Protokoll der Sitzung vom 06.07.2017

Ich könnte an der Stelle noch einiges andere aufzählen. Wir haben 2015 ein Zentrum für Digitalisierung gegründet. Zwei Jahre später wissen wir noch immer nicht genau, was dort eigentlich erfolgt ist und was wir noch tun müssen. Dass wir so ein Zentrum brauchen, dass wissenschaftspolitische Begleitung der Digitalisierung wichtig ist, sehen wir alle ein: wir haben uns erst vor Kurzem im Wissenschaftsausschuss darüber unterhalten. Auch die Kolleginnen und Kollegen von der CSU waren sich aber mit mir darüber einig, dass wir erst einen Bericht darüber bräuchten, was in den letzten zwei Jahren passiert ist.

Vor Jahren wurden technologieorientierte Gründerzentren gegründet, in die viel Arbeit investiert wurde. Jetzt werden digitale Gründerzentren angekündigt. Das alles kann man machen. Man muss aber erst einmal überlegen, wie man die bereits existierenden Maßnahmen verstetigt, statt immer wieder Neugründungen anzukündigen und neue Programme aufzulegen. An der Stelle fehlt es mir einfach an Nachhaltigkeit. Ich würde mir wünschen, dass erst einmal BAYERN DIGITAL I evaluiert wird, bevor man neue Versprechungen macht, wie sie heute zuhauf abgegeben worden sind. Das "BayernPortal", das technologisch bestimmt gut ist, soll erst einmal mit Inhalten gefüllt werden, bevor wir von der vollumfassenden elektronischen Verwaltung sprechen. All das müssen wir nachlegen.

Wir stimmen den Anträgen zu. Was wollen wir auch anderes machen? – Ich würde mir wünschen, dass wirklich frisches Geld kommt. Herr Huber, Ich nehme Sie beim Wort, wenn Sie sagen, dass im Nachtragshaushalt dafür etwas kommen soll. Wir werden da genau hinschauen. 40 Millionen sind immerhin ein Betrag. Ich nehme auch Herrn Seehofer beim Wort. Warten Sie aber bitte mit weiteren Ankündigungen, bis das Programm, das schon vor zwei Jahren angekündigt worden ist, auch abgearbeitet ist.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Danke schön. – Nächste Rednerin ist Frau Staatsministerin Aigner.

Sehr verehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Als Erstes freue ich mich gemeinsam mit allen Rednern darüber, dass dieses Programm sehr gut angenommen worden ist, dass es offensichtlich dem Bedarf bei den mittelständischen Unternehmen entsprochen hat und dass wir alle gemeinsam einen Bedarf an der Fortsetzung dieses Programms sehen. Das halte ich erst einmal für gut, das freut mich, und dafür herzlichen Dank. Ich bedanke mich ausdrücklich bei der CSU-Fraktion, lieber Erwin Huber, dass ich coram publico die Zusage bekommen habe, was dies aus deiner Sicht bzw. aus Sicht der CSU-Fraktion für den Nachtragshaushalt 2018 bedeuten soll. Ich glaube, wir können das Geld gut einsetzen. Es ist in der Tat keine Kleinigkeit; denn bisher waren zweimal 20 Millionen für diesen Zeitraum vorgesehen. Deswegen ist diese Zusage ein ordentliches Zeichen. Auch dafür einen herzlichen Dank.

Mindestens genauso freue ich mich über den Erfolg des Programms, und dazu möchte ich etwas im Detail sagen. Wir setzen zwar staatliches Geld ein, entscheidend ist aber, was es auf der Seite der Wirtschaft be

wirkt. Wenn zu den 20 Millionen, die wir jetzt eingesetzt haben, eine Investition von 80 Millionen dazukommt, dann ist das ein deutlicher Erfolg, weil man daran sieht, dass ein gewisser Anschub die Menschen beim Investieren voranbringt. In der Tat leben wir in einer schnelllebigen Zeit. Deshalb müssen wir immer schauen, dass wir auf der Höhe der Zeit sind. Deswegen müssen wir bei allen Programmen auch immer nachsteuern. Dass es beim Innovationsgutschein – das will ich noch einmal sagen, liebe Frau Karl – einen Fall gegeben hat, der nicht im Sinne des Erfinders war, kann einmal passieren. Deshalb war es richtig, dass wir vernünftige Rahmenbedingungen geschaffen haben, um mit dem Digitalbonus Investitionen zu fördern, die in unserem Sinne sind. Das Ergebnis, das wir jetzt haben, zeigt eindeutig, dass damit die richtigen Maßnahmen gefördert werden.

