Protokoll der Sitzung vom 29.11.2017

Frau Waldmann, Sie wissen, dass die FQAs und der MDK nur stichprobenartig kontrollieren können. Ich gebe Ihnen völlig recht: Eine bürokratische Ausweitung dieser Kontrollen bringt nichts. Wir würden damit vielleicht zwei weitere Fälle aufdecken können, aber der dritte Fall würde bereits übermorgen wieder ins Haus stehen.

Kolleginnen und Kollegen, der entscheidende Punkt ist für mich, dass wir in den Häusern aller Träger versuchen, angefangen bei der Spitze, eine Kultur des Hinschauens und des Nicht-Wegsehens zu entwickeln. Nach meiner Erfahrung lassen sich viele dieser Skandale vermeiden, wenn die Leitung einer Einrichtung bis hinunter zum Hausmeister, der ebenfalls

Dinge wahrnimmt, eine solche Kultur vorbildlich lebt. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter müssen ermutigt und ermuntert werden, ihre Wahrnehmungen zu kommunizieren, und sie müssen sich sicher fühlen können. Es gibt auch Schulungen, bei denen die Kultur des Mutes gefördert wird. Dies wäre wesentlich zielorientierter, als lediglich normale Kontrollen durchzuführen.

Ich möchte auch auf meine Person hinweisen. Sie wissen, dass derartige Beschwerden immer wieder beim MDK und bei den FQAs eingehen. Meine Mitarbeiterinnen und meine Mitarbeiter werden dann innerhalb weniger Stunden tätig. Sollten ich oder die Mitarbeiter am Wochenende einmal nicht erreichbar sein, wird spätestens am Montag darauf gehandelt. Meine Mitarbeiter sind sehr effizient und schnell. Wir haben bereits über Ombudsleute diskutiert. Ich bin der Meinung, dass wir dieses Instrumentarium nicht benötigen.

Die Materie ist äußerst komplex. Arbeitsrichter sagen mir zum Beispiel ganz konkret, sie seien nicht sehr begeistert, die Thematik in diesem Bereich in eine Rechtsordnung gegossen zu sehen. Sie sehen das Thema auch auf andere Gebiete hin relevant, nicht nur auf das der Pflege. Sie sagen nicht Nein, sind aber äußerst zurückhaltend, wenn es hier um Entscheidungen geht; denn wir haben ja das Kündigungsschutzrecht und das Maßregelungsverbot, also meines Erachtens zwei wichtige Instrumente.

Ich halte Sozialpartnerschaften für wichtig, in denen Arbeitgeber und Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ein vertrauensvolles Miteinander pflegen. In den Häusern herrscht, wie Sie, Frau Kollegin, Gott sei Dank gesagt haben, überwiegend diese Kultur. Aber natürlich gibt es auch die sogenannten Ausreißer, die die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zum Schweigen bringen wollen und allen möglichen Druck einsetzen.

Die SPD hat seinerzeit in den Jahren 2012 und 2013 entsprechende Anträge im Bundestag eingebracht. Frau von der Leyen war damals die zuständige Sozialministerin. Bayern hat diese Dinge sofort auch an Sozialministerin Frau von der Leyen herangetragen. Dann kam die Bundestagswahl 2013 dazwischen. Das Begehren wurde deswegen nicht mehr weiter bearbeitet. Allerdings wurde es im Jahr 2016 in die Justizministerkonferenz eingebracht, und zwar auch vonseiten Bayerns ohne Wenn und Aber. Wir vertreten die Auffassung, dass sich die Justizministerkonferenz jetzt relativ schnell äußern sollte und dann im Landtag ein Stück weit konsequent Änderungen, Verordnungen, Initiativen usw. erfolgen können. Wir sind der Auffassung: Bayern allein muss diese Initiative jetzt nicht ergreifen. Sie sehen, was im Rahmen der EG

Konsultationsverhandlungen passiert ist: Da hat der Bayerische Landtag einstimmig dieselbe Haltung vertreten, nämlich die Ergebnisse der Justizministerkonferenz 2016 in der Auswertung zu beachten. Deswegen glauben wir, dass es, bevor diese Prüfung nicht abgeschlossen ist – mit einem Abschluss ist jetzt bald zu rechnen –, wenig Sinn und Zweck hat, nochmal initiativ zu werden. Daher lehnen wir Ihren Antrag ab. Das habe ich auch im Ausschuss schon länger ausgeführt.

