Markus Ganserer

Sitzungen

17/9 17/11 17/14 17/15 17/16 17/17 17/21 17/23 17/28 17/30 17/33 17/35 17/36 17/37 17/42 17/43 17/46 17/49 17/50 17/52 17/55 17/56 17/58 17/64 17/66 17/74 17/78 17/79 17/82 17/83 17/85 17/86 17/87 17/91 17/95 17/96 17/97 17/101 17/103 17/104 17/105 17/106 17/107 17/110 17/112 17/117 17/121 17/122 17/123 17/124 17/125 17/128 17/130 17/131 17/134 17/138 17/140

Letzte Beiträge

(Vom Redner nicht au- torisiert) Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir sind es gewohnt, dass wir am Handy zu jeder Zeit erreichbar sind. Leider ist das aber nicht an jedem Ort in Bayern möglich. Smartphones und mobile Endgeräte sind zu unseren ständigen Wegbegleitern geworden, auf die wir auch im Urlaub nicht verzichten möchten. Beim Auslands-Roaming wird für Millionen Menschen tagtäglich erlebbar, dass die europäische Einheit nicht nur ein Leben in Frieden ermöglicht hat, sondern auch die konkrete Lebenswirklichkeit der Menschen im Alltag deutlich verbessert.
Während die Versorgung mit einem leistungsfähigen LTE-Netz in den Städten hervorragend ist, gibt es im ländlichen Raum noch erhebliche Versorgungslücken. Da verwundert es nicht, dass die durchschnittliche LTE-Verfügbarkeit bei der Nutzung in Deutschland nur bei miserablen 60 % liegt. 60 % der Anwender haben während der Nutzungszeit LTE. In anderen Ländern, zum Beispiel in Südkorea, gibt es dagegen Versorgungsraten von 97 %. Deshalb wundert es mich nicht, dass man bei einer Suchmaschine auf bis zu 100.000 Treffer kommt, wenn man die Wörter
"Deutschland verschläft Digitalisierung" eingibt. Die politische Verantwortung dafür liegt bei der Bundesregierung, an der die CSU beteiligt ist.
Was ist in der letzten Legislaturperiode passiert? – Während der letzten Legislaturperiode ist der zuständige CSU-Bundesminister für Digitalisierung nicht gerade mit großen Taten hervorgetreten. Im Gegenteil, was er abgeliefert hat, war im Vergleich zu seinem Anzug ziemlich kleines Karo. Das wundert mich nicht; denn er war ja zu Höherem berufen. Er hatte ja mit so tollen Projekten wie der Ausländermaut zu tun, die ihn scheinbar mehr als gefordert haben. Bei der Frequenzversteigerung, der sogenannten Digitalen Dividende II, hat Herr Dobrindt auf den größtmöglichen Profit geschielt, um sein Breitband-Förderprogramm aufstocken zu können. Das war verkehrt, weil versäumt worden ist, den Netzbetreibern entsprechend hohe Versorgungsstandards vorzuschreiben.
Deswegen wundert es mich nicht, dass die Netzbetreiber im Rahmen des freien Wettbewerbs die vergleichsweise extrem hohen Kosten für Mobilfunkmasten in der Fläche gescheut und erst einmal die Städte versorgt haben. Die katastrophal schlechte Versorgung mit Mobilfunk im ländlichen Raum ist ein Paradebeispiel für das politisch organisierte Marktversagen. Dafür hat die CSU die Verantwortung zu tragen.
Genau deshalb, weil Sie bei den politischen Vorgaben versagt haben, überzeugt das Förderprogramm für Mobilfunkmasten nicht. Dieses Programm geht in die falsche Richtung und lenkt vom eigenen Versagen ab. Die Politik muss bei der Vergabe der 5G-Lizenzen darauf achten, dass die Fehler der Vergangenheit nicht wiederholt werden. Hier müssen klare Vorgaben gemacht werden. Ich wage zu bezweifeln, dass die Einbeziehung der Autobahnen, Bundesstraßen und der Bahnlinien ausreicht. Bei vielen Mobilfunkanwendungen, zum Beispiel dem autonomen Fahren, bräuchten wir die Abdeckung aller Straßen, nicht nur die Abdeckung von Bundesstraßen und Autobahnen. Wir müssen hier von anderen Ländern lernen. In Finnland und Schweden werden die Lizenzen kostenlos zur Verfügung gestellt. Dafür besteht die Vorgabe, dass die Netzabdeckung auch im "hinterletzten" Bereich des Landes gewährleistet sein muss. Diese Vorgaben sollten wir auch für Bayern und Deutschland machen.
Schon bei der Plenardebatte im Jahr 2016, als es um die Mobilfunkversorgung ging, habe ich darauf hingewiesen, dass das Inland-Roaming eine kostengünstige Möglichkeit wäre, die Versorgung der Menschen
zu verbessern. Ich will nicht in Abrede stellen, dass die Ausgestaltung der Gesetze eine knifflige Aufgabe ist. Der Wissenschaftliche Dienst hat aber aufgezeigt, dass dies prinzipiell möglich ist. In anderen europäischen Ländern ist das Standard. Wirtschaftlich wäre dies eine vernünftige Sache, auch für den ländlichen Raum, weil dann die Mobilfunkmasten allen Betreibern zur Verfügung stünden. Das wäre billiger, als das Netz dreimal aufzubauen. Damit würde vor allem der Wettbewerb gefördert. Wir können doch nicht von einem Wettbewerb sprechen, wenn wir drei große marktbeherrschende Konzerne haben und sonst niemand mitmischen kann. Es wäre ein hervorragender Beitrag zum Wettbewerb, auf dem Markt Inland-Roaming und neue Player einzuführen, damit diese die Infrastruktur der anderen mitnutzen können. Gerade für die Schaffung gleichwertiger Lebensverhältnisse im ländlichen Raum sind ein mobiles Internet und eine Mobilfunkabdeckung sehr wichtig, und es braucht mehr als ein Heimatministerium, um dem Verfassungsauftrag zu entsprechen.
(Vom Redner nicht au- torisiert) Deswegen braucht es auch Vorgaben für das Inland-Roaming in Deutschland.
Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Seit Jahren machen wir GRÜNE uns für die Schließung von Taktlücken, für die Reaktivierung von Bahnstrecken, für regionale Schnell- und Expressbuslinien und dergleichen stark.
Was hat die CSU all die Jahre gemacht? – Während auf der einen Seite Hunderte von Millionen Euro aus Regionalisierungsmitteln für das Milliardengrab zweite S-Bahn-Röhre gehortet wurden, mit denen man unsere Verbesserungsvorschläge hätte finanzieren können, sind nahezu alle unsere Anträge abgelehnt worden. Jetzt, kurz vor der Landtagswahl, dämmert es der CSU, dass sie sich um den ÖPNV als wichtiges Element der Daseinsvorsorge jahrelang nicht ausreichend gekümmert hat, dass sie ihn sogar sträflichst vernachlässigt hat. Sie, Frau Aigner, haben am Dienstag angekündigt, dass Sie im Schienennahverkehr Verbesserungen realisieren wollen. Am gleichen Tag haben Sie eine Delegation aus dem Landkreis Regen, die sich für eine Verlängerung des Probebetriebs auf der Bahnstrecke Viechtach – Gotteszell starkmachte, abblitzen lassen und mit leeren Händen nach Hause geschickt. Sie möchten vielleicht gerne Lokführerin spielen, aber beim Thema Bahnreaktivierung sitzen Sie ganz hinten im Zug im Bremserhäuschen.
Sie kündigen jetzt einen Landestarif an, räumen aber ein, dass das aufgrund der Kleinstaaterei in der ÖPNV-Landschaft jahrelange und schwierige Verhandlungen mit sich bringen wird. Sie verkünden, dass Sie die Verkehrsverbünde fördern wollen. So, wie Sie es jetzt angehen, wird es weiterhin eine Flickschusterei bleiben. Warum machen Sie nicht das, was in anderen Ländern schon längst Standard ist? – Schreiben Sie per ÖPNV-Gesetz vor, dass der ÖPNV in Verkehrsverbünden zu organisieren ist, damit es
endlich mit dieser Kleinstaaterei und mit dieser Flickschusterei zu Ende ist.
Die Kollegen von der CSU haben sogar WLAN im gesamten ÖPNV gefordert. Im Mobilitätsfahrplan von Ihnen steht noch, dass es in den Zügen WLAN geben soll. Ich frage mich aber, was das WLAN bringt, wenn der Bus über Land fährt und überhaupt kein Handyempfang möglich ist. Wenn ich überhaupt Glück habe und im Bus oder im Zug einen Empfang habe, ist die Fahrplan-App, der Bayern-Fahrplan, aufgrund der schlechten Datenlage nicht imstande, mir die existierenden Busverbindungen anzuzeigen. Oft stehen Menschen vergeblich an einer Bushaltestelle und warten, weil der Bus, der in der Fahrplan-App angezeigt wird, in Wirklichkeit gar nicht fährt. Sorgen Sie an erster Stelle für vernünftige und gute Fahrplan- und Echtzeitdaten im gesamten ÖPNV. Sorgen Sie dafür, dass die Fahrgastinformationen funktionieren, bevor Sie mit solchen Forderungen wie WLAN im gesamten ÖPNV kommen.
Sie kündigen jetzt eine verstärkte Förderung flexibler Bedienformen wie zum Beispiel Rufbusse an. Sie hätten aber schon in den letzten Jahren die Förderrichtlinien ändern können. Wir brauchen bei den flexiblen Bedienformen endlich eine wirklich verlässliche Dauerförderung, aber die aktualisierte Förderrichtlinie liegt noch nicht vor.
Die CSU-Landtagsfraktion ist eigentlich dafür bekannt und berüchtigt, dass sie gute Forderungen der Opposition erst einmal ablehnt, um sie dann nach einer gewissen Schamfrist auf eigenem Briefkopf einbringen und beschließen zu können. Erst gestern haben Sie unseren ÖPNV-Gesetzentwurf, mit dem wir alle Ihre beabsichtigten Maßnahmen verbindlich gesetzlich festschreiben und fixieren hätten können, abgelehnt. Heute kommen Sie aber mit so einem windigen Antrag. Das zeigt, dass Ihr Verhalten an Dreistigkeit nicht mehr zu überbieten ist.
Bei rund 30 Aufgabenträgern haben wir in Bayern entweder keinen Nahverkehrsplan oder nur Nahverkehrspläne, die seit über fünf Jahren nicht fortgeschrieben worden sind. Das zeigt, wie desolat die Planung eines guten ÖPNV in Bayern läuft. Auf die Frage, was denn ein guter ÖPNV ist, sagt mir die Staatsregierung in ihrer Antwort auf Drucksache 17/16507, dass man bei der Bedienhäufigkeit auf die Richtwerte der Leitlinien zur Nahverkehrsplanung abstellen soll. Auf die Frage, bei wie vielen der Buslinien in Bayern nicht einmal die Grenzwerte eingehalten werden, heißt es, aufgrund der Datenlage sei es
nicht möglich, dies zu beantworten. Ich sage: Entweder wollen Sie es gar nicht wissen, oder es ist gelogen, weil nämlich jede einzelne dieser eigenwirtschaftlichen Linien von der Bezirksregierung mit dem Fahrplan genehmigt werden muss. Wenn man wirklich wissen möchte, wie es um den ÖPNV in Bayern bestellt ist, könnte man darüber eine vernünftige Bestandsaufnahme machen. Offensichtlich ist Ihnen aber der ÖPNV in Bayern und in der Fläche völlig egal.
Frau Aigner, Sie haben Pech gehabt. Sie haben in Bayern ein Verkehrsministerium übernommen, das von Ihren Vorgängern alles andere als scheckheftgepflegt geführt worden ist. Das gilt zumindest dann, wenn man den ÖPNV betrachtet. Seit acht Jahren schreibt dieses Ministerium wie eine Duracell-Batterie an dem Gesamtverkehrsplan herum. Es schreibt und schreibt und schreibt und schreibt, und es schreibt immer noch. Auf die Frage, warum das so lange dauert, kommt dann die Antwort: Das liegt vor allem daran, dass der Verkehrsbereich einem immer schnelleren Wandel unterworfen ist. Vermutlich muss erst einmal das Hohe Haus ein Tempolimit für Veränderungen beschließen, damit Sie in der Lage sind, einen vernünftigen Gesamtverkehrsplan endlich zu Papier zu bringen.
