Gesetzentwurf der Abgeordneten Dr. Otto Hünnerkopf, Albert Füracker, Alexander König u. a. und Fraktion (CSU), Thomas Hacker, Tobias Thalhammer, Dr. Andreas Fischer u. a. und Fraktion (FDP) zur Änderung des Bayerischen Wassergesetzes (Drs. 16/9902) - Zweite Lesung
Änderungsantrag der Abgeordneten Margarete Bause, Dr. Martin Runge, Ulrike Gote u. a. und Fraktion (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) hier: Art. 21 Gewässerrandstreifen (Drs. 16/10416)
Änderungsantrag der Abgeordneten Margarete Bause, Dr. Martin Runge, Ulrike Gote u. a. und Fraktion (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) hier: Art. 29 Beschränkung und Erweiterung der erlaubnisfreien Benutzungen (Drs. 16/10417)
Änderungsantrag der Abgeordneten Margarete Bause, Dr. Martin Runge, Ulrike Gote u. a. und Fraktion (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) hier: Art. 46 Überschwemmungsgebiete an oberirdischen Gewässern (Drs. 16/10418)
Änderungsantrag der Abgeordneten Ludwig Wörner, Helga Schmitt-Bussinger, Kathrin Sonnenholzner u. a. (SPD)
Änderungsantrag der Abgeordneten Ludwig Wörner, Helga Schmitt-Bussinger, Kathrin Sonnenholzner u. a. (SPD) Duldungspflicht hier: Art. 4 Satz 5 (neu) (Drs. 16/11345)
Änderungsantrag der Abgeordneten Ludwig Wörner, Helga Schmitt-Bussinger, Kathrin Sonnenholzner u. a. (SPD) Gewässerrandstreifen hier: Neufassung Art. 21 Abs. 1 (Drs. 16/11346)
Änderungsantrag der Abgeordneten Ludwig Wörner, Helga Schmitt-Bussinger, Kathrin Sonnenholzner u. a. (SPD) Überschwemmungsgebiete an oberirdischen Gewässern hier: Art. 46 Abs. 4 (Neufassung) (Drs. 16/11347)
Ich eröffne die Aussprache. Im Ältestenrat wurde hierzu eine Redezeit von zehn Minuten pro Fraktion vereinbart. Für die CSU-Fraktion darf ich Herrn Kollegen Dr. Hünnerkopf als erstem Redner das Wort erteilen. Bitte schön, Herr Kollege.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, Kolleginnen und Kollegen! Wir beraten heute den Gesetzentwurf zur Änderung des Bayerischen Wassergesetzes in der Form, wie er bereits am 25. Oktober des letzten Jahres zur Ersten Lesung vorgelegen hat.
Der Änderungsentwurf dient im Wesentlichen dazu, das Bayerische Wassergesetz, wie es zum 1. März 2010 in Kraft getreten ist, unbefristet zu verlängern, weil es sich bewährt hat. Gleichzeitig nutzen wir die Chance, das Wassergesetz mit einigen kleinen Anpassungen noch praxistauglicher zu machen.
Ich habe bereits in der Aussprache zur Ersten Lesung des Gesetzentwurfes die Errungenschaften des Bayerischen Wassergesetzes von 2010 sowie die nun vorgenommenen Anpassungen im Detail erläutert. Ich will dies nicht wiederholen, sondern auf einige weitere Aspekte eingehen, die von Bedeutung sind. Abgesehen von den auf parlamentarischem Weg eingebrachten Änderungsanträgen, auf die ich nachher noch eingehen werde, haben wir im Laufe der letzten Monate von verschiedenen Verbänden und Interessengruppen zahlreiche Änderungsvorschläge zum Wassergesetz erhalten. Dabei war eine Sache sehr auffällig:
Die mit großer Vehemenz vorgetragenen Änderungswünsche widersprachen sich teilweise diametral. Es wäre nicht möglich gewesen, auf die Forderung eines Verbandes einzugehen, ohne damit gleichzeitig anderen Interessengruppen, die auch einige zusätzliche Forderungen hatten, etwas wegzunehmen. Somit wird deutlich, dass das Bayerische Wassergesetz ein Gesetz der Kompromisse ist. Ich bin überzeugt, dass wir insgesamt einen guten Kompromiss gefunden haben. Das zeigen auch die Erfahrungen der letzten zwei Jahre bzw. der letzten Jahrzehnte, sofern auf bereits bestehende und bewährte Regelungen zurückgegriffen wurde.
