Protokoll der Sitzung vom 29.11.2011

Helmut Schmid, der Werkleiter, hat zur aktuellen Debatte gesagt, anders als private Unternehmen arbeite ein kommunaler Eigenbetrieb nicht gewinnorientiert. Der Abfallwirtschaftsbetrieb München nutze Einnahmen, um eine ökologische und nachhaltige Abfallwirtschaft zu betreiben. Er gebe Überschüsse in Form von stabilen oder sinkenden Gebühren direkt an die Bürgerinnen und Bürger zurück. So weit, so gut. Die Wahrheit ist in der Landeshauptstadt, einer von Ihnen regierten Kommune, eine andere. Was ist denn dort in den letzten Jahren passiert? - In der kommunalen Abfallwirtschaft München herrscht ein Riesensaustall. Ich bitte Sie, dort nach dem Rechten zu sehen, bevor Sie hier solche Ausführungen machen.

(Beifall bei der CSU)

In München - hier steht auch Oberbürgermeister Ude in der Verantwortung - ist es möglich gewesen,

(Volkmar Halbleib (SPD): Sie müssen aber Angst vor Christian Ude haben! Das spricht Bände!)

mit den Gebühren der Bürgerinnen und Bürger in wenigen Jahren 250 Millionen Euro an Rückstellungen aufzuhäufen. Das ist eine Viertelmilliarde Euro. Das sind eigentlich Gebühreneinnahmen, die den Bürgerinnen und Bürgern zustehen und die zu viel erhoben wurden. Ich rede noch gar nicht von den staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen, die beim Abfallwirtschaftsbetrieb München - AWM - wegen des Gesamtsaustalls, der dort herrscht, im Gange sind. Ich kann Ihnen nur zurufen: Wir wollen auch von dieser Seite keine Gebührenabzocke unter der Überschrift, wie Sie sie gerne bei der Thematik "Kreislaufwirtschafts- und Abfallrecht" hätten.

Die CSU - das ist im Juni klar gewesen und ist auch heute klar - steht an der Seite der Kommunen wie auch an der Seite der Bürgerinnen und Bürger, die sich eine verlässliche, bewährte und bezahlbare Ab

fallentsorgung wünschen. Wir sind gegen Rosinenpickerei und gegen die Aushebelung des bewährten bayerischen Systems der Wertstoffhöfe. Gerade deshalb denken wir, dass das Ergebnis der Beratungen im Bundestag gut war, das einen fairen Interessenausgleich gebracht hat. Es ist nicht ausgeschlossen, dass das Ergebnis im Vermittlungsausschuss besser wird. Der Entwurf trägt die Handschrift der CSU und ist als solcher im Sinne der bayerischen Kommunen.

(Beifall bei der CSU)

Letzter Redner im Rahmen der Aktuellen Stunde ist Kollege Dr. Huber. Herr Staatsminister, bitte schön.

Vielen Dank, Herr Präsident. - Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Zunächst an die FREIEN WÄHLER den Glückwunsch zu dem parlamentarischen "Volltreffer". Das gewählte Thema ist wirklich von höchstem Interesse. Selbst von Ihrer Fraktion, die die heutige Aktuelle Stunde angeregt hat, sind neun von 21 Mitgliedern anwesend. Das zeigt, dass -

(Dr. Hans Jürgen Fahn (FREIE WÄHLER): Und Ihre Fraktion?)

- Wir haben das Thema nicht beantragt.

Das zeigt, dass dieses Thema schon erörtert worden ist und heute nichts wesentlich Neues hinzugekommen ist. Ich habe überlegt, ob ich noch etwas sage, will aber das Wort doch noch ergreifen, weil einige Verwirrung gestiftet worden ist, die Gott sei Dank von den letzten Rednern einigermaßen glattgezogen worden ist. Trotzdem möchte ich einige Bemerkungen machen.

