Ich bin dankbar für die Beratungen, die ich im Ausschuss miterlebt habe. Ich danke speziell der Fraktion der GRÜNEN und auch der FDP für ihre Einsicht, dass man etwas verändern sollte. Es wurde angeregt, dass die Kommission für die Fortentwicklung des Abgeordnetenrechts sich damit befasst. Ich habe gehört, dass sie das auch getan hat. Das hat mich sehr gefreut. Wenn schon eine gewisse Offenheit da ist, habe
ich nur die Bitte an die Kommission und an den Landtag, dass man das Thema noch im Rahmen dieser Legislaturperiode verabschiedet.
Ich darf mich auch dafür bedanken, dass ich aufgrund dieses Antrags inzwischen in Aussicht gestellt bekommen habe, dass ich in Zukunft ein Büro hier im Landtag haben werde und damit endlich eine Infrastruktur, von der aus ich agieren kann. Das war für mich immerhin ein kleiner Teilerfolg, auch ohne Abstimmung.
- Ich möchte, dass Sie über dieses Anliegen entsprechend abstimmen, wobei ich in diesem Antrag zwei Personen als "Gruppe" fixiert habe. Man kann natürlich unterschiedlicher Ansicht sein, ob es drei, vier oder fünf Personen sein sollen. Das ist etwas, was die interfraktionelle Arbeitsgruppe ebenfalls beraten sollte. Und wenn dies, wie gesagt, mir in der noch verbleibenden Legislaturperiode des Landtages nicht direkt zugutekommt, dann eröffnet es immerhin Abgeordneten in Zukunft, sich viel freier zu entscheiden, ob sie bei ihrer Fraktion bleiben wollen oder doch einmal den Mut aufbringen und den Entschluss fassen, die Fraktion zu verlassen. Dann sollte zumindest klar sein, welche Arbeitsbedingungen sie dann erwarten.
(Alexander König (CSU): Nun mal Mut, Petra! Nicht zu lange! - Zuruf von den GRÜNEN: Im Landtag ist kein Zimmer frei! - Weitere Zurufe von der SPD und den FREIEN WÄHLERN - Unruhe Glocke des Präsidenten)
Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Im vorliegenden Antrag wird gefordert, bereits zwei Abgeordneten Gruppenrechte zuzuerkennen. Blicken wir einmal auf den Deutschen Bundestag. Da wurde der Gruppenstatus einmal 17 und einmal 30 Abgeordneten zuerkannt. Darüber hinaus wissen wir alle, dass Fraktionen Vereinigungen von Mitgliedern des Landtages einer Partei sind, welche bei der vorausgegangenen Landtagswahl mindestens fünf Prozent der Gesamtstimmenzahl im Land und mindestens fünf Sitze im Bayerischen Landtag erhalten haben. Damit kann nach der Geschäftsordnung des Bayerischen Landtags eine Fraktion gebildet werden.
Wir sind der Ansicht, dass bei alldem auch immer der Wählerwille im Fokus stehen muss. Der Wählerwille sagt genau, dass man keine Fraktionsstärke für eine
"Einzelabgeordnete" verbuchen kann und dass ein einzelner Abgeordneter deshalb mit Sicherheit nicht die gleichen Rechte für sich beanspruchen kann, wie es bei einer Fraktion der Fall ist. Dies entspräche nicht dem Wählerwillen.
Sehr große Bedenken gibt es auch bei der Nummer 1 des Antrages zu Satz 3: "Einzelheiten zu Rechten und Pflichten der Gruppe bzw. der Gruppenmitglieder legt der Ältestenrat fest." An die Bestimmtheit eines Gesetzes kann man diese Formulierung sicherlich nicht entsprechend anlegen. Deshalb ist auch das für uns ein Grund, den Antrag abzulehnen. Ab zwei Personen kann ich zwar eine Zwei-Personen-Gruppe annehmen, aber ich kann dieser nicht die gleichen Rechte zubilligen, wie ich dies für eine Fraktion tue.
Nachdem im Augenblick überhaupt kein Grund besteht, darüber zu befinden, ab wann man eine Gruppe mit welchen Rechten evtl. ausstatten könnte und der Antrag weder der Bestimmtheit hinsichtlich der Kompetenzen genügt, noch von der Zahl her einigermaßen dem Wählerwillen entsprechend erscheint, werden wir ihn ablehnen.
Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich darf daran erinnern, dass dieser Antrag im Rechtsausschuss einstimmig abgelehnt worden ist, also auch mit den Stimmen derjenigen, die Sympathie für diesen Antrag erkennen ließen. Auch sie haben ihn abgelehnt.
Der Umstand, dass er hier dennoch beraten wird, ist Beweis dafür, dass die Rechte fraktionsloser Abgeordneter in diesem Hohen Hause durchaus hoch eingeschätzt werden, und zwar auch dann, wenn ein Antrag einstimmig im Ausschuss abgelehnt worden ist.
Hier sollten wir ganz genau auseinanderhalten, welche Rechte dem einzelnen Abgeordneten zustehen, auch dann, wenn er keiner Fraktion angehört. Das ist weitgehend in der Bayerischen Verfassung geklärt und letzten Endes auch durch die Wüppesahl-Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts.
Frau Dr. Pauli, wenn ich Sie richtig verstanden habe, beschweren Sie sich darüber gerade nicht. Davon zu unterscheiden haben wir die Frage, ob theoretisch in der Geschäftsordnung selbst zu klären ist, dass es neben den Fraktionen und den fraktionslosen Abgeordneten auch die Kategorie Gruppe von Abgeordneten, die keine Fraktion bilden können oder möchten, geben soll.
Da sage ich: Es gibt aktuell keine Notwendigkeit, diese Frage zu klären, weil es niemanden gibt, der in der Lage wäre, eine Gruppe zu bilden. Dass eine oder einer allein das nicht kann, scheint selbstverständlich zu sein.
Dass zwei es auch nicht können, darüber waren wir uns im Ausschuss einig. Da galt der altrömische Grundsatz: Tres faciunt collegium. Nicht zwei, sondern drei bilden eine Gruppe, wenn überhaupt.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, es geht nicht darum, jetzt irgendjemandem irgendein Recht vorzuenthalten, sondern schlicht darum, sich der Regelung einer Frage, die nicht geregelt werden muss, zu enthalten. Wir haben aktuell nicht das Problem, diese Frage beantworten zu müssen.
Wenn diese Frage entsteht, wird sie beantwortet, so wie es im Übrigen auch schon einmal geschehen ist in diesem Hohen Hause zu ganz anderen Zeiten, als es hier eine ganz andere Zusammensetzung gab.
(Alexander König (CSU): Damit bin ich einverstanden. Aber dafür, dass jetzt nichts geregelt werden muss, reden wir doch schon ganz schön lange!)
Deswegen bleiben wir dabei. Bei allem Verständnis für das Anliegen der Frau Kollegin Dr. Pauli ist dieser Antrag so nicht zustimmungsfähig.
Frau Kollegin, wir haben versucht, Ihnen im Ausschuss klarzumachen, dass Sie einen anderen Weg gehen sollten, nämlich zunächst einmal über den Ältestenrat, das Präsidium und die interfraktionelle Arbeitsgruppe. Da hätte man das vorberaten können. Wir haben Ihnen angeboten, den Antrag zurückzustellen. Sie wollten es nicht, sodass uns letztlich nichts anderes übrig bleibt - ob nun mit Sympathie oder Antipathie -, als den Antrag abzulehnen.
Vielen Dank, Herr Kollege. Für die Fraktion der FREIEN WÄHLER darf ich jetzt den Kollegen Meyer bitten.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Wir haben durchaus Sympathie, aber wir haben den Antrag dennoch abgelehnt. Ich stehe dazu. In aller Kürze: Eine Gruppe besteht logischerweise aus mehr als einem, also aus mindestens zwei Personen. Das ist klar. Aber wir denken, dass eine Zwei-Personen-Gruppe der Aufgabenverteilung nicht gerecht werden kann. Das Problem der Gruppe ist nach meiner Auffassung deren Ansiedlung. Ist es die Ansiedlung oberhalb des fraktionslosen einzelnen Abgeordneten, aber unterhalb der Fraktion? Da sehe ich schon Abgrenzungsschwierigkeiten dahin, mit welchen Rechten und mit welcher finanziellen und sächlichen Ausstattung die Gruppe in welcher Stärke auch immer ausgestattet werden soll.
- Dazu komme ich noch, Herr Kollege. Wir müssen da eine sehr sorgfältige Abgrenzung erarbeiten. Deshalb halte ich viel von der Diskussion in einer interfraktionellen Arbeitsgruppe.
