztlich geht es um die Schwerstvermittelbaren, um diejenigen, die darum kämpfen und bei denen auch der Staat darum kämpfen muss, dass sie einen Arbeitsplatz bekommen. Fast jede Idee, die dazu geäußert wird, ist es wert, getestet und durchdiskutiert zu werden, um festzustellen, ob damit geholfen werden kann. So sehe ich diesen Antrag, und ich sehe auch die Intention grundsätzlich als eine Position, über die man diskutieren sollte.
Ich glaube aber, dass wir einen Unterschied zwischen dem Staat und den Privaten machen müssen. Meine Vorredner Herr Rohde und Frau Dettenhöfer haben schon darauf verwiesen. Wenn der Staat versucht, Arbeitskräfte in seinen Einrichtungen zu beschäftigen, ist zum einen das Arbeitsfeld relativ gering. Ich will gar nicht auf dem vorher genannten Beispiel herumreiten, aber dieses Beispiel zeigt schon, dass wir beim Staat nicht das große, breite Angebot haben.
Zum anderen sind Angebote aus der Privatwirtschaft vielleicht auch nachhaltiger. Dort gibt es die Möglichkeit, jemanden langfristig zu beschäftigen. Ich halte nichts davon, dass wir beispielsweise Planstellen des Staates zur Verfügung stellen. Wenn wir das bei der Saisonarbeit anbieten, ist das sicherlich in einer Reihe von Tätigkeitsfeldern nicht ganz unproblematisch. Dies alles spricht nicht unbedingt dafür, hier den Staat heranzuziehen.
Meine Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, ich halte den Vorschlag auch als flächendeckende Maßnahme nicht für richtig. Wir müssen natürlich dann auch fragen - darauf ist der Kollege Rohde schon eingegangen -, was diese Idee bei flächendeckender Einführung kosten würde. Da sehe ich im Moment keinerlei Ansatz für eine Finanzierung. Ich will jetzt gar nicht auf die Themen der Zuordnung der Zuständigkeiten des Bundes und anderer Gremien verweisen. Aber das Problem ist natürlich, dass damit zusätzlich erhebliche Kosten hervorgerufen sind.
Meine Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, wir haben Beispiele der Bürgerarbeit in verschiedenen Städten hier in Bayern. Diese wurden schon genannt. Ich habe all diese Maßnahmen grundsätzlich mit Wohlwollen begrüßt und begleitet. Aber dass diese Bürgerarbeit nachhaltig für einen Abbau der Langzeitarbeitslosigkeit sorgen würde, konnte bisher nicht nachgewiesen werden. Ich wehre mich ja nicht gegen solche Maßnahmen, aber die Zahlen, die wir haben und sie sind aktuell -, zeigen, dass ein solcher Abbau zumindest nachhaltig nicht eingetreten ist.
Deswegen bitte ich, liebe Kolleginnen und Kollegen, diesen Antrag abzulehnen. Mit einem solchen Projekt fördern wir einen kleinen Kreis. Auch beim Staat wäre das nur für einen kleinen Bereich in der Beschäftigung möglich. Wir würden damit möglicherweise reguläre Stellen mit in Anspruch nehmen müssen, und wir würden damit das Problem schaffen, dass Maßnahmen in anderen Bereichen, auch auf dem privaten Sektor, wegfallen würden. Deswegen bitte ich um Ablehnung dieses Antrags, so sehr er auch aus einer Motivation heraus begrüßenswert und diskutierenswert ist. Ich halte ihn für nicht finanzierbar, für ordnungspolitisch nicht richtig und die damit verbundenen Maßnahmen nicht für durchführbar.
Ich darf vielleicht noch auf eines verweisen. Wenn man dann zum Beispiel auch in Nürnberg seitens des Staates feststellt, dass man hier besonders nachdrücklich tätig werden muss, ist es, glaube ich, besser, zu fördern und zu fordern. Wir wollen mit unserem Programm aus dem Maßnahmepaket für Nürnberg-Fürth entsprechend passgenau unter Einbeziehung der Region tätig werden.
Ich glaube, das sind die wegweisenden Maßnahmen. Deswegen bitte ich, uns gerade dabei zu unterstützen und diesen Antrag abzulehnen.
Frau Kollegin Weikert, ich verstehe den Grund, Ihr Anliegen und auch Ihr Engagement dabei. Aber ich halte das nach wie vor für den verkehrten Weg, weil ich nicht glaube, dass der Staat in der ganzen Breite hier der richtige Arbeitgeber ist.
Für meine Begriffe ist es viel sinnvoller, in vielen Bereichen dafür zu sorgen, dass die private Wirtschaft entsprechend tätig wird und dieses Anliegen unterstützt. Ich halte es nicht für richtig, eine riesige Bürokratie aufzubauen und zu schauen, wo überall man etwas machen kann. Ich kenne nur eines: Wenn der Staat die Möglichkeit hat, irgendwo jemanden aufzunehmen, ob das die kommunale Ebene oder der Staat selbst ist, nimmt er auch jemanden, der benachteiligt ist und eine Chance braucht. Fordern und fördern ist in diesem Bereich notwendig. Ich kenne diese Klientel auch aus einer ehrenamtlichen Tätigkeit, auf die ich jetzt gar nicht zu sprechen kommen möchte, sehr gut. Ich weiß, was da erforderlich ist. Sie können sicher sein: Wenn es geht, hilft man auch in diesem Bereich. Ich halte jedoch den Staat für den falschen Ansprechpartner in diesem Bereich. Wir sollten vielmehr dafür werben, dass gerade auch in der privaten Wirtschaft hier Stellen geschaffen werden und damit nachdrücklich gefördert wird.
Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Im November 2006 hat uns der Bayerische Landtag aufgefordert, dem Hohen Haus einen Bericht zu den Ladenöffnungszeiten in den anderen Bundesländern zu geben. Es ist beabsichtigt, diesen Bericht im ersten Quartal 2010 in den Ministerrat zu bringen. Anschließend werden wir den Bericht hier im Landtag vorstellen.
Meine Damen und Herren, ich hielte es für eine Missachtung des Parlaments, diesen Berichtsantrag nicht zu vollziehen. Wir sollten deshalb diesen Bericht zunächst diskutieren und dessen Ergebnisse in das weitere Prozedere einbeziehen.
Ich bin dankbar dafür, dass auch Herr Kollege Klein gerade darauf hingewiesen hat, dass die Sonn- und Feiertage nicht angetastet werden sollen. Ich denke, das ist unser gemeinsames Anliegen.
Ich will dazu ein Beispiel bringen. Dieses Jahr fällt der erste Adventssonntag in den November. Damit wäre die Möglichkeit gegeben, noch im November einen verkaufsoffenen Sonntag zu haben.
Deshalb hat Frau Staatsministerin in den letzten Tagen einen Brief an die kommunalen Spitzenverbände geschrieben und darum gebeten, genau diesen ersten Adventssonntag freizuhalten und damit einer Bitte der Kirche zu entsprechen. Diese Bitte sollten wir unterstützen.