Nein, bei Veränderungen müssen wir das Tempo reduzieren, weil die CSU mit den Veränderungen nicht zurechtkommt. Die CSU ist gewohnt, Stillstand zu verwalten. Laut Artikel 17 des ÖPNV-Gesetzes ist der Schienennahverkehrsplan alle zwei Jahre fortzuschreiben. Der letzte Plan stammt aus dem Jahr 2005. Seit Jahren begeht die CSU-Regierung einen organisierten Rechtsbruch. Mit dem Schienennahverkehr sind Sie seit Jahren mit abgelaufener TÜV-Plakette unterwegs. Schon allein dafür müssten wir die CSU-Regierung endlich aus dem Verkehr ziehen.
Zusammenfassend muss ich sagen, dass die CSU in der Verkehrspolitik ohne Navigationssystem unterwegs ist. Beenden Sie endlich diesen Blindflug! Wir brauchen nicht kurz vor der Landtagswahl so ein Ausweichmanöver wie diesen Mobilitätsplan, sondern wir brauchen endlich einen Gesamtverkehrsplan und einen Schienennahverkehrsplan, um die Verkehrspolitik auf einer vernünftigen planerischen Grundlage fortführen zu können.
Herr Kollege Rotter, Ihre Behauptung, unser Gesetzentwurf sei schlampig erarbeitet, haben Sie gerade selber widerlegt. Sie haben selber zugeben müssen, dass er eine ganze Reihe guter Ansätze enthalten hat. Die Behauptung, das wären 50 Millionen Euro bei der Einführung, konnte die Staatsregierung auf meine Schriftliche Anfrage nicht bestätigen. Die Staatsregierung weiß selber nicht genau, in welchem Bereich zusätzliche Kosten entstehen würden. Wo Kosten entstehen würden, beispielsweise bei der Fortschreibung von Nahverkehrsplänen, existieren bestehende Förderprogramme, mit denen die Fortführung und die Finanzierung von Nahverkehrsplänen gefördert werden. Deshalb wäre es leicht möglich gewesen, diesen Gesetzentwurf zu beschließen. Was jetzt laut angekündigt wor
den ist, hätten wir auf eine vernünftige und solide gesetzliche Grundlage stellen können.
(Vom Redner nicht au- torisiert) Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Forderung nach einer Verdoppelung der Ballungsraumzulage haben die Oppositionsfraktionen im Bayerischen Landtag schon in der letzten Legislaturperiode und Anfang dieser Legislaturperiode erhoben. Die CSU ist dieser Forderung nicht nachgekommen. Erst mit dem Doppelhaushalt 2015/2016 wurde eine Anpassung vorgenommen. Diese Anpassung war jedoch nur prozentual, sodass die Erhöhung der Ballungsraumzulage nur wenige Dutzend Cent ausgemacht hat. Das ist nicht nur ein Tropfen auf den heißen Stein, sondern angesichts der
extrem hohen Lebenshaltungskosten im Ballungsraum München eher ein Hohn gewesen. Ich erkenne an, dass im Jahr 2018 die Ballungsraumzulage erhöht worden ist. Die CSU-Fraktion müsste jedoch auch anerkennen, dass die Mietpreise in den letzten Jahren im Ballungsraum München explodiert sind. Deshalb halten wir GRÜNE die Forderung für gerechtfertigt.
Die Argumente wurden auch im federführenden Ausschuss mehrfach ausgetauscht. Deshalb möchte ich mich an dieser Stelle kurzfassen. Wir werden die Gesetzentwürfe der SPD und der FREIEN WÄHLER unterstützen. Nachdem die CSU der berechtigten Forderung nach einer Verdoppelung der Ballungsraumzulage für die Staatsbediensteten nicht nachkommt, möchte ich zumindest den Beschäftigten in der Landtagsverwaltung ein paar Minuten Lebenszeit schenken, zumal wir mit Plenarsitzungen weit über Mitternacht hinaus oftmals unseren Beschäftigten hier im Hohen Haus Arbeitszeiten zumuten, die jenseits von Gut und Böse sind. Wir werden den Anträgen und Gesetzentwürfen der SPD und der FREIEN WÄHLER zustimmen.
(Vom Redner nicht au- torisiert) Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen, als am 1. Dezember 2016 auf Antrag der SPD eine Aussprache zum Carsharinggesetz des Bundes stattfand, befand es sich in der Verbändeanhörung. Ich habe schon damals im Wirtschaftsausschuss gesagt, dass das Gesetz der Großen Koalition im Bund alles andere als ein großer Wurf ist und dass wir dringend ein eigenes bayerisches Carsharinggesetz brauchen. Der Gesetzentwurf, der heute vorliegt, zeigt, dass ich recht gehabt habe.
Carsharing wächst, und das nicht nur in den großen Städten, sondern auch in kleinen Kommunen auf dem Land. In den letzten Jahren gab es zweistellige Zuwachsraten; viele Zahlen sind schon von meinen Vorrednern genannt worden. Zum 1. Januar dieses Jahres hat die Anzahl der Carsharing-Nutzer bundesweit die Zwei-Millionen-Grenze überschritten. Carsharing wächst, aber nicht wegen, sondern trotz der Verkehrspolitik der CSU im Bund und im Land.
Carsharing ist nämlich kein Ersatz für das eigene Auto, sondern eine Ergänzung mit multifunktionaler Mobilität und funktioniert nur dann gut, wenn der ÖPNV gut ausgebaut wird. Deshalb wird es auch in kleinen Städten und Kommunen nicht reichen, einfach Parkplätze für Carsharing bereitzustellen und zu meinen, dann wird das Angebot sofort angenommen, sondern da muss sich mehr tun.
Es schadet auch nichts, mit einem Carsharinggesetz den Verwaltungsvollzug in Bayern zu vereinheitlichen; dagegen haben wir nichts. Aber Kommunen, die Carsharing wirklich fördern wollten, haben das lange vor dem Bundesgesetz getan und hatten damit Erfolg. Ich nenne als Beispiel die Stadt Bremen und für Bayern die Stadt Nürnberg.
Als einer von wenigen Abgeordneten im Bayerischen Landtag bin ich seit Jahren Carsharing-Kunde. Oder gibt es noch andere, die Carsharing-Kunde sind? – Ich glaube, das sind noch unser Fraktionsvorsitzender, Jürgen Mistol und Herr von Brunn von der SPD. Ah, Herr Huber auch. Das ist ja wunderbar.
Aus Sicht des Kunden ist es relativ egal, wo die Autos stehen, ob wie bisher auf privaten Parkplätzen, in Hinterhöfen oder zukünftig im öffentlichen Raum. Als Kunde habe ich nämlich ganz andere Probleme. Ich habe beispielsweise das Problem, dass die verschiedenen Anbieter immer noch keine einheitliche Buchungsplattform haben. Somit entstehen Insellösungen, die teilweise nicht zu nutzen sind. Ich habe Bedenken, wenn die Verträge auf acht Jahre geschlossen werden. Wenn ein Unternehmen Carsharing-Kunden wirbt, nach acht Jahren der Vertrag ausläuft und das Unternehmen vom Markt verdrängt wird, sollten die Kunden dann zu einem anderen Anbieter wechseln oder kann man sich auf eine einheitliche Buchungsplattform einigen? – Als Negativbeispiel für Bayern verweise ich auf das, was der Landkreis Bamberg aufgebaut hat und Carsharing nennt. Ich muss heute noch per Telefon und während der Geschäftszeiten der Kommune das Auto reservieren. Ich muss dann meinen Schlüssel abholen und handschriftlich ein Fahrtenbuch führen. Zum Schluss muss ich noch den Schlüssel abgeben. Wer so etwas auflegt, der zeigt, dass er von Carsharing keine Ahnung hat. Noch dazu ist das System im Landkreis Bamberg nicht mit dem Angebot des stationsgebundenen CarsharingVereins "meiaudo" in der Stadt Bamberg kompatibel. Dies zeigt, dass wir für das Carsharing noch sehr stark werben müssen. Das muss auch ordentlich geschehen.
Bereits im Jahr 2012 unterzeichneten der Geschäftsführer des Bundesverbands Carsharing, der damalige Bayerische Ministerpräsident und der Umweltminister eine gemeinsame Erklärung zur Zusammenarbeit. Herr Zellmeier, es ist schön, dass Sie allgemeine Ausführungen zur Verkehrspolitik gemacht haben, aber selbst da fehlte Ihnen der Antrieb. Ich frage Sie: Was hat die CSU in den letzten sechs Jahren für die Förderung von Carsharing gemacht? – "Nichts" wäre
übertrieben. Aber "fast gar nichts" ist auch nicht viel besser.
Auf meine Anfrage auf Drucksache 17/4519 hin musste die CSU-Regierung zugeben, dass nur das Staatliche Bauamt Ansbach und in wenigen Ausnahmefällen das Landwirtschaftsministerium Carsharing nutzen. In unserem Antrag "Carsharing in Bayern vorantreiben" haben wir die CSU-Regierung aufgefordert, mit Carsharing-Unternehmen zu kooperieren, anstelle von Dienstwägen verstärkt Carsharing-Angebote zu nutzen, den Unternehmen an staatlichen Einrichtungen nach Möglichkeit Parkplätze zur Verfügung zu stellen und mit einer gezielten Öffentlichkeitsarbeit zu werben. Aber die CSU hat diesen Antrag abgelehnt.
Egal, ob Free-Float der Automobilkonzerne oder kleiner Carsharing-Verein, mit oder ohne Carsharinggesetz – am Ende müssen sich diese Unternehmen wirtschaftlich tragen und Geld verdienen. Wer Carsharing fördern möchte, der sollte es am besten nutzen. Dies gilt auch für die öffentliche Hand, die mit gutem Beispiel vorangehen soll. Ich freue mich auf die weitere Aussprache in den Ausschüssen.
Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Es ist doch unstrittig, dass betriebliche Mitbestimmung in Form von Arbeitnehmerinnen- und Arbeitnehmervertretungen eindeutig positive Effekte auf die Produktivität von Unternehmen, auf die Mitarbeiterzufriedenheit, auf die Personalfluktuation, auf die Innovationskraft, auf die Vereinbarkeit von Familie und Beruf und sogar auf die Profitabilität von Unternehmen hat. Das wurde in zahlreichen Studien nachgewiesen.
Selbstverständlich ist es nicht die Aufgabe öffentlicher Verwaltungen, Profite zu erwirtschaften. Aber alle anderen positiven Effekte von echter Mitbestimmung gelten auch für den öffentlichen Dienst. –
Liebe Kolleginnen und Kollegen, beim vorhergehenden Tagesordnungspunkt, bei der Aussprache zur Regierungserklärung, haben wir unsere unterschiedlichen und teilweise konträren Positionen und Auffassungen deutlich herausgearbeitet. In der Grundeinschätzung des öffentlichen Dienstes sind wir jedoch parteiübergreifend einig: Für einen funktionierenden Staat, den wir alle wollen und für den wir alle in das Parlament gewählt worden sind, brauchen wir eine effektive und gut aufgestellte Verwaltung. Bei den Vorrednern herrscht auch Einigkeit darüber, dass wir angesichts der Herausforderungen der Zukunft aufpassen müssen, dass der öffentliche Dienst weiterhin als attraktiver Arbeitgeber geschätzt wird. Es ist eine große Herausforderung, für den öffentlichen Dienst gut ausgebildete und qualifizierte Fachkräfte zu gewinnen.
Im Hinblick auf die Besoldung der bayerischen Beamtinnen und Beamten und die Übernahme der Tarifabschlüsse gab es in den letzten Jahren in Bayern wirklich nichts zu bemängeln. Das neue Dienstrecht wurde 2016 von der Deutschen Gesellschaft für Gesetzgebung mit dem Preis für gute Gesetzgebung geehrt. Aber wie schaut es mit der Mitbestimmung aus? – Da teile ich vollumfänglich die Einschätzung des Kollegen Schuster: Hier herrscht eindeutig Verbesserungsbedarf.
