Protokoll der Sitzung vom 21.06.2017

Eine beeindruckende Zahl. – Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir behandeln heute in Zweiter Lesung den Gesetzentwurf der Staatsregierung zur Anpassung der Bezüge für die Jahre 2017 und 2018.

Zuerst möchte ich Herrn Staatsminister Markus Söder danken: Die Tinte unter der Tarifeinigung war noch nicht trocken, als er angekündigt hat, dieses Ergebnis eins zu eins auf den Beamtenbereich zu übertragen. Der Gesetzentwurf hat dann innerhalb einer Woche vorgelegen. Diese zeitliche Abarbeitung ist nicht zu toppen. Wir sind bundesweit die ersten und einzigen, die dieses Gesetz heute verabschieden. Das geschieht nicht nur schnell, sondern ist auch gut und findet mit großer Zustimmung aller Landtagsfraktionen statt. Wenn man sich die Diskussion am 10. Mai, lieber Peter Meyer, bei der Ersten Lesung oder unsere Diskussionen im Ausschuss für Fragen des öffentlichen Dienstes am 16. Mai vergegenwärtigt, lässt sich feststellen, dass wohl bei wenigen Gesetzentwürfen eine solche Einigkeit über alle Fraktionen hinweg besteht. Das verwundert auch nicht; denn wir setzen mit diesem Gesetz erneut ein großes Zeichen der Wertschätzung für unsere Beamtinnen und Beamten, für die Richter und Versorgungsempfänger.

(Beifall bei der CSU)

Mit der zeit- und inhaltsgleichen Übertragung des Tarifergebnisses für den öffentlichen Dienst der Länder zeigen wir ein weiteres Mal, dass sich unsere Beamten auf uns verlassen können.

Wir führen damit auch den mit dem neuen Dienstrecht eingeschlagenen erfolgreichen Weg konsequent fort. Das Gesetz zum neuen Dienstrecht hat letztes Jahr den ersten Preis der Deutschen Gesellschaft für Gesetzgebung erhalten. Herr Prof. Dr. Kluth, eines der Mitglieder der Kommission, war als Laudator am 11. Mai beim Hauptausschuss des Beamtenbundes und hat dort ausgeführt, warum wir diesen Preis bekommen haben. Er hat deutlich gemacht, dass mit der Föderalismusreform die Gesetzgebungszuständigkeiten der Länder erweitert wurden – ich zitiere ihn wörtlich –, um einen Wettbewerb um die besten rechtlichen Rahmenbedingungen und finanziellen Anreize auch im Bereich des öffentlichen Dienstes zu ermöglichen.

Wir stehen hier in Bayern an der Spitze. Wir bieten unseren Beschäftigten flexible Karrierechancen mit passgenauer Qualifizierung, wir ermöglichen eine familienfreundliche Arbeitszeitgestaltung, und wir stehen für eine leistungsgerechte Bezahlung. Unsere Beamten, Richter und Versorgungsempfänger erhalten deshalb rückwirkend ab dem 1. Januar 2017 eine lineare Erhöhung der Bezüge um 2 % und ab dem 1. Januar 2018 um weitere 2,35 %. Außerdem gehen wir mit dem Gesetzentwurf an zwei Stellen sogar über den Tarifabschluss hinaus – nicht, um unsere Beamten zu bevorzugen, lieber Herr Kollege Schuster, sondern weil wir das für sachgerecht halten.

Der erste Punkt betrifft die Gewährung des sogenannten Mindestbetrages von 75 Euro. Der Tarifabschluss sieht die Gewährung des Mindestbetrages anstelle der linearen prozentualen Erhöhung nur vor, wenn das Tabellenentgelt nicht über einem Grenzbetrag von 3.200 Euro liegt. Dadurch erhalten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in den Stufen zwischen 3.200 Euro und 3.750 Euro aber eine geringere Anpassung als 75 Euro. Das halten wir nicht für sachgerecht. Daher haben wir das im Beamtenbereich, in dem wir anders als im Arbeitnehmerbereich die Regelungskompetenz haben, gerecht gestaltet. Bei der Bezügeanpassung gibt es den Grenzbetrag von 3.200 Euro nicht, sodass sichergestellt ist, dass jede Beamtin und jeder Beamte in Vollzeit mindestens ein Plus von 75 Euro monatlich erhält.

