Protokoll der Sitzung vom 29.11.2017

Auch bei der zweiten Forderung des CSU-Antrags auf Drucksache 17/17889 sind wir uns einig. Die Anwendung glyphosathaltiger Pflanzenschutzmittel auf Flächen, die für die Allgemeinheit bestimmt sind – beispielsweise Schulgelände, Kinderspielplätze und Hausgemeinschaftsflächen –, muss stärker reglementiert werden. Das ist wirklich mehr als überfällig. Mit dem dritten Spiegelstrich wird ein Verbot der Vorerntebehandlung auf landwirtschaftlichen Flächen, der Sikkation, gefordert. Das braucht es nicht mehr. Da hat man wirklich andere Möglichkeiten.

Der nachgezogene Dringlichkeitsantrag der CSU hat die Drucksache 17/19255. Der Antrag enthält drei Punkte. Im ersten Spiegelstrich wird die Staatsregierung aufgefordert, das Verfahren zu optimieren und die Transparenz zu verbessern. Liebe Kollegen, darunter kann ich mir wenig vorstellen. Das muss mir von meinem CSU-Nachredner erklärt werden. Außerdem wird mit dem nachgezogenen Dringlichkeitsantrag der CSU gefordert, Aspekte der Biodiversität in ausreichendem Maße zu berücksichtigen. – Ja freilich berücksichtigen wir das. Hat das allein etwas mit Glyphosat zu tun? Der dritte Spiegelstrich bezieht sich auf die Aufklärung der unterschiedlichen Einschätzungen der WHO-Gremien. Weltweit gibt es Tausende Studien zu Glyphosat – dafür und dagegen. Ich nenne die EFSA und diverse Bundesanstalten. Welcher Wissenschaftler hat jetzt recht? – Ich glaube nicht, dass der Bayerische Landtag diese Frage lösen wird.

(Horst Arnold (SPD): Politisch!)

Außerdem fordert die CSU die Erforschung alternativer Unkrautregulierungsmaßnahmen. Dieser Forderung stimmen wir zu. In der Summe müssen wir uns jedoch beim CSU-Antrag enthalten.

Für uns FREIE WÄHLER ist das Vorsorgeprinzip ganz wichtig. Ich habe bereits erwähnt, dass sich die ganzen Studien nicht einig werden. Als verantwortungsbewusste Politiker müssen wir uns dem Vorsorgeprinzip anschließen. Deshalb haben wir mit unserem Antrag den Ausstieg aus Glyphosat gefordert. Damit stehen wir für ein Glyphosatverbot. In unserem Umweltausschuss ist ein Bericht über die Nitrat- und Pestizidbelastung gegeben worden. Mittlerweile vergleiche ich die Auswirkungen des Wirkstoffs Glyphosat fast mit der Nitrat- und Pestizidbelastung. Meine Kollegen können sich – Stichwort Atrazin – auch daran erinnern. Seit vielen Jahren ist der Einsatz von Atrazin richtigerweise verboten. Nach vielen Jahrzehnten finden wir immer noch Rückstände. Solche Fehler dürfen wir nicht noch einmal machen.

Ich habe bereits erwähnt, dass Politiker den Willen der Bevölkerung widerspiegeln sollen. Das Thema ist in der Bevölkerung verankert. Die Bevölkerung hat sich mehrheitlich für den Ausstieg aus Glyphosat ausgesprochen. Es gibt eine Zeit des Redens. Das machen Politiker viel, oft und lang. Es gibt jedoch auch eine Zeit des Handelns. Ich glaube, die Zeit des Redens in der Politik ist vorbei. Beim Thema Glyphosat ist jetzt die Zeit des Handelns gekommen. Deshalb müssen wir den Glyphosat-Ausstieg schnell vorbereiten.

