Protokoll der Sitzung vom 29.11.2017

(Namentliche Abstimmung von 16.44 bis 16.49 Uhr)

Verehrte Kolleginnen und Kollegen, die Zeit ist um. Ich schließe die Abstimmung und bitte, die Stimmkarten draußen auszuzählen. Wir geben das Ergebnis nachher bekannt. – Kolleginnen und Kollegen, ich darf Sie bitten, die Plätze wieder einzunehmen, damit ich in der Sitzung fortfahren kann.

Ich rufe zur gemeinsamen Beratung auf:

Dringlichkeitsantrag der Abgeordneten Hubert Aiwanger, Florian Streibl, Eva Gottstein u. a. und Fraktion (FREIE WÄHLER) Jugendschutz bei Computerspielen ausweiten (Drs. 17/19237)

und

Dringlichkeitsantrag der Abgeordneten Thomas Kreuzer, Ingrid Heckner, Joachim Unterländer u. a. und Fraktion (CSU) Computerspiele bei der Jugendmedienarbeit verstärkt berücksichtigen (Drs. 17/19256)

und

Dringlichkeitsantrag der Abgeordneten Markus Rinderspacher, Herbert Woerlein, Horst Arnold u. a. und Fraktion (SPD) Jugendschutz: Glücksspielelemente in Computerspielen (Drs. 17/19257)

Ich eröffne die gemeinsame Aussprache und darf als Erstem für die Fraktion der FREIEN WÄHLER Herrn Prof. Dr. Piazolo das Wort erteilen. Bitte schön, Herr Kollege.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Es ist keine Neuigkeit, ich sage es trotzdem: Weihnachten steht vor der Tür. Die Adventszeit beginnt, und damit werden wieder viele Wunschzettel geschrieben. Auf einigen dieser Wunschzettel werden Computerspiele stehen, die man wahrscheinlich auch kauft.

Diesem Thema widmen wir uns heute. Ich glaube, diese Branche wird häufig unterschätzt, gerade im Bayerischen Landtag. Wir haben uns bis jetzt selten mit diesem Thema befasst, aber in Deutschland gibt es über 34 Millionen sogenannte Gamer, also Spieler. In Bayern spielen circa 6 Millionen relativ regelmäßig am Computer. Die 13- bis 15-Jährigen – unter anderem geht es auch um sie – pro Tag 113 Minuten, also beinahe zwei Stunden. Zwei Stunden pro Tag widmen sie sich also Computerspielen. Das Thema betrifft übrigens nicht nur die Jugend; der durchschnittliche Spieler ist 35 Jahre alt. Der Umsatz erreicht mehrere Milliarden Euro – ein Riesengeschäft! Die Mikrotransaktionen – der Punkt, über den wir heute beraten – machen beinahe 50 % des Umsatzes aus.

Um es vorwegzuschicken: Wir FREIE WÄHLER haben nichts gegen Computerspiele. Es gibt viele sinnvolle Computerspiele. Sie gehören inzwischen zum Alltag, insbesondere der Jugendlichen, und können lehrreich sein.

Worum geht es also in unserem Antrag? – Es geht insbesondere um versteckte, häufig süchtig machende und kostenpflichtige Inhalte, die die Gamer zusätzlich erwerben. Wie funktioniert das? – Die Eltern kaufen für ihr Kind ein Spiel. Es geht konkret zum Beispiel um "Battlefront II" von Star Wars, ein Spiel, das ungefähr 70 Euro kostet. Die Eltern denken vermutlich, jetzt werde gespielt, und damit habe es sich. In diesem und ähnlichen Spielen sind aber häufig sogenannte Loot Boxen – Beuteboxen – versteckt. Diese können erworben werden, obwohl der Erwerber vorher nicht genau weiß, welchen Inhalt sie haben. Bei den Erweiterungen handelt es sich oft nicht nur um kosmetische Details, sondern um solche – das ist das Besondere –, die für den Spielerfolg entschei

dend sind. Ein kosmetisches Detail wäre zum Beispiel eine bessere Einkleidung der Spielfigur. Die Beuteboxen enthalten aber wesentliche Details – ein besseres Schwert, einen besseren Krieger –, die für den Spielerfolg entscheidend sind.