Der Bundestag hat am 18.10.2011 die Neuordnung des Kreislaufwirtschafts- und Abfallrechts beschlossen. Wir sind heute in der Situation, dass der Bundesrat den Vermittlungsausschuss angerufen hat und ein paar Fragen stellt. Ich bin dankbar, dass Kollege Dr. Magerl das erwähnt hat, was sonst in den Hintergrund geraten wäre, nämlich dass wir von der EU gezwungen sind, ein deutsches Recht zu schaffen. Die EUAbfallrahmenrichtlinie muss umgesetzt werden. Wir haben die Stärkung des Recyclings vor. Wir begrüßen die Fünfstufigkeit und sind der Meinung, dass die Vermeidung in den Mittelpunkt gerückt werden muss. Ich bin absolut dieser Meinung. Ich weise darauf hin, dass das Thema "Rohstoffsicherung" mit unserer Rohstoffinitiative vom Wirtschaftsministerium zusammen mit dem Umweltministerium aufgegriffen wird. Wir sind uns einig. Ich glaube, darüber brauchen wir nicht zu reden. Dieser Teil wird nicht mehr verändert.

Im Vermittlungsausschuss geht es überhaupt nicht um diese Themen. Diese sind außen vor.

Wir sollten uns über die kommunalen Entsorgungsträger unterhalten, die mit gewerblichen Sammlungen in Konkurrenz stehen oder auch nicht. Ich glaube, dass wir uns bei diesem Thema nur in Nuancen unterscheiden. Das sage ich ganz bewusst. Eines ist schief dargestellt worden. Darüber müssen wir uns nicht streiten. Ich meine die Verordnungsermächtigung zur Einführung einer einheitlichen Wertstofftonne oder einer einheitlichen Wertstofferfassung vergleichbarer Qualität. Wir haben jüngst durch die bifa-Studie die Bestätigung bekommen, dass hier eine Gleichwertigkeit vorliegt. Ich sehe dadurch keine Gefährdung unseres Systems der Wertstoffhöfe. Dieses System ist mit Verlaub - in der Bevölkerung verankert und genießt hohe Akzeptanz. Ich sehe an dieser Stelle keine Gefährdung.

Die meisten Punkte sind unstrittig. Jetzt geht es um die Gleichwertigkeitsklausel, die im Bundestag im Konsens beschlossen wurde, die aber im Bundesrat strittig war. Hier geht es um den Interessenausgleich zwischen der Entsorgungswirtschaft und den kommunalen Entsorgungsträgern. Eine Frage stellt sich wirklich: Ist zu befürchten, dass sich "Rosinenpicker" aufmachen und dadurch die Preise möglicherweise steigen, sodass die Kommunen das Nachsehen hätten? Ich glaube, das ist nicht der Fall.

(Jörg Rohde (FDP): Genau!)

Der Bundestag ist nach vielen mühsamen Debatten zu einem Kompromiss gekommen. Die kommunalen Spitzenverbände haben sich auf Bundes- und Landesebene geäußert. Somit liegt jetzt ein Kompromiss vor, über den nicht alle jubeln können, aber mit dem alle leben können. Wir müssen hier mehrere Parteien berücksichtigen. Wir haben auf der einen Seite die Kommunen, auf der anderen Seite aber auch einen Wirtschaftspartner, einen Gewerbetreibenden, der auch Rechte anmelden kann. Wenn ein Kompromiss akzeptiert wird, müssten wir eigentlich das Signal setzen, dass wir diesen Kompromiss mittragen.

Ich bin froh darüber, dass die neuen Regelungen des Gesetzentwurfs erwähnt und positiv unterstrichen worden sind. Ich nenne die Anzeigepflicht und die Tatsache, dass gewerbliche Sammlungen unzulässig sind, wenn dadurch die Funktionsfähigkeit, die Planungssicherheit, die Organisationsverwaltung oder die Gebührenstabilität - diese steht ausdrücklich drin gefährdet würden. In diesen Fällen wäre eine gewerbliche Sammlung unzulässig. Das ist genau das, was Sie wollen. Wichtig ist auch die Regelung, dass die Kommune, wenn sie ihre Haushalte effizient gestaltet

und hochwertig verwaltet, die Möglichkeit in die Hand bekommt, gewerbliche Sammlungen zu unterbinden. Was müssen wir denn noch alles machen, damit klar wird, dass die Kommunen es selbst in der Hand haben?

