Erstens. Wie ist der zunehmende Einsatz von offensichtlichen Glücksspielelementen jugendschutzrechtlich zu bewerten?
Zu diesen drei relevanten Fragestellungen soll unser Berichtsantrag Aufschluss bringen. Dieser Bericht liefert die Grundlage für klare Vorgaben des Bundes an die Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien, die BPjM, die Unterhaltungssoftware Selbstkontrolle, USK, und die Kommission für Jugendmedienschutz. Gerade die USK braucht solche Vorgaben als Selbstkontrolle der Spielebranche. Die USK, die die Altersfreigabe für Computerspiele festsetzt, sieht Loot Boxen als nicht unproblematisch an. In einer Stellungnahme der USK heißt es: Die Sorge um mögliche negative Auswirkungen von Loot Boxen auf Minderjährige lässt uns nicht kalt; denn das Angebot von Spielerfolg gegen Geld, pay2win, forciert das Suchtpotenzial. Zugleich verweist die USK aber auf die gegenwärtige Rechtslage, nach der Loot Boxen Ausspielungen seien, bei denen der Gewinn in geringwertigen Gegenständen bestehe und die deshalb nicht unter die strenge Glücksspielregulierungen fielen. Aus diesem Grund – und jetzt wird es für uns
als gesetzgebende Instanz interessant – sieht sich die USK aufgrund fehlender gesetzlicher Vorgaben nicht in der Lage, die Jugendfreigabe zu versagen. Der Glücksspielstaatsvertrag definiert ein Glücksspiel wie folgt – ich zitiere:
Ein Glücksspiel liegt vor, wenn im Rahmen eines Spiels für den Erwerb einer Gewinnchance ein Entgelt verlangt wird und die Entscheidung über den Gewinn ganz oder überwiegend vom Zufall abhängt.
Die Entscheidung über den Gewinn hängt in jedem Fall vom Zufall ab, wenn dafür der ungewisse Eintritt oder Ausgang zukünftiger Ereignisse maßgeblich ist.
Aus jugendpolitischer Notwendigkeit ist zu überprüfen, inwieweit die Loot Boxen aufgrund ihrer Suchtgefahr als Glücksspielelemente in Computerspielen mit der Altersfreigabe "ab 18" versehen werden müssen. Lassen Sie uns hierbei nach genauerer Prüfung der Möglichkeiten jugendliche Computerspielerinnen und Computerspieler durch konsequent am Jugendschutz orientierte Vorgaben schützen und damit unterstützen. Das ist besser und effektiver, als über eine vermeintlich spielsüchtige Jugend zu lamentieren. Ich bitte Sie daher auch in meiner Funktion als jugendpolitischer Sprecher meiner Fraktion um Zustimmung zu unserem Berichtsantrag.
Vielen Dank, Herr Kollege. – Für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN spricht nun Frau Kollegin Osgyan.
Frau Präsidentin, Kolleginnen und Kollegen! Zuerst einmal freue ich mich sehr, dass wir in diesem Hohen Hause mal wieder – das ist selten genug – über Computerspiele sprechen; denn Computerspiele sind nicht nur ein wichtiger Teil der Jugendkultur, sondern sie sind mittlerweile auch ein kultureller Bereich, den man mit Film und Musik gleichsetzen kann. Sie sind darüber hinaus auch ein ganz wichtiger Wirtschaftszweig.
Wir haben hier in der Vergangenheit vor allem die Computerspielsucht als ein ganz wichtiges Thema behandelt. Vor Kurzem erst hatte ich ein Gespräch mit einer Oberärztin vom Klinikum Haar, wo zu dem Thema geforscht wird. Sie sagte ganz eindeutig: Computerspielsucht hat ähnliche Grundzüge wie Glücksspielsucht. – Man muss überlegen, was man dagegen tun kann; denn Spielsucht gefährdet unsere ganze Gesellschaft sowie natürlich Kinder und Jugendliche.