Um Ihnen, liebe CSUler, das zu verdeutlichen: Das wäre so, als ob Sie sich jetzt, um größeren Wahlerfolg zu haben, einen neuen Krieger kauften. Im Moment agieren Sie so.

(Heiterkeit bei den FREIEN WÄHLERN und den GRÜNEN – Zuruf von den GRÜNEN: In der Bil- ligversion!)

Sie kaufen ihn auch nicht. – Wenn man auf die entsprechenden Angebote der Spieleindustrie eingeht, dann wird es sehr teuer. Das Spiel "Battlefront II" kostet zwar nur circa 70 Euro; aber die Jugendlichen können insgesamt bis zu 2.000 Euro investieren, um den gewünschten Spielerfolg zu haben. Das ist ein Problem; denn es geht meist um echtes Geld. Manchmal ist zwar von sogenannten In-Game-Währungen die Rede, aber auch diese kosten letztlich echtes Geld. Damit entsteht ein Suchtpotenzial. Die Grenze zum Glücksspiel wird aus unserer Sicht überschritten. Es geht, wie gesagt, um sehr viel Geld.

Unser Lösungsvorschlag, den wir in dem Antrag präsentieren, zielt darauf ab, der Entwicklung in Richtung der sogenannten Loot Boxen oder Beuteboxen etwas entgegenzusetzen. Gerade bei Jugendlichen ist die Gefahr, dass eine entsprechende Wirkung auch auf die Psyche eintritt, sehr groß. Diese Sucht kostet viel Geld. Deshalb muss die Grenze zwischen bloßem Spiel und Glücksspiel sehr exakt gezogen werden. Wir sind der Auffassung, in den beschriebenen Fällen geht es um Glücksspiel. Deshalb sollten solche Spiele erst ab 18 Jahren erlaubt sein.

(Beifall bei den FREIEN WÄHLERN und der SPD)

Andere Länder, zum Beispiel Australien, sind diesen Weg schon gegangen. Auf Hawaii ist ein entsprechender Antrag eingebracht worden. Das hätte wohl die Konsequenz, dass sich die Industrie schnell umstellen würde, wie sie es in Bezug auf "Battlefront II" schon angekündigt hat. Die Beuteboxen würden verändert oder sogar abgeschafft werden. Das ist das Ziel, das wir erreichen wollen.

Zusätzlich geht es uns um die Stärkung der Selbstkontrolle. Ferner sollte die Transparenz in Bezug auf die sogenannten Beuteboxen erhöht werden. Übrigens ist China – um auch das einmal deutlich zu sagen – insoweit schon weiter als Deutschland. Wir haben also Nachholbedarf.

Noch ein paar Worte zu den Anträgen: Wir werden dem Antrag der SPD-Fraktion zustimmen. Dieser Antrag ist zwar schwächer als der unsrige, da er ein Berichtsantrag ist. Aber er geht in die Richtung, dass man sich zumindest mit dem Thema beschäftigt.

Die Nummer 2 des Antrags der CSU-Fraktion halten wir für zielführend. Medienkompetenz zu stärken, ist immer gut. Deshalb stimmen wir zu. Die Nummer 1 des Antrags ist uns zu dünn, das heißt, sie geht uns nicht weit genug. Trotzdem stimmen wir auch dem Antrag der CSU zu.

Eine ganze Reihe von weiteren Spielen folgt demselben Prinzip; sie sind also auch problematisch. Wir müssen uns dieses Themas intensiv annehmen – nicht nur, weil es um Milliardenbeträge beim Umsatz geht, sondern auch deshalb, weil es um das Taschengeld unserer Kinder und die Gefahr der Spielsucht geht. Das sind Herausforderungen, die wir ernst nehmen sollten. Auch die Bundesregierung ist gefordert, entsprechend zu agieren, insbesondere den Jugendschutz hochzusetzen.

