Danke schön, Herr Staatsminister. – Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Damit ist die Aussprache geschlossen.
Wir kommen zur Abstimmung. Der Abstimmung liegen der Gesetzentwurf auf Drucksache 17/16102, die Änderungsanträge auf den Drucksachen 17/16464, 17/16467, 17/16523 und 17/16910 sowie die Beschlussempfehlung des endberatenden Ausschusses für Verfassung, Recht und Parlamentsfragen auf Drucksache 17/17168 zugrunde.
Vorweg ist über die vom federführenden Ausschuss für Kommunale Fragen, Innere Sicherheit und Sport zur Ablehnung empfohlenen Änderungsanträge abzustimmen. Wer entgegen dem Ausschussvotum dem Änderungsantrag auf Drucksache 17/16467 – das ist der Antrag der FREIEN WÄHLER – zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind die Fraktionen der SPD und der FREIEN WÄHLER. Gegenstimmen! – Das sind die Fraktionen der CSU und der GRÜNEN. Stimmenthaltungen? – Sehe ich keine. Damit ist der Änderungsantrag abgelehnt.
Wer entgegen dem Ausschussvotum dem Änderungsantrag auf Drucksache 17/16523 – das ist der Antrag der SPD-Fraktion – zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind die Fraktionen der SPD und der FREIEN WÄHLER. Gegenstimmen! – Das sind die Fraktionen der CSU und der GRÜNEN. Stimmenthaltungen! – Sehe ich keine. Damit ist auch dieser Änderungsantrag abgelehnt.
Wer entgegen dem Ausschussvotum dem Änderungsantrag auf Drucksache 17/16910 – das ist ebenfalls ein Antrag der SPD-Fraktion – zustimmen möchte, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. – Das sind die Fraktionen der SPD, der FREIEN WÄHLER und der GRÜNEN. Gegenstimmen! – Das ist die CSUFraktion. Stimmenthaltungen! – Keine. Damit ist auch dieser Änderungsantrag abgelehnt. Wir kommen nun zur Abstimmung über den Gesetzentwurf. Der federführende Ausschuss für Kommunale Fragen, Innere Sicherheit und Sport empfiehlt die Zustimmung mit der Maßgabe, dass die Überschrift des Gesetzentwurfs ergänzt wird und ein neuer § 2 zur Änderung des Gesetzes über Zuständigkeiten im Verkehrswe
sen eingefügt wird. Der Ausschuss für Verfassung, Recht und Parlamentsfragen stimmt bei seiner Endberatung der Beschlussempfehlung des federführenden Ausschusses zu. Ergänzend schlägt er vor, im neuen § 3 als Datum des Inkrafttretens den "1. Juli 2017" einzufügen. Im Einzelnen verweise ich auf die Drucksache 17/17168. Wer dem Gesetzentwurf mit diesen Änderungen zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind die Fraktionen der CSU, der SPD, der FREIEN WÄHLER und der GRÜNEN. Gegenstimmen! – Sehe ich keine. Stimmenthaltungen? – Auch nicht. Damit ist das einstimmig so beschlossen.
Da ein Antrag auf Dritte Lesung nicht gestellt wurde, führen wir gemäß § 56 der Geschäftsordnung sofort die Schlussabstimmung durch. Ich schlage vor, sie in einfacher Form durchzuführen. – Widerspruch erhebt sich dagegen nicht.
Wer also dem Gesetzentwurf seine Zustimmung geben will, den bitte ich, sich vom Platz zu erheben. – Das sind die Fraktionen der CSU, der SPD, der FREIEN WÄHLER und von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Gegenstimmen! – Sehe ich keine. Stimmenthaltungen? – Auch nicht. Dann ist das einstimmig so beschlossen.
Der Gesetzentwurf ist damit angenommen. Das Gesetz hat den Titel: "Gesetz zur Änderung des Bayerischen Feuerwehrgesetzes und des Gesetzes über Zuständigkeiten im Verkehrswesen".
Mit der Annahme des Gesetzentwurfs in der soeben beschlossenen Fassung hat der Änderungsantrag von Abgeordneten der CSU-Fraktion auf Drucksache 17/16464 seine Erledigung gefunden. Das Hohe Haus nimmt davon Kenntnis.