Das Bayerische Personalvertretungsgesetz ist in seinem Kern mittlerweile 59 Jahre alt. Seit dem Inkrafttreten 1959 gab es zwar zahlreiche, aber meistens nur kleine und unbedeutende Veränderungen. Erst gestern ging es – es ist vom Kollegen Fackler erwähnt worden – im Ausschuss für Fragen des öffentlichen Dienstes in der Aussprache über den Gesetzentwurf der Staatsregierung zur Änderung personalrechtlicher und weiterer dienstlicher Vorschriften auch um eine Anpassung des Personalvertretungsrechts. Ich will keinen Hehl daraus machen: Auch meine Fraktion, auch wir GRÜNE, haben diese Änderung mitgetragen, weil es im Wesentlichen nur redaktionelle Änderungen waren. Es gab zwar bei dem einen Punkt die Anpassung – Kollege Fackler hat es erwähnt –, dass das Höchstalter bei der Wahl von Jugend- und Auszubildendenvertretungen abgeschafft worden ist, aber bei der Stärkung der Mitbestimmung, also der Mitwirkungsmöglichkeiten der Personalvertretung, gibt es absolute Fehlanzeige. Vonseiten der CSU-Regierung sind hier keinerlei Verbesserungen bei dem Thema Schulungen der Personalräte und bei den Freistellungsregelungen vorgenommen worden.
Was Mitbestimmungsrechte anbelangt, hinkt der öffentliche Dienst in Bayern der freien Wirtschaft eindeutig hinterher. Da kann sich der Freistaat Bayern echt eine Scheibe vom Betriebsverfassungsgesetz abschneiden. Insofern zeigt der Gesetzentwurf der SPD den notwendigen Reformbedarf auf. Ich freue mich von daher schon auf die weitere Aussprache im federführenden Ausschuss.
Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Um Mobilität zu ermöglichen und die ökologischen und gesundheitlichen Schäden des dafür notwendigen Verkehrs so gering wie möglich zu halten, müssen wir den Menschen eine umweltfreundliche Alternative zum eigenen Auto bieten. Sprich, wir müssen das Angebot von Bus und Bahn in Bayern deutlich ausbauen.
Heute geht es jedoch nicht um die ohne jeden Zweifel dringend notwendigen Investitionen in Schieneninfrastrukturprojekte in den Ballungsräumen München, Nürnberg, Regensburg, Augsburg oder Würzburg. Da die CSU-Regierung in Bayern beim Thema ÖPNV ohne jeglichen Fahrplan fährt, haben wir noch jede Menge andere politische Baustellen zu bewältigen.
Wir müssen den ÖPNV in Bayern deutlich besser organisieren. Die Tatsache, dass die Aufstellung von Nahverkehrsplänen in Bayern eine freiwillige Aufgabe der Aufgabenträger – in der Regel der Landkreise und kreisfreien Städte – ist, verdeutlicht den Handlungsbedarf. In Bayern haben lediglich 37 von 71 Landkreisen einen Nahverkehrsplan, der jünger als fünf Jahre ist. Einige der Landkreise haben in den letzten 20 Jahren seit der Einführung des ÖPNV-Gesetzes überhaupt keinen solchen Plan aufgestellt. Gleichwohl gäbe es aber Richtlinien, um einen guten Nahverkehrsplan aufzustellen. Es gibt Richtwerte und Grenzwerte für die Nahverkehrsplanung in Bayern.
In einer Antwort auf meine Schriftliche Anfrage stellt die Staatsregierung deutlich klar, was ein guter ÖPNV ist: Für ein attraktives Angebot im ÖPNV sollte daher auf die Richtwerte und nicht auf die Grenzwerte abgestellt werden. Doch auf die Frage, in wie vielen gültigen Nahverkehrsplänen die in den Leitlinien festgehaltenen Grenzwerte unterschritten werden und damit das Mindestangebot nicht eingehalten wird, antwortet die Staatsregierung: Es liegen keine statistischen Erfassungen über die 2.700 Linien des ÖPNV im Freistaat Bayern vor. Diese Antwort dokumentiert doch im Wesentlichen die Gleichgültigkeit der CSU-Regierung gegenüber dem ÖPNV.
Wirklich jede einzelne Linie dieser 2.700 Buslinien – jede einzelne – muss mit einem entsprechenden Fahrplan bei der Bezirksregierung genehmigt werden. Die Daten über die Fahrpläne der Buslinien liegen vor. Wenn man sich einen Überblick über den Zustand des ÖPNV verschaffen möchte, um zu schauen, wo wirklicher Ausbaubedarf besteht, kann man das machen. Die Daten wären vorhanden. Bisher fehlt jedoch der politische Wille.
In vielen Teilen Bayerns besteht der ÖPNV nur aus dem Schulbusverkehr. In einem Ort, in dem es heute schon keinen Bäcker, keinen Metzger und keinen Arzt gibt, in dem der Bus am Tag nur dreimal vorbeifährt und in den Abendstunden, am Wochenende sowie in den Ferien nichts fährt, fehlt es an ausreichender Lebensqualität, um das Leben auf dem Land lebenswert zu machen.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, Mobilität ist die Grundvoraussetzung für gesellschaftliche und soziale Teilhabe. Ältere Menschen, Menschen mit Beeinträchtigungen, sozial Schwache, die sich kein Auto leisten können, oder Jugendliche, die noch keinen Führer
schein haben, haben Mobilitätsbedürfnisse. Sie sind auf einen funktionierenden ÖPNV dringend angewiesen.
Deswegen hat auch die Enquete-Kommission "Gleichwertige Lebensverhältnisse in ganz Bayern" in ihrem Abschlussbericht den dringenden Ausbau- und Verbesserungsbedarf beim ÖPNV deutlich herausgestellt und unterstrichen. Für den ländlichen Raum brauchen wir zweifellos neue, kostengünstige, flexible und bedarfsorientierte Bedienformen. Dazu zählen beispielsweise der Rufbus, das Anrufsammeltaxi sowie Mischformen aus flexiblen Bedienformen und festen Angeboten. Diese werden in Bayern projektbezogen gefördert. Aber was passiert, wenn die fünfjährige Förderphase ausläuft? Sollen die Kommunen den Unterhalt alleine finanzieren? Sollen die Kommunen Angebote, die sie mühevoll aufgebaut haben und über die sich die Menschen freuen, weil sie endlich ein Mobilitätsangebot haben, wieder einstampfen? – Nein. Wir sagen: Solche flexiblen Bedienformen müssen als fester Bestandteil des ÖPNV anerkannt und dauerhaft und zuverlässig gefördert werden.
Bayerns ÖPNV-Landschaft ist von einer Kleinstaaterei geprägt – schlimmer als vor Napoleons Zeiten. Bayern ist unterversorgt mit leistungsfähigen Verkehrsverbünden. Das zeigt der Vergleich mit anderen Bundesländern und noch mehr mit den benachbarten Ländern Österreich und Schweiz. Zu diesem Befund kommt sogar der Bayerische Bauindustrieverband. Dadurch existiert ein regelrechter Tarif-Wirrwarr. Stellen Sie sich einmal vor: Wenn meine Frau mit unserem sechsjährigen Kind mit dem Regionalexpress von Nürnberg Richtung Regensburg fährt, aber in Neumarkt aussteigt, braucht der Kleine einen Fahrschein. Wenn aber der Große mit elf Jahren mitfährt und sie mit dem gleichen Zug mit zwei Kindern nach Regensburg weiterfährt, fahren beide Kinder kostenlos. Das braucht man nicht zu verstehen.
Das kann man normal sterblichen Menschen auch nicht erklären. Das regelrechte Ticket-Wirrwarr geht weiter: Bayern-Ticket, Bayern-Böhmen-Ticket, EgroNet-Ticket, Franken-Hopper-Ticket, Franken-Karte-9, Freizeit-Karte-9 Werdenfels, Freizeit-Karte-9 München-Nürnberg, Gästekarte Ostallgäu, Garmischer Ski-Ticket, Garmischer Sommer-Ticket, Hopper-Ticket Bayern, Hopper-Ticket Werdenfels, Kurkarte Chiemgau, Oberallgäu-Ticket, Oberpfalz-Ticket, Prag Spezial, Kombi-Ticket Schnee-Express-Allgäu, Studi-SparTicket, 3-Monate-Aktiv +65, Südostbayern-Ticket und
Traun-Alz-Ticket – nur um ein paar wenige zu benennen.
Ich habe mehr als die Hälfte ausgelassen, wobei ich mir nicht ganz sicher bin. Ich hoffe, dass es wenigstens einen Beamten in Bayern gibt, der einen Überblick über das Ticket-Wirrwarr in Bayern hat.
Frau Ministerin, wenn es diesen Beamten gibt, hoffe ich, dass dieser bei der Umressortierung nicht versehentlich im Innenministerium sitzen bleibt.
Ich mache Ihnen einen Verbesserungsvorschlag. Um das Angebot abzurunden und das Ticket-Wirrwarr zu komplettieren, fehlt meiner Meinung nach noch ein Angebot, nämlich das "Pfiat-mi-Gott-und-hearts-miaendlich-auf-Ticket".
Wir wollen, dass die Menschen mit einer Fahrkarte einfach und besser unterwegs sind. Sorgen Sie endlich dafür, dass wir flächendeckende Tarifverbünde haben!
Schaffen Sie die Grundlage für einen bayernweit einheitlichen Landestarif. Sorgen Sie endlich dafür, dass ich in Bayern – egal, wo ich losfahre und wo ich hinwill – mit einer Fahrkarte von Haustüre zu Haustüre komme und ich schon vor der Fahrt weiß, was mich der ganze Spaß kostet.
Ich bin der festen Überzeugung, dass die Digitalisierung schon jetzt super Möglichkeiten bietet, den ÖPNV deutlich zu verbessern. Wir haben jedoch keine vernünftige Datengrundlage. Der Freistaat Bayern sorgt nicht dafür, dass die Fahrgäste die Fahrplandaten, geschweige denn die Echtzeitdaten bekommen. Auf diese Weise fahren bei uns in den elektronischen Auskunftsmedien lustig munter virtuelle Busse durch das ganze Land. Was heißt das? – Wenn ich auf meine Fahrplan-App schaue, fährt ein Bus. Wenn ich an der Haltestelle stehe, stelle ich fest, dass der Bus nicht kommt. Hinterher muss ich feststellen, dass es ein virtueller Bus war, der zwar laut Fahrplan fährt, aber draußen im Land nicht existiert.
Die Fahrplan-App verfügt einfach nicht über die Fahrplandaten.
Wir leisten uns mit dem Bayern-Fahrplan ein eigenes Auskunftssystem und stecken dort viel Geld hinein. Trotzdem kommt es vor, dass diese App nicht die einfache Direktverbindung anbietet, sondern stattdessen lustige Rundreisen durch das ganze Land vorschlägt, auf denen man mehrmals, teilweise mit dem ICE, umsteigen muss. Das dauert viermal so lange, wie es nötig wäre. Warum? – Weil die Fahrplandaten nicht vorhanden sind. Sorgen Sie dafür, dass der Freistaat Bayern den ÖPNV nach dem Grundsatz organisiert: Öffentliche Fördergelder für öffentlichen Verkehr nur für öffentliche Fahrplandaten.
Wir wollen, dass die Menschen unabhängig vom eigenen Auto eine Mobilitätsgarantie bekommen – in ganz Bayern, in Stadt und Land. Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf schaffen wir die Grundlage für einen menschenorientierten ÖPNV, der alle Möglichkeiten der Digitalisierung nutzt. Damit gewährleisten wir ein attraktives Nahverkehrsangebot in ganz Bayern. Ich freue mich auf die weitere fachliche Debatte im Ausschuss.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir wollen
saubere Luft und lebenswerte Städte. Aber nicht alle Verkehrsprobleme sind unter der Motorhaube zu lösen. Um den Menschen Mobilität zu ermöglichen und um den Verkehr so umweltschonend und menschengerecht wie möglich zu gestalten, setzen wir GRÜNEN uns schon seit Jahrzehnten dafür ein, die umweltfreundlichen Alternativen, nämlich Fahrrad, Bus und Bahn, stärker zu fördern.
Der Kollege Kirchner hat das Maßnahmenpaket der CSU-Regierung vom Sommer 2017 angesprochen. Ich stelle fest: Bisher ist nichts passiert. Bisher greifen die Maßnahmen nicht. Bisher werden die Grenzwerte in unseren Städten immer noch überschritten; bisher wird von der CSU-Regierung geltendes europäisches Recht gebrochen.
Das ist festzustellen.
