Sehr geehrter Herr Präsident, verehrte Kolleginnen und Kollegen, meine Damen und Herren! Der Gesetzentwurf der FREIEN WÄHLER verfolgt eine Änderung des Kommunalabgabengesetzes, womit die schon angesprochene Rücklagenbildung für Kommunen ermöglicht werden soll. Schon in der Sitzung des Ausschusses für Kommunale Fragen und Innere Sicherheit - daran sei an dieser Stelle erinnert - wurde von den FREIEN WÄHLERN ein fast gleichlautender Vorschlag eingebracht, zu dem wir damals schon unsere Zustimmung signalisiert hatten. Auch bei der Abstimmung über den heutigen Gesetzentwurf - das darf ich gleich vorwegnehmen - können Sie mit unserer Zustimmung rechnen. Darüber bin ich sehr froh, weil diese Zustimmung auch verdeutlicht, dass wir hier im Einklang mit den kommunalen Spitzenverbänden handeln, die das in gleicher Weise für gut halten. Eigentlich muss man sich darüber wundern, dass dieser ‚Vorschlag nicht schon früher kam; denn es ist wohl das Natürlichste auf der Welt, dass man Rücklagen für künftige Investitionen bilden sollte.
Ich erinnere mich noch gut daran, dass wir im Ausschuss für Kommunale Fragen und Innere Sicherheit über das Wie diskutiert haben, uns aber über die Notwendigkeit dieser Maßnahme einig waren. Ich erinnere mich auch noch an die Aussage des Kollegen Meißner, weil ich ihn gerade im Blick habe, dass er für seine Fraktion wohl auch Zustimmung signalisieren könne und dass er auch wisse, dass unser zuständiger Innenminister diesem Modell folgen könnte, dass es aber noch einer weiteren, genaueren Untersuchung bedürfe, um ein ausreichendes Maß an Rechtssicherheit zu erhalten, wie das mein Vorredner schon angesprochen hat, und um über die Formen und Möglichkeiten solcher Erhebungen und Einzüge genauere, klarere Feststellungen treffen zu können. Deshalb hatten Sie seinerzeit in Aussicht gestellt, Herr Meißner, dass diese Inhalte per Berichtsantrag genauer dargelegt werden sollten. Nach meiner Erin
nerung hat das allerdings noch nicht stattgefunden. Es gab noch keine Berichterstattung, was ich sehr bedauere. Ich darf allerdings sagen, dass wir aufgrund neu gewonnener Erkenntnisse und nach eingeholten, inhaltsreichen Informationen fast darauf verzichten können, weil wir uns im Tenor einig sind. Wenn wir uns über die Modalitäten des weiteren Vorgehens in der gebotenen Geschwindigkeit auch noch einig werden, dann könnten wir gut vorankommen.
Ich freue mich darüber, weil ich aus eigener kommunalpolitischer Erfahrung feststellen muss, dass die Sanierung unserer marode gewordenen Kanalsysteme von signifikanter Bedeutung ist. In wissenschaftlichen Untersuchungen, die uns bekannt gegeben wurden, wurde festgestellt, dass nahezu ein Fünftel aller Kanalsysteme sanierungsbedürftig ist. Dafür sind aber nicht die erforderlichen Finanzen vorhanden, sodass man mit dieser Maßnahme der Lösung des Problems etwas näherkommen könnte. Es trifft auch zu, was Kollege Herrmann schon gesagt hat, dass uns nämlich diese wissenschaftlichen Untersuchungen bestätigen, dass die Kosten der Mindestsanierung der Schäden, die gegenwärtig feststellbar oder geschätzt sind, allein in Bayern 5 Milliarden betragen. Das sind unvorstellbar hohe Summen, welche die Kommunen alleine in kurzer Zeit gar nicht aufbringen können.
Verehrte Kolleginnen und Kollegen, davon abgesehen berücksichtigen wir auch noch einen umweltpolitischen Aspekt. Schadhafte Kanäle führen nämlich dazu, dass immer mehr Schadstoffe in unser Grundwassersystem eingebracht werden. Dem könnte damit auch begegnet werden.
Zusammengefasst: Wir unterstützen den Gesetzentwurf der FREIEN WÄHLER, wir werden ihm auch zustimmen. Wir sehen der weiteren Behandlung mit Zuversicht entgegen.
