Ich hätte mir auch gewünscht, dass man vielleicht noch die eine oder andere Zielrichtung oder einen Inhalt ins Gesetz schreibt.
Es ist ein sehr technisches Gesetz. Aber auch das hindert uns nicht daran, einem solchen Gesetz grundsätzlich zuzustimmen, wenn vielleicht das eine oder andere, gerade was die Beteiligung von Studierenden anbetrifft, ausgeräumt wird.
Ich will aber doch noch einmal die positiven Aspekte in den Vordergrund stellen: Das ist die Stärkung des Hochschulstandortes Straubing, das ist die Stärkung der Region, das ist in dem Fall die Stärkung Niederbayerns, aber auch, dass Bayern in der Hochschullandschaft insgesamt noch differenzierter aufgestellt wird. All das sind Punkte, die uns FREIEN WÄHLERN seit langer Zeit am Herzen liegen.
Wir wollen auch die Regionen stark machen und die Möglichkeit geben, vor Ort zu studieren, nicht nur in den Zentren. Die Staatsregierung geht damit einen richtigen Weg, den haben wir schon lange gefordert. Insofern ist unsere Grundstimmung positiv.
Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Erst einmal möchte ich allen Straubingern und Straubingerinnen ganz herzlich zur Universitätsstadt gratulieren. Immerhin wird dort schon seit 1998 an erneuerbaren Rohstoffen geforscht. Das Ganze zu verstetigen, liegt in unser aller Interesse. Insofern können wir den Gesetzentwurf grundsätzlich begrüßen.
Dazu, dass statt des bisherigen Forschungsverbunds jetzt die Technische Universität München Träger ist, wurde schon einiges gesagt. Natürlich erhoffen wir uns, dass auch die Sichtbarkeit der anderen beteiligten Hochschulen weiterhin gewährleistet ist. Insgesamt ist die Verstetigung aber ein richtiger Schritt, und vor allem aus Sicht der GRÜNEN ist es ein richtiges Signal, zu zeigen, dass Biotechnologie und nachhaltige nachwachsende Rohstoffe der Forschung bedürfen.
Kolleginnen und Kollegen, Deutschland wird 2020 wiederum sein Klimaziel verfehlen. Deshalb ist es wichtig, mehr Geld in die Arbeit mit nachwachsenden Rohstoffen zu stecken. Ich würde mir allerdings wünschen, dass es hierbei nicht nur um Leuchtturmprojekte wie in Straubing geht, sondern dass wir das auch flächendeckend mehr in die universitäre Hochschullandschaft einbringen können.
Ich vermisse ein Gesamtkonzept der Staatsregierung, wohin wir wollen, wie das Ganze aufgestellt sein kann, und zwar nicht nur zur Forschung an nachhaltigen Rohstoffen und erneuerbaren Energien. Das gilt für die Hochschulentwicklung insgesamt. Wir erleben in den letzten Jahren, dass immer mehr Standorte gegründet werden und Ausgliederungen stattfinden. Gleichzeitig möchten wir in die Exzellenz investieren. Mir fehlt der übergeordnete Plan, wie wir beides erreichen können.
Um das noch einmal darzustellen: Der Standort Straubing ist sinnvoll, wir begrüßen das. Wir brauchen an der Stelle aber noch mehr, damit wir sinnvolle Entwicklungsperspektiven für die Regionen, aber auch für unsere Wissenschaftslandschaft finden. Bei der Hochschulentwicklung ist selbstverständlich nicht nur die Staatsregierung, sondern sind auch die Hochschulen und die Hochschulstandorte selbst gefordert.
Vorhin wurde es schon mehrfach angesprochen: In den Gremien der akademischen Selbstverwaltung brauchen wir eine angemessene Repräsentanz aller Statusgruppen, um die Entwicklung für die Studierenden und die Lehrenden sowie für die Standorte von innen heraus beeinflussen zu können. Ich verstehe deshalb nicht, warum mit dem Gesetzentwurf der wissenschaftliche Mittelbau und die Studierenden im Institutsrat gegenüber den Fakultätsräten plötzlich weniger repräsentiert sein sollen. Sie schreiben im Gesetzentwurf selber: "Die für Fakultäten geltenden Vorschriften finden auf das Zentrum entsprechende Anwendung…".