Hätte die CSU-Regierung schon früher damit begonnen, unsere Forderungen aufzugreifen und umzusetzen, wäre uns so manche Plenardebatte um saubere Luft, Luftreinhaltung und Fahrverbote erspart geblieben.
Aber nein. Aus ideologischen Gründen hat man an der heiligen Kuh bzw. am heiligen Blech festgehalten und hat lieber das Märchen vom vermeintlich sauberen und umweltfreundlichen SUV geglaubt. Obwohl es schon seit vielen Jahren eindeutige Indizien dafür gibt, dass die reellen Emissionen von Euro 5 und Euro 6 nichts, aber auch gar nichts mit den zulässigen Grenzwerten, die auf dem Prüfstand gemessen wurden, zu tun haben, hat man die Automobilindustrie bei ihren Tricksereien weiter gewähren lassen. Der Kollege von Brunn hat es angesprochen: Nicht nur der CSU-Bundesverkehrsminister Dobrindt, sondern schon sein Vorgänger, ebenfalls CSU, haben uns mit ihrer Untätigkeit dieses Schlamassel eingebrockt.
Ich darf daran erinnern, wenn es auch noch nicht so lange her ist, aber ich möchte es noch einmal ins Bewusstsein rufen: In seinem Urteil vom 27. Februar 2018 hat das Bundesverwaltungsgericht unmissverständlich klargestellt, dass die gesetzlich vorgegebenen Grenzwerte für Stickoxide einzuhalten sind und dass die betroffenen Städte dafür in den
Luftreinhalteplänen wirksame Maßnahmen vorsehen müssen, um dauerhaft für saubere Luft zu sorgen.
Die Automobilindustrie hat zwar lange behauptet, dass die Hardware-Nachrüstung nicht möglich ist. Sie hat im Sommer letzten Jahres Software-Updates angekündigt. Aber ich stelle fest: Diese Software-Updates sind bis heute noch nicht verfügbar. Das reicht nicht aus, um den Schutz der Gesundheit und saubere Luft in unseren Städten zu gewährleisten.
Die ADAC-Studie, die vom Verkehrsministerium Baden-Württemberg mit gefördert worden ist, ist schon mehrmals angesprochen worden. In ihr wurde deutlich festgestellt, dass sich mit einer HardwareNachrüstung erhebliche Einsparziele bei Stickoxiden realisieren lassen und dass das die mit Abstand effektivste Maßnahme ist, um die Grenzwerte schnellstmöglich einzuhalten und um Fahrverbote zu vermeiden. Deswegen muss die Automobilindustrie für ihr Fehlverhalten geradestehen und ihrer gesellschaftlichen Verantwortung nachkommen.
Der Verbraucher hat nämlich ein Anrecht darauf, dass die Automobilindustrie für ihre Produkte haftet. Deswegen muss die Politik die Automobilindustrie in die Pflicht nehmen. Die Kosten für die Hardware-Nachrüstung müssen eben vom Verursacher, nämlich von der Automobilindustrie, getragen werden.
Wir werden also beiden Dringlichkeitsanträgen zustimmen.
Kollege Kirchner, Sie sollten einfach einmal zur Kenntnis nehmen, dass die höchsten Gerichte in unserem Land festgestellt haben, dass es ein Recht auf Unversehrtheit der Gesundheit gibt, nicht aber ein Recht auf Luftverschmutzung.
Seit Jahren – seit Jahren! – wird in diesem Land europäisches Recht gebrochen, und Grenzwerte werden immer noch überschritten.
Insofern sind die Maßnahmen, die von Ihnen angekündigt worden sind, auch die angekündigten Software-Updates, völlig unzureichend, um jetzt und hier für saubere Luft und für die Einhaltung von europäischem Recht in unserem Land zu sorgen.
Das, was Audi bei dem Parlamentarischen Abend hier im Bayerischen Landtag abgeliefert hat, war erbärmlich. Sie haben gesagt: Ja mei, wir haben zwar Software-Updates angekündigt, aber die müssen erst entwickelt werden; wir wissen noch nicht, wann das fertig ist. – Das reicht nicht aus, um europäisches Recht in diesem Land hier umzusetzen!
Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Anders als bestimmte Varianten der Vogelgrippe ist die Afrikanische Schweinepest für den Menschen vollkommen unbedenklich. Bei Schweinen, sowohl bei Hausschweinen wie auch bei Wildschweinen, verläuft sie nahezu zu 100 % tödlich. Das heißt: Im Fall des Ausbruchs – dagegen müssen wir uns wappnen; es ist davon auszugehen, dass die Afrikanische Schweinepest auch bei uns in Bayern demnächst irgendwann auftritt – sind unsere Schweinemastbetriebe – konventionelle Betriebe genauso wie Biobetriebe – existenziell gefährdet. Wir brauchen also entsprechende Schutzmaßnahmen.
Meine Vorredner haben es schon ausgeführt: Es ist davon auszugehen, dass die Schweinepest trotz aller Schutzanstrengungen nicht aufzuhalten ist. Sie wird vor allem vom Menschen über infiziertes Schweinefleisch oder auch infizierte Rohwurst, die über weite Strecken transportiert wird, übertragen und tritt dann auch bei uns auf.
Wir haben aber über die Jagd die Möglichkeit, den Infektionsdruck zu reduzieren. Wenn wir jetzt die Schwarzwildbestände reduzieren, reduzieren wir das Virenreservoir. Damit können wir einer weiteren Ausbreitung im eigenen Land entgegenwirken. Wir hatten schon Jahre vor der Diskussion über die Afrikanische Schweinepest hier in Bayern massiv steigende Schwarzwildpopulationen mit entsprechend zunehmenden Schäden in der Landwirtschaft zu verzeichnen. Von daher wäre unabhängig von der Afrikanischen Schweinepest endlich ein beherztes Vorgehen zur Reduktion der Schwarzwildbestände sinnvoll und notwendig.
Ich befürchte aber, dass die momentan in Bayern eingeführte Abschussprämie nicht ausreicht, um hier zu der entsprechend notwendigen Erhöhung der Abschüsse zu kommen. Die Schwierigkeiten der Auszahlungsmodalitäten hat der Kollege Arnold schon aufgeführt. Hinzu kommt, dass das Wildbret unter Umständen in Verruf kommt, wenn die Debatte um die Afrikanische Schweinepest so weitergeht. Das passiert in Teilen schon, wie man sieht. Damit lässt sich das Wildbret kaum mehr verkaufen. Dann ist diese Abschussprämie überhaupt kein Anreiz mehr. So gesehen, braucht’s ein ganzes Bündel an Maßnahmen.
Normalerweise wird eine jagdpolitische Diskussion sehr emotional geführt; in Anbetracht der Ernsthaftigkeit der Situation wäre das hier nicht angezeigt. Da bin ich schon dankbar und sehr froh darüber, dass die Debatte hier bisher sehr sachlich verlaufen ist; denn spätestens dann, wenn das Virus hier in Bayern auf
tritt, werden die Mechanismen des Seuchenschutzes greifen müssen. Dann helfen auch traditionsverhaftete jagdverbandliche Ideologien nicht mehr. Mit einer einzelnen Maßnahme werden wir die Schwarzwildbestände nicht reduzieren können; dazu braucht es ein ganzes Bündel von Maßnahmen. Von daher wäre es hoch an der Zeit, dass der Präsident des Bayerischen Jagdverbands, der Herr Vocke, seine ablehnende Haltung gegenüber der Verwendung von Nachtzielgeräten aufgibt.
Ich glaube, es bräuchte aber über die beiden vorliegenden Anträge hinaus noch weitere Maßnahmen. Beispielsweise wäre nach unserer Überzeugung eine gesetzliche Regelung zur Duldung von überjagenden Hunden notwendig, um die Umsetzung bei Drückjagden zu erleichtern. Hier erwarte ich von der neuen Landwirtschaftsministerin, dass man solche jagdverbandlichen und jagdpolitischen Diskussionen mit kühlem Kopf und entschieden voranbringt und zu entsprechenden Maßnahmen kommt.
In den Neunzigerjahren habe ich während meiner Berufsausbildung im Forstamt Zwiesel, damals noch bei der Bayerischen Staatsforstverwaltung, einen Saufang errichtet, der jahrelang in Betrieb war. Jetzt liegt er im Nationalpark. Ich verstehe die Aufregung darüber nicht, wie sie teilweise von der CSU bei der Nationalparkdiskussion sehr emotional an den Tag gelegt worden ist. Ich halte einen Saufang, wenn er vernünftig umgesetzt wird, für eine durchaus tierschutzgerechte und effektive Maßnahme und erwarte von den Bayerischen Staatsforsten, dass Saufänge nicht nur in der Grenzregion betrieben werden, wo wir ohnehin eine sehr geringe Schwarzwildpopulation haben, sondern dass sie in den Staatsforsten auch dort errichtet werden, wo wir hohe Schwarzwildpopulationen haben.
Zu den Kirrkonzepten hat Niels Hahn schon vor Jahren festgestellt, dass die Kirrung zum Anlocken von Schwarzwild im Wesentlichen richtigen Schweinemast- und -fütterungsanlagen gleichkommt.
In den Staatswäldern haben wir flächendeckende Kirrkonzepte; hier bräuchten wir entsprechende Vorgaben auch für die Privatjagden.
Um dem Ausbruch der Afrikanischen Schweinepest vorzubeugen, braucht es ein ganzes Bündel von Maßnahmen. Wir brauchen eine sachliche Diskussion. Deswegen werden wir beiden Anträgen zustimmen.
Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Seit vielen Jahren gehen die Mietpreise in München durch die Decke. Darunter leiden vor allem Menschen mit gerin
gem Einkommen. Auch Staatsbedienstete in den unteren Besoldungsgruppen können sich das Wohnen und Leben in München kaum mehr leisten.
Anders als Beschäftigte in der freien Wirtschaft kann es sich ein Beamter eben nicht aussuchen, ob er seinen Dienst in München tun will oder nicht. Anders als Beschäftigte in der freien Wirtschaft können Staatsbedienstete auch keine übertarifliche Entlohnung fordern, wenn sie in München arbeiten müssen. Deswegen ist die Ballungsraumzulage eine zwar freiwillige, aber dringend notwendige Maßnahme, um zum einen soziale Härten auszugleichen und zum anderen den öffentlichen Dienst auch im Ballungsraum München attraktiv zu halten.
Natürlich ist es sinnvoll und richtig, dass wir zusätzliche Wohnungen für Staatsbedienstete schaffen. Die angekündigten 1.000 zusätzlichen Wohnungen reichen aber bei 80.000 Beschäftigten im Ballungsraum München und momentan vorhandenen 10.000 Wohnungen bei Weitem nicht aus, um das Ungleichgewicht aufzulösen.
Es sind ja nicht nur die Mieten, die im Ballungsraum München deutlich höher sind. Auch alle anderen Lebenshaltungskosten, angefangen bei den Frühstücksbrötchen bis hin zum Feierabendbier, sind in München deutlich höher.
Wir GRÜNEN wollen den öffentlichen Dienst deutlich unterstützen, weil wir der Überzeugung sind, dass man für einen starken Staat unabhängige Beamte braucht, die deswegen wirklich gut alimentiert werden müssen. Deshalb hatten wir GRÜNEN schon in der vergangenen Legislaturperiode, wie auch die anderen Oppositionsfraktionen, gefordert, die Ballungsraumzulage, die seit 1998 nicht mehr erhöht worden ist, deutlich anzuheben.
Herr Kollege Schuster hat darauf hingewiesen, dass wir als Opposition auch am Anfang dieser Legislaturperiode eine Verdoppelung der Ballungsraumzulage gefordert haben. Doch auf diesem Ohr war die CSUFraktion jahrelang taub. Erst mit der Bezügeanpassung im Jahr 2015 hat die CSU-Regierung stolz verkündet, dass jetzt die Ballungsraumzulage dynamisiert wird. Minister Söder sprach in diesem Zusammenhang von einem ordentlichen und guten Signal, und der Kollege Max Gibis äußerte sogar die Hoffnung, dass durch diese Dynamisierung, also eine Anpassung, eine Erhöhung um 1,58 Euro pro Monat, die sich immer wiederholenden Anträge zur Erhöhung der Ballungsraumzulage überflüssig würden. Aber es war schon damals klar, dass dieser fromme Wunsch nicht in Erfüllung gehen kann und nicht in Erfüllung
gehen wird, weil es völlig abwegig war zu glauben, dass mit dieser mickrigen Erhöhung um 1,58 Euro die deutlich höheren Lebenshaltungskosten und die Mietpreissteigerung im Ballungsraum auch nur annähernd abgefedert werden könnten. Es war abwegig zu glauben, dass eine solche mickrige Dynamisierung dazu führt, dass junge Staatsbedienstete, die vielleicht eine Familie gründen wollen, sich im Ballungsraum ein ordentliches und anständiges Leben leisten können.