Das Thema sollten wir auch in unseren weiteren parlamentarischen Debatten ernst nehmen. Wir bitten um Zustimmung zu unserem konkreten Antrag.

(Beifall bei den FREIEN WÄHLERN)

Vielen Dank, Herr Kollege. – Für die CSU-Fraktion darf ich Herrn Kollegen Dr. Hopp das Wort erteilen. Bitte schön, Herr Kollege.

Verehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Kollege Piazolo, Sie sprechen mit Ihrem heutigen Dringlichkeitsantrag ein in der Tat wichtiges und nicht nur wegen der Vorweihnachtszeit aktuelles Thema an. Wir stellen fest, dass Computerspiele sich zunehmend zu Verkaufsplattformen entwickeln, dass hohe Preise bei Spielen verschleiert werden und dass Spieler zu übermäßigem Konsum verleitet werden, und zwar über alle Altersgrenzen hinweg. Es besteht – das ist ein ganz entscheidender Punkt – ein gewisses Suchtpotenzial bei dem von Kollegen Piazolo beschriebenen Vorgehen der Spieleindustrie.

Nach Schätzungen der Bundesregierung gibt es in Deutschland mittlerweile eine halbe Million Menschen, die bereits an einer Videospielsucht leiden. Die Krankenkasse DAK geht zudem davon aus, dass jeder 20. der 12- bis 17-Jährigen gefährdet ist, also ebenfalls bald zu den Süchtigen gehören könnte. Kinder und Jugendliche sind besonders anfällig für eine Online- und Videospielsucht. Sie müssen demnach gesondert geschützt werden.

Bei den Loot Boxen, den sogenannten Beuteboxen – mein Vorredner hat es schon gut erklärt –, gehen die Risiken für die Kinder und die Jugendlichen aber nicht primär vom konkreten Inhalt des Spiels aus, sondern von der besonderen Spielanlage. Das macht es nicht weniger problematisch. Dieser Umstand stellt gerade diejenigen, die für ein gutes Aufwachsen von Kindern und Jugendlichen mit den modernen Medien Verantwortung tragen, also alle, die sich in der Medienpolitik engagieren – wir in diesem Haus gehören dazu –, vor besondere Herausforderungen.

Aber ich stelle die Frage: Ist ein Verbot, ist eine Altersbeschränkung der einzige, der richtige Weg? – Das müssen wir gewissenhaft prüfen. Wir können auch gerne darüber diskutieren. Deswegen haben wir unseren Dringlichkeitsantrag mit einem anderen Zungenschlag gestellt. Dass Sie Ihren Antrag gestellt haben, befürworte ich. Es ist wichtig, dass wir diskutieren. Ihr Antrag setzt aber nach unserer Meinung falsch an. Sie berücksichtigen nicht ausreichend, dass es sich hierbei um Jugendschutz bei Online-Computerspielen handelt. Hierfür ist nicht in erster Linie das Prüfverfahren nach dem Jugendschutzgesetz unter Beteiligung der Unterhaltungssoftware Selbstkontrolle, der USK, einschlägig, sondern vor allem ist die Kommission für Jugendmedienschutz für die OnlineComputerspiele zuständig. Sie hat den gesetzlichen Auftrag, problematische Online-Angebote zu bewerten, wenn es um die Wirkungsrisiken für Kinder und Jugendliche geht. Dabei hat sie schon jetzt die Aufgabe, bestimmte Formen von Werbung und Kaufanreizen, wie wir sie hier erleben, in den Blick zu nehmen. Ein grundsätzliches Verbot von Monetarisierungsmodellen existiert jedoch nicht. Unserer Meinung nach wäre es sehr sinnvoll, zu prüfen, ob sowohl in den Jugendmedienschutz-Staatsvertrag als auch in das Jugendschutzgesetz Vorschriften zu In-Game-Käufen allgemein, aber auch ganz konkret zu Kontaktrisiken, zu Anreizen zu exzessivem Spielverhalten aufgenommen werden sollten. Das gilt besonders dann, wenn ich an das Alter denke. Ganz wichtig sind auch Aufklärung und verbesserte Transparenz durch die Hersteller.

