Protokoll der Sitzung vom 27.09.2017

Grundvoraussetzung für die Schaffung von Wohnraum ist natürlich die Bereitstellung ausreichender Bauflächen. Da sind in erster Linie – auch das ist nicht neu – Städte und Gemeinden im Rahmen ihrer kommunalen Planungshoheit in der Verantwortung. Die Aktivierung vorhandenen Baulands ist dabei erste Wahl.

Jetzt zu einigen Einzelanforderungen, Herr Kollege Lotte. Den Bau von 100.000 Wohnungen haben Sie in Ihrem Dringlichkeitsantrag vom 05.07.2017, der am 13.07.2017 vom federführenden Wirtschaftsausschuss abgelehnt worden ist, gefordert. Das kommt erst wieder im Herbst ins Plenum. Ihre Forderung, pro Jahr 100.000 Wohnungen zu bauen, geht schon deswegen ins Leere, weil die Baubranche wegen des Baubooms bereits jetzt voll ausgelastet ist und kaum noch Aufträge annehmen kann. Dies ist unabhängig davon zu sehen, ob die finanziellen Mittel zur Verfügung stehen.

(Christine Kamm (GRÜNE): Da geht schon noch etwas!)

Das erkennen selbst Verbände wie der VdW oder der GdW an. Da helfen auch wiederholte Behandlungen im Plenum nicht weiter. Richtig ist, dass die Zahl der Sozialwohnungen stark gefallen ist. Es sind eben mehr Sozialwohnungen aus der Bindung herausgefallen, als neue hinzugekommen sind. Allerdings stehen diese Wohnungen auch nach dem Auslaufen der Sozialbindungen weiterhin zur Verfügung. Das sind in aller Regel preisgünstige Altbauwohnungen für einkommensschwächere Haushalte. Sie dienen auch als Wohnung einer kommunalen oder kirchlichen Wohnungsbaugesellschaft der jeweils örtlichen Wohnraumversorgung.

Zur Forderung nach einer Erhöhung der Wohnraumförderung sei gesagt: Wir werden im Nachtragshaushalt sicherlich etwas tun müssen. Das habe ich bereits gesagt. Wir legen uns jetzt nicht auf konkrete Zahlen fest. Für mich sollte die Richtschnur eine Größenordnung von etwa 70 Millionen Euro sein. Hier habe ich mich der Rückendeckung durch den Ministerpräsidenten versichert. Unser Bauminister Joachim Herrmann hat bereits bei den Beratungen zum Doppelhaushalt angekündigt, dass wir für den Ausgleich sorgen müssen. Was uns der Bund zusätzlich gegeben hat, soll tatsächlich zusätzlich zur Verfügung stehen. Wir sollten im Nachtragshaushalt in einer Grö

ßenordnung von mindestens 70 Millionen Euro handeln.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, die Wohnraumförderung war in Bayern immer ein wichtiger politischer Schwerpunkt. Bayern hat im Unterschied zu anderen Bundesländern die Mittel für die Wohnraumförderung auch in Zeiten der Haushaltskonsolidierung auf einem hohen Niveau gehalten. Erfreulich ist natürlich auch, dass der Bund seine Mittel in den letzten Jahren deutlich erhöht hat.

Herr Kollege Lotte, nach Ihren Ausführungen zu urteilen, haben Sie erkannt, dass die Probleme auch im ländlichen Raum liegen können. Das begrüße ich durchaus. Die Bedarfe und Problemlagen müssen auch in den ländlichen Räumen gesehen werden. Aber genau das tut unsere Wohnraumförderung. In den Ballungsräumen wird der Bau von bezahlbaren Mietwohnungen gerade für Familien mit Kindern gefördert. In den eher ländlich geprägten Regionen liegt unser Schwerpunkt auf der Förderung der Wohnungseigentumsbildung. Die Förderung des Wohnungseigentums trägt dazu bei, dass Familien in ihrer Heimat Wohneigentum schaffen und nicht in die Ballungsräume abwandern. Familien, die ein eigenes Haus oder eine eigene Wohnung erwerben, machen in der Regel eine Mietwohnung frei. Auch dies entlastet den angespannten Mietwohnungsmarkt. Daher ist es sehr zu begrüßen, dass nach Jahren der Unsicherheit eine Regelung mit der EU gefunden werden konnte, wie die erfolgreichen Einheimischenmodelle fortgesetzt werden können. Wir können die Kommunen nur ermuntern, in diesem Bereich weiter tätig zu sein. Damit wäre ich mit dem Antrag der SPD fertig. Wir, die CSU, werden diesen Antrag ablehnen. Das haben wir auch kurz vor der Sommerpause im Plenum und auch im Wirtschafts- und im Haushaltsausschuss getan.