Sie haben vorhin die Frage aufgeworfen, ob die gleichwertige Erfassung oder Verwertung von einer Schiedsstelle bewertet wird. Davor fürchte ich mich nicht. Wer kann denn das sein? Das können nur die untersten staatlichen Behörden an den Kreisverwaltungsbehörden oder die Regierung sein. Beiden traue ich gerechtes Handeln zu. Zum letzten Einwurf: Wenn sich eine Kommune entscheidet, diese Aufgabe nicht selbst zu übernehmen, sondern jemanden damit zu beauftragen, soll sie dies tun, wenn sie dadurch finanzielle Vorteile hat.

Wir halten diesen Kompromiss, der als strittig bezeichnet wird, grundsätzlich für akzeptabel. Er hätte die Funktionsfähigkeit der kommunalen Entsorgungswirtschaft gewährleistet. Diese Meinung werden wir auch im nächsten Schritt vertreten. Das Vermittlungsbegehren des Bundesrats werden wir begleiten. Wir werden diese Position, die sicherstellen soll, dass die Interessen der Kommunen gewährleistet sind, auch zukünftig in diesem Verfahren berücksichtigen.

Der Landtagsbeschluss fordert uns dazu auf, die kommunale Verantwortung zu sichern. Wir werden das im anstehenden Vermittlungsverfahren mit Sicherheit tun. Ich glaube, dass sich Ihr Begehren in dieser Aktuellen Stunde, mit dem Sie sich auf die Seite derer stellen, die diese Passage streichen wollen, von unserer Auffassung nur in Nuancen unterscheidet. Fast alle Kommunen haben sich jedoch in der Weise geäußert, dass dies gar nicht notwendig sei. Aus diesem Grunde sehe ich für die heutige Debatte keinen wirklichen Grund gegeben.

(Beifall bei der CSU und der FDP)

Vielen Dank, Herr Staatsminister. Damit ist die Aktuelle Stunde beendet.

Ich rufe Tagesordnungspunkt 3 auf:

Gesetzentwurf der Abgeordneten Hubert Aiwanger, Florian Streibl, Mannfred Pointner u. a. und Fraktion (FREIE WÄHLER) zur Änderung des Kommunalabgabengesetzes (Drs. 16/10380)

- Erste Lesung

Der Gesetzentwurf wird vonseiten der Antragsteller begründet. Dazu erteile ich Herrn Kollegen Hanisch das Wort.

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Das Wort "kommunalfreundlich" wurde beim letzten Tagesordnungspunkt einige Male strapaziert. Bei diesem Tagesordnungspunkt könnten alle beweisen, dass sie versuchen, kommunalfreundlich zu arbeiten. Meine Damen und Herren, in einer Zeit, in der die finanziellen Mittel der öffentlichen Hand generell knapp sind, vor allem aber die Mittel der Kommunen, ist es angebracht, nach Möglichkeiten für Verbesserungen für die Kommunen zu suchen, ohne dass dadurch dem Staat große Ausgaben entstehen. Mit diesem Gesetzentwurf schlagen wir eine Möglichkeit dazu vor.