Gegen eine Altersbeschränkung auf 18 Jahre spricht derzeit, dass Loot Boxen momentan nicht nach dem Glücksspielstaatsvertrag zu den Bezahl- und Geschäftsmodellen der Anbieter zählen und deswegen nicht nach den Leitlinien der USK für eine jugendrechtliche Bewertung einzuschätzen sind. Somit gibt es momentan für die USK keinen gesetzlichen Handlungsspielraum, Loot Boxen bei der Prüfung zur Alterseinstufung zu berücksichtigen.

Loot Boxen sind aber nicht vollkommen unproblematisch. Hierin sind wir uns einig. Die Entwicklung der Vi

deospiele muss kritisch begleitet werden. Vieles, was wir jetzt erleben und was in der Welt der Videospiele angeboten wird, ist eben nicht in Ordnung und orientiert sich nicht daran, was rechtlich zulässig ist. So bieten zum Beispiel Drittbieter Portale an, auf denen man die Spielvorteile, die Sie angesprochen haben, kaufen kann, die aber nicht der Kontrolle des konkreten Spieleanbieters unterliegen. Das heißt, auch eine gesetzliche Änderung würde diesen Schutz nicht verbessern. Dieser Umstand kann dem Anbieter eines jeweiligen Spieles dann eben nicht zur Last gelegt werden. Für die Gestaltung dieser Shops und der Werbung gibt es jetzt schon klare jugendschutzrechtliche Vorgaben, wenn sich Anbieter mit ihren Kaufappellen direkt an Kinder oder Jugendliche wenden. Das gilt übrigens nicht nur für Loot Boxen, sondern für alle Mikrotransaktionen bei Spielen. Jetzt können schon diese Verstöße der USK gemeldet werden.

Für ein gutes Aufwachsen mit Medien darf die unterschiedliche Zuständigkeit, die jetzt schon wieder deutlich geworden ist, oder die Auslegung für verschiedene Gefährdungen keine Rolle spielen. Wir müssen aus der Sicht der Kinder und Jugendlichen denken. Das gilt nicht nur für die Loot Boxen, sondern auch für den Datenschutz und andere Gefährdungen, wie zum Beispiel für die Kommunikationsmöglichkeiten bei den Online-Spielen und für die sozialen Netzwerke mit allen Folgen wie zum Beispiel Mobbing, sexuellen Missbrauch oder Ansprache durch Extremisten.

Unser Ansatz ist es, ergänzend zu den gesetzlichen Möglichkeiten die Medienkompetenz – das unterstreiche ich – noch mehr in den Vordergrund zu stellen. Kinder und Jugendliche brauchen Schutz, sie brauchen Förderung, und wir müssen die Teilhabe an Spielen auch unterstützen. Das wurde auch auf Bundesebene erkannt, denn in der zuständigen Bundesprüfstelle wurde im Juli dieses Jahres schon der neue Fachbereich für Weiterentwicklung des Kinder- und Jugendschutzes, Prävention und Öffentlichkeitsarbeit eingerichtet. Gemeinsam mit dem zuständigen Bundesjugendministerium und den obersten Landesjugendbehörden wird derzeit auch ein Strategieprozess erarbeitet mit dem Ziel, Schlussfolgerungen zu benennen, wie wir Kinder befähigen und unterstützen können. Da steht auch der Umgang mit der Altersklassifizierung im Raum.