Dennoch ist mir wichtig, dass wir hier keinen falschen Zungenschlag in die Debatte bekommen. Computerspiele als solche sind nichts Schlechtes, sondern eine neue Kulturtechnik. Wir sollten sie nicht voreilig in die Schmuddelecke stellen. Sicherlich ist Jugendschutz ein wichtiger Aspekt. Auch die Diskussionen in den vergangenen Jahren über Killerspiele zeigen: Wir müssen uns über jugendgefährdende oder -beeinträchtigende Inhalte unterhalten. Hier muss eingeschritten werden.
Dennoch glaube ich, dass wir dem Problem, um das es hier geht, nämlich um bestimmte Geschäftsmodelle, um Freemium, um Free-to-play-Spiele und um Loot Boxen, nicht ganz gerecht werden, wenn wir das Ganze auf den Jugendschutz verengen. Wenn wir überlegen, welche Geschäftsmodelle es dafür im Internet, aber auch bei trägergebundenen Medien von Computerspielen gibt, merkt man: Das ist sehr komplex. Einige Spiele kosten nichts, aber man kann durch Modelle wie Freemium und Free-to-play zusätzliche Gadgets erwerben. Das können zusätzliche Waffen sein, es kann aber auch ein hübscheres Äußeres für die Spielfigur sein. Dieses Geschäftsmodell ist für viele Spieleentwickler, aber auch für kleine Firmen wichtig, um sich zu refinanzieren. Viele Spielerinnen und Spieler nehmen das gerne wahr, da sich das Spiel ohne diese Gadgets auch spielen lässt.
Schwierig wird es bei Geschäftsmodellen wie Pay-towin. Dabei muss man erst etwas erwerben, um überhaupt gewinnen zu können und um andere Spieler zu übertrumpfen. Dabei muss man genau hinschauen: Wo ist das überhaupt noch ein legitimes Geschäftsmodell, und wo fängt die Abzocke an? Gegen Abzocke wollen wir uns natürlich in der realen Welt wie auch bei den Computerspielen wenden.
Meiner Ansicht nach ist es kein Thema, das sich allein durch den Jugendschutz bewältigen lässt, sondern es geht viel grundlegenderer um verbraucherschutzrechtliche Themen und natürlich auch um die Frage, wo das Glücksspiel anfängt. Belgien zum Beispiel hat die sogenannten Loot Boxen, bei denen man gar nicht weiß, was man erwirbt, wenn man ein solches Paket kauft, eindeutig unter "Glücksspiel" subsumiert und in die Glücksspielgesetzgebung aufgenommen. Zu überlegen ist, ob wir das in den Glücksspielstaatsvertrag einbringen können.
Wir dürfen auch nicht vergessen, worüber wir eigentlich sprechen: Es geht vor allem um Suchtgefährdung.
Dabei sagen sämtliche Expertinnen und Experten, dass Internetspielsucht natürlich mit den Geschäftsmodellen wie Free-to-play korreliert sowie damit, wie viel Geld dafür ausgegeben wird. Das betrifft Jugendliche und Erwachsene gleichermaßen. Hinter diese Mechanismen müssen wir blicken. Wir müssen überlegen, wie wir Medienkompetenz fördern können. Aber wo eindeutig Grenzen überschritten werden, brauchen wir entsprechende gesetzliche Regelungen.
Mir ist an dieser Stelle eines wichtig: Jugendschutz muss vor allem dazu dienen, gefährdende Inhalte klar zu identifizieren. Bei bedenklichen Geschäftsmodellen glaube ich, dass wir andere gesetzgeberische Möglichkeiten haben, um da wirksamer einzuschreiten. Wenn wir das Ganze breit diskutieren, kann es möglich sein, hier auch noch Jugendschutzaspekte aufzunehmen.
Deswegen bin ich nicht geneigt, dem Antrag der FREIEN WÄHLER in der vorliegenden Form zuzustimmen; denn ich glaube, dass er an dieser Stelle zu kurz greift. Aber er hat eine sehr wichtige Diskussion angestoßen. Ich hoffe, dass wir sie im Bayerischen Landtag noch fortführen werden.
