Protokoll der Sitzung vom 30.05.2017

Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Blinde Menschen sind in ganz

besonderem Maße auf Assistenz und Unterstützungsleistungen angewiesen, um ihren Alltag meistern und am Leben teilhaben zu können. Bayern ist Vorbild und Vorreiter bei der Unterstützung blinder Menschen. Liebe Kolleginnen und Kollegen, bereits am 1. Oktober 1949 hat Bayern als erstes Bundesland ein einkommens- und vermögensunabhängiges Blindengeld als reine Landesleistung eingeführt. Ein weiterer bedeutender Meilenstein bayerischer Politik für sehbehinderte Menschen war die Verdoppelung des Blindengeldes für taubblinde Menschen zum 1. Januar 2013. Das Blindengeld beträgt derzeit 579 Euro pro Monat, Taubblinde erhalten ein Taubblindengeld in Höhe von derzeit 1.158 Euro monatlich. Der Freistaat steht damit bundesweit mit an der Spitze der Leistungen für blinde und taubblinde Menschen. Dies ist gut.

Im vergangenen Jahr konnten wir mit dem Blindengeld insgesamt über 13.400 Blinde und 300 Taubblinde finanziell unterstützen. Wir haben im Jahr 2016 rund 80,3 Millionen Euro Blindengeld ausbezahlt. Das ist eine wirksame Unterstützung, insbesondere deshalb, weil die Leistung den blinden Menschen direkt zugutekommt.

Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf nehmen wir die besondere Situation von hochgradig Sehbehinderten und taubsehbehinderten Menschen in den Blick. Dieses Thema wurde auch hier im Hause immer wieder angesprochen und behandelt. Die hochgradig sehbehinderten und taubsehbehinderten Menschen haben einen besonders großen Bedarf an Assistenzleistungen und bedürfen damit der besonderen Unterstützung durch unser Gemeinwesen. Auch hier wollen wir finanziell unterstützend eingreifen: durch ein Sehbehindertengeld in Höhe von 30 % des Blindengeldes, jedoch mindestens aufgerundet 176 Euro pro Monat, sowie durch ein Taubsehbehindertengeld in Höhe von 60 % des Blindengeldes, das mindestens aufgerundet 352 Euro pro Monat betragen soll.

Meine lieben Kolleginnen und Kollegen, wie Sie wissen, wird das Blindengeld anteilig gekürzt, wenn Pflegegeld bezogen wird oder die betroffene Person in einem Heim ist. Wir wollen aber nicht, dass durch die Anrechnung des Pflegegeldes das Sehbehinderten- und das Taubsehbehindertengeld vollständig wegfallen. Deshalb haben wir in unserem Entwurf einen Sockelbetrag in Höhe von 20 Euro festgelegt, unter den der Zahlbetrag nicht fallen darf. Zur Gesamtfinanzierung der neuen Leistung wurde der Haushaltsansatz für das Blindengeld auf Anregung der Staatsregierung für das Jahr 2018 bereits um 12 Millionen Euro erhöht. Das heißt: Die Finanzierung der in diesem Gesetzentwurf vorgesehenen Leistungen ist gesichert.

Meine lieben Kolleginnen und Kollegen, der Bayerische Blinden- und Sehbehindertenbund e. V. begrüßt in der Verbandsanhörung die Einführung eines Sehbehinderten- und eines Taubsehbehindertengeldes und zeigt sich auch mit der Höhe zufrieden. Ich darf Sie daher um Ihre Unterstützung, um die Unterstützung des Hohen Hauses für diesen Gesetzentwurf zur Änderung des Bayerischen Blindengeldgesetzes bitten, dessen Zielsetzung in einer deutlichen Unterstützung von sehbehinderten Menschen besteht. Ich bitte um Ihre Zustimmung.

(Beifall bei der CSU)

Danke schön. – Erste Rednerin ist die Kollegin Deckwerth.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Ja, heute ist ein schöner Tag, ein Tag, an dem wir uns alle miteinander freuen können; denn heute ist die Erste Lesung eines Gesetzentwurfs der Staatsregierung zur Änderung des Bayerischen Blindengeldgesetzes. Darauf haben viele schon lange gewartet. Deswegen freuen wir uns darüber, dass dieses Thema heute endlich auf der Tagesordnung steht.

