Hören Sie auf, mit Krokodilstränen den Abbau von Arbeitsplätzen in der Energiewirtschaft zu beklagen. Vor Kurzem haben Sie noch vor den Toren der Werke demonstriert. Sie agitieren bis heute gegen die großen Stromversorgungsunternehmen. Ihre Energiepolitik richtet sich nach dem Motto: Small is beautiful. Ihre Dezentralisierungsromantik taugt zwar für das Bilderbuch, aber nicht für die energiewirtschaftliche Realität.
Bei der Umstellung der Energieversorgung ist Bayern vorne. Mit unserem Konzept wollen wir es schaffen, in zehn Jahren 50 % des Energiebedarfs aus erneuerbaren Energien zu decken. Die Staatsregierung unterstützt diesen Weg mit voller Kraft. Kein anderes Bundesland hat in dieser Geschwindigkeit ein neues, umfassendes und konkretes Energiekonzept auf den Weg gebracht. Das ist unser Masterplan für die Umstellung der Energieversorgung. Die Energieagentur arbeitet. Die Zeiten des Redens sind vorbei. Ich sage an alle, die sich gegenwärtig öffentlich äußern: Beteiligt euch und arbeitet endlich.
Deswegen hat die Staatsregierung die notwendigen Ansätze im Nachtragshaushalt vorgelegt. Wir werden in den nächsten fünf Jahren zusätzlich mehr als eine Milliarde Euro für die Energiewende ausgeben. Ihren Hinweis auf ein Nachtragshaushältchen brauchen wir nicht. Wir haben einen kraftvollen Nachtragshaushalt 2012 vor allem für die Energieforschung und die Energieeffizienz auf den Weg gebracht.
Wir werden die staatlichen Rahmenbedingungen für erneuerbare Energien verbessern. In Kürze werden wir den Windenergieerlass veröffentlichen. Dadurch werden die Hemmnisse für Genehmigungen abgebaut und das Verfahren beschleunigt. Nach dem, was ich aus Baden-Württemberg höre, sind die weit hintendran.
Wir nutzen ebenfalls die Instrumente der Raumordnung. Im neuen Landesentwicklungsprogramm werden wir die regionalplanerische Steuerung der Windkraftanlagen als Pflichtaufgabe der regionalen Planungsverbände festlegen. Wir fördern die Entstehung von regionalen Energiekonzepten und Energienutzungsplänen. Das wollen und werden wir koordinieren. Ich höre schon wieder, wir bräuchten einen staatlichen Leitplan und Leitlinien dafür, das höre ich zum Teil auch aus der Wirtschaft. Meine Damen und Herren, ich sage Ja zur Koordinierung, warne aber vor der Illusion, dass wir durch die Wiedereinführung einer Planwirtschaft das Thema bewältigen könnten. Das wird nicht gelingen.
Wir fordern die Bundesregierung auf, durch die Bundesnetzagentur die Versorgungssituation Süddeutschlands schnell untersuchen und bewerten zu lassen. Für den Bau neuer flexibler Gaskraftwerke brauchen wir attraktive Konditionen, sei es durch ein wirkungsvolles Kraftwerksförderprogramm, die attraktive Ausgestaltung des Kraft-Wärme-Kopplungsgeset
Herr Kollege Hartmann, Sie haben die Kosten angesprochen. Sie haben sich nie darüber Gedanken gemacht, was die EEG-Umlage für die Bürgerinnen und Bürger bedeutet.
Sie haben sich dem Thema "Kostensteigerung" sowohl bei der Ökosteuer als auch bei der EEG-Umlage immer verweigert. Wir packen dieses Thema endlich an.
- Ich sehe, außer Lärmemissionen trägt die Opposition heute nichts bei. Jeder leistet eben seinen eigenen Beitrag zur Umwelt.
Meine Damen und Herren, wir führen mit dem Bund intensive Gespräche. Der Umbau der bayerischen Energieversorgung ist im vollen Gange. Wer sich in den Kommunen, der Wirtschaft und bei den Bürgerinnen und Bürgern umhört, der spürt, dass wir am Anfang einer gewaltigen Investitionswelle bei Windkraftwerken stehen. Wir kämpfen mit aller Kraft für optimale Rahmenbedingungen für kommende Energieinvestitionen, egal ob auf europäischer Ebene, Bundes- oder Landesebene. Ich bitte Sie - das gilt vor allem für die Damen und Herren der GRÜNEN -, nicht am Wegesrand zurückzubleiben und den Einstieg in die innovative Entwicklung Bayerns zu versäumen. Wir, die Koalition aus CSU und FDP, gehen gerne voran.