(Beifall bei der CSU)

Der zweite Punkt, bei dem wir über den Tarifabschluss hinausgehen, betrifft die Einmalzahlung, den sogenannten Bayernbonus. Auch dabei geht es nicht um eine Bevorzugung der Beamtinnen und Beamten, sondern der Hintergrund ist vielmehr, dass im Tarifbereich in den Entgeltgruppen 9 bis 15 eine neue Stufe 6 angefügt wird und diese Verbesserung nicht eins zu eins auf den Beamtenbereich übertragbar ist. Als Ausgleich für die Einführung dieser sechsten Stufe erhalten unsere aktiven Beamten zusätzlich zur linearen Erhöhung die Einmalzahlung in Höhe von 500 Euro. Diese Auszahlung soll bereits zum 1. August 2017 erfolgen und kommt damit auch noch rechtzeitig zur Urlaubszeit. Ich möchte mich an dieser Stelle noch einmal bei allen bedanken, die dazu beigetragen haben, dass dieses Gesetz heute und so schnell verabschiedet werden kann.

Mit der Einmalzahlung von 500 Euro sollen bekanntermaßen auch die hervorragenden Leistungen der Beamten im Rahmen der Flüchtlingssituation honoriert werden. Das hat anfangs zu leichten Dissonanzen geführt. Ich möchte daher auch an dieser Stelle nochmals betonen, dass wir die im Rahmen der Flüchtlingsbewältigung erbrachten Leistungen der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer nicht geringer wertschätzen – im Gegenteil: Die Tarifbeschäftigten haben ebenso Großartiges geleistet, um diese besonderen Herausforderungen zu meistern – meinen herzlichen Dank dafür!

(Beifall bei der CSU)

Es besteht aber auch hier tarifrechtlich wieder keine Möglichkeit, eine entsprechende Einmalzahlung zu gewähren. Eine solche Zahlung wäre nur als außertarifliche Maßnahme möglich, für die es einer Ermächtigung der Tarifgemeinschaft der Länder bedürfte, die

aber nicht vorliegt. Was aber vorliegt, ist eine Ermächtigung der TdL für eine außertarifliche Gewährung von Leistungsprämien, und davon haben wir Gebrauch gemacht. Im Doppelhaushalt 2017/2018 stehen jährlich vier Millionen Euro für Leistungsprämien zur Verfügung, um besondere Leistungen honorieren zu können. Damit werden die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer des Freistaates Bayern weitaus bessergestellt als die in anderen Bundesländern.

Das ist sehr gut, betrifft aber nicht nur die Tarifbeschäftigten. Bayern steht natürlich auch bei der Besoldung im Ländervergleich weiterhin an der Spitze. In Bayern verdient ein Polizeimeister in A 7 über 3.500 Euro im Jahr mehr als in Berlin, und ein Studienrat, ein Gymnasiallehrer, mehr als 5.600 Euro mehr als ein Lehrer in Berlin.

Ein motivierter, ein leistungsfähiger öffentlicher Dienst ist ein wichtiger Standortfaktor und Garant für die Bewältigung schwieriger Aufgaben; das haben wir gerade in den letzten Jahren mehrfach erlebt. Wer tagtäglich zum Wohl der Allgemeinheit großen Einsatz zeigt und hervorragende Arbeit leistet, verdient auch eine gute Bezahlung. Darin spiegelt sich der hohe Stellenwert des öffentlichen Dienstes in Bayern wider. – Abschließend möchte ich nochmals allen Beschäftigten, Beamten und Richtern im öffentlichen Dienst in Bayern für ihr Engagement und ihre erbrachten Leistungen danken.