Ich möchte einige Beispiele anführen, wie sich auf den ersten Blick widersprechende Interessen in der Praxis des Vollzugs ohne größere Konflikte lösen lassen: Es gibt zum Beispiel häufig den Fall, dass bei einer Neuausweisung oder Erweiterung von Wasserschutzgebieten diese Gebiete über einem bestehenden Kiesabbau liegen. Es liegt in der Natur der Sache: Wo es Kies gibt, gibt es in der Regel in nicht allzu großer Tiefe Grundwasser. Wird dieses Wasser zur Trinkwassergewinnung erschlossen, ist aufgrund der hohen Durchlässigkeit von Kies natürlich ein entsprechendes Schutzgebiet notwendig. Der Auflagenkatalog für ein Wasserschutzgebiet in solchen Situationen umfasst auch das Verbot des Abbaus natürlicher mineralischer Rohstoffe. Diesbezüglich wurden in den letzten Wochen von einigen Seiten Forderungen nach einer weitreichenden Entschädigung der betroffenen Unternehmer vorgetragen. Es ist natürlich auch im Bayerischen Wassergesetz eine Entschädigung vorgesehen. Aber die Forderungen gingen teilweise weit über das im Wasserhaushaltsgesetz des Bundes festgesetzte Maß an Entschädigung, das auch für Bayern gilt, hinaus.
Die Folgen wären eine drastische Verteuerung des Trinkwassers aus der betroffenen Wasserversorgung zulasten des Allgemeinwohls. In der Praxis zeigt sich jedoch, dass in der Regel eine Entschädigung nicht notwendig ist. Warum? Es gibt seit 1999 eine vom damaligen Geologischen Landesamt und dem Landesamt für Wasserwirtschaft herausgegebene Arbeitshilfe zur Bewältigung bestehender Konflikte zwischen Rohstoffsicherung und Sicherung der Wasserversorgung im Rahmen der Regionalplanung. Hier wird festgelegt, dass bestehende genehmigte Kiesabbaugebiete und verbindlich ausgewiesene Rohstoffsicherungsflächen, die in einem Wasserschutzgebiet liegen, in der Regionalplanung als sogenannte Altfälle zu behandeln sind. Für diese Altfälle besteht nach § 52 Absatz 1 des Wasserhaushaltsgesetzes des Bundes - zum Teil unter Auflagen - die Möglichkeit, eine Befreiung von den Verboten und Beschränkungen im Wasserschutzgebiet zu erteilen.
Meine Damen und Herren! In der Praxis bedeutet dies, dass bestehende Genehmigungen in aller Regel abgearbeitet werden dürfen. Sollte dies tatsächlich nicht möglich sein - allerdings ist mir ein solcher Fall nicht bekannt - würde der Unternehmer selbstverständlich entschädigt.
Ich komme zu den Änderungsanträgen bezüglich der Gewässerrandstreifen. Das Wasserhaushaltsgesetz legt an Oberflächengewässern - das haben wir wiederholt gehört - fünf Meter breite Randstreifen fest, in denen beispielsweise der landwirtschaftlichen Nutzung große Beschränkungen auferlegt werden. Der bayerische Weg sieht vor, einvernehmliche Regelungen mit den Eigentümern zu schaffen - Bayern setzt auf Freiwilligkeit und Kooperation -, sodass es hier möglich ist, die Landwirte zum Beispiel über KULAP (Kulturlandschaftsprogramm Red. Anm.) für die Leistungen zu fördern, die sie fürs Allgemeinwohl erbringen. Bei hoheitlichen Regelungen würde diese Fördermöglichkeit entfallen.