Ich würde mir wünschen, dass das auch an dieser Stelle geschieht. Mir erschließt sich nicht, warum der
wissenschaftliche Mittelbau und die Studierenden nur noch einen Vertreter bzw. eine Vertreterin stellen sollen. Das ist einfach ein Weniger an Demokratie und ein Weniger an Mitbestimmung, und das sollten wir auf jeden Fall noch korrigieren. Ich glaube, dass es gerade für Studieninteressierte und Studierende sehr attraktiv ist, einen TU-Abschluss erwerben zu können. Ich denke, das ist auch einer der Gründe dafür, dass dort die Federführung liegt. Ich möchte das gar nicht bewerten; es ist allein schon aus Marketinggründen positiv zu sehen. Trotz alledem ist es wichtig, dass die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und die Studierenden im gleichen Umfang mitbestimmen können wie bei ihrer Mutterhochschule.
Ich fasse zusammen. Wir haben dazu einen Änderungsantrag ins Verfahren eingebracht, und ich würde mich freuen, wenn es im laufenden Verfahren noch zu Korrekturen kommen könnte. Wagen Sie ein bisschen mehr Demokratie, auch in Straubing.
Danke schön, Frau Kollegin Osgyan. – Als Nächstem erteile ich dem Kollegen Zellmeier das Wort. Bitte schön, Herr Zellmeier.
Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Heute ist ein guter Tag für meinen Stimmkreis, für die Region Straubing-Bogen, für die Stadt Straubing und für den Landkreis StraubingBogen. Ich möchte mich den Worten meiner Vorredner, die ja alle die Schaffung des TU-Campus Straubing gewürdigt haben, und insbesondere den Worten meines Kollegen Hans Ritt anschließen. Wir haben gemeinsam mit Oberbürgermeister Markus Pannermayr und Landrat Josef Laumer Schulter an Schulter dafür gekämpft, dass wir diese hochwertige Universitätseinrichtung in unserer Region bekommen. Ich möchte auch noch den Dank an unseren Ministerpräsidenten Horst Seehofer, der das massiv vorangetrieben hat, an den zuständigen Minister Ludwig Spaenle und an den zuständigen Staatssekretär Bernd Sibler betonen. Lieber Bernd, herzlichen Dank für die Unterstützung. Ich danke aber auch dem TU-Präsidenten Wolfgang Herrmann, der uns wirklich großartig unterstützt hat und der das Konzept mitgetragen und mitentworfen hat. Darüber hinaus gilt mein Dank nicht nur unserem Oberbürgermeister Markus Pannermayr, sondern auch seinem Vorgänger Reinhold Perlak, der ebenfalls immer gemeinsam mit uns parteiübergreifend gekämpft hat; Bernhard Roos hat es zu Recht erwähnt.
Ich danke aber auch dem Ehrenvorsitzenden des Vereins Hochschulstadt Straubing, Herrn Dr. Hermann Balle, dem Verleger, der das medial begleitet hat und der mit der Gründung des Hochschulstadt-Vereins einen wesentlichen Beitrag geleistet hat, sowie den Kolleginnen und Kollegen von der CSU-Fraktion, die uns immer unterstützt haben. Ich glaube, das ist für ganz Ostbayern wichtig, weil dadurch eine Lücke in der Hochschullandschaft Ostbayerns geschlossen wurde, die uns in Straubing früher sehr geschmerzt hat. Dass wir jetzt auch noch Universitätsstandort geworden sind, noch dazu mit dem exzellenten Ruf der TU München, ist natürlich ein besonderes Privileg.
Ich möchte auch der HSWT Danke sagen, die bei der Gründung des Wissenschaftszentrums von Anfang an Großes geleistet hat und ein enger und privilegierter Partner bleiben wird. Ich danke – da greife ich die Kritik vom Kollegen Roos auf – auch den anderen vier Hochschulen, der Uni Regensburg, der OTH Regensburg, der TH Deggendorf und der Hochschule Landshut, für die Partnerschaftlichkeit, die sie an den Tag gelegt haben.