Die Forderungen der FREIEN WÄHLER sind natürlich auch nicht neu. Es ist auch nichts Neues, dass wir uns weitgehend einig sind. Es gibt nur marginale Abweichungen. Beispielsweise fordern Sie 2.000 Euro pro Jahr und Kind und wir 1.200 Euro. Das steht so auch im Bayernplan drin. Das ist nichts Neues.

(Zuruf des Abgeordneten Hubert Aiwanger (FREIE WÄHLER))

Wir stimmen einem Antrag, der keine neuen Forderungen enthält, nicht zu. Auch Dinge wie die Energieeinsparverordnung – EnEV –, das Mietrecht oder andere Bereiche, die den Bund betreffen, brauchen wir hier nicht wiederholt zu besprechen, geschweige denn ihnen erneut zuzustimmen.

(Lachen des Abgeordneten Hubert Aiwanger (FREIE WÄHLER))

Im Antrag der GRÜNEN gibt es zumindest etwas Neues, nämlich die Forderung, den Wohnungspakt fortzusetzen. Darin bin ich mit Ihnen einer Meinung. Man soll den Wohnungspakt fortsetzen. Ich bin davon überzeugt, dass man das auch tun wird. Der Wohnungspakt wird in zwei Jahren auslaufen, und danach wird es das Thema sicher auch noch geben. Wir können aber jetzt noch nicht beschließen, dass der Wohnungspakt Bayern, der gerade einmal Halbzeit hat, nach 2019 fortgesetzt werden soll. Dazu wird es noch ausreichend Gelegenheit geben. Dann werden wir auch für eine angemessene Ausstattung mit Mitteln sorgen.

Hinsichtlich der Kompensationszahlungen des Bundes sind wir weiterhin der Meinung, dass der Bund weiterhin gefordert ist. Die Wohnraumversorgung ist natürlich auch dadurch schwieriger geworden, dass man die hohe Zahl an Zuwanderern entsprechend hat unterbringen müssen. Dafür ist ein kraftvolles Engagement des Bundes hinsichtlich einer dauerhaften Wohnraumversorgung über 2019 hinaus erforderlich. Das werden wir beim Bund auch einfordern. Herr Kollege Mistol, ich habe es bereits gesagt: Wir werden auch Ihren Antrag ablehnen. Wir können im Landtag die Fortsetzung des Wohnungspaktes noch nicht beschließen.

Abschließend kann ich nur sagen: Der Wohnungsbau ist ein ganz, ganz wichtiges Thema. Auf unserer Agenda steht dieses Thema ganz oben. Wir werden das Thema auch weiter forcieren. Womöglich werden wir den Wohnungsbau auch noch mit zusätzlichen Mitteln ausstatten, und zwar völlig unabhängig davon, ob Sie in der nächsten Plenarsitzung erneut den Antrag hervorholen. – Ich bedanke mich fürs Zuhören und für die Unterstützung.

(Beifall bei der CSU – Andreas Lotte (SPD): Lassen Sie sich überraschen!)

Danke schön, Herr Kollege. – Als Nächster hat nun Staatsminister Joachim Herrmann das Wort. Bitte schön, Herr Staatsminister.

Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Lieber Kollege Lotte, ich habe interessiert wahrgenommen, dass Sie Ihren Redebeitrag mit dem Hinweis auf die enormen Mietpreissteigerungen insbesondere im Ballungsraum München eingeleitet haben. Vor dreieinhalb Jahren haben Sie uns mit den begeisterten Ausführungen über die Notwendigkeit und die erfolgreiche Wirkung von Mietpreisbremsen beglückt. Wir haben uns dieser von Ihnen geforderten Mietpreisbremse auf Bundesebene nicht verweigert. Aktu

ell wird die von Ihnen durchgesetzte Mietpreisbremse landauf und landab von allen Fachleuten als grandios gescheitert bezeichnet. Inzwischen häufen sich sogar die Entscheidungen von Gerichten, dass das Ganze möglicherweise sogar verfassungswidrig wäre. Es erfolgen Vorlagebeschlüsse und dergleichen. Mit diesem Mittel kommt man nicht so recht voran.

Wir waren seit jeher der Auffassung, dass mehr Wohnungen das A und O sind. Ich bin auch gegen jede Form von Mietwucher und dergleichen. Aber wenn wir insgesamt etwas erreichen wollen, dann brauchen wir mehr Wohnungen. Es gibt insgesamt zu wenige Wohnungen. Es gibt mehr Menschen in unserem Land, die Wohnungen brauchen. Wir werden eine Entspannung der Situation nicht durch die Bewirtschaftung des vorhandenen Wohnraums erreichen, sondern nur indem mehr Wohnungen gebaut werden. Darauf setzen wir seit jeher. Ich möchte nun an das anknüpfen, was der Kollege Rotter zuletzt gesagt hat. Ich denke gerade auch an die ländlichen Räume. Zu den dümmlichen Äußerungen der letzten Monate haben wiederholt auch Veröffentlichungen des Instituts der deutschen Wirtschaft gehört. Dort wurde behauptet, dass in den ländlichen Räumen, sogar bei uns in Bayern, viel zu viel gebaut wird und am Bedarf vorbeigebaut wird. Das ist aus meiner Sicht grober Unfug.

(Beifall bei der CSU und des Abgeordneten Thorsten Glauber (FREIE WÄHLER))

Die Häuser, die momentan auch in den Landkreisen Bayerns gebaut werden, werden dringend gebraucht. Es ist gut, dass diese Häuser gebaut werden. Der Kollege Rotter hat die Sinnhaftigkeit eben erläutert. Wir wollen den ländlichen Raum stärken. Deshalb ist die oberflächliche Betrachtung eines Instituts aus Köln Unfug. Dieses Institut behauptet anhand theoretischer Betrachtungen, dass die Baumaßnahmen überflüssig wären. Dieses Institut arbeitet zum Teil mit Bevölkerungsprognosen von vorgestern. Heute liegen völlig andere Bevölkerungszahlen vor. Wir haben steigende Geburtenzahlen. Alle Betrachtungen, wonach die momentan gebauten Häuser in der nächsten Generation leer stehen würden, sind grober Unfug.

Wir müssen den Wohnungsbau voranbringen, meine Damen und Herren. Im vergangenen Jahr sind in Bayern zumindest 54.000 Wohnungen fertiggestellt worden. Das ist gegenüber dem Tiefststand aus dem Jahre 2009 eine Steigerung von über 72 %. In Bayern gibt es momentan einen Wohnungsbestand von über 6,3 Millionen Wohnungen. Das ist der höchste Wohnungsbestand, den es im Freistaat jemals gegeben hat. Aber ich mache keinen Hehl daraus, dass es in der Tat immer noch nicht genug Wohnungen sind. Deshalb brauchen wir noch mehr Wohnungen. Im

letzten Jahr sind zumindest etwa 75.000 Neubaugenehmigungen oder Freistellungen erfolgt. 75.000! Wie bereits erwähnt, ist das das beste Ergebnis seit 1999. Wir sehen aus den Genehmigungszahlen des laufenden Jahres, dass sich dieser positive Trend fortsetzt.