(Beifall bei der SPD)

Es ist höchste Zeit anzuerkennen, dass Menschen, die hochgradig sehbehindert oder zusätzlich auch noch taub sind, besser unterstützt werden müssen. Diese Menschen brauchen zur Kommunikation und zur Bewältigung ihres Alltags mehr Assistenzleistungen als andere Menschen. Dies wird, wie der vorliegende Gesetzentwurf dokumentiert, nun auch von der CSU so gesehen. Dazu kann ich nur sagen: Endlich haben wir es geschafft, dass auch Sie von der CSU das wahrnehmen.

Es ist höchste Zeit, dass den hochgradig sehbehinderten Menschen ein finanzieller Ausgleich ermöglicht wird. Mit dem Gesetz ist in Aussicht gestellt, dass, wie Herr Staatssekretär Hintersberger ausgeführt hat, ab dem 1. Januar 2018 30 % des Blindengeldes an alle hochgradig Sehbehinderten ausbezahlt werden. Wer außerdem taub ist, bekommt das Doppelte.

Wir sagen: Es ist höchste Zeit. Die Menschen bedürfen dieser Unterstützung. Endlich, nachdem wir schon so lange darauf gewartet haben, wird sie Wirklichkeit.

(Beifall bei der SPD)

Es ist höchste Zeit, weil es bereits einen entsprechenden Gesetzentwurf vom 29. Oktober 2014 gibt. Es war, in gleicher Titulierung wie heute, ein Gesetzentwurf zur Änderung des Bayerischen Blindengeldge

setzes, eingebracht von der SPD-Fraktion. Damals schon hatten wir jene Forderungen erhoben, die im Kern nun auch in dieser Vorlage enthalten sind. Diese Forderungen betrafen die Erweiterung des Berechtigtenkreises und die Höhe der Unterstützungsleistung, nämlich 30 % des Blindengeldes für Sehbehinderte bzw. der doppelte Betrag für zusätzlich taube Menschen. Diese Forderungen sind nun – das ehrt uns – der Kern der heutigen Gesetzesvorlage. Es ist nun zweieinhalb Jahre her, dass wir unsere Vorlage eingebracht haben. Wir hätten dieses Gesetz gerne schon zum 1. Januar 2015 in Kraft gesetzt gesehen. Jetzt kommt es zum 1. Januar 2018. Es hat also drei Jahre länger gedauert. Das sind drei verlorene Jahre für die Betroffenen, die nun endlich zu ihrem Recht kommen.

Wir werden dieses Gesetz natürlich mittragen. Allerdings wünschen wir uns an dieser Gesetzesvorlage noch eine Änderung bzw. eine Ergänzung. Sie betrifft das Thema des Pflegegeldes. Beim Pflegegeld und Blindengeld gibt es gegenseitige Anrechnungen. Hier muss man genauer hinschauen. Im Extrem kann es nämlich dazu kommen, dass das Blindengeld so auf das Pflegegeld angerechnet wird, dass gar nichts mehr vom Blindengeld übrig bleibt. Dies ist ab der Pflegestufe 3 möglich. Es kann aber nicht sein, dass das Blindengeld komplett mit dem Pflegegeld verrechnet wird. Schließlich soll mit dem Blindengeld doch zum Ausdruck gebracht werden, dass blinde Menschen aufgrund ihrer spezifischen Behinderung eine erhöhte Bedürftigkeit haben.

(Beifall bei der SPD)

Hier muss noch nachgebessert werden. Hier werden sicherlich auch Anträge von anderen Fraktionen kommen. Ebenso müssen wir in unserer gemeinsamen Arbeit im Ausschuss um gute Ergebnisse bemüht sein.

Heute beraten wir in Erster Lesung den Gesetzentwurf zur Änderung des Bayerischen Blindengeldgesetzes. Die SPD-Fraktion wird diesen Gesetzentwurf natürlich unterstützen. Wir freuen uns darüber, dass auch hochgradig sehbehinderte und taube Menschen in absehbarer Zeit, das heißt in ein paar Monaten, besser unterstützt werden. Ich kann dazu nur sagen: endlich!

(Beifall bei der SPD und den FREIEN WÄH- LERN)

Danke schön. – Nächster Redner ist der Kollege Unterländer.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Diskussion über die Einführung eines Teil-Blindengel

des für hochgradig sehbehinderte und gleichzeitig ertaubte Menschen zeigt deutlich: Die CSU-Landtagsfraktion empfindet es als besonders wichtig, für diesen Personenkreis einen Nachteilsausgleich zu schaffen. Der Kollege Hintersberger von der Staatsregierung hat dies bereits angesprochen.