Ein Thema ist die Sicherheit. Darüber wurde bisher in dem Ausmaß überhaupt noch nicht nachgedacht. Dass die Sicherheit der Anwendungen ein ganz zentrales Thema ist, spiegelt sich auch in den Annahmequoten wider, so zum Beispiel bei den ERP-Systemen, bei denen es um nachhaltige Wirtschaftsformen, um Effektivitätsgewinne geht. Das gilt für eine ganze Reihe von Systemen bis hin zum Building Information Modeling, Herr Glauber. Natürlich ist das nicht nur für Architekten eine Zukunftsvision, sondern auch für Handwerksbetriebe. Deswegen freue ich mich auch ganz besonders, dass die Anträge weit überwiegend aus dem Handwerk kommen. Der größte Teil der Antragsteller kommt aus dem Handwerk, was man nicht sofort vermutet hätte. Mich freut das ganz besonders, weil man daran sieht, wie innovativ bei uns die Handwerksbetriebe sind. Weitere Teile der Antragsteller kommen aus dem verarbeitenden Gewerbe und nicht zuletzt aus dem Handel. Die Herausforderungen für den Handel sind natürlich etwas ganz Spezielles.

Ich meine, dass wir uns alle gemeinsam einsetzen müssen. Der Dringlichkeitsantrag enthält schon den Hinweis, wie wir vorgehen können. Wir werden gemeinsam mit dem Finanzministerium weiterhin kreativ nach Lösungen suchen, wie wir das Programm schnellstmöglich wieder in Gang setzen können. Deshalb ist es gut gewesen, dass uns der Ministerpräsident in seiner Regierungserklärung von heute ein ganz klares Placet gegeben hat. In der Tat haben wir eine Bringschuld, dass wir das Programm schnellstmöglich wieder in Gang bekommen. Ich tue alles dafür, weil ich von dem Erfolg dieses hervorragenden Programms überzeugt bin.

(Beifall bei der CSU)

Danke schön. – Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Damit ist

die Aussprache geschlossen. Wir kommen jetzt zur Abstimmung, und dazu werden die Anträge wieder getrennt.

Wer dem Dringlichkeitsantrag auf Drucksache 17/17541 – das ist der Antrag der CSU-Fraktion – seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um sein Handzeichen. – Das sind die CSU-Fraktion, die SPD-Fraktion, die FREIEN WÄHLER und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Gegenstimmen! – Keine Gegenstimmen. Stimmenthaltungen? – Keine Stimmenthaltungen. Damit ist der Antrag angenommen.

Wer dem Dringlichkeitsantrag auf Drucksache 17/17579 – das ist der Antrag der SPD-Fraktion – seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um sein Handzeichen. – Das sind die SPD-Fraktion, die FREIEN WÄHLER und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Gegenstimmen! – Das ist die CSU-Fraktion. Stimmenthaltungen? – Keine. Damit ist der Antrag abgelehnt.

Nun kommen wir zum Dringlichkeitsantrag auf Drucksache 17/17580; das ist der Antrag der Fraktion der FREIEN WÄHLER. Wer diesem Antrag seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich jetzt um sein Handzeichen. – SPD-Fraktion, FREIE WÄHLER und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Gegenstimmen! – Das ist die CSU-Fraktion. Stimmenthaltungen? – Keine Stimmenthaltungen. Damit ist der Dringlichkeitsantrag abgelehnt. Bevor ich den nächsten Tagesordnungspunkt aufrufe, gebe ich das Ergebnis der namentlichen Abstimmung zum Dringlichkeitsantrag der Abgeordneten Schulze, Hartmann, Kamm und anderer und Fraktion (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) betreffend "Kriegssituation in Afghanistan zur Kenntnis nehmen, Flüchtlingen nicht länger das Recht auf Ausbildung und Arbeit verwehren" auf Drucksache 17/17540 bekannt. Mit Ja haben 43, mit Nein haben 89 gestimmt. Stimmenthaltungen gab es zwei. Damit ist dieser Dringlichkeitsantrag abgelehnt.

(Abstimmungsliste siehe Anlage 2)

Zur gemeinsamen Beratung rufe ich auf:

Dringlichkeitsantrag der Abgeordneten Markus Rinderspacher, Martin Güll, Doris Rauscher u. a. und Fraktion (SPD) Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung für Schülerinnen und Schüler im Grundschulalter in Bayern sofort einführen (Drs. 17/17542)

und

Dringlichkeitsantrag der Abgeordneten Hubert Aiwanger, Florian Streibl, Prof. Dr. Michael Piazolo u. a. und Fraktion (FREIE WÄHLER) Bayern zum Familienland machen: Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung im Grundschulalter ohne Mehrbelastung der Kommunen einführen! (Drs. 17/17581)

Ich eröffne nun die gemeinsame Aussprache und bitte als erste Rednerin Frau Kollegin Dr. Strohmayr ans Rednerpult.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich kann nur sagen: Gratulation, liebe Kolleginnen und Kollegen von der CSU! Endlich bekennen Sie sich in Ihrem Parteiprogramm zum Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung im Grundschulalter. Lange hat es gedauert, bis Sie zu dieser Erkenntnis gekommen sind. Ich kann nur feststellen: Da haben Sie von der SPD-Fraktion viel Nachhilfe gebraucht.