(Beifall bei der CSU)

Vielen Dank, Herr Kollege. – Jetzt hat Herr Kollege Prof. Dr. Bauer für die Fraktion der FREIEN WÄHLER das Wort. Bitte schön, Herr Kollege.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Zunächst möchte ich mich bei allen Pflegekräften ganz herzlich bedanken, die dieser wertvollen Aufgabe der Pflege Tag für Tag, Nacht für Nacht, 365 Tage im Jahr und 24 Stunden täglich für uns nachkommen und uns allen bei Problemen in der Pflege, im Krankenhaus und im Altenheim zur Verfügung stehen. Herzlichen Dank dafür.

An dieser Stelle ist auch an die von Herrn Imhof geleistete Arbeit nochmals zu erinnern. Ich bin sehr dankbar dafür, dass es diese Stelle für ganz Bayern gibt. Du hast es gerade gesagt: Es ist ein Riesenbereich von fast 13 Millionen Einwohnern. Das kann man nicht so schaffen, wie es eigentlich notwendig ist; denn eines ist klar: Wir wollen die Missstände aufklären. Missstände wie zum Beispiel in Gleusdorf dürfen nicht passieren. Kürzlich stand ein Pfleger vor Gericht, der über 100 Todesfälle aktiv in die Wege geleitet hat. Auch so etwas darf nicht geschehen. Deswegen brauchen wir nicht mehr Kontrollen, sondern ein anderes Instrumentarium. Davon sind die FREIEN WÄHLER überzeugt; da gebe ich dir und Ihnen, Frau Waldmann, recht. Wir brauchen ein Instrumentarium, das die Mitarbeiter, die Angehörigen und Pflegenden selbst einbezieht, damit sie sich niederschwellig an jemanden wenden können, ohne irgendwelche Befürchtungen haben zu müssen. Da ist nach unserer Überzeugung die Ombudsstelle der richtige Ansatz. Über deren Vorteil und deren Nachteil sollten wir uns noch austauschen. Ich bitte daher an dieser Stelle noch einmal, unserem Antrag zuzustimmen, um, nachdem wir es im Ausschuss noch einmal besprochen haben, diese Ombudsstelle als niederschwelliges Angebot vorzusehen.

Wir wissen, die FQA ist sozusagen ein Behördenapparat. Vor allem Menschen, die schon etwas älter sind

und sich nicht mehr gut ausdrücken können, haben ein bisschen Angst vor den Behörden. Denken wir an den Pflege-TÜV, den es in Bayern immer noch gibt und der von der früheren Sozialministerin eingeführt wurde. Auch das war ein Misserfolg und hat zu nichts geführt. Deswegen dieser neue Ansatz mit der Ombudsstelle. Ich werbe dafür, unserer Aufgabe zu entsprechen, die Menschen zu beschützen, ihnen bei Problemen zu helfen und eine Ansprechstelle zu bieten, die sie ernst nimmt und in den Heimen zu Verbesserungen führt.

Der vorliegende Gesetzentwurf der SPD greift, wie bereits angeklungen ist, in das Verhältnis zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer sehr stark ein. Dieses Thema wurde bereits im Bundestag behandelt, aber ebenso wie in der letzten Legislaturperiode im Bayerischen Landtag abgelehnt. Ich kann mich noch sehr gut daran erinnern. Damals habe ich als sozialpolitischer Sprecher der FREIEN WÄHLER an dieser Stelle zu diesem Thema gesprochen. Das führte uns in der Zwischenzeit also nicht weiter. Es muss zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern ein Vertrauensverhältnis bestehen. Diese Rechtsbalance darf nicht einseitig verschoben werden. Deswegen schlagen wir FREIE WÄHLER als Alternative eine Ombudsstelle vor.

Wir begrüßen es, dass wir uns über dieses Thema so ausführlich unterhalten. Ich bitte Sie, noch einmal darüber nachzudenken, damit wir, wenn es zu Missbrauchsfällen, zu Missständen und letztlich auch zu Todesfällen wie in Gleusdorf kommt, gemeinsam zur Verbesserung der Pflegesituation kommen. Ich bin überzeugt: Wir alle wollen keine Missstände. Helfen wir also zusammen. Dann bringen wir etwas Gutes auf den Weg. – Herzlichen Dank.