Der Änderungsantrag der GRÜNEN zu Artikel 21 hier wird die Ackernutzung komplett verboten, der Randstreifen soll zehn Meter breit sein - verletzt das Prinzip der Freiwilligkeit. Es werden starre Verbote gesetzt. Dagegen setzen wir auf die Vielfältigkeit der Funktion der Wasserrandstreifen. Wir sehen nicht nur die Puffermöglichkeit, sondern zum Beispiel auch die Umgestaltung eines Gewässerbettes. Wir sind davon überzeugt, dass es besser ist, erst einmal die Erforderlichkeit des Gewässerrandstreifens zu prüfen, anstatt flächendeckend Wasserstreifen anzuordnen. Nach der Wasserrahmenrichtlinie ist diese Erforderlichkeit nur für 36 % der bayerischen Gewässer gegeben. Zudem haben wir seit dem Jahr 2009 18 Wasserberater, die die Landwirte unterstützen und beraten. Auf diesem Weg wurde viel erreicht. Die Regelung des Artikels 21 ist ein flexibler Mittelweg zu den Extrempositionen. Den wollen wir weiter gehen.
Ähnlich ist es mit dem Änderungsantrag der SPD. Auch hierin werden zehn Meter breite Wasserrandstreifen gefordert. Aus unserer Sicht ist der Änderungsantrag aus den genannten Gründen abzulehnen.
Interessant ist der Änderungsantrag der GRÜNEN zu Artikel 29. Darin geht es um die Einschränkung der Möglichkeit, das Vieh zu tränken. Das ist für uns so nicht hinnehmbar und vorstellbar. Es geht darum, dass der Passus "… Entnehmen, Zutagefördern, Zutageleiten oder Ableiten von Grundwasser … in geringen Mengen" für Zwecke der landwirtschaftlichen Nutzung ersatzlos gestrichen werden sollte. Dem können wir nicht folgen. Auch die Forderung nach einem generellen Verbot von neuen Entwässerungseinrichtun
Die GRÜNEN schlagen noch eine Reihe von Änderungen zu Artikel 46 vor. Es geht um das Überschwemmungsgebiet. Das Verbot von Grünlandumbruch ist nach dem Wasserhaushaltsgesetz bereits möglich und in Bayern auch in Anwendung. Ich kann aufgrund der mir noch verbleibenden Redezeit nicht näher darauf eingehen. Einige andere Regelungen sind ähnlich zu sehen.
Meine sehr geehrten Damen und Herren! ich möchte noch einige Anmerkungen zum Änderungsantrag der SPD bezüglich des Artikels 46 machen. Er stößt in die gleiche Richtung. Dabei geht es um die Regelung von Anlagen für bestehende Heizölanlagen in Überschwemmungsgebieten. Auch das muss man sehr differenziert sehen, da es unterschiedliche Rahmenbedingungen gibt. Ein nur dreijähriger Übergangszeitraum wäre auf jeden Fall unwirtschaftlich und indiskutabel.
Meine Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich plädiere aus den genannten Gründen dafür, die Änderungsanträge der GRÜNEN und der SPD abzulehnen, und bitte Sie, dem Gesetzentwurf der Regierungskoalition in der vorliegenden Form zuzustimmen. Das Bayerische Wassergesetz in der Fassung des vorliegenden Gesetzesänderungsantrags von CSU und FDP ist ein guter und ausgewogener Kompromiss, der allen Akteuren und Aspekten - auch der Umwelt - so weit wie möglich entgegenkommt, ohne das Allgemeinwohl zu vernachlässigen.
Eine gesicherte Wasserversorgung mit einem hohen Qualitätsanspruch zu bezahlbaren Preisen ist ein wesentlicher Baustein für eine lebenswerte Zukunft in Bayern, und das ist unser Anspruch.