Gesetzentwurf der Abgeordneten Margarete Bause, Dr. Martin Runge, Ulrike Gote u. a. und Fraktion (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) eines Bayerischen Gesetzes über die Finanzierung der Bildungsarbeit der parteinahen politischen Stiftungen
(Bayerisches Parteienstiftungsgesetz - BayPartStftgG) (Drs. 16/10459) - Erste Lesung Der Gesetzentwurf wird vonseiten der Antragsteller begründet. Dazu gebe ich Herrn Kollegen Mütze das Wort. Thomas Mütze (GRÜNE): Herr Präsident, meine Damen und Herren! Ich habe gedacht, Herr Ministerpräsident Seehofer wäre bei diesem wichtigen Thema anwesend. Aber man kann nicht alles haben.
Wir müssen uns vergegenwärtigen, worum es heute geht: Es geht um die politische Bildungsarbeit der politischen Stiftungen. Der Volksmund bezeichnet sie als politische Stiftungen, obwohl es sich bei den meisten um eingetragene Vereine handelt. In meiner Rede will ich es bei dem Wort "Stiftungen" belassen. In unserem Gesetzentwurf wird das nicht der Fall sein. Lediglich die Überschrift soll zum leichteren Verständnis beitragen.
Der Stellenwert der politischen Bildung ist heute angesichts der fürchterlichen Morde, die von Neonazis in Bayern und Deutschland begangen worden sind, höher denn je. Politische Bildung muss bezahlt werden. Darum geht es heute. Wie sehen das Verfahren zur politischen Bildung und die Bildungsarbeit der politischen Stiftungen aus? - Ich verrate kein Geheimnis. Der Vorsitzende des Haushaltsausschusses trifft sich mit Vertreterinnen und Vertretern der Landtagsfraktionen im Besprechungsraum. Dann werden die Zahlen auf den Tisch gelegt. Was gab es im letzten Jahr? Was steht zur Verfügung? Was gibt es im nächsten Jahr? - Ich hatte die Freude, dieses Verfahren einige Jahre mitzumachen. Was mir dabei gefehlt hat, waren Offenheit, Transparenz und vor allen Dingen die Planbarkeit.
Das ging nicht nur mir so. Das ging auch den politischen Stiftungen so; denn es gab den positiven Fall, dass im September oder Oktober bei den Stiftungen angerufen und gesagt wurde, dass noch Geld vorhanden sei und ob sie dies unterbringen könnten. Das freut eine Stiftung zwar, setzt sie aber auch unter großen Druck; denn sie muss ein Programm entwerfen und das Geld ausgeben. Aber es gibt auch den negativen Fall, der für das nächste Jahr vorgesehen ist, dass nämlich die Stiftungsfinanzierung um rund eine halbe Million Euro gekürzt werden soll, obwohl der Gesamtbetrag nur 2,8 Millionen Euro im Durchschnitt beträgt - also keine sehr große Summe, aber auch keine Peanuts.
Dass dieses Verfahren nicht offen, transparent, klar und planbar genannt werden kann, ist offensichtlich. Aus diesem Grunde haben die GRÜNEN Handlungs
bedarf gesehen und einen Gesetzentwurf vorgelegt, der all diese Kriterien erfüllen kann. Er erfüllt das Kriterium der Transparenz; denn für jede Stiftung wird klar, wie viele Mittel sie in den nächsten Jahren zur Verfügung gestellt bekommt, und es ist von vornherein geklärt, dass das Geld am Jahresanfang kommt und man damit arbeiten kann. Damit wäre die Planbarkeit für das gesamte Jahr gewährleistet.
Das Gesetz würde Offenheit und Klarheit in der Hinsicht bringen, dass der Bayerische Oberste Rechnungshof - ORH - den Umgang mit dem Geld prüfen kann; denn das fehlt momentan auch. Der ORH kann nicht nachsehen, wie das Geld umgesetzt worden ist und ob es so eingesetzt worden ist, wie man sich das für die politische Bildungsarbeit vorstellt.
Die jetzige Regelung ist nicht einfach. Niemand weiß, wie sich die Mittel berechnen; denn das Verfahren wird beim Vorsitzenden des Ausschusses für Staatshaushalt und Finanzfragen vorgelegt.