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Derzeit sind nach dem Kommunalabgabengesetz - KAG Rücklagenbildungen für die Abwasserent- und die Trinkwasserversorgung nur über die Abschreibung vorhandener zuwendungsfinanzierter Anteile möglich. Veraltete und schlechte Anlagen erwirtschaften aber naturgemäß nur in geringem Umfang Abschreibungen, die für eine Rücklagenbildung herangezogen werden können. Es ist deshalb aus betriebswirtschaftlichen Gründen, aber auch grundsätzlich sinnvoll, bei der Rücklagenbildung auch den Bedarf für dringend notwendige Investitionen heranzuziehen. Nur so kön
nen auch größere Investitionen bewältigt werden, ohne bei den gebührenzahlenden Einrichtungen zu einer großen Verschuldung zu führen.
Wir werden dem Antrag zustimmen. Er trifft den Punkt, den viele Kommunen und Gemeinden seit Langem fordern. Wir könnten uns allerdings vorstellen, dass man die üblichen Grundsätze der Rücklagenbildung, wie sie auch in der Unternehmenswirklichkeit gegeben sind, auf andere Gebührenhaushalte ausdehnt.
Ich hoffe, wir werden mit den Beratungen schnell vorankommen, und denke, es handelt sich hier um einen sinnvollen Vorstoß.
Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Das Kommunalabgabengesetz hat uns schon im Ausschuss beschäftigt. Herr Kollege Hanisch, ich warte noch auf den Bericht. Wir können es uns aber nicht so einfach machen, die Erfüllung der Forderung einfach als einen Gefallen für die Kommunen zu sehen, wie Sie das wollen. Wir müssen das schon bis zum Ende durchdiskutieren. Deshalb bin ich für den Redebeitrag des Herrn Kollegen Florian Herrmann, man muss jetzt die Namen differenzieren, sehr dankbar. Er hat eine Liste mit präzisen Kriterien aufgelegt, an die wir denken sollten, damit eine Zweckbindung der Mittel, wenn sie denn erhoben würden, gewährleistet ist. Das muss sicher sein. Er hat auch ausgeführt, dass bereits jetzt 500 Kilometer pro Jahr saniert werden. Das heißt, es gibt in Bayern Möglichkeiten, Kanäle zu sanieren. Die Kommunen brauchen eigentlich kein eigenes Geld, weil sie sich alles von den Bürgern über die Gebühren und über Einmalbeiträge zurückholen können. Im Prinzip handelt es sich um Erschließungskosten für die Grundstücke.
Bei der SPD, Herr Kollege Perlak, habe ich eigentlich etwas Wesentliches vermisst. Herr Kollege Wörner ist anwesend. Es geht um die Transparenz und um den Mieterschutz. Mit den Kanalgebühren darf der Mieter nicht etwas bezahlen, was eigentlich der Vermieter hätte zahlen müssen. Ich hätte dazu zumindest einen Hinweis von Ihrer Seite erwartet. Den habe ich aber vermisst. Wir aber achten darauf.
- Doch, Herr Kollege Wörner, manche Sachen verbinden uns. Alle haben die Kommunen im Blick gehabt. Wenn wir aber die Sache genauer betrachten, dann geht es bei den Themen Abwasser, Gebühren, Instandhaltung und Erneuerung auch um das Thema Mieter und Vermieter. Wenn wir künftig Rücklagen bilden sollten, brauchen wir eine Transparenz bei der Gebührenfeststellung, damit künftig der Vermieter die Rücklagen für die Instandhaltung bezahlt, der Mieter aber nur die laufenden Gebühren für Wasser und Abwasser. Deshalb brauchen wir hier Transparenz. Wenn eine Belastung des Vermieters bzw. des Gebäudebesitzers besteht, dann wird dieser das als Belastung absetzen. Das wiederum bedeutet laufende Steuerausfälle, und zwar sofort, ohne dass sichergestellt ist, dass die Investition kommt, denn zunächst einmal wird gespart.
Bitte machen Sie das am Ende als Zwischenbemerkung. Ich gehe aber auch noch auf Ihren Beitrag ein, Frau Kollegin.