Frau Sengl, Bayerns Bauern sind nicht allein am Rückgang der Artenvielfalt schuld. Sie haben gesagt, wir bräuchten die Pestizide nicht. Bei dem Wort "Pestizide" handelt es sich um einen Oberbegriff. Sicherlich kann man auf viele Pflanzenschutzmittel verzichten. Eine Ernährung der Weltbevölkerung ohne Pflanzenschutzmittel ist aber nicht möglich. Sie müssen mir erklären, wie das möglich sein soll. Früher waren Insektizide noch giftiger. Nicht alle Insekten werden durch die Pflanzenschutzmittel vernichtet. Heute gibt es ganz viele nützlingsschonende Pflanzenschutzmittel, die in der Landwirtschaft vermehrt eingesetzt werden. Die konventionelle Landwirtschaft ist nicht so schlecht, wie es von Ihnen immer dargestellt wird.

Wir stimmen dem Antrag der FREIEN WÄHLER zu, der wie üblich sowohl im Antragstext als auch in der Begründung der einfachste und unkomplizierteste ist. Wenn eine Fraktion unseren Antrag ablehnt, muss sie schon eine sehr gute Begründung dafür haben, was an unseren paar Sätzen nicht passt. Dem Antrag soll

ten alle zustimmen können. – Vielen Dank für die Aufmerksamkeit.

(Beifall bei den FREIEN WÄHLERN)

Danke schön, Herr Kollege Kraus. – Ich gebe bekannt, dass die Fraktion der GRÜNEN zu ihrem Antrag auf Drucksache 17/19238 namentliche Abstimmung beantragt hat. Die nächste Rednerin ist Frau Kollegin Schorer. Bitte schön, Frau Schorer.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr verehrte Kolleginnen und Kollegen, geschätzte Kollegen der Opposition!

(Horst Arnold (SPD): Maximal geschätzt!)

Maximal, das ist gut. Das Thema, über das wir heute diskutieren, hat in der Debatte einen besonderen Stellenwert bekommen. Es geht um die Art der Beschlussfassung, nicht unbedingt allein um den Inhalt. Glyphosat ist nicht nur hier bei uns ein Thema, sondern auch im Bundestag. Dort hat sich unsere Kanzlerin, wie das ein Vorredner bereits erwähnte, dazu schon geäußert. Sie hat den Bundesminister darauf angesprochen. Uns obliegt heute aber nicht die Wertung, ob sich unser Bundesminister richtig oder falsch verhalten hat.

(Markus Rinderspacher (SPD): Doch! Genau darum geht es! – Unruhe bei der SPD und bei den GRÜNEN)

(Katharina Schulze (GRÜNE): Doch!)

Nein. Das obliegt dem Bund.

(Gisela Sengl (GRÜNE): Der ist doch von eurer Partei!)

Ich werde nachher noch auf eine Entscheidung zu sprechen kommen, die im ZDF in dieser Woche gezeigt wurde. Die SPD-Fraktion hat sich demnach auch nicht an den Koalitionsvertrag gehalten.

(Horst Arnold (SPD): Eine Geschäftsordnung ist aber etwas anderes!)

Heute geht es um das Thema Glyphosat. Ich möchte jetzt auf die Sachebene zurückkommen, wie das auch der Kollege Kraus gemacht hat. Er hat vieles erwähnt. Es geht um sachliche, fachliche Gründe, es geht um Prüfungen. Ich möchte sie noch einmal Revue passieren lassen. Außerdem möchte ich darstellen, wie viele Prüfungen durchgeführt wurden, und zwar nicht nur durch deutsche und europäische Behörden, sondern

es wurden weltweit Prüfungen durchgeführt. Ich habe schon den Eindruck, dass das Herbizid Glyphosat einer der weltweit am meisten überprüften Wirkstoffe ist. Auch das muss heute erwähnt und darf nicht außer Acht gelassen werden. Das hat nämlich auch einen Stellenwert bei der Entscheidung in Brüssel.

(Margit Wild (SPD): Heißt das, was oft geprüft wurde, ist gut?)