Auch die vom Ministerrat beschlossene Erhöhung der Ballungsraumzulage jetzt im Nachtragshaushalt führt leider dazu, dass nicht alle Beamtinnen und Beamten mit geringem Einkommen von dieser Erhöhung profitieren. Daher war es richtig und wichtig, dass hier die Debatte um die Ballungsraumzulage weitergeführt wird. Deswegen danke ich den Fraktionen der SPD und der FREIEN WÄHLER für ihre vorliegenden Gesetzentwürfe und freue mich auf die weitere Debatte im federführenden Ausschuss.
Sehr geehrter Kollege Ritt! Sie haben von den NOx-Messwerten am Frankenschnellweg gesprochen. Das zeigt mir, dass Sie von der Situation in Nürnberg keine Ahnung haben. Am Frankenschnellweg haben wir keine Luftmessstation. Ich lade Sie aber gerne nach Nürnberg ein. Dann kann ich Ihnen die Situation in meiner Heimatstadt zeigen. Fakt ist nämlich, dass wir in vielen Bereichen in Nürnberg Probleme mit Grenzwertüberschreitungen haben, nicht nur an der Messstation. Nachdem Sie sich mit der Situation in Nürnberg offensichtlich nicht auskennen, frage ich Sie, ob Ihnen die Verkehrsprognose für den Ausbau des Frankenschnellwegs bekannt ist; denn wenn sie Ihnen bekannt wäre, wüssten Sie genau, dass beim Ausbau des Frankenschnellwegs zusätzlicher Autoverkehr in die Innenstadt gezogen wird, dass Fahrgäste aus der U-Bahn und aus
der S-Bahn gelockt werden, dass der öffentliche Verkehr also durch einen Ausbau des Frankenschnellwegs geschwächt würde. Das wäre genau das Gegenteil dessen, was wir brauchen. Deswegen ist der Ausbau des Frankenschnellwegs keine geeignete Maßnahme zur Luftreinhaltung.
Er sorgt für mehr Verkehr und für eine Verlagerung der Grenzwertüberschreitungen, beseitigt die Grenzwertüberschreitungen aber nicht. Demgegenüber brauchen wir dringend sofort greifbare Maßnahmen. Mit den 500 Millionen Euro, die die Maßnahme Frankenschnellweg kosten würde, könnte man das gesamte Radschnellwegenetz in der Metropolregion Nürnberg aus staatlichen Mitteln in Höhe von 150 Millionen Euro finanzieren. Dann wären noch 350 Millionen Euro für den Ausbau des Straßenbahnnetzes vorhanden. Genau das bräuchten wir. Geben Sie Ihren Widerstand gegen den Ausbau des öffentlichen Verkehrs auf! Sorgen Sie endlich für Recht und Ordnung in diesem Land und für ein Recht auf saubere Luft und gesunde Umwelt in unseren Städten, sonst bekommen Sie die grüne Welle bei der nächsten Landtagswahl.
Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Jährlich drängen 14 Millionen Fahrzeuge über den Brenner; rund zwei Millionen davon sind Lastwagen. Abgase verpesten die Luft, Lärm bringt die Menschen um den Schlaf. Die Belastungen haben längst ein unerträgliches Ausmaß erreicht. Deswegen muss etwas geschehen.
Die Lösung kann aber nicht darin bestehen, dass wir einfach nur die Autobahnen – wie die A 8 – weiter ausbauen; denn dadurch würde eine noch größere Verkehrslawine losgetreten. Zum Schutz von Umwelt, Mensch und Heimat müssen wir den alpenquerenden Lkw-Verkehr deutlich reduzieren.
Wohlfeile Worte von den verantwortlichen CSU-Verkehrsministern in Bund und Land haben wir diesbezüglich lange genug und oft genug gehört. Doch Lippenbekenntnisse in Sonntagsreden oder bei Gipfeltreffen reichen hier nicht mehr aus.
Die Staus in Tirol zu vermeiden, aber damit durch die Lkw-Dosierung Staus in Bayern zu verursachen, ist natürlich nicht der Weisheit letzter Schluss. Aber: Seit Jahrzehnten blockiert die CSU-Regierung in Bayern eine sinnvolle Verlagerung des Lkw-Güterverkehrs von der Straße auf die Schiene. Deswegen braucht man sich jetzt nicht zu wundern oder zu beschweren, wenn die Tiroler zum Schutz ihrer Bevölkerung zu Notmaßnahmen wie der Blockabfertigung greifen.
Zur Lösung des Problems brauchen wir aber Instrumente, die den Lkw-Transitverkehr deutlich reduzieren. Um es mit anderen Worten zu sagen: Wir brauchen dringend eine Höchstgrenze für den alpenquerenden Lkw-Verkehr.
Auf der Brenner-Zulaufstrecke ließe sich schon heute der Schienengüterverkehr verdoppeln. Dennoch nimmt der Lkw-Verkehr stetig zu, während die Frachtzahlen auf der Bahnstrecke stagnieren.
Natürlich wäre es wünschenswert – wie jüngst angekündigt –, den Containerbahnhof in München-Riem als Umschlagplatz voranzubringen. Aber die Güter, die über die Alpen transportiert werden sollen, müssten eigentlich schon in Regensburg, Nürnberg, Frankfurt, Bremen oder Rotterdam auf die Schiene, nicht erst in München. Zudem müssen wir uns ernsthaft die Frage stellen: Sollen wir denn noch mehr Lkw- und Schienengüterverkehr in den ohnehin überlasteten Knoten München hineinziehen?
Ich sage: Nach dem Bahnchaos in Rastatt müssen wir aufhören, nur in einzelnen Linien, in einzelnen Magistralen zu denken. Wir müssen das gesamte Schienennetz deutlich stärken.
Wir haben zahlreiche Probleme, die wir angehen müssen. Um nur ein paar Beispiele zu nennen: die Engpassbeseitigung auf der Strecke Würzburg – Nürnberg – Regensburg, die Elektrifizierung der Strecken Hof – Regensburg und Landshut – Mühldorf, der Ausbau der Strecke München – Mühldorf – Freilassing.
Natürlich wäre es wünschenswert, die Rollende Landstraße in Bayern endlich wieder aufzunehmen. Aber ich gehe davon aus, dass dies in einzelnen Relationen nicht wirtschaftlich ist. Wenn man die Zugmaschine mit dem Sattelauflieger auf den Zug verlädt, fährt die Zugmaschine als totes Kapital auf dem Zug mit. Daher müssen wir andere Instrumente des kombinierten Verkehrs, zum Beispiel den CargoBeamer, bei der Ertüchtigung der Schiene mitdenken.
Es ist höchste Eisenbahn – im Koalitionsvertrag wird dieses Vorhaben angekündigt –, dass die Trassenpreise für den Schienenverkehr gesenkt werden.
Aber ich muss an dieser Stelle daran erinnern: Es war Ihr Parteikollege, der als damals zuständiger Bundesverkehrsminister dafür gesorgt hat, dass die Trassenpreise für den Schienenverkehr steigen. Insofern hätten Sie schon vor Jahren tätig werden können, und Sie hätten nicht heute erst etwas ankündigen müssen.
Die Schweiz macht uns seit Jahrzehnten vor, wie kluge Verkehrspolitik funktioniert: Mehr als zwei Drittel des Güterverkehrs rollen auf der Schiene durch die Schweiz. Nur ein Drittel wird per Lastwagen transportiert. So etwas kommt nicht von ungefähr. Während in Deutschland im Jahr 2015 nur 56 Euro pro Einwohner in die Schiene investiert wurden, waren es in Österreich immerhin schon 192 Euro und in der Schweiz sogar 383 Euro. Das sind nur die Werte eines Jahres; aber diese Relation ist seit vielen Jahren gleich.
Ich sage: Natürlich müssen wir mehr Geld in den Ausbau der Schiene investieren. Aber das allein reicht nicht. Wir brauchen zusätzlich lenkende und verkehrsbeschränkende Maßnahmen für den Lkw-Verkehr. Deswegen machen wir uns für die Alpentransitbörse stark. Mit diesem Modell würden nämlich die Alpenstaaten genau festlegen, welche und wie viele LkwFahrten im Jahr erlaubt sind. Bei der Festlegung würde man natürlich Kriterien wie Verlagerungsziele, Umweltschutz und Schutz der menschlichen Gesundheit berücksichtigen sowie das Maß an Lkw-Verkehr gesetzlich limitieren.
Was die Transitrechte angeht, so könnten wir bei diesem Modell diejenigen Spediteure, die freiwillig Verkehr auf die Schiene verlagern, mit entsprechenden Rechten ausstatten, als Bonus sozusagen, und den Rest auf dem freien Markt an den Höchstbietenden versteigern. Damit würde die Nachfrage den Preis bestimmen, das heißt, den Rest würde der Markt regeln.
Sicherlich gäbe es als Alternative zur Alpentransitbörse andere lenkende Maßnahmen, um die Preisunterschiede zwischen Straße und Schiene zu verringern. Aber nur mit dem System der Alpentransitbörse hätten wir ein System, mit dem wir die Höchstgrenze für den alpenquerenden Lkw-Verkehr selbst festlegen könnten. Deswegen bitte ich um Zustimmung zu unserem Antrag.
Sehr geehrter Herr Kollege Rotter, Sie haben in Ihrer Rede selbst bestätigt, dass auf der bestehenden Brennerzulauftrasse ein Haufen Kapazitäten für zusätzliche Züge frei wäre. Nichtsdestoweniger erleben wir, dass auf der Straße der Lkw-Verkehr seit Jahren zunimmt und der Verkehr auf der Schiene stagniert. Deswegen braucht es nicht nur Maßnahmen zum Ausbau der Schiene, sondern wir brauchen endlich verkehrslenkende Maßnahmen. Wir brauchen Maßnahmen, um die Umweltbelastungen des Straßengüterverkehrs in den Preis einzubeziehen, und wir brauchen regulierende Maßnahmen, weil wir allein mit dem Ausbau der Schieneninfrastruktur die gewünschte Verkehrslenkung nicht hinbekommen. Dazu haben Sie heute in Ihrer Rede keine Antworten und keine Lösungen geliefert.
Herr Kollege Glauber, die Österreicher und die Tiroler drängen seit Jahren darauf, dass auch die Deutschen Maßnahmen ergreifen, um den Lkw-Verkehr auf die Schiene zu verlagern. Die FREIEN WÄHLER haben aber einzig und allein Investitionen in die Schiene angeregt. Ich stelle Ihnen die Frage: Ist Ihnen der Bericht des österreichischen Rechnungshofs zum Brenner Basistunnel bekannt? Der österreichische Rechnungshof hat sich mit den enormen Kosten für diesen Tunnel auseinandergesetzt und ganz deutlich und unmissverständlich erklärt, dass sich diese enormen volkswirtschaftlichen Investitionen in den Brenner Basistunnel nur rechtfertigen lassen und sie sich nur dann lohnen, wenn gleichzeitig Maßnahmen ergriffen werden, um den Lkw-Verkehr auf der Straße zu verteuern. Andernfalls könnten die Kapazitäten, die durch den Brenner Basistunnel geschaffen werden, nicht ausgelastet werden.
Herr Glauber, Sie haben die Notwehrmaßnahmen der Österreicher mit dem Verweis auf den Warenhandel und den freien Handel in Europa kritisiert. Darf ich Ihre Aussage so verstehen, dass die FREIEN WÄHLER den freien Handel in Europa deutlich höher schätzen als den Schutz der Menschen und den Schutz der menschlichen Gesundheit?