Die GRÜNEN schlagen eine Gesetzesregelung vor, die es in ganz Deutschland nicht gibt. In keinem Bundesland und auch nicht beim Bund gibt es ein Gesetz, das die Mittelverteilung regelt, sondern es gibt Richtlinien und Verordnungen, die zum Teil sehr kompliziert sind. Ich nenne nur ein Beispiel: In Thüringen gibt es eine Ein-Drittel-Regelung, nämlich ein Drittel gibt es für die Parteien, die dem Landtag angehören, ein Drittel nach den Ergebnissen der Landtagswahlen in Thüringen der letzten drei Wahlen und ein Drittel für die Ergebnisse der Parteien, die im Landtag sitzen, für die Bundestagswahl. Ich meine, es ist für alle offensichtlich, dass das Verfahren nicht sehr transparent und nicht sehr einfach ist.
Wir hingegen legen einen Vorschlag vor, der einen Sockel von 100.000 Euro für jede parteinahe Stiftung vorsieht. Auch wenn die Partei nur 5 % bei der Landtagswahl erringt, bekommt ihre Stiftung auf jeden Fall den Sockelbetrag. Darüber hinaus bekommt sie den Durchschnitt der drei letzten Landtagswahlen. Für uns kämen aktuell die Landtagswahlen 2008, 2003 und 1998 infrage. Diese drei Wahlen gehen in die Berechnung ein. Das älteste Wahlergebnis fällt mit der neuen Wahl stets weg. Der momentane Gesamtbetrag ist 2,8 Millionen Euro. Dessen Veränderung muss im Landtag beschlossen werden und nicht im Zimmer des Vorsitzenden des Ausschusses für Staatshaushalt und Finanzfragen. Die Veränderung muss durch das Hohe Haus stattfinden. Auch die Kürzung könnte nur im Hohen Haus passieren und nicht durch die Haushaltspolitiker im normalen Haushaltsverfahren.
bildlich. Es ist ein einfaches Verfahren. Wir können mit ihm nur gewinnen. Wir holen damit die Finanzierung der politischen Stiftungen für ihre Bildungsarbeit aus den Hinterzimmern. Ich würde mich freuen, wenn sich die Kolleginnen und Kollegen der anderen Fraktionen mit dem Gesetzentwurf anfreunden könnten. Ich freue mich auf die Debatte in den Ausschüssen, und ich freue mich über die Anregungen, die von Ihnen vielleicht kommen werden. Ich bitte um Zustimmung zu diesem Gesetzentwurf.
Wir befinden uns bereits in der Aussprache. Der nächste Redner ist Kollege Herold. Ihm folgt Kollege Halbleib. Bitte schön, Herr Kollege Herold.
Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich denke, dass im Hohen Hause große Einigkeit darüber herrscht, dass die Stiftungen notwendig sind. Wir haben heute gemeinsam eine sehr beeindruckende Gedenkstunde im Plenarsaal erlebt. Ich persönlich habe am letzten Sonntag in meiner Heimatstadt Neustadt an der Aisch an der sogenannten Nacht der Lichter teilgenommen. Wir haben über alle Parteigrenzen hinweg ein klares und eindrucksvolles Zeichen gegen Rechtsextremismus, gegen Gewalt und gegen Fremdenfeindlichkeit und insbesondere für Freiheit, für Demokratie und für Toleranz gesetzt. In meiner kurzen Ansprache habe ich insbesondere an die Eltern appelliert, ihren Kindern zu vermitteln, dass Freiheit, Rechtsstaatlichkeit und die Achtung des anderen wichtige und unverzichtbare Werte sind, die nur eine Demokratie bieten kann.
Was will ich damit sagen, meine sehr geehrten Damen und Herren? - Zu den Institutionen, die jungen Frauen und Männern diese Werte vermitteln, gehören unter anderem die parteinahen politischen Stiftungen in Bayern. Der frühere Bundespräsident Roman Herzog hat die Erziehung zur Demokratie als permanente und eigentliche Aufgabe der politischen Stiftungen bezeichnet. Sie tragen dazu bei, dass sich die Bürger der offenen Gesellschaft so kenntnisreich wie möglich am Entwicklungsprozess der Demokratie beteiligen können.