Das Bundesamt für Verbraucherschutz, das Bundesinstitut für Risikobewertung sowie das Julius-Kühn-Institut, das Bundesumweltamt, sie alle haben eine Bewertung vorgenommen. Auf der europäischen Ebene hat die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit, die EFSA, eine Bewertung vorgenommen. Es wurden die deutschen Gutachten noch einmal geprüft. Aufgrund weiterer Untersuchungen und Gutachten, die zu dem hinzukamen, was der Europäischen Union vorlag, ist man nun zu diesen Urteilen gekommen. Aus den europäischen und deutschen Gutachten geht hervor, dass bei bestimmungsgemäßer und sachgerechter Anwendung keine Gefahr besteht.

Ich möchte aber auch die internationalen Gremien nennen, die damit befasst waren und internationale Studien durchgeführt haben. Das sind unter anderem die Landwirtschaftsorganisation FAO und die Gesundheitsorganisation WHO, die hier im Bayerischen Landtag von Ihnen immer wieder erwähnt wird. Dann hat sich eine Unterorganisation gemeldet, die nicht bestätigte Bedenken angemeldet hat. Nachdem all diese Gutachten vorlagen, die in den Jahren 2016 und davor erstellt wurden, hat die Europäische Chemikalienagentur ECHA erneut einen Blick darauf geworfen und bei ihrer Prüfung zusätzliche Studien einbezogen. Der Ausschuss der ständigen Vertreter der Mitgliedstaaten hat daraufhin am 15. März 2017 deutlich gemacht, dass Glyphosat nicht als krebserregend einzustufen ist. Diese Studien lagen dann den Fachausschüssen des Europäischen Parlaments vor. Sie wurden dort auch bewertet.

Es ist doch wichtig, die Ergebnisse der deutschen, der europäischen und der internationalen Organisationen anzuschauen und einzubeziehen. Man kann doch nicht immer nur sagen, hier gäbe es andere Studien, dort andere Ergebnisse. Man muss das Ganze im Blick haben.

Dies alles war eine Grundlage für die Bewertung in den zuständigen Ausschüssen. Das war die Grundlage für die Bewertung am 24. Oktober 2017, als es zu einem Entschließungstext kam, über den dann auch im Europäischen Parlament mehrheitlich positiv abgestimmt wurde. Die GRÜNEN und auch die SPD haben zugestimmt. Ich möchte das noch einmal erwähnen:

Auch die Abgeordneten der GRÜNEN und der SPD haben diesem Entschließungstext am 24. Oktober 2017 im Europaparlament zugestimmt, und das heißt, einer Verlängerung unter den genannten Bedingungen. Man darf die wissenschaftlichen Erkenntnisse sicherlich nicht außer Acht lassen; denn sie sind letzten Endes ausschlaggebend für diese Entscheidung.

Wenn also unser Bundeslandwirtschaftsminister die Entscheidung nicht getroffen hätte, dann muss man doch bedenken, wie die Kommission, wie der Kommissar, das im Endeffekt bewertet hätte. Der Kommissar hätte nach dem geltenden Rechtsrahmen entscheiden müssen, und zwar – und das ist doch der entscheidende Punkt – auf der Grundlage der wissenschaftlichen Erkenntnisse. Ich ziehe nicht in Zweifel, dass die Beschlusslage dann wahrscheinlich genauso gewesen wäre. Der Beschluss wäre dann vom zuständigen Kommissar ersetzt worden. Dieses Schwarze-Peter-Spiel, dieses Hin und Her, wäre dann beendet gewesen.

(Horst Arnold (SPD): Schwarzer Christian!)

Das möchte ich so nicht stehen lassen. Es stimmt allerdings, dass er Mitglied unserer Partei ist.

Lieber Herr Kollege, all diese Argumente haben dann dazu geführt, dass diese Entscheidung in Brüssel gefallen ist. Einige Kollegen haben erwähnt, dass wir uns in Bayern intensiv Gedanken über die Zulassung und den Schutz der Umwelt gemacht haben. Wir haben darüber gesprochen, dass die Landwirtschaft nicht allein dafür verantwortlich ist. Landwirte sind nicht die einzigen, die das Herbizid einsetzen.