Es kommt nun darauf an, von diesen Baugenehmigungen auch Gebrauch zu machen. Wir haben in den letzten Jahren beobachten können, dass dies mit zeitlicher Verzögerung umgesetzt wird. Das zeigt, dass unser Wohnungspakt Bayern, den wir vor zwei Jahren beschlossen haben, seine Wirkung tut. Ein Teil der Maßnahmen, um den Wohnungsbau voranzubringen, besteht in der Tat in der staatlichen Wohnraumförderung. Wir wollen 28.000 neue staatliche oder staatlich geförderte Wohnungen voranbringen. Wir mobilisieren dafür bis zum Jahr 2019 rund 2,6 Milliarden Euro. Das ist eine gigantische Summe. Ich halte Ihre Forderung, 20.000 geförderte Wohnungen jährlich zu bauen, für unrealistisch. Sie geht meines Erachtens ins Leere. In diesem Ausmaß ist das aber auch gar nicht erforderlich. Wir müssen den Wohnungsbau insgesamt voranbringen.

Bei den Sozialwohnungen wird meines Erachtens immer mit falschen Zahlen argumentiert. Ja, es fallen viele Sozialwohnungen nach den 25 Jahren Bindungsfrist aus der sozialen Bindung heraus. Aber wie ist denn die Realität? Wem gehören diese Wohnungen? – Der Großteil – wir fördern auch Privatunternehmen – der geförderten Sozialwohnungen – das war in den letzten 25 Jahren so und ist auch in diesem Jahr wieder so – sind Wohnungen im Eigentum kommunaler Wohnungsbaugesellschaften und kirchlicher Wohnungsbaugesellschaften.

Damit ist Folgendes klar: Auch wenn diese Wohnungen aus der sozialen Förderung im rechtlichen Sinne herausfallen, kann doch keiner behaupten, dass die Wohnungen der beiden städtischen Münchner Wohnungsbaugesellschaften in dem Moment, wo sie aus der Sozialbindung herausfallen, plötzlich dem Mietwucher anheimfallen. Sie gehören weiterhin zu 100 % der Landeshauptstadt München. München geht natürlich mit seinen eigenen Mietern weiterhin sozial um, und so machen es auch die städtischen Wohnungsbaugesellschaften in Nürnberg oder Würzburg.

Deshalb ist eine Betrachtung nach dem Motto, es ist schlimm, dass diese Wohnungen aus der Sozialbindung herausfallen unrealistisch, und das gilt auch für die Wohnungen, die dem Evangelischen Siedlungswerk gehören oder der Joseph-Stiftung in Bamberg. Sie fallen nicht unter den Mietwucher, sondern dort wird weiterhin in großer sozialer Verantwortung gehandelt. Hier sollte man keine Gespenster an die Wand malen.

Wir wollen den Wohnungsbau weiter vorantreiben. Dazu brauchen wir in der Tat für den sozialen Wohnungsbau noch mehr Mittel. Wir haben die Mittel in Bayern massiv gesteigert. Aktuell haben wir in diesem Jahr über 600 Millionen Euro für den sozialen Wohnungsbau zur Verfügung gestellt. Davon kommen knapp 200 Millionen, nämlich genau 198 Millionen Euro, vom Bund und 420 Millionen Euro vom Freistaat Bayern.

Ich bin immer offen, wenn jemand sagt, es müsste noch mehr werden. Wir werden einen Nachtragshaushalt vorlegen, der eine deutliche Erhöhung der Mittel in diesem Bereich vorsehen wird.

Aber ich will Ihnen jetzt schon etwas sagen, liebe Kolleginnen und Kollegen der SPD und der GRÜNEN: Wir werden dieses Thema ja noch häufiger diskutieren. Zeigen Sie mir doch einmal bis zur nächsten Debatte auf, in wie vielen Bundesländern Deutschlands das Land schon jetzt mehr bereitstellt, als es der Bund für diese Länder tut. Dann reden wir gerne weiter über dieses Thema. Wie viele Länder sind das? Wie viele Länder in Deutschland stellen aus eigenen Landesmitteln mehr als doppelt so viel Geld wie der Bund zur Verfügung? Wir wollen darüber gerne reden und sehen dann weiter.