(Beifall bei der CSU)

Mein Dank geht auch an die Staatsregierung und besonders an unseren Finanzminister Dr. Markus Söder für die Wertschätzung, die er unseren Beamten in Bayern seit Jahren entgegenbringt. Das zeigt sich nicht zuletzt am vorliegenden Gesetzentwurf, dem wir als CSU-Fraktion heute natürlich zustimmen werden.

Als Nächster hat der Herr Kollege Schuster von der SPD das Wort. – Bitte schön, Herr Kollege.

(Vom Redner nicht autori- siert) Sehr geehrter Herr Präsident, Kolleginnen und Kollegen! Wenn der 10. Mai 2017, an dem die Erste Lesung des Gesetzentwurfs zur Anpassung der Bezüge stattfand, ein guter Tag für die bayerischen Beamtinnen und Beamten war, dann ist der 21. Juni 2017 ein noch besserer Tag für die bayerische Beamtenschaft; denn heute wird endlich beschlossen, dass das Tarifergebnis zeit- und wirkungsgleich auf die Bezüge der bayerischen Bediensteten und die Versorgungsempfänger rückwirkend zum 1. Januar 2017 übertragen wird. Dazu fließen aus dem Staatshaushalt in diesem Jahr nicht ganz 500 Millionen Euro und nahezu 800 Millionen Euro im Jahr 2018.

Der Freistaat Bayern kann und soll sich diese Ausgaben nicht nur in Anbetracht der positiven Steuerschätzung für die nächsten Jahre leisten. Diese Bezügeanpassung ist in erster Linie ein Ausdruck der Wertschätzung für die Leistungen der bayerischen Beamtenschaft in allen Bereichen der Staatsverwaltung. Die SPD-Landtagsfraktion dankt dafür den bayerischen Beamtinnen und Beamten. Die SPDLandtagsfraktion steht zum Berufsbeamtentum und dazu, dass die Beamtinnen und Beamten an der allgemeinen Entwicklung der Löhne und Einkommen teilhaben sollen.

Unsere Grundüberzeugung lautet: Nur ein starker Staat bleibt auf Dauer handlungs- und leistungsfähig. Dafür brauchen wir einen starken öffentlichen Dienst als wichtigen Standortfaktor in Bayern. Natürlich loben auch die CSU und die Staatsregierung im Zusammenhang mit der Bezügeanpassung zu Recht die hervorragende Arbeit der bayerischen Bediensteten; aber die CSU und die Staatsregierung loben sich in erster Linie selbst für diese Übernahme des Tarifergebnisses.

(Ingrid Heckner (CSU): Zu Recht!)

Genau, liebe Ingrid. – Ihnen geht es vor allem darum, kundzutun, wie toll und einmalig sie sich selber finden. Das Ganze wird dann in den üblichen Ländervergleich verpackt, bei dem Bayern glücklicherweise immer wieder Spitze ist.

(Staatsminister Dr. Markus Söder: Danke schön!)

Gerne. – Sie wollen aber gar nicht sagen, dass Bayern Spitze ist.

(Staatsminister Dr. Markus Söder: Beides ist möglich!)

Sie wollen sagen, dass sie sich selbst für Spitze, unübertroffen und unerreichbar halten. Ich sage Ihnen, was das ist: Das ist pure Angeberei.

(Beifall bei der SPD)

Für ein wirtschaftlich und fiskalisch reiches Land ist es nämlich nichts als eine reine Selbstverständlichkeit, die Bezüge der Beamtinnen und Beamten regelmäßig anzupassen. Das ist kein Grund, sich an sich selbst zu berauschen. Ich empfehle Ihnen in der Kommunikation deshalb mehr Sachlichkeit und Nüchternheit und weniger barocke Selbstzufriedenheit sowie den Verzicht auf Eigenlob.

(Beifall bei der SPD – Ingrid Heckner (CSU): Wirtschaftliche Stärke kommt auch nicht von selbst!)

