Sehr geehrter Herr Kollege, Ihr Gottvertrauen in die hiesige Staatsregierung ehrt Sie. Ich habe dieses Vertrauen nach 13 Jahren nicht mehr; denn ich weiß, wie schnell sich die Verhältnisse ändern können und wie schnell Regelungen gefunden werden, wenn man sie für politisch opportun hält, vor allem dann, wenn der Druck der Öffentlichkeit wie in diesen Fällen besonders groß ist. Das wissen Sie auch aus eigener Erfahrung. Außerdem möchte ich noch anfügen, dass das zuständige Ministerium in Baden-Württemberg SPD-geführt ist.
Herr Präsident, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Lassen Sie mich eines vorwegschicken: Zu Recht spricht der Staatsvertrag nicht von der "Fußfessel", sondern von der "elektronischen Aufenthaltsüberwachung". Der Begriff "Fußfessel" ist schon deshalb verfehlt, weil er falsche Erwartungen weckt. Jemand, dessen Aufenthalt elektronisch überwacht wird, ist nicht gefesselt. Straftaten zu 100 % ausschließen kann die elektronische Aufenthaltsüberwachung schon gar nicht. Sie ist kein Ersatz für die geschlossene Unterbringung, aber trotzdem kann sie den Schutz der Bevölkerung vor rückfällig gewordenen Straftätern entscheidend verbessern. Deswegen ist sie - hier kann ich der Frau
Staatsministerin der Justiz nur beipflichten - ein wichtiger Baustein in der Sicherheitsarchitektur.
Die elektronische Aufenthaltsüberwachung ist bei der Führungsaufsicht richtig verortet. Ich bin dankbar für die klaren Worte der Staatsministerin der Justiz, aber auch für die Worte von Herrn Kollegen Arnold von der SPD-Fraktion. Auch für uns ist die Führungsaufsicht kein Ersatz für Freiheitsstrafen und kein Instrument für Vollzugslockerungen. Für die FDP-Fraktion erkläre ich noch einmal sehr deutlich: Wir wollen keinen weiteren Anwendungsbereich. Ich habe das auch immer so gesagt. Deswegen halte ich die Öffnungsklausel nicht für eine solche Gefahr, wie sie von Frau Kollegin Stahl gesehen worden ist.
Herr Kollege Streibl, wenn man Ihren Beitrag gehört hat, glaubt man, dass Sie träumen. Wenn man meint, dass Ihre Ideen zum Tragen kämen, nur weil eine Öffnungsklausel enthalten ist, obwohl alle Fraktionen außer Ihrer das nicht wollen, dann muss man schon sehr wenig Realitätsbezug haben.
Die Wahrheit ist vielmehr, dass Sie mit Ihrer Auffassung vollkommen alleine stehen. Alle anderen Fraktionen lehnen die elektronische Aufenthaltsüberwachung ab.
Nun zu Ihnen, Frau Kollegin Stahl. Sie machen es sich schon sehr leicht, wenn Sie sagen, das Ganze hätten Sie von Schwarz-Gelb geerbt. Lassen Sie mich Ihnen aus dem Erbrecht einen kleinen Grundkurs vermitteln: Ein Erbe muss man nicht antreten. Ein Erbe kann man auch ausschlagen, wenn man es nicht möchte.
Selbstverständlich liegt bei uns - und, ich nehme an, auch bei einer grün-rot-geführten Staatsregierung oder Landesregierung - die Richtlinienkompetenz beim Ministerpräsidenten. Meines Wissens gehört der Ministerpräsident in Baden-Württemberg der Fraktion des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN an. Ich glaube vielmehr, dass exemplarisch an Ihrem Vorgehen etwas anderes zu zeigen ist. Es ist zu zeigen, dass grün geführte Politik in der Opposition und in der Regierung einen wesentlichen Unterschied aufweist. Zwischen grünem Handeln in der Regierungsverantwortung und in der Opposition gibt es erstaunliche Unterschiede.
