zern – meistens sind es Landwirte, meistens ist es ein Betriebsvermögen – Grundstücke erwerben wollen, müssen wir im Einkommensteuergesetz Änderungen vornehmen, damit die Grundbesitzer bereit sind, uns den Grund zur Verfügung zu stellen, und wir neuen Wohnraum schaffen können. Auch dafür hätten Sie auf Bundesebene die Stellschrauben in der Hand gehabt. Sie haben es aber nicht gemacht, Kolleginnen und Kollegen.
Ein weiteres Thema ist die Verschärfung des Mietrechts. Was hat uns die Verschärfung des Mietrechts gebracht? Was hat uns die Kappungsgrenze gebracht? – Nichts haben sie uns gebracht. Letztlich müssen wir den Markt entspannen, und dazu ist es notwendig, dass wir neuen Wohnraum schaffen.
Völlig zu Recht ist angesprochen worden, dass zu wenig Geld in den sozialen Wohnungsbau investiert wird. Da bin ich völlig bei Ihnen, Kollege Lotte. Wenn wir seit den 1990er-Jahren einen derart starken Rückgang beim eigenen Engagement für den sozialen Wohnungsbau in Bayern haben und 2015 die Zuwanderung hinzukommt, dann brauchen wir uns nicht darüber zu wundern, dass ein Verdrängungswettbewerb stattfindet. Wenn Sie den Wohnungsbau zurückfahren, lässt er sich nicht von jetzt auf gleich wieder ankurbeln. Deshalb brauchen wir uns nicht zu wundern, wie angespannt der Markt ist, wie seltsam vielleicht Wahlergebnisse erscheinen. Das haben Sie selbst verschuldet. Hier müssen wir gegensteuern.
Ich weiß nicht, wie oft es angesprochen wurde, dass es nicht zielführend ist, wenn der Freistaat bei einem Rekordhaushalt nach dem anderen seine Verantwortung im Wohnungsbau Jahr für Jahr zurückfährt. Kolleginnen und Kollegen von der CSU, schauen Sie sich Ihre Wahlergebnisse oder Ihre Umfragewerte an. Sie sind auch diesem Umstand geschuldet. Ich dachte, eine Christlich-Soziale Union hat auch eine soziale Verantwortung. Die Christlich-Soziale Union sollte auch diesen sozialen Aspekt berücksichtigen. Dazu gehört es eben auch, dass man Wohnraum für alle in Bayern schafft. In einem Rekordhaushalt die niedrigste Finanzierung für den sozialen Wohnungsbau vorzusehen, ist nicht besonders clever.
Eine letzte Bemerkung: Bei der zweiten Säule der Wohnraumförderung sind immer noch die Kommunen die Gekniffenen. Sie können in diese zweite Säule nicht investieren. Wir haben darum gebeten, auf Europaebene eine Novellierung zu schaffen, damit die Kommunen selbst über ihre Wohnbaugesellschaften
Kolleginnen und Kollegen, nehmen wir das Thema ernst. Es fehlen viele Wohnungen in Bayern, und ich glaube, wir sollten unserer Verantwortung hier im Haus und auf Bundesebene endlich gerecht werden.
Danke schön, Herr Kollege. – Als Nächster hat der Kollege Rotter von der CSU das Wort. Bitte schön, Herr Kollege.
Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Eine SPD-Kollegin hat gerade gesagt, sie ahne schon, was ich sagen werde. Glauben Sie denn, dass ich etwas anderes sagen werde, wenn Ihr Kollege Lotte nahezu wöchentlich zum gleichen Thema das Gleiche sagt, was er im Ausschuss gesagt hat? – Hier sagt er es nur etwas pointierter, weil er darauf hofft, dass jemand von der Presse zuhört, aber es ist niemand da. Es interessiert sich niemand für dieses Thema. Das ist sicher bedauerlich, weil der Wohnungsbau ein durchaus wichtiges Thema ist. Sie werden aber nicht erwarten können, dass ich die Argumentation, mit der ich schon im Ausschuss und in früheren Plenarsitzungen Ihre Argumente widerlegt habe, nun völlig ändern werde. Sie haben insoweit schon recht. Wir haben im Plenum erst vor vier Wochen unter dem Stichwort Studentenwohnraumbau über dieses Thema debattiert. Wir haben über diese Anträge sehr ausführlich im zuständigen Fachausschuss debattiert. Ich habe jetzt von den Vorrednern, den geschätzten wohnungsbaupolitischen Sprechern der SPD und der FREIEN WÄHLER, auch nichts großartig Neues gehört. Herr Lotte, Sie sagen, die Verbände seien mit ihren Vorschlägen immer auf taube Ohren gestoßen. Offensichtlich haben Sie nicht mehr in Erinnerung, dass beispielsweise der Städtetag den Wohnungspakt Bayern bei seiner Bekanntgabe sehr begrüßt hat. Das war nur eine von vielen Stimmen. Im Jahr 2016 hatten wir in Bayern immerhin rund 75.000 Wohnungsbaugenehmigungen – das ist für die vergangenen 15 bis 20 Jahre ein Rekordstand. Wir haben 6,26 Millionen Wohnungen in Bayern; das ist ein Allzeithoch, wenn auch immer noch zu wenig. Das liegt natürlich auch an den geänderten Wohnformen. Mittlerweile haben wir viel mehr Singlehaushalte; in der Landeshauptstadt sind das über 50 %. Insofern ist der Wohnungsbedarf größer, als er vielleicht in früheren Jahrzehnten war.