Herr Staatssekretär Eck, Sie haben in Ihren Ausführungen behauptet, die Alpentransitbörse sei nicht umsetzbar. Kennen Sie den Schlussbericht "Alpentransitbörse: Untersuchung der Praxistauglichkeit" des Schweizer Bundesamtes für Raumentwicklung? Dieser Bericht stammt aus dem Jahr 2007 und ist schon zehn Jahre alt. Darin ist deutlich festgehalten, dass die Alpentransitbörse marktwirtschaftlich ist. Sie gewährt die freie Wahl des Verkehrsmittels und ist nicht diskriminierend. Mit der Alpentransitbörse vom Typ Cap and Trade kann ein vorgegebenes Verlagerungsziel zuverlässig, effizient und termingerecht umgesetzt werden.
Es gibt seit Jahren entsprechende Untersuchungen und Initiativen der Schweiz für eine solche Alpentransitbörse. Warum setzen wir uns nicht endlich dafür ein, den Lkw-Transitverkehr über die Alpen zielgerichtet zu limitieren?
Sehr geehrte Frau Präsidentin, werte Kolleginnen und Kollegen! "Der Staat... fördert und sichert gleichwertige Lebensverhältnisse und Arbeitsbedingungen in ganz Bayern, in Stadt und Land." So steht es seit Oktober 2013 in der Bayerischen Verfassung.
Wir wollen faire Chancen für alle Menschen erreichen, egal wo und wie sie leben. Damit dieser berechtigte Anspruch für alle Menschen gilt, braucht es mehr als eine Verfassungsänderung. Deswegen war es mir persönlich eine Ehre, in der Enquete-Kommission an Lösungsstrategien mitarbeiten zu dürfen.
Dem Dank an die Experten, die Referentinnen und Referenten der Fraktionen und die Mitarbeiter des Landtagsamtes möchte ich mich anschließen.
Mein Dank gilt den Kolleginnen und Kollegen aller Fraktionen für den fairen Stil und die konstruktive Zusammenarbeit über dreieinhalb Jahre hinweg.
Ich denke, es wird allen Fraktionen so gehen, dass einzelne Handlungsempfehlungen hinter den Forderungen der jeweiligen Partei zurückbleiben. Auch wenn es deshalb auf der Zielgeraden manchmal geknirscht hat, war es mir persönlich ein wichtiges Anliegen, dass wir diesen Abschlussbericht weitgehend einstimmig, im Konsens verabschieden. Dafür gilt mein Dank namentlich dem Vorsitzenden Berthold Rüth und seinem Stellvertreter Christoph Rabenstein. Wir haben mit diesem einstimmigen Abschlussbericht ein kraftvolles Zeichen gesetzt: Wir alle im Bayerischen Landtag meinen es ernst mit dem Ziel gleichwertiger Lebensverhältnisse. Wir haben fraktionsübergreifend Handlungsbedarf aufgezeigt und fordern geschlossen die Staatsregierung zum Handeln auf.
An diesem Bericht wird sich die gegenwärtige und die kommende Bayerische Staatsregierung messen lassen müssen. Anders als es die Heimatberichte der Staatsregierung in den letzten Jahren suggerieren wollten, entwickeln sich die einzelnen Landesteile in Bayern unterschiedlich. Es besteht ein deutliches Nord-Süd-Gefälle. Es besteht ein Gefälle zwischen Stadt und Land und zwischen Zentrum und Randlage. Menschen, die im ländlichen Raum, in kleinen Orten, abseits der Ballungsräume leben, haben im Alltag oft hohe Hürden zu bewältigen. Der Weg zur Arbeit dauert lange. Einen Arzt kann man allenfalls im Nachbarort oder in der nächsten Kreisstadt aufsuchen. Der Weg zum nächsten Gymnasium beträgt 20 km. Wer kein Auto hat, kommt in der Regel im Alltag nicht zurecht, weil nur selten ein Bus fährt, an den Wochenenden und in den Abendstunden schon gar nicht. Auch
die Möglichkeiten, die das Internet bieten würde, helfen nicht, weil nämlich der schnelle Internetanschluss, sprich der Glasfaseranschluss, fehlt.
Am auffälligsten sind diese Unterschiede in den Grenzregionen Bayerns, von Unterfranken über die Grenzgebiete zu Tschechien bis ins südliche und östliche Niederbayern. Sicher, kein Mensch kann von der schönen Landschaft allein leben. Die Menschen brauchen Arbeitsplätze und Zukunftsperspektiven. Aber an dieser Stelle gibt es keinen Anlass, den ländlichen Raum schlechtzureden. Schauen wir doch einfach auf die Arbeitslosenzahlen.
Die Statistik vom November zeigt für den Agenturbezirk Bamberg-Coburg eine Arbeitslosenquote von 2,8, für Schwandorf 2,5 und für Deggendorf 2,5. Das sind die Regionen, die oftmals die Randlage darstellen und in vielen Lebensbereichen deutliche Abstriche in Kauf nehmen müssen. Jedoch herrscht in diesen Regionen im Gegensatz zu den Ballungsräumen nahezu Vollbeschäftigung, was man an den Arbeitslosenquoten sehen kann. Die Unternehmen in diesen Regionen haben mittlerweile das Problem, Fachkräfte zu finden. Trotzdem wandern junge Menschen aus diesen Regionen ab. Wir müssen uns fragen: Warum ist das so? – Ganz einfach, weil das Leben eben nicht nur aus Arbeit besteht. In Zeiten von Vollzeitbeschäftigung kann ein Unternehmer eben nur dort, wo die Lebensqualität stimmt, junge, engagierte und gut ausgebildete Menschen als Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter gewinnen oder halten.
"Should I stay or should I go?” Das ist die Frage: Soll ich hierbleiben, oder soll ich gehen? – Für diejenigen, die des Englischen nicht ganz so mächtig sind. – Diese Frage stellen sich viele junge Menschen im ländlichen Raum. Meist entscheidet man sich dafür oder dagegen, je nachdem, ob die weichen Standortfaktoren stimmen. Viele Gespräche während der Enquete-Kommission haben bestätigt, dass es vor allem die weichen Standortfaktoren sind, die das Leben auf dem Land lebenswert machen.
Im Bayerischen Landtag ist es üblich, dass man mit dem Beschluss zur Einrichtung einer Enquete-Kommission den Experten einen Fragenkatalog mit auf den Weg gibt. Ich musste jedoch feststellen, dass uns der detaillierte Fragenkatalog bei der Arbeit oftmals abgelenkt hat. Er hat unseren Fokus zu sehr auf Detailfragen gelenkt. Trotzdem ist es uns immer wieder gelungen, uns von einzelnen Detailfragen zu lösen und das Gesamte im Blick zu haben und die Fragestellung grundsätzlich und ganzheitlich zu beantworten.
Das Ergebnis ist das Modell der räumlichen Gerechtigkeit und die Notwendigkeit der Subjektperspektive. Menschen aus strukturschwachen Regionen oder aus sozial schwächeren Familien dürfen wegen ihrer räumlichen oder sozialen Herkunft eben nicht benachteiligt oder abgehängt werden.
Daher müssen wir den Menschen in den Mittelpunkt unserer Wahrnehmung rücken. Wir müssen die individuellen Lebensverhältnisse besonders derjenigen im Blick haben, die von ungleichen Lebensverhältnissen in besonderer Weise benachteiligt sind. Die vier Dimensionen der räumlichen Gerechtigkeit müssen daher Richtschnur und Kompass der politischen Entscheidungen werden. Neben der Verteilungs-, der Chancen- und der Verfahrensgerechtigkeit ist auch die Generationengerechtigkeit zu berücksichtigen. Gerade hier zeigt sich ganz deutlich ein großer Handlungsbedarf bei der bisher verfehlten Politik des NochHeimatministers.
Durch die Aufweichung der landesplanerischen Vorgaben soll die Bebauung großflächiger Gewerbegebiete jenseits bestehender Siedlungsstrukturen ermöglicht werden. Der ungebremste Flächenverbrauch in Bayern zerstört natürliche Lebensgrundlagen und trägt zur Verödung unserer Ortskerne bei. Aber Generationengerechtigkeit bedeutet doch, dass wir bei politischen Entscheidungen dafür sorgen müssen, dass die Entfaltungsmöglichkeiten der zukünftigen Generationen nicht beeinträchtigt werden. Deswegen müssen wir den Flächenverbrauch in Bayern reduzieren. Den Menschen auf dem Land sind die vierte Dimension der räumlichen Gerechtigkeit, die Generationengerechtigkeit und der Schutz unserer natürlichen Lebensgrundlagen, wichtig. Dies zeigt sich auch am Zuspruch der Menschen zum Volksbegehren "Betonflut eindämmen. Damit Bayern Heimat bleibt."
Wie bereits erwähnt, liefert der schön gefärbte Heimatbericht eben keine Antwort auf die Frage, wie groß das Ausmaß der regionalen Disparitäten in Bayern ist. Wir brauchen eine objektive und wiederkehrende Bestandsaufnahme. Es ist als großer Erfolg der Enquete-Kommission zu werten, dass wir ein Indikatorensystem entwickelt haben, das die Unterschiede entlang der vier Dimensionen der räumlichen Gerechtigkeit erfassbar und messbar machen soll.
Ich halte eine weitere und tiefergehende Auseinandersetzung mit den Indikatoren für dringend notwendig. Aber die Implementierung ist umso wichtiger. Wir müssen dieses Messsystem, dieses Koordinatensystem implementieren. Dies wäre ergänzend oder ana
log zum Raumordnungsbericht eine ganz wichtige Sache. Die Lebensverhältnisse in Bayern müssen regelmäßig und objektiv gemessen und bewertet werden.
Eine Schlüsselrolle zur Herstellung gleichwertiger Lebensverhältnisse kommt ohne Zweifel den Kommunen zu. Die Menschen erwarten von den Kommunen, dass die notwendigen Leistungen der Daseinsvorsorge bereitgestellt werden. Die Menschen nehmen in der Regel eine Einteilung in freiwillige Leistungen und Pflichtaufgaben nach dem Kommunalrecht nicht vor. Dass das Wasser aus der Leitung kommt und die Straßen in Schuss gehalten werden, erachten die Menschen als eine Selbstverständlichkeit. Aber die Menschen erwarten genauso ein Mindestangebot an ÖPNV. Sie erwarten genauso ein Mindestangebot an Kultur- und Sporteinrichtungen. Die letzteren Punkte machen als weiche Standortfaktoren das Leben richtig lebenswert. Das sind eben freiwillige Leistungen. Die finanzielle Ausgangslage der bayerischen Kommunen ist trotz des kommunalen Finanzausgleichs sehr unterschiedlich. Wir werden die Kommunen in die Lage versetzen müssen, ausreichend in freiwillige Leistungen, in weiche Standortfaktoren, investieren zu können, um gleichwertige Lebensverhältnisse herzustellen.
Deshalb haben wir es als wichtig erachtet, die Handlungsempfehlung mitzuverfassen und den Katalog der freiwilligen Leistungen und Pflichtaufgaben zu überarbeiten. Wie die anderen Oppositionsfraktionen haben auch wir uns dafür ausgesprochen, den Anteil der Kommunen am allgemeinen Steuerverbund schrittweise zu erhöhen. Damit kann der freie Gestaltungsspielraum der Kommunen ermöglicht werden.
Kommen wir nun zu einem weiteren wesentlichen Punkt der individuellen Entfaltungsmöglichkeiten: die Mobilität. Mobilität ist ein Grundbedürfnis der Menschen und eine Grundvoraussetzung, um am sozialen und gesellschaftlichen Leben teilzunehmen. Wir dürfen nicht außer Acht lassen, dass es relevante Bevölkerungsgruppen gibt, die kein Auto haben, auch wenn das Auto heute Hauptverkehrsmittel Nummer eins im ländlichen Raum ist und vermutlich auch in Zukunft bleiben wird.
Nehmen wir die jungen Menschen, die noch keinen Führerschein haben, die sozial Schwachen, die sich kein Auto leisten können, oder die alten Menschen, die aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr Auto fahren können. Auch sie wollen am gesellschaftlichen Leben teilhaben, auch sie haben Mobilitätsbedürfnis
se. Daher ist es ganz wichtig, dass wir diese Menschen mit einem auch im ländlichen Raum wieder gut ausgebauten und dichten ÖPNV-Angebot am gesellschaftlichen Leben teilhaben lassen.