Bisher ist es den Gemeinden rechtlich und kalkulatorisch untersagt, Rücklagen zum Beispiel für Einrichtungen der Wasserversorgung oder der Kanalisation zu bilden. Diese Situation ist für die Kommunen untragbar, weil sie damit für Investitionen nichts, aber auch gar nichts ansparen können. Jeder vernünftige Häuslebauer wird versuchen, bevor er mit dem Bau beginnt, Rücklagen anzulegen, um dann mit diesen Rücklagen zu bauen und möglichst wenig Darlehen aufnehmen zu müssen. Dies würde auch der öffentlichen Hand ab und zu einmal gut tun. Mit diesem Gesetzentwurf bieten wir eine Möglichkeit, um auf diesem Gebiet tätig zu werden. Wir wollen nichts anderes, als es den Kommunen zu ermöglichen, für Einrichtungen der Wasserversorgung und der Abwasserbeseitigung Rücklagen zu bilden. Dies ist eine ganz simple Forderung, die von den Kommunen und den kommunalen Spitzenverbänden mitgetragen wird. Eigentlich ist es logisch, dies in der Praxis so zu handhaben.

Diese Regelung würde den Kommunen gerade zu einem Zeitpunkt mehr Flexibilität geben, zu dem das Ortsnetz vieler Kanäle unwahrscheinlich alt und renovierungsbedürftig ist. Die Kommunen sind jetzt gezwungen, Investitionen vorzunehmen. Deshalb wäre es sinnvoll, ihnen jetzt die Möglichkeit zu bieten, Rücklagen zu bilden.

Meine Damen und Herren, wir haben gerade bei der Wasserversorgung einen unwahrscheinlichen Investitionsstau. Auf die Kommunen werden hier größere Investitionen zukommen. Auch die Kanalsanierung wird ein Thema sein, das nicht unterschätzt werden darf. Die Kommunen brauchen daher eine vernünftige Handhabe, um handeln zu können. Die kommunalen Spitzenverbände fordern die Möglichkeit der Rückla

genbildung seit Jahren unisono, sowohl der Bayerische Städtetag als auch der Bayerische Gemeindetag.

Meine Damen und Herren, in vielen Kommunen erfolgt aus guten Gründen beim Kanalsystem die Umstellung von einer Mischkanalisation auf ein Trennsystem. Dafür werden Kosten entstehen. Auch hierfür sollten die Kommunen Rücklagen bilden können. Mit Rücklagen würden die Kommunen auch Gebührenschwankungen vermeiden. Viele Kommunen müssen, wenn sie investiert haben, versuchen, von den Bürgern das Geld für diese zurückliegenden Investitionen wiederzubekommen. Zunächst sinken die Gebühren, sie gehen aber wieder in die Höhe, sobald etwas gebaut ist. Wenn Rücklagen gebildet werden, können von den Bürgern kontinuierliche Gebühren erhoben werden, was für die Bürger nachvollziehbarer und gerechter als die jetzige Regelung ist. Deshalb haben wir diesen Gesetzentwurf vorgelegt, der den Kommunen die Möglichkeit gibt, Rücklagen zu bilden. Wir sollten den Kommunen diesen Gefallen tun.

(Beifall bei den FREIEN WÄHLERN)

Danke schön. Ich eröffne nun die Aussprache. Der nächste Redner ist Kollege Dr. Herrmann, bitte schön.

Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Kollege Hanisch hat es schon angesprochen: Das Thema, das wir behandeln, ist für die Kommunen ungemein ernst und wichtig. Der Kanalbau, der in den vergangenen Jahrzehnten sozusagen in der ersten Runde abgeschlossen wurde, ist nicht für alle Zeiten erledigt, sondern wir stehen jetzt vor einem sich für die nächsten Jahre ankündigenden Sanierungsbedarf, vor dem wir die Augen nicht verschließen dürfen. Es droht in der Tat ein erheblicher Investitions- und Sanierungsaufwand. Wir sprechen also von circa 12.500 km der Schmutzund Mischwasserkanäle im Freistaat; das sind circa 15,7 % des gesamten Kanalbestandes, der kurz- und mittelfristig Sanierungsbedarf aufweist. Das bedeutet in den nächsten fünf bis sechs Jahren jährlich etwa 2.000 bis 2.500 km. In den letzten Jahren wurden aber nur 500 km pro Jahr saniert. Pro Meter schadhaften öffentlichen Kanals rechnet man mit circa 300 Euro an Investitionsbedarf, woraus man ganz einfach 3,6 Milliarden Euro für die kommenden Jahre errechnen kann. Wenn man dann noch die Schachtbauwerke und die öffentlichen Anteile an den Hausanschlussleitungen hinzunimmt, kommt man auf vier bis fünf Milliarden Euro.