(Beifall bei den FREIEN WÄHLERN)

Vielen Dank, Herr Kollege. – Für die Fraktion des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN: Frau Kollegin Celina, bitte.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Sie haben sicher auch die vielen Artikel über den Pfleger Niels H. gelesen, der über 100 Menschen, mit deren Pflege er betraut war, ermordet haben soll. Die Geschichte von Niels H. handelt nicht nur vom Versagen zweier Krankenhäuser und einer unvorstellbaren Trägheit der Strafverfolgungsbehörden, sondern eben auch davon, dass diejenigen, die einen Verdacht hatten, ihn nicht geäußert haben. Anerkennung, Schutz und Rechte für Whistleblower wären gut gewesen. Schließlich war Niels H. seit Jahren als Rettungsrambo bekannt.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Haben Sie auch die Artikel über den Apotheker in Bottrop/Essen gelesen, der knapp 62.000 Krebsmedikamente gepanscht und so allein die gesetzlichen Krankenkassen um 56 Millionen Euro betrogen haben soll? Die Leidtragenden waren mehr als 1.000 Krebspatienten, die der Anklage zufolge Medikamente mit viel zu wenig oder gar keinem Wirkstoff erhielten. Auch hier hätte der Fall viel früher entdeckt werden können.

Auch die Medienberichte über die Zustände im Schloss Gleusdorf in Unterfranken sprechen Bände. Was dort passierte, hat die SPD in ihrer Antragsbegründung nochmals deutlich gemacht. Durch die fehlerhafte medizinische Versorgung, durch die unterbliebene ärztliche Behandlung oder durch die unterbliebene Einweisung von Heimbewohnern ins Krankenhaus kann es zu Todesfällen gekommen sein. Deshalb hat die Kripo in Schweinfurt die Geschäftsführerin und den Pflegedienstleiter der Seniorenresidenz wegen des dringenden Tatverdachts in Untersuchungshaft genommen.

Überall dort, wo es über einen längeren Zeitraum hinweg kriminelle Machenschaften gibt und Regelungen zum Schutz anvertrauter Menschen missachtet werden, gibt es potenzielle Mitwisser und Menschen, die erkennen, dass das, was passiert, rote Linien überschreitet, ungesetzlich oder strafbar ist. Die Hürde, den eigenen Verdacht an die Strafverfolgungsbehörden, an den Patientenbeauftragten der Staatsregierung oder den MDK zu melden bzw. in die Öffentlichkeit zu tragen, ist dennoch sehr, sehr hoch, bedingt durch Angst vor dem Verlust des Arbeitsplatzes, gesellschaftliche Stigmatisierung und die Angst vor unabsehbaren Folgen. All das begleitet diejenigen, die Missstände entdecken, aber sich nicht trauen, diese öffentlich zu machen.

Liebe Kolleginnen und Kollegen von der SPD, deswegen finden wir Ihren Antrag gut. Er ist ein Zeichen dafür, dass wir uns aktiv dafür einsetzen, damit jemand, der einen entsprechenden Verdacht äußert, keine Nachteile hat. Sie schlagen vor, dass Hinweisgeberinnen und Hinweisgeber das Recht haben sollen, ihre Tätigkeit ohne Entgeltverlust einstellen zu können, wenn der Verdacht besteht, dass sie sich sonst strafbar machen würden. Genau das ist doch ein wichtiges Zeichen an die Hinweisgeber.

(Unruhe – Glocke der Präsidentin)

Das war doch eins der Probleme in der Bottroper Apotheke. Die Mitwisser ahnten und wussten schon lange, dass die Vorgänge dort illegal waren. Viele Vorschriften wurden nicht eingehalten. Das betrifft die Hy

giene genauso wie andere Punkte. Aber die Beschäftigten hatten die konkrete Angst, ihre eigene Mitschuld nicht mehr erklären zu können. Je länger sie abwarteten, desto mehr fühlten sie sich im System gefangen und mitschuldig. Auch trauten sie sich nicht, frühzeitig selbstständig zu gehen, um keine Mitschuld auf sich zu laden. Hier ist ein klares Zeichen erforderlich. Deshalb geht Ihr Antrag in die richtige Richtung.