Danke schön, dass wir diese wichtige Gesetzesänderung in so großer Einmütigkeit beschlossen haben. Das ist das richtige Signal an unsere Feuerwehrleute im Lande. Diese Einmütigkeit zeigt den großen Konsens in einer Sache und damit auch den großen Konsens in der Unterstützung dieser ehrenamtlichen Tätigkeit, die außerordentlich verdienstvoll für unsere Gesellschaft und die Sicherheit unserer Bürgerinnen und Bürger ist.
Gesetzentwurf der Staatsregierung zur Änderung des Baukammerngesetzes und weiterer Rechtsvorschriften (Drs. 17/16130) - Zweite Lesung
Änderungsantrag der Abgeordneten Hubert Aiwanger, Florian Streibl, Thorsten Glauber u. a. und Fraktion (FREIE WÄHLER) (Drs. 17/16503)
Ich eröffne die Aussprache. Die Gesamtredezeit der Fraktionen beträgt nach der Vereinbarung im Ältestenrat 24 Minuten. Die Redezeit der Staatsregierung orientiert sich dabei an der Redezeit der stärksten Fraktion. Der erste Redner ist der Kollege Dr. Bernhard von der CSU-Fraktion. Bitte schön, Herr Kollege. Sie haben das Wort.
Herr Präsident, Kolleginnen und Kollegen! Die Bayerische Staatsregierung hat einen Gesetzentwurf zur Änderung des Baukammerngesetzes und weiterer Rechtsvorschriften vorgelegt. Dieser ist notwendig, weil sich die Berufsanerkennungsrichtlinie der Europäischen Union geändert hat und das bayerische Recht nun angepasst werden muss. Das Ganze eilt, weil die EU mit einem Vertragsverletzungsverfahren droht.
Die Verbände hatten trotz der kurzen Fristen ausreichend Gelegenheit, Stellung zu nehmen. Die Verbände haben auch sehr, sehr ausführlich Stellung genommen. Der Gesetzentwurf dient der Umsetzung der Niederlassungsfreiheit. Es wird eine europaweit durchgängige Anerkennung von Berufsqualifikationen und der entsprechenden Verfahren angestrebt. Unter den zahlreichen Änderungen sind viele auch technischer Art. Hierzu zählt die Anpassung der Bestimmungen zur vorübergehenden Dienstleistungserbringung, die Konkretisierung der Berufsaufgaben und die Schaffung einer Verordnungsermächtigung, die Konkretisierung der Eintragungsvoraussetzungen für die geregelten Berufsgruppen, die Definition der erforderlichen Inhalte der praktischen Tätigkeit sowie die Darstellung und der Ablauf der Anerkennungsausgleichsverfahren. Außerdem ist ein Verweis auf das Bayerische Berufsqualifikationsfeststellungsgesetz enthalten. Hierbei geht es um den Vorwarnmechanismus, den Europäischen Berufsausweis, die elektronische Übermittlung von Anträgen, die Betrauung des durch die Dienstleistungsrichtlinie eingeführten einheitlichen Ansprechpartners mit der Entgegennahme und Weitergabe von Anträgen.
Außerdem muss das Dolmetschergesetz geändert werden. Im Artikel 15 sind die Voraussetzungen für das Führen der Berufsbezeichnung des Dolmetschers geregelt. Das Führen der Berufsbezeichnung ist die Voraussetzung für die amtliche Bestellung. Bisher sind für ausländische Dolmetscher zwei Jahre Berufspraxis während der vorhergehenden zehn Jahre erforderlich gewesen. Dieser Zeitraum wird auf ein Jahr verkürzt.
Auch die Zuständigkeitsverordnung wird geändert. Es geht um die Vereinheitlichung von Landesrecht, um Rechtsklarheit, die Vermeidung unerwünschter Rechtszersplitterung und um Klarstellungen. Im Folgenden möchte ich auf die Punkte näher eingehen, die zu einer kritischen Diskussion geführt haben.