Das muss man also noch durchdenken. Die Investition ist auch jetzt schon möglich. Wir brauchen die Regelung also nicht. Frau Kollegin Kamm hat gerade angedeutet, wenn wir das Tor aufmachen, dann wird es gleich Begehrlichkeiten, Wünsche für andere Bereiche geben, weil man auch da Rückstellungen bilden kann. Dann hätten wir auch da eine entsprechende Erhöhung. Es besteht die Gefahr, dass Bürger höhere Gebühren zahlen müssen, obwohl sie nicht sofort eine Leistung dafür bekommen. Wir sehen deshalb das Ganze kritisch. Ihr Beitrag, Frau Kamm, hat mir aber eine Idee gegeben, denn Sie haben auf die unzulänglichen Abschreibungsmöglichkeiten hingewiesen. Vielleicht wäre es eher eine Idee, die Abschreibungsmöglichkeiten zu verbessern. Damit bestünde die Chance, ohne eine Gesetzesänderung höhere Rücklagen zu bilden. In diese Richtung würde ich lieber denken.
Soviel von mir zu der Debatte. Ich denke, wir werden noch viele Beratungen durchführen müssen. Ich würde den Bericht des Ministeriums gerne noch einfordern, um alle Aspekte zu beleuchten. Es ist klar, dass ein Stau besteht, aber in vielen Fällen haben wir nun einmal die Gegebenheit, dass sich der Bürgermeister vor Ort kurz vor der Wahl nicht traut, die notwendige Sanierung anzugehen. Damit wird der optimale Zeitpunkt für eine Sanierung leider sehr oft verpasst. Das Themenfeld ist uns allen bekannt. Wir müssen aber nicht nur die Kommunen im Blick haben, sondern auch die Steuergesetzgebung, die Bürger
und vieles mehr. Was die FDP nicht will, sind höhere Gebühren, ohne dafür auch eine bessere Leistung zu bekommen oder auch nur ein Versprechen für eine bessere Leistung in der Zukunft. Deshalb werden wir noch intensiv darüber diskutieren müssen. Damit möchte ich schließen, doch ich ahne noch eine Zwischenbemerkung von Frau Kollegin Kamm.
Herr Kollege, Sie haben sich so rührend Sorgen um die Mieter und die Vermieter gemacht. Das finde ich sehr schön von Ihnen. Wir sind uns aber doch eigentlich einig, dass durch die Bildung von Rücklagen die Zahlung lediglich auf einen größeren Zeitraum verteilt wird, nämlich auf einen gewissen Zeitraum vor der eigentlichen Investition und nach dieser Investition. Im Gebührenhaushalt dürfen selbstverständlich keine höheren Kosten auf die Gebührenzahler umgelegt werden als die, die durch die Maßnahme zwingend entstehen.
Frau Kollegin, Sie haben das richtig beleuchtet. Was uns aber in der Bewertung trennt, ist der Umstand, dass wir die Bürger fragen wollen: Wollt ihr über Gebühren laufend etwas ansparen, oder wollt ihr einmal einen netten Brief vom Bürgermeister haben, in dem steht, jetzt steht die Sanierung an, Ihr müsst einen Beitrag leisten, auch als Anschubfinanzierung, um dann über mehrere Jahre höhere Gebühren zu zahlen? Das heißt also: Im Fall der Fälle, wenn die Sanierung ansteht, soll sich der Bürger finanziell beteiligen, generell auch dann, wenn die konkrete Sanierung noch nicht ansteht? - Das ist die unterschiedliche Herangehensweise, die man differenziert bewerten kann. Am Ende muss es der Bürger zahlen, es geht aber um den Zeitpunkt, wann der Bürger zahlen muss. Wir wollen diesen Zeitpunkt nach Möglichkeit so spät wie möglich ansetzen. Darüber kann man aber streiten.
Wir haben auch noch die anderen Fragen zu klären, beispielsweise die Zweckbindung. Man kann da sicherlich in eine Diskussion eintreten. Ich wollte allerdings andere Aspekte als die Redner vor mir beleuchten. Deshalb habe ich es heute dabei belassen. Wir werden aber im Ausschuss noch intensive Gespräche zu führen haben.
Herr Präsident, verehrte Kolleginnen und Kollegen! Nur ganz kurz, denn mir ist es ein Anliegen, Folgendes klarzustellen. Herr Kollege Perlak, Sie haben gesagt, Sie warten noch auf den Bericht. Dieser Bericht wurde bereits Mitte Juli gegeben. Seit diesem Zeitpunkt liegt der Bericht vor, in ihm werden alle Details beantwortet. Das ist überhaupt kein Problem.