Zum Bedarf dieser Diskussion noch ein kurzes Wort. Man sollte es tatsächlich unabhängig von der aktuellen Lage regeln, wenn man zu dem Ergebnis kommt, dass eine Gruppe Sinn macht. Es deutet sich doch schon wieder Folgendes leicht an. Wenn ein konkreter Anlass besteht, gibt es die Gefahr, reale Personen vor sich zu haben, und dann kann man nicht mehr so ganz objektiv entscheiden, wie man die Gruppe ausstatten soll.
Deswegen habe ich persönlich nichts dagegen, sich jetzt mit der Frage ohne jeden Anlass zu befassen, aber so wie dieser Antrag formuliert ist, ist er in der Tat nicht zustimmungsfähig. Dabei bleibt es. Eine Gruppe von Zweien ist viel zu klein. Wo eine sinnvolle Grenze sein könnte, weiß ich im Augenblick nicht. Das muss man auf jeden Fall sehr sorgfältig ausloten. Wie bereits im Ausschuss, werden wir den Antrag auch heute ablehnen.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Es ist schon in der Rede der Kollegin Dr. Pauli angeklungen: Wir GRÜNE stehen dem Institut der Gruppe in der Geschäftsordnung durchaus offen gegenüber. Aber auch wir sind der Meinung, dass man das besser dann regelt, wenn man noch keinen konkreten Fall vor sich hat. Wir glauben allerdings auch eindeutig, dass nicht bereits zwei Personen eine Gruppe ausmachen. Deshalb werden auch wir diesen Antrag ablehnen.
Wir haben gesagt, es wäre besser, die Frage in der zuständigen Arbeitsgruppe für Abgeordnetenrecht und Geschäftsordnung zu behandeln. Der Kollege Dr. Magerl hat sie bereits in die Arbeitsgruppe zur Weiterentwicklung des Abgeordnetenrechts eingebracht. Wir werden dort konstruktiv mitarbeiten.
Ich muss nur eines sagen: Sie hätten das mit dem Raum besser nicht gesagt, Frau Dr. Pauli. Ich bin Parlamentarische Geschäftsführerin und damit unter anderem auch für die Raumverteilung bei uns zuständig. Ich muss vielen Kolleginnen und Kollegen, die kein Büro im Landtag haben - und das ist bei uns eine ganze Menge -, erklären, warum sie das nicht bekommen. Das Anrecht auf ein Büro im Landtag, in diesem Hause ist ein so hohes Gut, dass Sie im Verhältnis zu den Fraktionen fast schon bevorteilt werden.
Darüber müssen wir noch einmal reden: ein Büro selbstverständlich, Gruppenstatus auch. Sie sollen in Ihren Rechten als Abgeordnete auch nicht beschnitten werden. Aber diesen Antrag lehnen wir heute ab.
Vielen Dank, Frau Kollegin. - Für die FDP-Fraktion hat nun Dr. Andreas Fischer das Wort. Bitte schön.
Herr Präsident, Kolleginnen und Kollegen! Ich meine, wir sollten bei diesem Antrag zwei Dinge sehr sorgfältig voneinander trennen: Das eine ist die Frage der Rechtsstellung von fraktionslosen Abgeordneten, und das andere ist die Frage, ob wir einen Gruppenstatus einführen wollen oder nicht. Die Rechtsstellung des fraktionslosen Abgeordneten ist nicht Thema des Antrags, und deshalb möchte ich nicht näher darauf eingehen. Ich freue mich, wenn es hier für die fraktionslose Abgeordnete und Antragsstellerin Frau Dr. Pauli Verbesserungen gegeben hat.
Was das Antragsbegehren betrifft, den Status einer Gruppe einzurichten, möchte ich eines betonen: Es ist schon etwas seltsam, dass die Geschäftsordnung für den Bayerischen Landtag dieses Institut nicht kennt, was dazu führen würde, dass beispielsweise 20 oder 30 Abgeordnete, die sich von einer Fraktion abspalten, keine Rechte als parlamentarische Gruppe hätten und damit in ihren Mitwirkungsmöglichkeiten erheblich eingeschränkt wären, obwohl sie größer wäre als beispielsweise manche Fraktion. Ich sage sehr deutlich: Ich habe Zweifel, ob dies mit der Verfassung des Freistaates Bayern vereinbar ist.
Deswegen meine ich, es ist sinnvoll, einen Gruppenstatus einzuführen. Ich meine auch, dass es sinnvoll ist, das ohne Ansehen eines konkreten Falles zu tun.