Zur geäußerten Kritik will ich eines sagen: Sechs Entscheidungsträger, die etwas voranbringen sollen, waren für uns ein sehr schwieriges Konstrukt. Man wollte sie nicht ausbooten, sondern will weiter mit ihnen kooperieren. Ich bitte aber auch um Verständnis dafür, dass eine Hochschuleinrichtung, eine Universitätseinrichtung die Kreativität, die es vor Ort gibt, bündeln und möglichst schnell zu Entscheidungen kommen muss. Das war in der Praxis nicht einfach, weil jede der sechs Hochschulen natürlich geschaut hat: Wie passt das zu meinem örtlichen Angebot? Damit waren natürlich immer Friktionen gegeben. Trotz der guten Partnerschaft verliefen die Entscheidungen zu langsam. Jetzt haben wir eine schnellere Entscheidung. Wir haben örtliche Gremien mit weitgehender Eigenständigkeit, wenn es um die Berufung von Lehrpersonal und um die Studenten geht, die sich wegen des exzellenten Rufs der TU München und der HSWT für den Standort interessieren. Ich glaube, die Kombination ist hervorragend, um den Standort zu stärken, exzellente Forschung und Lehre zu bieten und natürlich auch die regionale Entwicklung voranzutreiben.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, Hochschulstandorte sind nämlich auch ein wesentlicher Faktor der regionalen Entwicklung. Wir haben in Niederbayern und in Ostbayern allgemein viele gute Beispiele, wie sich Hochschulstandorte exzellent entwickelt haben. In diese Reihe wollen wir uns nahtlos einfügen. Dazu gehören, wie genannt, das Promotionsrecht, ein eigener Haushaltstitel – auch das ist sehr wichtig –, ein Rektor und ein Institutsrat, die vor Ort direkte Ansprechpartner sind und mit denen Partner etwas an
fangen können, weil sie wissen, wie die Funktion und der Status jeweils sind. Dass wir ein eigenes Gesetz bekommen, das uns absichert, ist für uns besonders erfreulich. Es macht auch, wie gesagt, deutlich, dass all das, was hier in der Vergangenheit geleistet wurde, nun im Höhepunkt des TU-Campus gipfelt.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, angesichts der demografischen Entwicklung und der Tatsache, dass die Quote der Studierenden deutlich nach oben geht, sind wir darauf angewiesen, durch das Hochschulangebot junge Leute in der Region zu halten, aber auch gute junge Leute in die Region und den ländlichen Raum zu holen. Hier gab es über die Jahre hinweg eine gute Entwicklung. Ich nenne nur C.A.R.M.E.N., TFZ, Wissenschaftszentrum, Fraunhofer-Gesellschaft, NAWAREUM oder auch die angedachte Nutzung des Karmelitenklosters. Edmund Stoiber, Josef Miller, Helmut Brunner, Ilse Aigner und Markus Söder haben uns hier sehr unterstützt.
Damit beende ich es auch. Liebe Kolleginnen und Kollegen, uns hat wirklich die ganze Staatsregierung unterstützt, und das muss an dieser Stelle gesagt werden. Sonst wäre es nicht gegangen.
(Beifall bei der CSU – Volkmar Halbleib (SPD): Lassen Sie uns die anderen Namen schriftlich zukommen!)
Vielen Dank, Herr Kollege Zellmeier. – Die Aussprache ist geschlossen. Ich schlage vor, den Gesetzentwurf dem Ausschuss für Wissenschaft und Kunst als federführendem Ausschuss zu überweisen. Besteht damit Einverständnis? – Das ist der Fall. Dann ist es so beschlossen.
Ich gebe jetzt bekannt, dass sich die Fraktionen darauf geeinigt haben, zur ursprünglichen Tagesordnung zurückzukehren. Das heißt, wir werden die Tagesordnungspunkte jetzt in der ordentlichen Reihenfolge – 3, 4, 5 und 6 – weiter abarbeiten und gehen momentan davon aus, dass wir diese Tagesordnungspunkte auch noch vor der Mittagspause erledigen können.