Wir werden den Anträgen der SPD- und auch der CSU-Fraktion zustimmen; denn den darin genannten Fragestellungen müssen wir nachgehen. Aber wir müssen das Thema noch wesentlich breiter diskutieren. Computerspiele sind eine eigene Kulturtechnik, aber Abzocke können wir weder im Netz noch bei realen Geschäften dulden. Das Thema "Spielsucht" muss stärker in den Fokus geraten.
Mit Blick darauf haben wir noch viele Hausaufgaben zu erledigen. Beispielsweise gibt es viel zu wenige Beratungsstellen, die sich auch mit dem Thema "Spielsucht" auseinandersetzen. An der Stelle können wir im Land sicherlich noch nachlegen. Wir müssen natürlich auch bedenken, wie wir vielleicht durch freiwillige Selbstverpflichtungen oder durch geschickt eingesetzte Fördermaßnahmen positiv auf unsere Spieleindustrie einwirken können, damit Geschäftsmodelle, die allen zugutekommen und die nicht die Spielsucht fördern, vorangetrieben werden.
In dem Sinne sage ich: Lassen wir Computerspiele als positives Element unserer Kultur zu, aber sehen wir auch genau hin, wo es Probleme gibt. Ich wünsche mir, dass wir die Diskussion nicht verkürzen, sondern weiterführen. – Ich bedanke mich für alle Anträge.
Die CSU-Fraktion hat für ihren Dringlichkeitsantrag namentliche Abstimmung beantragt. Da wir die Zeiten einhalten müssen, gehe ich in der Tagesordnung weiter. Danach stimmen wir über die einzelnen Anträge ab.
Ich darf das Ergebnis der namentlichen Abstimmung über den Dringlichkeitsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN "Nationaler Ausstieg aus der Glyphosat-Anwendung – damit Böden, Wasser und Gesellschaft nicht länger vergiftet werden" auf Drucksache 17/19238 bekannt geben. Mit Ja haben 58 Abgeordnete gestimmt, mit Nein haben 85 Abgeordnete gestimmt. Es gab vier Stimmenthaltungen. Damit ist dieser Antrag abgelehnt.
Dann darf ich zu Punkt 11 der heutigen Tagesordnung bekannt geben, dass der Antrag der Fraktion der FREIEN WÄHLER "Datenschutzbeauftragte bzw. -beauftragter für die Anwaltschaft" auf Drucksache 17/17596 zurückgezogen wurde.
Antrag der Abgeordneten Ruth Waldmann, Ruth Müller, Kathi Petersen u. a. und Fraktion (SPD) Schutz von Whistleblowern bei Missständen in der Pflege (Drs. 17/17290)
Ich eröffne die Aussprache und darf als erster Rednerin Frau Kollegin Waldmann das Wort erteilen. Bitte schön, Frau Kollegin.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Die Pflege ist Gott sei Dank sehr viel besser als ihr Ruf. Der allergrößte Teil der Pflege wird mit sehr viel Verantwortung und mit sehr hohem persönlichem Engagement geleistet. Darüber sind wir froh, und dafür sind wir auch dankbar.
Wir wissen aber auch, dass es Missstände gibt. Es sind zwar oft Einzelfälle, aber sie treten immer wieder auf. In der Berichterstattung nehmen sie einen sehr viel größeren Raum als die Berichterstattung über die normalen und alltäglichen Vorkommnisse ein. Das führt unter anderem auch dazu, dass es Unsicherheiten gibt, zum Beispiel gegenüber der Entscheidung, sich selbst in ein Heim oder eine andere Einrichtung zu begeben.
