Herr Kollege Glauber, sollen wir denn eine gesetzliche Regelung treffen und die Ausbildungszeit verlängern, ohne dass klar ist, was in diesem Jahr geschehen soll? – Das ist doch Unfug. Wir müssen zuerst klären, was geschehen soll. Das ist bislang nicht ausreichend geklärt. Erst danach können wir an eine Verlängerung der Ausbildungszeit denken.
Geschätzter Herr Kollege Bernhard, ich gebe Ihnen zu 100 % recht. Sie sind lange genug im Haus, überlegen Sie sich mal: 2013 wurden wir aufgefordert, das zu regeln. Schauen Sie mal, welchen Tag wir heute schreiben. 2013 war der Beginn. Wir hätten so viele Jahre Zeit gehabt, genau die Frage zu klären, die Sie zu Recht stellen. Diese Frage müssen Sie also nicht mir
Danke schön, Herr Kollege. – Als Nächster hat der Kollege Ganserer von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN das Wort. Wir machen hier keine Debatte zwischen den Fraktionen, sondern geben jetzt dem Kollegen Ganserer das Wort. Bitte schön.
Liebe Kolleginnen und Kollegen! An der grundsätzlichen Notwendigkeit der Änderung des Baukammerngesetzes und weiterer Rechtsvorschriften, wie wir sie in der hier heute vorliegenden Form vorfinden und debattieren, herrscht kein Zweifel. Diese Notwendigkeit ist absolut unstrittig. Ganz im Gegenteil: Die Notwendigkeit ist ja auch schon seit Langem bekannt. Schließlich handelt es sich im Wesentlichen um die Umsetzung von EU-Vorgaben aus dem Jahr 2013. Es ist heute schon gesagt worden: Diese Vorgaben hätten bereits 2016 in nationales Recht umgewandelt sein müssen.
Die CSU hat aber vier Jahre lang versäumt, ihre Hausaufgaben zu machen. Sie sind erst tätig geworden, nachdem sozusagen der blaue Brief von der EUKommission übergeben worden ist. Man sieht dem Gesetzentwurf an, dass er mit heißer Nadel gestrickt worden ist. Das ist wie mit einem Schulkind, das den ganzen Nachmittag vertrödelt und erst dann, wenn die Eltern anmahnen, endlich die Hausaufgaben zu machen, versucht, sie am Frühstückstisch noch schnell nachzuholen.
Dabei kommt in der Regel nichts Vernünftiges heraus. Das sieht man auch an diesem Gesetzentwurf. Das sieht man allein daran, dass in diesem Gesetzentwurf noch der nicht mehr zeitgemäße Begriff "behindertengerecht" Verwendung findet. Das war zwar nur eine redaktionelle Änderung, aber wenigstens hier haben Sie auf die Einflüsterungen der Opposition gehört. Es wäre aber gut gewesen, wenn Sie die anderen Mängel in Ihren Hausaufgaben auch beseitigt hätten.
Ein weiterer Mangel des Gesetzentwurfs ist bereits angesprochen worden: In Zukunft muss die Mehrfacheintragung nach dem Baukammerngesetz nicht mehr erfolgen. Das entlastet vielleicht den einzelnen betroffenen Unternehmer, der gelegentlich hier in Bayern tätig ist. Das bedeutet aber im Umkehrschluss für die
Bayerische Ingenieurekammer-Bau und für die Bayerische Architektenkammer, dass sie bei 15 anderen Länderkammern nachfragen müssen, ob der Bewerber in den anderen Ländern eingetragen ist. Dieser Vorschlag wird also zu keiner Entbürokratisierung führen – im Gegenteil.
Ein weiterer Kritikpunkt – auch wenn das nur semantisch ist – ist bereits angesprochen worden. Es fehlt die Klarstellung, dass mit der Aufsicht durch das Staatsministerium für Innen, Bau und Verkehr nur die Rechtsaufsicht, nicht aber die Fachaufsicht gemeint ist. Es wäre eine Kleinigkeit gewesen, diese Unsicherheit zu beseitigen und das klarzustellen. Aber auch dem haben Sie sich verweigert.