Wir brauchen eine Behindertenpolitik, die sich an den Bedürfnissen der betroffenen Menschen orientiert. Die Einführung des Teil-Blindengeldes für den genannten Personenkreis ist ein Meilenstein auf diesem Weg. Die 8.500 Betroffenen im Freistaat Bayern, die in den Genuss dieser Leistung kommen werden, kommen zu den rund 14.000 Beziehern des Blinden- und Teil-Blindengeldes hinzu. Das ist eine Größenordnung, die finanzpolitisch sichergestellt werden muss.

Neben der finanzpolitischen Sicherstellung mussten gleichzeitig Diskussionen über die Einführung des Bundesteilhabegesetzes geführt werden. Es wurde zunächst darüber diskutiert, ob die verschiedenen Sinnesbehinderungen im Rahmen des Bundesteilhabegesetzes gesondert in den Leistungskatalog aufgenommen werden sollten. Die entsprechende Forderung ist bei den Verhandlungen auf Bundesebene gescheitert. Gleichwohl möchte ich feststellen: Eine durchgängige und verlässliche bayerische Regelung ist mir lieber als eine unsichere Regelung auf Bundesebene, die überhaupt nicht zustande kommt. Der jetzt beschrittene Weg mit den ab 2018 zur Verfügung stehenden Mitteln ist ein guter Weg. Wir freuen uns gemeinsam, dass wir diesen Weg gehen können.

Meine Damen und Herren, das Teil-Blindengeld ist in der Tat ein wichtiger Ausgleich für die Belastungen, die die betroffenen Menschen ertragen müssen. Für uns sind die starke Einschränkung der Vitalität durch eine Sehbehinderung und eine eventuell hinzukommende Ertaubung häufig nur schwer vorstellbar. Deswegen ist ein Nachteilsausgleich für die Betroffenen nur gerecht.

Der Blinden- und Sehbehindertenbund hat die politisch Verantwortlichen immer wieder zu einem Besuch in das sogenannte Dunkelcafé und zu vergleichbaren Veranstaltungen eingeladen. Diese Veranstaltungen waren sehr beeindruckend. Frau Irmgard Badura, die Beauftragte der Bayerischen Staatsregierung für die Belange von Menschen mit Behinderung, hat sich dieses Themas immer wieder angenommen. Insofern ist der Ansatz einer 30-prozentigen Leistung für hochgradig Sehbehinderte, die die Kriterien erfüllen, mehr als gerechtfertigt.

Als hochgradig sehbehindert gilt derjenige, dessen Sehschärfe weder auf einem Auge noch auf beiden Augen zusammen mehr als ein Zwanzigstel beträgt,

oder derjenige, der so schwere Störungen des Sehvermögens hat, dass nach SGB IX ein Grad der Behinderung von 100 vorliegt. Ich habe das jetzt bewusst vorgetragen; dadurch bekommt man einen Eindruck davon, mit welchen Belastungen diese Menschen zurechtkommen müssen.

Wir danken dem Bayerischen Blinden- und Sehbehindertenbund für seine äußerst konstruktive Haltung im gesamten Diskussionsprozess. Die Anregungen bezüglich der Anrechnung des Pflegegeldes und der Gefahr einer Aufzehrung der Leistung werden wir in den Ausschussberatungen noch zu behandeln haben. Wir werden sehen, wie dies pragmatisch am besten zu lösen ist. Es geht dabei um eine parallele, anteilsmäßige Berechnung des Anrechnungsbetrages beim Zusammentreffen von Teil-Blindengeld und Pflegeleistungen. Wir werden zusammen mit dem BBSB genaue Überlegungen anstellen. Darüber hinaus ergibt sich aus einer Petition die Frage nach Härtefalllösungen für völlig erblindete und gleichzeitig pflegebedürftige Menschen. Die beiden Leistungen müssen in Einklang gebracht werden. Diese Frage begleitet uns bereits seit über einem Jahrzehnt. Die Lösung muss sich in einem realistischen rechtlichen Rahmen bewegen.

Meine Damen und Herren, die Einführung eines Schwerstsehbehindertengeldes ist eine sozialpolitische Leistung, die auch dem Prinzip der Gerechtigkeit entspricht. Zudem müssen wir uns mit den zusätzlichen Aufgaben, die sich aus den potenziellen 8.500 Antragstellern für das Zentrum Bayern Familie und Soziales ergeben, beschäftigen. Das möchte ich an dieser Stelle erwähnen. Dabei geht es nicht nur um den quantitativen Aufwuchs der Antragstellungen. Dies haben wir unlängst im Ausschuss besprochen. Es geht auch um zusätzliche Beratungsangebote und um die Beurteilung schwieriger Rechtsfragen. Deswegen ist es notwendig, hier zu einer Lösung zu kommen, mit der die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Sinne der Antragsteller und im Sinne einer vernünftigen Arbeit leben können. Außerdem sollten wir uns als Landtag überlegen, welche Konsequenzen aus dem Artikel 6b des Haushaltsgesetzes und aus anderen Vorschriften zu ziehen sind. Ich sage das nicht als Mitglied des Fachausschusses, da dieser hierfür nicht zuständig ist.