(Beifall bei den GRÜNEN und der SPD)

Wer sich an den Film über die Mitarbeiterinnen in Gleusdorf erinnert, der weiß, dass diese irgendwann doch geredet haben, als sie es nicht mehr aushielten. Der Film hat gezeigt, wie schwer es juristisch nicht versierten Menschen fällt, eine strafrechtliche Anzeige oder eine Meldung bei einer staatlichen Behörde zu machen. Davon hängt oftmals der eigene Arbeitsplatz und derjenige der Kollegen ab.

Liebe SPD, der Antrag ist gut, aber er wäre noch besser, wenn er über die Pflege hinausgehen würde. Auch beim Verbraucherschutz gibt es leider immer wieder Fälle, in denen kriminelle Machenschaften dazu führen, dass wirkungslose Medikamente zur Chemotherapie gepanscht werden. Manchmal wird ekliges Gammelfleisch verkauft und vieles mehr.

Die Kontrollen sind in allen Bereichen zu schwach aufgestellt. Das sehen wir überall, egal ob es sich um Lebensmittel, Medikamente, Pflege, Schwarzarbeit, Umweltsauereien oder Steuerhinterziehung handelt. Überall da, wo Geld verdient wird, gibt es schwarze Schafe. Diese müssen entdeckt werden. Dazu ist der Schutz von Whistleblowern enorm wichtig, auch wenn die CSU-Fraktion das heute leider nicht verstehen will.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Selbst durch die staatliche Kontrolle werden wir immer nur einen Bruchteil krimineller und strafrechtlich relevanter Fälle entdecken können. Sie, die CSUFraktion, halten Kontrollbehörden leider generell sehr knapp. Hier nenne ich nur das Stichwort Eier-Skandal.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Missstände werden ohne Hinweisgeber nur selten entdeckt. Das wissen wir alle. Deshalb gilt es hier und heute, ein klares Signal an die Hinweisgeber zu senden. Wir, die GRÜNEN, stimmen deshalb dem Antrag der SPD zu.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Vielen Dank, Frau Kollegin. – Für die Staatsregierung hat Frau Staatsminis

terin Müller um das Wort gebeten. Bitte schön, Frau Staatsministerin.

Frau Präsidentin, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Wer gesetzwidrige Praktiken im Betrieb zur Anzeige bringt, beweist Mut und Zivilcourage. In diesem Punkt sind wir uns sicher einig. Uns allen sind Fälle bekannt, bei denen Missstände in der Pflege, im Lebensmittel- oder im Umweltbereich erst durch Hinweise der Beschäftigten aufgedeckt werden konnten. Couragierte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die helfen, Straftaten aufzuklären und Gefahren für die Allgemeinheit abzuwenden, brauchen nicht nur unsere Anerkennung, sondern vor allem auch unseren Schutz. Liebe Kolleginnen und Kollegen der SPD, deshalb kann ich das Anliegen, Whistleblower umfassend vor Repressalien im Arbeitsverhältnis zu schützen, gut verstehen.

Aber, um es vorwegzunehmen, der Antrag der SPD schießt über das Ziel hinaus. Die Diskussion, ob und wie Whistleblower besser geschützt werden können, muss auf Bundesebene noch intensiver geführt werden. Whistleblower stehen schon jetzt nicht schutzlos da. Nach derzeitiger Rechtslage sind Whistleblower über das Maßregelungsverbot im BGB und nach den Vorschriften zum allgemeinen Kündigungsschutz geschützt. Schon jetzt gibt es ausdifferenzierte Leitlinien der Rechtsprechung. Diese bieten eine sachgerechte Lösung im Einzelfall. Die gerichtliche Einzelfallprüfung und Gesamtabwägung wäre selbst durch eine noch so umfassende gesetzliche Regelung nicht ersetzbar. Die Lebenssachverhalte sind zu vielseitig und zu komplex. Das wissen wir alle. Es kann nicht pauschal festgelegt werden, ob, an wen und welche Informationen von Beschäftigten weitergegeben werden dürfen. Richtig ist jedoch auch, dass es für die Beschäftigten in der Praxis oft schwer einzuschätzen und schwer einschätzbar ist, ob und wann eine Anzeige rechtswidriger Praktiken im Betrieb erfolgen darf. Mir ist deshalb die Rechtssicherheit für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer wichtig. Auch für Nicht-Juristen muss erkennbar sein, unter welchen Voraussetzungen bei Missständen Hinweise an eine Stelle außerhalb des Betriebes zulässig sind. Aber hier ist der Bund in der Verantwortung. Unter Einbindung der Sozialpartner muss auf Bundesebene diskutiert und geprüft werden, ob und inwieweit Handlungsbedarf für einen verbesserten Schutz von Whistleblowern in Deutschland besteht und welche Lösungsansätze denkbar wären. Die Sozialpartner sollten hier unbedingt involviert werden. Bereits im Jahre 2013 haben wir das Bundesarbeitsministerium gebeten, zu prüfen, wie die Rechte von Whistleblowern besser geschützt werden können. Auch die Justizministerkonferenz hat im Jahr 2016 mit der Stimme Bayerns einen Prüfan