Ich sagte Ihnen vorhin, dass wir im Nachtragshaushalt entsprechende Vorschläge machen. Dann entscheidet der Haushaltgesetzgeber. Wir werden vorschlagen, die Landesmittel noch einmal deutlich zu erhöhen.

Meine Damen und Herren, darüber hinaus ist es wichtig, als Staat für unsere eigenen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter entsprechend bezahlbaren Wohnraum zu schaffen. Das ist sowohl im Ballungsraum München als auch anderswo, beispielsweise in Nürnberg, von erheblicher Bedeutung. Ich denke da nur an unsere jungen Polizeibeamten, die ihren Dienst in A 7 oder A 8 anfangen. Ähnliches gilt für die Kollegen vom Justizvollzug oder auch für junge Beamte in anderen Teilen der Verwaltung. Zum Teil werden diese Menschen angewiesen, zunächst in München Dienst zu tun, und stehen dann vor der Frage, wie sie sich eine Wohnung leisten können. Aus diesem Grunde habe ich mich mit dem Finanzminister darauf verständigt, wieder mehr Staatsdienerwohnungen zu bauen. Dafür ist nämlich letzten Endes das Finanzministerium zuständig.

Ein ganz wichtiges Projekt haben wir jetzt auf dem Gelände der früheren McGraw-Kaserne. Die Kollegen aus München haben sich intensiv dafür eingesetzt, und wir haben das Ganze gut vorangebracht. Das vorhandene Gebäude der früheren University of Mary

land wird jetzt umgebaut. Das geschieht sehr kurzfristig, und das ist gut so.

Ich habe über diese Dinge mehrfach mit dem Oberbürgermeister der Stadt München gesprochen, und wir sind da in gutem Einvernehmen. Wenn wir jetzt aber darüber sprechen, den Ostteil des Geländes mit Staatsdienerwohnungen neu zu bebauen, sagt die Landeshauptstadt München allerdings, ein neuer Bebauungsplan bedeutet fünf Jahre Planungszeit. So die Landeshauptstadt München! Ich möchte darauf hinweisen, dass im Baugesetzbuch nicht steht, dass die Aufstellung eines Bebauungsplans fünf Jahre dauert.

(Beifall bei der CSU und des Abgeordneten Thorsten Glauber (FREIE WÄHLER))

Es gibt Kommunen in Bayern, die das etwas schneller bewerkstelligen. Wir wollen hier also nicht mit gegenseitigen Schuldzuweisungen arbeiten, aber wir werden uns alle – das gilt für alle Behörden in unserem Land – damit beschäftigen müssen, wie wir eine ganze Reihe von Verfahren beschleunigen können.

Ich bin stets für eine intensive Bürgerbeteiligung, aber man muss auch zu Entscheidungen kommen. Es wird nicht dadurch besser – auch ökologisch nicht –, dass man die Dinge immer jahrelang hin- und herwälzt und noch einmal eine Anhörung macht und nochmal eine. Irgendwann muss man entscheiden. Wenn alles relativ klar ist, muss man nicht noch künstlich suchen, ob irgendwo ein letzter Lurch unter dem Asphalt versteckt ist, sondern man muss sagen: Wir wollen da Wohnungen bauen.

(Beifall bei Abgeordneten der CSU)

Wir bauen ja nicht in einem Naturschutzgebiet, sondern mitten in der Landeshauptstadt München. Da muss man sehen, dass man schneller zu Potte kommt.

Meine Damen und Herren, lassen Sie mich schließlich darauf hinweisen, dass wir nicht nur den sozial geförderten oder den staatlichen Wohnungsbau brauchen. Wir müssen den Wohnungsbau insgesamt in unserem Lande vorantreiben. Deshalb war das auch ein Thema im zurückliegenden Bundestagswahlkampf, und es wird weiterhin ein Thema sein, egal wer in Berlin mit wem verhandelt. Wir müssen bei den Verhandlungen mit einbringen, dass auch für den privaten Wohnungsbau auf Bundesebene die Rahmenbedingungen wieder verbessert werden. Dazu gehört die Wiedereinführung der degressiven Abschreibung beim Mietwohnungsbau. Dafür setzen wir uns seit Jahren ein. Es ist leider in der letzten Legislaturperiode nicht gelungen, und deshalb muss es jetzt neu auf die Tagesordnung gebracht werden.