Als CSU-Abgeordneter kenne ich insbesondere die Hanns-Seidel-Stiftung e. V. sehr gut und weiß von den vielen Seminaren und Kongressen. Ich weiß auch, dass dort hervorragende Arbeit geleistet und das von Roman Herzog formulierte Anforderungsprofil erfüllt wird. Ich gehe davon aus, dass dies auch in den anderen parteinahen Stiftungen der Fall ist. Ich möchte mich sehr herzlich für die gute Arbeit, die von
Meine sehr verehrten Damen und Herren, Sie wissen, dass in Bayern die Verteilung der Mittel zur Förderung der politischen Stiftungen, wie das vom Kollegen Mütze erwähnt wurde, in einem Gespräch unter Federführung des Vorsitzenden des Ausschusses für Staatshaushalt und Finanzfragen mit Vertretern aller im Landtag vertretenen Parteien erfolgt. Das Ergebnis wird dem Kultusministerium mitgeteilt. Die Höhe der Mittel orientiert sich in der Regel anteilig an der Größe der Landtagsfraktionen.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, die Finanzierung der Stiftungen ist meiner Ansicht nach bisher transparent, nachvollziehbar, planbar und auch überprüfbar. Ich bin der Meinung, dass die im Gesetzentwurf ebenfalls beklagte Planungsunsicherheit im derzeitigen Verfahren geringer ist als bei dem im Gesetzentwurf vorgeschlagenen Verfahren, wie Kollege Mütze das dargestellt hat. Trotz des im Gesetzentwurf vorgesehenen Sockelbetrags in Höhe von 100.000 Euro pro Stiftung würden nach dem von ihm vorgeschlagenen Verfahren bei starken Schwankungen der Wahlergebnisse, wie das bei der letzten Wahl tatsächlich der Fall war, die Fördersummen für die politischen Stiftungen ebenfalls stark schwanken. Bei dem bisher angewendeten Verfahren kann auf solche Schwankungen der Wahlergebnisse flexibel reagiert werden. So wurde in der letzten Wahlperiode etwa der Anteil der HannsSeidel-Stiftung erheblich niedriger angesetzt, als dies dem tatsächlichen Wahlergebnis der CSU entsprochen hätte.
Lieber Kollege Mütze, meine sehr verehrten Damen und Herren, ich habe meine persönlichen Zweifel, dass der im Gesetzentwurf geforderte Sockelbetrag von 100.000 Euro pro Stiftung sowie die Festlegung einer Gesamtmindestsumme, wie das von Kollege Mütze erwähnt wurde, in Höhe von 2,8 Millionen Euro mit dem Budgetrecht des Landtags vereinbar ist. Ich möchte auch darauf hinweisen, dass die Zuwendungen an die politischen Stiftungen nach dem Bayerischen Zuwendungsrecht bereits jetzt der Prüfung durch den ORH unterliegen.
Lieber Herr Kollege Mütze, meine sehr verehrten Damen und Herren, wir sollten unsere Argumente in den Ausschüssen in aller Ruhe austauschen. Ich glaube, dass wir alle an einer guten und einvernehmlichen Lösung interessiert sind.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, Herr Präsident! Der von der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vorgelegte Gesetzentwurf enthält einen interessanten und diskussionswürdigen Vorschlag zur Regelung der Finanzierung der parteinahen politischen Bildungseinrichtungen. Mit dem Gesetzentwurf werden viele Fragen im Grundsatz, aber auch im Detail aufgeworfen. Auf diese Fragen können mit jeweils guten Gründen unterschiedliche Antworten gegeben werden. Wir werden diese Diskussion in den Ausschüssen vertiefen. Dabei werden uns mit Sicherheit fünf Punkte besonders beschäftigen, die ich kurz ansprechen darf:
Erstens. Ist ein bayerischer Sonderweg bei diesem Thema notwendig und sinnvoll? Die bayerische Handhabung entspricht der bisher einhelligen Praxis des Bundes und aller Bundesländer, selbst der Bundesländer, in denen die GRÜNEN an der Regierung beteiligt sind. Die Planbarkeit war bei Stiftungseinrichtungen bisher nie ein Problem. Auch die Prüfung durch den ORH ist gewährleistet, wie Herr Kollege Herold schon ausgeführt hat.
Zweitens wird uns die Frage beschäftigen, inwieweit sich die Finanzierung an den Wahlergebnissen orientieren sollte bzw. wie die Anteile bei einer Veränderung des Wahlergebnisses angepasst werden sollten. Klar ist, dass die Wahlergebnisse keinesfalls unberücksichtigt bleiben dürfen. Dies ist ein klarer Orientierungspunkt, der durch das Bundesverfassungsgericht vorgegeben wird. Eine Anpassung ist beispielsweise in dieser Legislaturperiode schon erfolgt.