So wie der Schüler seine Hausaufgaben am Frühstückstisch nur schnell hinschludert, so ist es eben auch mit dem Gesetzentwurf der CSU-Regierung.
(Erwin Huber (CSU): Talentierte Schüler können das! – Markus Rinderspacher (SPD): Aber bei mangelndem Talent wird es problematisch!)
Sie haben sich auf das absolut notwendige Maß beschränkt, aber die wirklich notwendigen und anstehenden Fleißaufgaben haben Sie versäumt.
Mittlerweile ist es wohl unstrittig, dass wir den Berufseinsteigern mit der Verkürzung der Studienzeiten keinen Gefallen getan haben. Der gute und anerkannte Ruf, den das Prädikat "Deutscher Ingenieur" nach wie vor genießt, kommt nicht von der Bezeichnung "Dipl. Ing." Diesen Ruf haben wir uns mit der hervorragenden inhaltlichen Ausbildung erarbeitet. Das ist doch das Prädikat.
Dieses Prädikat ist leider Gottes geschleift worden. Hier hätte man nachbessern müssen. Das ist wichtig für Bayern und die bayerische Wirtschaft.
Es ist schon angesprochen worden, dass die Architektenkammer fordert, die Regelstudienzeit in den kleinen Fachrichtungen auf vier Jahre und für die Architekten auf fünf Jahre zu erhöhen. Mit diesem Gesetzentwurf haben Sie die Gelegenheit versäumt, nachzubessern.
Eine letzte Anmerkung zur Ausrede des Ausschussvorsitzenden Erwin Huber bei der Beratung im Wirtschaftsausschuss: Die CSU-Fraktion könne nicht in einer Woche nachbessern, was die CSU-Regierung in drei Jahren versäumt habe – das ist eigentlich das Problem.
Um bei den Vergleichen zu bleiben: Diese billige Ausrede kommt den billigen Ausreden der notorischen Turnbeutelvergesser gleich. Wegen dieser Mängel und vor allem wegen der fehlenden Nachbesserung bei der Regelstudienzeit können wir dem Gesetzentwurf nicht zustimmen. Dem Änderungsantrag der FREIEN WÄHLER werden wir zustimmen. Beim Gesetzentwurf werden wir uns der Stimme enthalten.
Danke schön, Herr Kollege. – Als Letzter hat nun Herr Staatsminister Herrmann das Wort. Bitte schön, Herr Staatsminister.
Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich darf Ihnen zunächst herzlich für die zügige Beratung dieses Gesetzentwurfs danken; denn wir vermeiden dadurch ein Vertragsverletzungsverfahren durch die Europäische Kommission. Danken möchte ich Ihnen auch dafür, dass über die wesentlichen Inhalte dieses Gesetzentwurfs Einigkeit zwischen den Fraktionen des Hohen Hauses erzielt werden konnte, wenn auch nicht über alle.
Ich möchte mich auf drei Punkte beschränken, die Gegenstand der Beratungen und auch Gegenstand eines Änderungsantrags der FREIEN WÄHLER gewesen sind: die Problematik der Eintragungspflicht, die Aufsicht und die Mindeststudienzeit.
Der vorliegende Gesetzentwurf ändert die Voraussetzungen für die Eintragung und die Pflicht zur Eintragung in die Architektenliste nicht. Wer in Bayern niedergelassen oder überwiegend beruflich beschäftigt ist, ist auch hier zur Eintragung verpflichtet. Allerdings entfällt das aus meiner Sicht nicht nachvollziehbare Verbot, die Berufsbezeichnung Architekt zu führen, wenn sich jemand aufgrund der Eintragung in die Architektenliste eines anderen Bundeslandes Architekt nennen darf. Bisher darf ein Berufsträger diese Berufsbezeichnung in Bayern nur führen, wenn er in die bayerische Liste eingetragen ist. Ich glaube, dass dieses Verbot überholt war und ist.
Für die Aufsicht haben wir eine Formulierung gewählt, die sich das System der Gemeindeordnung zu eigen macht. Die Kritik der Kammern an dieser Formulierung habe ich nicht verstanden; denn die Gemeinden sind nach unserer Verfassungsordnung das Mustermodell selbstständiger und autark agierender Körperschaften des öffentlichen Rechts. Die Verfassung spricht von ursprünglichen Gebietskörperschaften.