Ich finde, das Kapitel Mobilität ist ein wirklich großer Erfolg. Es trägt eindeutig eine grüne Handschrift. Wir haben zahlreiche Handlungsempfehlungen einstimmig verabschiedet, zum Beispiel die konsequente Umsetzung der Nahverkehrsrichtlinie, flächendeckende Verkehrs- und Tarifverbünde, ein landesweit einheitliches Tarifsystem, die Aufstockung der bestehenden ÖPNV-Fördermittel und vieles mehr. Es ist dringend notwendig, zu handeln und bald zu handeln. Noch-Heimatminister Söder hat in seinem 10-PunkteProgramm angekündigt, bis zum Jahr 2050 dafür zu sorgen. Das ist viel zu spät. Wir erwarten, dass sofort gehandelt wird.
Mich freut es, dass wir diese Forderungen einstimmig erhoben haben, weil noch vor wenigen Monaten einzelne dieser Forderungen als grüne Initiative von der CSU abgelehnt worden sind. Deswegen ein besonderer Dank, dass man sich dazu durchringen konnte, dies einstimmig zu verabschieden. Jetzt ist eben auch die Umsetzung gefordert.
Wir GRÜNE fordern darüber hinaus schon seit Langem einen flächendeckenden Glasfaserausbau, weil die Bundesregierung und auch die Bayerische Staatsregierung unserer Meinung nach viel zu lange auf den Ausbau mit Kupferkabeln gesetzt haben. Aber die damit erzielten Übertragungsgeschwindigkeiten sind heute schon kaum mehr wettbewerbsfähig, und wenn die Entwicklung so weitergeht, werden die Unterschiede und der technologische Rückstand auf dem Land schnell noch viel größer werden. Ein flächendeckender Zugang zum schnellen Internet ist sowohl für die Wettbewerbsfähigkeit unserer Unternehmer als auch für die digitale Teilhabe der Bürgerinnen und Bürger unabdingbar. Deswegen besteht hinsichtlich der Bereitstellung einer schnellen Internetverbindung und eines flächendeckenden Glasfaserausbaus dringender Handlungsbedarf, der auch von der EnqueteKommission gesehen wird.
In dünn besiedelten Regionen ist das Ladensterben am gravierendsten. Mittlerweile ist in jeder vierten Gemeinde in Bayern kein eigener Lebensmittelladen mehr vorhanden. Aber gerade die kleinen Läden im Dorf versorgen die Menschen nicht nur mit Lebensmitteln, sie schaffen auch Leben im Dorf. Wenn der
letzte Laden geschlossen wird, dann bedeutet das auch eine Abwertung der Kommune als Wirtschafts- und Lebensraum.
Meiner Meinung nach macht es sich die CSU-Regierung zu einfach, wenn sie sagt: Ja mei, die Leute stimmen mit dem Gaspedal bzw. mit dem Einkaufswagen ab und fahren lieber mit dem Auto zu Aldi auf die grüne Wiese. – Liebe Kolleginnen und Kollegen, wenn die Lebensqualität schwindet, weil der Markt versagt, dann ist die Politik gefragt.
Deswegen ist es dringend notwendig, dass wir die Dorfläden-Initiativen, die neues Leben in die Dörfer bringen wollen, mehr unterstützen. Um das Ladensterben in unseren Ortskernen aufzuhalten und den Bau von Supermärkten auf der grünen Wiese zu unterbinden, brauchen wir ganz dringend wieder strengere Vorgaben im Landesentwicklungsprogramm.
Damit komme ich zum nächsten Gesichtspunkt. Das Staatsziel gleichwertiger Lebensverhältnisse ist ein klarer Gestaltungsauftrag an den Staat. Dafür braucht es einen Plan. Dem steht diametral entgegen, dass die Landesentwicklung als Kernstück der Landesplanung bei den Reformprozessen der letzten Jahre immer mehr geschliffen worden ist. Dadurch ist ein unkoordiniertes Nebeneinander von fachlichen Konzepten und Programm entstanden. Das verursacht Reibungsverluste und lässt Synergieeffekte ungenutzt.
Der Plan von Heimatminister Söder, Ministerpräsident zu werden, mag vielleicht aufgehen; aber dieser Plan reicht bei Weitem nicht für eine gute Landesentwicklung aus. Deswegen fordert auch die Enquete-Kommission, dass die Landesplanung wieder ihre koordinierende Funktion übernimmt.
Zwei Dinge möchte ich noch kurz ansprechen. Zunächst zum Bauen und Wohnen: Wir dürfen natürlich auch die Lebenssituation der Menschen in den Ballungsräumen nicht aus den Augen lassen. Gegen die explodierenden Mietpreise müssen wir dringend vorgehen, damit das Wohnen in der Stadt nicht nur vom Geldbeutel abhängig ist, sondern dass auch "Normalsterblichen", also Menschen mit einem normalem Einkommen, das Leben in Ballungsräumen möglich ist.
Auch die Gesundheitsvorsorge ist ein ganz wichtiges Kapitel. Hier haben wir große Defizite und müssen dringend schauen, dass wir durch eine Zusammenarbeit der Beteiligten im Gesundheitsbereich einer weiteren Ausdünnung der Gesundheitsangebote im länd
lichen Raum entgegenwirken können. Auch hierzu schlagen wir ein ganzes Bündel an Maßnahmen vor.
Ich fasse am Schluss zusammen: Trotz der guten wirtschaftlichen Lage in Bayern entwickeln sich einzelne Landesteile unterschiedlich und zum Teil in entgegengesetzter Richtung. Zum Erreichen gleichwertiger Lebensverhältnisse besteht in vielen Politikbereichen dringender Handlungsbedarf. Hier reicht ein Heimatministerium alleine nicht aus. Wir brauchen eine andere Politik für den ländlichen Raum. Handlungsempfehlungen liegen seit dem heutigen Tag auf dem Tisch. Diese gilt es jetzt umzusetzen.
(Vom Redner nicht au- torisiert) Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Für die Autobahndirektionen in Bayern und die Oberste Baubehörde kommt die Gründung der Infrastrukturgesellschaft zu einer denkbar ungünstigen Zeit. Auf der einen Seite ist der Planungs- und Investitionshochlauf zu stemmen, und auf der anderen Seite müssen die Behördenverlagerung und die Neugründung des Standortes Deggendorf organisiert werden. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, die das alles gleichzeitig stemmen, verdienen größten Respekt, Dank und Anerkennung.
Die Zerschlagung der bayerischen Auftragsverwaltung, so bedauerlich sie auch ist, wurde nun einmal bei der Neuverhandlung der Bund-Länder-Finanzbeziehungen beschlossen. Damit muss man einerseits umgehen. Andererseits ist es aber vollkommen verständlich, dass diese Neustrukturierung, diese Veränderung bei den Beschäftigten für Unsicherheit sorgt. Wir müssen die Sorgen und die Belange der Beschäftigten im Auge behalten. Im Ausschuss für Fragen des öffentlichen Dienstes wurde schon mehrmals berichtet und umfangreich diskutiert.
Dennoch betrachte ich einige Fragen und Probleme der Beschäftigten als nach wie vor nicht gelöst. Ich verweise zum Beispiel auf die bisher ungeklärte Situation für die bayerischen Mischmeistereien. Wir haben Autobahnmeistereien, die Autobahnen und Bundesstraßen gleichzeitig betreuen. Wenn hier keine Lösung gefunden wird und das nicht weitergeführt werden kann, kommt es zu einer Zerschlagung dieser Standorte. Das heißt, dass für diese Beschäftigten die Arbeitsplatz- und Aufgabengarantie dann nicht gewährleistet werden kann. Dieses Problem haben wir bereits letztes Jahr im Juli angesprochen, aber beim Bericht des Innenministeriums in der Sitzung des Ausschusses für Fragen des öffentlichen Dienstes Ende September war noch keine Lösung in Sicht. Man hat gesagt, man würde das im Gesamtpaket verhandeln. Allerdings ist mir nicht bekannt, dass hier endlich ein Durchbruch geschafft worden wäre.
Noch mehr treiben mich die Sorge und die Frage um, wie man in Zukunft auch für die Infrastrukturgesellschaft gut ausgebildetes und qualifiziertes Personal bekommt. Auch wenn das in Zukunft eine GmbH des Bundes ist, muss es doch auch uns Bayern interessieren, dass hier eine gute Arbeit geleistet wird. Nach der Neugründung der GmbH werden diese neuen Beschäftigten nicht mehr verbeamtet. Daher müssen wir dringend auch die Frage klären, ob es zu einem Haustarifvertrag kommt oder dort der Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst gelten soll. Ich denke, bei der künftigen Rekrutierung von neuem und gutem Personal ist das eine wichtige und entscheidende Frage.
Bei diesen Unwägbarkeiten und Unsicherheiten sowie im Zusammenhang mit der ausgesprochen guten wirtschaftlichen Lage ist es nicht verwunderlich, dass wir gutes Personal an die private Wirtschaft verlieren. Aus unserer Sicht gilt es deshalb, darauf zu achten, dass diese Personalfluktuation nicht die Arbeitsfähigkeit der einzelnen Standorte gefährdet. Wir müssen uns darüber unterhalten, wie wir das von uns ausgebildete Personal weiterhin in der Verwaltung binden können und wie wir in Zukunft gute neue Beschäftigte gewinnen. Dem Antrag der SPD werden wir deshalb zustimmen.
(Vom Redner nicht au- torisiert) Frau Präsidentin, werte Kolleginnen und Kollegen! Ich stelle eingangs fest, dass beim Thema "Elektrifizierung der Bahnstrecken in Oberfranken" das komplette Kabinett mit Abwesenheit glänzt. Das finde ich höchst bedauerlich.
Das öffentliche Schienennetz in Bayern umfasst rund 6.700 km. Davon ist nicht einmal die Hälfte, sind gerade einmal 3.200 km elektrifiziert. Auf den restlichen Streckenkilometern fahren wir noch heute mit Dieselloks. Wenn wir die Themen Klimaschutz und umweltfreundliche Elektromobilität ernst nehmen, dann ist es höchste Eisenbahn, dass wir bei der Elektrifizierung von Bahnstrecken endlich Fahrt aufnehmen.
Umso ärgerlicher ist es, wenn die staatliche Straßenbauplanung die notwendige Elektrifizierung ausbremst. Das geschieht derzeit auf der Bahnstrecke von Kulmbach nach Neuenmarkt-Wirsberg. Diese Strecke ist Teil der Oberfranken-Achse von Bamberg und Coburg nach Bayreuth und Hof. Diese sogenannte Oberfranken-Achse ist für den Schienenverkehr im oberfränkischen Raum von zentraler Bedeutung. Die Elektrifizierung und Ertüchtigung dieser Strecke wird im Regierungsbezirk Oberfranken von allen Städten und Landkreisen nachdrücklich gefordert.
Obwohl die Elektrifizierung dieser Bahnstrecke seit Langem im Raum steht, wurden im Zusammenhang mit dem Bau der Untersteinacher Ortsumfahrung der B 289 im Landkreis Kulmbach zwei Brückenbauwerke über die Bahnstrecke zu niedrig geplant. Dort ist also eine Elektrifizierung der Bahn zukünftig nicht mehr möglich. Die Bahn hat schon während des Planfeststellungsverfahrens der Planung der Umgehungsstraße angeregt, die Planungen zu ändern und die Brückenbauwerke in der entsprechenden Höhe für eine spätere Elektrifizierung zu bauen. Diesem Vorschlag ist weder der Vorhabenträger, das Staatliche Bauamt Bayreuth, noch die Planfeststellungsbehörde gefolgt. Das ist ein Schildbürgerstreich sondergleichen und ein Musterbeispiel für staatliche Fehlplanung.
Eine der beiden Brücken der Umgehungsstraße ist bereits gebaut. Bei dieser Brücke ist der Zug wohl schon abgefahren. Auf die Anfrage zum Plenum vom 13.12.2017 des Abgeordneten Alexander König hat die Staatsregierung folgendermaßen geantwortet: "Im Falle einer Elektrifizierung wird die DB AG in Untersteinach analog zu anderen Überführungsbauwerken entlang der Strecke," jetzt kommt‘s, "von denen einige ebenfalls erst in letzter Zeit gebaut wurden, prüfen müssen, ob die notwendige lichte Höhe durch Anhebung der Bundesstraße 289", also durch ein nachträgliches Anheben der Brücke, "oder durch Absenkung der Bahntrasse technisch besser erreicht werden kann bzw. welche Variante wirtschaftlicher ist."
