Protokoll der Sitzung vom 15.03.2012

Damit kommen wir zum Tagesordnungspunkt 5:

Bestellung eines neuen Mitglieds und eines neuen stellvertretenden Mitglieds der Datenschutzkommission

Die Fraktion FREIE WÄHLER hat mitgeteilt, dass sie an die Stelle des Kollegen Florian Streibl Herrn Kollegen Alexander Muthmann als neues Mitglied der Datenschutzkommission vorschlägt. Für dessen bisherige Funktion als stellvertretendes Mitglied wurde Herr Kollege Mannfred Pointner neu benannt.

Im Ältestenrat wurde vereinbart, dass hierzu keine Aussprache stattfindet und über beide Vorschläge gemeinsam abgestimmt werden kann. Wer mit der Bestellung der beiden Kollegen einverstanden ist, den bitte ich um ein Handzeichen. - Gegenstimmen? Stimmenthaltungen? - Das ist dann einstimmig so beschlossen.

Damit ist der Herr Kollege Muthmann zum Mitglied und Herr Kollege Pointner zum stellvertretenden Mitglied der Datenschutzkommission bestellt worden. Wir gratulieren!

Ich rufe den Tagesordnungspunkt 6 auf:

Gesetzentwurf der Staatsregierung zur Änderung des Aufnahmegesetzes (Drs. 16/10612) - Zweite Lesung

Ich eröffne die Aussprache. Im Ältestenrat wurde eine Redezeit von fünf Minuten pro Fraktion vereinbart. Erster Redner ist der Herr Kollege Seidenath. Ihm folgt Frau Kollegin Weikert. Herr Kollege Seidenath, bitte schön.

Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen! In Zweiter Lesung befassen wir uns jetzt mit dem Gesetzentwurf der Staatsregierung zur Änderung des Aufnahmegesetzes. Das Gesetz definiert unseren Umgang mit Asylbewerbern neu, mit Menschen, die in einer elementaren Notlage zu uns kommen. Wir können den Gesetzentwurf tatsächlich als Meilenstein betrachten - für sich genommen, aber auch im Gesamtpaket mit den zahlreichen Maßnahmen, die wir bereits in den letzten Monaten und Jahren im Asylsozialrecht umgesetzt haben.

Der Gesetzentwurf fußt auf dem Landtagsbeschluss vom 14. Juli 2010. In einem engen Schulterschluss haben CSU und FDP einen Quantensprung im Asylsozialrecht geschaffen. Ein Quantensprung ist er insbesondere wegen der Obergrenze für den Aufenthalt in Gemeinschaftsunterkünften für diejenigen Personen, bei denen ein tatsächliches und rechtliches Abschiebungshindernis besteht. Familien beispielsweise dürfen grundsätzlich gleich nach Abschluss des behördlichen Erstverfahrens vor dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge aus den Gemeinschaftsunterkünften ausziehen und eine private Wohnung nehmen, alle anderen Asylbewerber spätestens vier Jahre nach diesem Zeitpunkt. Das behördliche Erstverfahren - dies möchte ich betonen - dauert dabei im Durchschnitt sechs Monate, also ein halbes Jahr. Damit sind die Fälle, wie ich sie selbst aus Dachau kenne, dass nämlich Asylbewerber fast 20 Jahre lang in einer Gemeinschaftsunterkunft untergebracht sind und dass Kinder ihre gesamte Jugend dort verbringen, künftig nicht mehr möglich. Das ist neu. Das ist eine humanitäre Errungenschaft. Das ist ein neuer Baustein des sozialen Bayern, den wir heute hier beschließen werden, in engem Schulterschluss zwischen CSU und FDP.

(Beifall bei der CSU und der FDP)

Hinzu kommen viele weitere Gruppen wie Kranke oder Schwangere, die ebenfalls eine private Wohnung nehmen dürfen und die nun als Gruppen erstmals ausdrücklich im Gesetz normiert sind.

Die Aufzählung ist bewusst nicht abschließend. Mit diesem neuen Instrument ist es deshalb möglich, jeden einzelnen Asylbewerber angemessen zu würdigen. Die Behörden erhalten einen deutlichen Ermessensspielraum. Humanität lässt sich eben nicht in ein Schema pressen.

Zudem dürfen die zahlreichen weiteren Maßnahmen im Bereich des Asylsozialrechts nicht vergessen werden. Ich möchte sie nur ganz kurz in Erinnerung rufen: die deutliche Lockerung der Residenzpflicht, nun bezogen auf den Regierungsbezirk und die angrenzenden Landkreise; die Leitlinien zu Art, Größe und Ausstattung von Gemeinschaftsunterkünften, die jetzt Mindeststandards vorsehen, sowie die Erhöhung - das ist mir auch ganz wichtig; es ist beinahe eine Verdoppelung - der Mittel für die Asylsozialberatung von 1,4 Millionen Euro auf 2,6 Millionen Euro im Haushalt 2012.