Es herrschte das Missverständnis, dass sich durch die Rechtsänderung ein Verzicht auf die Mehrfacheintragung bei mehrfachem Wohn- und Berufssitz ergäbe. Das ist aber nicht der Fall. Die Artikel 1 und 2 ändern nur die geschützte Berufsbezeichnung. Es gibt keine materielle Änderung bei den Eintragungsvoraussetzungen. Das sind die Artikel 4 bis 6. Auch die Tatsache, dass die Eintragung auf Antrag erfolgen soll, ändert nichts; denn "auf Antrag" bedeutet nur, dass ein Antrag gestellt werden muss, der Antrag aber nicht im Belieben steht. Das heißt, dass sich nichts an der Eintragungspflicht ändert. Was entfällt, ist lediglich das Verbot zum Führen der Berufsbezeichnung bei Nichteintragung. Das ist auch sinnvoll. Es geht bei dieser Regelung auch um die Vermeidung der Inländerdiskriminierung. Es besteht also weiter die Pflicht zur Eintragung bei der Eröffnung einer Niederlassung oder einer überwiegenden Beschäftigung. Ich denke, das ist damit klargestellt. Wenn wir das hier so diskutieren, dann ist das auch ein Auslegungshinweis für den Verwaltungsvollzug.
Ein weiterer Punkt war die Prüfungspflicht bei ausländischen Dienstleistern. Da wurde eine Klarstellung gefordert, dass die Prüfungspflicht entfällt, wenn jemand im Sinne der Berufsanerkennungsrichtlinie eine gleichwertige Qualifikation hat. Wir sind aber zu dem Ergebnis gekommen, dass das nicht erforderlich ist. Es gibt eine Anzeigepflicht, und da wird ohnehin geprüft, ob eine entsprechende Qualifikation vorliegt. – Ich sehe gerade, muss mich jetzt ein bisschen beeilen.
Ein wichtiger Punkt ist die Verlängerung der Mindeststudienzeit. Hierzu hat es eine heftige Diskussion für die sogenannten kleinen Fachrichtungen gegeben, das sind Innen- und Landschaftsarchitekten, Stadtplaner etc. Jetzt geht es um die Umsetzung der Richtlinie. Deshalb wollten wir das jetzt noch nicht regeln, und das ist auch noch nicht ausreichend vorbereitet. Wir haben aber die Absicht erklärt – und das erkläre ich auch hier –, dass wir noch in dieser Legislaturperiode eine entsprechende Änderung vorsehen wollen. Wir bitten auch die Staatsregierung, dass sie diese Änderung entsprechend vorbereitet. Es geht dabei um die inhaltliche Ausgestaltung einer solchen Verlängerung. Wir wollen das noch in dieser Legislaturperiode ändern.
Dann gab es eine Diskussion über das Thema Aufsicht. Es wurde gesagt, in Artikel 12 steht nur noch "Aufsicht", aber da müsste "Rechtsaufsicht" stehen. – Das ist nicht zutreffend, weil es Bereiche gibt, in denen es übertragene Aufgaben gibt, und damit muss eine Fachaufsicht gegeben sein. In Kammerangelegenheiten, also in eigenen Angelegenheiten, gibt es aber nur eine Rechtsaufsicht und keine Fachaufsicht.
Dann haben wir den Begriff "behindertengerechtes Bauen" durch "barrierefreies Bauen" ersetzt. Das war eine vielfach geäußerte Anregung. Wir haben festgestellt, dass es vernünftig ist, die Regelungszuständigkeit für die berufspraktische Ausbildung bei den Kammern anzusiedeln. Wir brauchen keine Rechtsverordnung, die Inhalt, Zweck, Reichweite etc. vorgibt; denn die Voraussetzungen stehen in den einzelnen Artikeln und sind dort ausreichend konkret geregelt. Somit ist es sinnvoll, diese Kompetenz bei den Kammern anzusiedeln, weil dort der Sachverstand und die Kompetenzen für die fachliche Beurteilung liegen.
Ein letzter Punkt war das Thema Übergangsregelung. Da wurde gefordert, dass das bisherige Recht für alle, die jetzt die Berufsausbildung oder ein Praktikum begonnen haben, noch gelten soll. Das wären dann praktisch sechs Jahre. Das haben wir für zu lang gehalten. Wir glauben, zwei Jahre sind durchaus ausreichend, zumal eine Verschärfung der Ausbildung nicht vorgesehen ist, sondern eine Verbesserung, die allen, die schon in der Ausbildung sind, zugutekommt.
Nun komme ich auch rechtzeitig zum Ende. Ich bitte Sie um Zustimmung zu diesen neuen gesetzlichen Regelungen mit den Änderungen, die in den Ausschüssen vorgenommen worden sind.