Der Bedarf an Wohnungen wächst in Bayern noch stärker als das Angebot. Nur eine massive Ausweitung des Wohnungsbaus kann den steigenden Mieten
und Kaufpreisen in den bayerischen Ballungsräumen, aber auch in vielen Mittelstädten und Hochschulstandorten sowie in touristisch reizvollen Gebieten entgegenwirken.
Herr Kollege Lotte, hohe Grundstücks- und Baukosten sind natürlich mit dafür verantwortlich, dass wir trotz mehr ausgegebenem Geld immer weniger Wohnungen bauen. Der Kollege Glauber hat – da hat er durchaus recht – darauf hingewiesen, dass gerade die SPD auf Bundesebene mit Frau Hendricks als der verantwortlichen Ministerin bei der Erhöhung – nicht etwa bei der Reduzierung – der Standards immer vorne mit dabei gewesen ist. Wenn man das Umweltministerium mit dem Bauministerium koppelt, kann das Bauen immer nur unterliegen, und das haben wir in der vergangenen Legislaturperiode erlebt. Ich hoffe sehr, dass die neu zu bildende Koalition in Berlin das ändern wird. Ansonsten wird das Bauen wiederum ins Hintertreffen geraten. – Herr Kollege Lotte, Sie haben ferner darauf hingewiesen, dass München den Wohnungsbau um 15 % gesteigert hat. Aber Sie haben nicht gesagt, um wie viel die Landeshauptstadt München immer noch hinter dem Bedarf herhinkt; das ist nämlich weit mehr als im bayernweiten Durchschnitt. Von daher kann die Landeshauptstadt München durchaus noch weiter aufholen.
Zur AfA haben Sie Vorschläge gemacht, die schlussendlich von der Union nicht akzeptiert worden sind. Wenn wir Ihre Vorschläge mit den darin eingebauten Deckeln akzeptiert hätten, wäre in München keine einzige zusätzliche Wohnung mit diesen Abschreibungsmöglichkeiten gebaut worden. Das ist die Realität! Hier auf der einen Seite Forderungen zu stellen, auf der anderen Seite aber dann dort, wo es besonders brennt, doch nicht weiterzuhelfen, das ist – vorsichtig gesagt – zumindest unredlich.
Herr Kollege Glauber, wie es in Berlin mit der nächsten Bundesregierung, wie auch immer sie ausschauen mag, weitergehen wird, wissen wir nicht. Sie sind ein Hellseher, wenn Sie sagen, dass sich dort im Wohnungsbau nicht mehr tun wird. Ich glaube, dass der Bereich Wohnungsbau nicht gerade zu den besonders umstrittenen Themen gehört. In der Annahme, dass wir hier etwas tun können, bin ich also durchaus zuversichtlich. Bei der AfA, die dringend notwendig ist, brauchen wir allerdings auch den Bundesrat. Sie haben daran erinnert, dass die degressive AfA zum Jahr 2006 leider abgeschafft worden ist. Sie wurde auf dem Altar der ersten Großen Koalition unter Angela Merkel geopfert – nicht aufgrund einer Forderung der Union, sondern aufgrund einer Forderung der SPD, der die Union, weil sie zu Kompromissen gezwungen war, entsprechend nachgegeben hat.