Vor lauter Sich-selbst-toll-finden sind die Begründungen dann manchmal nicht ganz konsistent. So ist die Einmalzahlung von 500 Euro für die Beamtinnen und Beamten sowie die Richterinnen und Richter ein Ausgleich für die Einführung der Erfahrungsstufe 6 in den Entgeltgruppen E 9 bis E 15 im Tarifvertrag, die rein technisch nicht auf die Beamtenvergütung übertragbar ist. Lieber Herr Finanzminister Markus Söder, Sie sollten daher nicht behaupten, die Beamtinnen und Beamten erhielten diese 500 Euro wegen ihrer hervorragenden Leistungen bei der Bewältigung des Flüchtlingsstroms. Die Staatsregierung müsste dann nämlich klar machen, warum es diese Einmalzahlung für die Beamtinnen und Beamten sowie die Richterinnen und Richter gibt, nicht jedoch für die Tarifbeschäftigten.

(Ingrid Heckner (CSU): Sie haben es ja erklärt!)

Bei der Bewältigung des Flüchtlingsstroms haben nämlich auch die Tarifbeschäftigten ganz hervorragende Arbeit geleistet.

(Beifall bei der SPD)

Das wurde erst jetzt, bei der Zweiten Lesung, von Tobias Reiß richtig erklärt. Das war ein Fehler in der Kommunikation. Wahrscheinlich ist die CSU-Fraktion mit E-Mails überschwemmt worden, in denen sich Tarifbeschäftigte darüber beschwert haben, dass sie diese Einmalzahlung nicht bekommen haben.

(Ingrid Heckner (CSU): Ich bitte Sie, das Protokoll zu lesen! Das habe ich in der Ersten Lesung auch schon gesagt!)

Gut, Ingrid. Dann nehme ich das zurück. – Vor nicht allzu langer Zeit gab es keinen Anlass für ein Lob der Staatsregierung für ihre Sparmaßnahmen beim öffentlichen Dienst. Damals verzichteten Sie bezeichnenderweise auf Ihr übliches Eigenlob. Ich erinnere an den Doppelhaushalt 2011/2012, bei dem die Aussetzung der Zuführung zum Versorgungsfonds und zur Versorgungsrücklage, die Absenkung der Eingangsbesoldung um eine Besoldungsstufe, eine zwölfmonatige Wiederbesetzungssperre, eine Nullrunde für Beamte und Versorgungsempfänger im Jahr 2011 sowie eine Aussetzung der Leistungsbezüge beschlossen wurden. Ich sage Ihnen, wie man eine solche Politik gegenüber den Beamtinnen und Beamten und den Tarifbeschäftigten nennt: Das ist Politik nach Kassenlage. Für diesen Umgang mit dem öffentlichen Dienst in Bayern haben wir kein Verständnis. Die SPD-Landtagsfraktion steht zu einem starken öffentlichen Dienst in Bayern mit Tarifbeschäftigten und dem Berufsbeamtentum. Deshalb werden wir heute dem Gesetzentwurf gerne zustimmen.

(Beifall bei der SPD)

Danke schön, Herr Kollege. – Jetzt hat Herr Kollege Meyer von den FREIEN WÄHLERN das Wort. Bitte schön, Herr Kollege.

Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Bevor diese Veranstaltung zu einer Anbiederungsstunde mutiert, kehren wir zu den Fakten zurück. Wir beraten heute diesen Gesetzentwurf in Zweiter Lesung. Ich habe im Ältestenrat gefragt, ob wir diese Aussprache heute überhaupt brauchen. Ich bin dort eines Besseren belehrt worden. Nun gut, dann machen wir es halt.

(Ingrid Heckner (CSU): Mit so viel Geld so despektierlich umzugehen, ist schon allerhand!)

Wir führen hier jetzt keine Privatunterhaltungen.

(Ingrid Heckner (CSU): Das war ein Zwischenruf! – Florian Streibl (FREIE WÄHLER): Das war kein Zwischenruf, sondern ein Zwischengeplauder!)

Herr Kollege Meyer, Sie haben jetzt das Wort und alle anderen nicht. Bitte schön.