An dieser Stelle möchte ich allen, die sich in Bayern so engagiert um die Betreuung der Asylbewerber kümmern, den Mitarbeitern der Wohlfahrtsverbände, aber auch den Mitarbeitern der Regierungen in den Gemeinschaftsunterkünften, den Mitarbeitern in den Regierungen selber und auch im Ministerium ein herzliches Dankeschön sagen. Hier fließt viel Herzblut, hier besteht das engagierte Bemühen, die Lebenssituation der Asylbewerber zu verbessern. Ein herzliches Vergelts Gott dafür!

(Beifall bei der CSU und der FDP)

Ich bin Frau Weikert ausdrücklich dankbar dafür, dass sie im Ausschuss sehr objektiv und ausgewogen zum Gesetzentwurf Stellung genommen hat. Ich denke, das ist das Klima, in dem wir uns diesem Problem annähern sollten; denn auch mit diesem Gesetzentwurf haben wir bei aller berechtigten Freude nicht alle Probleme gelöst. Das sage ich auch deutlich. Es gibt schon jetzt eine recht hohe Zahl von Fehlbelegern. 11 % sind es aktuell, die, aus welchen Gründen auch immer, nicht aus der Gemeinschaftsunterkunft ausziehen, obwohl sie es dürften. Darum müssen wir uns kümmern. Auch wird es eine Aufgabe sein zu verhindern, dass sich künftig bestimmte Viertel und Ortsteile entwickeln, in denen fast ausschließlich Asylbewerber leben. Ebenso müssen wir beobachten, wie sich das Binnenklima in den Gemeinschaftsunterkünften ändert, wenn dort nur noch alleinstehende Männer leben.

Diese Objektivität und Ausgewogenheit, die Frau Weikert im Ausschuss an den Tag gelegt hat, hätte ich mir auch von einigen Veröffentlichungen der letzten Tage gewünscht, die jede Ausgewogenheit haben vermissen lassen. Fortschritte werden darin nicht zur Kenntnis genommen. Stattdessen wird alles schlechtgeredet. Eine Pressemitteilung, die uns heute erreicht hat, zeigt genau dies. Darin heißt es, die CSU verweigere sich einer menschenwürdigen Neuregelung. Im Klartext heißt das: Die Neuregelung ist menschenunwürdig. Wer so etwas behauptet, dem geht es offenbar nur um Opposition und nicht um eine Verbesserung der Situation. Das ist sehr bedauerlich und muss von uns zurückgewiesen werden.

Meine Damen und Herren, ich darf zusammenfassen: Der Gesetzentwurf zur Änderung des Aufnahmegesetzes ist ein großer und wichtiger Schritt, ja ein Quantensprung für all jene, die in einer echten Notlage zu uns kommen. Wir werden deshalb der Gesetzesänderung gerne und aus Überzeugung zustimmen.

(Beifall bei der CSU)

Vielen Dank, Herr Kollege. Nächste Rednerin ist Frau Kollegin Weikert. Bitte sehr.

Herr Präsident, Kolleginnen und Kollegen! Kollege Seidenath, es wird Sie nicht verwundern, dass wir es ein wenig anders einschätzen als Sie. In den Diskussionen im Ausschuss, die Sie schon hervorgehoben haben, haben wir das bereits deutlich gemacht.

Ich stimme in einem mit Ihnen überein - das möchte ich meinen kurzen Ausführungen voranstellen -, nämlich im allgemeinen Dank an die vielen ehren- und hauptamtlichen Helfer, die es im Bereich der Gemeinschaftsunterkünfte und im gesamten Bereich der Flüchtlingsberatung gibt. Das ist eine ganz schwierige Aufgabe. Sie sind mit Menschen konfrontiert. In den Gemeinschaftsunterkünften gibt es auch immer wieder Vorfälle. Ich glaube, das können wir gar nicht genügend würdigen. Herr Seidenath, insoweit stimme ich mit Ihnen überein.

(Beifall bei Abgeordneten der SPD)

Jetzt zu dem Gesetzentwurf. Wie wir bereits im Ausschuss deutlich gemacht haben, ist uns der Grundgedanke des Gesetzentwurfs zu stark an asylpolitischen und zu wenig an sozialen und humanitären Grundsätzen ausgerichtet. Ich drücke es jetzt genau so aus. Deshalb werden wir dem Gesetzentwurf nicht zustimmen. Der große Geist dieses Gesetzentwurfs stammt

- das ist meine tiefe Überzeugung - eher aus dem Innenministerium als aus dem Sozialministerium.

(Beifall bei Abgeordneten der SPD - Dr. Hans Jürgen Fahn (FREIE WÄHLER): Das ist auch so! Ja!)