Dieses Vorgehen erscheint mir zumindest für die noch nicht fertiggestellte Brücke nicht sinnvoll. Hier muss dringend umgeplant und nachgebessert werden.
Die Antwort der Staatsregierung deutet jedoch noch auf einen anderen Aspekt hin. Offensichtlich sind die Brücken in Untersteinach nicht die einzigen, bei denen eine Fehlplanung vorliegt und bei denen der Straßenbau den Bahnausbau ausbremst. Bei diesem Thema besteht offensichtlich Handlungsbedarf. Dies bestätigt auch die Pressemitteilung des Innenministers Joachim Herrmann vom 22. Dezember letzten Jahres. Darin heißt es:
Wir brauchen klare Regelungen, die sowohl den Straßen- als auch den Schienenbauern helfen, Planungssicherheit für die nächsten 20 Jahre zu haben, die Elektrifizierung der Bahnstrecken voranzutreiben und Konflikte zwischen dem Straßenbau und dem Bahnausbau in Zukunft zu vermeiden.
Aber es reicht nicht, die Verantwortung an den Bund zu verweisen. Auch die Bayerische Staatsregierung ist gefordert. Immerhin sind es Staatliche Bauämter, die die Planungen vorantreiben und umsetzen. Es sind bayerische Planfeststellungsbehörden, die solche Fehlplanungen letztendlich genehmigen.
Deswegen fordern wir, die GRÜNEN, die Staatsregierung in unserem Dringlichkeitsantrag auf, dem Landtag unverzüglich zum Sachstand der Elektrifizierung der Bahnstrecke Hochstadt-Marktzeuln – Kulmbach – Hof und über den Bau der Ortsumgehung Untersteinach zu berichten und zu prüfen, ob die bestehenden Planungen für eine Elektrifizierung der Bahnstrecke nachträglich noch korrigiert werden können. Darüber hinaus fordern wir die Staatsregierung auf, dafür Sorge zu tragen, dass derartige Fehlplanungen in Zukunft vermieden werden.
Ich bitte um Zustimmung zu unserem Antrag. Den Anträgen der SPD und der FREIEN WÄHLER werden wir zustimmen.
(Vom Redner nicht au- torisiert) Sehr geehrte Frau Präsidentin, werte Kolleginnen und Kollegen, Hohes Haus! Überall mobil telefonieren zu können und mobile Internetdienste mittels Smartphone zu nutzen, ist in der heutigen Zeit eine
Selbstverständlichkeit, aber mitnichten an jedem Ort möglich.
Nicht in Bayern, nicht im ländlichen Raum.
Während die Versorgung in den Städten meistens hervorragend ist, obwohl es dort auch Versorgungsprobleme gibt – keine Lücken, sondern eher Netzüberlastungen –, ist die Versorgung im ländlichen Raum nicht gegeben, weil große Lücken existieren. Hier besteht auf jeden Fall politischer Handlungsbedarf.
Wir sollten uns aber die Zeit nehmen und eine Ursachenanalyse betreiben: Warum haben wir denn diesen politischen Handlungsbedarf? – Bei der Frequenzversteigerung haben die damalige Bundesregierung und insbesondere der damalige Digitalisierungsminister Dobrindt zuletzt bei der Digitalen Dividende II zu sehr auf hohe Einnahmen geschielt und dabei versäumt, den Netzbetreibern Vorgaben bezüglich der Versorgung des ländlichen Raums ins Lastenheft zu schreiben.
Daher ist nicht verwunderlich, dass die Netzbetreiber die hohen Investitionen für Mobilfunkmasten irgendwo in der freien Landschaft sowie die notwendigen Investitionen in Stromversorgung und Glasfaserausbau gern unterlassen. Diese schlechte Mobilfunkversorgung im Land ist ein Musterbeispiel für staatlich organisiertes Marktversagen.
Natürlich bin ich Ihnen dankbar dafür, dass Sie die Mobilfunkbetreiber nachträglich in die Pflicht nehmen, um ihnen einen höheren Versorgungsgrad abzuringen. Das müssen wir insbesondere im Hinblick auf den Ausbau des Standards 5G ganz dringend beachten, damit wir eine flächendeckende Versorgung haben und die Netzabdeckung nicht nur ein paar Prozent beträgt. Gerade für das autonome Fahren brauchen wir eine flächendeckende Versorgung auch im ländlichen Raum.
Wie Kollege Glauber bin ich der Überzeugung, dass wir das Thema des nationalen Roamings noch weiter diskutieren müssen. Wir haben die Abwehrreaktionen der Mobilfunkbetreiber beim Auslands-Roaming gehabt. Dagegen haben sie sich auch mit Händen und Füßen gewehrt.
Es hieß, das sei zu teuer, das gehe nicht, das ruiniere den Wettbewerb. – Das ist mitnichten der Fall.
Volkswirtschaftlich absurd ist, wenn man für die Netzabdeckung im ländlichen Raum enorm hohe Kosten hat, denen relativ wenige Einnahmen gegenüberstehen, man dann verlangt, dass die drei Netzbetreiber das dreifache Investment tätigen und den ländlichen Raum quasi dreimal erschließen müssen. Wo findet dann der Wettbewerb statt?
Wenn wir ehrlich sind, können wir sagen: Mit der Telekom haben wir einigermaßen eine Netzabdeckung im ländlichen Raum. O2 sagt: Die Kunden sind sowieso schon bei der Telekom. – Deshalb sind die Kunden von O2 am schlechtesten versorgt; denn es heißt, im ländlichen Raum bekommt O2 sowieso keine Kunden, weshalb man dort auch nicht investiert. – Ich glaube nicht, dass das den Wettbewerb gefährden würde. Das wäre volkswirtschaftlich ein großer Gewinn. Auch aus betriebswirtschaftlicher Sicht wäre es für die Unternehmen ein Gewinn, wenn die vorhandene Infrastruktur gemeinsam genutzt würde. Beim Festnetz haben wir das auch. Im Netz der Telekom funktioniert der Wettbewerb doch auch. Daher glaube ich, dass es sich um eine faule Ausrede handelt. Nationales Roaming müssen wir weiterbetreiben.
Auch den Mobilfunkbetreibern anzubieten, den staatlichen Digitalfunk BOS mitzubenutzen, halte ich für eine einfache und pragmatische Lösung. Das ist für mich überhaupt kein Problem.
Das von der Staatsregierung ausgedachte Förderprogramm überzeugt mich nicht; denn ich bin der Überzeugung, dass es nicht Aufgabe der Kommunen ist, sich für den Mobilfunkausbau einzusetzen und diesen zu organisieren. Da bin ich nicht nur bei den Kosten, sondern mein Blick liegt auch auf der Arbeit und den Aufgaben. Ich finde: Sie lenken damit von Ihrem eigenen staatlichen Versagen ab. Deswegen werden wir den Antrag der CSU nicht unterstützen. Wir stimmen aber dem Antrag der FREIEN WÄHLER zu.
Ich frage mich, warum der Dringlichkeitsantrag gerade heute eingebracht und diskutiert wird, nachdem Sie das Förderprogramm im Kabinett vor 14 Tagen vorgestellt haben. Nachdem es auch im Entwurf für den Nachtragshaushalt enthalten ist, frage ich mich, warum es jetzt dieses Schaufensterantrags bedarf. Ich habe den Eindruck, dass Sie mit dieser Schnaps
idee, die Verantwortung auf die Kommunen zu übertragen, draußen nicht auf Begeisterung stoßen
und jetzt dieses Förderprogramm wie Sauerbier anbieten müssen
und deswegen hier die Plattform eines Dringlichkeitsantrags brauchen, um dafür noch einmal zu werben.
(Vom Redner nicht au- torisiert) Ich bin fertig und warte auf den Kollegen Huber.
(Vom Redner nicht au- torisiert) Darauf möchte ich kurz erwidern. Herr Kollege Huber, Sie haben mir zugehört und müssen zugeben, dass ich zwei Punkte ausdrücklich positiv herausgestellt habe, nämlich dass man erstens die Mobilfunkbetreiber stärker in die Pflicht nimmt.
Sie haben doch selbst gesagt, dass über 1.000 Masten kämen, was eine deutliche Verbesserung darstelle. Das haben wir nicht in Abrede gestellt. Wir haben auch nicht in Abrede gestellt, dass es eine gute, einfache und pragmatische Lösung ist, den staatlichen Digitalfunk einzubeziehen. Deswegen werden wir den Antrag der CSU nicht ablehnen, sondern wir werden uns enthalten. Aber ich finde es grundsätzlich falsch, jetzt vom eigenen Versagen abzulenken und die Verantwortung auf die Kommunen abzuwälzen.
Das geht mit uns auf keinen Fall. Ich kann nicht für die FREIEN WÄHLER sprechen; dem Antrag der FREIEN WÄHLER stimmen wir aber zu. Sie sagen auch nicht, dass Sie gegen ein Förderprogramm sind. Sie sagen aber, dass das keine Aufgabe der Kommunen ist. Das werden wir Ihnen auch ganz deutlich mitteilen. Ich bin der Überzeugung, dass wir bei den Vertreterinnen und Vertretern der Kommunalpolitik auf ganz großes Verständnis und auf hohe Zustimmung sowie Unterstützung für unsere Position stoßen werden.
(Vom Redner nicht au- torisiert) Danke, Herr Kollege Glauber. Ich greife das Beispiel der Frequenzversteigerung und der Digitalen Dividende gern auf. Dabei handelt es sich im Prinzip um ein doppeltes staatlich organisiertes Marktversagen. Zum einen haben wir es bei der Versteigerung der Lizenzen unterlassen, für eine entsprechende Abdeckung im ländlichen Raum zu sorgen, und zum anderen wollten wir eigentlich mit diesen Erlösen den Glasfaserausbau bzw. den Breitbandausbau vorantreiben. Aber dabei ist Bayern – sogar ganz Deutschland – im Vergleich mit anderen europäischen Ländern immer noch Entwicklungsland. Auch dabei überlässt man die Sache zu sehr dem Markt, statt klare Vorgaben zu machen und zu sagen: Wir wollen den Glasfaserausbau bis in die Häuser hinein.
Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Sowohl die Bodewig-Kommission als auch die Fratzscher-Kommission haben eindeutig festgestellt, dass wir bei der Straßenverkehrsinfrastruktur über alle Straßenbaulastträger hinweg und insbesondere beim Unterhalt einen gewaltigen Investitionsstau vor uns herschieben. Die Kommission hat bemängelt, dass wir bei der Finanzierung ein strukturelles Problem haben; denn die Finanzierung ist von den Beschlüssen der Haushaltsgesetzgeber abhängig und unterliegt oftmals erheblichen jährlichen Schwankungen.
Die Bodewig-Kommission empfiehlt deshalb für die Aufgaben des Regelerhalts und des Betriebs eine Finanzierungsstruktur, die sich genau an den Kosten des Lebenszyklus der Infrastruktur orientiert, was durch eine kostenbasierte Nutzerfinanzierung und eine Zweckbindung der Mittel vollständig erreicht werden könnte.
Bei der Debatte um die Finanzierung der Bundesfernstraßen hat die CSU-Fraktion immer wieder eine Stärkung der Nutzerfinanzierung angemahnt. Ihr CSU-Parteikollege, von dem manche behaupten, er sei in den letzten vier Jahren Bundesverkehrsminister gewesen, war von der Nutzerfinanzierung so begeistert, dass er gleich das Kind mit dem Bade ausgeschüttet hat. Er hat mit der Pkw-Maut ein bürokratisches Monster geschaffen. Unabhängig davon, ob diese Pkw-Maut vor dem Europäischen Gerichtshof Bestand haben wird, ist zu bezweifeln, dass von dieser "Ausländermaut" überhaupt nennenswerte Mehreinnahmen zu erwarten sind, weil der Verwaltungsaufwand mit Sicherheit einen Großteil der Kosten auffressen wird. Manche Experten gehen sogar davon aus, dass die Ausländermaut langfristig für den Staat ein "Draufzahlgeschäft" werden wird.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, es ist "wenig realistisch, dass nach der Einführung einer Pkw-Maut am Ende die Busse die einzigen Kraftfahrzeuge wären, die keine Maut bezahlen. Wir müssen deshalb mit der Einführung der Pkw-Maut einen geeigneten Weg fin