Bauen, bauen, bauen muss die Devise sein. Mit dem Wohnungspakt Bayern haben wir ein wuchtiges Programm aufgelegt: 2,6 Milliarden Euro für die Jahre 2016 bis 2019 – das sind immerhin rund 620 Millionen Euro pro Jahr. Ich kann Ihnen versichern, wie ich schon wiederholt gesagt habe: Wir werden mit dem Nachtragshaushalt hier noch zusätzlich Geld zur Verfügung stellen. – Ich erinnere an die drei Säulen des Wohnungspakts Bayern, das staatliche Sofortprogramm, das kommunale Wohnungsbauprogramm und die Förderung des sozialen Wohnungsbaus.
Wiederholt wurde über das kommunale Programm geklagt; es ist demgegenüber aber ein Super-Programm. Alle Kommunen, die es in Anspruch nehmen, sind sehr zufrieden mit den Konditionen: 30 % Zuschuss, 60 % zinsverbilligtes Darlehen, freie Belegung innerhalb gewisser Einkommensgrenzen. Die Belegung wird nicht von Dritten oder vom Landratsamt vorgeschrieben, wie anfangs befürchtet worden ist. Das ist wirklich eine prima Sache, und ich kann die Bürgermeister und die Gemeinderäte nur ermuntern, das Programm in Anspruch zu nehmen und es umzusetzen. Ich freue mich, dass gerade kleinere Kommunen dazu in der Lage sind. Die Mittelstädte könnten sich daran häufig ein Beispiel nehmen. Wenn das Geld, das wir hierfür zur Verfügung stellen – jedes Jahr 150 Millionen Euro –, nicht voll ausgeschöpft wird, geht es nicht verloren, sondern dann wird es in die dritte Säule, die herkömmliche Förderung des sozialen Wohnungsbaus, umgeschichtet.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, erst in der letzten Plenarsitzung – das ist immerhin schon fünf Tage her – haben wir uns mit dem Thema beschäftigt. Ein Gesetzentwurf zur Änderung des Bayerischen Wohnraumförderungsgesetzes, insbesondere der Einkommensgrenzen, ist hier vorgestellt worden. Er wird in den Ausschüssen noch behandelt. Dem Gesetzentwurf zufolge sollen die Einkommensgrenzen angehoben werden, die zum Bezug einer sozial geförderten Wohnung berechtigen. Damit sind wiederum generell 60 % der Haushalte des Freistaats Bayern hierzu berechtigt, wie es der Landtag vor zehn Jahren wollte, als wir das erste Bayerische Wohnraumförderungsgesetz einstimmig beschlossen haben. Das begünstigt sozial gemischte, gute Belegungsstrukturen; denn wenn nicht nur Hartz-IV-Empfänger oder Menschen mit ganz geringem Einkommen berechtigt sind, in eine geförderte Wohnung einzuziehen, haben wir insgesamt bessere Strukturen.
Im Übrigen ist zumindest für unsere Fraktion auch die Förderung des Wohnungseigentums ganz wichtig. Da sollte man nicht mit Neid auf die anderen schauen und fragen: Eigentumsförderung – braucht’s das? –
Deutschland und auch Bayern haben leider im Vergleich zu europäischen Nachbarn oder weltweit einen ganz geringen Anteil von Wohnungseigentum. Hier haben wir – weiß Gott – etwas zu verbessern. Im Übrigen macht nahezu jeder, dessen Eigentum, sei es eine Geschoßwohnung, sei es ein gebrauchtes oder ein neues Eigenheim, gefördert wird, eine Mietwohnung frei und entlastet von daher auch den Mietwohnungsmarkt. Das werden wir als CSU-Fraktion natürlich fortsetzen.
Bauplanungsrechtliche Erleichterungen waren auf Bundesebene ein wichtiger Aspekt, liebe Kolleginnen und Kollegen. Am 13. Mai 2017 sind sie durch die Novellierung des Baugesetzbuches in Kraft getreten. Damit wurde beispielsweise Städten und Gemeinden ein beschleunigtes Verfahren zur Einbeziehung von Außenbereichsflächen für den Wohnungsbau ermöglicht, sofern diese Flächen am Rand unmittelbar an bereits bebaute Ortsteile anschließen. Gerade die Planung müssen wir beschleunigen; eine beschleunigte Planung mit einem reduzierten Prüfungsstandard schafft nicht nur schneller, sondern auch günstiger Baurecht.