Diese Investitionen müssen von den Kommunen gestemmt werden; denn der Zuschuss des Freistaats

steht nur für Neubauten zur Verfügung, nicht aber für Sanierungs- und Erneuerungsmaßnahmen.

Wir haben daher bereits hier im Plenum folgenden Berichtsantrag auf Drucksache 16/6915 beschlossen:

Die Staatsregierung wird aufgefordert, … zu berichten, ob gesetzgeberischer Handlungsbedarf für die Bildung von zweckgebundenen "Rückstellungen" zur Finanzierung von wirtschaftlich vernünftigen Sanierungs- und Verbesserungsmaßnahmen der örtlichen Abwasserentsorgung besteht und welche Abhilfemöglichkeiten ggf. in Betracht kommen. Dabei ist insbesondere darauf einzugehen, wie sichergestellt werden kann, dass keine Gebührenüberforderung von Bürgern und Wirtschaft eintritt, und welche weiteren Aspekte … beachtet werden müssten.

Als Beispiele für weitere Aspekte nenne ich Zweckbindung der Mittel, Verwendungsfrist, Verwendungspflicht, Verzinsung, Auswirkungen auf Beitragserhebungen und weitere steuerliche Folgen.

Wir haben uns also hier im Landtag und auch in den Regierungsfraktionen bereits intensiv mit der Thematik beschäftigt. Richtig ist, dass die Kommunen die Möglichkeit bekommen müssen, Rücklagen zu bilden. Dies entspricht auch einer vernünftigen, nachhaltigen Planung; denn genau der Effekt ist problematisch, dass sozusagen nach der Maßnahme Gebühren enorm steigen, um dann wieder niedrigere Gebühren zu haben, wenn die nächsten Investitionen anstehen. Deshalb ist es sicherlich sinnvoll, hier nachhaltig zu arbeiten, indem die Kommunen wirklich die Möglichkeit bekommen, Rücklagen anzusparen.

Wir sollten uns im Rahmen der Parlamentsberatung und im intensiven Austausch auch mit den kommunalen Spitzenverbänden - dem Städtetag und den anderen Verbänden - den konkreten Weg dahin genau überlegen. Es gibt verschiedenste Varianten, wie man Rücklagen bilden kann. Das eine Extrem wäre, wie es der Vorschlag von Ihnen vorsieht, quasi eine völlig freie Schöpfung der Gebühren, die für die Bemessungsgrundlage zuständig wären. Das geht bis hin zu einer etwas - so würde ich einmal sagen - präziseren Fassung der Kriterien.

Ich glaube, entscheidend ist, dass wir im kommunalen Abgabenrecht das Prinzip der Deckung haben. Das heißt, wir dürfen eigentlich nicht Ansparungen auf Vorrat machen. Deshalb muss die Ausnahme, die wir hier wollen - das muss ich ganz klar sagen -, sehr wohl ausgewogen und sehr gut begründet sein, um für die Kommunen Rechtssicherheit zu schaffen, damit dann nicht viele, viele einzelne Verfahren, Pro

zesse und Ähnliches über diese konkrete Ausgestaltung aufseiten der Kommunen folgen.

Wir müssen das Thema anpacken, und zwar zügig, aber auch sehr sorgfältig überlegen, um den Kommunen das Instrumentarium an die Hand zu geben, das sie hier sinnvollerweise brauchen, um Rechtssicherheit zu schaffen. Ich freue mich deshalb auf die Beratungen im Ausschuss.

(Beifall bei der CSU - Alexander König (CSU): Sehr gut, so machen wir es!)

Die nächste Wortmeldung ist vom Kollegen Perlak, bitte sehr.