Das Aufsichtsmodell, das für die Gemeinden gilt und auch bisher schon für die Baukammern galt, haben wir jetzt ausdrücklich im Baukammerngesetz verankert. Aus meiner Sicht wird damit klargestellt, dass der Freistaat zu seinen Baukammern steht und dass das primäre Mittel der Aufsicht – so formuliert es die Gemeindeordnung – die Beratung ist.
Die von der Architektenkammer angesprochene Mindestausbildungszeit für Architekten beträgt derzeit vier Jahre, also acht Semester. Für die sogenannten kleinen Fachrichtungen beträgt sie drei Jahre bzw. sechs Semester. Die Kammer möchte eine Erhöhung von vier Jahren auf fünf Jahre bzw. von drei Jahren auf vier Jahre. Dazu möchte ich eines deutlich machen: Eine Erhöhung der Mindestausbildungszeiten kommt nur dann in Betracht, wenn sie mit notwendigen Ausbildungsinhalten hinterlegt ist. Die Kollegen Erwin Huber und Otmar Bernhard haben der Architektenkammer im Zuge der Ausschussberatung avisiert, dass es für die kleinen Fachrichtungen noch in dieser Legislaturperiode eine Lösung geben wird. Ein Gespräch zwischen den zuständigen Ministerien, dem Kultusministerium und dem Innenministerium, den zuständigen Hochschulen und der Architektenkammer wird noch im Juli stattfinden.
Die Erhöhung der Mindeststudienzeit für Hochbauarchitekten von vier Jahren auf fünf Jahre ist etwas schwieriger; denn die Berufsqualifikationsrichtlinie gibt uns zwei mögliche Varianten vor, nämlich vier Jahre Studium plus zwei Jahre Berufspraxis oder alternativ fünf Jahre Studium. Die Kammer wünscht aber fünf Jahre Studium plus zwei Jahre Berufspraxis. Wir könnten das für die Abschlüsse in Bayern festlegen. Wir können es aber nicht für die Zulassung festlegen. Im Ergebnis würden wir damit die Inländer diskriminieren, weil sich bei uns jemand aus einem anderen Teil Deutschlands oder Europas in Bayern früher als Architekt eintragen lassen könnte, während die Leute, die bei uns studieren, noch länger auf die Hochschule gehen müssten. Ob man das so will, muss man sich sehr genau überlegen.
Lieber Herr Kollege, es stimmt nicht, dass in den letzten Jahren nichts passiert ist. Wir haben lange Zeit darauf gehofft, dass wir eine einvernehmliche Regelung finden. Das ist nicht möglich gewesen. Darum hatten wir am Schluss diesen Zeitdruck. Nochmals vielen Dank dafür, dass wir jetzt dieses Gesetzgebungsverfahren über die Bühne bringen. Über das andere Thema werden wir weiter diskutieren.
Lieber Herr Kollege, Sie haben auf den Brand in London hingewiesen. In Deutschland können wir für uns in Anspruch nehmen, dass wir auf diese Gefahr mit den entsprechenden Vorschriften für Hochhäuser
schon vor vielen Jahren reagiert haben. Darüber dürften wir uns einig sein. Das Beispiel London zeigt aber auch, dass wir heute über die Wärmedämmung von Gebäuden mit Baustoffen reden, die es zu der Zeit der Ausbildung eines Architekten, der heute 60 Jahre alt ist, überhaupt noch nicht gegeben hat. Dieses Beispiel zeigt daher, dass wir aufgrund der Dynamik in unserer technischen Welt – das gilt nicht nur für Architekten und Bauingenieure, sondern auch für viele andere Branchen – niemandem mit seiner Grundausbildung alles das vermitteln können, was er für die gesamte Zeit seines Berufslebens braucht. Das wird nicht funktionieren; das funktioniert heute noch viel weniger als vor 30 oder 50 Jahren. Deswegen reden wir auch vom lebenslangen Lernen. Wir brauchen in allen Branchen Weiterbildung, weil sich vieles ändert. Daran, dass wir dieses Problem lösen könnten, indem wir die Ausbildung der jungen Leute zeitlich verlängern, habe ich – das sage ich ganz vorsichtig – Zweifel. Wir gehen aber ergebnisoffen in diese Gespräche. Jetzt gilt es, dieses Gesetz zeitgerecht zu beschließen. Deshalb bitte ich um Zustimmung zur vorliegenden Gesetzesvorlage.