(Beifall bei der SPD)

Mit der SPD wäre das alles viel schneller gegangen. Ich bin seit 13 Jahren im Bayerischen Landtag. Ich kann mich erinnern, dass wir seit mehr als zehn Jahren diesen Rechtsanspruch einfordern, damit auch in Bayern endlich alle Eltern und Kinder, die eine Ganztagsbetreuung brauchen, eine solche bekommen. Seit mehr als zehn Jahren gibt es einen Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz in Kinderkrippen. Ich muss feststellen: In diesen zehn Jahren hat sich in Bayern bei den Kinderkrippen vieles getan. Plötzlich wurden Kinderkrippen gebaut. Der Bedarf wurde regelmäßig festgestellt. Seit Bestehen dieses Rechtsanspruchs ist also eine Menge passiert.

Es ist doch ein Witz, dass die Situation im Grundschulbereich ganz anders ist, die Versorgung nach wie vor völlig unzureichend ist; denn es gibt in Bayern immer noch einige Gemeinden mit Schulen, die für Schülerinnen und Schüler am Nachmittag überhaupt kein Betreuungsangebot bereitstellen. Es gibt in Bayern immer noch die Regelung, dass nur dann eine Ganztagsschule eingerichtet werden darf, wenn gleichzeitig die Halbtagsschule bestehen bleibt, egal, wie viele Eltern in diesen Gemeinden Bedarf an einem solchen Angebot haben. Ich kann Ihnen aus vielen Gesprächen sagen: Es gibt immer noch viele Eltern, die verzweifelt nach einem passgenauen Angebot für ihr Kind im Grundschulalter suchen, und zwar ohne Erfolg.

Doch heute sagte unsere Ministerin Frau Müller: Wir leben hier in Bayern im Familienland Nummer eins. Ich frage Sie: Was ist das für ein Familienland, in dem

nicht einmal gewährleistet ist, dass Kinder auch in der Grundschule am Nachmittag ein ordentliches Betreuungsangebot wahrnehmen können?

Liebe Frau Kollegin Eiling-Hütig, es stimmt einfach nicht, was Sie hier vor einem Jahr dazu gesagt haben, nämlich – um es Ihnen in Erinnerung zu rufen –: Ich weiß nicht, wie oft wir es hier noch betonen müssen, die Menschen wollen ein Angebot und keinen Rechtsanspruch. – Schön, dass nun endlich auch Sie einsehen: Ohne Rechtsanspruch bewegt sich hier in Bayern nichts.

(Zuruf von der CSU: Das stimmt doch nicht!)

Ohne Rechtsanspruch haben die Kinder und Eltern keine ausreichenden Angebote.

(Beifall bei der SPD)

Frau Eiling-Hütig, weiter haben Sie damals geäußert, dass uns die Einführung eines Rechtsanspruchs auf Ganztagsangebote an bayerischen Schulen dem Ziel keinen Schritt näherbringe, aber, wie geschildert, zu einer Fülle von Schwierigkeiten führe. Weiter haben Sie gesagt: Ich muss Ihnen sagen, da äußert sich wieder die reine Ideologie. – Ich freue mich, dass Sie diese Ideologie nun in Ihr Wahlprogramm aufgenommen haben. Gratulation!

(Beifall bei Abgeordneten der SPD – Zurufe von der CSU)

Ich möchte Sie heute auffordern, diese Ideologie nicht nur in Ihr Wahlprogramm aufzunehmen, sondern gemeinsam mit uns zur Wirklichkeit werden zu lassen. Dazu besteht die Möglichkeit.

(Gudrun Brendel-Fischer (CSU): Das machen wir lieber alleine!)

Wir haben in dieser Legislaturperiode mehrmals Vorstöße in diesen Bereich gemacht und einen Gesetzesentwurf vorgelegt, den wir ohne Weiteres hervorholen und verabschieden können. Wir sind gerne bereit, noch in dieser Legislaturperiode gemeinsam mit Ihnen entsprechende gesetzliche Regelungen zu verabschieden. Geben Sie sich doch endlich einen Ruck! Die Menschen in Bayern würden es Ihnen danken und wären froh, wenn wir endlich auch bei den Grundschulen einen Schritt weiterkämen.