Vielen Dank, Kollege Dr. Hünnerkopf. - Kolleginnen und Kollegen, bevor wir in der Rednerreihenfolge fortfahren, möchte ich der Ordnung halber darauf hinweisen, dass zum Änderungsantrag der Abgeordneten der SPD-Fraktion, Drucksache 16/11346, namentliche Abstimmung beantragt wurde.
Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Voll Stolz stehe ich heute vor Ihnen, denn das Bayerische Wassergesetz, das wir heute vorliegen haben, ist ein hervorragendes Gesetz.
Liebe Kollegen von der Opposition, ich habe von Ihnen jetzt nicht das höchstes Lob erwartet, schon aus Prinzip nicht, aber ich vermute, dass Ihre Kritik eher ein Sturm im Wasserglas sein wird, denn an diesem Bayerischen Wassergesetz gibt es wenig zu bemängeln. Es ist ein hervorragendes Gesetz und das aus verschiedenen Gründen.
Dieses Bayerische Wassergesetz schützt die Wasserqualität, es schützt den Wasserpreis und - das ist neu - es schützt auch die Eigentumsrechte von Gebäudeinhabern, von Familienbetrieben und von Bürgerinnen und Bürgern. Ich möchte Ihnen erklären, warum das so ist.
- Lieber Kollege Wörner, auch für Sie noch einmal in aller Ausführlichkeit - ich gehe gleich auf Sie von der Opposition ein. Mit diesem Wassergesetz wird klar, wo die Unterschiede zwischen der Umweltpolitik von CSU und FDP und der der Opposition - allen voran SPD und GRÜNE - liegen. Sie versuchen immer einen Keil zwischen Umwelt und Mensch zu treiben, Sie versuchen immer einen Keil zwischen Ökologie und Ökonomie zu treiben.
Dieses Bayerische Wassergesetz vereint beides. Es ist ein wunderbares Gesetz im Einklang mit Natur und Mensch, ein wunderbares Gesetz für eine vernünftige Partnerschaft von Ökologie und Ökonomie. Deshalb können wir stolz sein auf dieses Bayerische Wassergesetz.
Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Ziele, die wir in Bayern haben, sind nur realisierbar im Einklang mit den Bürgerinnen und Bürgern und im Einklang mit der Landwirtschaft. Schauen wir uns die Ergebnisse an, dann muss man ganz objektiv feststellen: Ja, das Ergebnis gibt uns recht. Im europäischen Vergleich Stichwort Vorgaben der EU, Wasserrahmenrichtlinie ist Bayern ein europäisches Vorzeigeland, was die Wasserqualität anbelangt, und das, obwohl wir in gewisser Weise eine Extremsituation haben.
Es gibt selten einen solchen Wasserreichtum, wie wir ihn in unserem Land haben. Es gibt selten so viele kleine Bäche und Flüsse, wie wir sie in unserem Bundesland Bayern haben. Ich möchte das anhand von Zahlen ausdrücken: Wir haben ca. 160.000 Kilometer Uferrandstreifen entlang unserer Bäche und Flüsse. Wie wollen Sie die entsprechend pflegen, wenn nicht mit den Bürgerinnen und Bürgern vor Ort, wenn nicht mit der Landwirtschaft?
Wollen Sie, liebe Kolleginnen und Kollegen von der Opposition, auf staatliche Kosten Pfleger für hunderttausende Kilometer Gewässerrandstreifen einstellen? Nein, wir setzen auf eine vernünftige Partnerschaft mit der Landwirtschaft. Eines muss auch einmal deutlich gesagt werden: Danke an die bayerische Landwirtschaft, die unsere bayerischen Gewässerrandstreifen - ich wiederhole es: circa 160.000 Kilometer Gewässerrandstreifen - hervorragend pflegt. Das ist ein Beweis dafür, dass man eine vernünftige Umweltpolitik nicht auf Kosten der Landwirtschaft, wie die GRÜNEN es vorschlagen, sondern nur in Verbindung mit der Landwirtschaft betreiben sollte. Wir in Bayern sind dankbar und setzen diese Umweltpolitik um.