Danke schön, Herr Staatsminister. – Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Damit ist die Aussprache geschlossen. Wir kommen zur Abstimmung.
Der Abstimmung liegen der Gesetzentwurf auf Drucksache 17/16130, der Änderungsantrag auf Drucksache 17/16503 sowie die Beschlussempfehlung des federführenden Ausschusses für Wirtschaft und Medien, Infrastruktur, Bau und Verkehr, Energie und Technologie auf Drucksache 17/17190 zugrunde.
Vorweg ist über den vom federführenden Ausschuss für Wirtschaft und Medien, Infrastruktur, Bau und Verkehr, Energie und Technologie zur Ablehnung empfohlenen Änderungsantrag der Fraktion der FREIEN WÄHLER auf Drucksache 17/16503 abzustimmen. Wer entgegen dem Ausschussvotum dem Änderungsantrag zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind die Fraktionen der FREIEN WÄHLER und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN. Gegenstimmen! – Die Fraktion der CSU. Stimmenthaltungen? – Die SPD-Fraktion. Damit ist der Änderungsantrag abgelehnt.
Wir kommen nun zur Abstimmung über den Gesetzentwurf. Der federführende Ausschuss für Wirtschaft und Medien, Infrastruktur, Bau und Verkehr, Energie und Technologie empfiehlt Zustimmung mit der Maßgabe, dass in § 1 im Artikel 13 Absatz 1 Satz 1 das
Der Ausschuss für Verfassung, Recht und Parlamentsfragen stimmt bei seiner Endberatung der Beschlussempfehlung des federführenden Ausschusses zu. Ergänzend schlägt er vor, in den betroffenen Artikeln die Datumsangaben "31. Juli 2017" bzw. "1. August 2019" einzufügen, sowie in § 4 als Datum des Inkrafttretens den "1. August 2017" einzufügen. Im Einzelnen verweise ich auf Drucksache 17/17190. Darüber hinaus ist in der Fußnote zum Gesetz das Datum der geltenden Fassung der EU-Richtlinie, hier "1. Juni 2017", einzusetzen.
Wer dem Gesetzentwurf mit diesen Änderungen zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. – Das ist die Fraktion der CSU. Gegenstimmen! – Die Fraktion der FREIEN WÄHLER. Stimmenthaltungen? – Die Fraktionen der SPD und des BÜNDNISSES 90/ DIE GRÜNEN. Damit ist es so beschlossen.
Da ein Antrag auf Dritte Lesung nicht gestellt wurde, führen wir gemäß § 56 der Geschäftsordnung sofort die Schlussabstimmung durch. Ich schlage vor, sie in einfacher Form durchzuführen. – Widerspruch erhebt sich nicht.
Wer dem Gesetzentwurf seine Zustimmung geben will, den bitte ich, sich vom Platz zu erheben. – Das ist die Fraktion der CSU. Gegenstimmen! – Die Fraktion der FREIEN WÄHLER. Stimmenthaltungen? – Die Fraktionen der SPD und des BÜNDNISSES 90/ DIE GRÜNEN.
Damit ist das Gesetz angenommen. Es hat den Titel: "Gesetz zur Änderung des Baukammerngesetzes und weiterer Rechtsvorschriften".
Gesetzentwurf der Staatsregierung zur Anpassung der Bezüge 2017/2018 (Drs. 17/16543) - Zweite Lesung
Ich eröffne die Aussprache und verweise darauf, dass von diesem Gesetz circa 220.000 bayerische Beamtinnen und Beamte betroffen sind. – Bitte schön, Herr Kollege Reiß von der CSU, Sie haben das Wort.
Eine beeindruckende Zahl. – Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir behandeln heute in Zweiter Lesung den Gesetzentwurf der Staatsregierung zur Anpassung der Bezüge für die Jahre 2017 und 2018.