Abstimmung über eine Europaangelegenheit und Anträge, die gemäß § 59 Abs. 7 der Geschäftsordnung nicht einzeln beraten werden (s. Anlage 1)
Bevor ich über die Liste abstimmen lasse, möchte ich Sie noch darauf hinweisen, dass der Ausschuss für Bundes- und Europaangelegenheiten sowie regionale Beziehungen in seiner Sitzung am Dienstag das unter Nummer 1 aufgeführte öffentliche Konsultationsverfahren zu einer multilateralen Form der Beilegung von Investitionsstreitigkeiten abschließend beraten und empfohlen hat, die auf Drucksache 17/16301 ausgedruckte Stellungnahme abzugeben. Ergänzend schlägt er vor, in den Beschluss den Satz "Die Stellungnahme wird unmittelbar an die Europäische Kommission übermittelt" aufzunehmen. Die Beschlussempfehlung und das Abstimmungsverhalten der Fraktionen sind in der aufgelegten Liste aufgeführt.
Wir kommen zur Abstimmung. Hinsichtlich der jeweiligen Abstimmungsgrundlagen mit den einzelnen Voten der Fraktionen verweise ich auf die Ihnen vorliegende Liste.
Wer mit der Übernahme des jeweils maßgeblichen Ausschussvotums entsprechend der aufgelegten Liste einverstanden ist, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind die Fraktionen der CSU, der SPD, der FREIEN WÄHLER und vom BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Gibt es Gegenstimmen? – Das ist nicht der Fall. Gibt es Enthaltungen? – Auch nicht. Dann übernimmt der Landtag die Voten.
Antrag der Staatsregierung auf Zustimmung zum Abkommen zur dritten Änderung des Abkommens über das Deutsche Institut für Bautechnik (3. DIBt-Änderungsabkommen) (Drs. 17/15019) - Zweite Lesung
Im Ältestenrat wurde vereinbart, auf eine Aussprache zu verzichten. Wir kommen deshalb sofort zur Abstimmung. Der Abstimmung zugrunde liegen das Abkommen auf Drucksache 17/15019 und die Beschlussempfehlung mit Bericht des federführenden Ausschusses für Wirtschaft und Medien, Infrastruktur, Bau und Verkehr, Energie und Technologie auf Drucksache 17/16195. Gemäß § 58 der Geschäftsordnung kann die Abstimmung nur über das gesamte Abkommen erfolgen. Der federführende Ausschuss empfiehlt Zustimmung. Der endberatende Ausschuss für Verfassung, Recht und Parlamentsfragen empfiehlt bei seiner Endberatung ebenfalls Zustimmung. Wer dem
Abkommen zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind die Fraktionen der CSU, der SPD, der FREIEN WÄHLER und vom BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Gibt es Gegenstimmen? – Das ist nicht der Fall. Enthaltungen? – Auch nicht. Dem Abkommen ist damit zugestimmt worden.
Gesetzentwurf der Staatsregierung zur Errichtung einer Vereinigung der bayerischen Pflege (Drs. 17/13226) - Zweite Lesung
Änderungsantrag der Abgeordneten Bernhard Seidenath, Kerstin Schreyer, Jürgen Baumgärtner u. a. und Fraktion (CSU) (Drs. 17/14860)
Änderungsantrag der Abgeordneten Bernhard Seidenath, Kerstin Schreyer, Jürgen Baumgärtner u. a. (CSU) (Drs. 17/15264)
Ich eröffne die Aussprache. Im Ältestenrat wurde hierzu eine Gesamtredezeit von 48 Minuten vereinbart. Die Redezeit der Staatsregierung orientiert sich dabei an der Redezeit der stärksten Fraktion. Der erste Redner ist der Kollege Holetschek. Bitte schön, Herr Holetschek.
Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Heute ist ein wichtiger Tag, weil wir heute eine Interessenvertretung für die Pflegenden in Bayern auf den Weg bringen. Wir schlagen damit einen bayerischen Weg ein, und wir tun dies in dieser Debatte auch einmütig, zuvorderst mit einem Dank an die vielen Pflegekräfte in unserem Land. Dank, Respekt und Anerkennung sind das eine für die Pflegenden – das möchte ich zu Beginn dieser Debatte zum Ausdruck bringen –, das andere ist, dass wir deren Bekundung auch mit konkreten Taten und mit konkreten Akzenten hinterlegen müssen.