Menschenrechte vom 17. Dezember 2009 die Entlassung von Straftätern aus der Sicherungsverwahrung bevorsteht und wir alle Möglichkeiten der Überwachung ausschöpfen müssen. Sie wissen auch, dass wir seit dem 1. Januar 2011 von der Anordnung Gebrauch machen können und deswegen der Freistaat Bayern zügig die erforderlichen Voraussetzungen für den Einsatz dieses Mittels schaffen muss.
Sie wissen auch, dass umfangreiche technische und organisatorische Vorbereitungsmaßnahmen nötig sind und dass es deswegen wichtig ist, schnell zu handeln. Ich begrüße deshalb außerordentlich, dass am 29. August 2011 in Bayern ein Testlauf gestartet worden ist, bei dem zehn freiwillige Testpersonen für vier Tage probeweise eine Fußfessel tragen und somit zu orten sind.
Ich glaube, dass wir auf einem richtigen Weg sind. Dass es vier Ländern in nur wenigen Monaten gelungen ist, ein Konzept für ein in Deutschland völlig neues Instrumentarium der Führungsaufsicht zu entwickeln, ist ein ermutigendes Beispiel für länderübergreifende Zusammenarbeit. Länderübergreifendes Handeln ist nicht nur aus dem Grund wichtig, weil es billiger kommt, sondern weil gemeinsames Handeln aller Länder gewährleistet, was uns allen am Herzen liegen sollte: bei allen Unsicherheiten so weit wie möglich einen wirksamen Schutz der Bevölkerung vor gefährlichen Gewaltverbrechern.
Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich möchte noch einmal herzlich den Kollegen und ihren Fraktionen Danke sagen, die ihre Zustimmung unter den Staatsvertrag setzen wollen. Wir mussten schnell handeln. Seit dem 1. Januar 2011 haben wir ein Gesetz. Die Technik war noch nicht so weit. Das hat es bisher nicht gegeben. In Bayern hat man das erste Mal diesen Versuch gemacht.
Ich komme zum Thema Ersatzfreiheitsstrafen und möchte dazu sehr deutlich sagen, dass es mit uns "Chips und Bier statt Strafe" nicht geben wird. Ich bin für die Aussagen dankbar, die Sie gemacht haben. Man kann jemand nicht auf dem Sofa in der gemütlichen Wohnstube sitzen lassen und meinen, das wäre eine Strafe. Deswegen sage ich dazu deutlich Nein.
Jeder, der schon mal einen Vertrag verhandelt hat weiß, dass man nicht in jedem einzelnen Punkt seine Meinung durchsetzen kann. Ab und zu muss man
einen Kompromiss eingehen und die eine oder andere Kröte schlucken, ohne dass man das im eigenen Land umsetzt. Das ist hier der Fall. Wir werden das nicht tun.
Liebe Frau Stahl, die Frage, wie lang man eine solche Fußfessel tragen kann, beantwortet das Gesetz. Die Dauer ist mit der Führungsaufsicht gekoppelt. Insofern muss ich nicht näher darauf eingehen.
Herr Streibl hat gesagt, dass dieses Medium keine Sicherheit bringen würde. Ich meine, dass es Sicherheit bringen wird. Wir haben heute einen ehemaligen Bewährungshelfer gehört, der die Fußfessel seit sieben Tagen trägt. Er hat berichtet, was tatsächlich passiert: In dem Moment, indem er den Bereich, in dem er sich aufhalten muss, überschreitet, fängt das Gerät am Fuß zu rappeln an. Das Gerät teilt mit, dass der Träger etwas tut, was er nicht darf. Mit dem Träger wird sofort telefonischer Kontakt aufgenommen und ihm wird klar gemacht, dass er gesehen wurde und zurück muss, weil er etwas getan hat, was er nicht darf. In den fixierten Bereichen können wir das überprüfen, weil der Alarm sofort losgeht. Dies kann Leute, die notorisch oder extrem rückfallgefährdet sind, auf einen anderen Weg bringen und in gewisser Weise erziehen. Die Leute hängen zwar an einer längeren Leine, können im Zweifel aber zurechtgerückt werden. Das kann Verhaltensänderungen und damit mehr Sicherheit mit sich bringen.