Trotz erhöhter Fördermittel, die wir jedes Jahr zur Verfügung stellen, werden nicht mehr Wohnungen gebaut, weil die Baukosten stärker gestiegen sind. Deshalb dürfen bauliche Standards nicht nur nicht weiter verschärft werden, sondern sie müssen gesenkt werden. Vor allem die Einführung und die Erweiterung neuer energetischer Standards haben die Baukosten stark in die Höhe getrieben. Niemand bestreitet, dass die Einsparung von Energie in den Gebäuden ein wichtiger Teil der Energiewende und der Verringerung des CO2-Ausstoßes ist. Ob allerdings das Anbringen von immer noch mehr Dämmung und immer noch dickeren Styroporplatten oder sonstigen Bauteilen an den Wänden der Weisheit letzter Schluss ist, möchte ich doch stark bezweifeln, zumal Fragen des Brandschutzes zum Teil noch ungeklärt sind. Womöglich reißen wir das in einigen Jahren wieder weg und haben dann ein neues Entsorgungsproblem. Die Asbest-Problematik lässt grüßen. – Ich erinnere daran, dass wir im Plenum wiederholt über dieses Thema debattiert und uns mit großer Mehrheit dafür ausgesprochen haben, dass die Energieeinsparverordnung nicht weiter verschärft wird, weil sonst die Wirtschaftlichkeit des Wohnungsbaus erheblich beeinträchtigt würde. Bauen darf nicht ständig teurer werden. In den vergangenen Jahren ist oft weniger gebaut worden, obwohl mehr Geld ausgegeben wurde.
Mit unserem Dringlichkeitsantrag fordern wir die Staatsregierung auf, sich auf Bundesebene dafür einzusetzen, die Rahmenbedingungen für ausreichenden und bezahlbaren Wohnraum zu verbessern. Wir
gehen davon aus, dass hierfür insbesondere steuerliche Erleichterungen eingesetzt werden. Die degressive Absetzung für Abnutzungen – AfA – sollte wieder eingeführt werden. Wir wollen ein Baukindergeld in Höhe von 1.200 Euro pro Kind auf zehn Jahre. Im Übrigen haben wir das hier im Landtag vor knapp einem Jahr beschlossen. Wir möchten, dass ein verbilligter Verkauf von Grundstücken des Bundes und ausdrücklich auch des Landes an Städte und Gemeinden erfolgt. Hier sind der Freistaat und die IMBY gefordert.
Wir wollen Freibeträge bei der Grunderwerbsteuer für den erstmaligen Erwerb selbst genutzten Wohneigentums für Erwachsene und Kinder. Im Übrigen möchten wir Grundbesitzer, die landwirtschaftliche Flächen für Bauland zur Verfügung stellen, die dabei erzielten Einnahmen steuerbegünstigt in den Wohnungsmietbau reinvestieren lassen, sodass es die Landwirte leichter übers Herz bringen, Flächen abzugeben.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, Wohnungsbau ist eine Daueraufgabe, die eine dauerhaft auskömmliche Finanzierung erfordert. Das Ziel muss es sein, in den nächsten Jahren deutlich mehr Wohnungen in Bayern zu bauen.
Vielen Dank, Herr Kollege Rotter. – Der nächste Redner ist der Kollege Mistol. Bitte schön, Herr Mistol.
Frau Präsidentin, Kolleginnen und Kollegen! Schon die Häufigkeit, mit der wir hier im Landtag über den Wohnungsbau diskutieren, zeigt die Brisanz dieses Themas. Ich sage auch: Das Thema Wohnen muss endlich zentrales Thema des Regierungshandelns sowohl in Berlin als auch hier in Bayern sein.
Ich erwarte mir von einer künftigen Bundesregierung, dass schon beim Zuschnitt der Ministerien Bauen künftig eine zentrale Rolle spielt.
Die vorliegenden Anträge enthalten zahlreiche Forderungen an den Bund und an eine neue Bundesregierung. Doch auch hier im Freistaat sollten die Hausaufgaben zur Förderung des Wohnbaus endlich erledigt werden. Wir haben in Bayern einen Neubaubedarf von circa 70.000 Wohnungen pro Jahr. 2016 wurden aber gerade einmal 54.000 fertig. Auch beim staatlich geförderten Wohnungsbau ist viel Luft nach oben. Tatsächlich sind aktuell die Landesmittel so niedrig wie nie.
Kolleginnen und Kollegen, das Ergebnis Ihrer verfehlten politischen Weichenstellungen des letzten Jahrzehnts sind steigende Mieten, mäßige Bautätigkeit im mittleren und unteren Preissegment und eine sinkende Zahl an Sozialwohnungen.