Auch in Bayern sind wir uns dieser Herausforderung jetzt schon bewusst. Ich verweise als Beispiel auf unseren Antrag vom Januar oder Februar dieses Jahres zum Jugendmedienschutz, mit dem wir den Bayerischen Jugendring darin unterstützen wollen, die Jugendmedienarbeit mit einem neuen Fachprogramm neu auszugestalten. Ich verweise auf das Erfolgsmodell unseres Medienführerscheins, den wir Stück für

Stück weiterentwickeln; von den Schulen wurde er zuletzt auch auf die Jugendarbeit ausgeweitet. Ich könnte mir als nächsten Schritt auch die Ausweitung auf die Erwachsenenbildung oder die Seniorenbildung vorstellen. Ich verweise auf den Jugendschutz. Der Jugendschutz in Bayern ist ein ganz wichtiges Gut. Wir unterstützen unsere Kommunen mit über zwei Millionen Euro, damit sie vor Ort tätig werden. Wir haben sehr erfolgreiche Akteure wie zum Beispiel die Aktion Jugendschutz in Bayern, das Institut für Medienpädagogik in Forschung und Praxis, JFF, oder eben die Stiftung Medienpädagogik.

Wir brauchen einen Gesamtansatz, und deswegen schlagen wir mit unserem Dringlichkeitsantrag vor, die Kommission für Jugendmedienschutz stärker in die Pflicht zu nehmen. Als zweite Säule soll aber auch die Medienkompetenz gestärkt und stärker gefördert werden. Nachhaltiger Jugendschutz bedeutet, junge Menschen fit gegen die Gefahren im Netz und gegen die Gefahren der Spiele zu machen. Deswegen lehnen wir den Antrag der FREIEN WÄHLER in der vorliegenden Form ab. Wir unterstützen den Antrag der SPD, der auch ein Berichtsantrag ist. Wir wollen über dieses Thema auch gemeinsam im zuständigen Ausschuss diskutieren. Und wir bitten um Unterstützung unseres Antrags.

(Beifall bei der CSU)

Vielen Dank Herr Kollege. – Für die SPD-Fraktion hat jetzt Herr Kollege Woerlein das Wort. Bitte schön, Herr Kollege.

Frau Präsidentin, werte Kolleginnen und Kollegen! Die FREIEN WÄHLER greifen ein Problem auf, bei dem dringender Handlungsbedarf besteht. Die Computerspieleindustrie hat sogenannte Loot Boxen oder Beuteboxen entwickelt. Diese versprechen für die Bewältigung des Computerspiels wichtige Spielelemente, die zufällig auf diese Boxen verteilt sind. Problematisch sind an diesen modernen Wundertüten gleich mehrere Faktoren:

Erstens müssen spielende Jugendliche echtes Geld in die Hand nehmen. Das bedeutet eine finanzielle Dauerbelastung über den Anschaffungspreis für das Spiel hinaus.

Zweitens sind die Loot Boxen aufgrund der zufälligen Verteilung attraktiver Spielelemente wohl als Glücksspiel zu werten.

Drittens nimmt der emotionale und soziale Druck auf die spielenden Jugendlichen zu. Wer kann sich Loot Boxen leisten, wer nicht?

Viertens wird die Suchtgefahr durch diese neuen Spielelemente deutlich erhöht.

Die Kollegen der FREIEN WÄHLER schlagen mit ihrem Antrag als Lösung vor, dass auf Bundesebene geregelt wird, welche Spiele erst ab 18 erworben werden können. Diesem Antrag stimmen wir vorbehaltlos zu. Auch den CSU-Nachzieher befürworten wir, wenn die Staatsregierung diesen Antrag als Auftrag ernst nimmt.

An dieser Stelle muss jedoch festgehalten werden, dass für die Medienkompetenzförderung noch viel zu wenig Geld in die Hand genommen wird. Die einzelnen Maßnahmen sind zu punktuell. Die einzelnen Altersstufen werden nicht systematisch bedient. Es darf nicht dem Zufall überlassen werden, ob eine Schülerin oder ein Schüler in den Genuss des Medienführerscheins kommt.

(Beifall bei der SPD)

Natürlich ist der Medienführerschein gut; Herr Dr. Hopp, da sind wir uns komplett einig. Im Hinblick auf das Problem der Loot Boxen sind wir der Auffassung, dass wir auf dem Weg zur effektivsten Lösung drei Fragen genauer klären sollten:

Erstens. Wie ist der zunehmende Einsatz von offensichtlichen Glücksspielelementen jugendschutzrechtlich zu bewerten?