Es ist schön, dass ich hier einen Nerv getroffen habe. – Liebe Ingrid, wir haben bereits in der Ersten Lesung alle übereinstimmend gesagt, dass es wichtig und richtig ist, so viel Geld auszugeben und das Tarifergebnis 1 : 1 auf die Beamtenschaft zu übertragen. Das ist Wertschätzung. Dieser Begriff wurde von allen Fraktionen verwendet. Wir haben das in der Ersten Lesung gesagt. Zwei Tage später haben die Vertreter aller Fraktionen und der Minister das im Hauptausschuss des Beamtenbundes gesagt. Ich habe das in der Woche drauf bei den Personalräten der Finanzverwaltung gesagt. Wir alle haben das im Ausschuss gesagt, und nun sagen wir es heute wieder. Das ist ja auch richtig. Wir alle wissen, was wir an unserem öffentlichen Dienst haben. Wir danken unseren Bediensteten herzlich für ihre engagierte Leistung.

Herr Kollege Reiß hat heute über den Tarifbereich gesprochen. Das ist alles richtig. Ich habe das auch in der Ersten Lesung gesagt. Natürlich ist es mit diesem Gesetz nicht möglich gewesen, für die Tarifbeschäftigten etwas Analoges zu dieser Einmalzahlung für die Beamtinnen und Beamten draufzusatteln. Sie alle wissen, dass es dann diese Petition von Angestellten aus der Regierung von Oberfranken gab. Wir haben über diese Petition im Ausschuss beraten. Unterfränkische Tarifbeschäftigte haben sich dieser Petition angeschlossen.

Herr Minister, ich habe Ihnen in diesem Hause keinen Vorsatz unterstellt. Das war jedoch ein kleiner Fauxpas. Deshalb rege ich an: Stellen Sie noch einmal gegenüber den Tarifkräften klar, dass der gesamte öffentliche Dienst – nicht nur die innere Verwaltung, sondern alle Ressorts – die Herausforderungen durch die Flüchtlinge wirklich gut gemeistert hat. Diese Klarstellung würde ich von Ihnen erbitten. Das wäre die richtige Klarstellung für diese Petition, die wir natürlich nur für erledigt erklären konnten, weil tarifrechtlich nichts anderes möglich ist.

Meine Damen und Herren, ich möchte jetzt etwas ansprechen, auch auf die Gefahr hin, dass mir Frau Kollegin Heckner wie beim letzten Mal vorwirft: Wenn man nichts weiß, geht man auf andere Themen über. Was ich ansprechen möchte, hat aber schon etwas mit diesem Thema zu tun. Wir haben in den letzten Jahren im öffentlichen Dienst bei Dienststellen, in denen viele Herausforderungen durch die Flüchtlinge entstanden sind, viel getan und viele Stellen geschaffen. Das haben wir hier alle mitgetragen. Jetzt haben wir ein bisschen mehr Luft. Deshalb bitte ich darum, dass wir uns auch andere Ressorts ansehen, die ebenfalls berechtigte Klagen führen. Wir sollten diese Forderungen nicht mit dem Argument abtun, wir hätten schon so viel gemacht und viel Geld ausgegeben. Ich nenne als Beispiel das Zentrum Bayern Familie und Soziales. Dessen Vertreter tragen vor, dass dieses Zentrum extrem unterbesetzt ist. Hier müssen wir etwas tun.

Es gibt auch noch andere Bereiche. Ich nenne das Landesamt für Finanzen. Darüber liegen mir aber heute keine konkreten Zahlen vor. Angesichts der vielen Stellen, die wir für die Schulen, die Polizei und die Gerichte geschaffen haben, müssen auch mehr Stellen im Landesamt für Finanzen verwaltet werden. Deshalb müssen wir hier einmal hinschauen.

Als weiteres Stichwort nenne ich den Artikel 6 b des Haushaltsgesetzes. Ich weiß, dass in diesem Punkt bei den Kolleginnen und Kollegen der CSU ein Umdenken begonnen hat, da man das Ganze hier inzwischen ein bisschen strecken kann. Ehrlicherweise muss man sagen: Dieser Artikel 6 b des Haushaltsgesetzes könnte auch gleich abgeschafft werden.

(Beifall bei den FREIEN WÄHLERN und der Ab- geordneten Claudia Stamm (fraktionslos))