Unabhängig davon sollte aber klargestellt werden, warum die Diskussion überhaupt so lange gedauert hat. Ich durfte 20 Jahre lang kommunalpolitische Verantwortung in führender Position und auch zuvor als Mitglied des Gemeinderates tragen. Vor 25 oder vor 30 Jahren herrschten ganz andere Voraussetzungen. Damals hat niemand an Rückstellungen gedacht. Damals wurden Kanalisation und Wasserleitungen neu gebaut. Diese hatten eine Nutzungsdauer von 50 oder 60 Jahren, teilweise noch länger. Die Einleitungswässer und viele andere Dinge haben sich seither geändert. Heute können wir sagen: Gott sei Dank. Heute sind ganz andere Maßstäbe anzulegen. Das heißt, die Sanierungsintervalle und die Nutzungsdauer dieser Einrichtungen werden verkürzt. Damit fallen ganz andere Kosten an.
Dass wir heute über eine solche Situation nachdenken, ist berechtigt und richtig. Dass wir jetzt in die parlamentarische Beratung gehen, ist ebenfalls richtig. Deshalb brauchen wir heute keine Zustimmung oder Ablehnung. Ich bitte darum, dass wir im Laufe der Beratungen konstruktiv zueinander finden; denn es muss sichergestellt werden, dass nach oben nicht Tür und Tor geöffnet werden. Schließlich sind auch Parlamentarier erfinderisch mit Geld, das irgendwo angehäuft ist. Deshalb muss es klare Spielregeln geben, wofür und in welcher Höhe Rückstellungen angelegt werden können. In diesem Entwurf ist das noch nicht deutlich zu erkennen. Viele weitere Details - ich will die Debatte an dieser Stelle nicht verlängern - müssten in der parlamentarischen Beratung noch geklärt werden. In diesem Sinne bitte ich um konstruktive Zusammenarbeit. Ich bin fest davon überzeugt, dass wir genau in dieser Richtung gemeinsam Lösungen finden werden.
Danke sehr. Damit ist die Aussprache geschlossen. Im Einvernehmen mit dem Ältestenrat schlage ich vor, den Gesetzentwurf dem Ausschuss für Kommunale Fragen und Innere Sicherheit als federführendem Ausschuss zu
überweisen. Besteht damit Einverständnis? - Ich sehe keinen Widerspruch. Dann ist das so beschlossen.
Abstimmung über Anträge, die gemäß § 59 Abs. 7 der Geschäftsordnung nicht einzeln beraten werden (s. a. Anlage 1)
Vorweg lasse ich auf Antrag der SPD-Fraktion über die Listennummer 14, das ist der Antrag der Abgeordneten Noichl, Arnold, Karl und anderer (SPD) betreffend "Bayerns Bauern vor Ramschpreisen schützen" auf Drucksache 16/9607, abstimmen. Der federführende Ausschuss für Wirtschaft, Infrastruktur, Verkehr und Technologie empfiehlt die Neufassung des Antrags. Ich verweise insoweit auf die Drucksache 16/10397. Die SPD-Fraktion hat gemäß § 126 Absatz 2 der Geschäftsordnung beantragt, den Antrag in der Ursprungsfassung zur Abstimmung zu stellen. Dies stellt einen Änderungsantrag dar, über den ich jetzt zunächst abstimmen lasse. Wer dem Änderungsantrag zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. - Das sind die FREIEN WÄHLER, die SPD und das BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Gegenstimmen! - CSU und FDP. Damit ist dieser Änderungsantrag abgelehnt.
Beim Hammelsprung ist Zustimmung zum Änderungsantrag die Tür auf der Oppositionsseite. Die Ja-Tür ist aber auf der anderen Seite. - Die Schilder werden vertauscht. Ich bitte Sie, den Saal jetzt zu verlassen und auf Aufforderung wieder durch die entsprechende Tür zu betreten.
Es kann losgehen. Sie dürfen die Türen öffnen. - Jetzt wird einzeln gezählt, wer durch welche Türe geht.
Meine Damen und Herren, ich schlage vor, Sie nehmen die Plätze wieder ein. Ich denke nicht, dass wir