Danke schön, Herr Kollege. – Als Nächster hat Herr Kollege Roos von der SPD das Wort. Bitte schön, Herr Kollege.
Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich danke Herrn Kollegen Otmar Bernhard für die sachlich richtige und ruhig vorgetragene Schilderung dieses Anlasses, der Änderung des Baukammerngesetzes aufgrund der geänderten EU-Richtlinie 2013/55. Die Anerkennung von Berufsqualifikationen hat uns in diesem Haus schon des Öfteren intensiv gefordert. Der einheitliche Ansprechpartner, den die Europäische Union in der Dienstleistungsrichtlinie will, führt auch immer wieder dazu, die Gleichwertigkeit von Berufsbildern in den Fokus zu rücken. Dazu gibt es Novellierungen, die eigentlich keine richtigen Novellierungen sind, sondern
Selbstverständlichkeiten wie die elektronische Antragstellung, die Einführung des elektronischen Berufsausweises oder auch die Forderung, einen Vorwarnmechanismus einzuschalten, wenn es Probleme mit den Antragsverfahren gäbe.
Es ist notwendig, dass wir das tun. Es ist aber nicht nur notwendig, sondern es ist auch absolut verfristet. Herr Kollege Bernhard hat das relativ harmlos dargestellt. Wir haben schon ein EU-Vertragsverletzungsverfahren. Der 18. Januar 2016 wäre der Stichtag gewesen, um diese Rechtsnormen in ein bayerisches Gesetz zu überführen. Deshalb komme ich nun auch zu unserem fundamentalen Kritikpunkt, und zwar das von Herrn Kollegen Bernhard angesprochene Thema bei den Innenarchitekten, den Stadtplanern und den Landschaftsplanern, den sogenannten kleinen Fachrichtungen. Da wird diskutiert, die Mindeststudienzeit von sechs Semestern auf acht Semester anzuheben. Ich verstehe nicht, dass man binnen eineinhalb Jahren nicht genügend Zeit gehabt hat, das mit den Verbänden zu diskutieren. Hier hätte man deutlich mehr tun können, vor allem aber deutlich schneller.
Die Staatsregierung argumentiert, die formalen Voraussetzungen seien noch nicht gegeben, weil noch kein Katalog vorliegt, mit welchen Studieninhalten diese zusätzlichen Semester gefüllt werden sollen. Das ist das eine. Außerdem wird auf fiskalische Aspekte hingewiesen. Man kann nicht eine Verbesserung beziehungsweise eine Ausweitung des Studiums in Aussicht nehmen, ohne die zusätzlichen finanziellen Mittel bereitzustellen. Ich konzediere, dass die Staatsregierung in Gesprächen mit der Bayerischen Architektenkammer ist. Mit deren Präsidentin wird schon am 5. Juli ein Termin stattfinden, um das Problem anzugehen.
Wenn man sich aber schon mit Bürokratieabbau befasst, liebe Kolleginnen und Kollegen, dann gilt das nicht nur für die Exekutive – Herr Kollege Nussel ist gerade nicht im Raum –, sondern auch für uns als Parlament, als Hohes Haus. Novellierungen müssen komprimierter, kompakter gefasst werden, um die neuen Gesichtspunkte einfließen zu lassen. Außerdem muss die Wettbewerbsfähigkeit dieser freien, dennoch reglementierten Berufe auf hohem Niveau gehalten werden. Das gilt sowohl für das Verhältnis der Bundesländer untereinander als auch im Hinblick auf die Internationalität der Akteure.
Mein letzter Punkt ist der Antrag der FREIEN WÄHLER. Wir hatten hierzu eine Debatte im Ausschuss, in der es schon etwas semantisch um das Thema Rechtsaufsicht versus Fachaufsicht ging. Ich denke,
wenn man beides in Relation hält, zum einen den Zugriff des Staates gegenüber den Kammern, zum anderen die kommunale Gebietshoheit, kann man mit dem Ausdruck "Aufsicht" durchaus zufrieden sein. Vonseiten des Staates wird gegenüber den Kammern ohnehin nur eine Rechtsaufsicht ausgeübt; ansonsten haben die Kammern ihre goldene Selbstverwaltung.
Fazit: Wir enthalten uns sowohl beim Entwurf der Staatsregierung als auch beim Änderungsantrag der FREIEN WÄHLER.