Der Ministerpräsident hat heute im Rahmen der Debatte zur Digitalisierung davon geredet, dass wir an die Weltspitze kommen müssen. Bei der Ganztagsbetreuung bestünde für Bayern endlich die Möglichkeit, von ganz hinten an die Spitze zu kommen. Geben Sie sich also einen Ruck, und verabschieden Sie gemein

sam mit uns einen Gesetzentwurf für den Rechtsanspruch auf einen Ganztagsbetreuungsplatz im Grundschulalter! Wir sind dazu bereit.

(Beifall bei der SPD)

Danke schön. – Nächster Redner ist Herr Prof. Dr. Piazolo.

Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Lassen Sie mich zu diesen Anträgen – dieses Thema liegt dem Hohen Haus ja nicht zum ersten Mal vor – fünf kurze Bemerkungen machen.

Erstens. Es gibt, wie uns allen bewusst ist, einen Wandel in der Gesellschaft. Die meisten wollen sich nicht mehr zwischen Berufstätigkeit und Familie entscheiden, sondern beides unter einen Hut bringen. Die Verhältnisse haben sich geändert. Das ist inzwischen auch bei der Staatsregierung im Wahlprogramm angekommen.

Meine zweite Bemerkung: Die Schule muss darauf in unterschiedlicher Form reagieren. Das ist eigentlich selbstverständlich. Das gilt insbesondere für die Grundschulen, um die es heute in beiden Anträgen geht. Diejenigen Eltern, die sich eine Betreuung für ihre Kinder wünschen, sollten dafür ein Angebot bekommen. Denkbar wäre der Hort, die Nachmittagsbetreuung, der offene Ganztag oder der gebundene Ganztag. Es gibt eine ganze Bandbreite an Möglichkeiten.

Dritte Bemerkung: Das Angebot genügt nicht. Das ist bereits von Kollegin Strohmayr dargestellt worden. Das kann ich nur bestätigen. In vielen Gemeinden gibt es nur unzureichende Angebote. Das heißt, die Nachfrage ist größer als das Angebot. Die Nachfrage nimmt auch stetig zu, weil es mittlerweile für den Bereich der Krippen einen Rechtsanspruch gibt. Immer mehr Eltern, deren Kinder in der Krippe und im Kindergarten betreut werden, verlassen sich darauf, auch in der Grundschule eine Betreuung in Anspruch nehmen zu können. Sie erwarten das.

Damit bin ich bei der vierten Bemerkung: Die Politik muss reagieren. Dabei geht es um den Rechtsanspruch. Über die Forderung, die schon eine ganze Weile besteht, haben wir uns schon viele Gedanken gemacht. Für mich stellt ein Rechtsanspruch die Ultima Ratio dar. Wenn es funktioniert, braucht man ihn nicht. Wenn es jedoch nicht funktioniert, muss man ihn in Erwägung ziehen. Ich habe wahrgenommen, dass die CDU/CSU dies auch tut. Sie schreibt das zumindest ins Wahlprogramm. Ich gehe davon aus, dass die Inhalte des Wahlprogramms der Union auch

umgesetzt werden. Alles andere wäre schließlich ein Wählerbetrug. Aus diesem Grund gehe ich nicht davon aus, dass dies leichtfertig in das Programm geschrieben wird. Das bedeutet auf der anderen Seite auch, dass es sich implizit um ein Schuldeingeständnis handelt, dass es bis jetzt nicht funktioniert hat. Ansonsten müssten Sie in das Wahlprogramm nicht hineinschreiben: Wir wollen einen Rechtsanspruch haben. Diesen Rechtsanspruch bräuchten wir nicht, wenn jedes Kind einen Platz hätte.

Meine fünfte Bemerkung: Wir als FREIE WÄHLER sind für diesen Rechtsanspruch unter bestimmten Voraussetzungen. Für uns ist es wichtig, dass die Kommunen nicht übermäßig belastet werden. Der Freistaat Bayern steht in der Verpflichtung, das Angebot zur Verfügung zu stellen und die damit verbundenen Mehrkosten zu übernehmen. Sicherlich ist die Ausgestaltung nicht immer leicht. Das ist jedoch unsere Grundbedingung. Deshalb haben wir dies ganz deutlich in unseren Antrag geschrieben. Wir wollen ein flexibles, bedarfsgerechtes und justiziables Angebot. Ein Rechtsanspruch nutzt nichts, wenn man ihn nicht durchsetzen kann.

Zum Schluss richte ich eine Bitte oder einen Appell an die Staatsregierung und die CSU-Fraktion: Wahlprogramme allein reichen nicht aus. An dieser Stelle möchte ich gerne die Ausführungen des Kardinals beim gestrigen Sommerfest zitieren: Das eine ist das Wollen. Erst muss man etwas wollen – das tut die Staatsregierung nun –, aber dann muss man handeln. Daran fehlt es noch. Das fordern wir ein.

(Beifall bei den FREIEN WÄHLERN)

Danke schön. – Der nächste Redner ist Herr Prof. Waschler.