trag an die Bundesregierung gerichtet. Der Kollege Imhof hat vorhin zu Recht darauf hingewiesen. Daran sieht man, dass wir schon die ganze Zeit etwas dafür tun. Allerdings steht das Ergebnis der Prüfung noch aus. Das Europäische Parlament hat sich erst Ende Oktober für einheitliche Standards in allen Mitgliedstaaten ausgesprochen. Auch Europa fordert damit die Bundesregierung auf, sich mit dem Thema äußerst intensiv auseinanderzusetzen.

Die Haltung der Staatsregierung ist klar: Erstens. Beschäftigte müssen vor Nachteilen im Arbeitsverhältnis wirksam geschützt sein, wenn sie Gesetzesverstöße in Betrieben durch ihr beherztes Einschreiten verhindern oder aufdecken. Das möchte ich noch einmal ausdrücklich betonen. Zweitens. Dazu brauchen wir Rechtssicherheit und Rechtsklarheit, aber keine gesetzliche Überregulierung. Drittens. Die Diskussion muss auf Bundesebene geführt werden. Dafür haben wir uns mehrfach eingesetzt, und das tun wir auch weiterhin. Alleingänge und gesetzgeberische Schnellschüsse führen zu nichts. Sie werden weder der Komplexität des Themas noch der unterschiedlichen Interessen- und Gemengelage gerecht. Sie helfen vor allem den Whistleblowern nicht. Deshalb ist der Antrag abzulehnen und soll nicht weiter verfolgt werden.

(Beifall bei der CSU)

Vielen Dank, Frau Staatsministerin Müller. – Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Damit ist die Aussprache geschlossen. Wir kommen nun zur Abstimmung. Der federführende Ausschuss für Gesundheit und Pflege empfiehlt die Ablehnung des Antrags. Wer dem Antrag entgegen dem Ausschussvotum zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind die Fraktionen der SPD und der GRÜNEN. Gegenstimmen bitte ich anzuzeigen. – Das sind die Fraktionen der CSU und der FREIEN WÄHLER und der Kollege Felbinger interjection: (fraktionslos). Stimmenthaltungen! – Keine. Damit ist dieser Antrag abgelehnt.

Kolleginnen und Kollegen, ich komme zurück zu den Dringlichkeitsanträgen und lasse nun über den Dringlichkeitsantrag der Abgeordneten Aiwanger, Streibl, Gottstein und anderer und Fraktion betreffend "Jugendschutz bei Computerspielen ausweiten" auf der Drucksache 17/19237 abstimmen. Wer diesem Dringlichkeitsantrag zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind die Fraktionen der SPD und der FREIEN WÄHLER.

(Unruhe)

Wir befinden uns in der Abstimmung. Ich gehe davon aus, dass alle abstimmen. Bitte nehmen Sie die Plät

ze ein. Ich frage noch einmal: Wer dem Dringlichkeitsantrag der Fraktion der FREIEN WÄHLER auf Drucksache 17/19237 seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind die Fraktionen der SPD und der FREIEN WÄHLER sowie Herr Kollege Felbinger (fraktionslos). Gegenstimmen? – Das ist die Fraktion der CSU und die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Stimmenthaltungen? – Keine. Damit ist dieser Dringlichkeitsantrag abgelehnt.

Ich lasse jetzt über den Antrag der SPD auf der Drucksache 17/19257 "Jugendschutz: Glücksspielelemente in Computerspielen" abstimmen.

(Unruhe)

Ich muss leise daran erinnern, dass wir uns in der Plenarsitzung befinden. Wer diesem Antrag seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind die Fraktionen der CSU, der SPD, der FREIEN WÄHLER und von BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN sowie Herr Kollege Felbinger (frakti- onslos). Stimmenthaltungen? – Keine. Damit ist dieser Dringlichkeitsantrag angenommen.