(Zuruf der Abgeordneten Ruth Müller (SPD))

Deshalb hat der CSU-Antrag dann im Umweltausschuss und auch in den anderen Ausschüssen Zustimmung gefunden. Nach diesem Antrag soll die Anwendung von Glyphosat in Kleingärten und im privaten Bereich nicht mehr erlaubt sein. Wenn eine weitere Zulassung erfolgt, dann sollen diese Einschränkungen einbezogen werden. Außerdem soll das Mittel nicht mehr auf Schulgelände und öffentlichen Flächen angewendet werden. Wir reden immer über den Sachkundenachweis in der Landwirtschaft. Wenn es Ausnahmen gibt, nach denen das Mittel zur Anwendung kommen darf, dann erwarten wir, dass das Personal dafür einen Sachkundenachweis hat.

(Horst Arnold (SPD): Nichts hat uns gehindert, das zu machen!)

Herr Kollege, hier muss ich Ihnen widersprechen. Lassen Sie mich aber bitte ausreden, ich habe Sie auch ausreden lassen.

Außerdem möchte ich noch zur Vorerntebehandlung, zur Sikkation, kommen. Dieses Thema ist uns wichtig. Die Sikkation soll in Zukunft nicht mehr erfolgen. Wir haben hierzu auch Versuche in verschiedenen Bereichen, beispielsweise bei der Landesanstalt für Landwirtschaft. Darauf möchte ich noch zu sprechen kommen. Wir müssen genau darauf schauen, was im Bereich der Landwirtschaft möglich ist, wie man am besten damit umgeht.

Ja, der Antrag, den Sie schon alle diskutiert haben, trägt dazu bei, dass Glyphosat in der Zukunft optimiert eingesetzt wird. Wir wollen aber – und das haben wir in der Diskussion immer wieder eingebracht, auch im Landwirtschaftsausschuss –, dass die Prüfung von Wechselwirkungen mit sogenannten Beistoffen in Präparaten noch untersucht wird. Diese Zusammenhänge müssen noch geprüft werden. Der Antrag, den wir heute eingebracht haben, hat das Ziel, dass diese Fragen noch intensiver untersucht werden.

Ungeachtet dessen, und das kann auch niemand in diesem Hohen Haus bestreiten, geht man in Bayern sensibel und verantwortlich mit Glyphosat um. In Bayern ist die Anwendungshäufigkeit im Vergleich mit anderen Bundesländern viel geringer. Sie liegt bei einem Einsatz von 8 bis 10 %. Auch das muss man im Hinterkopf behalten. Der Einsatz ist nur halb so häufig wie im übrigen Bundesgebiet. Auch das gehört zur Wahrheit dazu. Wir müssen sehen, wie unsere bayerischen Bauern mit dem Mittel umgehen.

Das heißt aber auch, dass man bei diesem Thema keine Hysterie schüren, sondern sachlich diskutieren und deutlich darüber berichten sollte, was wir verbessern und wie wir das machen. Das haben wir im Landwirtschaftsausschuss immer wieder getan. Die Landesanstalten haben dargestellt, welche Empfehlungen sie an die Landwirte geben und welche Alternativen sie aufzeigen können, um einiges auf den Weg zu bringen. Am 6. Juli 2016 fand in unserem Landwirtschaftsausschuss deshalb ein Antrag Zustimmung.