Wir haben auch im Bayerischen Landtag immer wieder mit einzelnen Missständen zu tun. Man tut der Pflege einen Gefallen, wenn man den wenigen Missständen, von einigen schwarzen Schafen verursacht, nachgeht und diese konsequent aufklärt, um dem Rest der Branche die Unterstützung umso freier zukommen lassen zu können. Nicht zuletzt aus Anlass der Missstände in der Seniorenresidenz Gleusdorf in Unterfranken hat das Ministerium auf SPD-Initiative im Ausschuss für Gesundheit und Pflege einen umfassenden Bericht darüber abgegeben, was dort passiert ist. Dabei hat sich gezeigt, dass die Kontrollen normal, unauffällig, in der gewünschten Form, in gewünschtem Umfang und in gewünschter Häufigkeit durchgeführt wurden. Die vorhandenen Missstände wurden dadurch aber nicht entdeckt. Dort sind immerhin zwei Menschen zu Tode gekommen. Zwischenzeitlich ist Haftbefehl gegen die Geschäftsführerin erlassen worden. Möglicherweise sollte dort einiges vertuscht werden; auch darauf haben die Berichte Hinweise gegeben. Wir haben über dieses Thema im Ausschuss diskutiert und müssen leider feststellen, dass wir selbst jetzt, wo im Rahmen der Pflegestärkungsgesetze in Berlin die Gesetzgebung verschärft wurde, davon ausgehen müssen, dass Kontrollen nicht immer wirksam sind. Leider gibt es immer noch Beispiele dafür, dass Missstände in der Pflege trotz hervorragender Noten durch den MDK und trotz der Prüfung durch die FQA-Heimaufsicht auftreten. Diese Missstände werden durch noch mehr Kontrollen nicht unbedingt zutage treten.
Als wir über diesen Fall diskutiert haben, haben viele Kolleginnen und Kollegen gesagt, wir müssten mehr Kontrollen durchführen und die Kontrollen verschärfen. Ich persönlich glaube nicht, dass uns dieser Weg zum Ziel führen wird, weil ich weiß, wie solche Kontrollen ablaufen. Da wird hauptsächlich Papier kontrolliert. Da werden Belegungslisten, Dienstpläne, die Pflegedoku, schriftliche Nachweise zu baulichen Anforderungen usw. kontrolliert. Was aber nicht passiert und was de facto auch gar nicht passieren kann, ist, dass die persönliche gesundheitliche Situation jedes einzelnen Bewohners und jeder einzelnen Bewohnerin unter die Lupe genommen wird. Um in Einzelfällen gravierende Missstände aufdecken zu können, würde es noch nicht einmal reichen, wenn die Kontrolleure in jedes einzelne Zimmer und unter jede Bettdecke schauen würden, um nachzuprüfen, wie es um die gesundheitliche Situation des Bewohners steht. Es liegt auf der Hand, dass das nicht funktionieren kann.
Wie können wir aber trotzdem zu frühzeitigen Erkenntnissen kommen, wenn in der Pflege etwas schief läuft? – Die Personen, die am nächsten an den Personen dran sind, die in den Pflegeheimen oder von ambulanten Pflegediensten betreut werden, sind
die Angehörigen und die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Pflege, die jeden Tag selbst am Bett stehen und mitbekommen, wie der Gesundheitszustand der Menschen ist. Offenbar trauen sich diejenigen, die tatsächlich etwas über den Zustand einer Person wissen, zu oft nicht, sich zu beschweren, Hinweise zu geben oder, modern gesagt, Whistleblower zu sein. Das kann daran liegen, dass die Leute Angst vor Nachteilen bei ihrem Arbeitgeber haben. Bei den Angehörigen kann es daran liegen, dass sie befürchten, ihre Angehörigen könnten irgendwelche Nachteile haben. Zu oft wird nichts gesagt, obwohl dies der Zeitpunkt wäre, an dem eingegriffen werden könnte, bevor größere gesundheitliche Gefährdungen auftreten.
Wir schlagen deshalb vor, den Schutz von Hinweisgeberinnen und Hinweisgebern zu stärken. Damit wären wir nicht allein. In anderen Ländern gibt es bereits solche Schutzmechanismen. In Deutschland gehen solche Leute große Risiken ein. In Ländern wie den USA, Großbritannien, Ungarn und sogar in der EU gibt es Regelungen. Die G20 haben sich im Jahr 2010 darauf geeinigt, den Schutz von Hinweisgebern aufzunehmen, was bis zum Jahr 2012 umgesetzt werden sollte. Die OECD hat im Auftrag der G20 eine Studie erstellt, in der die Rechtsunsicherheit und der fehlende rechtliche Schutz in Deutschland explizit bemängelt werden.