Danke schön, Herr Kollege. – Als Nächster hat Herr Kollege Glauber von den FREIEN WÄHLERN das Wort. Bitte schön, Herr Kollege.
Herr Präsident, Kolleginnen und Kollegen! Bernhard Roos hat angesprochen, dass wir jetzt schon eineinhalb Jahre zu spät sind. Bereits bis zum 18.01.2016 hätten die Forderungen der Europäischen Union bezüglich der Berufsqualifikationsrichtlinie und der Niederlassungsfreiheit umgesetzt sein sollen.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, hier liegt das eigentliche Problem. Wir sind eineinhalb Jahre zu spät. Freie Berufe und freie Büros sind ein wichtiger Bestandteil unserer freiberuflichen Landschaft draußen. Sie sind ein wichtiger Bestandteil des bayerischen Arbeitsmarkts. Wenn wir auf das Anforderungsprofil eines freien Berufes schauen, sehen wir, dass das Anforderungen sind, die wir alle schätzen. Das betrifft etwa das Anforderungsprofil der Standsicherheit. Auf die Standsicherheit möchten Sie sich hier im Hause, möchten sich aber auch die Bürgerinnen und Bürger draußen verlassen können. Oder denken Sie an den Brandschutz. Wir haben den aktuellen Fall in London. Sie alle werden darauf vertrauen, dass bayerische Ingenieure und Architekten den Brandschutz fachlich und sachlich richtig umsetzen. Sie werden darauf vertrauen, dass Sie wegen der fachlich und sachlich hohen Qualifikationsstandards Gebäude guten Gewissens betreten können.
Ich frage mich: Warum sind wir eineinhalb Jahre zu spät dran, um die fachlichen Dinge zu regeln? Ich möchte dem Innenministerium zugutehalten, dass es immer für hohe fachliche und sachliche Standards eingetreten ist. Wenn sich aber Wissenschaftsministerium und Innenministerium nicht einigen können, kann es doch nicht sein, dass wir das hier im Parlament regeln müssen. Otmar Bernhard hat uns zwar versichert, man dürfe darauf vertrauen, dass dieses Problem gut gelöst werde. Aber das ist zu wenig. Es müsste hier eigentlich schon geregelt vorliegen.
Schließlich sind wir der Gesetzgeber. Ich möchte nicht darauf vertrauen müssen, dass im Nachgang eine gute Lösung gefunden wird. Wir müssen hier die gute Arbeit vorlegen. Ich bin deshalb nach wie vor der Meinung, dass dieses Gesetz nicht zustimmungsfähig ist. Wir sind eineinhalb Jahre zu spät, aber die fachlichen Standards sind sowohl für die kleinen als auch für die großen Ingenieurstudiengänge noch nicht ausreichend geklärt.
Außerdem ist die berufliche Praxis mit den Kammern nicht geklärt. Auch die Studiendauer – vier oder fünf Jahre? – ist nicht geklärt. Wir hätten das alles heute hier verabschieden müssen. Stattdessen müssen wir jetzt darauf vertrauen, dass im Juli entsprechende Gespräche beginnen werden.
Die Mehrfacheintragung in der Kammer für Ingenieurbüros wurde im Ausschuss ausgiebig diskutiert. Wir sind nach wie vor der Meinung, dass hier mehr Bürokratie aufgebaut als abgebaut wird.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, ein letzter Punkt: Wir wollen uns am Ende natürlich nicht mit der Frage aufhalten, ob es sich um eine Rechts- oder Fachaufsicht handelt. Da können wir mitgehen. Aber die hohen Standards, die ich vorhin genannt habe, gilt es hier im Haus zu verteidigen. Dafür stehen wir FREIEN WÄHLER.
Herr Kollege Glauber, bitte bleiben Sie am Rednerpult. Der Kollege Bernhard hat sich zu einer Zwischenbemerkung gemeldet. – Bitte schön, Herr Kollege, Sie haben das Wort.
Herr Kollege Glauber, sollen wir denn eine gesetzliche Regelung treffen und die Ausbildungszeit verlängern, ohne dass klar ist, was in diesem Jahr geschehen soll? – Das ist doch Unfug. Wir müssen zuerst klären, was geschehen soll. Das ist bislang nicht ausreichend geklärt. Erst danach können wir an eine Verlängerung der Ausbildungszeit denken.