Mein Damen und Herren, das Schwerstsehbehindertengeld ist ein weiterer Baustein und ein wichtiger Meilenstein auf dem Weg zu einer inklusiven Gesellschaft mit Barrierefreiheit, Teilhabe, Umsetzung des Bundesteilhabegesetzes, Beschäftigungsperspektiven für Menschen mit Behinderung und einer Berücksichtigung ihrer Situation. Bei den Beratungen sollten die Belange der Menschen mit Behinderung immer der

entscheidende Maßstab sein und im Vordergrund stehen. Wir freuen uns auf die Beratungen im Ausschuss. – Vielen Dank für die Aufmerksamkeit.

(Beifall bei der CSU)

Danke schön. – Der nächste Redner ist der Kollege Dr. Fahn.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Ich stimme Herrn Unterländer zu, wenn er sich zum Weg hin zu einer inklusiven Gesellschaft bekennt. Wenn man schon einige Jahre im Landtag tätig ist, muss man jedoch gleichzeitig darauf hinweisen, dass wir das Ganze bereits vor drei Jahren hätten haben können. Wir haben drei Jahre verloren. Das muss man ganz klar sagen.

(Beifall bei den FREIEN WÄHLERN)

Das muss man bei dieser Gelegenheit auch aufarbeiten. Natürlich begrüßen wir, dass die Gruppe der hochgradig Sehbehinderten endlich eine angemessene Unterstützung erfährt. Bisher wurde diese Gruppe von Menschen sprichwörtlich im Dunkeln gelassen. Die Opposition, dazu gehört auch die SPD, hat in den Ausschüssen des Landtags immer wieder Anträge gestellt, und immer wieder ist sie abgeblitzt. Das muss man ganz klar sagen. Das war ein Nachteil. Wir wurden immer wieder vertröstet. Wir wurden immer wieder auf das Bundesteilhabegesetz vertröstet. Man hat uns gesagt, dass es kommen wird und dass das TeilBlindengeld vielleicht enthalten sein wird. Wir waren der Meinung, dass es besser wäre, es zu verankern und danach auf das Bundesteilhabegesetz zu warten. Dieser Vorschlag wurde abgelehnt. Man wollte abwarten. Das Bundesteilhabegesetz kam, und das TeilBlindengeld war nicht enthalten. Endlich sind Sie aufgewacht. Das muss man so sagen.

Lassen Sie uns zurückblicken: 1949 hat Bayern als erstes Bundesland das Blindengeld eingeführt. Das war super. Das war gut. Herr Staatssekretär, ich hatte gedacht, dass Sie diesen Punkt als Erstes anführen. Aber am 01.04.2004 wurde das Blindengeld im Rahmen der Haushaltssperre des Freistaates um 15 % gekürzt. Herr Stoiber hat dies verursacht; das muss auch erwähnt werden. 2009 trat dann die UN-Behindertenrechtskonvention in Kraft. Zu diesem Zeitpunkt hätte die Kürzung bereits rückgängig gemacht werden können, was nicht geschah. Das Warten der CSUFraktion auf das Bundesteilhabegesetz hat ebenfalls alles verzögert. Natürlich freuen wir uns, dass das Teil-Blindengeld jetzt endlich kommt. Ab dem 01.01.2018 ist es so weit.

Aber Sie müssen auch sehen, was Finanzexperten dazu sagen. Die Finanzexperten verstehen diese

lange Wartezeit gar nicht; denn aufgrund des medizinischen Fortschritts sank die Zahl der Hilfeempfänger immer mehr. Es gab im Jahr 1992 18.347 Hilfeempfänger. Diese Zahl sank dann auf 17.441 und zuletzt zum 31.12.2016 auf nur 13.375. Die Zahl wird auch in Zukunft weiter abnehmen. Der Rückgang der Blindengeldempfänger um 100 Personen bringt eine Einsparung von 500.000 Euro.