Wir müssen alles ausnützen. Die Fußfessel ist kein Grashalm, aber auch kein starker Ast. Sie ist ein Mittelding, aber ein wichtiger Baustein in der gesamten Sicherheitsarchitektur, die wir haben. Auf diesen Baustein dürfen wir nicht verzichten. Vielen Dank für die Unterstützung und die Zustimmung.
Vielen Dank, Frau Staatsministerin. Die Aussprache ist geschlossen. Ich schlage vor, den Gesetzentwurf dem Ausschuss für Verfassung, Recht, Parlamentsfragen und Verbraucherschutz als dem federführenden Ausschuss zu überweisen. - Damit besteht erkennbar Einverständnis. Dann ist das so beschlossen.
Der Staatsminister für Unterricht und Kultus hat mitgeteilt, dass der Hauptausschuss des Bayerischen Ju
gendrings am 17. März 2011 Herrn Matthias Fack als Nachfolger von Frau Martina Kobriger zum Ersten Präsidenten gewählt hat. Gleichzeitig hat der Bayerische Jugendring, als einer der in Artikel 2 Absatz 3 des Gesetzes über den Bayerischen Landessportbeirat bezeichneten Verbände und Vereine, Herrn Matthias Fack als neues Mitglied für den Bayerischen Landessportbeirat vorgeschlagen.
Herr Staatsminister Dr. Spaenle hat gebeten, die hierfür gesetzlich vorgesehene Bestätigung durch Beschluss des Landtags herbeizuführen. Wird hierzu das Wort gewünscht? - Das ist nicht der Fall. Wir kommen zur Abstimmung. Wer dem vorgenannten Vorschlag seine Zustimmung erteilen will, den bitte ich um das Handzeichen. - Das ist das gesamte Hohe Haus. Gegenstimmen? - Keine. Stimmenthaltungen? Keine. Dem Vorschlag ist einstimmig zugestimmt worden.
Der Landtag bestätigt damit gemäß Artikel 2 Absatz 3 des Gesetzes über den Bayerischen Landessportbeirat Herrn Matthias Fack als neues Mitglied des Bayerischen Landessportbeirats.
Abstimmung über Anträge, die gemäß § 59 Abs. 7 der Geschäftsordnung nicht einzeln beraten werden (s. a. Anlage)
Hinsichtlich der jeweiligen Abstimmungsgrundlagen mit den einzelnen Voten der Fraktionen verweise ich auf die auf den Plätzen ausgelegte Liste.
Wer mit der Übernahme seines Abstimmungsverhaltens bzw. desjenigen seiner Fraktion entsprechend der aufgelegten Liste einverstanden ist, den bitte ich um ein Handzeichen. - Das ist das gesamte Hohe Haus. Gegenstimmen? - Keine. Stimmenthaltungen? Keine. Damit übernimmt der Landtag diese Voten.
Abschließend darf ich außerhalb der Tagesordnung bekannt geben, dass die SPD-Fraktion als stellvertretende Mitglieder in der Energiekommission Frau Kollegin Sabine Dittmar für Herrn Kollegen Ludwig Wörner und Frau Kollegin Natascha Kohnen für Herrn Kollegen Bernhard Roos benannt hat. Ich bitte um Kenntnisnahme.
Damit sind wir am Ende der heutigen Sitzung angelangt. Die Tätigkeit des Herrn Kollegen Meyer ist heute leider nicht mehr erforderlich. Ich wünsche Ihnen allen einen schönen Abend.