Dies kann auf Bundesebene allein sicher nicht kompensiert werden. Alles in allem beinhalten die Anträge viele richtige Ansätze, die wir GRÜNE auch begrüßen. Herr Kollege Rotter, wir haben uns schon öfter darüber unterhalten: Zu diesen Ansätzen gehört auch die Wiedereinführung der degressiven AfA, die aus Sicht der GRÜNEN idealerweise auf den Mietwohnungsbau und auf Gebiete mit Wohnraummangel beschränkt sein soll. Wir wollen außerdem die verbilligte Abgabe von Grundstücken des Bundes an Kommunen. Das sollte auch Anwendung auf die Liegenschaftspolitik des Freistaats finden.
Andere Forderungen wie Steuervergünstigungen insbesondere für Landwirte sehen wir GRÜNE durchaus kritisch. Hier geht es vielfach um Grundstücke im Außenbereich. Wir wollen bei der Mobilisierung von Bauland den Fokus gerade auf die Innenentwicklung legen. Wir fordern zum einen Innenentwicklung vor Außenentwicklung statt weiterer Zersiedelung und unverhältnismäßigem Flächenverbrauch. Zum anderen wollen wir Spekulationen mit Bauland einen Riegel vorschieben. Stattdessen wollen wir mit einer neuen Komponente im Grundsteuergesetz eine höhere Besteuerung brachliegender innerstädtischer Grundstücke durchsetzen. So könnten aus unserer Sicht Liegenschaften mobilisiert und gleichzeitig der Flächenverbrauch reduziert werden.
Immer wieder diskutiert man über die in der Tat explodierenden Baukosten. Hier ist bei den FREIEN WÄHLERN und der CSU an erster Stelle immer wieder von der Energieeinsparverordnung die Rede.
Die Baukosten explodieren aber aus vielen Gründen. In erster Linie liegt das daran, dass die Auftragsbücher der Unternehmen ziemlich voll sind und dadurch die Preise steigen. Außerdem könnten wir bei den Standards der Stellplatzanforderungen noch einige Dinge anders regeln. Auch beim Brandschutz ist die eine oder andere Regel nicht notwendig. Man müsste einmal das ganze Normungswesen unter die Lupe nehmen. Ich kann mich daran erinnern, dass wir im Landtag einmal einen einstimmigen Beschluss gefasst haben, die Staatsregierung zu beauftragen,
dazu Änderungsvorschläge vorzulegen. Ich weiß gar nicht mehr, wie lange das her ist. Es ist jedenfalls schon sehr lange her, und ich habe bislang nichts mehr davon gehört. Das steht noch aus.
Der Verschärfungsstopp bei der Energiesparverordnung – EnEV –, den die FREIEN WÄHLER beantragt haben, führt aus unserer Sicht nicht in die richtige Richtung. Ich sage aber auch: Wir müssen uns bei der Energieeinsparung in Zukunft verstärkt das ganze Quartier und weniger das einzelne Gebäude anschauen. Für die GRÜNEN sage ich aber auch: Zukunftsfähiger Wohnungsbau kann nur in Verbindung mit dem Klimaschutz geschehen.
Kolleginnen und Kollegen, wir wollen auch beim Mieterschutz keine Abstriche machen. Angesichts des erheblichen Wohnraummangels in den Städten und Ballungsräumen müssen Wohnungsbau und Mieterschutz Hand in Hand gehen.
Verehrte Kolleginnen und Kollegen von der CSU, Sie stellen in Ihrem Antragstext richtig fest, dass Wohnungsbau eine Daueraufgabe ist, die eine dauerhaft auskömmliche Finanzierung erfordert. Lassen Sie den Worten auch Taten folgen! Wir brauchen eine verlässliche, passgenaue Wohnraumförderung, die vor allem den sozialen Wohnungsbau in den Fokus nimmt. Es ist zu wenig, nur einen Wunschzettel nach Berlin zu senden. Wir haben hier im Landtag eine gemeinsame Verantwortung, die richtigen Entscheidungen zu fällen und dem sozialen Wohnungsbau im Freistaat endlich Vorrang einzuräumen. Ich sage: Wohnen darf nicht zur Luxusware einiger weniger verkommen. Auch Menschen mit kleinem Geldbeutel sollten dort leben können, wo ihre Freunde und Jobs, die Kitas und Freizeiteinrichtungen sind.