Eine zentrale Forderung lautet, dass wir mehr Bauland brauchen. Deshalb müssen wir die Landwirte dafür gewinnen, zumindest die in den umliegenden Landkreisen, Grundstücke zu verkaufen. Wir brauchen eine Regelung, dass diejenigen, die ihre Grundstücke für den Mietwohnungsbau zur Verfügung stellen, nicht voll besteuert werden, sondern dass sie entsprechend steuerbegünstigt reinvestieren können. Damit haben sie dann in Zukunft zwar keine Einnahmen mehr aus dem Ackerbau, aber aus den Mietwohnungen, die auf ihren früheren landwirtschaftlichen Flächen stehen. Dafür müssen Anreize geschaffen werden. Sonst wären nicht viele Landwirte bereit, ihre Grundstücke zu verkaufen. Auch das müssen wir auf Bundesebene einbringen.

(Beifall bei der CSU)

Nun noch zum Thema Grunderwerbsteuer. Diese wurde vor einigen Jahren auf die Länderzuständigkeit übertragen. Das ist phänomenal. Ich scheue mich da keineswegs vor einem Landesvergleich. Es gibt in ganz Deutschland nur noch zwei Bundesländer, die noch den alten Grunderwerbsteuersatz von 3,5 % haben. Alle anderen Bundesländer seitdem haben diesen Satz angehoben, teilweise bis auf 6,5 %. Das ist fast eine Verdoppelung. Wie man sich in anderen Bundesländern nun hinstellen kann, wo diese Diskussion auch geführt wird, und sagen kann, wir brauchen mehr Wohnungen, wir wollen den Wohnungsbau verstärken, gleichzeitig aber die Besteuerung erhöht, das erschließt sich mir nicht.

(Beifall bei der CSU)

Wir haben den Steuersatz auf dem niedrigen Niveau gehalten und tragen damit dazu bei, dass die Menschen sich leicht selber Wohnungen zulegen können.

Wir wollen das noch weiter erleichtern. Damit meine ich nicht Leute, die vielleicht zehn Wohnungen innehaben, ich meine diejenigen, die zum ersten Mal in ihrem Leben Wohneigentum erwerben. Das können die eigenen vier Wände irgendwo draußen auf dem Land sein, wo sich jemand ein Grundstück kauft, um sein eigenes kleines Häuschen zu bauen; das kann die Wohnung in der Großstadt sein, wie auch immer. Wir wollen für diejenigen, die zum ersten Mal eine Immobilie zum Wohnen für sich selbst erwerben, hohe Freibeträge bei der Grunderwerbsteuer, damit wir gerade diese Art des Wohneigentumerwerbs deutlich erleichtern können. Auch dafür wollen wir uns jetzt einsetzen. Diese Maßnahme wollen wir mit einem Baukindergeld ergänzen. Einer Familie, die sich neues Wohneigentum verschafft, soll mit einem Baukindergeld von 1.200 Euro pro Kind und Jahr die Beschaffung von Wohnungseigentum erleichtert werden.

Diese Maßnahmen wollen wir vorantreiben; denn allein mit der Förderung des Sozialwohnungsbaus werden wir den Wohnungsbedarf der nächsten Jahre nicht decken können.

Eine letzte Bemerkung, liebe Kolleginnen und Kollegen! Unzweifelhaft ist mehr Bauland nötig, wenn wir in unserem Land mehr Wohnungen bauen wollen. In manchen Teilen von Großstädten kann ein bisschen nachverdichtet werden. Wer jedoch den Menschen vorgaukeln will, dass wir allein mit Nachverdichtung auf vorhandenem Bauland den gesamten Wohnungsbedarf decken können, ist meines Erachtens auf dem falschen Pfad.

(Beifall bei der CSU)