Angesichts der allgemeinen Hysterie bei diesem Thema sollte man einmal deutlich machen, wie die Situation nicht nur in anderen europäischen Ländern ist, sondern vor allem auch außerhalb Europas. Ich verweise auf Nord- und Südamerika, wo breitflächig Pestizide ausgebracht wurden und noch immer werden. Es wird immer wieder behauptet, bei uns würde es genauso gemacht. Das stimmt aber nicht, das ist einfach nicht wahr. Unsere Bauern sind verantwor

tungsbewusst, sie gehen verantwortungsbewusst mit diesem Herbizid um. Zur Wahrheit gehört aber auch, dass man genau darüber nachdenken muss, wo das Herbizid in der Landwirtschaft aktuell eingesetzt werden muss. Bei der Bearbeitung schwieriger Böden beispielsweise wird es gebraucht. Das Mulchsaatverfahren ist auf erosionsgefährdeten Standorten schwierig; dort wird bislang Glyphosat verwendet. Für solche Fälle müssen wir neue Lösungen erarbeiten. Wir brauchen Verbesserungen, und diesen Schritt machen wir aktuell. In unserem staatseigenen Gut in Almesbach werden solche Versuche nicht erst seit heute gemacht, sondern schon seit Längerem.

Deswegen ist auch unser heutiger Antrag ein weiterer Schritt. Ich glaube, der Kollege Kraus hat gefragt, was dieser Antrag soll. Dieser Antrag beinhaltet Forderungen zu dem neuen Zulassungsverfahren, die wir nicht nur auf der deutschen Ebene erhoben haben. Er fordert, dass man in der Zukunft konkret eine Prüfung vornimmt. Heute wurde schon angesprochen: Frankreich hat nicht zugestimmt. Frankreich wollte eine Zulassung von drei bis vier Jahren und wollte genau diese Punkte, die wir auch wollen, im Verfahren der Zulassung dabeihaben. Ich habe es hier liegen. Sie können es auch noch einmal nachlesen. Aber das sollten wir auch aufgrund der europäischen Protokolle noch einmal genau anschauen. Schauen wir in die Zukunft: Wir diskutieren in diesem Hohen Haus immer wieder das Thema Digitalisierung. Das Thema Digitalisierung und eine Digitalisierungsoffensive in der bayerischen Landwirtschaft werden zu einer noch zielgenaueren Ausbringung beitragen, sodass man die Dosis noch mehr reduzieren kann. Zum Schluss möchte ich sagen: Wir können dem Antrag der GRÜNEN, dem Antrag der SPD und dem Antrag der FREIEN WÄHLER in der vorliegenden Form nicht zustimmen.

(Ruth Müller (SPD): So eine Überraschung! – Zuruf von den GRÜNEN: Das überrascht mich!)

Ja, das ist eine Überraschung, aber ich habe Ihnen den Grund erläutert: Weil dieses Einvernehmen sowieso in der Kommission hergestellt worden wäre und wir dem jetzt folgen und unsere weiteren Wege in Bayern so gehen wollen und diese Verbesserungen und diese Handhabung für die Landwirte in der Zukunft einrichten wollen.

(Beifall bei der CSU)

Danke schön, Frau Schorer. Bleiben Sie bitte noch.

(Abgeordnete Angelika Schorer entfernt sich vom Rednerpult)

Frau Schorer, bitte bleiben Sie noch! Wir haben noch eine Zwischenbemerkung von der Frau Sengl. Bitte schön, Frau Sengl.

Ich möchte nur ein paar Sachen richtigstellen, zunächst einmal, was Entscheidungen auf EU-Ebene betrifft: Der eigentliche Skandal an dem Ja von CSU-Minister Schmidt ist, dass er überhaupt kein Wort darüber verliert, was nach diesen fünf Jahren passiert. Alle EU-Entscheidungen waren daran gekoppelt: Eine Verlängerung wird es nur geben, wenn Glyphosat danach endgültig verboten wird. Das ist nämlich ein Riesenunterschied. Jetzt stehen wir vor der Situation mit diesen fünf Jahren Verlängerung. Und was ist nach den fünf Jahren? Dann wird es wieder verlängert und wieder verlängert. Es gibt weder ein Ausstiegsszenario noch einen verbindlichen Plan, dass das nach diesen fünf Jahren verboten wird. Das ist ein echter Skandal.