Dahinter steht immer noch die Haltung, dass man den Menschen den Aufenthalt so unangenehm wie möglich macht, damit sie das Land möglichst schnell wieder verlassen. Die Erleichterungen, die Sie, Herr Seidenath, gerade hervorgehoben haben, werden in dem Gesetzentwurf durch viele bürokratische Hürden eingeschränkt. Ich bleibe bei einem einzigen Beispiel und bitte Sie, Kolleginnen und Kollegen, das nachzuvollziehen. Eine Familie, die nach Ihrem Gesetzentwurf ausziehen kann, muss erst eine konkrete Wohnung vorweisen, bevor sie tatsächlich ausziehen kann. Ich bitte Sie! Wie schafft es eine Familie aus dem Iran, aus dem Irak oder aus Afghanistan mit vielleicht drei oder vier Kindern in München, in Nürnberg, aber auch in anderen Städten, sich selbst eine Wohnung zu besorgen? Aber erst wenn sie das geschafft hat, bekommt sie die Auszugsgenehmigung.

Kolleginnen und Kollegen, die Art und Weise, wie wir mit Flüchtlingen und Asylbewerbern umgehen - ich kann sehr wohl zwischen diesen beiden Begrifflichkeiten unterscheiden -, ist nicht nur etwas, was das Land Bayern freiwillig tut, sondern das Land tut es aufgrund internationaler Verpflichtungen und aufgrund von Verpflichtungen gegenüber dem Bund. Ich sage nur: Die Verteilung erfolgt nach dem Königsberger Schlüssel. Es gibt auch eine Verpflichtung Europa gegenüber. Dies ist also Verpflichtung, keine freiwillige Leistung.

(Beifall bei Abgeordneten der SPD)

Ich darf an dieser Stelle noch einmal daran erinnern, dass nur ein ganz geringer Teil der weltweiten Flüchtlingsbewegungen überhaupt Bayern, Deutschland und Europa erfasst. Die meisten Flüchtlinge gehen in arme Länder, wo man noch nicht einmal eine Hütte hat, die man mit den neu Angekommenen teilen kann. Deshalb muss sich Bayern, muss sich die Bundesrepublik Deutschland an der humanitären Ausgestaltung messen lassen.

Da sage ich Ihnen, liebe Kolleginnen und Kollegen der CSU und FDP, etwas ganz Schönes. In dieser Frage hat sich der Geist nämlich schon lange geändert. Ihr Integrationsbeauftragter Martin Neumeyer hallo, Herr Neumeyer - hat vor ein paar Tagen allen Kommunen eine Arbeitshilfe geschickt. Ich habe sie mir kopiert. Diese Arbeitshilfe ist im Landkreis Hersfeld-Rotenburg mit Mitteln des Europäischen Sozialfonds, mit Mitteln des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales entstanden und hat die klare Botschaft,

dass es sich lohnt, sowohl wenn man die Kosten anschaut als auch wenn man die Zukunft unserer Gesellschaft anschaut, positiv auf Flüchtlinge zuzugehen, sie ganz früh zu integrieren, sich ganz schnell darum zu kümmern, dass sie eine Arbeit aufnehmen.

(Beifall bei Abgeordneten der SPD)

Das sind klare Integrationsmaßnahmen. Herr Neumeyer, Sie kennen das. Es wurde ausgerechnet, dass es sogar weniger kostet, wenn wir uns frühzeitig um Integrationsmaßnahmen bemühen.

Die Broschüre gebe ich Ihnen gerne mit. Lesen Sie sie durch. Das Fazit ist wunderbar. Es ist ein eindeutiges Plädoyer. Aufgrund unserer demografischen Entwicklung und auch des Potenzials, das in Flüchtlingen steckt, lohnt es sich, sie zu integrieren, sich um sie zu kümmern.

Ein Allerletztes - meine Redezeit läuft ab -: Zum Schluss muss ich Ihnen zum Vorwurf machen, dass Sie in dem Gesetzentwurf nicht ausreichend berücksichtigen, dass eindeutig festgestellt ist, dass ein langer Aufenthalt in Gemeinschaftsunterkünften krank macht.

(Beifall bei Abgeordneten der SPD)

Das hat die Anhörung ergeben. Das wird uns von allen Medizinern bestätigt. Es ist auch im Zusammenhang mit den Vorfällen in Würzburg und den jüngsten Vorfällen in der Bayernkaserne deutlich geworden. Ich sage das, obwohl ich wirklich vorsichtig damit umgehe. Die Kollegin Stachowitz und ich waren dort und haben mit den Flüchtlingen geredet. Das geht so nicht. Auch vier Jahre sind deutlich zu lang. Wenn Sie nichts anderes finden, müssen Sie viele Begleitprogramme anbieten. Fangen Sie an, die Menschen offen aufzunehmen, sie durch Sprachkurse zu unterstützen und sie ein Stück weit zu integrieren. Das trägt zum Selbstbewusstsein der Flüchtlinge bei.