Warum müssen wir hochgradig Sehbehinderte finanziell noch stärker unterstützen? – Das ist erforderlich, weil gerade diese Personen verstärkt auf Assistenzkräfte angewiesen sind, um das geringe eigene Sehvermögen nutzen zu können. Gerade diejenigen Personen, um die es heute geht, sind sehr wichtig und als Erste konkret zu nennen. Ich nenne einen Satz, dem auch die Frau Sozialministerin schon mal zumindest zugestimmt hat: Die Qualität einer Gesellschaft erkennt man daran, wie sie mit den Schwächsten umgeht. – Das ist ein Satz, den wir uns einprägen und für die Zukunft weiter im Kopf haben sollten.

Ich nenne einige Beispiele, warum diese Assistenzleistungen wichtig und notwendig sind. Unterstützung ist notwendig, weil das Fahren eines Kraftfahrzeugs in der Regel nicht infrage kommt, soweit öffentliche Verkehrsmittel nicht oder nur unzureichend zur Verfügung stehen. Dann muss ein Taxi genutzt oder die Beförderung durch fremde Personen in Anspruch genommen werden. Das ist teuer. Dafür müssen wir einen Ausgleich schaffen. Auch zur Bewältigung des Alltags insbesondere im häuslichen Bereich und bei der hauswirtschaftlichen Versorgung brauchen wir gerade für diese Menschen die bestmögliche Beleuchtung. Dazu brauchen wir Investitionen. Das kostet Geld.

Die Kosten für den finanziellen Ausgleich belaufen sich für diese Personengruppen auf 92,5 Millionen Euro. Diese sind in den Doppelhaushalt eingestellt. Deshalb stimmen wir dem Gesetzentwurf der Staatsregierung zu, bitten aber die CSU-Fraktion für die Zukunft, Gesetzentwürfen der Opposition, die Sie oft nur deshalb ablehnen, weil sie von der Opposition kommen, die in der Sache aber richtig sind, früher zuzustimmen. In diesem Fall hätte das schon 2015 sein können.

(Beifall bei den FREIEN WÄHLERN und Abge- ordneten der SPD)

Danke schön. – Nächste Rednerin ist die Kollegin Celina. Bis sie zum Rednerpult kommt, begrüße ich außerhalb des Protokolls Gäste aus der Bentheim Werkstatt GmbH in Würzburg. Sie verfolgen heute gerade die Debatte. Herzlich willkommen.

(Allgemeiner Beifall)

Frau Celina, Sie haben das Wort.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren! Endlich reichen Sie einen Gesetzentwurf ein, mit dem hochgradig sehbehinderten Menschen sowie hochgradig Sehbehinderten mit gleichzeitiger Taubheit ein abgestuftes Blindengeld gewährt werden wird. Ein Schelm, der denken könnte, dass der Zeitpunkt der Vorlage dieses Gesetzentwurfs und die Einführung irgendetwas mit kommenden Wahlterminen zu tun haben könnten. Meine Damen und Herren von der CSU, versprochen hatten Sie das bereits in der letzten Legislaturperiode, im Jahr 2012. Sie haben diesen Meilenstein, von dem Sie, Herr Unterländer, gerade gesprochen haben, schon im Jahre 2012 versprochen. Nachdem von Ihrer Seite aber absolut nichts kam, haben wir Sie aus der Opposition heraus regelmäßig daran erinnert und im Zweijahresturnus immer wieder entsprechende Entwürfe zur Änderung des Blindengeldgesetzes vorgelegt, die Sie in schöner Regelmäßigkeit immer wieder abgelehnt haben, obwohl Sie es als Erste versprochen hatten. Sie haben das damit begründet, dass die benötigte Summe von knapp neun Millionen Euro trotz kontinuierlich sinkender Aufwendungen für das Blindengeld, wie es Herr Fahn schon ausgeführt hat, angeblich nie verfügbar gewesen sein soll.

Für die betroffenen sehbehinderten Menschen, die im Alltag einen ähnlich hohen Hilfebedarf haben wie blinde Menschen, ist diese jahrelange Verzögerung eine große Enttäuschung. Durch die benötigten technischen Hilfsmittel und die nötige Assistenz bei alltäglichen Verrichtungen sind sie einer hohen finanziellen Belastung ausgesetzt. Um es ganz deutlich zu machen: Wer noch 5 % Sehvermögen hat, kann deswegen noch lange nicht alles sehen, wenn er es nur nahe ans Auge hält. 5 % Sehvermögen heißt, dass man zum Beispiel nur am peripheren Rand des Sehfeldes sehen kann oder nur schemenhaft. Um am Leben teilzunehmen, brauchen diese Menschen Hilfe und Hilfsmittel. Diese haben Sie im Zweijahresturnus regelmäßig versagt.