Wir fordern deshalb die Staatsregierung auf, einen entsprechenden Gesetzentwurf in den Bundesrat einzubringen. Dort hat es seitens der Bundestagsfraktionen bereits Initiativen gegeben, die dann leider stecken geblieben sind. Wir glauben, dass zu diesem Thema eine Initiative aus Bayern kommen sollte. Schließlich sind einige der gravierenden Fälle hier aufgetreten. Es gab solche Fälle auch in anderen Bundesländern. Aber wir wissen doch, wie initiativ unsere Staatsregierung ist.
Weitere normale Kontrollen bringen uns nicht weiter. Wir müssen an die Lebenssituation der einzelnen Bewohnerinnen und Bewohner ran. Deshalb müssen wir diejenigen unterstützen, die dann, wenn Gefahr für Leib und Leben besteht, tatsächlich Leben retten können. Wir fordern ein Benachteiligungsverbot, sodass die Arbeitgeber Maßnahmen zum Schutz vor Benachteiligungen ergreifen müssen. Die Mitarbeiter sollen das Recht haben, sich erst einmal an eine betriebsinterne Stelle zu wenden. Sollte es notwendig sein, sollen sie sich auch an eine geeignete externe Stelle wenden können. Wir brauchen geordnete Verfahrenswege, um kleinliche Meinungsverschiedenheiten vor Ort von echten Missständen unterscheiden zu können. Solche Verfahrenswege kennen wir bereits vom
Sollte gar nichts helfen, und sollten die Behörden auf Hinweise nicht reagieren, muss es den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern möglich sein, sich an die Öffentlichkeit zu wenden, wenn es darum geht, Leib und Leben zu schützen. Wir würden uns freuen, wenn Sie uns bei diesen Bemühungen unterstützen würden. Ich darf gleich ankündigen, dass wir bei diesem Thema nicht nachlassen werden, da es sehr wichtig ist. Wir müssen die wenigen Chancen, die wir haben, um an die Einzelfälle heranzukommen, nutzen und mit denen zusammenarbeiten, die jeden Tag mit den Bewohnerinnen und Bewohnern an den Betten stehen. Das gilt auch für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des ambulanten Dienstes.
Vielen Dank, Frau Kollegin. – Für die CSU-Fraktion erteile ich Herrn Kollegen Imhof das Wort. Bitte schön, Herr Kollege.
Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Frau Waldmann, ich habe in unserem Ausschuss zu diesem Thema bereits länger und ausführlicher Stellung genommen. Deshalb möchte ich mich jetzt auf ein paar wesentliche Punkte konzentrieren, zu denen Sie gesprochen haben.
Zunächst einmal bin ich mit Ihnen, Frau Waldmann, völlig d’accord: Bei einem Fall wie in Gleusdorf, wo hanebüchene Ereignisse vorgekommen sind, müssen wir als Rechtsstaat alle Sanktionen anwenden, die dieser Rechtsstaat hat. Das tun wir auch. Gleichzeitig muss ich leider hier in diesem Plenum sagen: Es wird uns nicht gelingen, solche Vorkommnisse komplett auszuschließen. Allein aufgrund der Fülle unserer Einrichtungen wird es immer wieder passieren, hoffentlich nicht allzu häufig, dass es zu möglicherweise schrecklichen Vorkommnissen kommt.
Frau Waldmann, Sie wissen, dass die FQAs und der MDK nur stichprobenartig kontrollieren können. Ich gebe Ihnen völlig recht: Eine bürokratische Ausweitung dieser Kontrollen bringt nichts. Wir würden damit vielleicht zwei weitere Fälle aufdecken können, aber der dritte Fall würde bereits übermorgen wieder ins Haus stehen.