Frau Kollegin!

Letzter Satz: Selbst wenn sie Deutschland irgendwann wieder verlassen müssen, sind sie gute Botschafter für die Bundesrepublik und Bayern. Wir sind ein Exportland und können gute Botschafter gebrauchen. - Vielen Dank.

(Beifall bei der SPD)

Danke schön, Frau Kollegin Weikert. Jetzt kommt Kollege Dr. Fahn zu Wort. Bitte sehr, Herr Kollege.

Herr Seidenath, Sie haben von einem Quantensprung gesprochen. Diese Meinung teilen wir leider nicht. Wir meinen, es ist ein Sprung, aber maximal ein Schneckensprung daraus geworden.

(Dr. Otto Bertermann (FDP): Eine Schnecke springt doch überhaupt nicht!)

- In Anführungszeichen, Herr Kollege Bertermann. Natürlich gibt es kleine Fortschritte: die Leitlinien, die erlassen worden sind, oder auch die Lockerung der Residenzpflicht. Das wollen wir nicht bestreiten. Aber wir merken: Es dauert viel zu lang. Die Anhörung fand im Jahr 2009 statt, das Gesetz wurde am 14. Juli 2010 zum ersten Mal beraten, und jetzt haben wir schon 2012. Ob wir bis zur Landtagswahl überhaupt noch die Umsetzung erleben, wage ich zu bezweifeln, meine Damen und Herren.

Dann hat Herr Seidenath eine Veröffentlichung kritisiert - wahrscheinlich ist sie vom Flüchtlingsrat -, in der von einer "menschenunwürdigen Politik" die Rede ist. Dazu zitiere ich Ihnen einmal andere Personen, die Sie vielleicht mehr respektieren, auch Bischöfe. Bischof Dr. Friedhelm Hofmann aus Würzburg sagt, die Lebenssituation der Asylbewerber sei deprimierend; die Menschenwürde dürfe nicht auf der Strecke bleiben; die Aufenthalte in der Gemeinschaftsunterkunft müssten unbedingt verkürzt werden. Oder Dr. August Stich, Chefarzt der Missionsärztlichen Klinik in Würzburg, sagt: "Das System in Bayern an sich ist menschenverachtend." Die medizinische Versorgung sei unzureichend. Dies ist vor circa drei Wochen gesagt worden. Rainer Beer schrieb einen Brief an die Frau Staatsministerin und sagte ebenfalls: Den meisten Asylbewerbern fehlt die erforderliche medizinische Betreuung. Deutsch lernen zu dürfen muss Standard für Flüchtlinge in Bayern werden. Landesbischof Heinrich Bedford-Strohm sagte, solche Unterkünfte dürften keine dauerhafte Lösung sein. Der Coburger Landrat Michael Busch - schon zwei Jahre ist das im Ausschuss - hat ein Konzept für eine dezentrale Unterbringung der Asylbewerber mit Unterstützung aller 17 Bürgermeister ohne zusätzliche Kosten für die Staatsregierung entwickelt. Das Ergebnis: Im Sozialausschuss sowie vom Sozialministerium wurde es abgelehnt. Das ist einfach schade, denn gerade dezentrale Unterbringung ist viel besser als die zentrale in Massenunterkünften. Wir sind für dezentrale Unterbringung.

Außerdem, Herr Seidenath, wenn Sie das kritisieren: Es gibt Fernsehsendungen; zum Beispiel hat "Kontraste" letzte Woche sechs Minuten über die Gemeinschaftsunterkünfte berichtet. Das war nicht gerade po

sitiv für die bayerische Asylpolitik. Auch das Bayerische Fernsehen hat letzte Woche in Würzburg und Aschaffenburg gedreht und wird am Dienstag über die bayerische Asylpolitik berichten sowie über die Probleme und Defizite, die dabei bestehen.

Der Gesetzentwurf ist sicherlich ein kleiner Fortschritt, und ich möchte ausdrücklich betonen: Das hat die FDP erreicht. So richtig freuen kann sich die FDP auch nicht, aber immerhin: Ein kleiner Fortschritt ist es.

Es gibt jedoch inzwischen auch schon andere Kommunalpolitiker. Beispielsweise hat der Würzburger Stadtrat letzte Woche ein Zehn-Punkte-Programm mit Verbesserungen für die Asylbewerber verabschiedet, in dem es unter anderem darum geht, dass Essenspakete abgeschafft werden. Auch die CSU im Würzburger Stadtrat hat dafür gestimmt. So etwas müssen wir auch einmal im Landtag haben, damit es hier konkret verabschiedet wird.